Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Der Regierungsantritt Peters des Großen und die
gesellschaftspolitischen Umstände 3
2. Die Verwaltungsreformen Peters des Großen 7
2.1 Der Senat 7
2.2 Die Kollegien 11
2.3 Die Gouvernements 15
3. Fazit. 18
4. Literaturverzeichnis 20
Einleitung
Peter der Große und seine Politik werden in der geschichtswissenschaftlichen Forschung ganz unterschiedlich behandelt. Sein politisches Wirken lässt sich in ein sehr breites Spektrum von großem Ansehen bis tiefe Ablehnung einordnen. Die petrinische Zeit ist Grundlage für viele wissenschaftliche Texte, Quellensammlungen und Publikationen. Das wohl umfassendste Werk zu Zar Peter I. verfasste Reinhard Wittram, ein profunder Kenner der petrinischen Politik. Dieser veröffentlichte 1964 eine zweibändige Monographie 1 und vertritt dabei ein positivistisches Bild über den russischen Zaren. Als ähnlich positiv sind die Biographien aus den 1980ern und 1990ern anzusehen, so z. B. Autoren auf deutscher Seite, wie der DDR-Historiker Erich Donnert, oder auf britischer Seite Lindsey Hughes. Auf schwedischer Seite setzte sich der Rechtswissenschaftler Claes Peterson mit den Verwaltungs- und Justizreformen im Rahmen seiner Dissertation 2 auseinander und behandelte die Schaffung der Kollegien unter Peter I. nach schwedischem Vorbild sowie deren Rezeption. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR 1989 wurde die Thematik der Person Peters des Großen und seiner Politik neu in das Zentrum wissenschaftlicher Forschungen gerückt. 1996 veröffentlichte Michael Schippan ebenfalls eine Darstellung über die Schaffung der Kollegien unter Peter I 3 . Schippan versucht Peter als Reformer in den Mittelpunkt zu stellen und seine Erfolge herauszustreichen. Gundula Helmert schrieb im gleichen Jahr eine Arbeit über den „Staatsbegriff im petrinischen Russland“ und betont Peters Politik „unter dem (psychologischen) Aspekt machterhaltender Mechanismen und Strategien“ 4 . Helmert will die früheren Konfliktentstehungen in Russ-land aufdecken, die das gegenwärtige Russland beschädigen, benutzt dafür jedoch Maßstäbe des 20. Jahrhunderts. 5
Wir bewegen uns in der Epoche des frühaufklärerischen Absolutismus im späten 17. bzw. im frühen 18. Jahrhundert. Der Terminus „Absolutismus“ wurde erst im 19.
1 Wittram, Reinhard: Peter I.: Czar und Kaiser. Zur Geschichte Peters des Großen in seiner Zeit, 2 Bde., Göttingen 1964.
2 Peterson, Claes: Peter the Great’s Administrative and Judicial Reforms: Swedish Antecedents and the Process of Reception, Stockholm 1979.
3 Schippan, Michael: Die Einrichtung der Kollegien in Russland zur Zeit Peters I., in: Torke, Hans-Joachim (Hg.): Historische Veröffentlichungen. Forschungen zur osteuropäischen Geschichte, Bd. 51, Wiesbaden 1996.
4 Blome, Astrid: Das deutsche Russlandbild im frühen 18. Jahrhundert. Untersuchungen zur zeitgenössischen Presseberichterstattung über Russland unter Peter I. (Forschungen zur osteuropäischen Geschichte, herausgegeben vom Osteuropa-Institut an der Freien Universität Berlin von Holm Sundhausen, Bd. 57), Wiesbaden 2000, S. 11.
5 Ebd., S. 10 f.
1
Jahrhundert geprägt, ist ein „Kunstbegriff“ 6 , wie es Heinz Duchhardt formulierte, und bezeichnet eine Epoche in der Geschichte. In der geschichtswissenschaftlichen Forschung gab und gibt es viele verschiedene Typisierungsversuche. Neben Wilhelm Roschers 1874 entworfenem „Dreistufenmodell“, das sich nicht pauschal auf alle Staaten anwenden lasse, entwickelte sich vielmehr die Ansicht, nach verschiedenen Erscheinungsformen des klassischen Absolutismus zu suchen. In den letzten 30 Jahren überwog die kritische Tendenz einer qualitativen Bewertung des Absolutismus mit einem einhergehenden „Revisionismus“. Der Begriff sei als Bezeichnung einer ganzen Epoche abzulehnen (Henshall) und eher als „Mythos“ anzusehen. Duchhardt schlägt vor, die „Revisionismus“-Kontroverse abzuschwächen und verschiedene Ebenen der absolutistischen Staatlichkeit zu unterscheiden, wie beispielsweise die Fürstentümer. Ein neuer Ansatz ist die Unterscheidung zwischen einer westlichen und einer östlichen Variante des Absolutismus (Mousnier). Mit diesem Modell könnte nach Duchhardt eine Einigung in der Kontroverse erfolgen, jedoch müsse man an dem Modell und der Epoche des Absolutismus festhalten. 7 Ferner sei auch der „Aufgeklärte Absolutismus“ zu diskutieren. 8 Dazu nennt von Aretin die Definition von Günter Birtsch für einen Herrscher des Aufgeklärten Absolutismus. Er müsse eine Legitimation für sein Herrschen entwickeln, sich an aufgeklärten Denkprozessen beteiligen und aufgeklärte Reformen anstoßen. Der Begriff „Aufgeklärter Absolutismus“ ist zwar zur Analyse des Spätabsolutismus entstanden 9 , lässt sich Birtschs Definition aber auch auf Peter den Großen übertragen? Um diese Frage zu klären, wird in dieser Arbeit ein Blick auf Peters Politik geworfen. Wahrlich können in diesem Rahmen nicht die Politikfelder in ihrer gesamten Breite analysiert werden, weshalb sich der Fokus auf ein Feld richtet: die Verwaltung. Anhand der Reformmaßnahmen Peters des Großen in Verwaltung und Behörden werden die Fragen geklärt, ob Peter dem aufgeklärten Absolutismus zuzuordnen ist und ob -wie im Titel angedeutet- seine Reformen modern waren oder scheiterten. Im ersten Kapitel werden der Regierungsantritt Peters und die gesellschaftspolitischen Umstände beschrieben, die reformerische Schritte (in der Verwaltung) nötig machten. Das zweite Kapitel geht auf die konkreten Maßnahmen ein, die der Zar zur
6 Duchhardt, Heinz: Barock und Aufklärung, 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Bandes „Das Zeitalter des Absolutismus“, München 2007, S. 169.
7 Ebd., S. 169 ff.
8 Ebd., S. 176.
9 Aretin, Karl Ottmar Freiherr von: Das Problem des aufgeklärten Absolutismus in der Geschichte Russlands, in: Handbuch der Geschichte Russlands, herausgegeben von Manfred Hellmann u. a., Bd. 2, Tl. 2, Lfg. 12, Stuttgart 1993, S. 849 - 867, hier: S. 849 f.
2
Reformierung von Verwaltung und Behörden traf. Im Fazit werden die Ergebnisse zusammengefasst sowie die hier gestellten Fragen beantwortet.
1. Der Regierungsantritt Peters des Großen und die
gesellschaftspolitischen Umstände
Die Thronbesteigung Peters des Großen verlief nicht auf üblichem Wege. Als sein Vater, Zar Aleksej Michajloviþ, 1676 starb, hinterließ dieser Kinder aus zwei Ehen und, ohne es vorher zu ahnen, einen Machtkampf um den russischen Thron. Denn sein körperlich schwacher, ältester, noch lebender Sohn Fedor Alekseeviþ, der mit 14 Jahren Zar wurde, starb wenig später 20jährig am 27. April 1682. Nun sollte es einen heftigen Machtkampf um den zu besetzenden Thron geben. Da es kein Thronfolgegesetz gab, sondern nur das Gewohnheitsrecht, war die Nachfolge Fedors III. nicht eindeutig geklärt. 10
Es bildeten sich nun zwei Pole heraus. Der Patriarch Ioakim stellte sich hinter den minderjährigen Peter, Michajloviþs erster Sohn aus zweiter Ehe, und seiner Mutter, die zweite Frau Michajloviþs. Auf der anderen Seite fungierte Peters ältere Halbschwester, die aus erster Ehe Michajloviþs geborene Sofja, die zu diesem Zeitpunkt 24 Jahre alt war. Sofjas Ansinnen war es, für die Inthronisierung ihres epileptischen, schwachsinnigen und fast blinden Bruders Ivan einzustehen, um dann ihren Einfluss auf die Regierungspolitik geltend zu machen. Dafür kam ihr der Strelitzenaufstand sehr gelegen. Bei den Strelitzen handelte es sich um eine von Ivan dem Schrecklichen gegründete Truppe, die Hof und Grenzen zu bewachen hatten und schon länger unzufrieden mit ihrer sozialen Stellung und Situation waren. Am 15. Mai 1682 stürmten aufständische, mit Sofja paktierende Strelitzen den Kreml und richteten insgesamt ca. 70 Widerständler gegen die Inthronisierung Ivans hin. Der noch junge Peter wurde Zeuge dieses Massakers und erlitt einen Nervenschock, der ihn für den Rest seines Lebens heimsuchen sollte. Sofja, die dieses Ausmaß nie erwartet hätte, versuchte, die Wogen zu glätten, indem sie erreichte, dass viele Bojaren „nur“ in die Verbannung geschickt wurden. Daraufhin wurde ein Kompromissvorschlag am 23. Mai eingebracht, der eine Zwei-Zaren-Lösung beinhaltete. Nach dem Vorschlag soll-
10 Torke,Hans-Joachim: Ivan V. und die Regentin Sof´ja 1682 - 1689/96, in: Ders. (Hg.): Die russischen Zaren 1547 - 1917, München 1995, S. 139 - 153, hier: S. 139 f.
3
ten Ivan V. und Peter I. gemeinsam den russischen Thron besteigen. Sofja kam dieser Vorschlag gelegen, da Ivan schon volljährig war und damit die Mutter des minderjährigen Peters Natalja ihre zwischenzeitliche Regentschaft verlor. Bei einem alleinigen Herrschen Peters hätte seine Mutter die Amtsgeschäfte bis zu seiner Volljährigkeit weiterführen müssen. Dies hätte bei ihrer Rivalin und Stieftochter Sofja keine Unterstützung gefunden. Sofja ließ nun die Strelitzen mit reichen finanziellen Zuwendungen besänftigen, woraufhin sich die Aufständischen auch wegen ihres von der Bevölkerung missbilligten Blutbades zurückzogen. 11
Nach der Krönung Ivan V. und Peter I. konsolidierte Sofja als Vormundschaftsegentin für ihren behinderten Bruder ihre Vormachtstellung und konnte die Strelitzen weiterhin geschickt für sich gewinnen, ohne dass sie jedoch an Einfluss gewannen. Die beiden Zaren wurden nur für Empfänge oder feierliche Anlässe herangezogen, sonst wurden sie eher in den Hintergrund gedrängt. Peter I. zog sich mit seiner Mutter ohnehin jenseits des Kremls zurück. Damit hielt sie Peter auch von verschiedenen Bildungsmöglichkeiten fern und erzog ihn auf altmoskovitische Art. 12 In den Wirren der Ende der 1680er Jahre unter dem Oberbefehl von Golicyn geführten Krim-Feldzüge änderten sich die Herrschaftsverhältnisse. Als sich Peter weigerte, dem erfolgreichen Vasilij Golicyn zu huldigen, zog er Sofjas Unmut auf sich und es entbrannte ein Machtkampf zwischen beiden, den er unter elementarer Mitwirkung seiner Mutter für sich entscheiden konnte. 13 Für ihn leitete seine Mutter anfänglich die Amtsgeschäfte, auch weil er selbst wenig Interesse an Regierungsentscheidungen zeigte. Vielmehr war Peter an militärischen Manövern sowie westeuropäischen Re-formgedanken interessiert, die maßgeblich von seiner Halbschwester Sofja verkörpert wurden. Nach dem Tod seiner Mutter Natalja im Februar 1694 war Peter in seinen Entscheidungen nun endgültig unbeeinflusst. Sein offizieller Mitregent Ivan war aufgrund seiner Behinderung regierungsunfähig. Als auch dieser zwei Jahre später am 29. Januar 1696 starb, war Peter offiziell alleiniger Zar des Russischen Reiches. Seine erste Bewährungsprobe waren die Konflikte mit den Krimtataren und den Türken sowie die -anfänglich gescheiterte- Eroberung der türkischen Festung Azov. 14
11 Torke, 1995: S. 140 ff.
12 Donnert, Erich: Peter (I.) der Grosse 1682/89 - 1725, in: Torke, Hans-Joachim (Hg.): Die russischen Zaren 1547 - 1917, München 1995, S. 154 - 178, hier: S. 156.
13 Torke, 1995: S. 152 ff.
14 Donnert, 1995: S. 156 ff.
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Arbeit zitieren:
B. A. Sören Lindner, 2011, Modernisierung oder gescheiterte Reform?, München, GRIN Verlag GmbH
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