Stütze im Bologna-Prozess, auf den sich eine wachsende Zahl europäischer Bildungsminister verständigt hat“ (Lenhardt 2007, S. 344). „Die Teilnahme am Bologna-Prozess ist freiwillig und steht allen Signierstaaten des europäischen Kulturabkommens offen“ (Mau/Verwiebe 2009, S. 71). Es hat sich aber auch massive Kritik am Bologna-Prozess gebildet. Nicht nur die Gegner, sondern auch einige Befürworter der Bologna-Idee bemängeln, dass die Umsetzung in vielen Staaten übereifrig und fantasielos vonstatten ginge, was zu einem überfüllten Studium führe, das keine Zeit für das „Wichtige“ lasse. Ein wichtiges Ziel des Bologna-Prozesses ist die Förderung der Mobilität der Studierenden. Es soll einfacher werden im europäischen Ausland die Möglichkeiten des Hochschulwesens zu nutzen. Die entscheidende Bedeutung dieser Entwicklung wird durch das System der Vereinheitlichung der Abschlüsse mit ECTS-Punkten (European Credit Transfer System) unterstrichen. Die persönliche Entscheidung, ob und in welchem europäischen Wohlfahrtsstaat das Studieren erstrebenswert ist, hängt jedoch nicht nur von „Bologna“ und der persönlichen Mobilität der Studierenden, sondern vor allem von den jeweiligen Rahmenbedingungen in den betreffenden europäischen Staaten und ihrer Bildungsinstitutionen ab. Dazu gehören die Vergleichbarkeit, Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität der einzelnen tertiären Bildungseinrichtungen, die sich u. a. in „Hochschulrankings“ ausdrückt. Einen entscheidenden Einfluss auf das Ranking hat die finanzielle Situation der jeweiligen Bildungseinrichtungen. Als weitere Faktoren der Komparabilität werden die persönlichen Meinungen von Lehrenden und Studierenden (Meinungsumfragen), die Ausstattung der Institutionen (PC-Arbeitsplätze, Bibliotheken), die Gesamtanzahl der Studierenden je Studienfach, die Lebensqualität am Studienort (Anteil der Studierenden an der Stadtpopulation, Freizeitmöglichkeiten), u. ä. herangezogen.
Eine Möglichkeit der Hochschulfinanzierung wäre der Nulltarif, der impliziert, dass die Hochschulen für ihre Lehraufgaben vollständig von staatlicher Seite finanziert werden, was den Vorteil hätte, dass keine direkten Kosten den Nutzern angelastet werden (vgl. Bätzel 2003, S. 139). Die Erhebung von Studien- bzw. Verwaltungsgebühren wird von vielen Staaten als probates Mittel der Refinanzierung eingesetzt. Private Zuwendungen an die Bildungsinstitutionen machen meistens nur einen geringen Teil des Budgets aus. Tertiäre Bildungseinrichtungen, die von staatlicher Seite, wenn auch nicht vollständig, so doch ausreichend finanziell
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unterstützt werden, genießen den Vorteil der steigenden Attraktivität bei den Studierenden, weil sich daraus bessere Lehr- und Lernbedingungen ableiten lassen. Auch interessantere und umfangreichere Forschungsprojekte könnten öfters durchgeführt werden. Damit wäre es möglich, renommierte Forscher auf die jeweiligen Bildungsinstitute aufmerksam zu machen und diese auch längerfristig an die Institute zu binden, was reflektiv wieder nicht nur Lehrende, sondern auch Studierende anziehen könnte. Die Konsequenz solcher Maßnahmen würde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in einem positiven Ranking bzw. im Rankingaufstieg der betroffenen Bildungseinrichtungen widerspiegeln. Als Reaktion auf diese Entwicklungen sind die steigenden Ausgaben für öffentliche und private Bildungseinrichtungen im Tertiärbereich anzusehen. Generell ist davon auszugehen, dass mit dem Reichtum eines Staates, auch seine Bildungsausgaben im Tertiärbereich steigen (vgl. Europäische Kommission 2007, S. 57). „In der EU-27 belaufen sich die gesamten öffentlichen, privaten und internationalen Bildungsausgaben für den Tertiärbereich auf 1,18 % des Bruttoinlandprodukts (BIP)“ (Europäische Kommission 2007, S. 58). In Österreich und im Vereinigten Königreich lag der Wert bei 1,14 % des BIP, in Deutschland fast genauso hoch bei 1,13 %. Die höchsten Ausgaben gab es in den nordischen Ländern Schweden 1,73 %, Norwegen 1,52 % Finnland und Dänemark 1,75 %, die geringsten in Malta mit 0,61 %, Rumänien 0,63 %, Estland 0,88 %, gefolgt von der Slowakischen Republik und Italien mit je 0,9 %. Da bestimmte Ausgabenkategorien nicht berücksichtigt sind (ohne aus internationalen Quellen bestrittene Ausgaben), handelt es sich bei den Werten für Estland und Rumänien um eine Unterschätzung (vgl. Europäische Kommission 2007, S. 59). Interessant erscheinen auch die länderspezifischen Aufwendungen im öffentlichen und privaten tertiären Bildungsbereich in Relation zu den Vollzeitstudierenden in diesen Institutionen. Dabei wurden die
Lebenshaltungskosten der Studierenden nicht berücksichtigt, damit die Daten international vergleichbar bleiben. Die Werte in den jeweiligen nationalen Währungen wurden auf USD mit dem PPP-Wechselkurs umgerechnet, weil ein marktüblicher Wechselkurs von vielen Faktoren beeinflusst wird (Zinssätze, Erwartungen des Wachstums eines Marktes, Handelspolitik, u. ä.) (vgl. OECD Factbook 2009, S. 206). Die Kluft zwischen den Extremwerten ist gewaltig. So wurden im Jahr 2005 in der Schweiz USD 21.000, in Polen und der Slowakischen Republik jedoch weniger als USD 6.000 pro StudentIn investiert. Der Durchschnitt in den OECD-Ländern liegt bei
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USD 11.512 (vgl. OECD Factbook 2009, S 206). So wichtig die wohlfahrtsstaatlichen Investitionen in den Bildungssektor auch sind, einen weiteren Eckpfeiler der Attraktivität der einzelnen Hochschulen bilden die Zuwendungen für Studierende in den jeweiligen Ländern. In Europa ist die Studienförderung stark zentralisiert, d. h. Darlehen und Zuschüsse werden fast ausschließlich von der zentralstaatlichen Ebene finanziert. Die lokale Ebene als Finanzierungsträger spielt nur in Irland (81,2 %) und im Vereinigten Königreich die wichtigste Rolle. Deutschland ist der einzige Staat in dem sowohl die zentralstaatliche als auch die lokale Ebene einbezogen sind, wobei die lokale Ebene, d. h. die Länder, Hauptträger für Studienförderung ist (vgl. Europäische Kommission 2007, S. 99). Fast überall erhalten Studierende Finanzhilfen zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Dabei werden drei Hauptkategorien berücksichtigt: Darlehen und Zuschüsse generell, Darlehen, Zuschüsse und Gebürenbefreiung bzw. -ermäßigung zur Begleichung von Studien-und Verwaltungsgebühren, Familienbeihilfen und Steuervergünstigungen zur finanziellen Entlastung der Eltern. In mehreren Ländern können darüber hinaus Beihilfen für Studierende mit Kindern und für Wohnen in Anspruch genommen werden (vgl. Europäische Kommission 2007, S. 83). Darlehen und Zuschüsse, die an keine speziellen Bedingungen wie Studienerfolg, Einkommen der Eltern, o. ä. geknüpft sind, können dazu führen, dass sich viele junge Menschen an den Hochschulen inskribieren, die ihr Studium nur „halbherzig“ betreiben und keine ernste Absicht haben, ihr Studium in angemessener Zeit abzuschließen. Eine solche Entwicklung kann zu überhöhten Studierendenzahlen führen, was sich wiederum nachteilig auf die tertiären Bildungseinrichtungen auswirken kann. Als Vorteil könnte der vergrößerte Anreiz eines Studiums in einem der betreffenden europäischen Länder angesehen werden. Darlehen und Zuschüsse zur Begleichung von Studien-und Verwaltungsgebühren sind oft an Bedingungen geknüpft. Es wird versucht, besonders finanziell bedürftigen Menschen den Zugang zu den Hochschulen zu erleichtern, was eindeutig als Vorteil zu werten ist. Ein möglicher Nachteil dieses Versuchs im Ausschluss von Personen bzw. Personengruppen, die auf Grund ihrer familiären Situation, eines eventuellen Migrationshintergrundes oder ihrer grenzmässigen finanziellen Lage (Einkommensgrenzen) von diesen
Vergünstigungen ausgeschlossen werden, bleibt zu prüfen. Dieser Aspekt gilt für sämtliche aktiven und passiven Zuwendungen an Studierende und/oder deren Eltern. Letztere erhalten Steuervergünstigungen bzw. Steuerfreibeträge meistens abhängig
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Heinz Piwonka, 2010, Aufwendungen der europäischen Wohlfahrtsstaaten im tertiären Bildungsbereich und Unterstützung der Studierenden: wo lässt es sich am besten studieren?, München, GRIN Verlag GmbH
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