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Gliederung
1 Einleitung
2 Allgemeines
2.1 Statistische Daten
2.2 Gesetzliche Einschränkungen
3 Motive und Ursachen von Teenagerschwangerschaften
3.1 Keine, unzureichende oder falsche Anwendung von
Verhütungsmittel infolge mangelhafter Sexualaufklärung
3.2 Geringe Bildung und Perspektivlosigkeit
3.3 Soziales Umfeld der jugendlichen Schwangeren
4 Beratung und Hilfsangebote für junge Mütter in
Dresden
4.1 Rolle der Schwangerschaftsberatungsstellen
4.2 Rolle der Mutter- Kind- Einrichtungen am Beispiel des
Mutter - Kind- Hauses Malwina e. V
5 Fazit und Ausblick
6 Anhang
6.1 Quellenverzeichnis
6.2 Gesetze
6.3 Statistiken/Bilder
6.4 Interviews/Umfrage
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1 Einleitung
Trotz Aufklärungsunterricht, trotz Pille und Kondom die Zahl der minderjährigen Mädchen, die schwanger werden, steigt.
Diese oder ähnliche Aussagen finden sich in einer Vielzahl spezifischer Literatur, insbesondere in Fachzeitschriften. Zudem ist dieses Thema zur Zeit in der Politik sehr aktuell. Durch Präventionsprojekte und verbesserte Aufklärungsarbeit sollen Schwangerschaften von Minderjährigen verhindert werden. Das Ziel der vorliegenden Jahresarbeit ist es, die Hauptursachen von Teenagerschwangerschaften, d.h. die Anzahl der Geburten und Schwangerschaftsabbrüche von Frauen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren, 1 herauszuarbeiten. Zudem gilt es, die in Dresden angebotene Beratung und Hilfe, durch ansässigen Beratungsstellen sowie Mutter- Kind- Häusern, zu untersuchen.
Die Auswertung der statistischen Grundlagen, wie zum Beispiel die Zahl der Lebendgeburten nach Alter der Mutter und die Zunahme bzw. Abnahme der Geburten in den letzten Jahren sowie die vom Gesetzgeber vorgegeben rechtlichen Grundlagen werden an den Anfang gestellt.
Im Kern der Arbeit stehen die Ursachen, die im Bereich der Verhütung und Aufklärung durch eine Umfrage am Hans- Erlwein Gymnasium umfassend untersucht wurden. Von der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung werden insgesamt dreizehn Ursachen für Schwangerschaften von Minderjährigen angegeben. Neben den drei Motiven, die in der Jahresarbeit untersucht werden, spielen auch der Einfluss von Drogen und Alkohol auf Partys; der Wunsch, den Partner zu binden; die Ablösung oder Flucht aus dem Elternhaus sowie das Sich- ausprobieren und damit Fehlentscheidungen treffen, eine große Rolle.
Der zweite Schwerpunkt, die Hilfsangebote und die Beratung, legen die Möglichkeiten von jungen schwangeren Frauen dar. In wieweit werden schwangere Teenager vom Staat unterstützt, welche Möglichkeiten gibt es für eine junge Mutter mit Kind und wie werden diese gefördert? Aufgrund der mangelnden Literatur in diesem Bereich wurde sich mit verschiedenen Beratungsstellen und Mutter- Kind Einrichtungen in Verbindung gesetzt, um damit ein verwertbares Bild über die Problematik zu bekommen. In den einzelnen Einrichtungen wurden Interviews mit den Mitarbeiterinnen durchgeführt. Am Ende der Jahresarbeit findet sich eine ausführliche Zusammenfassung sowie ein Fazit um die Ursachen in ihrer Bedeutsamkeit einzuschätzen.
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2 Allgemeines
2.1 Statistische Daten
Die Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche wird vierteljährlich auf der Grundlage der Schwangerschaftskonfliktberatung erhoben. Nach jedem
Beratungsgespräch sind die Beraterinnen dazu verpflichtet ein Formular auszufüllen. Dies enthält Angaben über Alter, Familienstand, soz. Lage sowie sonstige Daten welche die Beurteilung der Lebenssituation der Frau ermöglichen. Des Weiteren sind die Gründe für die eventuelle Erwägung einer Abtreibung auszufüllen. Schwangerschaftsabbrüche wurden erstmalig mit der Einführung der
Schwangerschaftskonfliktberatung am 1. Januar 1996 registriert. Bis zum Jahre 1995 bestand nur eine anonyme Auskunftserteilung, so dass Kontrollmöglichkeiten nicht gegeben waren und ein Teil der Ärzte der gesetzlichen Auskunftspflicht nicht bzw. nur unzureichend nachkamen. Seit 2001 sind alle Arztpraxen und Krankenhäuser, welche Abbrüche, in der Medizin Interruptio * , durchführen in dem Verzeichnis des Statistischen Bundes- bzw. Landesamtes registriert und somit meldepflichtig. Bei der Berechnung der Schwangerschaftsabbrüche spielt die Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen ebenso eine Rolle, wie die von den Einrichtungen gemeldete Anzahl der Durchführungen. Dennoch muss bei der Auswertung der Statistiken an die Erfassungsmethoden gedacht werden. Seit dem Jahr 2000 wird nicht mehr grob, mit der bis dahin üblichen Geburtsmethode, sondern ganz genau, nach dem exaktem Alter der Mutter bei der Geburt festgelegt. Denn unter Teenagermütter versteht man, alle diejenigen, die ihr Kind noch vor dem 18. Geburtstag und somit minderjährig zur Welt bringen. Würde man also nur die Zahl der Geburten und Schwangerschaftsabbrüche der unter 18 Jährigen (Minderjährigen) addieren so würde man auf ein falsches Ergebnis kommen, denn viele Mädchen die mit 18 Jahren ihr Kind bekommen haben waren bereits mit 17 schwanger. Also muss die Zahl dieser Mädchen noch zur Gesamtzahl der Teenagerschwangerschaften hinzu gerechnet werden, um auf ein halbwegs korrektes Ergebnis zu kommen. Die Dunkelziffer, die durch illegale Abtreibungen verursacht wird, müsste sich in den letzten Jahren ziemlich gering halten und wird daher nicht berücksichtigt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes steigt einerseits die Zahl des Durchschnittsalters der Frau bei der Geburt des Kindes. Anderseits gibt es etliche Frauen die
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sich noch vor der Volljährigkeit für ein Kind entscheiden. Die Zahl der Teenagermütter in Deutschland ist seit 1993 mit leichten Schwankungen relativ konstant geblieben. Sie liegt bei etwa 14 minderjährigen Schwangeren pro Zehntausend Frauen zw. 10 und 17 Jahren. In Sachsen lässt sich jedoch entgegen dem Trend ein relativ starker Anstieg verzeichnen. 1993 brachten etwa neun je 10.000 minderjähriger Frauen ein Kind zur Welt, während sich die Zahl 2002 auf fast 20 Frauen verdoppelte und somit höher als der bundesdeutsche Durchschnitt lag. 1 Statistiken zeigen, dass sich ein Großteil minderjähriger Schwangerer für einen Abbruch und somit gegen die Geburt des Kindes entscheiden. (Abb.1) Ähnlich wie bei der gesamtdeutschen Betrachtung zeigt sich auch in Sachsen ein starker Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen. In Deutschland stieg die Zahl der Abbrüche von 14 (1996) auf 21 (2001) pro Zehntausend weiblicher Einwohner zwischen 10 und 17 Jahren. Im Folgejahr war ein leichter Abfall zu verzeichnen. In Sachsen ließen 1996 13 und 2001 25 von Zehntausend jungen Frauen einen Abbruch durchführen. Die Zahl der sächsischen Frauen die einen Abbruch durchführen ließen schwankt im Zeitraum von 1997 bis 2002 zwischen 6.500 und 7.500 Frauen pro Jahr. 2 (Abb.1)
Immer mehr volljährige Frauen entscheiden sich für das Austragen ihres Kindes. Aus diesem Grund ist die Zahl der Geburten in den letzten Jahren gestiegen und die Zahl der Abbrüche gesunken. In Deutschland kommen zwischen 2000 und 2002, 18 (entsprechen etwa 133.000) Schwangerschaftsabbrüche, auf 100 (ca. 740.000) Geburten. (Abb.2) In Sachsen sind es etwa 22 (7 000) Abbrüche auf 100 (32.200) Geburten. Bei Schwangerschaften von Minderjährigen ist diesbezüglich eine Umkehrung zu verzeichnen. Im Jahr 2001 lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bei 7589 und die Zahl der Geburten bei 7447, infolgedessen kamen 102 Abbrüche auf 100 Geburten, in Sachen sogar 112 Abbrüche auf 100 Geburten. 3 (Abb.3) Weltweit werden jährlich etwa 14 Millionen Teenager schwanger. Jedes zehnte Kind wird nach Schätzung des UN- Kinderhilfswerks UNICEF von einem Mädchen unter 18 geboren. 4 Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass gerade in starken Industrieländern die Zahl der Teenagerschwangerschaften sehr hoch ist, was auf die Frühreife der Jugendlichen zurückzuführen sein könnte. Die Tendenz zeigt sich ebenso in den Entwicklungsländern, wo Unwissen und Mangel an Verhütungsmitteln ausschlaggebend sind. So liegt die Geburtenrate von Minderjährigen in den USA bei 5,2%, in Großbritannien bei 3,1% und damit in Westeuropa am höchsten, während
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beispielsweise Japan mit 0,5%, sowie die Schweiz mit 0,6% eine im Vergleich sehr niedrige Geburtenrate haben. Deutschland und Österreich liegen mit einer Geburtenrate von etwa 1,4% auf einem relativ niedrigem Niveau. 5
2.2 Gesetzliche Einschränkungen
Unabhängig davon, ob der Embryo geboren wird oder ob dieser, im Normalfall, spätestens in der 14. Woche nach der Empfängnis abgetrieben wird, gibt es gesetzliche Richtlinien bzw. Einschränkungen. Im Falle einer medizinischen Indikation, d.h. einer Gefährdung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Frau oder einer schwerwiegende Fehlbildung oder Behinderung des Fötus kann eine Spätabtreibung bis zur 22. Woche durchgeführt werden. Bei einer kriminologischen Indikation, einer Abtreibung in Folge einer Vergewaltigung oder vergleichbaren Sexualstraftat, kann der Embryo bis zur 12. Woche nach der Empfängnis abgetrieben werden. Das am 1.Oktober 1995 bzw. am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Schwangeren- und Familienänderungsgesetz schreibt eine Schwangerschaftskonfliktberatung 1 vor. Nach welcher ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Diese Beratung wird in Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz oder der Arbeiterwohlfahrt, mit Ausnahme katholischer Verbände wie der Caritas, angeboten. In einem Einzelgespräch mit einer Beraterin schildert die junge Schwangere ihre Situation, ihr Verhältnis zu den Eltern, ihre finanzielle sowie soziale Lage. Die Beraterin versucht mit der schwangeren Frau die bestmögliche Lösung zu finden. Es werden Vor- und Nachteile von Geburt und Schwangerschaftsabbruch sowie die damit verbunden sozialen und psychischen Probleme besprochen. Der schwangeren Frau wird, falls diese einen Abbruch in Erwägung zieht, eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. Diese muss vor dem Eingriff bei dem behandelten Arzt vorgelegt werden. Die Entscheidung der Frau bleibt auch nach der Beratung meist offen. Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur im Falle einer medizinischen oder kriminologischen Indikation. Dies war 2003 bei 2,7 % der volljährigen sowie bei 1,2 % der minderjährigen Schwangeren, 3 die Begründung für einen Abbruch. Bei einer Abtreibung nach der Beratungsregelung werden die Kosten nur während der Schwangerschaft, d.h. für die nötigen Voruntersuchen sowie für die Nachbehandlung von möglichen Komplikationen getragen. Je nach Honorar des Arztes belaufen sich die Kosten eines medikamentösen
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Schwangerschaftsabbruch auf ca. € 307 bis € 358, bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch auf ca. € 460 4 .
Schwangerschaftsabbrüche werden in der Regel bis zum 16. Lebensjahr nur mit Einwilligung der Eltern durchgeführt. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen, zeigt das Mädchen Einsicht und individuelle Reife, dann kann der Arzt bzw. die Ärztin auch ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einen Abbruch vornehmen. Dies führt natürlich dazu, dass für den Arzt stets die Unsicherheit bleibt, ob die Schwangere tatsächlich einwilligungsfähig ist. Dieses Risiko besteht grundsätzlich auch bei Volljährigen, wegen der Unterschiedlichkeit der psychischen Entwicklung aber besonders bei minderjährigen Schwangeren. In diesem Fall setzt sich der Arzt der Gefahr aus sich nach § 229 StGB strafbar zu machen.
Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr ist eine Bescheinigung der Eltern größtenteils nicht von Notwendigkeit. Ist der Arzt sich über die Einsichtsfähigkeit der minderjährigen Schwangeren jedoch unsicher, kann er die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten verlangen, verweigern diese die Einwilligung, so ist die Schwangere dafür verantwortlich, feststellen zu lassen, dass die Einwilligung nicht erforderlich ist, oder diese rechtlich über das Vormundschaftsgericht zu erzwingen. Im Falle einer 16 jährigen Berufsfachschülerin die schwanger wurde und beschloss, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, bereits die gesetzlich vorgeschriebene Beratung absolvierte sowie die Zusage ihrer Krankenkasse hatte, die Kosten des Eingriffs zu übernehmen verweigerte ihre Mutter die Zustimmung zu dem Schwangerschaftsabbruch zu geben. Die den Zeugen Jehovas angehörende Frau erklärte, dass sie niemals einen Mord billigen würde, die Schülerin wand sich an das Amtsgericht. 5 Welches den Eingriff mit folgender Begründung genehmigte: Eine Minderjährige, welche die "geistige und sittliche Reife" besitz, die "Bedeutung und Tragweite dieser Entscheidung einzuschätzen", benötige die Einwilligung der Erziehungsberechtigten für diesen Eingriff nicht. 6
Unabhängig vom Alter der Schwangeren, minder- oder volljährig darf ein derart schwerwiegender Eingriff wie ein Schwangerschaftsabbruch nur vorgenommen werden, wenn die Schwangere voll einsichtsfähig ist, verstehen und einschätzen kann, was geschehen wird. Sie muss verstehen, welche Folgen der Schwangerschaftsabbruch für sie selbst aber auch in gewisser Weise für das ungeborene Kind mit sich bringt.
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Trotz der Straflosigkeit bleibt ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, denn die Schwangere ist grundsätzlich zum austragen des Kindes verpflichtet. Ab dem 1. September, der auf den 6. Geburtstag folgt, beginnt die allgemeine Schulpflicht, welche neun Jahre andauert. Entscheidet sich eine Minderjährige zum austragen ihres Kindes, vor Beendigung der allgemeinen Schulpflicht, so hat sie diese nach dem Mutterjahr zu beenden.
Ab dem Tag der Geburt muss ein Vormund einberufen werden, die Vormundschaft kann durch die Großeltern des Neugeborenen oder durch ein (volljähriges) Familienmitglied übernommen werden. Ist eine geeignete, der Familie angehörende, Einzelperson als Vormund nicht vorhanden, so kann die Vormundschaft durch einen rechtsfähigen Verein, 7 der vom Landesjugendamt hierzu als geeignet erklärt wurde oder durch einen Vormund des Jugendamtes bestimmt werden. Tritt die Amtsvormundschaft ein so muss das Jugendamt einen seiner Mitarbeiter mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Vormundes beauftragen 8 . Eine Amtsvormundschaft laut BGB § 1791c 9 wird einberufen wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, zum Beispiel wenn die Mutter minderjährig und unverheiratet ist sowohl wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen nicht berechtigt sind weil ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge entzogen hat oder die elterliche Sorge ruht, weil die Eltern unbekannten Aufenthalts sind als auch wenn der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist (Findelkind). 10
Der für das Kind zuständige Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig Auskunft zu geben sowie die rechtmäßige Vermögensverwaltung nachzuweisen 11 , „[...] das sind teilweise Sachen die nur das Jugendamt weiß [...].“ 12 Auf Grund der umfangreichen sowie komplizierten Aufgaben eines Vormunds geben viele Familienangehörige die Vormundschaft an das Jugendamt ab. Hat die bevormundete Person ,das so genannte Mündel das 14. Lebensjahr vollendet so kann es die Berufung einer Person zu seinem Vormund verhindern, wenn es mit dieser Person nicht einverstanden ist. Die Vormundschaft endet wenn das Mündel verstirbt, volljährig wird bzw. die unverheiratet, minderjährige Mutter volljährig wird, die Vormundschaft vom Familiengericht aufgehoben wird oder eine rechtkräftige Adoption des Kindes stattfindet. 13
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3 Motive und Ursachen von Teenagerschwangerschaften
3.1 Keine, unzureichende oder falsche Anwendung von
Verhütungsmittel infolge mangelhafter Aufklärung
Mangelnde Sexualaufklärung sowie spontaner Geschlechtsverkehr führt bei vielen Jugendlichen zur falschen bzw. unzureichenden Anwendung sowie zur nicht Anwendung von Verhütungsmitteln. Diese Ursache wurde von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am häufigsten angegeben und steht nach Einschätzung von Beratungsstellen mit fast 30% an erster Stelle. (Abb.4) Nach einer Umfrage hat sich ergeben, dass ein Großteil der Jugendlichen durch Medien, Freunde oder durch den Sexualkundeunterricht in der Schule aufgeklärt wurden. 1 (Abb. 5) Laut einer Expertin sollte Aufklärung eigentlich in erster Linie eine Sache der Eltern sein. 2 Doch nur knapp die Hälfte der Jugendlichen gaben an durch ihre Eltern aufgeklärt worden zu sein. Nur wenige Eltern nehmen sich die Zeit um mit ihren Kindern über das Thema Sexualität zu sprechen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Hemmschwelle zwischen den Eltern und ihren Kindern zu groß ist oder die Eltern der Meinung sind, dass die Schule für eine sorgfältige Aufklärung der Jugendlichen verantwortlich sei.
Bereits in den ersten beiden Schuljahren eines Kindes werden Mutterschaft, Vaterschaft, Zeugung, Schwangerschaft und Geburt behandelt. In der dritten sowie der vierten Klasse lernen die jungen Menschen die körperlichen Unterschiede der Geschlechter und die Veränderungen, welche ihnen in der Pubertät bevorstehen, kennen. Diese vermeintliche Offenheit hat allerdings diverse Einschränkungen. Das Zeigen von Bildern, auf denen nackte Körper abgebildet sind, ist nicht erlaubt außerdem dürfen die Schüler während des Sexualkundeunterricht weder Mitschreiben noch - malen. Filme müssen zudem erst den Eltern vorgeführt werden.
Die explizite Aufklärung durch die Schule findet dann erst in der neunten Klasse statt. Es stellt sich nun die Frage ob bei der Frühreife und der Neugier der heutigen Teenagern in Bezug auf sexuellen Kontakt, die Aufklärung nicht entschieden zu spät statt findet. In den meisten Bundesländern wird die fünfte und sechste Klasse als richtiger Zeitpunkt für eine ausführliche Sexualaufklärung gesehen. Laut Untersuchungen eines Wiener Krankenhauses haben Jugendliche heutzutage dreimal früher Geschlechtsverkehr als zur Zeit der sexuellen Revolution in der 60er und
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jährigen 3 hatten Geschlechtsverkehr. In einigen wenigen Fällen gaben schon 12 und 13jährige an sexuelle Erfahrungen gemacht zu haben. Demnach zum Teil schon vor der expliziten Sexualaufklärung durch die Schule folglich werden auch Schwangerschaften von Mädchen dieser Altergruppe gemeldet. Aus diesem Grund fordert Gisela Gille: „Wir müssen diese Kinder und Jugendliche wesentlich früher als bisher aufklären.“ 4 Das Thema Verhütung wird zwar im Unterricht behandelt, doch ist es vom Lehrer abhängig wie intensiv, denn in einigen Bundesländern ist es Lehrern freigestellt ob sie über Verhütungsmittel wie Kondom und Spirale sprechen wollen oder nicht. Zudem fällt es einigen Lehrern schwer über Themen zu sprechen, die ihnen eventuell selbst peinlich sind. Daher werden die biologischen Themen wie Menstruation, Schwangerschaft und Geschlechtskrankheiten meist intensiver behandelt. Die Mitarbeiterin des Deutschen Roten Kreuzes formulierte es wie folgt: „Es ist wichtig
das Mädchen und Jungen auch mal die Anwendung eines Kondoms üben und lernen was dabei zu beachten ist. Ich denke auch, dass man in diesem Alter die Geschlechter voneinander trennen sollte denn sie schämen sich teilweise oder interessieren sich für andere Dinge.“ 5 Doch nur wenige Schulen arbeiten tatsächlich mit Beratungsstellen, wie der des Deutschen Roten Kreuzes oder sexualpädagogischen Fachleuten zusammen. Daraus folgt, dass viele Schüler aufgrund des theorielastigen Unterrichts wenig Interesse zeigen. Des Weiteren würde kaum ein Schüler seinem Lehrer die intimen Fragen stellen, die ihn wirklich beschäftigen. Dafür werden heutzutage lieber Freunde, Zeitschriften und das Internet genutzt. Online-Aufklärungsprojekte wie "Loveline", "Sextra" oder "Herzensdinge" werden bei Jugendlichen immer beliebter. Auf diesen Seiten können Jugendliche anonym Experten in Sachen Liebe, Sexualität und Verhütung fragen, mit anderen Jugendlichen Kontakt aufnehmen sowie ihr Wissen in verschiedenen Spielen testen. Viele Mädchen und Jungen gaben an durch die Zeitschrift „Bravo“ aufgeklärt worden zu sein. Doch inwieweit werden Teenager durch eine Klatsch-Jugendzeitschrift wirklich aufgeklärt? Dr. Sommer beantwortet Jugendlichen Fragen, die sie sich sonst eventuell nicht getrauen würden zu fragen, erklärt frühzeitig, wie sich verschiedene Sexualpraktiken anfühlen und liefert das obligatorische Vokabular. Im wöchentlichen "Bravo- Bodycheck“ sind sogar entblößte Geschlechtsteile zu sehen. Aber die wesentlichen Dinge wie der Zyklus einer Frau, die Wirkung und Risiken von Verhütungsmitteln sowie die Gefahr bei falscher Anwendung schwanger zu werden wird ihnen dabei nicht vermittelt.
Arbeit zitieren:
Cornelia Henkenjohann, 2007, Zur Problematik der Teenagerschwangerschaften unter Betrachtung der Ursachen sowie angeboten Beratung und Hilfe, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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