Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis. IV
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VII
1 Die Einleitung 1
1.1 Der besondere Stellenwert der Unterschrift 1
1.2 Der Gang der Untersuchung 2
2 Die technologische Zusammensetzung der elektronischen Signatur 3
3 Die Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen
Signatur 5
3.1 Die Signaturrichtlinie der Europäischen Union 6
3.1.1 Die unterschiedlichen Formen der elektronischen Signatur 7
3.1.2 Die gewährleistete Sicherheit der Zertifizierungsdiensteanbieter 8
3.1.3 Die Harmonisierung der Rechtswirkung in Europa 10
3.2 Die Umsetzung der Signaturrichtlinie in das deutsche Gesetz 10
3.2.1 Die Unterschrift als entscheidendes Element der gesetzlichen
Formvorschriften 11
3.2.2 Die funktionalen Anforderungen an die eigenhändige Unterschrift 12
3.2.3 Der Vergleich der eigenhändigen Unterschrift mit der qualifizierten
elektronischen Signatur. 13
4 Die betriebswirtschaftliche Entwicklungsperspektive der qualifizierten
elektronischen Signatur 17
4.1 Der bisherige Einsatz in der Wirtschaft 17
4.1.1 Die Anwendungshäufigkeit im europäischen Binnenmarkt 17
4.1.2 Die Angebotsstruktur der Zertifizierungsdienste in Deutschland 19
4.2 Die Hemmnisfaktoren der qualifizierten elektronischen Signatur 21
4.2.1 Die unberücksichtigten Informations- und Kommunikationskanäle
der Wirtschaftseinheiten 21
4.2.2 Die ungenügende Vermarktungs- und Preisstrategie der Anbieter 22
II
4.2.3 Der derivate Nutzen des Systemprodukts im Konflikt mit der
mangelnden Interoperabilität 24
4.3 Die Optimierungspotentiale bei erfolgreicher Anwendung der
qualifizierten elektronischen Signatur auf dem Markt 26
4.3.1 Die Einsatzmöglichkeiten im E-Commerce 26
4.3.2 Die Projekte im E-Government 28
5 Das Fazit 30
Literaturverzeichnis 31
Verzeichnis sonstiger Quellen 36
III
Abkürzungsverzeichnis
ABl. Amtsblatt Abs. Absatz Administr. Administration Art. Artikel BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BR-Drs. Bundesrats-Drucksache BT-Drs. Bundestags-Drucksache DuD Datenschutz und Datensicherheit (Sicherheit) E-Commerce Electronic Commerce E-Government Electronic Government EG Europäische Gemeinschaft EGV EG-Vertrag, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdamer Fassung) elektr. elektronisch et al. et alii EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof f. folgende ff. fortfolgende Hrsg. Herausgeber html Hypertext Markup Language http Hypertext Transfer Protocol IT-Systeme Informationstechnik-Systeme IuK-Kanäle Informations- und Kommunikationskanäle KOM Kommission Nr. Nummer o. V. ohne Verfasser PIN Personenidentifikationsnummer qual. qualifiziert Rn. Randnummer ROI Return on Investment
IV
Rs. Rechtssache SigÄndG Signaturänderungsgesetz SigG Signaturgesetz SigV Signaturverordnung Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz TAN Transaktionsnummer URL Uniform Resource Locator vgl. vergleiche VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz z. B. zum Beispiel ZDA Zertifizierungsdiensteanbieter ZPO Zivilprozessordnung
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Der Vorgang beim elektronischen Signieren (Quelle: In Anlehnung an Kunstein (2005): 50.).……………..……...3
Abbildung 2: Die schematische Anordnung der weisungsgebundenen Instanzen……………………………………………….....5
Abbildung 3: Die Merkmale elektronischer Signaturformen (Quelle: In
Abbildung 4: Die Einsatzmöglichkeit der Signatur in verschiedenen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die untersagten Rechtsgeschäfte in elektronischer Form (Quelle: In Anlehnung an Schreiber (2005a): 329.)……14
Tabelle 2: Die Anzahl der ZDAs und Zertifikate in Europa (Quelle: In Anlehnung an Dumortier et al. (2003): 128.)…...…...18
Tabelle 3: Die Angebote der akkreditierten
Tabelle 4: Die Preisliste der Zertifizierungsdiensteanbieter in Euro (Quelle: Roßnagel (2009): 49.)………………...…….…20
Tabelle 5: Das Interesse an Online-Abwicklung von Amtsgeschäften (Quelle: Steria Mummert Consulting 2005.)……………28
Tabelle 6: Die Optimierungspotentiale durch den Einsatz von Signa-
1 Die Einleitung
1.1 Der besondere Stellenwert der Unterschrift
Die handschriftliche Unterschrift mit dem eigenen Namen dient seit Jahrhunderten als Beweismittel der Identität und gewährleistet die Echtheit des unterzeichneten Papierdokuments. Seit dem frühen Mittelalter wird keinem Namenszug so viel Vertrauen geschenkt, wie der eigenhändigen Unterschrift. Der Grund für diese Entwicklung ist das Bedürfnis gegenüberstehender Parteien, das Erklärte oder Vereinbarte auf einer Urkunde durch die abgegebene Unterschrift für die Zukunft beweissicher festzuhalten. 1 Die gewonnene Sicherheit, die aus der Schriftform 2 resultiert, hat zur Entwicklung der Wirtschafts- und Rechtskultur beigetragen. Im Geschäftsverkehr erfüllt sie den Zweck Gewissheit zu bieten, dass Vertragsverpflichtungen eingehalten werden. Im Rechtsverkehr verleiht die Schriftform den Gesetzen Rechtswirkung und bindet die Bürger an ihre Rechte. 3
Seit dem Beginn des Informationszeitalters im dritten Jahrtausend gewinnt der elektronische Geschäfts- und Rechtsverkehr immer mehr an Bedeutung. Die Digitalisierung von Dokumenten und die elektronische Abwicklung von Prozessen in der Wirtschaft vereinfachen den Arbeitsablauf. Insbesondere die Globalisierung fordert von den Unternehmen eine rasche Geschäftsabwicklung. Die Fortschritte in der Informationstechnik ermöglichen es, die eigenhändige Unterschrift durch die elektronische Signatur zu ersetzen. Damit sind nicht nur ökonomische Vorteile verbunden, sondern auch Risiken, die sich durch ständig voranschreitende Technologien ergeben. Die erfolgreiche Anwendung der elektronischen Signatur setzt drei wichtige Aspekte voraus:
Der Gesetzgeber muss anwendungsstützende Vorschriften entwickeln und einen rechtlichen Rahmen zum internationalen Schutz der Verbraucher bieten.
Die Informationstechnik muss die geeigneten Instrumente zur einheitlichen Anwendung auf dem Markt bereitstellen. Für eine grenzüberschreitende, sichere Nutzung sollten die Instrumente homogene Funktionen besitzen.
1 Vgl. Bizer (2002): 41f.
2 Mit der Schriftform gemäß § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Verpflichtung des
Ausstellers einer Urkunde gemeint, diese durch eine eigenhändige Namensunterschrift oder
mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen.
3 Vgl. Bizer (2002): 43.
1
In den Betrieben bedarf es hinsichtlich des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs einer organisatorischen Neuorientierung, sodass die Technik effizient eingesetzt werden kann.
Das Ziel ist es, die elektronische Signatur durch einen supranational rechtlich gesicherten Rahmen in die Wirtschaft zu integrieren, um das betriebswirtschaftliche Potential auszuschöpfen.
1.2 Der Gang der Untersuchung
Die vorliegende Bachelorarbeit ist in fünf Hauptkapitel unterteilt. In Kapitel 2 wird die erforderliche technische Infrastruktur und der elektronische Prozess des Signierens vorgestellt. Das Verständnis liefert die Grundlage für die weitere rechtliche und betriebswirtschaftliche Untersuchung. Kapitel 3 widmet sich den von der Europäischen Union geforderten Rahmenbedingungen für die elektronische Signatur. Anschließend wird die Perspektive auf die deutsche Gesetzesänderung und -anpassung gerichtet. Die Marktentwicklung für die elektronische Signatur und ihre betriebswirtschaftlichen Ursachen und Folgen sind in Kapitel 4 aufgeführt. In Kapitel 5 folgt das Fazit dieser Arbeit.
2
Arbeit zitieren:
B.Sc. in Business Administration Aylin Dogan, 2009, Rechtliche und betriebswirtschaftliche Analyse der elektronischen Signatur, München, GRIN Verlag GmbH
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