Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis V
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und Struktur der Arbeit 2
2 IFRS-Rechnungslegung 3
2.1 Zielsetzung von Abschlüssen 3
2.2 Rahmenkonzept (Framework) 4
2.3 Ausgewählte Grundsätze der IFRS 5
2.3.1 Grundlegende Annahmen 6
2.3.2 Qualitative Anforderungen 7
2.4 Konzernrechnungslegung nach IFRS 12
3 Grundlagen der Währungsumrechnung 14
3.1 Umrechnungsproblem 14
3.2 Wechselkurse 16
3.3 Theorien der Umrechnung 17
3.3.1 Umrechnungskurse. 18
3.3.2 Umrechnungsmethoden 20
3.3.2.1 Stichtagsmethode 20
3.3.2.2 Zeitbezugsmethode 23
3.4 Das Konzept der funktionalen Währung 25
3.5 Ursachen von Währungsumrechnungsdifferenzen 30
3.6 Behandlung von Währungsumrechnungsdifferenzen 31
4 Analyse 34
4.1 Vorstellung des Daimler AG Konzerns 34
I
Inhaltsverzeichnis
4.1.1 Methoden des Konzerns 36
4.1.2 Umrechnung 37
4.1.3 Erläuterungen 40
4.2 Vorstellung des BMW Group Konzerns 42
4.2.1 Methoden des Konzerns 44
4.2.2 Umrechnung 45
4.2.3 Erläuterungen 48
5 Fazit 51
Literaturverzeichnis 53
Anhang 60
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Unterteilung der grundlegenden Annahmen
Abbildung 2: Gliederung der qualitativen Anforderungen
Abbildung 3: Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Abbildung 4: Umrechnungskurse
Abbildung 5: Behandlung von Umrechnungsdifferenzen nach internationalen
Normen
Abbildung 6: Segmente der Daimler AG
Abbildung 7: Währungsumrechnung der Daimler AG
Abbildung 8: Geschäftssegmente der BMW Group
Abbildung 9: Währungsumrechnung der BMW Group
IV
Einleitung
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Anfang der 1990er Jahre begann die Kapitalverflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Ausland und steigt seit dem Zeitpunkt stetig an. Mit der zunehmenden Globalisierung der Finanzmärkte ist es selbstverständlich, dass der Währungsumrechnung eine immer bedeutendere Rolle zugesprochen wird, da die tatsächliche wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, insbesondere eines Konzerns, korrekt dargestellt werden muss.
Die Unternehmen schließen vermehrt Geschäfte in fremder Währung ab, gründen oder erwerben Tochterunternehmen, deren Jahresabschlüsse in fremder Währung aufgestellt werden, unterhalten Niederlassungen oder Gemeinschaftsunternehmen im Ausland und betreiben Import und/oder Export.
In der deutschen Rechnungslegung ist es heutzutage eher die Ausnahme als die Regel, in den Konzernabschluss nur die inländischen Tochterunternehmen einzubeziehen, da wenige nur inländische Tochterunternehmen besitzen. Durch das Weltabschlussprinzip gilt die Pflicht der Einbeziehung aller Tochterunternehmen in den Konzernabschluss - inländische sowie ausländische 1 - da der Konzernabschluss alle Unternehmen als ein Ganzes darstellt. 2 Um die in fremder Währung verfassten Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss aufzunehmen, müssen diese Abschlüsse erst in eine einheitliche Währung umgerechnet werden.
Als problematischer Aspekt der Währungsumrechnung gestaltet sich zum einen die Bestimmung des Zeitbezugs des einzusetzenden Umrechnungskurses. Andererseits müssen die Verantwortlichen auch die diffizile Entscheidung
1 Vgl. Schildbach (2008), S. 55; Gräfer/Schneider (2010), S. 120.
2 Vgl. IASB (2009), IAS 27.4, enthalten in: Internationale Rechnungslegung IAS/IFRS 2009.
1
Einleitung
treffen, welche Position zu welchem Kurs umgerechnet werden soll. Viele Wissenschaftler postulieren die jährliche Aktualisierung des Kurses, diese Vorgaben werden jedoch in den Unternehmen nur vereinzelt umgesetzt.
1.2 Zielsetzung und Struktur der Arbeit
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die theoretischen Vorschriften und Grundsätze der Währungsumrechnung nach internationaler Rechnungslegung darzustellen und deren praktische Umsetzung anhand von zwei ausgewählten Automobilkonzernen zu analysieren. Als Beispiel dienen die Konzerne Daimler AG und BMW Group.
Zunächst soll im zweiten Kapitel das Grundkonzept der Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards erläutert werden. Dabei werden vor allem die Grundsätze hervorgehoben. Durch die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards wird das Kapitel zur Währungsumrechnung verbunden.
Das dritte Kapitel befasst sich mit den Grundlagen der Währungsumrechnung, inklusive des Umrechnungsproblems, Wechselkurse und den Theorien der Umrechnung wie den Umrechnungskursen und -methoden. Zudem greift dieser Abschnitt die funktionale Währung und die Entstehung und Behandlung von Währungsumrechnungsdifferenzen auf, die abschließend in diesem Kapitel thematisiert werden.
Die Analyse der Konzerne Daimler AG und BMW Group erfolgt im vierten Kapitel. Es werden jeweils die unternehmensinternen Methoden zur Währungsumrechnung dargestellt, eine Umrechnung der jeweiligen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen und erläutert.
Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der Währungsumrechnung nach internationaler Rechnungslegung.
2
IFRS-Rechnungslegung
2 IFRS-Rechnungslegung
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind
Rechnungslegungsvorschriften, die international für Unternehmen gelten und vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Sie regeln die Aufstellung der Konzernabschlüsse, um eine internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Gemäß IFRS Framework ist das Ziel der Abschlüsse, „[...] Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu geben [...]“, die für verschiedene Adressaten hilfreich sind. 3
2.1 Zielsetzung von Abschlüssen
Da es viele Abschlussadressaten gibt, unter anderem Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Kunden, staatliche Einrichtungen sowie die Öffentlichkeit, und sie eine Vielfalt an Interessen vertreten, ist es nicht möglich, die Informationsbedürfnisse mit einem Informationsmittel zu befriedigen. 4 Auch diese Adressaten werden nach dem HGB erfasst. Die IFRS unterscheidet sich jedoch vom HGB aufgrund der Orientierung an den Investoren. In Bezug auf die Informationsbedürfnisse wird versucht, ihnen gerecht zu werden, da sie als Kapitalgeber des Unternehmens fungieren. Die Informationen der Rechnungslegung, die die Investoren benötigen, befriedigen auch die Mehrzahl der weiteren Adressaten. 5
3 IFRS Framework, Nr. 12, S. 26, enthalten in: Internationale Rechnungslegung IAS/IFRS, 2009.
4 Vgl. IFRS Framework, Nr. 9, S. 25; Coenenberg/Haller/Schultze (2009), S. 24.
5 Vgl. IFRS Framework, Nr. 10, S. 26; Wagenhofer (2005), S. 116 f.; Coenenberg/Haller/Schultze (2009), S. 24.
3
IFRS-Rechnungslegung
Die zentrale Zielsetzung nach IFRS ist die Entscheidungsnützlichkeit (Decision Usefulness). Diese stellt Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für viele Adressaten dar. 6 Es können durch die Adressaten mehrere wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden, wie zum Beispiel über den Kauf, den Halt oder Verkauf von Anteilen, über Kontrolle und Beurteilung des Managements u.v.m. 7
2.2 Rahmenkonzept (Framework)
Im Jahr 1989 veröffentlichte das Board des IASC (International Accounting Standards Committee) das grundsätzliche Rahmenkonzept „Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements“. Das IASB übernahm im Jahr 2001 dieses Konzept. Derzeit wird daran gearbeitet, eine verbesserte Form zu entwickeln. 8
Im Framework 1 werden der Zweck und der Status des Rahmenkonzepts dargestellt, dabei soll es
den IASB dabei unterstützen, zukünftige IFRS zu entwickeln und bereits
bestehende zu überprüfen,
den IASB bei der Beihilfe zur Harmonisierung von Vorschriften,
Rechnungslegungsstandards und Verfahren hinsichtlich der Darstellung von Abschlüssen unterstützen,
die nationalen Standardsetter dabei unterstützen, nationale Standards zu
entwickeln,
Personen, die damit beschäftigt sind, Abschlüsse aufzustellen, bei dem
Gebrauch der bestehenden Standards unterstützen,
6 Vgl. IFRS Framework, Nr. 12, S. 26; Wagenhofer (2005), S. 116 f.
7 Vgl. Doralt (2009) im Vorwort zum Rahmenkonzept, S. 23 f.
8 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 108.
4
IFRS-Rechnungslegung
den Abschlussprüfern behilflich sein, zu beurteilen, ob Abschlüsse den
Standards entsprechen,
Abschlussadressaten beim Interpretieren der Abschlüsse behilflich sein
und
den Interessenten an der Arbeit des IASC Informationen über das Vorgehen bei Formulierungen der Standards zur Verfügung zu stellen. 9
Durch diese umfangreichen Ziele wird verdeutlicht, wie das Framework gezielt alle Personen anspricht, die sich mit Rechnungslegung befassen. Gemäß dem Framework 2 wird nochmals darauf hingewiesen, dass es keinesfalls ein Standard darstellt und auch keinem International Accounting Standard vorgeht. 10 Im dritten Framework wird erneut hervorgehoben, dass bei Konflikten zwischen Standards und Framework stets die Standards gelten. Wie schon erwähnt, erfahren die Standards eine stetige Verbesserung, sodass sich die Konflikte zwischen dem Rahmenkonzept und einem International Accounting Standards verringern. 11
2.3 Ausgewählte Grundsätze der IFRS
Da die IFRS-Rechnungslegung dem Informationszweck dient, gilt es, mehrere Grundsätze zu beachten. Hierbei wird in grundlegende Annahmen und qualitative Anforderungen unterteilt.
9 Vgl. IFRS Framework, Nr. 1, S. 24.
10 Vgl. IFRS Framework, Nr. 2, S. 24; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 109.
11 Vgl. IFRS Framework, Nr. 3, S. 24.
5
IFRS-Rechnungslegung
2.3.1 Grundlegende Annahmen
Zu den grundlegenden Annahmen zählen der Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going concern) und die periodengerechte Erfolgsabgrenzung (accrual basis).
Der hier zuerst aufgeführte Grundsatz, geregelt im IAS 1.25 und IAS 1.26, besagt, dass bei der Bewertung von Vermögen und Schulden angenommen werden muss, dass das Unternehmen weiterhin bestehen wird. Darüber hinaus muss diese Bedingung an jedem Abschlussstichtag erneut überprüft werden. 13 Der IAS 1.25 besagt, dass der Abschluss unter der Annahme der Unternehmensführung zu erstellen ist, bis die Betriebsleitung bewusst das Unternehmen auflösen möchte oder der Betriebsleitung keine realistische Alternative als die Auflösung bleibt. Sollten Zweifel an der Fortführung des Unternehmens bestehen, sind sie im Abschluss aufzuführen. 14
Gemäß Pellens u. a. ist es ökonomisch sinnvoll, Vermögenswerte und Schulden zu ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der
12 Von der Verfasserin erstellt.
13 Vgl. IFRS Framework, Nr. 23, S. 27; Wengel (2007), S. 11.
14 Vgl. IASB (2009), IAS 1.25; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 113; Ruhnke (2008), S. 223.
6
IFRS-Rechnungslegung
Bilanz anzusetzen, da die Unternehmensfortführung angenommen wird. Denn es wird davon ausgegangen, dass es später im Unternehmen Verwendung findet, und es wird erwartet, dass der erzielte Nutzen mindestens in der Höhe liegt, wie er angesetzt wurde. Im Fall einer Nicht-Fortführung des Unternehmens können Vermögenswerte mit ihren Liquidationswerten angesetzt werden. 15
Der zweite aufgeführte Grundsatz, geregelt im IAS 1.27 und IAS 1.28, besagt, dass bei den Geschäftsvorfällen nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Auswirkung wichtig ist. Demzufolge werden alle Ereignisse in der Periode abgegrenzt, solange sie nicht dieser Periode zugehörig sind. 16 Infolgedessen werden Aufwendungen und Erträge in der Periode erfasst, in der sie anfallen, und nicht dann, wenn die Zahlung erbracht wurde. Entsprechendes gilt für die Vermögenswerte, die dann zu erfassen sind, wenn sie in die Verfügungsmacht des Unternehmens gelangen, und nicht erst dann, wenn ihre Bezahlung erfolgt. 17
Die Kapitalflussrechnung unterliegt nicht dem Grundsatz der
Periodenabgrenzung, sondern den „wahren“ Ein- und Auszahlungen. 18
2.3.2 Qualitative Anforderungen
Es werden - neben der Underlying Assumptions - auch qualitative Anforderungen an die Erstellung des Abschlusses im Rahmenkonzept formuliert.
15 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 113 f.
16 Vgl. IFRS Framework, Nr. 22, S. 27; Wengel (2007), S. 11 f.; Wagenhofer (2005), S. 118.
17 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2008), S. 114.
18 Vgl. ebd.
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IFRS-Rechnungslegung
Framework 25 greift eine von vier Anforderungen auf: die Verständlichkeit. Es wird verlangt, dass die Informationen, die im Abschluss enthalten sind, für einen Adressaten verständlich sind. Dafür wird vorausgesetzt, dass der Adressat über Kenntnisse der Tätigkeiten wirtschaftlicher und geschäftlicher Art sowie über angemessene Kenntnisse der Rechnungslegung verfügt. Darüber hinaus besteht die Voraussetzung, dass der Adressat bereit ist, die Informationen mit genügender Sorgfalt zu lesen. Es dürfen keine relevanten Informationen weggelassen werden, nur weil es für manche Adressaten schwierig sein könnte, diese zu verstehen. 20
Als nächste qualitative Anforderung folgt die Relevanz. Sie steht in einem engen Zusammenhang mit der zentralen Zielsetzung der Internationalen Rechnungslegung, der Dicision Usefulness. Relevant sind Informationen dann,
19 Von der Verfasserin erstellt.
20 Vgl. IFRS Framework Nr. 25, S. 27.
8
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Alla Pouryjinskaia, 2011, Währungsumrechnung nach IFRS - Konzept und Analyse am Beispiel der Automobilbranche, München, GRIN Verlag GmbH
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