1. Abkürzungsverzeichnis -4-
2. Einleitung und Problemstellung -5-
3. Begriffsbestimmungen -7-
3.1. private Sicherheits- und Militärfirmen (PMC/PSC/PMF) -7-
3.2. Söldner -9-
4. Notwendigkeit der privaten Sicherheits- und Militärfirmen? -11-
4.1. Gründe für die globale Nachfrage nach privatisierter Sicherheit -12-
4.1.1. Das Ende des Kalten Krieges - the security gap -12-
4.1.2. Der Wandel der Kriegführung -13-
4.1.3. Die Privatisierungsrevolution -15-
4.2. Typologie -17-
4.3. Zusammenfassung -19-
5. Die PMC-Branche und das moderne (humanitäre) Völkerrecht -20-
5.1. Die Söldnerproblematik -20-
5.2. Der Status der PMCs in feindseligen Konflikten -22-
5.2.1. Die Angestellten - Handlungen jenseits des Zivilistenstatus -22-
5.2.2. Die Stellung der Unternehmen -23-
5.2.3. Zur Staatenverantwortlichkeit -24-
5.3. Ein Lösungsvorschlag - effektive Regulierung -26-
6. Die PMC-Branche der Zukunft - privatized peace-keeping? -28-
7. Literatur und Quellen -31-
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1. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
APGC77 - Protocol Additional to the Geneva Conventions of 12 August 1949, and relating to the Protection of Victims of International Armed Conflicts (Protocol 1) (1977) BAPSC - British Association of Private Security Companies BRS - Brown & Root Services DoD - Department of Defence
EO - Executive Outcomes
IOPA - International Peace Operations Association
JIPO - Journal of International Peace Operations
LOGCAP - Logistics Civil Augmentation Program
MPRI - Military Professional Resources Incorporated
NGO - Non-Governmental Organisation
PMC - Private Military Company
PMF - Privatized Military Firm
PSC - Private Security Company
PSCAI - Private Security Company Association of Iraq
SAIC - Science Applications International Corporation
SWOT - Strengths Weaknesses Opportunities Threats
UN - United Nations
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2. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG
Falludscha, Irak - am 31. März 2004 hingen an einer Brücke über dem Euphrat die Leichen von vier verbrannten und bis zur Unkenntlichkeit entstellten und verstümmelte Männern. Selbige befanden sich einen Tag zuvor auf einer bis heute ungeklärten Mission, wurden jedoch in einen Hinterhalt gelockt, von einer immer größer werdenden Menge Einheimischer angegriffen, und unter den Schreien und Jubelrufen hunderter Schaulustiger „niedergemetzelt“. Durch die Medien ging die Bezeichnung „Mogadischu des Irakkriegs“. Doch Bagdad war bereits vor fast einem Jahr gefallen - Mission accomplished 1 - und an der Brücke über dem Euphrat hingen keine US-Soldaten, sondern vier Mitarbeiter der privaten Militärfirma Blackwater. 2
Am 5. Januar 2005 reichten die Familien der getöteten Mitarbeiter beim Landgericht von Wake County, North Carolina, gegen Blackwater Klage wegen fahrlässiger Tötung ein. 3 Die Verteidigung Blackwaters verwies im Zuge der Verhandlungen auf die Stellung bzgl. der Streitkräfte der USA im Irak: „Die Frage, ob private Dienstleister für die Verwundung und den Tod von Einsatzkräften im Krieg gerichtlich belangt werden können, die Streitkräfte hingegen nicht […] könnte ausschlaggebend dafür sein, ob der Präsident als Oberbefehlshaber künftig noch in der Lage sein wird, die Gesamtstreitmacht einzusetzen.“ 4 Das Gericht, so die Verteidigung, dürfe sich mit dem Fall nicht beschäftigen, da dies eine Einmischung in die Funktionsweise der Streitkräfte bedeuten würde. 5
Die Firma Blackwater USA 6 , mit Sitz in Moyock, North Carolina, steht beispielhaft für einen komplexen, diversifizierten und relativ jungen Dienstleistungszweig - die private Sicherheits-und Militärbranche. Stellvertretend für eine ganze Gruppe dieser Dienstleister im Irak 7 öffnete die Tätigkeit Blackwaters nun auch die öffentliche Sphäre für einen Blick auf die neuen Akteure in (inter)nationalen Konfliktarenen.
Wer sind diese Dienstleister und worin bestehen ihre vermeintlichen Dienstleistungen? Die massenmediale Betrachtung geht von einem einseitigen Bild marodierender Söldnertruppen aus, die aus purem Gewinnstreben und Lust an Gewaltausübung in den kriegerischen
1 George W. Bush am 01.03.2003 auf dem Flugzeugträger „Abraham Lincoln“
2 http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,druck-508401,00.html (Zugriff am 21.01.2008); http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Blackwater;art123,2389437 (Zugriff am 22.01.2008); http://www.handelsblatt.com/News/default.aspx?_p=200040&_t=ft&_b=1330118 (Zugriff am 22.01.2008); http://www.abendblatt.de/daten/2004/04/08/282363.html (Zugriff am 27.01.2008)
3 Scahill, J., Jendricke, B., & Seuss, R. (2008). Blackwater: Aufstieg der mächtigsten Privatarmee der Welt /// Der Aufstieg der mächtigsten Privatarmee der Welt. München: Kunstmann; Kunstmann A. S.206
4 Blackwaters Antrag auf Revision, eingereicht am 31.Oktober 2005; zitiert aus Scahill (2008): S.208
5 Der Fall endete, kurz bevor Blackwater sich einer gerichtlichen Niederlage gegenüber sah, im Mai 2007 in einem Schlichtungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Siehe Scahill (2008): S. 211 (Hier auch der Verweis, dass die gerichtlichen Auseinandersetzungen noch nicht beendet sind)
6 Blackwater wurde 1997 von Erik Prince, einem ehemaligen Angehörigen der Navy Seals gegründet. Zur Geschichte der Firma siehe: http://www.blackwaterusa.com/company_profile/comp_history.html (letzter Zugriff am 26.02.2008)
7 Blackwater Worldwide (so die heutige Firmenbezeichnung) ist eines der Mitglieder der non-profit Organisation „Private Security Company Association of Iraq“ (PSCAI). Der Direktor der PSCAI Lawrence T. Peter hat jüngst im Journal for international Peace Operations, der Quartalszeitschrift der International Peace Operations Association (IPOA), einen Aufsatz über die Regulierungsmechanismen für Sicherheitsfirmen im Irak verfasst. (Journal for International Peace Operations, Vol. 6 (May-June 2007), p. 7)
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Konflikten der heutigen Zeit „mitmischen“. 8 Doch steckt hinter diesen Privatfirmen weit mehr als das - ein mittlerweile globaler Markt für nahezu alle militärnahen und militärischen Aufgaben, die bis dato zu den Kernaufgaben staatlicher Sicherheitsgewährleistung zählten. Eine Begriffsbestimmung, v.a. die Auseinandersetzung mit der oft postulierten Gleichsetzung mit Söldner(firmen), eine übersichtsartige Darstellung der Genese der Branche und der Verortung ihrer Nachfragebereiche, gefolgt von der Frage nach ihrer Notwendigkeit im Zuge globaler Sicherheitsbedrohungen sollen Teile des ersten Kapitels dieser Arbeit sein. Im zweiten Teil sollen die Fragen nach dem Umgang mit den privaten Sicherheits- und Militärfirmen diskutiert werden. Wie in der Anklageschrift der Familienangehörigen der Opfer von Falludscha bereits deutlich wird, ist die rechtliche Stellung dieser Unternehmen, gerade im Hinblick auf ihre Tätigkeit in den sensibelsten Bereichen ehemalig ausschließlicher Staatenverantwortlichkeiten, sehr schwer zu fassen.
Zentral steht die Frage im Raum, wie das Völkerrecht mit diesen Akteuren umgehen kann und soll. 9 Welchen Akteurscharakter können Firmen sowohl an vorderster Front aber auch in den hinteren Versorgungslinien in kriegerischen Auseinandersetzungen einnehmen? Bleibt das Clausewitzsche Bild des trinitarian war realistisch, welches besagt “[that] it is the government that directs, the army that fights, and the people who suffer" 10 ? Ist es zu erwarten, dass die internationale Gemeinschaft diese Akteure in ihre globalen Konfliktlösungsstrategien einbindet und in naher Zukunft ganze Friedensmissionen von Personen durchgeführt werden, die nicht auf den payrolls eines UN-Mitglieds stehen?
8 siehe u.a. Report Mainz „US-Privatarmee schießt mit deutschen Waffen“, Report Mainz, ARD, 18.02.2008
9 Die Frage ob sich das Völkerrecht mit dieser Problemlage beschäftigen muss, kann im Zuge des Hausarbeitscharakters nicht beantwortet werden. Thesenartig wird hierbei davon ausgegangen, dass die PMC-Branche eine derartige Bedeutung hat, dass sie auch in Zukunft zumindest in den internationalen Konfliktherden eine beträchtliche Rolle spielen wird und somit das Völkerrecht seinen Umgang mit dem Akteur ausdefinieren muss.
10 Creveld, Martin van (2002): Nuclear Proliferation and the Future of Conflict, New York: Free Press, 1993 p. 20., zitiert aus: Brayton, Steven: Outsorcing War: Mercenaries and the Privatization of Peacekeeping, Journal of international affairs, Spring 2002, 55, no. 2, p. 303f
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3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
3.1. PRIVATE SICHERHEITS- UND MILITÄRFIRMEN (PMC/PMF/PSC)
Die Bezeichnungen für die neue private Sicherheits- und Militärbranche divergieren je nach Impetus des Autors.
Doug Brooks unterscheidet dabei PMCs und PSCs 11 . Gemein ist beiden, dass sie militärnahe Dienstleistungen anbieten und meist in Gebieten agieren, in denen ein bewaffneter Konflikt ausgetragen wird.
♦ Private Military Companies (PMCs) - diese Unternehmen bieten aktiven Service an (z.B. militärisches Training) bis hin zu offensiven Kampfeinsätzen. Sie arbeiten vorrangig im Auftrag von Staaten oder internationalen Organisationen. ♦ Private Security Companies (PSCs) - diese Unternehmen bieten eher passive Dienstleistungen an, u.a. Schutz von Personen und Einrichtungen. Sie arbeiten häufig für PMCs.
Abbildung 1 - PMCs und PSCs nach Doug Brooks
Wie der Abbildung 1 zu entnehmen ist, macht Brooks die Unterscheidung am potentiellen Auftraggeber fest (2,3) und an der relativen Nähe zum Kampfgeschehen. Doch spätestens hier verschwimmt die Grenze. 12
Auffällig ist, dass v.a. Repräsentanten der Branche im Irak stets auf die Bezeichnung der PSCs verweisen 13 . Der Grund dafür ist in der Prestigefrage zu suchen.
11 Brooks, D. (2000). Messiahs or Mercenaries - The Future of International Private Military Services. International Peacekeeping, (4), pp. 129-146.
12 Dies stellt Brooks auch selbst fest, hält aber der Praktikabilität wegen an der Unterscheidung fest. „There is obviously some blurring between the two terms, and a number of companies offer services that fit into both categories, but it is helpful to think of PSCs as passive defensive/protective companies with private clients and PMCs as more active military companies that cater to state contracts.”, ebd. p. 129f
13 Vgl.: Lawrence T. Peter; Peter, L. T. (2007). On Regulations for PSCs Operating in Iraq: Rules for the use of force create a clear framework for PSCs. Journal of International Peace Operations, 6 (May-June), p. 7.
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Sicherheitsfirma beinhaltet für das ungeübte Ohr eine wesentlich positivere Konnotation als Militärfirma. Es entspricht durchaus einem verständlichen Trend, dass sich die Unternehmen in ihrer Außendarstellung als Sicherheitsproduzent verstanden sehen wollen und nicht voranging als bewaffneter Kampfakteur. 14
Peter Warren Singer hingegen bezeichnet die Akteure der Branche allesamt als PMFs, Privatized Military Firms“. Ausschlaggebend ist für ihn das Angebot von Dienstleistungen auf dem globalen Markt, die sehr eng mit der Kriegführung zusammenhängen und bis dato im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Staates lagen. Das Angebotsspektrum reicht dabei von „der Erarbeitung strategischer Pläne und nachrichtendienstlicher Operationen bis hin zur Durchführung von Kampfeinsätzen“ 15 inkl. „Risikoabschätzung, operative Unterstützung, militärische Ausbildung und technisches know-how“ 16 . Die von Singer unter dem Begriff der PMFs subsumierten Akteure können sinngemäß als identisch mit der Gruppe der PMCs angesehen werden, wie sie von den meisten englischsprachigen Autoren benutzt werden 1718 . Diese Gleichsetzung erfolgt auch im weiteren Verlauf der Arbeit, so weit nicht explizit auf Unterschiede verwiesen wird. Zusammenfassend wird von folgender Definition ausgegangen: Als Private Military Companies werden sowohl regional wie global agierende private Unternehmen bezeichnet, die in einem offenen Markt als Anbieter für militärische bzw. kriegsnahe Dienstleistungen auf Vertragsbasis auftreten. Diese Dienstleistungen können sowohl sehr spezifischer Natur sein aber auch die Bereitstellung ganzer Einheiten inkl. Ausrüstung und Wartung beinhalten. Militärisch bzw. kriegsnah sind die Dienstleistungen, die alternativ durch staatliche Akteure erledigt werden müssten (wurden). Angestellte dieser Unternehmen werden im weiteren Verlauf als (security) contractors bezeichnet.
3.2. SÖLDNER
14 Exemplarisch dafür die Anzeige der Firma Blackwater im Journal for International Peace Operations: „We live in a world that gets smaller each day. Inescapably, there are clashes between cultures and values systems. Tragedies that went unnoticed and undetected decades ago are now daily brought to the world via network and internet. Now that we are aware of the many atrocities on this earth, those of us who enjoy secure, peaceful, and free lives are called to help share that promise with the world. Through selfless commitment and compassion for all people, Blackwater works to make a difference in the world and provide hope to those who still live in desperate times. (Journal of International Peace Operations, 2 (September-October 2006), p. 2.)
15 Singer, P. Warren, Singer, P. W., & Siber, K. Heinz. (2006). Die Kriegs-AGs: Über den Aufstieg der privaten Militärfirmen (Dt. Erstausg., 1. Aufl.). Frankfurt am Main: Zweitausendeins. S.29
16 ebd. 29f; eine ähnliche Definition entwickelt er in: Singer, P.W. 2001-2002: Corporate Warriors. The Rise of the Privatized Military Industry and Its Ramifications for International Security, in: International Security 26:3, pp.186-220.
17 Steven Brayton benutzt teilweise die Bezeichnung Mercenary Companies, die Kernaussage bleibt aber die gleiche. Vgl. Brayton, Steven (2002). Outsorcing War: Mercenaries and the Privatization of Peacekeeping. Journal of international affairs, (55, no. 2),
18 Exemplarisch sei hier auf die PMC-Definition von Constanze Schimmel verwiesen: „Unter Militärfirmen (engl. Private Military Companies, PMCs) werden Unternehmen verstanden, die privatrechtlich organisiert sind, hauptsächlich an Gewinnmaximierung orientiert sind, aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages tätig werden und Militär- und Sicherheitsdienste im weitesten Sinne anbieten.“ Schimmel, C. (2006): Private Military Companies - im schwarzen Loch des Völker- und Menschrechts? (http://www.menschenrechte.org/beitraege/straflosigkeit/Schimmel_SchwarzesLochVoelkerrecht.pdf, letzter Zugriff am 26.02.2008)
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Die dokumentierte Historie des Söldnerwesens reicht bis ins altertümliche China, ins antike Rom und nach Griechenland. Eine erste mit der heutigen Zeit vergleichbare Entwicklung bzgl. des Outsorcings von militärischen Dienstleistungen ist im Condotta-System Mitte des 13. Jahrhunderts zu finden, wobei die Vertragspartner (ital. condottieri) anfangs von Kaufmännern und später auch vom Adel mit den Aufgaben des Schutzes der eigenen Person und der stellvertretenden Präsenz in Kriegen beauftragt wurden. 19 Relevant ist jedoch das moderne Verständnis des Söldners - eine Legaldefinition findet sich im Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I). Nach Art. 47 Abs. 2 20 gilt als Söldner:
(a) wer an einem Konflikt teilnimmt, welcher nicht seinem nationalen entspricht, hier also nicht sein patriotischen bzw. nationalistisch motivierten Einstellungen zum Kampf veranlassen,
(b) „wer tatsächlich unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt,“ (c) wer aus finanziellen Interessen am Konflikt teilnimmt,
(d) „wer weder Staatsangehöriger einer am Konflikt beteiligten Partei ist noch in einem von einer am Konflikt beteiligten Partei kontrolliertem Gebiet ansässig ist,“ (e) wer kein Angehöriger der regulär beteiligten Streitkräfte ist, (f) wer nicht von einem anderen Staat „in amtlichem Auftrag“ entsandt worden ist. In diesem Zusammenhang wurde sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass der Söldnerbegriff nur in internationalen Konflikten greift. Steven Brayton macht den traditionellen Söldner hingegen an drei Punkten fest: “Three widely accepted criteria define mercenaries: they are foreign to the conflict; they are motivated chiefly by financial gain; and, in some cases, they participate directly in combat.” 21 Dass jedoch mit der spezifisch verlangten, ausschließlich finanziellen Motivation des Söldners Probleme auftreten, zeigt sich anhand der französischen Fremdenlegion und den britischen Ghurkas, die im Kriegsrecht nicht unter den Söldnerbegriff fallen, da ihre Motivation unklar bzw. nicht rein finanzieller Natur ist und sie nicht über die Unabhängigkeit verfügen, die für einen Söldner Grundvoraussetzung ist. 22
Weitere Normen bzgl. des Söldnerbegriffs finden sich im Art. 1 Abs. 1 der Konvention für die Ausrottung des Söldnerwesens in Afrika der Organisation der Afrikanischen Union (AU) vom
19 Zur Geschichte des Söldnerwesens sei verwiesen auf: Singer (2006): Kapitel 2: Privatisierte Kriegführung in der Geschichte, S. 45-76; Thomson, Janice E. (1994): Mercenaries, pirates and sovereigns: state-building and extraterritorial violence in early modern europe, Princeton University Press; Baumann, Reinhard (1994): Landsknechte - ihre Geschichte und Kultur vom späten Mittelalter bis zum Dreißigjährigen Krieg, München, Beck; Wallwork, M. Richard D.(2005: Operational implications of private military companies in the global war on terror. Fort Leavenworth, Kansas: U.S. Army Command and General Staff College School of Advanced Military Studies.
20 (b) und (d) entsprechen dem Originalinhalt, die anderen Punkte wurden eigens zusammengefasst.
21 Brayton (2002): p. 306
22 Bosquet, Cédric: Lieber tot als feige - Die nepalesischen Gurkhas sind Großbritanniens vergessene Soldaten; LE MONDE diplomatique, Ausgabe vom 08.02.2008; Singer (2006): S. 79/81;
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Arbeit zitieren:
2008, Die private Militärbranche - privatized peace-keeping?, München, GRIN Verlag GmbH
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