Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis ii
I. Ein erster Näherungsversuch 1
II. Der neue Krieg 3
II.1 Gewaltakteure und Privatisierung von Gewalt 3
II.2 Gewaltökonomie und „Dritter Sektor“ 4
II.3 Gewaltmotive jenseits ideologischer Paradigmen 5
II.4 Gewaltstrategie 6
III. Organisierte Kriminalität als Akteur in einem neuen Krieg 7
III.1 Organisierte Kriminalität „gegen“ den Staat 7
III.2 Organisierte Kriminalität gegen Organisierte Kriminalität 9
IV. Mexikanischer Drogenkrieg - neuer Krieg? 9
IV.1 Akteure 10
IV.2 Das „big-business“ der mexikanischen Drogenökonomie 11
IV.3 Ursachen der Gewalt 13
IV.3.a Innerhalb der Kartelle 13
IV.3.b Zwischen Kartellen und Staat 14
IV.4 Brutalität und mediale Inszenierung 15
V. Fazit 16
Literaturverzeichnis iii
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I. Ein erster Näherungsversuch
Im August hat sich die Zahl der Todesopfer, die der sog. „mexikanische Drogenkrieg“ bisher im Jahr 2010 gefordert hat auf über 7.000 erhöht. Damit ist allein in der ersten Jahreshälfte das gesamte Vorjahresniveau überschritten worden. Seit Präsident Calderón im Jahr 2006 den Kartellen mit einer Kriegserklärung begegnete, starben insgesamt mehr als 28.000 Menschen. 1 Beachtlich ist auch, dass die Zahl der Soldaten, die zur militärischen Eindämmung der allgegenwärtigen Gewalt im Inland eingesetzt sind, mittlerweile 50.000 überschritten hat. 2 Kennzahlen dieser Größenordnung stehen denen von Konflikten, welche von der Politikwissenschaft anerkanntermaßen als „Krieg“ bezeichnet werden in nichts nach. Neben der rein zahlenmäßigen Dimension, zeichnet sich die mexikanische Situation durch eine bemerkenswerte Brutalität und grausame Inszenierung aus. Folter, Verstümmelung, Hinrichtung und inszenierte Zurschaustellung der Toten sind insbesondere im Norden des Landes an der Tagesordnung. Eine Situation, in deren Angesicht sich die US-Regierung im Juli 2010 gezwungen sah, eine Reisewarnung für das Nachbarland auszusprechen. 3 Aufgrund der Ermordung mehrerer Mitarbeiter, ging dieser die Schließung des US-Konsulats in Ciudad Juárez voraus. 4 Die, quantitativ wie qualitativ, außergewöhnliche Gewalt, welche zwischen den Akteuren zu Tage tritt, wirft die Frage auf, ob nicht auch diese Situation als „Krieg“ zu bezeichnen ist. Das Vorhandensein eines „klassischen“ zwischenstaatlichen Konfliktes kann dabei ohne weitere Debatte verneint werden. Auch die Bezeichnung des Zustands als „Bürgerkrieg“ erscheint vorschnell, da einerseits die staatlichen Maßnahmen selbst originär als Verbrechensbekämpfung im engeren Sinn verstanden werden wollen und die überbordende Gewalt zwischen den nicht-staatlichen Akteuren andererseits ein Ausfluss radikaler Marktlogik ist. Hierin verdeutlicht sich die spezifische Schwierigkeit in der wissenschaftlichen Handhabung der mexikanischen Problematik. Es stehen sich gegenüber: der organisierte Drogenhandel, in Form einer Vielzahl erbittert konkurrierender Organisationen ( „Kartelle“ 5 ) sowie der mexikanische Staat, welcher diesem gegenüber versucht, sein Gewaltmonopol wiederzuerlangen. Beim Versuch die Lage politikwissenschaftlich zu kategorisieren, bietet sich mit dem „Neuen Krieg“ eine weitere Konzeption innerstaatlicher Kriege an, welche sich als geeigneter erweist, die empirischen Befunde einzuordnen.
1 Peters, Katharina (2010): Land im Blutrausch., spiegelonline vom 04. August 2010, verfügbar unter http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,710009,00.html, Zugriff am 06.08.2010.
2 Ebd.
3 US Department of State (2010): Travel warning., travel.state.gov vom 16. Juli 2010, verfügbar unter http://t ravel.state.gov/travel/cis_pa_tw/tw/tw_4755.html, Zugriff am 06.08.2010.
4 Peters, 2010.
5 Im Folgenden wird der Begriff „Kartell“ verwendet, um einen Schmugglerring mit bestimmtem territorialem Fokus zu bezeichnen. Zu Problemen in der Benutzung des „Kartell“-Begriffs und dessen Ablehnung durch die kolumbianische Wissenschaft: Vgl.: Ambos, Kai (1994): Drogenkrieg in den Anden. Rahmenbedingungen und Wirksamkeit der Drogenpolitik in den Anbauländern mit Alternativen., München: AG Spak Bücher, S. 30.
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Zur Beantwortung der Frage, ob die Sicherheitslage in Mexiko einem „neuen Krieg“ entspricht, werden vorab dessen charakteristische Merkmale in theoretischer Form vorgestellt und Ausprägungen erläutert (II). Auf einer nächsten Ebene wird argumentiert, dass organisiertes Verbrechen selbst Gewaltakteur in einem neuen Krieg sein kann und nicht auf eine ökonomisch begleitende Rolle in den neuen Kriegen reduziert werden kann (III). Auf den gewonnenen theoretischen Erkenntnissen aufbauend, erfolgt anschließend eine Analyse der empirischen Befunde (IV). Hier wird gezeigt, wie die Gegebenheiten der mexikanischen Konfliktsituation das Land zu einem Kriegsschauplatz im Sinne der vorgestellten Konzeption machen. Abschließend werden die Ergebnisse in einem Fazit zusammengefasst und auf die möglichen Implikationen der Feststellung eines neuen Krieges hingewiesen (V).
Der Begriff des neuen Krieges hielt durch zahlreiche Veröffentlichungen Mary Kaldors zum Ende der 1990er Jahre Einzug in die Politikwissenschaft. Ihre Feststellungen bestätigend, verfolgte insbesondere Herfried Münkler diesen Ansatz in seinem Essay „Die neuen Kriege“ gezielt weiter. Er ordnet nicht nur die Entwicklungen historisch ein, sondern betont die zunehmende Entstaatlichung von Kriegsakteuren sowie die wachsende Bedeutung der „Ökonomie der Gewalt“. 6 Ersteres findet wissenschaftliche Beachtung, u.a. bei Eppler, der die Umstände und Folgen von privatisierter Gewalt darlegt. 7 Vor dem Hintergrund privatisierter Gewaltakteure, findet die Ökonomie als kriegsrelevante Größe die wissenschaftliche Beachtung mehrerer Autoren. 8 Gerade aufgrund einer Ökonomisierungstendenz im Kriegsgeschehen, verweist die Autorenschaft ausnahmslos auf eine enge, wenn nicht gar symbiotische Verbindung zur organisierten Kriminalität. 9 Zu deren theoretischer Bedeutung wird hier überwiegend auf Peter Locks Ausführungen Bezug genommen. 10 Bei der Darstellung der Verhältnisse in Mexiko konnte auf eine umfassende journalistische Aufarbeitung zurückgegriffen werden. Für politikwissenschaftliche und ökonomische Analysen der Situation empfahlen sich Sammelbände, Länderberichte und Themendossiers der politischen Stiftungen sowie Beiträge in politikwissenschaftlichen Fachzeitschriften.
6 Vgl.: Münkler, Herfried (2003): Die neuen Kriege., Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S. 131ff.
7 Eppler, Erhard (2002):Vom Gewaltmonopol zum Gewaltmarkt. Die Kommerzialisierung und Privatisierung der Gewalt., Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
8 Vgl.: Ruf, Werner (Hrsg.) (2003): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg., Opladen: Leske + Budrich.
9 Zum Beispiel: Vgl.: Münkler, 2003, S.32.
10 Lock, Peter (2003): Kriegsökonomien und Schattenglobalisierung., in: Ruf, Werner (Hrsg.): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg., S. 93 - 123, Opladen: Leske + Budrich.
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II. Der neue Krieg
Zum Ende der 1990er Jahre konnte eine steigende Zahl innerstaatlicher Konflikte mit herkömmlichen Analyserastern nur noch unzureichend erfasst werden. Mit dem „neuen Krieg“ wurde ein Konzept erdacht, dass jenem empirisch feststellbaren Gestaltwandel kriegerischer Auseinandersetzungen Rechnung tragen soll. 11 Dieser sei verursacht von grundlegenden Veränderungen in den Opportunitäten der Kriegführung. 12 Aufbauend auf den Überlegungen von Kaldor und Münker, formuliert Monika Heupel einen Merkmalskatalog, welchen ein neuer Krieg vorweise. Von den „klassischen“ Kriegsvarianten (i.e. dem Staatenkrieg und dem Bürgerkrieg) unterschieden, wird der neue Krieg hiernach durch wesentliche Eigenheiten in Bezug auf vier Kategorien 13 : die Gewaltakteure, die spezifische Ökonomie, die Motivlage für den Gebrauch von Gewalt und die Gewaltstrategie.
II. 1 Gewaltakteure und die Privatisierung von Gewalt
Hinsichtlich der Gewaltakteure zeichnet sich ein neuer Krieg typischerweise durch eine zunehmende Privatisierung der Kombattanten aus. 14 Darunter ist zu verstehen, dass neben den Staat als - seinem Anspruch nach - Gewaltmonopolisten, Akteure treten, die physische Gewalt ausüben und dabei nicht den gesetzten Regeln des Staates zur Gewaltanwendung folgen. An deren Stelle tritt ein akteurseigener Anspruch auf Gewaltanwendung, dessen Geltungsbereich sich überwiegend territorial bestimmen lässt. In einem neuen Krieg gibt es idealtypisch eine Vielzahl von dezentralen und autonom agierenden Spielern, die den Staat herausfordern bzw. ihre privaten Interessen gegen die anderer Akteure mit Gewalt durchzusetzen versuchen. 15 Bei der Privatisierung der Gewaltakteure ist zu unterscheiden zwischen einer Form der Privatisierung von oben sowie einer Privatisierung von unten. 16 Die von Eppler getroffene Unterscheidung erweist sich als durchaus wertvoll um die Verschiedenheit autonomer Akteure zu erklären, welche im Kriegsgeschehen aktiv sind. Privatisierung von oben meint die Delegation von staatlichen Gewaltaufgaben an private Sicherheitsfirmen oder Paramilitärs. 17 Konsequenterweise muss auch die Emanzipation regulärer Truppen von staatlicher Kontrolle darunter zu fassen sein. Die andere Spielart der Privatisierung erscheint auf den ersten Blick nicht neu. 18 Revolutionäre und Aufständische haben seit jeher per definitionem versucht, staatliches Gewaltmonopol
11 Münkler, 2003, S. 48.
12 Heupel, Monika/Zangl, Bernhard (2004): Von „alten“ und „neuen“ Kriegen - Zum Gestaltwandel kriegerischer Gewalt., in: Politische Vierteljahresschrift, Bd. 45 (2004), Heft 3, S. 346 - 369, S. 346.
13 Heupel/Zangl, 2004, S. 349.
14 Ebd., S. 350.
15 Eppler, 2002, S.12.
16 Ebd., S.30ff und 42ff.
17 Das „Erledigen von Drecksarbeit“ (sic!), nicht mehr explizit im Namen des Staates, aber mit dessen bewusster Duldung, kann nicht zu unterschätzende Probleme verursachen, welche im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter ausgeführt werden. Vgl. hierzu: Ebd., S.42ff.
18 Ebd., S. 30.
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herauszufordern und durch eigene Vorstellungen zu modifizieren oder ganz zu ersetzen. Heute entsteht privatisierte Gewalt aus der Gesellschaft heraus jedoch v.a. im Umfeld sog. „Warlords“. Diese Anführer einer Kriegspartei stellen Prototypen dessen dar, was in der nachfolgenden Betrachtung von Gewaltökonomie und Gewaltmotiven als „Kriegsunternehmer“ 19 bezeichnet wird. Wie noch zu zeigen sein wird, stellen Sie das wichtige personelle Verbindungsglied zwischen „Krieg“ und „Organisierter Kriminalität“ dar, da sie politische, militärische und ökonomische Logik zusammenführen. 20 Privatisierung von Gewalt kann weiterhin als Reaktion auf eine Bedrohung erfolgen, vor welcher der Staat seine Bürger nicht in ausreichendem Maße schützen kann. Ist der Verlust des staatlichen Gewaltmonopols in der Wahrnehmung der Bürger so evident, dass man keine Sicherheitsleistung des Staates mehr erwartet, kann sich aus der betroffenen Gesellschaft heraus ein Gewaltakteur formieren, der die hoheitlichen Gewaltaufgaben mithin eigenverantwortlich ausübt. Zwar richtet sich in diesem die ausgeübte Gewalt nicht vordergründig gegen den Staat, doch ist sie ein Indikator für eine fortgeschrittene Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols. Auf diese Art entsteht ein weiterer privater Akteur, welcher Gewalt neben dem Staat ausübt. 21
II. 2 Gewaltökonomie und „Dritter Sektor“
Parallel zur beschriebenen Entstaatlichung von Sicherheit und der Privatisierung der Gewaltakteure bildet sich ein weiteres Charakteristikum der neuen Kriege heraus: ein ökonomischer Rahmen, welcher in der einschlägigen Literatur als „Gewaltökonomie“ 22 bezeichnet wird. Darunter ist zu verstehen, dass die finanzielle Versorgung der privaten Gewaltakteure einer Informalisierung und Kriminalisierung unterliegt, welche ursächlich für eine enge Verbindung von Kriegsakteur und organisierter Kriminalität sei. 23 Der Bereich der „offen kriminellen Ökonomie“ 24 wird von Lock als „Dritter Sektor“ einer globalisierten Kriegsökonomie definiert. 25 In dieser Sphäre der organisierten Kriminalität ist Gewalt das primäre Mittel zur Regulation von wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen der einzelnen Beteiligten (Personen oder Gruppen). Dies ergibt sich schon daraus, dass in einer Wirtschaft, die mit illegalen Gütern handelt, kein Anspruch auf rechtsstaatlichen Schutz eventueller Besitztitel gewährleistet ist. Illegalität und der damit verbundene Verfolgungsdruck bedingen die Höhe der Preise und sind somit die bestimmenden Größen für das Finanzvolumen illegaler Märkte. Dies gelte in be-
19 Münkler,2003, S. 7.
20 Münkler, 2003, S. 161.
21 Ausführliches zu diesem Mechanismus am Beispiel der nigerianischen „Bakassi-Boys“: Vgl.: Harnischfeger, Johannes (2001): Die Bakassi-Boys in Nigeria. Vom Aufstieg der Milizen und dem Niedergang des Staates., Aus-landsinformationen Nr. 12/2001, Konrad-Adenauer-Stiftung, S. 13 - 46, verfügbar unter http://www.kas.de/wf/doc/kas_240-544-1-30.pdf?040 415175916, Zugriff am 06. August 2010.
22 Vgl.: Heupel/Zangl, 2004, S. 351.
23 Ebd., S. 352.
24 Lock, 2003, S. 111.
25 In Abgrenzung zu einem regulären ersten und einem informellen zweiten Sektor., vgl.: Ebd., S. 111.
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Daniel Helwig, 2010, Pate oder Warlord?, München, GRIN Verlag GmbH
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