Inhalt
Inhalt
1 Einleitung 3
2 Der Ursprung von Rechtsordnung und Eigentum 5
3 Zusammenfassung und Fazit 9
4 Literatur 12
4 12
4 12
Einleitung
1 Einleitung
Die Frage, ob moralische Unterscheidungen, also Unterscheidungen zwischen gut und böse, Tugend und Laster, aus der Vernunft oder aus eine Art moralischem Gefühl entstehen, beantwortet Hume zu Beginn seiner Abhandlung „Über Moral“: Die Moral nimmt Einfluss auf unsere Affekte und Neigungen. Diese beeinflussen, wie wir handeln. Die Vernunft jedoch sei „vollkommen passiv“ 1 und somit nicht handlungsleitend. Hume schreibt der Vernunft die Aufgabe zu, zwischen wahr und falsch zu differenzieren. Er definiert Wahrheit und Falschheit als das Vorhandensein bzw. Fehlen von Übereinstimmung bezogen auf die wirklichen Beziehungen der Vorstellungen oder das wirkliche Dasein und Tatsachen. 2
Affekte, Willensentschlüsse und Handlungen können jedoch weder wahr, noch falsch sein, da sie „in sich selbst vollendet[e]“ 3 Tatsachen sind. Aus diesem Grund können sie nicht Gegenstand der Vernunft sein. Das heißt, sie können der Vernunft weder entsprechen, noch wiedersprechen.
„Moral wird also viel mehr gefühlt als beurteilt“ 4 schließt Hume. Wenn wir nun jemanden loben bzw. kritisieren, geschieht dies nicht aus einem Urteil der Vernunft, sondern aus einem Affekt. Bei der Beobachtung von Handlungen, welche wir kritisieren und als Laster bezeichnen, erhalten wir einen unangenehmen Eindruck; einen negativen Affekt und kritisieren diese Handlung gerade deshalb, weil wir bei dem Beobachten der Handlung Unlust empfinden. Aus einem Gefühl der Lust hingegen, loben wir die Handlung anderer. Die Beurteilung moralischer Aspekte folgt also ähnlichen Prinzipien, wie die Beurteilung ästhetischer Dinge.
Wichtig für die Beurteilung von Handlungen ist für Hume weiterhin der Begriff des Motivs. Eine Handlung ist immer der Ausdruck des Motivs, welches wir nicht wahrnehmen können. Beobachtbar ist allein die Handlung eines Menschen, auf deren Grundlage wir das Motiv beurteilen können. Wir loben eine Handlung, wenn sie moralisch richtig war, d.h. die handelnde Person hatte ein tugendhaftes Motiv. Andersherum tadeln wir die Handlung einer Person, wenn diese Handlung Ausdruck von einem nichttugendhaftem Motiv war. 5 Hume räumt ein, dass ein Motiv durchaus hätte tugendhaft sein
1 David Hume. Über Moral. 1. Auflage. Suhrkamp: Frankfurt am Main. 2007. S. 16
2 vgl. David Hume. Über Moral. a.a.O. S. 16
3 Ebd.
4 Ebd. S. 32
5 Ebd. S. 40
Einleitung
können, die Person jedoch an der entsprechenden Handlung gehindert war. An dieser Stelle gestaltet sich Humes Überlegung als schwierig. Genauso gut kann es nämlich sein, dass eine Person tugendhaft handelt, das Motiv dieser Handlung jedoch vollkommen lasterhaft war. Betrachtet man beispielsweise eine Person, die etwas Gutes tut. Die Handlung wird von sämtlichen Menschen, welche von dieser Handlung gehört haben oder sie sogar beobachtet haben, gelobt. In Wahrheit aber handelte diese Person ausschließlich auf Grundlage von Eigennutz. Sie tat nur Gutes, um Anerkennung und Bewunderung zu erfahren, aber niemand kommt dahinter, denn solange diese Person uns nicht über seine Motive aufklärt, können wir dieses eben, wie Hume schon feststellt, nur an der Handlung erahnen. Da diese Handlung an sich jedoch tugendhaft war, ist es schwierig dahinter zu kommen, dass die Handlung von einem lasterhaften Motiv getrieben wurde. Hume stellt nun aber fest, „daß keine Handlung tugendhaft oder moralisch gut sein kann, wenn sich nicht in der menschlichen Natur ein Motiv findet, das sie hervorruft und das von dem Sinn für Pflicht und Moral unterschieden ist“ 6 . Nach Hume geht das tugendhafte Motiv also immer der tugendhaften Handlung voraus.
Wenn Hume von Tugenden spricht, unterscheidet er dabei zwischen natürlichen und künstlichen Tugenden. Während natürliche Tugenden einer natürlichen Neigung entsprechen, sind künstliche Tugenden normative Konstruktionen. Beide Arten von Tugenden billigen wir jedoch aufgrund ihres Beitrages zum Allgemeinwohl. Dass wir Lust bzw. Unlust durch die Handlungen anderer empfinden, ist insoweit unmittelbar einleuchtend, solange es uns selber betrifft. Geschieht mir zum Beispiel Unrecht, löst dies einen unangenehmen Affekt bei mir aus-ich kritisiere die Person, welche mir geschadet hat. Dass dieses Prinzip auch bei einer Nicht-Betroffenheit meinerseits gilt (wie es ja auch bei den künstlichen Tugenden zutrifft), ist jedoch nicht unmittelbar einleuchtend. Hume argumentiert jedoch gerade dafür. Wie wir nachher sehen werden, ist die Übertragung dieses Prinzips, sprich die Sympathie für andere, genau dann entscheidend, wenn es um die Akzeptanz der Rechtsordnung und dem Tadel ihrer Missachtung geht. Denn die Rechtsordnung ist eine künstliche und keine natürliche Tugend. 7
6 Ebd. S. 41
7 Ebd. S. 39
Arbeit zitieren:
Mendina Morgenthal, 2010, Der Ursprung von Rechtsordnung und Eigentum nach David Hume, München, GRIN Verlag GmbH
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