Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 2
1.2 Eingrenzung des Themas, Fragestellung und Begriffsbestimmungen 3
1.3 Forschungsstand und methodisches Vorgehen 5
2. Der Islam 8
2.1 Der historische Ursprung des Islam 9
2.2 Glaubensgrundsätze des Islam 11
2.2.1 Der Koran 11
2.2.2 Die fünf Grundpflichten des Muslims 12
2.2.3 Sunna, Hadith und Scharia 15
2.3 Der Islam in Deutschland 16
2.3.1 Organisationen 17
2.3.1.1 DITIB 18
2.3.1.2 Spitzenverbände 19
2.4 Ausblick 20
3. Rechtslage zur Einführung islamischen Religionsunterrichts 21
3.1 Religion im Grundgesetz 22
3.1.1 Auswirkungen von Art. 4 Grundgesetz auf den Religionsunterricht 22
3.1.2 Regelung von Religionsunterricht im Grundgesetz 23
3.1.3 Bremer Klausel 25
3.2 Rechtliche Hürden 26
3.3 Rechtliche Hindernisse 29
3.4 Das Grundrecht auf islamischen Religionsunterricht 31
3.5 Resümee 32
4. Aktueller Stand muslimischer Bildung an deutschen Schulen 33
4.1 Islamkunde in Nordrhein-Westfalen 35
4.1.1 Islamische Unterweisung im Rahmen des staatlichen
muttersprachlichen Unterrichts 36
II
4.1.2 Islamische Unterweisung als eigenständiges Unterrichtsfach
(Islamkunde) 39
4.2 Schulversuch: Islamischer Religionsunterricht in Niedersachsen 42
4.3 Islamischer Religionsunterricht in Berlin 43
4.4 Zusammenfassung 44
5. Islamischer Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach 46
5.1 Islamischer Religionsunterricht aus islamwissenschaftlicher Sicht 46
5.2 Inhalt und Ziele 48
5.2.1 Lehrplan des Zentralrat der Muslime in Deutschland 49
5.3 Ausbildung von Lehrern für den islamischen Religionsunterricht 53
5.3.1 Das Centrum für Religiöse Studien an der Universität Münster 54
5.3.2 Islamische Religionspädagogik an der Universität Osnabrück 55
5.4 Resümee 57
6. Islamischer Religionsunterricht - Weg oder Hindernis zur Integration? 59
6.1 Religiöse Jugend ? - Die Bedeutung von Religion und
Religionsunterricht für muslimische Jugendliche 60
6.2 Risiko: Islamischer Religionsunterricht ? 64
6.3 Islamischer Religionsunterricht als positiver Faktor 67
6.4 Resümee 70
7. Schlussbetrachtung 71
Abk ürzungsverzeichnis 75
Quellen - und Literaturverzeichnis 76
III
„Seit langem sind die Gedanken an eine baldige Rückkehr ins Herkunftsland vergangen: Deutschland ist unsere neue Heimat und wir sind Deutschlands neue Bürger!“ Dr. Halit Öztürk
IV
1. Einleitung
Schon seit langer Zeit fordern Vertreter der in Deutschland lebenden Muslime die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen. Bislang scheiterte das Vorhaben vor allem an den historisch gewachsenen Strukturen. Auf der einen Seite steht die der christlich-abendländisch geprägte Bundesrepublik Deutschland mit ihrer fest verankerten Trennung von Staat und Kirche, auf der anderen Seite die über Jahrhunderte gewachsene muslimische Kultur und die Frage, wie man den Islam in das deutsche Schulsystem integrieren könne. 1
Mit der Befürwortung eines islamischen Religionsunterrichts durch den deutschen Innenminister Wolfgang Schäuble im Frühjahr 2008 2 ist die seit mehr als 20 Jahre andauernde Debatte von Politik und Wissenschaft über die Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an deutschen Schulen auf ihrem aktuellen Höhepunkt angelangt. Anders als evangelische, katholische, orthodoxe und jüdische Schülerinnen und Schüler konnte muslimischen Kindern bislang nicht das Recht eingeräumt werden, einen islamischen Religionsunterricht im Rahmen des regulären Unterrichtsplans zu besuchen. 3 Schäubles Ansichten nach zwinge das Recht auf Religionsfreiheit den Staat zur Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften und führe in Konsequenz dessen zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts. Er forderte die Muslime in Deutschland auf, sie müssten „selbst die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie als Religionsgemeinschaften anerkannt werden.“ 4
An die Abgeordneten des deutschen Bundestages wandte sich Schäuble bereits im September 2006: „Der Islam ist Teil Deutschlands(…)Der Islam ist Teil unserer Gegenwart und unserer Zukunft. (…) In dieser von christlicher Ethik geprägten Ordnung muss der Islam seinen Platz finden.“ 5 Im öffentlichen Straßenbild hat der Islam seinen Platz längst gefunden. Die
Präsenz der zumeist türkischstämmigen Muslime ist, zumindest in den Großstädten
1 Vgl. Siegele, Anna 199, S.7
2 Vgl. http://www.stern.de/politik/deutschalnd/:islamkonferenz-sch%E4uble-Islam-Religionsunterricht/613965.
html (12.04.2008)
3 Vgl. Langenfeld, Christine 2005, S. vii
4 Wolfgang Schäuble 2008. Zitiert nach: http://www.stern.de/politik/deutschalnd/:islamkonferenz-sch%E4uble-
Islam-Religionsunterricht/613965. html (12.04.2008)
5 Wolfgang Schäuble 2006. Zitiert nach: http://www.n-tv.de/715888.html (12.04.2008)
1
des Landes, zur Normalität geworden. Deutschland muss sich der Herausforderung stellen, ein Einwanderungsland zu sein und Verantwortung dafür übernehmen. 6 Eine Patentlösung für den richtigen Umgang mit den muslimischen Migranten gibt es jedoch bislang nicht.
1.1 Problemstellung
Die Zahl der in Deutschland lebenden Muslime wird auf 3 - 3,5 Millionen geschätzt. 7 Genaue Angaben sind aufgrund der Tatsache unmöglich, dass Muslime die Mitgliedschaft auf dem Papier, wie sie zum Beispiel bei der katholischen oder der evangelischen Kirche üblich sind, nicht kennen. Nicht einmal eine halbe Million der hier lebenden Muslime sind deutsche Staatsbürger. „Der heranwachsenden Generation der muslimischen Kinder und Jugendlichen mit migratorischem Hintergrund wird eine schwierige Lebenssituation zugeschrieben, die oftmals als Kulturkonflikt oder als >>Sitzen zwischen den Stühlen<< charakterisiert wird.“ 8 Dies ist alarmierend, da davon auszugehen ist, dass die Mehrzahl der muslimischen Kinder und Jugendlichen in Deutschland geboren wurde. Gut 45 Jahre, nachdem die ersten muslimischen Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, ist die Debatte „über die Bedingungen eines dauerhaften, respektvollen und gleichberechtigten Zusammenlebens zwischen christlich-säkularer Mehrheitskultur und den vielfältigen islamisch geprägten Communitys im Kontext einer aufgeklärten demokratischen und tendenziell säkularen Gesellschaft“ 9 voll im Gange. Ein wichtiger Bestandteil der Diskussion über den richtigen Umgang mit dem Islam und Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist der Diskurs um die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach. Wesentliche Themenbereiche, die dabei herausgearbeitet werden sollen, sind: 1. Die rechtlichen Grundlagen und notwendigen Voraussetzungen, die für die Einführung des islamischen Religionsunterricht von Bedeutung sind; 2. Die bereits bestehenden Formen von islamischer Unterweisung, bzw. islamischem Religionsunterricht in Deutschland, unter Berücksichtigung der länderspezifischen
6 Vgl Öztürk, Halit 2007, S.19
7 Bgl. Sen, Faruk in Wensierski/Lübcke 2007, S.17
8 Öztürk, Halit 2007, S. 20
9 Wensierski von, Hans-Jürgen u. A. 2007, S.7
2
Besonderheiten; und 3. der mögliche Wert, den die religiöse Bildung für die Integration der Schülerinnen und Schüler haben könnte. Darüber hinaus soll anhand der ausgearbeiteten Informationen geprüft werden, ob es deutliche Hinweise für die Richtigkeit der These - Der islamische Religionsunterricht ist in naher Zukunft realisierbar; der Grundstein dafür wurde bereits gelegt.
1.2 Eingrenzung des Themas, Fragestellung und Begriffsbestimmungen
Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen die religiöse Bildung von Kindern und Jugendlichen muslimischen Glaubens und der damit verbundene Nutzen für eine gelingende Integration muslimischer Schülerinnen und Schüler in die deutsche Gesellschaft. Hierbei geht es in erster Linie um die Beschreibung der bestehenden Verhältnisse und die Aufarbeitung der Hürden und Hindernisse. Ferner soll betrachtet werden, welche Möglichkeiten der Umsetzung von religiöser Bildung für die besagte Gruppe bestehen und wie diesen Möglichkeiten gehandhabt werden. Darüber hinaus ist es von Interesse, wie die organisatorischen Voraussetzungen und die Planung islamischen Religionsunterrichts vonstatten gehen. Im weiteren Verlauf soll der Frage nachgegangen werden, wie Adressaten und Wissenschaftler die Wichtigkeit des Unterrichts bewerten.
Die Arbeit beschäftigt sich nicht mit religiöser Bildung im Allgemeinen. Sie stellt keinen Vergleich zwischen religiöser Bildung muslimischer, evangelischer, katholischer, jüdischer und orthodoxer Schüler auf, sondern legt ihren Fokus ausschließlich auf die religiöse Bildung von jungen Muslimen in Deutschland. Hierbei geht es nicht darum, die Inhalte des Unterrichts zu analysieren, sondern einen Überblick zu verschaffen.
Für die Thematik der Integration von muslimischen Kindern und Jugendlichen wird ausschließlich die Komponente der religiösen Bildung berücksichtigt. Andere Faktoren, die Einfluss auf die gelingende Integration haben könnten, stehen nicht im Mittelpunkt dieser Arbeit.
Die Arbeit analysiert weder das familiäre Umfeld, noch die sozialen Verhältnisse oder die kulturelle Umgebung muslimischer Jugendlicher. Ausgehend von der vorangegangenen Fokussierung und Eingrenzung der Thematik lässt sich die Fragestellung dieser Arbeit wir folgt präzisieren:
3
1. Auf welcher Rechtsgrundlage ist religiöse Unterweisung von Muslimen im Rahmen der schulischen Bildung möglich, und wo liegen die rechtlichen Probleme, die dazu führen, dass der islamische Religionsunterricht bis heute kein ordentliches Lehrfach ist?
2. Welche Möglichkeiten der religiösen Bildung werden schon jetzt von den Bundesländern genutzt, um muslimische Kinder und Jugendlichen in ihrer Religion zu unterrichten?
3. Wie verhält es sich mit der Organisation des islamischen Religionsunterrichts, und welche Zielsetzung verfolgt er? 4. Wie wichtig sind Religion und religiöse Unterweisung im Leben der Schülerinnen und Schüler und wie lassen sich die möglichen Auswirkungen auf deren Integration beurteilen?
Unter „muslimische Kinder und Jugendliche“ bzw. „muslimische Schülerinnen und Schüler“ werden hier primär junge Muslime verstanden, die zur „Gruppe der Migranten in Deutschland“ 10 gerechnet werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um türkischstämmige 11 Jugendliche und junge Erwachsene, die zur zweiten oder dritten Generation der in Deutschland lebenden Migranten gehören und oftmals hier geboren worden sind. Es wird davon ausgegangen, dass der „religiös-kulturelle Kontext der muslimischen Herkunftsmilieus einen prägenden und strukturierenden Einfluss auf die Alltags- und Lebenswelt (…) der Jugendlichen hat. 12 Die muslimischen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund sind eine Minderheit und spielen folglich keine tragende Rolle.
Der häufig verwendete Begriff „Religionsgemeinschaft“ umschreibt einen „Verband, (…) der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses (…) zur allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst.“ 13 Aufgrund der deutschen Rechtslage ist bislang kein muslimischer Verband bundesweit als Religionsgemeinschaft anerkannt. Da, wie sich im Verlauf der Arbeit zeigen wird, einige Verbände bemüht sind, den Status einer Religionsgemeinschaft zu erlangen und dieser für die Umsetzung des Religionsunterrichts auch dringend von Nöten ist, muss, sofern im Zusammenhang
10 Wensierski von, Hans-Jürgen u. A. 2007, S.8
11 Die meisten Muslime in Deutschland, schätzungsweise 80%, haben einen türkischen Migartionshintergrund.
Vgl. Orth, Gottfried/Fritz, Hilde 2007, S. 11
12 Wensierski von, Hans-Jürgen u. A. 2007, S.8
13 Graulich, Kurt 2005: S.81
4
mit der Einführung des Unterrichts von einer islamischen Religionsgemeinschaft gesprochen wird, derzeit davon ausgegangen werden, dass diese, soziologisch betrachtet, jedoch nicht nach deutschem Recht, eine Religionsgemeinschaft ist.
Unter „Islamischer Religionsunterricht“ bzw. „Religionsunterricht“ wird, wenn nicht anders vermerkt, im Zusammenhang mit dieser Arbeit der derzeit noch nicht realisierte islamische Religionsunterricht nach Art. 7 Absatz 3 Grundgesetz verstanden. 14 Dieser ist bekenntnisorientiert und findet im Rahmen des Unterrichts als ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen statt.
Der Begriff „Integration“ umschreibt den sozialen Prozess der Eingliederung der muslimischen Jugendlichen in die deutsche Gesellschaft. 15 Integration bedeutet in diesem Falle nicht Assimilation. Die Integration ist gekennzeichnet durch drei Eigenschaften:
1. „Die Beachtung der vor allem im Grundgesetz formulierten Grundwerte, 2. Der Wille zum intra-/interkulturellen Austausch und intra-/intertreligiösen Dialog und
3. Das Interesse und Engagement für die Ergreifung der bereitgestellten oder die zur Verfügung stehenden Chancen“ 16
1.3 Forschungsstand und methodisches Vorgehen
Zwar sind, ausgelöst durch die öffentlichen Debatten über islamischen Religionsunterricht sowie die vermehrt auftretende Forderung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach, in jüngster Vergangenheit einige sozialwissenschaftliche Studien veröffentlich worden, die sich mit der Thematik der Religiosität junger Muslime befassen, dennoch beklagen einige Wissenschaftler, dass das vorliegende Wissen nicht ausreichend ist. 17 „Die sozialwissenschaftliche Jugendforschung Deutschlands ist noch weithin auf die christliche Religion fixiert.“ 18
14 Vgl. Vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland S. 14
15 Vgl . Schaub/Zenke 2004, S.275
16 Olbrich, Josef/ Knoll, Joachim . Zitiert nach Öztürk, Halit 2007, S.14
17 Vgl. Wensierski von, Hans-Jürgen u. A. 2007, S.8. Vgl. außerdem: Öztürk, Halit 2007, S.23
18 Öztürk, Halit 2007, S.23
5
Das Wissen dieser Arbeit basiert auf Studien und Bücher der letzten 20 Jahre, wobei gerade im Bereich der soziologischen Betrachtung von Religiosität bei muslimischen Jugendlichen in den letzten 2 Jahren wichtige Publikationen veröffentlicht worden sind. Es wird versucht entscheidende Informationen aus den unterschiedlichen Arbeiten zu bündeln, um so einen komprimierten, jedoch möglichst vollständigen Überblick geben zu können.
Dazu werden im folgenden Kapitel zunächst die grundlegenden Elemente des Islam und dessen historische Entstehung beleuchtet. Weiterhin wird versucht einen Überblick über die Organisation der in Deutschland lebenden Muslime zu geben, da dies für den weiteren Verlauf der Arbeit von Bedeutung sein wird. Für die Darstellung des Islam werden insbesondere Ende/Steinbach (2005), Khoury (2004) und Heine (2003) herangezogen. Die Informationen über die Organisationsstrukturen liefert vor allem Kiefer (2005).
Im 3. Kapitel soll die mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts verbundene Rechtslage geklärt werden. Dazu werden Publikationen herangezogen, die sich mit den rechtlichen Grundlagen religiöser Bildung, insbesondere des islamischen Religionsunterrichts befassen. Hier sind besonders
Bauer/Kaddor/Strobel (2004) und Langenfeld (2005) zu erwähnen, die in dieser Arbeit berücksichtigt werden sollen.
Kapitel 4 wird Aufschluss über die unterschiedlichen Modelle geben, die die Bundesländer in Schulversuchen testen, um islamischen Religionsunterricht anbieten zu können. Hier wird der Fokus insbesondere auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gelegt, da die dort stattfindenden Schulversuche besonders bahnbrechend bewertet werden. Für die Betrachtung der Schulversuche wird insbesondere Kiefer 2005 herangezogen.
Kapitel 5 soll die Bemühungen aufzeigen, die bislang von verschiedensten Seiten getätigt wurden, um die Realisierung des islamischen Religionsunterrichts voranzutreiben. Dazu sollen insbesondere die Artikel aus dem 2004 erschienenen Buch „Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven“ von Bauer / Kaddor / Strobel herangezogen werden. Kapitel 6 wird abschließend der Frage nachgehen, ob der islamische Religionsunterricht einen positiven Nutzen für die Schülerinnen und Schüler mit sich bringt und ob sich daraus positive Auswirkungen für die Integration ergeben. Als
6
aktuelle Publikationen, die sich mit der Lebenswelt junger Muslime und dem Einfluss der Religion auf ihr Leben befasst haben sind vor allem Öztürk (2007) sowie Wensierski / Lübcke (2007) zu nennen. Wichtige Informationen liefert darüber hinaus die 15. Shell Jugendstudie - Jugend 2006 (2006).
Im 7. Kapitel soll es abschließend zur Zusammenfassung und Auswertung der im Vorfeld gewonnenen Informationen kommen. Dabei wird sowohl die eingangs gestellte Fragestellung dieser Arbeit beantwortet, als auch versucht, aufgrund der dargestellten Informationen die These, der islamische Religionsunterricht würde in naher Zukunft realisiert werden, zu bestätigen bzw. zu widerlegen.
7
2. Der Islam
Eine wichtige Grundlage, die bei der Auseinandersetzung mit religiöser Bildung für muslimische Kinder und Jugendliche betrachtet werden sollte, sind die Inhalte und das Fundament dieser Bildung, also der Islam an sich. Die Folgen von Unkenntnis über den Islam, die in der christlich-abendländisch geprägten Gesellschaft Europas weit verbreitet zu sein scheint, spiegeln sich oft in Vorurteilen und Ängsten oder konträr in Verharmlosung und Anbiederung wider. Der öffentliche und mediale Diskurs ist einseitig und orientiert sich vordergründig an dem Interesse an Reizthemen. Im Fokus öffentlicher Debatten stehen Probleme wie Zwangsheirat, Kopftuchverbot und Ehrenmorde. Dabei sollte das Interesse am Islam, gerade in Europa, in Hinblick auf die stetig wachsende muslimische Community deutlich größer und differenzierter ausfallen. Angesichts der Tatsache, dass in den letzten 40 Jahren Migranten aus islamisch geprägten Ländern ihre neue Heimat in Deutschland gesucht und gefunden und einen nicht zu unterschätzenden Anteil am gesellschaftlichen Leben übernommen haben, erscheint die Beschäftigung mit den Inhalten des Islam als geradezu unausweichliche Notwendigkeit. 19 In Deutschland leben derzeit circa 3,5 Millionen Muslime. Die Gruppe von Muslimen türkischstämmiger Herkunft macht mit rund 2,7 Millionen den Großteil von ihnen aus. 20 Bei der Betrachtung aller Religionen in Deutschland erreicht der Islam in Folge dessen zahlenmäßig den dritten Platz. 21 Nach einer Erhebung des Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienstes e.V. hatten im Jahr 2006 rund 1 Million Muslime einen deutschen Pass, circa 15.000 waren deutschstämmig und folglich ohne Migrationshintergrund. 22 Der Islam hat zumindest quantitativ einen festen Platz in der deutschen Gesellschaft eingenommen.
Das folgende Kapitel soll einen bündigen Überblick über die Geschichte, die Glaubensgrundsätze und den Islam in Deutschland darstellen und somit die Basis für
19 Vgl. Wensierski/Lübcke 2007, S. 7.
20 Vgl. Sen, Faruk in Wensierski/Lübcke 2007, S.17.
21 Die beiden größten Religiösen Gruppen in Deutschland sind zum einen die Römisch-Katholische Kirche und
zum anderen die Evangelische Kirche in Deutschland. Diese vereinen in sich circa 62% der Gesamtbevölkerung.
Vgl. http://www.remid.de/remid_info_zahlen.htm. (02.02.2008)
22 Vgl. http://www.remid.de/remid_info_zahlen.htm. (02.02.2008)
8
eine daran anknüpfende wissenschaftliche Betrachtung der religiösen Bildung muslimischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland bilden.
2.1 Der historische Ursprung des Islam
Der Islam ist eine der drei großen monotheistischen Weltreligionen. Nach dem Judentum und dem Christentum ist er zeitlich betrachtet die jüngste der auf Gottesoffenbarung gründenden Glaubensformen. Die Wurzeln des Islam liegen auf der Arabischen Halbinsel. Dort lebten die Menschen im 7. Jahrhundert weitestgehend in „der Tradition einer teils sesshaft gewordenen
Stammesgesellschaft.“ 23 Fernab der damaligen Großmächte hatten sowohl das Judentum als auch das Christentum keine ernst zu nehmende religiöse Bedeutung in der Region. Religionsgründer des Islam war der um 570 in Mekka geborene Mohammed, der als Halbweise in ärmlichen Verhältnissen bei einem Onkel aufwuchs und als Jüngling eine deutlich ältere, aber sehr wohlhabende Witwe ehelichte. 24 Mohammed bereits in jungen Jahren ein Suchender, der sich alljährlich zur Meditation auf den Berg Hira unweit der Stadt Mekka zurückzog. 25 Im Jahr 608 hatte er dort sein erstes Berufungserlebnis. Der Engel Gabriel verkündete Mohammed das Wort Gottes. 26 Mohammed sah sich fortan in der Nachfolge biblischer Offenbarungsempfänger und bezeichnete sich als Prophet Gottes. Es ist anzumerken, dass Mohammed zunächst keine eigene Religion stiften, sondern vielmehr eine der Thora und der Bibel entsprechende Schrift in arabischer Sprache schaffen wollte, die den Arabern seine Offenbarung nahe bringen sollte. Mit seinem Streben nach
moralischer Erneuerung stieß er in seiner Heimat Mekka auf großen Widerstand. 27 Mohammed begann öffentlich zu predigen. Er übte Kritik am örtlich vorherrschenden Polytheismus, thematisierte das Jüngste Gericht und bekannte sich zu einem
23 Busse, Heribert in Ende/Steinbach 2005, S. 21.
24 Vgl. Busse, Heribert in Ende/Steinbach 2005, S. 22f.
25 Vgl. Busse, Heribert in Ende/Steinbach 2005, S. 23
26 Die Verkündigungen des Engels dauerten von 608 bis 610 an. Der Engel offenbarte Muhammed im Laufe der
Jahre 114 Suren, bestehend aus 6236 Versen. Das Wort Gottes ist später im Koran niedergeschrieben worden
und bildet die Grundlage des islamischen Rechts.
Vgl. Zitelmann 2002, S. 165
27 Vgl. Busse, Heribert in Ende/Steinbach 2005, S.24
9
unumstößlichen Monotheismus. Trotz intensiver Bemühungen fand er anfangs nur wenige Anhänger für seine Botschaften. 28
Glauben schenkten ihm neben der eigenen Familie nur einige Arme und Bedrängte, wohingegen die Schar seiner Gegner relativ groß und einflussreich war. Mit seinem Gefolge verließ der Prophet im Jahr 622 Mekka und siedelte nach Medina um, wo ihm die Bevölkerung freundlicher gesonnen war. Dort wuchs die islamische Gemeinde mit Mohammed als Führer stark an. 29 Acht Jahre, nachdem Mohammed aus Mekka geflohen war, zog er mit seinem Gefolge zurück in die Stadt seiner Kindheit und eroberte sie kampflos. Seinen Kritikern und Gegnern begegnete er großmütig und ermöglichte ihnen so einen erleichterten Anschluss an den Islam. Von Mekka breitete sich die neue Religion schnell über die gesamte Arabische Halbinsel aus. 30 Die Städte Mekka und Medina, in denen Mohammed gewirkt hatte, wurden zeitnah zu zentralen muslimischen Heiligtümern und sind es bis heute geblieben. Die Expansion des Islam ging schnell voran, so dass einige große, christliche Hochburgen schon bald eingenommen und missioniert werden konnten. Kurze Zeit später, nachdem Mohammed im Juni 632 überraschend erkrankte und verstarb, 31 gelang die Einnahme von Damaskus und später auch von Jerusalem. 32 Erst im Jahr 732 traf der sich rasch ausbreitende Islam auf ernst zu nehmenden Widerstand. In der Schlacht bei Tours und Poitiers brachte Karl Martell den herannahenden muslimischen Truppen eine vernichtende militärische und politische Niederlage bei und rettete so das christliche Abendland vor der Ausweitung des Islam. 33
In den darauf folgenden Jahrhunderten entwickelten sich der Islam und das Christentum getrennt voneinander.
28 Vgl. Elger 2003, S. 207.
29 Vgl. Busse, Heribert in Ende/Steinbach 2005, S. 24.
30 Vgl. Busse, Heribert in Ende/Steinbach 2005, S. 25
31 Vgl. Khoury, Adel Theodor 2004, S. 20
32 Der Islam breitete sich zügig aus. Neben Damaskus (635) gelang die Angliederung von Jerusalem und
Antiochia (638), von Alexandria (641) und des Sassanidenreichs (651). In einer späteren, zweiten
Eroberungsphase zerstörten die Krieger des Islam Karthago (697) und vernichteten das Westgotenreich in
Spanien (711). Vgl. Al-Sain, Johanna 2000, S. 44
33 Vgl. Al-Sain, Johanna 2000, S.44
10
2.2 Glaubensgrundsätze des Islam
Der Islam ist eine monotheistische, an arabische Traditionen geknüpfte Religion. In ihrer Anfangsphase gelang es dem Propheten Mohammed die vorher stark zerstrittenen arabischen Stämme zu einen und zu disziplinieren. Die neue Einheit der vorher zersplitterten arabischen Stämme festigte sich im aufrichtigen Glauben an Allah und verhalf der neuen Religion zu einer starken Ausgangsbasis. Mohammed integrierte die arabische Tradition der Stammesordnung in den Islam und ergänzte sie um die fünf Säulen des Islam 34 , die neben dem Koran die religiöse Grundlage darstellen. 35
2.2.1 Der Koran
Der Koran ist das göttliche Offenbarungswort Allahs und das heilige Buch der gläubigen Muslime. Er ist dem Anspruch zufolge für jeden Muslim endgültig und vollständig und besitzt totale Gültigkeit. 36 „Das Wort Koran ist die verdeutschte Form des arabischen Wortes Qur’an, es stammt vom Verb qa’ra’a: lesen, vortragen.“ 37 Im Koran wird betont, dass die koranische Offenbarung nicht aus der Feder Mohammeds stammt, sondern direkt von Gott verkündet wurde. 38 „Der Koran gilt als normativ nicht übersetzbare Schrift.“ 39 Die Sprache Allahs und des Heiligen Buches des Islam ist arabisch. 40
Die Offenbarung wurde zu Lebzeiten Mohammeds ausschließlich in verbaler Form verbreitet. Erst nach dem Tod des Propheten wurde mit der Sammlung aller Offenbarungen begonnen, um diese schriftlich festzuhalten. Die endgültige, bis heute vorliegende Form erhielt der Koran voraussichtlich unter dem Kalifen Uthman zwischen den Jahren 644 und 656. Den Auftrag dazu erteilte Abu Bekr, Vater von Mohammeds Lieblingsfrau Aischa.
34 „Die fünf Säulen des Islam“ sind ein Synonym für die in zwei Stufen gewerteten fünf Grundpflichten die jeder
Muslim zu befolgen hat.
35 Vgl. Kanacher, Britta 2003, S.47ff
36 Vgl. Kanacher, Britta 2003, S. 55f
37 Khoury, Adel Theodor 2004, S.35
38 Vgl. Khoury, Adel Theodor 2004, S.24
39 Kanacher, Britta 2003, S. 50
40 Vgl. Khoury, Adel Theodor 2004: Der Koran, Sure 26, Vers 192-195
11
Der Koran ist nicht chronologisch, sondern in abnehmender Länge der einzelnen Suren sortiert. 41 Die letzten der insgesamt 114 Suren sind demnach auch die kürzesten. Sie beginnen wie alle Suren mit der Einleitung „Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen.“.
„Der Koran ist das verlässlichste Zeugnis über Mohammads Leben und den Inhalt seiner Lehre.“ 42
2.2.2 Die fünf Grundpflichten des Muslims
Die fünf Säulen des Islam bilden neben dem Koran die zweite wichtige Grundlage des Glaubens. Sinnbildlich tragen sie das Haus des Islam. Der Geschichte nach soll Mohammed den Gläubigen diese Regeln in seiner letzten Predigt mit auf den Weg gegeben haben. 43 Sie sind das Band, das die Gemeinschaft der Gläubigen zusammenhält und werden von Männern und Frauen in gleichem Maße befolgt. Die erste und wichtigste Grundpflicht des Islam ist das Glaubensbekenntnis des Muslims. Es ist im Koran in Sure 1 festgehalten und wird von gläubigen Muslimen mehrmals am Tag gesprochen. Es lautet: „Es gibt keinen Gott außer Gott, und Mohammed ist sein Prophet.“ Säuglinge bekommen das Glaubensbekenntnis direkt nach der Geburt ins Ohr geflüstert, damit dies die ersten Worte sind, die das neugeborene Kind auf Erden zu hören bekommt. Am Sterbebett sind es die selben Worte, die ein Muslim sagen soll, ehe er stirbt. Spricht ein Ungläubiger die Formel bei vollem Bewusstsein und Anwesenheit von Zeugen, so gilt dies als Übertritt zum Islam. Er ist dann anerkannter Muslim. 44
Die zweite Säule des Islam ist das Ritualgebet. Der Muslim wird dazu in Sure 20, ab Vers 130 aufgefordert. Fünf mal am Tag muss ein Muslim festgelegte Formeln rezitieren. Dabei ist es erforderlich, dass er spirituell rein ist und die vorgegebenen Zeiten einhält. Versäumte Gebete können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. 45
41 Vgl. Busse, Heribert in Ende/Steinbach 2005, S. 26
42 Busse, Heribert in Ende/Steinbach 2005, S. 26
43 Vgl. Zitelmann, Arnulf 2002, S.194
44 Vgl. Heine, Peter 2003, S. 63
45 Vgl. Heine, Peter 2003, S. 64f
12
Gebetet wird in Richtung der Stadt Mekka. Alle fünf Gebete sind Individualgebete, die der Gläubige allein und überall vollziehen kann. Dem islamischen Recht nach ist es jedoch erstrebenswert, die Gebete in der Gemeinschaft zu vollziehen. Zum freitäglichen Mittagsgebet sind alle männlichen Muslime aufgefordert, die örtliche Moschee zum gemeinsamen Gebet aufzusuchen. 46
Die dritte Säule des Islam ist das Fasten, zu dem die Muslime im Koran in Sure 2 Vers 183 aufgefordert werden. Es findet im neunten Monat des muslimischen Kalenderjahres, dem Fastenmonat Ramadan statt und dauert 40 Tage. In dieser Zeit dürfen die Gläubigen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nicht essen, trinken oder rauchen. Auch sexuelle Betätigung ist zu dieser Zeit verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Regel des Fastens nicht eingehalten werden. So dürfen beispielsweise Kinder, Kranke und Krieger im Glaubenskampf auf das Fasten verzichten. Wie im Falle des versäumten Gebets können Tage, an denen nicht gefastet wurde, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Im Fastenmonat Ramadan ist das Gemeinschaftsgefühl für die praktizierenden Muslime besonders intensiv spürbar, da der Glaube ausgesprochen gewissenhaft praktiziert wird. Durch das konsequente Fasten wird ein ebenso intensives Gefühl tiefer Religiosität erreicht. Weitere Besonderheiten dieses sehr religiösen Monats sind das verstärkte soziale Engagement und die traditionell üblichen Versuche, bestehende Fehden friedlich zu lösen. Der ausgiebig erfahrene und besonders gnadenvolle Monat Ramadan endet mit einem großen Fest. 47 Anderen zu helfen und das Geben von Almosen (Zakat) ist die vierte Grundregel des Islam. Diese ausgesprochen solidarische Komponente des Islam wird den Gläubigen in der 2. Sure ab Vers 261 offenbart.
Im Vers 262 heißt es: „Diejenigen, die ihr Vermögen auf dem Weg Gottes spenden und, nachdem sie gespendet haben, nicht auf ihren Verdienst pochen und nicht Ungemach zufügen, haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten und sie werden nicht traurig sein.“ 48
Die Muslime haben nicht nur religiöse, sondern gegenüber ihren Nächsten auch soziale Verpflichtungen. Aufgrund dessen kam es im Laufe der Entwicklung zur Einführung der obligatorischen Armensteuer, welche durch die freiwillige Abgabe von
46 Vgl. Heine, Peter 2003, S. 67
47 Vgl. Heine, Peter 2003, S. 70ff
48 Khoury, Adel Theodor 2004: Der Koran, Sure 2, Vers 162
13
Arbeit zitieren:
Diplom -Pädagoge Florian Hering, 2008, Religiöse Bildung für muslimische Kinder und Jugendliche in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Pädagogik - Schulpädagogik: Religiöse Bildung für muslimische Kinder und Jugendliche in Deutschland ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Pädagogik - Schulpädagogik: neuer Titel erschienen: Religiöse Bildung für muslimische Kinder und Jugendliche in Deutschland
Florian Hering hat einen neuen Text hochgeladen
Die Entwicklung der Delinquenz von Kindern, Jugendlichen und Heranwach...
Eine vergleichende Analyse von...
Felix Schulz
Religionen in der Schule und die Bedeutung des Islamischen Religionsun...
Okzidentale Traditionen des St...
Martina Blasberg-Kuhnke, Bülent Ucar, Arnulf von Scheliha
Religiöse und ethische Bildung und Erziehung im katholischen Kindergar...
Diana Güntner, Cornelia Schmitt-Tonner, Matthias Hugoth
Islamischer Religionsunterricht in Deutschland
Fachdidaktische Konzeptionen: ...
Bülent Ucar, Danja Bergmann
Mobbing und Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
Herausforderung für Erziehung ...
Andreas Neider
Auf dem Weg zum Islamischen Religionsunterricht
Sachstand und Perspektiven in ...
Michael Kiefer, Eckart Gottwald, Bülent Ucar
Islamischer Religionsunterricht in Baden-Württemberg
Zur Differenzierung des Lernfe...
Lothar Kuld, Bruno Schmid
0 Kommentare