Spaltet der Grundsatz eines Europas mit säkularer Werteordnung die Einheit der Europäischen Union? oder:
Ihre Trennung geben bekannt: Die EU-15-Staaten von den nachfolgenden Beitrittsländern aufgrund unüberbrückbarer Differenzen ihrer Werteordnung 1 . In der Präambel der Verfassung ist enthalten, dass sich die Europäische Union (EU) als säkulare Werteordnung sieht. Die EU weist sich also als säkulare Gesellschaft mit der Trennung von Politik, Gesellschaft und Religion aus. Die Verfassung der EU macht Religion (Anmerkung Buchhart: freilich auf der Grundlage der Menschenrechte, der Glaubens- und Religionsfreiheit) zur Privatsache, auch wenn Artikel 51, Absatz 3 "den Kirchen und religiösen Gemeinschaften" einen "offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog in Anerkennung der (nationalen) Identität(en) und ihres besonderen Beitrags" einräumt.
Stellt dieser Grundsatz eines Europas mit säkularer Werteordnung nun die Einheit der EU in Frage? Näherhin: Da die Säkularisierung ein zentraler Bestandteil des europäischen Wertehaushaltes ist (Verwiebe Folie 6/7: 17), welchen nicht alle Mitgliedsstaaten im selben Maße teilen, stellt sich die Frage, inwieweit Einheit gegeben ist? Dem gehe ich in meinem Essay nach, und stütze mich dabei auch auf Jürgen Gerhards, der ausführt, dass „das EU-Ideal vor allem von den Bürgern in westlichen Ländern mit hohem Protestantenanteil unterstützt [wird]“ (Gerhards 2006: 84). Schon daraus ergibt sich, dass dieser Grundsatz der EU in der erweiterten Gemeinschaft weit weniger angenommen wird.
Bei der Definition des Konzepts der Säkularisierung stütze ich mich auf die Ausführungen Hartmut Kaelbles (123f). Dieser stellt Säkularisierung als drei Prozesse dar, welche miteinander verwoben sind. Als ersten dieser Prozesse beschreibt er den Verlust an Macht der Kirchen, welcher sich an der Abnahme bzw. dem Ende ihrer weltlichen Aufgaben zeigt, wie z.B. der Führung der Geburten- und Sterbebücher, sowie der Verringerung des kirchlichen Vermögens. Der zweite Prozess besteht darin, dass der Kirche von der modernen Gesellschaft aufgrund von Vorgaben von unzeitgemäßen, unpassenden Werten und Normen (z.B. in
1 Mit den so genannten EU-15-Staaten werden bezeichnet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien. Am 1. Mai 2004 sind folgende zehn Länder der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (Beitritt I). Seit 1. Jänner 2007 sind auch Rumänien und Bulgarien (Beitritt II) Mitgliedstaaten der EU. Somit umfasst die EU heute insgesamt 27 Länder.
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Fragen der Empfängnisverhütung,...) mehr und mehr die Kompetenz und die Macht aberkannt wird, Werte und Normen zu bestimmen. Es bilden sich zusätzliche norm- und sinngebende Bereiche wie Wirtschaft, Kunst, Wissenschaft und Politik aus. Den dritten Prozess, der die Säkularisierung beschreibt, stellt der Prozess des Rückgangs der Kirchenbindung dar. Dieser zeigt sich u.a. am schwindenden Besuch des Gottesdienstes. Die Zahl der österreichischen GottesdienstbesucherInnen ab 16 Jahre ging z.B. von 25% im Jahr 1973 auf 9% Anfang 2010 (www.imas.at) zurückging.
In der vorliegenden Arbeit führe ich desweiteren aus, dass eben nun dieses Prinzip der Säkularisierung die Gemeinschaft trennt und dass die Einheit Europas (auch?) in diesem Bereich nicht besteht, da die Länder der Beitrittsrunden I und II einen stärkeren Religionsbezug haben, kirchennäher sind und sich daraus resultierend auf ein anderes Wertesystem stützen. In West- und Nordeuropa nimmt die Kirchenbindung zudem weiter ab, der Prozess der Säkularisierung schreitet hier voran.
In meiner Arbeit werde ich mich nicht auf auf die Tatsache der Religionszugehörigkeit der EU-BürgerInnen beziehen, da diese Freiheit der Wahl in der Verfassung eindeutig besteht, sondern einzig darauf, dass die EU von einer Isolierung der Bereiche Religion und des Bereiches des gesellschaftlichen Lebens ausgeht und dies eine bestimmte Wertordnung vorgibt, die eben nicht von allen geteilt wird.
Wie Gerhards ausführt, teilt die EU-15 zu ca 50% das Prinzip der säkularen Werteordnung, wobei die Länder mit einem hohen Anteil an Protestanten das im gesteigerten Maße tun. Dies trifft auf Schweden, Dänemark, Deutschland-Ost, Frankreich und die Niederlande zu. Auf diese Unterschiedlichkeit verweist auch Hervieu-Léger entschieden und stellt fest, „.dass jede der heutigen europäischen Gesellschaften den Stempel der ihr eigenen religiösen Herkunft trägt (85f.).
Abgeschwächter ist die Zustimmung jedoch bereits bei den Ländern der ersten Beitrittsrunde, und von der zweiten Beitrittsrunde wird der Grundsatz gerade noch von einem Viertel der Bevölkerung geteilt. (Gerhards 2006: 86, 87). Ein Europa als Raum von gemeinsamen Werten verliert sich. Diese Werte, die auf der christlich-jüdischen Herkunft aufbauen, bilden nun eine imaginäre Grenze zwischen den einzelnen Staatenbündeln.
Zudem wird diese Kluft dadurch vergrößert, dass die Macht der Kirche in der EU der 15 weiter schwindet. Hier nimmt die gesellschaftliche Größe der Kirche noch weiter ab. Und es ist besonders die katholische Kirche, die an Einfluss und Macht in der Öffentlichkeit verliert.
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Die Literatur nennt zahlreiche Gründe für den Rückzug aus der religiösen Gemeinschaft in den Industrieländern. Die Motive der Verweltlichung liegen in der Gesellschaft wie auch an der Institution Kirche selbst. Die Gründe, die zum Rückgang der Kirchenbindung führen, sind z.B. gesellschaftliche Modernisierung, Verstädterung, Verwissenschaftlichung,
Bildungsexpansion,... (Kaelble 2007:124f) und treffen eben gerade für die EU-15 zu. Religion findet aber eben auch ihren Niederschlag in außerreligiösen Lebensweisen. Beispiele dieses Einflusses des Glaubens auf die Werte eines Landes zeigen sich u.a. in der Politik (etwa bei Wahlentscheidungen), bei der u.a. die Auflistung über Einstellungen zu moralischen Fragen wie Abtreibungen, Scheidungen eine Rolle spielt,... bis hin zu Kriegen (z.B. Nordirland), aber auch im Bereich der Wirtschaft. Und so ist beispielsweise, obwohl das schmerzhafte Töten von Tieren grundsätzlich verboten ist, doch die Schächtung 2 gerade aufgrund des religiösen Hintergrundes, erlaubt.
Die Unterschiedlichkeit der Annahme des Grundsatzes zeigt sich laut Gerhards zudem auch in in der bereits angesprochenen Einstellung zu moralischen Fragen (Gerhards 2006:77).
desto weniger findet die Trennung von anderen Bereichen, wie etwa der Politik, statt. Dies alles belegt die unterschiedlichen Werteordnungen und fördert Spaltungstendenzen bzw. verhindert Einheit. Wobei eine gewisse Spaltung selbst in den Kernländern der EU schon gegeben ist. Dies zeigt u.a. die Unterschiedlichkeit der Situation in Deutschland und Frankreich, dann etwa, wenn es in Deutschland Usus ist, dass die Religionsvertreter unter sich diskutieren, jedoch in Frankreich bei Dialogen zwischen Vertretern der großen monotheistischen Religionen stets auch ein Vertreter des Staates anwesend ist und die Franzosen jeglichen Gottesbezug in der Verfassung vehement ablehnen (Antes 2005: 53). So stellt Frankreich das Beispiel eines Staates dar, in welchem die Trennung von Kirche und
2 Unter Schächten versteht man das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Islam und im Judentum, so dass es zum Verzehr geeignet ist. Bezweckt wird unter anderem das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da Blut sowohl im Islam als auch Judentum als rituelle Unreinheit [nadschasah] gilt und daher nicht verzehrt werden darf. Die Tötung erfolgt im Judentum grundsätzlich unbetäubt.
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Arbeit zitieren:
Irene Buchhart, 2010, Spaltet der Grundsatz eines Europas mit säkularer Werteordnung die Einheit der Europäischen Union?, München, GRIN Verlag GmbH
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