I. Einleitung .1 Untersuchungsgegenstand und Problemstellung 5 .2 Aufbau, Vorgehensweise, Materialbasis 7 .3 Begriffserklärung, Eingrenzung 10
II. Die Bundeswehr und ihre Reservisten vor der Transformation
II.1 Einplanung und Verwendung von Reservisten gegen Ende des Kalten Krieges .1.1 Historischer Kontext 11
.1.2 Sicherheitspolitischer Kontext 11
.1.3 Einplanung der Reserve zur Auftragserfüllung 13
.1.4 Verwendung im Territorialheer 14
.1.5 Wehrübungs- und Einberufungspraxis 16
.1.6 Prognose für Bundeswehr und Reserve in den 90er Jahren 20
II.2 Entwicklung der Reserve nach der Wiedervereinigung .2.1 Historischer Kontext 21
.2.2 Sicherheitspolitischer Kontext 22
.2.3 Reservisten in der neuen Struktur 23
.2.4 Einplanung und Wehrübungstätigkeit 24
.2.5 Verwendung von Reservisten im erweiterten Aufgabenspektrum 26 .2.6 1985 - 1994 Reserve im Wandel? 26
III. Reserve im Wandel: Folgen und Wirkung der Transformation
III.1 Konzeptionelle Neuausrichtung der Bundeswehr und ihrer Reservisten
.1.1 Verteidigungspolitische Richtlinien von 2003 und Weißbuch 2006 29
.1.2 Reservistenkonzeption von 2003 32
III.2 Handlungs- und Problemfelder der Transformation für Reservisten .2.1 Neue Strukturen für Bundeswehr und Reservisten 34
.2.2 Wehrübungs- und Ausbildungstätigkeit 39
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I. Einleitung
„Wir wollen nicht einfach auf das gesamte und unglaublich große Potential der Reserve verzichten.“ 1 Diese ermutigende Absichtserklärung des damaligen Verteidigungsministers Peter Struck (SPD) dürfte auf die Befürchtung vieler Reservisten gemünzt sein, im Zuge der fortschreitenden Transformation der Bundeswehr schlichtweg „auf dem Abstellgleis“ 2 zu landen. Der Ursprung dieser Befürchtung liegt in dem umfangreichen Wandel begriffen, den die Reserve im Zusammenhang mit der Transformation der Bundeswehr zu einer Einsatzarmee durchgemacht hat und der noch immer anhält.
I.1 Untersuchungsgegenstand und Problemstellung
Der Auftrag für Reservisten war während des Kalten Krieges und in der Phase des Umbruchs nach der Wiedervereinigung, analog zu dem im Grundgesetz für Streitkräfte definierten Auftrag, stark auf die Landes- und Bündnisverteidigung der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet. 3 Die Organisation, die Strukturen und Konzepte für die Reservisten der Bundeswehr dienten bis zu Beginn der Transformation vorrangig der Erfüllung dieses Auftrages. Weder das Territorialheer, noch die schwerpunktmäßige Organisation in nicht- und teilaktiven Truppenteilen, als Teil einer Mobilmachungsstreitkraft, sind als Strukturen aus dem Kalten Krieg erhalten geblieben. 4 Zusammen mit der allgemeinen Wehrpflicht waren diese Strukturen jahrzehntelang maßgeblich für die sicherheits- und verteidigungspolitische Ausrichtung der Bundeswehr innerhalb der NATO. Insofern ist es besonders relevant zu prüfen, ob die Reserve problemlos in die neue Passform zu überführen ist, die von den Verteidigungspolitischen Richtlinien und der Reservistenkonzeption 2003 vorgegeben und auch im neuesten Weißbuch 2006 fortgeschrieben wurde.
1 Verteidigungsminister Struck in: Loyal - Magazin für Sicherheitspolitik, Nr.1, Januar 2005, S.10.
2 Kaiser, Nina: Auf dem Abstellgleis? In: Loyal - Magazin für Sicherheitspolitik, Nr.12, Dezember 2006, S.15.
3 Vgl. GG Artikel 24 Absatz 2 und Artikel 87a GG.
4 Vgl. Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Konzeption der Bundeswehr (KdB). Berlin 2004, S.5.
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In meiner Arbeit möchte ich die Folgen der Transformation der Bundeswehr für ihre Reservisten hinsichtlich der Organisationsstrukturen für ihre Einplanung und hinsichtlich ihrer Verwendung innerhalb der transformierten Bundeswehr untersuchen und darstellen. Dabei gilt es den immer noch in Bewegung befindlichen, dynamischen Prozess von einer schwerpunktmäßig auf Landesverteidigung ausgelegten Bundeswehr hin zu einem flexiblen Instrument veränderter sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen im Hinblick auf Veränderungen und Probleme der Reservisten darzustellen und zu bewerten.
Ich möchte untersuchen wie der Bedeutungsverlust der Landesverteidigung, das Szenario eines Angriffs auf das deutsche Territorium ist spätestens seit den verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 als unwahrscheinlich definiert worden 5 , durch neue Ziele, Aufgaben und Tätigkeitsfelder für die Reservisten ausgefüllt werden soll.
Die Transformation der Reserve wirft in vielen Bereichen Handlungs- und auch Problemfelder auf, die ich im Hinblick auf ihre Kontroversen wissenschaftlich beleuchten möchte. Dabei dient mir als konzeptionelles Grundgerüst die Einteilung in fünf Felder, die den Handlungsbedarf in den einzelnen relevanten Bereichen kategorisieren können:
-Informationsarbeit
-Gesetzlicher Handlungsbedarf
-Administrativer Handlungsbedarf
-Struktureller und organisatorischer Handlungsbedarf Reservistenarbeit in- und außerhalb der Bundeswehr. 6 -Daraus ergeben sich die Leitfragen: In welchen Bereichen besteht ein Informationsdefizit und wo müssen verstärkt Informationen ausgetauscht oder an Reservisten und ihr Umfeld vermittelt werden? Wo besteht im Rahmen der Maßnahmen zur Transformation gesetzlicher Handlungsbedarf, eine neue rechtliche Grundlage
5 Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Berlin 2003, Artikel 12, S.4 Absatz II, Ziffer 12.
6 Vgl. Schreiner, Karl H.: Die Konzeption für die Reservisten der Bundeswehr. In: Frank, Hans (Hrsg.): Reserve im Umbruch: Von der Landesverteidigung zur Krisenbewältigung, Hamburg 2005, S.57.
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zu schaffen oder zu verändern und wo ist dies bereits geschehen? Wo muss der Prozess durch administrative Maßnahmen der Bundeswehr gesteuert werden oder wo hat bereits maßgeblicher struktureller und organisatorischer Handlungsbedarf zu Veränderungen geführt? Wie wurde die Reservistenarbeit in und außerhalb der Bundeswehr durch die Transformation beeinflusst?
Die Frage nach den möglichen erweiterten Kompetenzen der Bundeswehr im In-land und die Probleme bei der Vereinbarkeit von Reserve und Beruf, sind nur zwei Punkte, die im Rahmen der Transformation eine Wechselwirkung mit der Einplanung und Verwendung der Reservisten eingehen und deshalb relevant sind. Der Organisationsbereich der Reserve muss in seinen unterschiedlichen Teilbereichen einzeln untersucht werden, um die charakteristischen Elemente und auch Probleme der Teilbereiche darzustellen. Die beorderungsabhängigen Kategorien der Verstärkungsreserve und der Personalreserve sind in anderer Weise von der Verringerung der Zahl der beorderten Reservisten betroffen als die nicht beorderten Reservisten in der Allgemeinen Reserve. 7
Die Veränderungen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit der Bundeswehr und des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) betreffen vor allem die unbeorderten Reservisten. 8 Dazu ist auch zu betrachten, wie sich die Möglichkeiten des Engagements in den Bereichen der sicherheitspolitischen Arbeit und der Förderung militärischer Fähigkeiten (FMF) für die Reservisten der Bundeswehr durch den Fortgang der Transformation verändert haben.
I.2 Aufbau, Vorgehensweise, Materialbasis
Um die Frage nach den Folgen der Transformation der Bundeswehr für die Einplanung und Verwendung von Reservisten wissenschaftlich zu untersuchen, komme ich nicht umhin zunächst eine Basis und einen Kontext für die Betrachtung zu schaffen. Deshalb wird im ersten Kapitel jeweils in einer kurzen Darstellung die sicherheitspolitische Situation und der historische Kontext erläutert, wie
7 Vgl. Schubert, Volker: Partner im Wandel. In: Y-Magazin der Bundeswehr, Februar 2006, S.84 -86.
8 Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr. Berlin 2003, S.21 ff.
7
sie sich für die Bundeswehr und ihre Reservisten in den letzten Jahren des Kalten Krieges und in der Phase des politischen Umbruchs nach der Wiedervereinigung dargestellt haben. Anhand von geeigneten konzeptionellen Grundsatzdokumenten, etwa der Weißbücher von 1985 und 1994, möchte ich die Einplanung und Verwendung von Reservisten im beschriebenen Zeitraum skizzieren und die damals einschlägigen Problemfelder darstellen. Dabei soll die strategische und organisa-torische Ausrichtung der Reserve auf ihre Aufgabe der Landesverteidigung deutlich werden.
Im zweiten Kapitel geht es dann darum, die zu beobachtenden Wechselwirkung von konzeptioneller Ausrichtung der Bundeswehr und konkreten Umstrukturierungen einzelner Themenfelder im Rahmen der Transformation zu untersuchen und zu analysieren. Die Grundsatzdokumente wie das Weißbuch von 2006, sowie die Verteidigungspolitischen Richtlinien und die Reservistenkonzeptionen von 2003 sind dabei Schlaglichter meiner Betrachtung um meinen Untersuchungen eine konzeptionelle Basis zu bieten.
In diesem Kapitel sollen die aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen der Transformation der Reserve anhand der formulierten Leitfragen untersucht werden und relevante Veränderungen und Kontroversen, etwa bei der Vereinbarkeit von Reserve und Beruf, oder dem Einsatz im Katastrophenschutz aufgezeigt werden.
Im letzten Kapitel vor der zusammenfassenden Schlussbetrachtung möchte ich prüfen, inwieweit sich die Bedeutung der Arbeit, die Reservisten in neuen Aufgaben der transformierten Bundeswehr leisten, gewandelt hat. Welche Tätigkeitsfelder haben sich durch die Transformation der Bundeswehr eröffnet und welche, zum Beispiel die klassische Landesverteidigung mit konventionellen Kräften, sind durch die Veränderungen in den Hintergrund getreten. Lässt sich ein Bedeutungsgewinn oder gar ein Bedeutungsverlust für die Rolle der Reservisten bei der Auftragserfüllung der Bundeswehr feststellen?
In der Literatur finden sich wenige aktuelle Monographien, die sich explizit mit der Reserve als Untersuchungsgegenstand befassen. Hervorzuheben sind hier der
8
2005 von Hans Frank herausgegebene Band „Reserve im Umbruch“ 9 und eine Darstellung von Gerhard Brugmann im Rahmen eines Sammelbandes anlässlich des 50 jährigen Bestehens der Bundeswehr. 10
Als zusätzliche Quellen habe ich mit Persönlichkeiten aus Politik, Militär und Reservistenverband, die direkt mit den aktuellen Veränderungen befasst sind, persönliche Gespräche führen und die Ergebnisse der Interviews in meine Arbeit einbinden können. Dazu habe ich im Dezember 2006 mit folgenden Personen persönliche Gespräche geführt: Oberstleutnant Manfred Bettermann, Dezernatsleiter G3 II, Stabsoffizier für Reservistenangelegenheiten Wehrbereich I in Kiel; mit Oberst Hans-Jürgen Spill, Inspizient für Reservistenausbildung und Wehrübungen im Heeressamt; mit Generalmajor a.D. Servatius Maeßen, Generalsekretär des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) und mit Friedel Eggelmeyer, sicherheitspolitischer Referent der FDP-Bundestagsfraktion. 11
Meine Absicht war es hier nicht eine umfassende Darstellung der Meinungen unterschiedlicher Interessenvertreter liefern zu wollen, sondern relevante Aspekte für die Untersuchung der Folgen der Transformation zu gewinnen und das bis dahin erarbeitete Konzept meiner Arbeit anhand der in den Interviews aufgeworfenen Kontroversen auf seine Vollständigkeit zu überprüfen. Die Abschriften der Tonbandaufzeichnungen befinden sich im Anhang dieser Arbeit. 12 Anzumerken sei noch, dass die Interviewpartner zu den von mir gestellten Fragen ihre persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht haben, die nicht zwangsläufig mit der Meinung ihrer Arbeitgeber übereinstimmen müssen.
9 Frank, Hans (Hrsg.): Reserve im Umbruch: Von der Landesverteidigung zur Krisenbewältigung, Hamburg, 2005.
10 Vgl. Brugmann, Gerhard: Reservisten in der Bundeswehr - Ihre Bedeutung für die Verteidigungsplanung bis heute. In: Bremm, Klaus- Jürgen u.A. (Hrsg.): Entschieden für den Frieden - 50 Jahre Bundeswehr, 1955 - 2005. Freiburg i.Br./Berlin, 2005, S. 232.
11 Angefragt waren alle sicherheits- bzw. verteidigungspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, wobei ich lediglich zwei Rückmeldungen erhielt: eine Absage der CDU und die Zusage von Birgit Homburger (FDP), MdB, für das Gespräch mit Herrn Eggelmeyer als Stellvertreter.
12 Auf Wunsch von Oberst Spill habe ich die Abschrift des Interviews nicht verwandt. Viel mehr stütze ich mich für die relevanten Informationen auf eine schriftlich beantwortete Interviewfrage.
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I.3 Begriffserklärung, Eingrenzung
Es sei im Zusammenhang mit der Fragestellung dieser Arbeit auf die Bedeutung der in der Literatur und auch in dieser Arbeit gebrauchten Begriffe „einplanen“, „ausplanen“ und „beordern“ hingewiesen.
Von der Bundeswehr im Rahmen der Personalplanung zu besetzende Stellen werden „ausgeplant“ im Sinne von vorgesehen oder ausgewiesen. 13 Als Einplanung wird die gezielte Auswahl und Vormerkung, von Reservisten und Reservistinnen auf der Grundlage vorgegebener Daten bezeichnet, die zu einer Beorderung führt. Reservisten werden auf einen Posten beordert, wobei die Beorderung den Vollzug einer Einplanung darstellt. Das Herauslösen aus der Beorderung heißt wiederum „Ausplanung“ (des Reservisten). 14 Für das Thema meiner Arbeit meint der Begriff „Einplanung“ die Folgen der Transformation für Reservisten sowohl für die Einplanung, Beorderung und etwaige Ausplanungen von beorderten Reservisten, weil alle drei Vorgänge für den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit relevant sein können. Wo nötig, werde ich in meiner Arbeit bei den genannten Begriffen differenzieren.
Ich beziehe mich in meinen Untersuchungen schwerpunktmäßig auf die Teilstreitkräfte Heer und Streitkräftebasis (SKB), weil dort zahlenmäßig der größte Teil der Reservisten eingesetzt ist und anhand beider Waffengattungen die entscheidenden Veränderungen durch die Transformation beschrieben werden können.
An geeigneten Stellen, wenn es für das Verständnis des Zusammenhangs förderlich und im Sinne meiner Aufgabenstellung relevant ist oder wenn sich die Veränderungen dort entscheidend anders als bei Heer und SKB darstellen, gehe ich auch auf die Luftwaffe, die Marine und den Sanitätsdienst ein. Soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, beziehe ich mich in meiner Darstellung aber auf Heer und SKB.
13 Vgl. etwa Wollny, Thomas: Enge Integration der Reserve in aktive Strukturen. In: Frank, Hans (Hrsg.): Reserve im Umbruch: Von der Landesverteidigung zur Krisenbewältigung, Hamburg 2005, S.80 f.
14 Vgl. BMVg: Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr, Anlage 3, S.1-6.
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II. Die Bundeswehr und ihre Reservisten vor der Transformation II.1 Einplanung und Verwendung von Reservisten gegen Ende des Kalten Krieges
II.1.1 Historischer Kontext
Die 80er Jahre waren von den Nachwirkungen des NATO-Doppelbeschlusses und der sich als Folge daraus entwickelnden Proteste der Friedensbewegung gegen weitere Nachrüstung geprägt. 31 Die Sowjetunion hatte zunächst den Verhandlungstisch über mögliche Begrenzungen der Stationierung von zusätzlichen Raketen in Mitteleuropa verlassen und trug so dazu bei, dass sich die Ost-West Beziehungen anspannten. 32 Das nukleare Patt, das annähernde Gleichverhältnis von atomaren Waffen zwischen NATO und Warschauer Pakt, sorgte dafür, dass die Bedeutung konventioneller Streitkräfte zunahm und die Bundeswehr ihren Verteidigungsumfang stetig erhöhte 33 . Die Anforderungen der NATO-Strategie „Flexible Response“ erforderten insbesondere vom Heer die Bereitschaft, die geforderten Strukturen trotz knapper finanzieller Mittel einzunehmen. 34 Die mit der Wahl Gorbatschows zum Generalsekretär der KPdSU eingeleitete Phase der Entspannung zwischen Ost und West wurde geprägt durch die Verhandlungen zwischen der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten, die in der Abrüstung Erfolge, wie die Beseitigung der Mittelstreckenwaffen, erzielen konnten. 35
II.1.2 Sicherheitspolitischer Kontext
In den ausgehenden 80er Jahren wurde die Bundeswehr konzeptionell eng in den Grenzen ihres, im Grundgesetz festgelegten, Auftrags der Landes- und Bündnisverteidigung eingesetzt. Das letzte Weißbuch zur Lage und Entwicklung der Bundeswehr während des Kalten Krieges, 1985 vom Bundesminister der Verteidigung herausgegeben, definierte die Streitkräfte als „militärisches Instrument der deut- 31 Vgl.Clement, Rolf / Jöris, Paul Elmar: 50 Jahre Bundeswehr 1955 - 2005. Hamburg, 2005, S.31.
32 Vgl. Gasteyger, Curt: Europa zwischen Spaltung und Einigung. Darstellung und Dokumentation 1945 - 2005, Bonn, 2006, S.299 f.
33 Vgl. Brugmann: Reservisten in der Bundeswehr - Ihre Bedeutung für die Verteidigungsplanung bis heute, S.237.
34 Vgl. Hammerich, Helmut: 50 Jahre Heer der Bundeswehr. Von der multinationalen Vorwärtsverteidigung zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. In: Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung, Ausgabe 1/2006, S.6 f.
35 Vgl. Gasteyger: Europa zwischen Spaltung und Einigung, S. 327.
11
schen Sicherheitspolitik“ 36 und lieferte die konzeptionelle Grundlage für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland war im Weißbuch auf die unmittelbare Ost/West Konfrontation ausgerichtet:
„Friedenserhaltung liegt im Interesse der Menschen in West und Ost. Die westlichen und östlichen Vorstellungen über die Gestaltung des Friedens in Europa und der Welt sind jedoch in hohem Maße unvereinbar.“ 37
Die sicherheitspolitische Einschätzung der Bundesrepublik stand beim Erscheinen des Weißbuches noch direkt unter den Eindrücken von NATO-Doppelbeschluss, Wettrüsten und einer konfrontativen Sicherheitspolitik gegenüber der Sowjetunion, die ihrerseits entschlossen sei, „militärische Gewalt als Mittel der Politik anzuwenden, um die eigenen machtpolitischen Ziele gegenüber anderen Ländern durchzusetzen.“ 38 Aus dieser Wahrnehmung einer direkten Bedrohung des Terri-toriums der Bundesrepublik heraus, leitete man Folgerungen für Umfang, Struktur und zukünftige Entwicklung der Bundeswehr ab. Die Bundesrepublik Deutsch-land lag 1985 im „Zentrum der politischen und militärischen Bedrohung Westeuropas durch die Sowjetunion“ 39 .
Die Einschätzung der eigenen militärischen Stärke war 1985 noch eng mit der Vorstellung zahlenmäßiger Gegenüberstellungen der Bewaffnung von NATO und Warschauer Pakt verbunden. So fanden sich im Weißbuch in vielen Abschnitten Vergleichstabellen von konventionellen Kräften und Nuklearwaffen beider Bündnisse, die das vorhandene militärische Macht- und damit auch gleichzeitig Bedrohungspotential des Warschauer Paktes darstellen sollten. 40 Die Einschätzung des Weißbuches war es, dass auch bei Abwesenheit einer konkreten Kriegsgefahr, alleine das militärische Potential des Warschauer Paktes ausreichte, um eine „existenzielle Bedrohung“ 41 für die NATO und ihre Verbündeten darzustellen.
Dieses Bedrohungspotential war dafür entscheidend die Notwendigkeit zur Landesverteidigung zu begründen. Als Teilaufträge der Landesverteidigung durch die
36 Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Weißbuch 1985. Zur Lage und Entwicklung der Bundeswehr. Bonn, 1985, S.72.
37 Vgl. im Folgenden S.4.
38 Ebd.
39 Ebd. S.27.
40 Vgl. BMVg: Weißbuch 1985, S.56 ff.
41 Ebd. S.65.
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Streitkräfte wurde abgeleitet: Im Frieden Abschreckung und militärische Präsenz, für den Spannungsfall Präsenzerhöhung und Herstellen der Verteidigungsbereitschaft. 42 Für den Kriegsfall galt:
„Im Krieg müssen die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit den verbündeten Streitkräften - und in enger Zusammenarbeit mit den anderen Organen des Staates - die Sicherheit und Integrität der Bundesrepublik Deutschland erhalten oder wiederherstellen. Zweck ihres Einsatzes wäre es, den Krieg bei größtmöglicher Begrenzung des Schadens so schnell wie möglich unter politisch annehmbaren Bedingungen zu beenden und die Abschreckung wiederherzustellen.“ 43
Die innerdeutsche Grenze war im Verteidigungsfall die unmittelbare Frontlinie. Dort sollte der Angreifer auf die gestaffelten Verbände der Bundesrepublik, Frankreichs, der Vereinigten Staaten, Belgiens, der Niederlande, Groß Britanniens und Dänemarks treffen, die wie in einem Flickenteppich für einen bzw. mehrere Gefechtsstreifen verantwortlich waren. 44
II.1.3 Einplanung der Reserve zur Auftragserfüllung
Im Hinblick auf die Kräfte der Bundeswehr, die zur Erfüllung dieser Aufträge nötig waren, wurden deren Aufgabe, Umfang und Gliederung am Ausmaß der Bedrohung und den Vorgaben des Bündnisses bestimmt. 45 Um den Auftrag der Landesverteidigung erfüllen zu können, plante das Weißbuch mit den Stärken von 495.000 Soldaten im Frieden und 1.363.000 Soldaten im Verteidigungsfall. 46 Der Anteil der Reservisten am Gesamtpersonal der Bundeswehr war in den Vorgaben des Weißbuches hoch und die Bedeutung der Reservisten für das Gesamtkonzept der Mobilmachung in der Bundeswehr unübersehbar: „Der Verteidigungsumfang der Bundeswehr besteht zu fast zwei Dritteln aus Reservisten. Ihre Ausbildung im Grundgesetz und ihre Weiterbildung in Wehrübungen sind unverzichtbare Voraussetzungen dafür, dass die Streitkräfte den Verteidigungsauftrag erfüllen können.“ 47
42 Ebd. 156, S.72 f.
43 BMVg: Weißbuch 1985, Artikel 177, S,77.
44 Vgl. Clement / Jöris: 50 Jahre Bundeswehr 1955 - 2005, S.95.
45 Vgl. BMVg: Weißbuch 1985, Artikel 160 u. 168.
46 Ebd. Artikel 416, S.187
47 Ebd. Artikel 167, S.74
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Im Verteidigungs- und Spannungsfall sollten Reservisten den schnellen Aufwuchs der Truppen zum Verteidigungsumfang und zur Herstellung der vollen Kampf- und Durchhaltefähigkeit leisten. 48 Die militärische Aufgabe der Reservisten war also deutlich umrissen: Sie waren integraler Bestandteil des Personalumfangs der Bundeswehr und sie erfüllten durch ihre Integration als voll ausgebildete Soldaten Aufträge im Rahmen der Landesverteidigung.
Das Weißbuch rechnete mit der, für heutige Verhältnisse, sehr großen Zahl von 762.000 49 eingeplanten Reservisten, die im Rahmen der Mobilmachung eingesetzt werden sollten, für die also entsprechende Strukturen vorgehalten werden mussten und für die ein regelmäßiger Übungsbetrieb vorgesehen war. Diese Zahl plante man binnen zwei Jahren sogar noch um 90.000 zu erhöhen. Eine Zahl, die alleine fast höher ist, als die heute vorgesehene Gesamtzahl an beorderten Reservisten überhaupt. 50 Es war beabsichtigt, häufiger und kürzer zu üben, um die Belastung für die Reservisten und ihre Arbeitgeber zu begrenzen. 51
II.1.4 Verwendung im Territorialheer
Reservisten waren in allen Teilstreitkräften eingeplant und wurden, im Rahmen der bereits beschriebenen Erhaltung der Durchhaltefähigkeit, in erster Linie dazu verwendet, den Friedensumfang bei Bedarf durch Mobilmachung so aufzustocken, dass der Verteidigungsumfang erreicht wurde. Dazu gab es zur Verstärkung der Kampfkraft Reservetruppenteile, zum Beispiel eine mobilmachungsabhängige Kampfkompanie zur Unterstützung eines aktiven Panzerbataillons. 52 Im Heer hatten Reservisten zusätzlich eine weitere Bedeutung: Neben dem Feldheer, das aus 56% Reservisten bestand 53 , und im Verteidigungsfall mit seinen Verbänden an den Frontabschnitten im Rahmen der „Vorneverteidigung“ 54 der NATO eingesetzt werden sollte, gab es noch Kräfte, die im so genannten „Territorialheer“ organisiert waren. Das Personal des Territorial Heeres bestand zu 90% aus Reservisten und hatte eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufgaben. 55 So verblieb das Territo-
48 ebd.Artikel 553, S.256.
49 Vgl. im Folgenden BMVg: Weißbuch 1985, Artikel 555, S.257.
50 Vgl. dazu: Maeßen, Servatius: Anerkannter und wertvoller Partner. In: Loyal - Magazin für Sicherheitspolitik, Nr.1, Januar 2007, S.18.
51 Vgl. hierzu BMVg (Hrsg.): Weißbuch 1985, Artikel 554, S.257 und Artikel 557, S.257.
52 Vgl. Brugmann: Reservisten in der Bundeswehr, S. 232.
53 Ebd. S.233.
54 Vgl. Clement / Jöris: 50 Jahre Bundeswehr 1955 - 2005, S.27.
55 Das Territorialheer und das Feldheer bildeten gemeinsam die Teilstreitkraft Heer.
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rialheer im Krisen- und Kriegsfall unter nationalem Kommando und sollte vor allem in den rückwärtigen Gebieten die Operationsfreiheit aller Streitkräfte auf deutschem Boden erhalten. 56
Zu den weiteren Aufgaben im rückwärtigen Raum gehörte ebenfalls die Personalergänzung und Unterstützung alliierter Truppen, die logistische und medizinische Versorgung der eigenen und verbündeten Truppen und der Zivilbevölkerung, sowie die zivil-militärische Zusammenarbeit:
„Insbesondere trug das Territorialheer in der Rückwärtigen Kampfzone die operative Verantwortung. Es war darauf eingestellt, in Krise und Krieg seinen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, und damit der Regierungsfähigkeit zu leisten […].“ 57
Organisatorisch war das Territorialheer mit seinen territorialen Dienststellen, Wehrbereichskommandos, Verteidigungsbezirkskommandos und Verteidigungs-kreiskommandos, als Pendant zu den NATO-Kommandobehörden eingerichtet, mit denen es eng zusammen arbeiten sollte. 58
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügte das Territorialheer über mobilmachungsabhängige Kampftruppen und Kampfunterstützungstruppen in Form der Heimatschutzbrigaden, die sich in Gliederung und Ausrüstung kaum von den Brigaden des Feldheeres unterschieden. 59 Reservisten wurden genau wie aktive Soldaten am ganzen Spektrum der Waffensysteme ausgebildet und eingesetzt. So gab es in den Heimatschutzbrigaden etwa auch Panzer- und Feldartilleriebataillone mit der entsprechenden Ausrüstung, in denen Reservisten dienten. 60
Die jährlichen Herbstmanöver der Bundeswehr waren regelmäßige Gelegenheiten, das Zusammenwirken der eigenen Verbände und Großverbände im multilateralen Rahmen zu üben. Im Zuge der Heeresübung „LANDESVERTEIDIGUNG 88“ war das Territorialheer, das inzwischen zur „bei weitem größten De-facto-Teilstreitkraft“ 61 aufgewachsen war, mit der Führung der Heeres-Übung beauftragt worden. Kurz vor dem Ende des Kalten Krieges wurde somit nochmals der Ernstfall geprobt, und der Großteil der Reservisten der Bundeswehr hatte Gele-
56 Vgl.BMVG: Weißbuch 1985, Artikel 431, S.192.
57 Vgl. im Folgenden: Brugmann: Reservisten in der Bundeswehr, S.234.
58 Vgl. Krause, Ulf von: Vom „KTV“ zum „SKUKdo“. In: Frank, Hans (Hrsg.): Reserve im Umbruch: Von der Landesverteidigung zur Krisenbewältigung, Hamburg 2005, S.91 ff.
59 Vgl. im Folgenden: BMVG: Weißbuch 1985, Artikel 435, S.196.
60 Ebd.
61 nach Brugmann: Reservisten der Bundeswehr, S.240.
15
genheit im Zusammenspiel mit der aktiven Truppe, ihre Leistungsfähigkeit im Aufgabenbereich der Landesverteidigung unter Beweis zu stellen. „Sehr deutlich wurde, dass ohne das Territorialheer mit seinen Reservisten der Aufmarsch der NATO, die Aufnahme und Heranführung der europäischen und außereuropäischen Verstärkungen und die Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit nicht möglich waren.“ 62
Das Territorialheer war ein deutliches Beispiel für eine militärische Struktur, die zu großen Teilen von Reservisten ausgefüllt wurde, die dort in unterschiedlichen Funktionen eingesetzt wurden. Es war eng an die Strukturen, den Ausbildungs-stand und den Auftrag der aktiven Truppe angebunden und für die Erfüllung der Operationen zur Landesverteidigung unverzichtbar. Ein im Territorialheer eingeplanter Reservist konnte, etwa in einem Panzerbataillon der Heimatschutzbrigaden, in einer militärischen Verwendung stehen, die ihn während einer Wehrübung kaum von einem Aktiven der Panzertruppe unterschied. Die Reservisten standen als wertvolle „Schattenarmee“ 63 hinter den präsenten Kräften der Bundeswehr. In Luftwaffe und Marine waren im Verteidigungsumfang 50 Prozent bzw. 30 Prozent Reservisten zur Erreichung der vollen Personalstärke eingeplant. 64 Die Verwendung in mobilmachungsabhängigen Verbänden im Stile einer Reserveluftwaffe oder einer Reserveflottille 65 hatte sich in der Vergangenheit allerdings nicht bewährt und war deshalb konzeptionell 1985 auch nicht mehr vorgesehen. 66
II.1.5 Wehrübungs- und Einberufungspraxis
Wer als Grundwehrdienstleistender nach seiner Dienstzeit aus der Bundeswehr ausschied und danach in einen entsprechenden Truppenteil beordert wurde, musste mit der Möglichkeit rechnen, zu Wehrübungen herangezogen zu werden. Solange sie der Wehrpflicht unterlagen, die Dauer der Erfassung im Frieden war dabei vom Dienstgrad abhängig, konnten auch Reservisten, die keine Beorderung
62 Ebd. S.240.
63 Ebd. S.231.
64 Vgl. Brugmann: Reservisten in der Bundeswehr, S.2
65 Bei der Marine konnte trotz hohem organisatorischem Aufwand und hoher Kosten, die geforderte Aktivierungszeit von 72 Stunden nicht erreicht werden und die „Reserveflotille“ aus 31 Schiffen und Booten wurde aufgelöst. Vgl. Bröckermann, Heiner: Rückgrat im Kalten Krieg. In: Loyal -Magazin für Sicherheitspolitik, Nr.5, Mai 2005, S.25.
66 Brugmann: Reservisten in der Bundeswehr, S.3.
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hatten, zu Wehrübungen herangezogen werden. 67 Die Wahrscheinlichkeit eines Reservisten, beordert zu werden und damit im Regelfall zu einer Übung herangezogen zu werden, hing dabei auch von den erworbenen Fähigkeiten ab, die von der Bundeswehr in so genannten „Ausbildungstätigkeitsnummern“ kurz „ATN“ noch bis heute verschlüsselt werden. Wenn ein Reservist Qualifikationen hatte, für die in der Truppe ein hoher Bedarf bestand und dieser Bedarf nicht ausreichend gedeckt werden konnte, sprach man von einer „Mangel-ATN“ 68 . Eine solche unterschiedliche Wahrscheinlichkeit zu einer Wehrübung herangezogen zu werden, konnte als Indiz für eine Form mangelnder Wehrgerechtigkeit 69 angesehen werden.
Die unterschiedliche Heranziehung zu Wehrübungen konnte dabei viele Gründe haben: So führte der aufgrund der Strukturen unterschiedliche Bedarf der Teilstreitkräfte dazu, dass zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit für einen Reservisten der Marine 1987 beordert und zu Wehrübungen herangezogen zu werden, nur knapp halb so groß war, wie für einen Reservisten des Heeres. 70 Einen solchen unterschiedlichen Bedarf hätte man möglicherweise noch durch flexibleren Austausch der Reservisten zwischen den Teilstreitkräften abmildern können. Doch allein die Zugehörigkeit zu einer höheren Dienstgradgruppe konnte ein weiterer Grund für die Häufung der Heranziehung zu Übungen darstellen: „Unterschiede wird es weiterhin zwischen den Dienstgradgruppen geben. Mit höherer Verantwortung und der damit verbundenen aufwendigeren Ausbildung, ist auch die Verpflichtung zu mehr Leistung verbunden.“ 71
Es lässt sich also festhalten, dass eine latente Wehrungerechtigkeit dafür sorgen konnte, dass Reservisten unterschiedlich häufig Wehrübungen abzuleisten hatten und bei der Dauer ihrer Beorderung in erster Linie die Erforderlichkeiten der Bundeswehr und nicht die Freiwilligkeit des Beorderten entscheidend war. 72
67 Vgl. aktuelle Regelung: Wehrpflichtgesetz (WPflG) in der Fassung vom 30.5.2005, §3.
68 Steinlechner, Dr. Wolfgang: Wehrgerechtigkeit für Reservisten. In: Truppenpraxis, Wehrausbildung. Zeitschrift für Führung, Ausbildung und Erziehung, Jahrgang 1987 Nr.1, S.14.
69 Vgl. BMVg: Weißbuch 1985, Artikel 529, S.245.
70 Kammerer, Reinhard: Die Konzeption der Reservisten - eine Antwort auf die Herausforderungen der 90er Jahre. In: Bundeswehrverwaltung. Fachzeitschrift für Administration. J33 (1989), N.4, S.86.
71 Ebd. S.86.
72 Zur unterschiedlichen Heranziehung zu Wehrübungen vgl. auch: Oetting, Dirk W.: Dienen für Bonn? - Zur Motivation von Reservisten. In: Gerster Florian/Steinkamm, Armin (Hrsg.): Armee 2000. Wehrpflicht und Reservistenkonzeption. Baden-Baden 1989, S.76.
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Der erhöhte Bedarf an Reservisten stellte an Arbeitnehmer und Arbeitgeber hohe Anforderungen der Flexibilität im Umgang mit der Wehrpflicht. Die Vereinbarkeit zwischen Wehrübungen und Beruf hing nicht zuletzt von der Dauer der Wehrübung ab, die je nach Typ von wenigen Tagen (Überprüfung des Alarmverfahrens) bis zu mehreren Wochen (Einzelwehrübungen zur Aus- und Weiterbildung) reichen konnte. Die häufigste Art der Wehrübung war 1987 die einer Mobilmachungsübung im Rahmen geschlossener Verbände, die zwischen vier und zwölf Tagen dauern konnte. 73
Heute will man erreichen, dass die Wehrübungstätigkeit für Reservisten durch Flexibilität, finanzielle Absicherung und dem Bestreben der Vereinbarkeit von Wehrübung und Beruf geprägt sind, um die Wehrübungstätigkeit möglichst attraktiv zu machen 74 . So hoch, wie die Zahl der Beorderungen in den 80er Jahren im Vergleich zu heute war: die Bundeswehr musste bei ihren Planungen auch damit umgehen, dass manche beorderten Reservisten wenig Motivation hatten, regelmäßig zu üben und deshalb versuchten, eine Einberufung zu umgehen: „Mit hehren Worten, etwa mit dem Appell an die Freiwilligkeit der Reservisten, wird es kaum gelingen, die Unlust derer zu überwinden, die nach einem achtzehnmonatigen Grundwehrdienst nun auch noch in größerem Umfang Wehrübungen ableisten sollen.“ 75
In diesem Zusammenhang bedeutete Wehrgerechtigkeit auch, dass nur bei einer gleichmäßig hohen Heranziehung der Beorderten zu Wehrübungen auch das er-forderliche Potential an Reservisten ausgeschöpft werden konnte. Eine Konsequenz dieses Zusammenhangs war, dass die Quote derer, die zwar in einer Mob-Verwendung eingeplant waren, sich von einer regelmäßigen Übungstätigkeit jedoch z.B. aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen zurückstellen ließen, möglichst gering gehalten werden sollte.
Zu den Faktoren, die für den Reservisten zu einer Unvereinbarkeit zwischen zivilem Leben und Reservistentätigkeit führten, konnte man vor allem zu kurze Ankündigungsfristen für Wehrübungen zählen. Wenn eine Einberufung zu massiven
73 Vgl. hierzu: Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Reservisten: unverzichtbar für unsere Sicherheit. Bonn, 1988, S.33.
74 Vgl. dazu Kapitel II.2.5
75 Steinlechner: Wehrgerechtigkeit für Reservisten, S.12.
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Problemen aufgrund von Kollisionen mit Familienurlaub, Prüfungsterminen oder dem Arbeitgeber führten, war es wahrscheinlich, dass Frustrationspotential bei den Reservisten entstand. 76 Wolfgang Steinlechner geht in einem Artikel zur Wehrgerechtigkeit, der 1987 in der Fachzeitschrift „Truppenpraxis, Wehrausbildung“ erschien, sogar so weit, von „Gegenspielern“ 77 der Reservisten in Form von unkooperativen Professoren, Reiseunternehmen oder Geschäftspartnern, die auf einem vereinbarten Liefertermin bestehen, zu sprechen. Es ist aus heutiger Sicht bemerkenswert, in wie hohem Maße damals das Umfeld der Wehrübenden für die Steigerung der Motivation und das Verständnis für die Rolle der Reservisten zur Erfüllung ihres Auftrages, mit einbezogen werden sollte: „Betriebe haben Umsatzeinbußen, erhöhte Kosten und sonstige Schwierigkeiten hinzunehmen: Fragen der Landesverteidigung können nicht nur unter Kostengesichtspunkten gesehen werden. Schließlich sind die Streitkräfte auch Garant der freien Wirtschaft und des Unternehmertums.“ 78
Heute besteht nach dem Prinzip der überwiegend freiwilligen Beorderung von Reservisten keine gesetzliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Reservisten freizustellen. 79 Es dürfte in diesem Zusammenhang auch fraglich sein, ob sich heute Unternehmen noch in einer moralischen Verpflichtung zur Kooperation mit der Bundeswehr sehen, weil der Reservist durch sein Engagement die Sicherheit Deutschlands und die freie Wirtschaft schützt.
Für die Reservisten der späten 90er Jahre konnte ihre staatsbürgerliche Pflicht also in hohem Maße mit persönlichen Einschränkungen verbunden sein. Die Überzeugung von der Notwendigkeit des eigenen Auftrages und die Gewissheit, in diesem Rahmen gebraucht zu werden, dürften deshalb umso mehr entscheidende Faktoren für die Auftragserfüllung der Reservisten gewesen sein.
76 Engelhardt, Manfred: Reservistenkonzeption für die 90er Jahre. Gedanken zu Rahmenbedingungen und Zielsetzung. In: Truppenpraxis, Wehrausbildung. Zeitschrift für Führung, Ausbildung und Erziehung, Jahrgang 31, Nr.1 1987, S.28 f.
77 Siehe Steinlechner: Wehrgerechtigkeit für Reservisten, S.14.
78 Der Bundesminister der Verteidigung: Reservisten: unverzichtbar für unsere Sicherheit, S.65 f.
79 Vgl. Kapitel III.2.8.
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II.1.6 Prognose für Bundeswehr und Reserve in den 90er Jahren
Das Weißbuch von 1985 prognostizierte als Entwicklung für die Zukunft von Bundeswehr und Streitkräften Bedeutungszuwächse für die 90er Jahre, wobei nicht nur eine quantitative Aufstockung des Personals, sondern auch ein qualitativer Fortschritt im Bereich der Ausbildung erreicht werden sollte. 80 In Planungen für die Zukunft der Reserve ging man davon aus, dass sich für den Betrachtungszeitraum der nächsten zehn Jahre die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und damit die Grundzüge des Auftrags der Bundeswehr kaum ändern würden. Obwohl sich durch die Auswirkungen von Glasnost und Perestroika die Lage entspannte, richtete sich das sicherheitspolitische Streben der Bundesrepublik weiterhin nach Stabilität in Mitteleuropa. 81
Im Herbst 1988, ein Jahr vor dem Fall der Berliner Mauer, waren die „Vorneverteidigung“ im NATO-Rahmen mit konventionellen Mitteln und die militärische Abschreckung unverändert grundlegende Militärdoktrinen der Bundeswehr. 82 Aus diesem Grund kann man in den zeitgenössischen Konzepten für die Zukunft der Reserve noch keine grundlegenden Neuausrichtungen, sondern insgesamt vor allem eine Erhöhung der Zahl der Reservisten bei gleich bleibendem Auftrag feststellen:
„Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass […] ab 1995 ständig ca. 1 270 000 Reservisten in einem Beorderungsverhältnis stehen müssen. Die Bundeswehr erhöht also ihren Bestand an beorderten Reservisten um rund 50% und setzt damit auch gegenüber unseren alliierten Partnern deutliche Zeichen hinsichtlich der Stärkung der konventionellen Verteidigungsfähigkeit.“ 83
Mit Blick auf die Zukunft stand also zunächst die Lösung bestehender organisatorischer und administrativer Probleme, wie die bereits angesprochene mangelnde Wehrgerechtigkeit oder Schwierigkeiten der Nachwuchsgewinnung durch Grundwehrdienstleistende aufgrund geburtenschwächerer Jahrgänge, auf der Agenda. 84 Mit dem grundlegenden Umbruch der sicherheitspolitischen Lage, stell-
80 BMVG,Weißbuch 1985, S,260.
81 Vgl. Kammerer: Die Konzeption der Reservisten, S.86.
82 Der Bundesminister der Verteidigung: Reservisten: unverzichtbar für unsere Sicherheit, S.15 ff.
83 Engelhardt: Reservistenkonzeption für die 90er Jahre, S.25.
84 Steinlechner: Wehrgerechtigkeit für Reservisten, S.12
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Dennis Schneider, 2007, Die Folgen der Transformation der Bundeswehr für Einplanung und Verwendung von Reservisten, München, GRIN Verlag GmbH
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