Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
A. Einleitung 1
B. Zahlungsauthentifizierungsdienste und -instrumente 2
I. Authentifizierungsdienste 2
II. Authentifizierungsinstrumente 2
1. Kreditkarte 3
2. Online-Banking. 3
a) Homebanking Computer Interface (HBCI) 4
b) Elektronische Signatur 6
c) Zertifikate 8
d) Transaktionsnummer (TAN) 8
e) Personal Identification Number (PIN) 9
f) Secure Socket Layer (SSL) 9
C. Fazit 12
Quellenverzeichnis V
Literaturverzeichnis. V
Internetverzeichnis V
II
Abkürzungsverzeichnis
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch
CVC Code Card Validation Code DSL Digital Subscriber Line EG Europäische Gemeinschaft eTAN Electronic Transfer Number eTAN-Plus Electronic Transfer Number Plus HBCI Homebanking Computer Interface I-TAN Indizierte TAN-Liste ID Identifikation IP Internet Protocol ISDN Integrated Services Digital Network ISO Internationale Organisation für Normung M-TAN Mobile TAN NWB Neue Wirtschafts-Briefe PIN Personal Identification Number PKI Public-Key-Infrastruktur PSD Payment Service Directive
SEPA (auch S€PA) Single Euro Payments Area SigG Signaturgesetz SSL Secure Sockets Layer TAN Transaction Number
III
TCP Transmission Control Protocol ZDA Zahlungsdiensteanbieter ZKA Zentraler Kreditausschuss
IV
A. Einleitung
Der immer stärker werdende Binnenhandel und Zahlungsfluss innerhalb der Europäischen Union benötigte auch eine stärkere Einbindung der Zahlungsdienste im Europäischen-Binnenmarkt 1 . Durch die „Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen“ (Richtlinie 2007/64/EG), kurz PSD (Payment Service Directive), wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen zur bereits bestehenden einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, dem SEPA eingebracht. Die Europäische Richtlinie wurde zum 31.10.2009 in Deutschland zu geltendem Recht umgewandelt. Dadurch änderten sich vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutscher Banken. 2 Die Normen der umgesetzten Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen sind in den §§ 675c bis 676c BGB eingeflossen. Ziel der Richtlinie war außer einer „Vollharmonisierung“ der Zahlungsinfrastruktur innerhalb Europas unter anderen auch „ […]eine einheitliche europaweite Kodifikation des elektronischen Zahlungsverkehrs zu […]“ 3 schaffen. Hierbei liegt vor allem der Fokus auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im elektronischen Bereich. Der Gesetzgeber sieht überdies durch die Richtlinie 2007/64/EG eine besondere Sorgfaltspflicht zur Unterbindung unbefugten Einsatzes durch die elektronische Nutzung von Zahlungsvorgängen vor. Um wirksame Maßnahmen vor Missbräuchen gegenüber Dritten zu verhindern, werden sogenannte Authentifizierungsdienste undinstrumente eingesetzt. 4 In der heutigen Zeit sind Authentifizierungsmaßnahmen zwingend notwendig, die darauf abzielen einen bestimmten Schutz im elektronischen Datenverkehr zu bieten. Die hier vorliegende Hausarbeit soll einen Überblick über das Thema „Zahlungsauthentifizierungsdienste und
Zahlungsauthentifizierungsinstrumente“ geben, welcher Bedeutung diesen zugeht, Verfahren aufzeigen, sowie eine entsprechend zukünftige Entwicklung der bereits vorliegenden Authentifizierungsdienste und Authentifizierungsinstrumente aufführen.
1 Als Europäischer Binnenmarkt wird der gemeinsame Binnenmarkt der Mitgliedsstaaten der Euro-päischen Union betitelt.
2 Vgl. URL1.
3 Frings, Michael, Vereinheitlichung des elektronischen, bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa-Das neue Recht der Zahlungsdienste, NWB 15/2010, S. 1152.
4 Vgl. Frings, Michael, Vereinheitlichung des elektronischen, bargeldlosen Zahlungsverkehrs in
Europa- Das neue Recht der Zahlungsdienste, NWB 15/2010, S. 1152.
1
B. Zahlungsauthentifizierungsdienste und -instrumente
I. Authentifizierungsdienste
Als Authentifizierungsdienste werden in der Informationstechnologie allgemeine Dienste tituliert. Diese werden jeweils durch den Einsatz eines
Verifizierungsverfahrens begleitet, welches zur Sicherstellung der Authentifizierung einer Person (Benutzer oder Teilnehmer) eine Nachricht oder einer Einrichtung (z.B. eines Servers) dient. 5 Die Authentifizierung kann dabei mit unterschiedlichen Authentifizierungsinstrumenten vorgenommen werden. In der unteren Grafik erkennt man die Authentisierung und Authentifikation anhand einer sehr vereinfachten Grafik:
Abbildung 1: Verifizierungsverfahren zwischen „Benutzer“ und „Server“ 6
II. Authentifizierungsinstrumente
Unter Authentifizierungsinstrumente werden die unter Nr. 1.2 der
„Sonderbedingungen für das Onlinebanking“ der Raiffeisenbank Beuerburg-Eurasburg eG mit dem Titel „Authentifizierungsinstrumente“ die Transaktionsnummer (TAN) bzw. die elektronische Signatur benannt. Dabei gibt es verschiedene Authentifizierungsinstrumente, welche sich von ihrer Handhabung haptisch unterscheiden. Zum einen gibt es eine Liste mit jeweils einmal verwendbaren Transaktionsnummern, welche von der jeweiligen Bank- in diesem Fall die Raiffeisenbank Beuerburg-Eurasburg eG - an die betreffenden Kunden übergeben wird. Andererseits gibt es aber auch sogenannte TAN-Generatoren, welche als
5 Vgl. URL2.
6 Abbildung 1 URL1.
2
Bestandteile einer Chipkarte oder durch andere elektronische Geräte generiert werden. Dabei gibt es verschiedene TAN-Verfahren, welche im weiteren Verlauf aufgeführt werden. Weitere Möglichkeiten sind Chipkarten mit Signaturfunktion oder Authentifizierungsinstrumente, welche den betreffenden Signaturschlüssel
bereitstellen. 7
1. Kreditkarte
Die Kreditkarte ist eine Zahlungskarte, welche zur Bargeldbeschaffung an diversen Geldausgabeautomaten sowie zur bargeldlosen Zahlung berechtigt. Die Kreditkarte wird im Wesentlichen im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingesetzt. Dabei wird des dem Karteninhaber mit einer revolvierenden oder physischen Karte ermöglicht, eine Kreditoption mit entsprechenden Kreditrahmen auszunutzen. Hierbei werden anschließend die Kartentransaktionen im Regelfall einmal monatlich in Rechnung gestellt, der in Anspruch genommene Kredit vergleichbar nach vorgegebenen
Zinsätzen verzinst. 8
2. Online-Banking
Als Online-Banking werden Zahlungsvorgänge von Geldtransfermaßnahmen sowie deren Nutzung durch Bankdienstleistungen, welche über das Internet abgewickelt werden, charakterisiert. Dabei werden in erster Linie das Anlegen und Verwalten von Bankkonten, deren Abfrage zum Depot- und Kontostand sowie die Ausführung von Überweisungsaufträgen zum Online-Banking hinzugezählt. Außerdem bietet das Online-Banking ferner Lastschriftverfahren, den Erwerb von Aktien, sowie das Verwalten von Wertpapieren über diese Plattform an. Um das Online-Banking zu nutzen, benötigt man ein Softwareprogramm, welches von der Bank oder des Internet-Providers angeboten wird. 9 Hierbei ist es für das Online-Banking von essentieller Bedeutung, dass die Vertrauensbeziehung zwischen dem Kunden und der jeweiligen Bank vorliegt. Banken können insbesondere aufgrund der Vertrauensbeziehung mit den jeweiligen Kunden ebenfalls Wettbewerbsvorteile
7 Vgl. URL3.
8 Vgl. URL4.
9 Vgl. Zoche, Peter et al.: Virtuelle Mobilität: Ein Phänomen mit physischen Konsequenzen? Zur
Wirkung der Nutzung von Chat, Online-Banking und Online-Reiseangeboten auf das physische
Mobilitätsverhalten 2002, S. 97.
3
Arbeit zitieren:
Fabian Sachs, 2010, Zahlungsauthentifizierungsdienste und -instrumente, München, GRIN Verlag GmbH
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