Inhaltsverzeichnis
ii
Abbildungs -/Abbildungsverzeichnis iii
1 Einleitung 1
1.1 Das Thema der Arbeit und die Hypothese 1
1.2 Die vorhandene Literatur und der aktuelle Forschungsstand. 2
1.3 Der Aufbau der Arbeit und die Vorgehensweise bei der Analyse 3
2 Definitionen der wichtigsten Begriffe 4
2.1 Die humanitäre Intervention. 4
2.2 Die demokratische Intervention 5
3 Humanitäre Interventionen und ihre Anerkennung. 6
3.1 Geschichtliche Ereignisse bzw. Fakten 6
3.2 Beurteilung der Fakten: Hinweise auf Anerkennung
humanit ärer Interventionen? 8
3.3 Hinweise auf nicht vorhandene Anerkennung 10
3.4 Teilergebnis I: Anerkennung humanitärer Interventionen unter. 10
besonderen Bedingungen 10
4 Demokratische Interventionen und ihre Anerkennung. 11
4.1 Gibt es ein Menschenrecht auf Demokratie? 11
4.2 Das Menschenrecht auf Demokratie als Rechtfertigung für eine demokratische
Intervention?........................................................................................................ 13
4.3 Teilergebnis II: Demokratische Interventionen genießen Anerkennung
nur unter einer Bedingung. 16
5 Endergebnis: Bestätigen der Hypothese in Grundzügen. 17
Literaturverzeichnis. xviii
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Dreieck der Menschenrechte Seite 12
(Quelle: Grimm 2010, 52)
Abbildung 2: Hierarchie der Menschenrechte Seite 14
(Quelle: eigene Ausarbeitung auf Grundlage von Grimm 2010, 51; 1= liberale Abwehrrechte, 2= politische Teilhaberechte, 3= soziale und kulturelle Rechte).
Abkürzungsverzeichnis
NATO North Atlantic Treaty Organization
UN United Nations
US United States
r2p responsibility to protect
iii
Einleitung 1
1 Einleitung
1.1 Das Thema der Arbeit und die Hypothese
Immanuel Kants Interventionsverbot - aus oben genanntem Zitat ersichtlich -, das er in seiner Schrift ‚Zum Ewigen Frieden‘ 1795 postulierte, galt bis weit ins 20. Jahr-hundert hinein als Grundlage zwischenstaatlicher Ordnung. So wurde es auch 1949 in die UN-Charta aufgenommen. Neben jenem Interventionsverbot, das auf der souveränen Gleichheit aller Mitglieder basiert, gilt das Gewaltverbot als wichtigstes Prinzip der Vereinten Nationen (vgl. Volger 2007, 93, 133). Anfang der 1990er Jahre wandte sich die internationale Staatengemeinschaft von der Idee ab, dass jeder Staat in seinen Handlungen und Entscheidungen vollkommen auf sich allein gestellt sei, und öffnete sich für militärische Interventionen, solange diese darauf abzielen, Menschenrechte zu schützen: Diese sogenannten humanitären Interventionen sollen humanitäre Katastrophen wie z.B. Genozide oder ethnische Säuberungen abwenden. Dieunter Völkerrechtlern stark umstrittene NATO-Intervention in den Kosovo 1999 beispielsweisehatte ein humanitäres Anliegen: Sie sollte ethnische Säuberungen durch Serben an der albanischen Bevölkerungsmehrheit verhindern.
In den letzten Jahren, angestoßen durch die US-amerikanische Irak-Invasion 2003, kam noch ein weiterer Grundfür militärische Interventionen hinzu: die Verbreitung
von Demokratie. 1 Die sogenannte demokratische Intervention kann als Kind der
1 Die USA und ihre Verbündeten begründeten die Irak-Invasion 2003 unter anderem damit, dass sie die irakische Bevölkerung von einer Diktatur befreien wollten. Somit hatten sie, laut eigener Aussage, eine humanitäre Absicht (vgl. Pippan 2003, 1).
Einleitung 2
humanitären Definition betrachtet werden, denn Ausgangsgedanke der demokratischen Intervention ist, dass Menschen erfahrungsgemäß nur in Demokratien vollständigen Zugang zu all ihren (Menschen-) Rechten besitzen, zumindest nach Ansicht einiger Wissenschaftler und deren Menschenrechtsdefinition. Gibt es aber überhaupt ein Menschenrecht auf Demokratie, das unter allen Umständen und mit allen möglichen Mitteln, d.h. auch militärischen, geschützt werden bzw. erst hergestellt werden muss?
Aus den geschilderten Gedanken bzw. auch Fakten ergibt sich folgender Gegenstand der vorliegenden Arbeit und damit auch die Abgrenzung des Themas: Militärische Interventionen zum Schutz der Menschenrechte.Andere Interventionen werden bewusst außen vor gelassen, da militärische Interventionen besondere Brisanz und Aktualität mit sich bringen. Unterschieden werden hier wiederumhumanitäre und demokratische Interventionen, da diese den Kern von militärischen, auf Menschenrechtsschutz abzielenden Interventionen darstellen.
Der Arbeit wird die These vorangestellt, dass militärische Interventionen in den letzten JahrenAnerkennung erfahren haben. Humanitäre Interventionen sind heute weitgehend anerkannt, demokratische Interventionen, die als Tochter der humanitären Intervention gelten, dagegen nicht.
Die zu beantwortenden Fragen sind also zum einen, ob jene Interventionen tatsächlich anerkannt worden sind und zum anderen in welcher Form sie Anerkennung erfahren haben, wenn die Analyse dies ergeben hat.
1.2 Die vorhandene Literatur und der aktuelle Forschungsstand
Das Thema der humanitären Intervention ist in der Forschung reichlich bearbeitet worden. Der aktuelle Forschungsstand ist daher weit vorangeschritten.Wichtige Grundlagen sind bei Heribert Münkler, Lukas Schulte oder auch Dieter Jannsenund Wilfried Hinsch zu finden. Es sind insgesamt eine Vielzahl von Aufsätzen veröffentlicht worden, die in den letzten Jahren das Themenfeld kontrovers bearbeitet haben, wie etwa die vonStefan Oeter, Christian Tomuschat, Karsten Malowitz, Chrsitian Schaller oder auch Edward Luck. Die Literatursuche fällt daher hier relativ leicht. Es
Einleitung 3
herrschen Debatten vor, wie beispielsweise die, unter welchen Bedingungen eine humanitäre Intervention geschehen darf.
Das Thema der demokratischen Intervention und ihrer Legitimität dagegen ist noch nicht ausreichend erforscht, da es erst in den letzten Jahren explizit ins Augenmerk der Politikwissenschaft gelangte. Hier wird daher vor allem auf Zeitschriftenaufsätze und Essays Bezug genommen, da diese den aktuellen Stand der Forschung am besten widerspiegeln. Als wichtige Aufsätze sind hier die von Wolfgang Merkel und Sonja Grimm zu betrachten, aber auch Grimms Dissertation „Erzwungene Demokratie“, die sich aber nur in Ansätzen mit dem Thema dieser Arbeit beschäftigt. Beide Wissenschaftler untersuchen aber seit Jahren, ob es ein Menschenrecht auf Demokratie geben kann und in welcher Weise demokratische Interventionen Legitimierung bzw. Akzeptanz erfahren haben. Die Debatten sind hier recht breit und fangen schon damit an, dass es umstritten ist, ob es ein „Menschenrecht auf Demokratie“ geben kann oder unter welchen Bedingungen eine demokratische Intervention legitimierbar sein kann.
1.3 Der Aufbau der Arbeit und Vorgehensweise bei der Analyse
In einem ersten Schritt werden die Grundlagen gelegt, d.h. Definitionen der wichtigsten Begriffe gegeben, die auf den Kontext dieser Arbeit zugeschnitten sind. So werden die Begriffe „humanitäre Intervention“ und „demokratische Intervention“ näher beleuchtet. Diese Erklärung der wichtigsten Begriffe soll das Verständnis des Lesers für die anschließende Argumentation erleichtern, denn nur mit einer soliden Grundlage kann das Folgende verstanden werden.
In einem zweiten Schritt wird die eingangs formulierte Hypothese überprüft. Dies ist der Hauptteil der vorliegenden Arbeit. Zum einen wird hier ein Blick in die neuere Geschichte geworfen und so festgestellt, ob humanitäre Interventionen wirklich akzeptiert worden sind und unter welchen Bedingungen. Zum anderen wird untersucht, in welcher Art und Weise demokratische Interventionen Akzeptanz erfahren haben, bzw. auch hier unter welchen Bedingungen.
In einem dritten Schritt wird ein Fazit gezogen: Kann die These zumindest vorläufig bestätigt werden oder muss sie verworfen werden? Welches Ergebnis brachte die Analyse?
Definitionen der wichtigsten Begriffe 4
2 Definitionen der wichtigsten Begriffe
Um sich der Überprüfung der Hypothese zu nähern, ist es zunächst von Bedeutung, sich mit den wichtigsten Begriffen vertraut zu machen: Klare Begriffe stellen den Schlüssel dazu dar, der weiteren Argumentation folgen zu können. Näher erläutert werden daher die Vokabeln „humanitäre Intervention“ sowie „demokratische Intervention“.
2.1 Die humanitäre Intervention
Da in dieser Arbeit der Fokus unter anderem auf humanitären Interventionen liegt, ist es nur folgerichtig, diese näher zu erläutern. Jedoch ist eine eindeutige Begriffsbestimmung schwierig, denn allein der Begriff „Intervention“ ist mehrdeutig (vgl. Janssen / Hinsch 2006, 29). Gemeint sind in dieser Arbeitdahermilitärische humanitäre Interventionen. In der Literatur existieren einige Definitionsansätze. Die Begriffsdefinition dieser Arbeit richtet sich nach der von Janssen und Hinsch, da diese den Kern von humanitären Interventionen hinsichtlich des in der Wissenschaft existierenden Grundkonsenses treffend wiedergegeben haben. Humanitäre Interventionen treten also genau dann auf, „wenn ein Staat, eine Gruppe von Staaten oder eine internationale Vereinigung Militär in ein fremdes Staatsgebiet entsendet, um die Bevölkerung des fremden Staates vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen“ (Janssen / Hinsch 2006, 31). Damit sind Einsätze von Hilfsorganisationen wie beispielsweise des Roten Kreuzes ausgeschlossen, da keine militärische Gewalt angewandt wird, um Individuen vor eklatanten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass auch Militäreinsätze wie Geiselbefreiungen nicht als humanitäre Interventionen einzustufen sind, da eigene Staatsbürger geschützt werden und keine fremden. Zudem umschließt diese Definition auch Interventionen, die sich auf Einladung des betroffenen Staates zutragen. Dies ist aber umstritten. Wichtig ist auch, dass humanitäre Interventionen nicht mit dem „Peacekeeping“ der UN verwechselt werden dürfen, denn dieses versucht, Frieden herzustellen und konzentriert sich nicht auf die Abwendung von Menschenrechtsverletzungen (vgl. Janssen / Hinsch 2006, 31). Angemerkt werden muss, dass „[…] Kriterien und Gründe für humanitäre Interventionen nicht ausreichend definiert […]“ (Sommer / Fuchs 2004, 69) sind, was auch aus obiger Definition deutlich wird: Es werden keine Beispiele für Menschenrechtsverletzungen gegeben. Es muss sich aber - so der Konsens - um gravierende Verletzungen wie beispielsweise Völkermord handeln. Andere Autoren definieren die
Arbeit zitieren:
B.A. Carolin Deitmer, 2011, Militärische Interventionen zum Menschenrechtsschutz - international anerkannt?, München, GRIN Verlag GmbH
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Shabtai Rosenne, S. Rosenne, Academie de Droit International
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