Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Fachliche Kompetenz 4
2.1 Kommentierung zur fachlichen Kompetenz 4
2.2 Belegstück der fachlichen Kompetenz 5
3 Personale und methodische Kompetenz 10
3.1 Kommentierung zur personalen und methodischen Kompetenz 10
3.2 Belegstück der personalen Kompetenz 11
3.3 Belegstück der methodischen Kompetenz 19
4 Nachwort 29
5 Literaturverzeichnis 30
6 Anhang 32
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1 Einleitung
Professionelles Handeln im facettenreichen Pflegeberuf ist heute mehr denn je Voraussetzung für eine adäquate qualitativ hochwertige Versorgung von Klientinnen in allen Sektoren des Gesundheitswesens. Um den Pflegeempfängerinnen ihrer jeweiligen Situation entsprechend geplante, zielgerichtete pflegerische Maßnahmen zukommen lassen zu können, ist in den letzten Jahren eine deutlich steigende Entstehungsanzahl von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu verzeichnen. Die Spezialisierung durch Fort-und Weiterbildung soll Pflegende zu Expertinnen in einem Themenbereich bzw. einem Fachgebiet werden lassen, um im speziellen pflegerischen Kontext auf das Auftreten von Pflegephänomenen reagieren zu können und professionell zu handeln. In Deutsch-land gibt es aktuell eine Vielzahl spezialisierter Berufsbilder für Angehörige der Pflegeberufe: Pflegeexpertin für integrative Rehabilitation, Fachkraft für Palliative Care, Breast Care Nurse, Pflegeexpertin Herzinsuffizienz, Stroke Unit/ Stroke Nurse und Study Nurse sind nur einige der Bildungsangebote (Kempa 2010, S. 53). Dieses Portfolio soll (nicht zuletzt aus persönlichem Interesse) eine Standortbestimmung der Palliative Care als Spezialgebiet der Pflege auf dem (eventuellen) Weg zur Entstehung einer Profession darstellen. Es wird aufgezeigt, dass die Spezialisierung in einem Aufgabengebiet der Pflege durchaus Teilbereiche der Professionalisierung erkennen lässt. Als Belegstück zum Nachweis der fachlichen Kompetenz wurde deshalb ein Lehrtext zur historischen Entwicklung der Palliativ- und Hospizentwicklung in Deutschland gewählt, um einen Einblick in den geschichtlichen Entstehungsprozess eines speziellen Berufsfeldes der Pflege zu bekommen, der sich durch bürgerliches Engagement sowie zunehmendes Fachwissen und dementsprechende Vermehrung der Kernkompetenzen der Pflege darstellt. Belegstücke zur methodischen und personalen Kompetenz stellen erstens die Diskussion einer Äußerung in der 2010 erschienenen „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ und die Möglichkeiten zur Realisierung der darin formulierten Anforderungen an die Aus-, Fort- und Weiterbildung dar. Zweitens soll daraufhin ein Unterrichtsentwurf für die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zum Thema „Palliative Care“ schon in der Ausbildungszeit die Relevanz der Forderungen der Charta verdeutlichen und Möglichkeiten zur Vermittlung der entsprechenden Handlungskompetenzen aufzeigen.
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2 Fachliche Kompetenz
2.1 Kommentierung zur fachlichen Kompetenz
Jeder Beruf unterliegt fortlaufenden Veränderungs- und Entwicklungsprozessen, gegeben durch Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen, Zunahme der berufsspezifischen Wissensbasis oder aufgrund gesellschaftlicher Forderungen. Solche Entwicklungsprozesse hat auch der traditionelle Pflegeberuf zu verzeichnen: Der Wandel von der gottgegeben Mütterlichkeit und Fürsorge der Schwestern über Pflegerinnen als treue Dienerinnen der Ärzte bis hin zum modernen Berufsbild, basierend auf bundesweit einheitlichen Gesetzmäßigkeiten (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Gesetze über die Berufe in der Krankenpflege) und dem Anspruch der gesundheitsfördernden, Leid lindernden und krankheitsverhindernden Pflege mit ganzheitlicher Betreuung und Versorgung des Klientel, machen die nicht enden wollenden und erforderlichen Veränderungen deutlich.
Das Herausbilden von Spezialgebieten, innerhalb derer Expertinnen mit besonderen pflegerischen Kernkompetenzen ausgestattet sind, gehört ebenfalls zu diesen Entwicklungsprozessen. So hat sich bspw. die Palliative Care als mittlerweile eigenständiges und anerkanntes Fachgebiet der Pflege herausgebildet und sich der Idee angenommen, schwerstkranken Menschen am Lebensende besondere Aufmerksamkeit und bedarfsgerechte Pflege zukommen zu lassen. Diese Entwicklung fand über einen Zeitraum von mehr als vier Jahrhunderten statt: Anfangs parallel zu den Veränderungen der Pflegeberufe und später, durch die Entstehung eigener Gesetze und Rahmenbedingungen, was die Versorgung der schwerstkranken Menschen in speziell zu diesem Zweck entstandenen Institutionen und Einrichtungen angeht, auch fachgebietspezifisch und teilweise losgelöst vom Versorgungsauftrag der allgemeinen Pflege. Ein Lehrtext zur Entwicklung der Palliative Care in Deutschland soll die Entstehungs- und Veränderungsprozesse dieses Spezialgebietes der Pflege im historischen Kontext darstellen.
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2.2 Belegstück zur fachlichen Kompetenz
Schon seit jeher befasst sich die Menschheit mit dem Tod und einem etwaigen Leben nach dem Tod: Im alten Ägypten wurden herrschende Pharaonen einbalsamiert, Opfergaben wurden als Proviant für die Reise in das Jenseits in der letzten Ruhestätte deponiert. Im christlichen Glauben stellt der Tod bis heute den Eintritt des Menschen in das Jenseits, das Leben nach dem Tod, dar. Im Mittelalter galt der Schlaf als kleiner Bruder des Todes, die Pest wurde bezeichnet als „der schwarze Tod“. Es herrschte große Angst vor Krankheiten und Epidemien, da die medizinische Behandlung nur selten erfolgreich war.
Sterben fand bis in das 18. Jahrhundert hinein stets in der Gemeinschaft statt, die Menschen entwickelten Strategien und Rituale, die im Todesfall anzuwenden waren: Sterbende wurden nicht isoliert, es wurden Totenmessen und gemeinsame Gebete durchgeführt (Nagele & Feichtner 2005, S. 13).
Eine Wende im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer trat im 19. Jahrhundert ein. Man empfand den Tod und den Anblick, die Lautäußerungen und die Gerüche der Sterbenden zunehmend als unerträglich. Selbst dem Sterbenden wurde der bevorstehende Tod nicht selten verheimlicht (ebd., S. 13). Die rasante Entwicklung der Medizin im 20. Jahrhundert ließ Gesundheit „machbar“ erscheinen, der Tod wurde zunehmend verbor- genund trat in den Hintergrund. Durch die therapeutischen Möglichkeiten der modernen Medizin galt der Tod nun als Versagen, Fehler oder Panne in Gesundheitsinstitutionen (vgl. Student & Napiwotzky 2007, S. 5). Sterben, Tod und Trauer als Teile des Lebenszyklus der Menschen wurden somit verbannt, es entstand eine gewisse Angst vor dem Tod, mit der die Menschen in früheren Epochen teils besser umzugehen vermochten. Erst kurz nach dem zweiten Weltkrieg rückten die Themen Tod und Sterben wieder in den Vordergrund, man war unzufrieden mit dem Umgang mit Sterbenden (Heimerl 2008, S. 19). Erste Stimmen für einen würdevollen Umgang mit sterbenden und schwerstkranken Menschen wurden laut und es entstand eine Art Gegenbewegung gegen die „Verwilderung des Todes“ (Student & Napiwotzky 2007, S. 6). Frühe Pha- sender Hospize (vom lateinischen Begriff „hospitium“, Gastfreundschaft) bekamen Bedeutung durch die Aufnahme von Pilgern (Pleschberger 2006, S. 25). Schwester Mary Aikenhead gründete bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts das erste Hospiz in Dublin für alle Menschen, die Pilger und hilfsbedürftig waren. Aufgenommene Gläu-
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bige wurden dort als Gäste versorgt und gepflegt, um die lange Pilgerreise gestärkt fortführen zu können (Student & Napiwotzky 2007, S. 6).
Die Hospizidee sowie die moderne Hospiz- und Palliative Care Entwicklung gehen besonders auf das Lebenswerk zweier engagierter Frauen zurück: Die Britin Cicely Saunders (Krankenschwester, Sozialarbeiterin und Ärztin) begann sich kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa aufgrund negativer Erfahrungen in der Begleitung unheilbar Kranker für einen würdevollen Umgang mit schwerstkranken Menschen einzusetzen. Ihr Ziel war es, den Betroffenen und ihren Angehörigen wieder Raum für das Abschied nehmen, Sterben und Trauern zu geben. In den 1940er Jahren hinterließ ein an Krebs verstorbener Freund C. Saunders 500 Pfund Sterling mit den Worten: „Ich werde ein Fenster in deinem Heim sein“, dieses Fenster existiert noch heute in dem 1967 von ihr gegründeten St. Christopher`s Hospice in London (Kränzle 2006, S. 3). Vor der Gründung des Hospizes sammelte sie unermüdlich Erfahrungen, was Wünsche, Versorgung und Begleitung unheilbar kranker Menschen angeht. Mit ihrem multiprofessionellen Hintergrund relativierte Saunders jeglichen Monopolanspruch einer Disziplin: Sowohl die Architektur als auch die Teamzusammensetzung und Versorgungsphilosophie im St. Christopher`s ließ die Entstehung einer neuen Art medizinisch- pflegerischer Institution erkennen. Als weiterer Verdienst ihrer Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der meist größten Belastung sterbender Menschen anzusehen: Schmerzen. Sie entwickelte in multiprofessioneller Zusammenarbeit erste Konzepte zum Schmerz- und Symptommanagement am Lebensende und nahm den Gästen ihrer Einrichtung durch eine adäquate Morphintherapie nicht nur den Schmerz, sondern auch die Angst vor dem Schmerz, indem sie die Zeitabstände zwischen den Morphingaben drastisch reduzierte (Pleschberger 2006, S. 26).
Die zweite Pionierin in diesem Gebiet ist die Schweizer Psychiaterin Elisabeth Kübler-Ross, die internationale Aufmerksamkeit auf die Sorgen und Ängste von sterbenden Menschen zog, als sie 1969 ihr Buch „On Death and Dying“ („Interviews mit Sterbenden“) veröffentlichte. Bekannt wurde Kübler- Ross vor allem durch die Beschreibung und öffentliche Darstellung von gemeinsamen Erfahrungen, Bedürfnissen und Ängsten Sterbender und daraus systematisierten Phasen, die jeder Mensch während des Sterbeprozesses bis zu seinem Tod durchläuft. Auch wenn Phasenmodelle heute allgemein als überholt gelten, wurde durch ihre Arbeit der gesamte Themenbereich um Tod und Sterben in der westlichen Welt thematisiert und ein Versuch unternommen, ihn zu enttabuisieren (Heimerl 2008, S. 20).
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Der Einzug der Hospizentwicklung gelang in Deutschland erst zum Anfang der 1980er Jahre. Jedoch wurde schon 1971 im Zweiten Deutschen Fernsehen die Hospizarbeit und -entwicklung erstmals öffentlich in den Medien präsentiert: Der Münchner Rein- holdIblacker hatte im Londoner St. Christopher`s Hospice den Film „Noch 16 Tage“ gedreht. Sechzehn Tage betraf damals die durchschnittliche Verweildauer der Gäste im St. Christopher`s. Der Film zeigte das Leben der Sterbenden und ihrer Angehörigen im Hospizalltag, d.h. es gab wider Erwarten keine bekannten sterilen Krankenhauszimmer, sondern wohnlich eingerichtete Zimmer ohne Überwachungsgeräte und Sterilität, außerdem wurden Ehrenamtliche und Pflegende in Pflegesituationen gezeigt, die sich Zeit nahmen für die Bedürfnisse der sterbenden Menschen und oft auch im Gespräch zu beobachten waren. Leider wurde mit der Veröffentlichung seiner Dokumentation der unsachgemäße Begriff „Sterbeklinik“ nach Deutschland transportiert, der hierzu- landevielerlei negative Kritik auslöste (Lamp 2001, S. 14). Vor dem Hintergrund der Euthanasieverbrechen nationalsozialistischer Anhänger des Hitler- Regimes traf das Annehmen und die Umsetzung der Hospizidee in beinahe allen Gesellschaftskreisen Deutschlands auf Ablehnung. Besonders die Kirchengemeinden benötigten lange Zeit, um akzeptieren zu können, dass die Hospiz- und Palliativbewegung in keinerlei Hinsicht mit der Ghettoisierung oder Abschiebung schwerstkranker Menschen in Spezialabteilungen von Institutionen gleichzusetzen war, sondern vielmehr dem Ruf nach einer ganzheitlichen medizinischen und therapeutischen Versorgung gerecht werden wollte (Kränzle 2006, S. 3).
Das Wort „Palliativ“ stammt vom lateinischen „pallium“ (Mantel) ab und meint Um- mantelungoder Linderung. Der palliative Ansatz ist die Alternative zum kurativen Ansatz, der eine Ursachenbekämpfung und somit eine teilweise oder vollständige Genesung anstrebt (Kostrzewa 2008, S. 95). Der palliative Ansatz dagegen widmet sich der Behandlung der Symptome und deren Linderung, es geht nicht um maximale Lebensverlängerung sondern um den Erhalt möglichst hoher Lebensqualität am Lebensende. Begrifflichkeiten wie Hospice Care, Palliative Care und Hospizbewegung werden in der Literatur meist synonym verwendet, trotzdem betonen Anhänger der Hospizbewegung stets die multiprofessionelle Ganzheitlichkeit der Hospize als eine Art Oase des Gesundheitssystems, wobei Palliative Care hingegen eher die medizinisch- pflegerische Versorgung, also hauptsächlich Interventionen zum Zweck der Symptomkontrolle, darstellt (ebd., S. 96). Die erste Palliativstation in Deutschland wurde schließlich 1983 in den Universitätskliniken zu Köln eröffnet, 1984 folgte die Entstehung des ers-
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ten ambulanten Hospizdienstes an der Evangelischen Fachhochschule Hannover. Das „Haus Hörn“ öffnete 1986 als erstes stationäres Hospiz in Aachen seine Türen für Menschen am Lebensende (Student & Napiwotzky 2007, S. 11). In den folgenden Jahren wurden zahlreiche weitere Institutionen, sowohl Hospize und Palliativstationen für die stationäre Versorgung, als auch Tageshospize und ambulante Hospiz- und Palliativdienste in Deutschland gegründet, die alle gemeinsam die folgenden Grundpfeiler der Hospiz- und Palliativarbeit vertreten: Ganzheitliche Sichtweise des Sterbenden verbunden mit einem interdisziplinären Versorgungs- und Betreuungsverständnis, der Sterbende und seine Angehörigen werden als eine Einheit gesehen, palliatives Betreuungs- und Pflegeverständnis, Hospize als Bindeglied zwischen einzelnen Versorgungsstrukturen im Gesundheitssystem und Mitarbeit ehrenamtlicher Helfer (Kostrzewa 2008, S. 96- 98).
1990 und 2002 erstellte die WHO im Zuge der rasanten Entwicklung der neuen Spezialgebiete Palliative Care und Palliativmedizin Definitionen für ein ganzheitliches Betreuungskonzept zur Begleitung von Sterbenden: Demnach ist Palliative Care „die wirksame, ganzheitliche „care“ von Patienten, deren Krankheit nicht mehr kurativ be- handelbarist. Dabei stehen die erfolgreiche Behandlung der Schmerzen und weiterer Symptome sowie die Hilfe bei psychologischen, sozialen und seelsorgerischen Problemen an erster Stelle. Das Ziel von Palliative Care ist, die bestmöglichste Lebensqualität für Patienten und deren Familien zu erreichen“ (Kränzle 2006, S. 3). Palliativmedizin ist laut WHO „der Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit den Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen, und zwar durch Vorbeugen oder Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzen und Behandeln von Schmerzen sowie anderen be- lastendenBeschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art“ (Clemens & Klaschik, zit. n. Kostrzewa 2008, S. 95-96 ).
1992 entstand in Halle/ Saale der Deutsche Hospiz- und Palliativ Verband e.V. (DHPV), der in den Folgejahren v.a. durch die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Hospizarbeit in Zusammenarbeit mit den Bundesministerien erste Verbindungen zu Krankenkassen und Abgeordneten aufnahm (DHPV o.J.). Viele Anregungen und Forderungen zur bundeseinheitlichen Regelung der Finanzierung von Einrichtungen und Angeboten rund um die Versorgung Sterbender durch den DHPV führten letztendlich zur Entstehung der bereits bis heute mehrmals überarbeiteten, aktuell geltenden Rahmenvereinbarungen, die im § 39a SGB V: „Stationäre und ambulante Hospizleistungen“
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(aktuell geltende Version vom 14.04.2010) verankert sind. Durch die HPCV- Studie (Hospizliche Begleitung und Palliative Care- Versorgung in Deutschland 2008) wurde durch die Deutsche Hospizstiftung eine Erhebung der Anzahl von ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativ Care Einrichtungen vorgenommen. Demnach existierten 2008 in Deutschland 1.084 ambulante, ehrenamtliche Hospizdienste, 163 stationäre Hospize und 158 Palliativstationen.
Trotz dieser wachsenden Anzahl von ambulanten und stationären Einrichtungen zur Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland konnte festgestellt werden, dass in 2008 noch 87, 5 % der Verstorbenen in Deutschland völlig ohne hospizliche Begleitung oder Palliative Care- Versorgung ihr Lebensende fanden (Deutsche Hospizstiftung 2009, S. 3). Das heisst, der Bedarf an professioneller Begleitung Sterbender in Deutschland übersteigt das Angebot an hilfeleistenden Institutionen und Angeboten bei Weitem. Um diesen Bedarf decken zu können, gilt es jedoch nicht nur, weitere Institutionen zu eröffnen, sondern auch qualifiziertes Personal auszubilden, das dieser professionellen Begleitung gerecht werden kann. Schließlich muss gerade in diesem Spezialgebiet der Pflege auf höchste Qualität, gegeben durch Fort- und Weiterbildung, statt auf Quantität, durch schnelle Entstehung neuer Versorgungsstrukturen, geachtet werden, um das hochsensible pflegerische Klientel bedarfsgerecht entsprechend neuester pflegerischer Erkenntnisse begleiten zu können. Dementsprechend hat auch die Zahl der Anbieter für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dieses Gebietes einen Zuwachs zu verzeichnen: 2010 konnten durch den Deutschen Hospiz- und Palliativver-band 155 Fort- und Weiterbildungsanbieter in Deutschland verzeichnet werden (Deutscher Hospiz- und Palliativ Verband 2010; S. 1). Um die palliative Versorgung in Deutschland zu verbessern, wurde 2010 schließlich die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und Sterbender Menschen in Deutschland“ veröffentlicht, in der neben Anregungen zur Forschung auf diesem Gebiet auch Anforderungen an die Fort- und Weiterbildung der palliativen Pflege formuliert wurden (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Deutscher Hospiz- und Palliativverband e.V., Bundesärztekammer, 2010).
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3 Personale und methodische Kompetenz
3.1 Kommentierung zur personalen und methodischen Kompetenz
In der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutsch- land“,herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. und der Bundesärztekammer, werden auf der Grundlage der Ausgangssituation von Menschen, die durch eine fortschreitende, unheilbare Erkrankung mit Sterben und Tod unmittelbar konfrontiert sind, in fünf Leitsätzen Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe der Palliativversorgung in Deutschland formuliert (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V., Bundesärztekammer 2010, S. 4). Die Charta soll dazu beitragen, die Betreuung und Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen, orientiert an internationalen Erfahrungen, zu verbessern.
Der dritte Leitsatz thematisiert Anforderungen an die Aus-, Fort- und Weiterbildung und weist in diesem Zusammenhang auf das Recht eines jeden Menschen hin, eine qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung am Lebensende zu erhalten. Im Belegstück zur personalen Kompetenz soll eine Forderung des dritten Leitsatzes aufgegriffen und in Bezug auf Spezialisierung und Professionalisierung der Palliative Care diskutiert werden. Daraufhin sollen mögliche Chancen und Risiken der Forderung aufgezeigt und mögliche Reaktionen und erforderliche Handlungskompetenzen skizziert werden. Zum Nachweis der methodischen Kompetenz soll ein Unterrichtsentwurf zur Vermittlung der in der Charta geforderten Handlungskompetenzen für die dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege Möglichkeiten zur Thematisierung der Palliative Care- Entwicklung und Verbesserung der Versorgung betroffener Menschen verdeutlichen.
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Arbeit zitieren:
Carolin Srocke, 2011, Geschichte, berufliche Identität und Professionalisierungsstrategien in den Pflege- und Gesundheitsberufen, München, GRIN Verlag GmbH
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