Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1
2. Von den Anfängen der institutionalisierten Jugendhilfe. 2
2.1 Vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. 2
2.2 Entwicklungen im frühen 19. Jahrhundert. 3
2.3 Die organisierte private Kinder- und Jugendfürsorge. 3
3. Sozialpädagogische Reformbemühungen im Kaiserreich. 5
3.1 Vorläufer staatlicher Interventionsmechanismen bis 1871. 5
3.2 Auswirkungen der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung. 5
3.3 Fürsorgeerziehung und Jugendkriminalität. 6
3.4 Das Problem Unerziehbarer. 7
4. Die Jugendgerichtsbewegung. 9
4.1 Vorbedingungen. 9
4.2 Die Internationale Criminalistische Vereinigung als Wegbereiterin. 9
4.3 Entstehung von Jugendgerichten zu Beginn des 20. Jhs. 10
5. Jugendfürsorge und -wohlfahrt bis 1930. 11
5.1 Jugend als Lebensphase in der Weimarer Republik. 11
5.2 Jugendfürsorge und -pflege: Entstehung des Jugendamtes. 12
6. Fazit. 14
Anhang. 15
Quellenverzeichnis 17
1
1. Einleitung
_________________________________________________________________________ „Ohne Vorwarnung wird anderen Kindern mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Damit nicht genug: Man zieht anschließend seinen Gürtel aus dem Hosenbund und schlägt damit wahllos auf das Opfer ein. Es folgen bald weitere Bedrohungen und Raubtaten. Der erzieherische Handlungsbedar ist offensichtlich.“ 1
In ihrem kürzlich erschienenen Buch schildert die ehemalige Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig Szenen jugendlicher Gewalttätigkeiten. Sie nimmt dies zum Anlass, erzieherische Maßnahmen zu fordern, um gegen jugendliche Straftäter anzukommen. Das Thema Jugendkriminalität ist imzuge dieser Buchveröffentlichung kontrovers diskutiert worden in der Öffentichkeit.
Diese Diskussion sei hier insofern aufgegriffen, als dass die aufkommenden Fragen auch die Problematik dieser Arbeit umreißen: Woher kommt (Jugend-)Kriminalität? Was tun mit jugendlichen Straftätern? Gibt es „aussichtslose Fälle“? Wenn es so etwas gibt, wie geht man mit diesen um?
Dass das Phänomen Kriminalität wahrscheinlich genauso alt ist wie die Menschheit, behaupten die einen und lassen wenig Hoffnung, dass sich daran in Zukunft etwas ändert. 2 Dass es unter ganz bestimmten lebensweltlichen Bedingungen entstehen kann, behaupten die anderen. Eben auf diese Denkweise gründet sich zum Teil auch die moderne Sozialpädagogik. Ihre Anfänge sollen im Rahmen dieser Arbeit mit dem besonderen Fokus auf den Umgang mit Jugendkriminalität nachgezeichnet werden. Kirsten Heisig plädiert für einen konsequenteren Umgang mit jugendlichen Straftätern. Obwohl sie eine Problematik aufgreift, die in der hier untersuchten Epoche 1870 -1930 in Deutschland noch gar keine Rolle spielt (das Problem jugendlicher Krimineller mit Migrationshintergrund), können einige ihrer Gedankenstränge bereits in den damaligen fürsorgerischen Debatten wiedergefunden werden. So spricht sie sich als Jugendrichterin in erster Linie für einen erst unterstützenden und später regulierenden Eingriff in das Leben von Kindern/ Jugendlichen aus 3 und lässt Parallelen zur sozialpädagogischen Debatte des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts erkennen, wie sich im Folgenden zeigen soll.
1 Heisig (2010): Das Ende der Geduld, S. 73.
2 Entziehen sie damit der Sozialpädagogik zum Teil ihre - wie sich zeigen wird - historische Legitimationsgrundlage?
3 Vgl. Heisig (2010): Das Ende der Geduld, S. 127.
2
2. Von den Anfängen der institutionalisierten Jugendhilfe
_________________________________________________________________________
2.1 Vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
Will man die Anfänger sozialpädagogischen Agierens nachvollziehen, kann man bereits im Mittelalter auftretende Phänomene als sozialpädagogischen Handlungsbedarf verstehen, wobei er noch nicht als solcher bezeichnet wurde. In der mittelalterlichen Feudalgesellschaft hatte sich ein städtisches Almosenwesen in den Spitälern herausgebildet, das im Zeitalter des Humanismus und der Reformation abgelöst wurde. Prinzipien der „Bedürftigkeitsprüfung“ 4 , sowie der „Erziehung zum Arbeitsfleiß“ 5 rückten in den Mittelpunkt und erwiesen sich als richtungsweisend für alle nachfolgenden fürsorgerischen Bemühungen. Es ergab sich die Frage nach der Fürsorge für (verwaiste) Kinder einerseits und nach der „Disziplinierung unangepasster Bevölkerungsgruppen“ 6 andererseits. Der Paradigmenwechsel vom standes- zum zweckgeleiteten Handeln, also die Forcierung der Erwerbstätigkeit, ließ einen gewissen Anteil unangepasster Bevölkerungsgruppen außen vor: Bettler, Waisen, Invaliden, Behinderte, Vaganten, Kriminelle. Im Prozess der inneren Staatsbildung kam es zu „Ordnungsoffensiven“, deren Drillpraktiken sich auch im wohlfahrtsstatlichen Umgang mit Bedürftigengruppen zeigen. Im „Polizey“-Staat entstanden ab ca. 1700 Zuchthäuser. 7 Sie waren eine Mischung aus Bewahr- und Erziehungsanstalt, sollten durch Arbeit zur Arbeit erziehen, waren Strafanstalt und Versorgungsinstanz zugleich. 8
Unbequemer Bevölkerungsanteile versuchte man sich zu entledigen, indem man sie aus der angepassten Bevölkerung aussonderte. Hinzu trat der Gedanke der pädagogischen Lösbarkeit jener Probleme. Peukert spricht in diesem Zusammenhang von einem „unbegrenzte[n, J.V.] pädagogische[n, J.V.] Optimismus“. 9 Die entstandenen Waisenhäuser unternahmen fortan den Versuch, durch pädagogische Einwirkung zukünftige „produktive Tüchtigkeit“ bei den Zöglingen zu fördern. Hier nun stößt man erstmals auf der Problem „Unerziehbarer“, was man hauptsächlich durch arbeitspädagogische Maßnahmen zu lösen versuchte. 10 Dies war nicht zuletzt einer merkantilistischen Wirtschaftspolitik geschuldet. Hatte sich die Strategie des Waisen- oder Zuchthauses bis ins 18. Jahrhundert hin-
4Peukert (1986): Grenzen der Sozialdisziplinierung, S. 38.
5 Ebda.
6 Ebda., S. 40.
7 Bereits 1595 wurde ein solches Zuchthaus für straffällig gewordene Jugendliche in Amsterdam errichtet. Vgl. Vogel (2010): Aufwachsen im Kinderheim, S. 2.
8 Vgl. Peukert (1986): Grenzen der Sozialdisziplinierung, S. 41.
9 Ebda., S. 38.
10 Ein Vertreter dieser Absicht war Francke, der die Einrichtung eines Arbeitshauses forderte. Vgl. Peukert (1986): Grenzen der Sozialdisziplinierung, S. 41f.
3
ein fortgesetzt, so geriet sie im zuge des Waisenhausstreites am Ende des 18. Jhs. erstmals in die Kritik. Anlass waren die mangelhaften hygienischen Bedingungen und der rücksichtslose Arbeitseinsatz der Heimkinder, der die Finanzierung der Einrichtung sicherstellte. 11
2.2 Entwicklungen im frühen 19. Jahrhundert
Die institutionalisierte Kinder-/ Jugendfürsorge sah sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts in einer schwierigen Rolle. Der britische Ökonom Malthus, „ein entschiedener Gegner jeder geordneten planmäßigen öffentlichen Armenpflege“ 12 , vertrat die Ansicht, dass Armut nur dadurch verhinderbar sei, dass man sie daran hindere, sich zu vermehren. Er sah in öffentlicher Fürsorge, wie sie der wohlfahrtsstaatliche Gedanke vorangegangener Epochen hervorgebracht hatte, einen Anreiz zu früherer Heirat und höherer Geburtenzahl, den es auszuschalten galt. Seine Ideen fanden auch in Deutschland Anklang. Jedoch waren durch die napoleonischen Kriege eine Vielzahl von Kindern zu Waisen geworden und große Teile der Bevölkerung von Verelendung betroffen. Der fürsorgerische Handlungsbedarf war also schlagartig angewachsen. Die auch in Deutschland einsetzenden Liberalisierungstendenzen führten jedoch dazu, dass der Staat sich einerseits aus dem Armenwesen zurückzog; Peukert nennt es das „Vertrauen auf die selbstregulierenden Kräfte“ 13 der Gesellschaft. Andererseits hatte die Liberalisierung gepaart mit den Anfängen der Industrialisierung eine ganze Reihen neuer Probleme geschaffen: Urbanisierung, Proletarisierung und Pauperismus. Im zuge dieses staatspolitischen Paradigmenwechsels wurden die „fürsorgerischen Bemühungen um die Armen[...] auf die Gewährung des Existenzminimums“ 14 heruntergefahren bei gleichzeitig gestiegenem Bedarf.
2.3 Die organisierte private Kinder- und Jugendfürsorge
Es entwickelte sich der bis heute bestehende zweite Strang fürsorgerischer Handlungsweise: die private Initiative. Motiviert, den diagnostizierten sittlichen Verfall der Jugend in den Griff zu bekommen, entstanden sogenannte Rettungshäuser. Wichern als der bekannteste Vertreter dieser Bewegung gründete 1833 das „Rauhe Haus“ in Hamburg, eine Einrichtung, die versuchte Ersatzfamilie zu sein, indem sie familienähnliche Strukturen
11 Die Problematik Zwangsarbeit zur Finanzierung einer Fürsorgeanstalt findet sich auch in Bezug auf die Heime der Bundesrepublik in den 50er/ 60er Jahren wieder. Vgl. u.a. Sucker, Richard (2008): Der Schrei zum Himmel. Zwangsarbeit in Christlichen und Staatlichen Kinderheimen. Engelsdorfer Verlag. Leipzig.
12 Scherpner (1966): Geschichte der Jugendfürsorge, S. 118.
13 Peukert (1986): Grenzen der Sozialdisziplinierung, S. 44.
14 Scherpner (1966): Geschichte der Jugendfürsorge, S. 119.
4
schuf. 15 Ein noch der Erweckungsbewegung des 18. Jhs. zuzurechnender Gedanke wurde für den dort geübten erzieherischen Umgang mit Armen, Waisen und jungen Straffälligen fruchtbar gemacht: Die Errettung ihrer Seele war Hauptziel der Initiatoren. 16 Ausgehend davon, dass die sündige Natur des Menschen überwundern werden müsse, war Strafe ein gängiges Zuchtmittel. Ein wichtiger Gedanken hierbei war, dass die Strafe immer in Zusammenhang mit dem begangenen Fehler stehen müsse. 17 Die Strafe sollte also bei den Zöglingen eine pädagogsiche Wirkung entfalten, womit ein Grundgedanke der Liszt'schen Strafrechtsreform des ausgehenden 19. Jahrhunderts 18 vorweggenommen worden war. Zeller, ein weiterer neupietistischer Vertreter der Rettungshauspädagogik, war davon überzeugt, die Ursache der Verwahrlosung sei das Versagen der Familienerziehung. „Die Erziehungsanstalt mußte also die Familie ersetzen, und sie konnte dies nur, wenn sie selbst Familie war.“ 19 Schon damals war der Begriff der Verwahrlosung, der in allen weiteren sozialpädagogischen Debatten immer wieder eine Rolle spielt, entstanden. Zielgruppe der Rettungshausbewegung waren auch junge Straffällige und es erwuchs der Gedanke, dass Fürsorge auch eine präventive Komponente 20 habe, die eben jene Verwahrlosungsmerkmale wie Kriminalität, Vagabondage oder Armut verhindere. Die privaten Rettungshäuser und Anstalten vermieden es, (finanzielle) Unterstützung vom Staat zu empfangen, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. Ihre weite Verbreitung und erfolgreiche Arbeit zeigen, dass private Wohltätigkeit zu einer wichtigen Stütze im für-sorgerischen System geworden war. Jedoch beschränkte sich die erfolgreiche Arbeit auf sog. „Erziehbare“. Wer den pädagogischen Bemühungen trotzte, sich nicht erziehen ließ und somit auch die Erziehung der anderen Zöglinge gefährdete, wurde vorzeitig aus der Anstalt entlassen. 21 Die Rettungshäuser und ähnliche Institutionen sahen sich nicht zuständig für „Schwer- oder Unerziehbare“ und trugen damit zur Verlagerung des Problems bei. Für straffällige Jugendliche bedeutete das meist Sichselbstüberlassensein oder Gefängnis.
15 Vgl. Peukert (1986): Grenzen der Sozialdisziplinierung, S. 46ff.
16 Ab ca. 1830 gründeten sich in Deutschland außerdem sog. Jünglingsvereine, die die Entwurzelung und sittliche Not einer neuen Klasse, der proletarischen Schicht, bekämpfen wollten mit Lesestuben statt Wirtshaus und religiöser Unterweisung statt Bordellbesuch. Vgl. dazu: Kupisch (1958): Der deutsche CVJM, S. 6f.
17 Vgl. Scherpner (1966): Geschichte der Jugendfürsorge, S. 127.
Auch Heisig argumentiert auf diese Weise und fordert die Ahndung jugendlicher Delikte in Schnellverfahren. Die Verurteilung soll möglichst zeitnah zur Tat geschehen, damit die Strafe für den Jugendlichen in einen erkennbaren Zusammenhang mit seiner Tat steht und eben deshalb ihre pädagogische Wirkung entfalten kann. Vgl. Heisig (2010): Das Ende der Geduld.
18 Vgl. Peukert (1986): Grenzen der Sozialdisziplinierung, S. 72.
19 Scherpner (1966): Geschichte der Jugendfürsorge, S. 125.
20 Vgl. Peukert (1986): Grenzen der Sozialdisziplinierung, S. 47.
21 Vgl. Scherpner (1966): Geschichte der Jugendfürsorge, S. 147.
Arbeit zitieren:
Janka Vogel, 2011, Von der „Zwangserziehung“ zur „Jugendwohlfahrt“, München, GRIN Verlag GmbH
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