Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Konzeptionen von Integration und Europäisierung. 3
3. Kompetenzverlust des Deutschen Bundestages. 4
3.1 Abgabe von Kompetenzen im europäischen Mehrebenen-system. 4
3.2 Quantifizierung des Europäisierungsgrades deutscher Rechtsnormen 6
3.3 Auswirkungen der Kompetenzverschiebung auf die nationalen
politischen Institutionen 7
4. Reaktion und Gegenstrategien. 8
4.1 Einbindung nationaler Parlamente durch Primärrecht 9
4.2 Institutionelle Europäisierung des Bundestages 10
4.3 Der Einfluss des Bundestag auf die europäische Rechtssetzung. 11
5. Demokratietheoretische Bewertung und Einordnung 12
6. Fazit 13
7. Abkürzungsverzeichnis 15
8. Literaturverzeichnis 15
8. 15
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1. Einleitung
Der Deutsche Bundestag ist als zentrales Legitimations- und Repräsentativorgan der "institutionelle Sitz des demokratischen Prinzips" (Helms 2007, S. 136). Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politischen Institutionen ist einem erkennbaren Erosionsprozess ausgesetzt, der neue Nahrung erhielte, wenn mit dem Bundestag eine Schlüsselinstitution des politischen Systems seine gestalterischen Gesetzgebungskapazitäten einbüßte. Die vorliegende Arbeit untersucht, in wie weit der Deutsche Bundestag im Kontext von europäischer Integration und Europäisierung seiner Legitimationsfunktion gerecht werden und seiner institutionellen Rolle als maßgebliche Gesetzgebungsinstanz nachkommen kann. Nach einer Klärung der dieser Arbeit zu Grunde liegenden Begriffe wird die Verlagerung gesetzgeberischer Kompetenzen von der nationalstaatlichen auf die europäische Ebene dargestellt und ihre Auswirkung auf den Deutschen Bundestag analysiert. Das folgende Kapitel 4 widmet sich den formellen Gegenstrategien, die zur Abmilderungen des Einflussverlustes nationaler Parlamente Anwendung fanden. Es werden die Stellung nationaler Parlamente im europäischen Primärrecht und die institutionellen Anpassungen in der Arbeitsweise des Bundestages und deren Bedeutung in der parlamentarischen Praxis erläutert. Abschließend werden rechts- und politikwissenschaftliche Positionen verglichen, die sich demokratietheoretisch mit den Auswirkungen von Integration und Europäisierung auf den Bundestag befassen.
2. Konzeptionen von Integration und Europäisierung
Mit der kontinuierlich zunehmenden politischen Bedeutung der Europäischen Union (EU) ist eine breitere politikwissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Bedingungen, Dynamiken und Implikationen eines zusammenwachsenden Europas zu verzeichnen, was eine Vielzahl unterschiedlicher theoretischer Ansätze und Konzepte des Verständnisses der Europäischen Union im Zusammenspiel mit ihren Mitgliedsstaaten hervorbrachte (vgl. Tömmel 2008). Jedoch "gibt es bislang keine umfassende Europäisierungstheorie, sondern allenfalls theoretische Fragmente, die an unterschiedlichen analytischen Aspekten ansetzen" (Holzinger 2005, S. 157). Ebenso wenig klar bestimmt ist die begriffliche Unterscheidung zwischen europäischer Integration und Europäisierung, wes-
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wegen diese Begrifflichkeiten mitunter, so auch durch die Europäische Kommission, synonym verwendet werden (Beichelt 2009, S. 21). Diese Arbeit folgt bei der Verwendung des Integrationsbegriffes dem Verständnis von Goetz und Hix als bottom-up-Prozess:
European integration comprises two inter-related processes: the delegation of policy competences to the supranational level to achieve particular policy outcomes; and the establishment of a new set of political institutions, with executive, legislative and judicial power (Goetz und Hix 2001, S. 3).
Politik im europäischen Kontext ist hingegen von einer komplexen Wechselwirkung zwischen nationaler und supranationaler Ebene geprägt. Der Begriff der Europäisierung geht im Vergleich zur europäischen Integration bei Goetz und Hix von der gegensätzlichen Wirkungsrichtung aus und dient als Konzept, Prozesse zu untersuchen, „die eine von der europäischen Ebene kommende Diffusion implizieren" (Beichelt 2009, S. 21).
Dem hier verwendeten Europäisierungsbegriff liegt die Definition von Claudio Radelli zu Grunde:
Europeanisation consists of processes of (a) construction, (b) diffusion and (c) institutionalization of formal and informal rules, procedures, policy paradigms, styles, 'ways of doing things', and shared beliefs and norms which are first defined and consolidated in the EU policy process and then incorporated in the logic of domestic discourse, political structures and public policies (Featherstone 2009, S. 30).
Insofern werden im Folgenden sowohl die vom Nationalstaat ausgehende und gewollte Kompetenzübertragung auf die europäische Ebene als auch dessen Rückwirkung auf die nationalstaatliche Ebene sowie dessen Institutionen analysiert.
3. Kompetenzverlust des Deutschen Bundestages
3.1 Abgabe von Kompetenzen im europäischen Mehrebenen system
Die europäische Integration findet ihren Ausgangspunkt in den Verträgen über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts sowie in der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) einige Jahre später, die einen gemeinsamen sowie einheitlichen Wirtschaftsraum vorsahen und beispielsweise die Steuerung von
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Markt- und Preisentwicklung in der Montanindustrie auf eine europäische Hohe Behörde übertrugen (zur Geschichte der Integration vgl. Pollak und Slominski 2008). Im Zuge der fortschreitenden europäischen Vertragsentwicklung bis zum momentan gültigen Vertrag von Lissabon (LV) übertrugen die Nationalstaaten sukzessive weitere Kompetenzen auf die europäische Ebene. Augenscheinlichstes Beispiel der Kompetenzübertragung von der nationalen auf die europäische Ebene war die mit der Einführung des Euro verbundene Aufgabe einer eigenständigen nationalen Währung sowie der damit einhergehenden autonomen Geldpolitik. Beides wurde zuvor noch als konstitutives Merkmale souveräner Staatlichkeit angesehen und ist nunmehr der direkten Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten entzogen.
Die Triebfeder sowohl der europäischen Integration wie auch der Europäisierung der politischen Systeme der Nationalstaaten und deren Wirtschaftsgefüge ist die Schaffung eines gemeinsamen, einheitlich aus Brüssel regulierten Binnenmarktes. Dadurch wird der freie Warenverkehr, die Personenfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr sichergestellt und vornehmlich das Ziel der Beseitigung der Binnengrenzen im europäischen Binnenmarkt (negative Integration) verfolgt, während der Aufbau eines gemeinsamen Ordnungsrahmens (positive Integration) noch weniger fortgeschritten ist. Mittlerweile haben sich die Mitgliedsstaaten neben dem Gemeinsamen Binnenmarkt zudem in der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Zollunion und der Regionalförderung "als Hauptregisseure verabschiedet" (Hartmann 2009, S. 35). Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten der Mitgliedsländer und denen der EU besteht jedoch nicht, die Einführung eines abschließenden Kompetenzkataloges fand auf dem Europäischen Konvent zur Erarbeitung einer Verfassung für Europa keine Mehrheit. Daher sind auch in Zukunft Versuche einer schleichenden Kompetenzaneignung durch die Organe der EU zu Lasten der Mitgliedsstaaten zu erwarten (zur Zentralisierungstendenz Herzog 2007).
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Arbeit zitieren:
Alexander Wuttke, 2011, Kompetenzverlust nationaler Parlamente in Folge von Europäisierung und europäischer Integration am Beispiel des Deutschen Bundestages, München, GRIN Verlag GmbH
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