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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................... 1
I. Einleitung 2
I.1. Zur Geschichte direkter Demokratie in Deutschland bis 1990 3
II. Demokratietheorie. 4
II.1. Grundlagen 4
II.2. Repräsentative vs. partizipative Demokratietheorie 5
III. Implementierung direkter Demokratie 6
III.1. Spielarten direkter Demokratie 6
III.2. Empirische Vorbilder 7
III.3. Direkte Demokratie als Faktor der Systemtransformation. 8
IV. Der Beginn der Verfassungsdebatte um direkte Demokratie. 9
IV.1. Der Wiedervereinigungsprozess 9
IV.2. Politische Kultur 9
IV.3. Argumente der Befürworter und Gegner direkter Demokratie 10
V. Outcome der Debatte. 11
V.1. Die Verfassungskommission. 11
V.2. Die neueren politischen Entwicklungen. 12
VI. Schluss 13
Literaturverzeichnis 14
2
I. Einleitung
Die Frage nach der Art und dem Wesen politischer Herrschaft ist sicherlich die älteste politische Frage überhaupt, und sie stellt sich bis heute. Sie ist eine Frage der erfass- und verallgemeinerbaren Faktoren, doch auch des Menschenbildes und der individuellen Erfahrungen. Und da sich beides wandeln kann, ist das Ergebnis immer den Voraussetzungen geschuldet. Die verbreitetste Antwort auf diese Frage ist die Demokratie. In mehreren „Demokratisierungswellen“ überzog sie die Erde und brachte die Ideale Freiheit (Volkssouveränität) und politische Gleichheit zu den Menschen. Doch ist Demokratie nicht gleich Demokratie. Die Ausgestaltung der Volkssouveränität variiert von den unmittelbarsten Formen (Versammlungsdemokratie) bis hin zu scheindemokratischen Diktaturen. Der Ansatz der direkten Demokratie versucht, die Unmittelbarkeit der Volksherrschaft zu erhöhen. Diesem Ansatz sind bisher etwa die Hälfte aller Staaten gefolgt (Volksentscheide auf nationaler Ebene) 1 . In Deutschland ist dagegen der Status der direkten Demokratie auf Bundesebene kümmerlich.
Der Wiedervereinigungsprozess löste in Deutschland eine Debatte um das Wesen der Demokratie aus, die 1992 in der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bund und Ländern institutionalisiert wurde. In ihr ging es auch um Fragen der Einführung direktdemokratischer Elemente ins Grundgesetz.
Diese Arbeit soll den Status direkter Demokratie in Deutschland beleuchten, einen Überblick über zugrundeliegende Theorien liefern, Formen direkter Demokratie erläutern sowie Anregungen zur Frage der Umsetzbarkeit im politischen sowie der Akzeptanz im gesellschaftlichen System geben. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass die Einführung direktdemokratischer Elemente vor allem nach der Wiedervereinigung große Chancen hatte.
1 Vgl. Tiefenbach, Paul.: Direkte Demokratie im internationalen Vergleich, www.mehr- demokratie.de/bu/dd/international.htm
3
I.1. Zur Geschichte direkter Demokratie in Deutschland bis 1990
Die Geschichte direktdemokratischer Elemente auf nationaler Ebene in der Bundesrepublik beginnt 1919 mit der Weimarer Verfassung, und sie endet auch mit ihr. In ihr wurden direkte Beteiligungsrechte des Volkes auf Reichsebene und teilweise in Länder- und Gemeindeverfassungen verankert. Dies umfasste verschiedene Formen unmittelbarer Gesetzgebung sowie die direkte Wahl des Reichspräsidenten 2 . Die Erinnerung an Weimarer Zeiten in bezug auf direkte Demokratie scheint negativ belastet zu sein oder zumindest ein ambivalentes Bild zu hinterlassen. 3 Grundlegend dafür sind die (wenigen) von der NS-Diktatur politisch geschickt eingesetzten Plebiszite. Dieses Instrument hat seither einen autoritären Beigeschmack 4 . Otmar Jung sieht die Ergebnisse der Plebiszite jedoch lediglich als „politische Zerrbilder“ 5 , die der politischen Einheitskultur geschuldet waren und von der politischen Führung faktisch abgeschafft wurden, als sich 1934 in der Abstimmung zur Legitimierung des „Führers“ als Staatsoberhaupt Widerstand gegen das Regime abzeichnete. 6
Nach dem Zweiten Weltkrieg führten einige westdeutsche Länderverfassungen direktdemokratische Elemente ein. Der Parlamentarische Rat, der 1948/49 die Verfassung der Bundesrepublik ausarbeitete, stellte sich in seiner Gesamtheit strikt gegen Volksreferenden und -initiativen. Die Argumentation beruhte zum Teil auf den genannten Gründen, eine wirkliche Diskussion wurde aber auch deutlich unterbunden. 7 Theodor Heuss’ berühmter Ausspruch, direkte Demokratie sei eine „Prämie für jeden Demagogen“ spiegelt das deutliche Misstrauen gegenüber der demokratischen Reife der Bürger wider. Die „’Plebiszitäre Quarantäne’ des Grundgesetzes“ 8 ist jedoch auch den Anfängen des Kalten Krieges geschuldet, da den westdeutschen Sozialisten keine so weitreichende politische Handhabe zuteil werden sollte. So enthält das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz denn auch keine
2 vgl. Klages/Paulus: Direkte Demokratie in Deutschland, S.14
3 Ausführlich hierzu: Heußner/Jung: Mehr direkte Demokratie wagen, S.41-60
4 vgl.Klages/Paulus: Direkte Demokratie in Deutschland, S.10
5 Heußner/Jung: Mehr direkte Demokratie wagen, S.72
6 vgl. Heußner/Jung: Mehr direkte Demokratie wagen, S.73
7 vgl. Heußner/Jung: Mehr direkte Demokratie wagen, S.77ff.
8 Klages/Paulus: Direkte Demokratie in Deutschland, S.14f.
4
direktdemokratischen Einflussmöglichkeiten der Bürger, mit Ausnahme des bei der Neugliederung von Bundesländern 9 obligatorischen Volksreferendums. Als 1974-76 erneut von der Enquete-Kommission des Bundestags Verfassungsfragen gewälzt werden, ergeht wiederum eine Absage an die direkte Demokratie: „Angesichts der ‚nicht aufhebbaren Spannung zwischen repräsentativ-demokratischen und
plebiszitär-demokratischen Organisationsformen und Legitimationsverfahren’ erscheine die
Erweiterung solcher plebiszitärer Möglichkeiten kein geeigneter Weg, das demokratisch-repräsentative System auf der Ebene des Bundes zu festigen und in seiner Legitimationskraft
zu stärken. Es bestehe vielmehr die Gefahr, daß sie die Bedeutung des Parlaments verringern
und die Funktions- und Integrationsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
der Bundesrepublik insgesamt beeinträchtigen.“ 10
Während auf Bundesebene die Quarantäne aufrechterhalten bleibt, wurden bis 1990 in allen neuen und fast allen alten Länderverfassungen (außer auf Bezirksebene in Berlin) Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Landes- und Kommunalebene verankert. Doch auch hier zeigen sich (noch heute gültige) Vorbehalte:
„In den deutschen Bundesländern sind die Bedingungen im Vergleich zur Schweiz oder den
US-Bundesstaaten besonders restriktiv, da die Antrags- und Zustimmungshürden sehr hoch
sind und das Finanztabu [...] die Themen grundsätzlich beschränkt.“ 11
II. Demokratietheorie
II.1. Grundlagen
Grundlage jeglicher Theorie der Demokratie ist die Souveränität des Volkes 12 und die politische Gleichheit der Bürger. Demokratie versucht, die Identität von Regierten und Regierenden herzustellen 13 und geht daher von einem politisch entscheidungsfähigen Bürger, dem homo politicus, aus. Dies ist das „Sozialkapital“ 14 des demokratischen Staates. Die am meisten bemühte empirische Form der Demokratie bildet die griechische Versammlungsdemokratie des 6.-4. Jhd. v. Chr., die als Gegenentwurf zur
9 Art. 29 GG
10 Heußner/Jung: Mehr direkte Demokratie wagen, S.84
11 Schiller: Direkte Demokratie, S.16
12 demos kratein, gr.: Volksherrschaft
13 vgl. Nohlen: Kleines Lexikon der Politik, S.66f.
14 vgl. Putnam, Robert D.: Making Democracy work: Civic Traditions in modern Italy. Princeton 1993. zitiert nach: Schmidt: Demokratietheorien, S.259
Arbeit zitieren:
Jonas Eberle, 2003, Direkte Demokratie in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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