Berufsverbände, gewerkschaftliche Interessenvertretung und Interessenhandeln der Praktiker der Sozialen Arbeit? Einleitung
Die Profession der Sozialen Arbeit blickt in Deutschland auf eine über hundert jährige Geschichte zurück. Während dieser Zeit wurde die Soziale Arbeit immer von dem Umstand begleitet, dass sie sich einerseits überhaupt erst erkämpfen musste, dass manche ihrer Handlungsfelder als überhaupt nötig angesehen wurden, und andererseits dass die dafür nötigen Ressourcen bereitgestellt wurden (vgl. Schacht 2005). Das Erstreiten bestimmter Rechte und Privilegien kann jedoch nur durch eine starke Basis und einer gemeinsamen Stimme erreicht werden. Dazu sind in erster Linie Zusammenschlüsse von mehreren Personen nötig, die sich strukturell organisieren. Diese Arbeit soll daher der Frage nachgehen, wie und weshalb Praktiker der Sozialen Arbeit in Deutschland seitdem organisiert sind, wie ihre Strukturen aussehen, und somit darlegen, wie der Stand berufsverbandlicher und gewerkschaftlicher Organisation dieser Profession in Deutschland ist.
Diese Studienarbeit gibt die Inhalte der Präsentation „Berufsverbände, gewerkschaftliche Interessenvertretung und Interessenhandeln der Praktiker der Sozialen Arbeit?“ in erweiterter Form 1 wieder. Zunächst wird auf den allgemeinen Begriff des Interessensverbandes als Grundlage eingegangen, bevor sich anschließend dem Themenfeld mit der historischen Entwicklung genähert wird. Im darauf folgenden Abschnitt wird gezielt auf die existierenden Formen der sozialarbeiterischen Interessensverbünde eingegangen. Im Anschluss wird ein Ausblick auf den internationalen Stand unternommen. Ebenfalls werden mögliche Gründe für eine geringe Interessensvertretung der Praktiker der Sozialen Arbeit aufgezeigt. Zum Schluss werden die Erkenntnisse dieser Arbeit in einem Fazit und Ausblick zusammengetragen.
1 Aufgrund der Zeit die für die Präsentation zur Verfügung stand, musste diese um einige Inhalte gekürzt werden, die jedoch in dieser Ausarbeitung enthalten sind. 2
Berufsverb ände, gewerkschaftliche Interessenvertretung und Interessenhandeln der Praktiker der Sozialen Arbeit?
Berufsverb
Inhalt
1) Interessensverband - 4 -
2) Historische Entwicklung der Interessensverbande der Sozialen - 4 -
Arbeit
3) Interessensverbände der Sozialen Arbeit - 7 -
a. Wohlfahrtsverbände - 7 -
b. Gewerkschaften - 8 -
c. Berufsverbände - 11 -
d. Exkurs: Der DBSH als exemplarisches Beispiel einer - 12 -
interessensverbandlichen Identitätsfrage
e. Bündnisse, Initiativen und Arbeitsgemeinschaften - 15 -
4) Internationale Interessensverbünde der Sozialen Arbeit - ein - 17 -
Ausblick
5) Geringe Interessensvertretung der Praktiker der Sozialen Arbeit - 18 -
- mögliche Gründe
6) Fazit und Ausblick - 21 -
7) Anhang
a. Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis - 23 -
b. Quellen - 24 -
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Berufsverbände, gewerkschaftliche Interessenvertretung und Interessenhandeln der Praktiker der Sozialen Arbeit? 1.) Interessensverband
Unter einem Interessensverband versteht man eine auf Dauer angelegte außenwirksame Vereinigung, deren Ziel die Durchsetzung spezieller Interessen ist. Dabei werden grundsätzlich zwei Bereiche unterschieden. Zum einen gibt es Verbände von Einzelpersonen sowie Verbände von Gruppen. Während beim erstgenannten natürliche Personen die Mitglieder des Verbandes sind, handelt es beim zweitgenannten um einen Zusammenschluss von nicht-natürlichen Personen, in der Regel um Interessensverbünde von juristischen Personen 2 3 . Sahner erweitert diese allgemeine Definition noch um zwei weitere Dimensionen: (1) zum einen fügt er die Beitrittsgründe von Freiwilligkeit und Zwang an, durch die Interessensverbünde entstehen können, sowie (2) die Dimension der politischen Verantwortung, welche Interessensverbünde trotz ihres Ziel der Verwirklichung der Interessen der Mitglieder in Form von Mitwirkung oder Einwirkung 4 , nicht anstreben (vgl. Sahner 1993).
In Deutschland kann jeder Mensch Interessensverbünde gründen, da diese dem Koalitionsrecht und der Vereinigungsfreiheit unterstehen und im Grundgesetz (Art. 9 Abs. 1) geschützt sind.
2.) Historische Entwicklung der Interessensverbände der Sozialen Arbeit Bereits gegen Ende des 19 Jahrhunderts des vergangenen Jahrtausends wurden in Berlin die ersten Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit gegründet. 5 Jedoch dauerte es noch bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts bis sich über das Ehrenamt oder die Hilfsarbeit hinaus Frauen begannen als voll Berufstätige in der Sozialen Hilfe zu organisieren. Einige Jahre bevor Alice Salomon die erste Lehrstätte der Sozialen Frauenschule in Berlin eröffnete, und
2 Vgl. http://www.wikipedia.de; 17.10.2010
3 Eine Bürgerinitiative, die beispielsweise für den Erhalt günstigen Wohnraums ist, kann, muss aber nicht ein rechtsfähiger Zusammenschluss sein. Dies wäre in diesem Sinne auch als Interessensverbund zu verstehen, der jedoch keine juristische Person darstellt.
4 Vielmehr kann versucht werden durch Druck Einfluss zu nehmen. Solche Vereinigungen bezeichnet man als pressure groups: „Organisierte Interessengruppen, die auf Regierung, Parlament, Parteien, Verwaltung und öffentliche Meinung Einfluss und Druck auszuüben versuchen“: vgl. http://www.wissen.de; 01.12.2010
5 Vgl. http://www.dbsh.de/html/geschichte1.html; 01.12.2010
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Berufsverbände, gewerkschaftliche Interessenvertretung und Interessenhandeln der Praktiker der Sozialen Arbeit?
damit den Grundstock für die institutionelle professionalisierte Ausbildung Sozialer Arbeit in Deutschland legte, schlossen sich 1903 die Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission, als sozial tätige Frauen, zu einem Verband zusammen. Dennoch sollte es noch ein weiteres Jahrzehnt dauern bis Hedwig Wachenheim und andere Mitglieder der Mädchen- und Frauengruppen die Gründung eines Berufsverbandes für den Frauenberuf der Sozialarbeiterinnen für öffentliche und private Wohlfahrtspflege verkündeten (vgl. Reinicke 2008). Daraufhin wurde im Oktober 1916 der Deutsche Verband der Sozialbeamtinnen gegründet, der die beruflichen Interessen der ersten Sozialarbeiterinnen vertreten sollte. Im gleichen Jahr wurde ebenfalls der Verein katholischer deutscher Sozialbematinnen gegründet. Im Zuge der Professionalisierung Sozialer Arbeit nannte sich der 1903 gegründete Verband der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission zu Verband der evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen um. Diese drei ersten Berufsverbände der Sozialen Arbeit schlossen sich 1920 zu der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflegerinnen Deutschlands (AG) zusammen, und bildeten somit einen ersten Dachverband Sozialer Arbeit in Deutschland. Gemeinsam veröffentlichten diese drei Verbände unter dem Dach der AG eine monatliche Fachzeitschrift, welche überkonfessionell und verbandübergreifend als Berufsorgan der AG galt. Ebenfalls erging im Jahr 1920 der erste Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung durch den Preußischen Minister für Volkswohlfahrt, an dessen Erarbeitung die Verbünde der AG maßgeblich beteiligt waren. Auch wenn sich die vermehrt ausgebildeten Männer in der Sozialen Arbeit bereits 1925 begannen im Bund Deutscher Sozialbeamten zu organisieren, entwickelte sich die Mehrzahl der Berufsverbände für Männer in den sozialen Frauenberufen erst später. Bis zum Jahre 1933 wurden noch weitere Berufsverbände und -vereine gegründet, die jedoch alle zwangsaufgelöst und durch die Fachschaft der
Wohlfahrtspflegerinnen/Volkspflegerinnen unter Führung der Deutschen Arbeiterfront unter den Nationalsozialisten ersetzt wurden. Diese bis dato entstandenen Berufsverbände waren jedoch bis 1933 kaum gewerkschaftlich organisiert (vgl. Reinicke 2008).
Nach 1945 wurden erneut Berufsverbände der Sozialen Arbeit gegründet, die jedoch nachwievor nach konfessionellen und weltanschaulichen Gesichtspunkten geteilt waren, dadurch gelang es wieder nicht die Grenzen zu überwinden und
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Berufsverbände, gewerkschaftliche Interessenvertretung und Interessenhandeln der Praktiker der Sozialen Arbeit?
einen starken Berufsverband zu gründen. Ebenfalls scheiterte die Gründung einer starken gewerkschaftlichen Interessensvertretung häufig daran, dass zwar einige der neu gegründeten Berufsverbände es ihren Mitgliedern gewährte, sich außerhalb der Verbandsaktivitäten zu organisieren (andere Berufsverbände hingegen wollten es selbst machen), die Mitglieder sich jedoch nicht angemessen vertreten fühlten (vgl. Paulini 2003), und sich somit die gewerkschaftliche Entwicklung Sozialer Arbeit weiterhin nur langsam entwickelte.
Abb. 1 Übersicht der historischen Entwicklung (relevante Daten)
Quelle: Darstellung Schilling/Zeller 2007, S. 252; ergänzt durch weitere Eintragungen
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Arbeit zitieren:
Mario Schmiedel, 2011, Berufsverbände, gewerkschaftliche Interessensvertretung und Interessenhandeln der Praktiker der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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