1. Berufsorientierung - ein Überblick und die Kristallisierung in den
hessischen Ausbildungspakten
Schnellere Entwicklungen und tiefgreifende Veränderungen bestimmen heutzutage maßgeblicher als früher die berufliche Lebensplanung junger Menschen. Der Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft und die zunehmende Internationalisierung und Globalisierung stellen dabei die wesentlichsten Veränderungen dar. Durch kommunikative und arbeitsteilige Intensivierung verändern sich Arbeitsfelder, Tätigkeitsprofile und Verantwortungsbereiche in hohem Maße. Solche Veränderungen des Arbeitsspektrums wirken sich nachhaltig auf die BewerberInnen für den Arbeitsmarkt aus. Die Anforderungen der Betriebe und Unternehmen steigen stetig und verlangen neben fachlichen Qualifikationen auch Leistungsfähigkeit, Flexibilität und Engagement von Mitarbeitern. Die Fähigkeit überhaupt ausgebildet zu werden spielt dabei die grundlegendste Rolle. Der Bereich um die Persönlichkeit, Einstellungen und Werthaltungen wird dem des Wissens und Könnens nicht nur gleich-, sondern sogar in den Vordergrund gestellt. 1 "Der Erwerb von Sozial-, Methoden- und Handlungskompetenz, von Kommunikations- und Teamfähigkeit, Vernetzungs- und Organisationsfähigkeit, Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit angesichts komplexer Situationen sowie die Fähigkeit, unternehmerisch zu denken und zu handeln, erhalten immer größeres Gewicht." 2
Die Berufsorientierung ist grundlegend im § 33 Sozialgesetzbuch III (SGB III) und in einer Ergänzung in den §§ 421q & 421s SGB III benannt. Träger aller Berufsorientierungsmaßnahmen ist demnach die Agentur für Arbeit. In ihren Aufgabenbereich fällt eben das Betreiben von Berufsorientierung „zur Vorbereitung der Jugendlichen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber“ 3 . Zentrale Orientierungsthemen sind „Fragen der Berufswahl, … die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, … Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie … beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt“ 4 . Insbesondere Schüler allgemeinbildender Schulen können „durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung“ 5 gefördert werden, was mit einer Dauer von maximal vier Wochen und mit der Forderung dieses in der unterrichtsfreien Zeit abzuleisten definiert ist. Mit der erweiterten vertieften Berufsorientierung werden diese Einschränkungen aufgehoben, sodass auch längere und während der Schulzeit stattfindende Maßnahmen durchgeführt werden können. Im letzten Satz des § 33 SGB III wird dann noch
1 vgl. Witschaß/ Delbos/ Hüchtermann/ Wiethaup 2003
2 Witschaß/ Delbos/ Hüchtermann/ Wiethaup 2003
3 Bundesministerium der Justiz
4 Bundesministerium der Justiz
5 Bundesministerium der Justiz
deutlich, dass die Agentur für Arbeit nicht einzig an solchen Fördermaßnahmen beteiligt ist, sondern zumindest finanziell auf Dritte angewiesen ist. Gesetzestypisch machen diese Aussagen des § 33 SGB III nur theoretisch klar, was Berufsorientierung will und wer zuständig ist, doch nicht welche konkreten Maßnahmen angewandt werden. Diese zu benennen, würde aber erstens an dieser Stelle zu weit führen und ist zweitens auch nicht Gegenstand dieser Arbeit. 6
Die Agentur für Arbeit ist nicht die alleinige Instanz für die Umsetzung von Berufsorientierung. Um die angesprochene Ausbildungsfähigkeit frühzeitig zu erreichen, muss bereits in den allgemeinbildenden Schulen darauf Bezug genommen werden. Zur näheren Veranschaulichung lässt sich die Entwicklung von Ausbildungsstandards am Beispiel der hessischen Landesregierung betrachten.
Die hessische Landesregierung beschloss seit dem Jahr 2004 bis vorerst 2012 insgesamt drei Ausbildungspakte. Eine vollständige Analyse derer wäre zwar interessant, jedoch durch die Vielfältigkeit der behandelten Themen uferlos. Betrachten wir nun aber ausschließlich den Bereich Berufsorientierung und suchen schlicht und einfach diesen Begriff in den Dokumenten, so fällt eines ganz wesentlich auf: während dieser im Pakt von 2004-2006 gerade ein einziges Mal auftaucht - und zwar als Ausbildungsthema im Kontext der akademischen Lehrerausbildung 7 , d.h. ohne Bezug zur Schülerschaft - wird der Begriff im Pakt von 2007-2009 wesentlich häufiger und deutlich mehr an der Zielgruppe Jugendliche orientiert verwendet. Thematisiert werden die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf durch die Eingliederung von Berufsorientierungsmaßnahmen ab der 7. Klassenstufen an-hand curricularer Ausbildungskonzepte 8 , das verstärkte Nutzen der vertieften Berufsorientierung 9 sowie erstmals der Bezug zum 2005 entwickelten Programm OloV 10 („Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen in Hessen“). Im vergangenen Jahr wurde nunmehr der dritte Pakt geschlossen, jedoch ausgehend von völlig neuen Voraussetzungen. Während es in den vorhergehenden Jahren durch mangelnde Ausbildungsplätze schwerpunktmäßig darum ging, diese seitens der wirtschaftlichen
6 weiterführend dazu: Bundesagentur für Arbeit: Vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung (Berufsorientierungsmaßnahmen) und erweiterte vertiefte Berufsorientierung nach den §§ 33
Satz 3 - 5 und 421q SGB III. Geschäftsanweisungen (Stand Januar 2010). Online abrufbar unter:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A02-
Berufsorientierung/Publikation/HEGA-01-2010-Vertiefte-BO-Anlage-1.pdf
7 vgl. Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (a), S.9
8 vgl. Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (b), S.3
9 vgl. Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (b), S.7 f.
10 vgl. Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (b), S.8
Akteure zu garantieren, lagen zum Paktschluss 2010 mehr Ausbildungsplätze als Bewerber vor. Daher und aus Angst vor dem drohenden Fachkräftemangel wurde der Fokus nun auf die Berufsorientierung in Schulen und die Stärkung der Ausbildungsreife bei Schulabgängern gelegt. Die Kernpunkte sind darin: gesetzliche Verankerung der Berufsorientierung in der Lehreraus- und -weiterbildung 11 , welche unterstützend durch die Industrie- und Handelskammern angeboten werden 12 , gesetzliche Verankerung von Berufsorientierungsprozessen und die weitere Verstetigung und Entwicklung der landesweiten Strategie OloV 13 . Die Analyse lässt die Vermutung zu, dass diese Strategie das Grundgerüst für die Berufsorientierung in Hessen darstellt. Im folgenden Kapitel werde ich diese Initiative daher zunächst einmal genauer vorstellen und die Ziele und Akteure definieren (2.1.). Anschließend gehe ich dann explizit auf die für die Berufsorientierung und die Ausbildungsreife zugrunde gelegten Quali-tätsstandards ein (2.2.), um dann ausgewählte anhand konkreter Umsetzungsbeispiele näher zu beschreiben (2.3.). In einem Schlusswort möchte ich dann diese Strategie zusammenfassen und positive wie negative Kritik dazu äußern.
2. Die hessenweite Strategie OloV
Um den Übergang von der Schule zum Beruf so zu gestalten, dass junge Menschen „zügig und passgenau“ 14 in berufliche Ausbildungen vermittelt werden können, entwickelten die Partner des hessischen Ausbildungspaktes die landesweite Strategie OloV. In den folgenden Abschnitten werde ich diese Strategie näher betrachten. Ich gehe dazu zunächst kurz auf ihre Entstehung und Absicht ein, welche die Akteure definierten (2.1.), um anschließend die Qualitätsstandards bezüglich der Berufsorientierung und Förderung der Ausbildungsreife zu benennen (2.2.). Schließlich werde ich ausgewählte Standards anhand von Beispielen belegen, um die praktische Umsetzung zu verdeutlichen (2.3.).
2.1. Entstehung, Ziele und Akteure
Die Ausgangslage für die Entstehung dieser Strategie waren die absehbaren Folgen der fehlenden Fachkräfte und die Einmündung zu vieler Jugendlicher in das Übergangssystem. Um diesen Prozessen entgegenzuwirken, wurde auf der Grundlage des ersten Ausbildungspaktes diese Strategie entwickelt - damals jedoch vorrangig mit dem Schwerpunkt der Vermittlungsarbeit - mit dem Ziel die Tätigkeiten zwischen den einzelnen vermittelnden Stellen bes-
11 vgl.Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (c), S.4
12 vgl. Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (c), S.7
13 vgl. Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (c), S.4
14 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 2010, S.6
ser abzustimmen. 15 Im Ausbildungspakt von 2007 wird OloV dann bereits näher beschrieben und erstmals mit Berufsorientierung verknüpft. Zudem wurde vereinbart, qualitative Standards zu entwickeln und diese in den Jahren 2008 und 2009 zu erproben. Damit wird das Ziel verfolgt die Berufsorientierung qualitativ und die Ausbildungsvermittlungsprozesse qualitativ und quantitativ zu verbessern. 16
Bevor ich auf die Qualitätsstandards zu sprechen komme, widme ich mich noch kurz den regionalen Akteuren. Grundlegend dafür ist, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte an dem Projekt teilnehmen und somit ein flächendeckendes Instrument ermöglichen, um die Themenfelder Berufsorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife, Ausbildungsplatz-Akquise und Matching und Vermittlung zu bearbeiten und zu entwickeln. Sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene kamen verschiedene Institutionen, Vereinigungen und Arbeitskreise zusammen, um die Entwicklungen intensiv und mit messbaren Erfolgen voranzutreiben sowie nachhaltige Strukturen dauerhaft zu verankern. 17 Abbildung 1 zeigt dazu alle regionalen Akteure in Hessen.
Die Aufgabe der regionalen Akteure ist die Umsetzung der Qualitätsstandards. Dieser Arbeitsablauf lässt sich am besten anhand eines Kreislaufes beschreiben, welcher sich mit zu-
15 vgl.Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (a), S.13
16 vgl. Wirtschaft, Kommunale Spitzenverbände, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und Hessische Landesregierung (b), S.8
17 vgl. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 2010, S.7
18 vgl. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 2010, S.11
Arbeit zitieren:
B.A Bildungs- und Erziehungswissenschaftler Michel Beger, 2011, Berufsorientierung und deren Umsetzung am Beispiel der hessenweiten Strategie OloV, München, GRIN Verlag GmbH
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