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Inhaltsverzeichnis
A. Einführung 1
B. Begriff des Wertungswiderspruchs 1
I. Allgemeiner Sprachgebrauch 1
II. Kategorisierung von Widersprüchen 2
1. Normwiderspruch 2
2. Wertungswiderspruch 2
3. Andere Widerspruchstypen 3
C. Prüfungsmaßstäbe 4
I. Verfassungsrechtliche Vorgaben 4
1. Gewaltenteilung und Gesetzesbindung 4
2. Rechtssicherheit/Vertrauensschutz und Bestimmtheitsgebot 5
3. Bundesstaats- und Demokratieprinzip 6
4. „Systemgerechtigkeit“ und „Folgerichtigkeit“ des Art. 3 Abs. 1 GG 6
5. Das Prinzip der Widerspruchsfreiheit als eigener Prüfungsmaßstab? 7
II. Leitprinzipien des Energierechts 7
III. Gesetzgeberisches Ziel der konkreten legislativen Maßnahmen 8
D. Rechtsprechungsanalyse in der Sache citiworks 8
I. Sachverhalt 8
II. Verfahrensüberblick 9
III. Netzzugangsanspruch gem. § 20 EnWG 9
IV. Ausnahme vom Netzzugang: Objektnetze gem. § 110 EnWG 10
1. Inhalt und Reichweite des § 110 EnWG 10
a) Typen von Objektnetzen. 10
b) Entstehungsgeschichte 11
c) Leitziele des Energiewirtschaftsgesetzes 12
d) Feststellungsbescheid der Regulierungsbehörde 13
2. Vereinbarkeit mit Europarecht 15
a) Art. 20 Richtlinie 2003/54/EG 15
b) Eingereichte Stellungnahmen 16
VI
c) Schlussantrag des Generalanwalts Mazák 16
d) Urteil des Europäischen Gerichtshofs 17
3. Notwendigkeit der teleologischen Reduktion? 19
a) Inhalt und Voraussetzungen der Rechtsfigur 19
b) Richtlinienkonforme Auslegung 20
c) Zwischenergebnis für den Bestand des § 110 EnWG 21
d) Netzzugangsanspruch gem. § 19 GWB als Schranke des § 110 EnWG 21
aa) Anwendbarkeit des Kartellrechts 21
bb) Inhalt und Reichweite des § 19 GWB 22
cc) Konsequenz für die Anwendung des § 110 EnWG 23
e) Ergebnis für den Bestand des § 110 EnWG 23
V. Folgen für die Rechtsanwendung und den Gesetzgeber 24
1. Derzeitige Regulierungspraxis und Anwendung der Rechtsvorschrift 24
2. Neufassung/Ersetzung des § 110 EnWG durch den Gesetzgeber 25
E. Zusammenfassung in 10 Thesen. 26
VII
A. Einführung
Widersprüche in der Rechtsordnung stellen sowohl den Normgeber als auch den 1
Rechtsanwender vor besondere Herausforderungen. Oftmals bereitet bereits die Identifikation eines Widerspruchs Schwierigkeiten. Wurde ein Widerspruch erkannt, so muss er entweder durch den Normgeber behoben oder durch den Rechtsanwender mit Hilfe besonderer Argumentationsmethoden gelöst werden.
In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwiefern Wertungswidersprüche in 2
der Rechtsanwendung auftauchen und wie sie behandelt werden. Hierzu ist der Wertungswiderspruch zunächst von anderen Widerspruchstypen abzugrenzen. Anschließend werden Prüfungsmaßstäbe erarbeitet, nach denen sich ein Wertungswiderspruch bemisst. Prüfungsgegenstand ist schließlich die Rechtsanwendung des § 110 EnWG in der Sache citiworks AG ./. Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die Praxisrelevanz der Entscheidungen zeigt sich an der Betroffenheit aller Objektnetze
(Strom und Gas) in Deutschland 1 . Zudem erlässt die Bundesnetzagentur seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keine neuen Feststellungsbescheide mehr nach § 110
Abs. 4 EnWG. 2 Es folgt vollumfänglich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und bejaht einen Netzzugangsanspruch gem. § 20 EnWG, auch wenn es sich um ein
Objektnetz nach § 110 EnWG handelt. 3
B. Begriff des Wertungswiderspruchs
I. Allgemeiner Sprachgebrauch
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden unter einem Widerspruch synonyme Begriffe 3
verstanden. 4 wie Unvereinbarkeit, Widersprüchlichkeit und Inkonsistenz
Gleichbedeutende Begriffe für Wertung sind Einschätzung, Ermessen, Würdigung,
(Wert)urteil. 5 Es zeigt sich, dass der Begriff des Wertungswiderspruchs in seinem
1 Scholtka/Helmes, NVwZ 2008, 1310 (1310).
2 BNetzA, Aktuelle Fragen der Zugangsregulierung zu den Stromnetzen, S. 15, Bourwieg, in: Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, § 110 Rn. 24; kritisch zu dieser Praxis Ortlieb, EWeRK 2010, 152 (153); Küper/Zöckler, Objektnetze gemäß § 110 EnWG - Die Auferstehung des Phönix?, S. 13; Scholtka/Helmes, NVwZ 2008, 1310 (1312).
3 Vgl. BNetzA, Beschl. v. 27.10.2010 - Az: BK6-10-136, S. 9 f.
4 Duden - Das Synonymwörterbuch, Begriff: „Widerspruch“.
5 Duden - Das Synonymwörterbuch, Begriff: „Wertung“.
1
Ursprung oft nur aus dem Senderhorizont heraus verstanden werden kann und deshalb der Auslegung bedarf, nicht nur um einen eindeutigen Sprachgebrauch nach einem Empfängerhorizont zu ermöglichen, sondern insbesondere um seine Merkmale herausarbeiten zu können. Dies ist Voraussetzung für die Untersuchung, ob ein Wertungswiderspruch vorliegt.
II. Kategorisierung von Widersprüchen
Klärungsbedürftig ist zunächst die Frage, welche Arten von Widersprüchen 4
unterschieden werden. Die Kategorisierung und Abgrenzung von verschiedenen Arten von Widersprüchen ist notwendig, wenn die daran anknüpfenden Folgen verschieden sind. Die Rechtswissenschaft differenziert vor allem Normwidersprüche und Wertungs-
widersprüche. 6
1. Normwiderspruch
Ein Normwiderspruch liegt vor, wenn zwei Regelungen an denselben Tatbestand zwei 5
miteinander unvereinbare Rechtsfolgen knüpfen. 7 Dieser Widerspruch wird richtigerweise auch als logischer Widerspruch bezeichnet. Richtig deshalb, weil es
schlechterdings unvorstellbar ist, dass etwas gelten soll, was gerade nicht gelten soll. 8 Demzufolge sind beide Normen hinsichtlich ihres Rangs (lex superior derogat legi inferiori), ihrer Spezialität (lex specialis derogat legi generali) sowie nach ihrer Zeitfolge (lex posterior derogat legi priori) auszulegen und der Anwendungsvorrang
einer Norm zu bestimmen. 9
2. Wertungswiderspruch
Anders als beim Normwiderspruch können bei einem Wertungswiderspruch zwar zwei 6
verschiedene Rechtsfolgen miteinander vereinbar sein, jedoch widerspricht die Befolgung der einen Norm dem Telos der anderen Norm. Mit anderen Worten: Die Befolgung der einen Norm wirkt konträr entgegen des vom Gesetzgeber beabsichtigten Effekts der anderen Norm. Beispiele für Wertungswidersprüche finden sich häufig im
6 Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S. 155 f.
7 Jarass, AöR 126 (2001), 588 (592); vgl. auch Sodan, JZ 1999, 864 (865).
8 Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S. 155.
9 BVerfGE 98, 106 (119); Rüthers/Fischer, Rechtstheorie, S. 485 ff.
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Sebastian Böhme, 2011, Wertungswidersprüche in der Rechtsanwendung am Beispiel der Rechtsprechung zum § 110 EnWG in der Sache "citiworks", München, GRIN Verlag GmbH
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