Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis 2
Abk ürzungsverzeichnis 3
Variablenverzeichnis 4
1 Einleitung 5
2 Festlegung des Rechnungszinses 7
2.1 Gesetzliche Regelungen 7
2.2 Empfehlung der DAV 8
3 Auswirkungen einer Änderung des Rechnungszinses auf die
Ablaufleistung 10
3.1 Formeln zur Berechnung der Kapitalabfindung 11
3.2 Berechnen der Sterbetafel 12
3.3 Auswirkungen 13
4 Aufwand, den eine Änderung des Höchstrechnungszinses in einem
Versicherungsunternehmen verursacht 16
5 Fazit 18
Quellenverzeichnis 20
Anhang 22
1
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Bestandsverteilung nach Rechnungszinssätzen................... 7 Abbildung 2 Vergleich Höchstrechnungszins und Umlaufrendite ............. 8 Abbildung 3 Szenarien zur Empfehlung des Rechnungszinses ............... 9 Abbildung 4 Die Höhe des Rechnungszinses seit 1903 ......................... 10 Abbildung 5 Vergleich der prozentualen Auswirkungen einer Rechnungszinsänderung bei verschiedenen Eintrittsaltern ...................... 15 Abbildung 6 Auswirkung einer Änderung des Rechnungszinses auf die
Ablaufleistung ........................................................................................... 16
2
Abkürzungsverzeichnis
DAV Deutsche Aktuarvereinigung e.V DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. HGB Handelsgesetzbuch VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
3
Variablenverzeichnis
, Anzahl der Lebenden eines Kollektivs, die im Kalenderjahr das Alter haben
, Wahrscheinlichkeit eines im Kalenderjahr -Jährigen, im kommenden Jahr zu sterben
Höhe des Beitrages Höhe der Kapitalabfindung Rechnungszins Kalenderjahr
Diskontierungsfaktor =
Eintrittsalter eines Mannes, analog für alle Variablen Eintrittsalter einer Frau
Alter zum Ende der Aufschubzeit, Rentenbeginnalter
4
1 Einleitung
Zum 1. Januar 2012 wird es in der deutschen Lebensversicherungsbranche einen neuen Höchstrechnungszins von 1,75% geben. Damit ist ein historischer Tiefstand erreicht. Dies führt zu einem Echo in den Medien und Fragen bei den Verbrauchern, inwieweit ihre eigenen Verträge betroffen seien.
Der Höchstrechnungszins gilt für die Deckungsrückstellungen eines Versicherungsunternehmens. Dabei gibt es verschiedene Höchstrechnungszinssätze für die Lebens-, Kranken- und Pensionsversicherung. Bei der Kalkulation eines Versicherungsvertrages wird das Äquivalenzprinzip angewendet. Das heißt, dass der Barwert der zukünftigen erwarteten Auszahlungsverpflichtungen gleich dem Barwert der zukünftigen erwarteten Einnahmen, der Beiträge, ist. Es entwickeln sich im weiteren Versicherungsverlauf diese beiden Barwerte nicht symmetrisch. Besonders deutlich wird dies in der Rentenversicherung. Die Beiträge gehen in den ersten Jahren der Versicherung, der Aufschubzeit, ein, die Leistungen werden erst später im Rentenbezug erbracht. Das heißt, dass beispielsweise nach den ersten fünf Versicherungsjahren der Barwert der Beiträge, die noch zu erwarten sind, schon deutlich gesunken, der Barwert der Auszahlungsverpflichtungen aber nahezu unverändert ist. Ebenso wird dieser Sachverhalt in der Risikolebensversicherung deutlich. In jungen Jahren ist das Risiko zu sterben deutlich geringer als in höherem Alter. Trotzdem zahlt der Versicherungsnehmer in der Regel jedes Jahr den gleichen Beitrag.
Das Versicherungsunternehmen muss also in den frühen Jahren einer Versicherung das Geld, das noch nicht benötigt wird, für später ansparen, wenn die Leistungen die Prämieneinnahmen übersteigen werden. Dies nennt man Deckungsrückstellung.
Deckungsrückstellungen werden prinzipiell immer prospektiv, das heißt in die Zukunft gerichtet, berechnet. Theoretisch könnte man das Äquivalenz-
5
Arbeit zitieren:
Maike Urbatzka, 2011, Der Höchstrechnungszins in der deutschen Lebensversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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