Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die Grundschule 2
2.1 Schulportrait 2
2.2 Außenkontakte und Angebote außerhalb des obligatorischen Unterrichts 4
2.3 Aufgabenspektrum der Lehrer und innerschulische Kooperation 5
3. Hospitationsaufgaben 7
3.1 Soziales Lernen 7
3.2 Ganzheitliches Lernen 11
3.2.1 Handlungsorientierter Unterricht 11
3.2.2 Projektunterricht 12
3.2.3 Gestaltung von Schulräumen 13
3.2.4 „Lernen mit Kopf, Herz und Hand“ 14
4. Partizipation der Schüler im Unterricht und Schulalltag 15
5. Resümee 17
6. Literaturverzeichnis 18
7. Anhang 19
7.1 Elternversammlung 19
7.2 Eigene Stundenreflexion 20
1. Einleitung
Das Orientierungspraktikum hat mir die Möglichkeit gegeben, die Schule aus Sicht eines zukünftigen Lehrers zu beobachten. Die Grundschule in X. hat es mir als Hospitant ermöglicht, neben dem Unterricht auch das Schulleben und den Schulalltag der Schüler einer vollen Halbtagsschule 1 mit integrativem Anspruch zu begleiten und zu dokumentieren. Der Plan für das vierwöchige Praktikum sah vor, dass ich jeden Tag vier Unterrichtsstunden in der Schule hospitieren könnte und jeden Tag einer anderen Klasse und damit einem anderen Klassenlehrer zugeteilt war. Dadurch konnte ich unterschiedliche Einblicke erlangen und beobachten, wie die Schüler auf die verschiedenen Lehrer reagieren und wie die Lehrer in den verschiedenen Klassen agieren. Einige Lehrer ermöglichten es mir nach Absprache, auch nach den vorgesehenen vier Unterrichtsstunden am Unterrichtsgeschehen oder an den Angeboten des außerschulischen Unterrichts sowie an der Elternversammlung und an Veranstaltungen und Festen der Schule teilzunehmen. Des Weiteren waren viele Lehrer dazu bereit, Fragen, die im Unterrichtsgeschehen bei mir aufgekommen sind, zu beantworten und mich als Student im Lehrerzimmer aufzunehmen und an den Gesprächen teilhaben zulassen. Dadurch gelang es mir, einen soliden Überblick über die Tagesabläufe und das Schulleben zu erlangen und mich in den Schulalltag zu integrieren. Von vielen Lehrern war es erwünscht, dass ich Kontrollaufgabe und die Aufsicht im Unterricht übernahm sowie den Schülern bei Fragen zum Unterrichtsgegenstand half. Des Weiteren waren einige Lehrer bereit, mich einige Unterrichtssektionen und Unterrichtsstunden unter ihrer Aufsicht unterrichten zu lassen oder gar mit einem Teil der Schüler den Raum zu verlassen und den Unterricht nach den Vorgaben des entsprechenden Lehrers durchzuführen. Dadurch wurde mir die Möglichkeit eröffnet, didaktische und methodische Fähigkeiten anzuwenden und Fertigkeiten zu erlernen, die im Verlaufe des Lehramtsstudiums nur schwer zu vermitteln sind.
1 Die Schüler der VE-Klassen besuchen im Gegensatz zu den anderen Schülern eine vollgebundene Ganztagsschule.
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2. Die Grundschule
2.1 Schulportrait
Die Grundschule in X. liegt zwischen dem X-viertel und dem Stadion. Im Schuljahr 2010/11 besuchen 322 Schüler aus ganz X. und Umgebung 2 in 21 Klassen unter der Aufsicht von 25 Lehrern und 6 Erziehern sowie einem Sozialarbeiter diese Grundschule. Die Schulanlage umfasst zwei Schulgebäude, eine Turnhalle, einen großen grünen Schulhof mit einem Spielplatz, einem Schulgarten und einem DFB-Minifeld. Das gesamte Gelände ist aufgrund der pädagogischen Ausrichtung der Schule behindertengerecht ausgestattet. Im Hauptgebäude, in dem die acht Regelklassen, vier Sprachheilklassen und sechs Diagnoseförderklassen untergebracht sind, befinden sich die Fachräume für Werken, Kunst und Musik sowie das Computerkabinett und verschiedene Räume zur Förderung einzelner Kinder, wie der Therapieraum, der Förderraum, der Snoezelraum, das Bällchenbad und der Rhythmikraum. Im Nebengebäude befinden sich die Schüler der VE-Klassen, die aufgrund ihres besonderen pädagogischen Förderungsbedarfs und des Besuchs einer vollen Ganztagsschule jeweils einen Klassenraum, ein eigenes Bad, ein Spielzimmer, ein Hausaufgabenraum mit zwei Computern und einem Frühstückszimmer ausgestattet sind. Insgesamt gesehen wird die von mir besuchte Grundschule mit seinem Räumlichkeiten den Ansprüchen von Comenius gerecht: „Die Schule selbst soll eine liebliche Stätte sein, von außen und von innen den Augen einen angenehmen Anblick bieten: Innen ein helles, sauberes Zimmer, das rundherum mit Bildern geschmückt sein soll. (...) Draußen soll nicht nur ein Platz vorhanden sein zum Springen und Spielen, (...), sondern auch ein Garten, in den man sie (die Kinder) ab und zu schicken soll, dass sie sich am Anblicke der Bäume, Blumen und Gräser freuen können.“ (Comenius, 1993 8 , S.99) Das Motto der Schule lautet: „Eine Schule für alle Kinder“ und hat somit einen hohen integrativen Anspruch. Die Integration von Schülern und Schülerinnen mit Sprach-, Sinnes- und Körperbehinderungen sowie Hochbegabungen ist ein spezielles Anliegen, das sowohl von den Schülern insgesamt, als auch von den Lehrern der Grundschule getragen wird. Deshalb werden die Kinder spezifisch gefördert und gefordert. Kinder mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigung, die sich nicht auf die Lernleistung und Verhaltensweisen der Schüler auswirkt, werden in den Regelklassen integriert. Diese haben eine Schülerzahl von maximal 24 Kindern und werden von einem Klassenlehrer und mehreren Fachlehrern betreut. Hat ein Kind
2 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006, geändert durch das Gesetz vom
16.Februar 2009,§ 46 Absatz 1, S. 30 (SG MV):
(2) „Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers.“
(3) „Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule des
Primarbereiches sowie einer anderen beruflichen Schule gestatten, insbesondere wenn (..) der Besuch einer
anderen Schule dem Schulpflichtigen die Förderung spezieller Interessen oder Fähigkeiten oder die
Wahrnehmung seines Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erheblich erleichtern würde“
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vereinzelte fachspezifische Probleme, bekommt es gesonderten Förderunterricht. Zeigt sich eine besondere Begabung bei einem Kind, wird diese, zum Beispiel durch einen Leseleistungskurs, gefördert. Der integrative Charakter der Schule zeichnet sich jedoch vor allem in den Sprachheilklassen, den VE-Klassen und den Diagnoseförderklassen deutlich ab. In den Sprachheilklassen werden bis zu 12 schulpflichtige Kinder, die in ihren Bildungs-, Lern-und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, des Sprachgebrauchs und der Sprechtätigkeit beeinträchtigt sind, unterrichtet. Auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens, in dem der sonderpädagogische Förderungsbedarf im Bereich Sprache festgestellt wird, erfolgt mit der Einverständnis der Erziehungsberechtigten die Eingliederung in eine Sprachheilklasse. Hier erfolgt der Unterricht durch einen Klassenlehrer mit einer sonderpädagogischer Ausbildung, der die Schüler ab der Jahrgangsstufe 3 verstärkt auf den Unterricht in einer Regelklasse an der allgemeinbildenden Schule vorbereitet. In der VE-Klassen werden bis zu 8 Schüler eines Jahrgangs, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der emotionalen und sozialen Entwicklung, Erlebens und Selbststeuerung beeinträchtigt sind, unterrichtet. Die Eingliederung in eine Klasse für erziehungsschwierige Schüler erfolgt im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens. Die Schüler werden in den VE-Klassen von einer Erzieherin begleitet, die ab 9 Uhr bis zum Ende der vollgebundenen Ganztagsschule die Kinder betreut. Die Arbeit in diesen Klassen bezieht die Diagnostik, Beratung und Förderung durch den Lehrer mit ein und soll ab der Jahrgangsstufe 4 verstärkt auf den Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule vorbereiten, um den Übergang in eine Regelklasse zu erleichtern. In eine Diagnoseförderklasse werden bis zu 12 schulpflichtige Kinder eines Jahrgangs mit erheblichen Entwicklungsverzögerungen und vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Ziel der dreijährigen Beschulung, die ein Jahr früher einsetzt, als es in den Regelklassen der Fall ist, ist es, Entwicklungsrückstände und Beeinträchtigungen zu mindern oder zu beseitigen, um eine Fortsetzung der Schullaufbahn in der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Die Beschulung wird mit zwei Jahren auf die Schulpflicht angerechnet. Die Ergebnisse der Förderung und die aktuellen Lernfortschritte werden über den gesamten Beschulungszeitraum im individuellen Förderplan eines jeden Schülers erfasst. Der Träger der Grundschule ist das Land Mecklenburg Vorpommern, wodurch sich die Schule zu der Umsetzung und Durchführung der Gesetze und Richtlinien des Schulgesetzes verbindlich verpflichtet. 3 Die Veränderungen des Schulgesetzes vom 16.02.2009 besagen, dass keine neuen Sprachheilklassen, VE-Klassen und Diagnoseförderklasse aufgemacht werden dürfen. Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden daher die Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den
3 SG MV: http://www.regierung-mv.de/ Stand: 08.10.10
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Regelklassen an allgemein bildenden Schulen integriert.
Die Selbstständigkeit der Schule im Bereich Personal und Finanzen wird ebenfalls durch das Schulgesetz geregelt. Im § 39a Absatz 1 heißt es: „Jede Schule gestaltet auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Schulbehörden sind verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen. Beschlüsse über Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für den Schulträger sind gemeinsam mit diesem vorzubereiten und können nur mit Zustimmung des Schulträgers wirksam werden.“ 4 Die Unterrichtsorganisation wird von der Schule selbst getragen, jedoch muss der Inhalt und die Methodik des Unterrichts mit den Richtlinien des Rahmenlehrplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern übereinstimmen. 5
2.2 Außenkontakte und Angebote außerhalb des obligatorischen Unterrichts
Aufgrund der sonderpädagogischen Ziele und dem Engagement der Grundschule arbeitet die Schule mit vielen außerschulischen Partnern zusammen. Wie die Grafik zeigt, ist es für die optimale Erziehung und Ausbildung der Schüler mit Förderungsbedarf von Bedeutung, dass die Schule mit außerschulischen Partner im sonderpädagogischen Bereich, wie dem Sozialpädiatrischen Zentrum, dem Förderzentrum, verschiedenen Fördervereinen, mit einer Praxis für Ergotherapie und dem Sprachheilkindergarten zusammen arbeitet. Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern schreibt im § 35 Absatz 1: „Bei Gewährleistung der räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen findet möglichst wohnortnah gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule oder in der beruflichen Schule (Integrationsklassen) statt. Diese Schulen sollen dabei eng mit den Förderschulen und den örtlichen Trägern der Jugendhilfe zusammenarbeiten.“ 6
In den Regelbetrieb der Schule greifen außerdem das Jugendamt, verschiedene örtliche Betriebe, die Presse, die Universität, die Bibliothek, verschiedene Sportvereine, das Landesmuseum, die Kunstwerkstätten und das Berufsbildungswerk ein, um die Ausbildung an der Grundschule zu verbessern und den Unterricht sowie die Freizeit der Schüler abwechslungsreich zu gestalten. Durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern werden die Motivation und die Interessen sowie die Wahrnehmung des lebensweltlichen Umfeldes gefördert und authentische Erfahrungen vermittelt. Des Weiteren werden den Schülern neue Angebote, Anregungen und
4 SG MV § 39a Absatz 1, S. 24.
5 Die verschiedenen Rahmenlehrpläne für die unterschiedlichen Fächer, Schulen und Jahrgänge sind im Internet auf
der Seite http://www.bildung-mv.de/ frei zugänglich.
6 SG MV § 35 Absatz 1, S. 22.
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Lerngegenstände erschlossen, die zur Aktivitätsförderung und Kreativitätsförderung beitragen. Die Grundschule ist eine volle Halbtagsschule 7 , die zusätzlich zum Pflichtunterricht weitere pädagogische Angebote in den Halbtagsablauf integriert. Durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern können die Schüler verschiedene Angebote und Kurse nach dem Pflichtunterricht besuchen. Zur Auswahl stehen dabei: Englisch für die Klassenstufen 1 und 2, Gitarre für Anfänger, Gitarre für Fortgeschrittene, Gesellschaftsspiele, Computer, Nadelarbeit, Sportspiele, Kochen und Backen, Waffelbäckerei, Streitschlichter, Schülerzeitung, Basteln, Matheclub, Theaterwerkstatt, Tanzkurs, Experimentieren, Holzbearbeitung, Keramik und Töpfern, Reiten, Handball, Fußball und Leichtathletik. Viele dieser zahlreichen und abwechslungsreichen Kurse können ohne finanziellen Aufwand für die Eltern abgehalten werden. Falls Materialkosten entstehen, versucht die Grundschule, diese so gering wie möglich zu halten. Im Fall der Sportarten Reiten, Handball, Fußball und Leichtathletik hat die Schule auf den Kostenumfang für die Eltern keinen Einfluss, da diese Kurse von externen Vereinen wie dem X. er Sport Verein geleitet und durchgeführt werden.
Des Weiteren kann jeder Schüler nach dem Unterricht von Montag bis Donnerstag von 13:45-14:30 an einer freiwilligen Hausaufgabenstunde teilnehmen. Hier werden die Schüler durch einen Fachlehrer betreut und können, falls Fragen bei der Erarbeitung der Aufgaben entstehen, kompetente Antworten bekommen.
2.3 Aufgabenspektrum Lehrern und innerschulische Kooperation
In der Grundschule sollen die Kinder unter der Hilfestellung der Lehrkraft die Fähigkeit erlangen, miteinander zu lernen, zu arbeiten und zu leben und jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Extremismus jeglicher Art sowie die Diskriminierung von Minderheiten nicht zuzulassen. Dazu gehört, dass die Schüler andere Meinungen und Werte respektieren und akzeptieren und die Fähigkeit herausbilden, Konflikte friedlich zu lösen sowie die Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls und das Verstehen und Nachvollziehen der Erlebniswelt anderer und das Hineinfühlen in andere Menschen. Deshalb lernen die Schüler, Lernstrategien zu entwickeln, flexible Lösungswege zu erproben und diese situationsgerecht anzuwenden.
Um den Schüler die Werte und Fähigkeiten näher zu bringen, sind alle Lehrer der Grundschule in der Lage, Rollenvorbilder im Sinne einer demokratischen Kultur und eines toleranten Miteinanders durch eigenes Handeln zu vermitteln und die Neigungen, Fähigkeiten und
7 Definition der vollen Halbtagsschule nach dem SG MV § 39 Absatz 2, S. 24 :
„Grundschulen können zu vollen Halbtagsschulen entwickelt werden. Volle Halbtagsschulen sind Grundschulen
mit festen Öffnungszeiten, die zusätzlich zum Unterricht insbesondere freies Arbeiten, Wochenplanarbeit, Spiel-und Freizeitgestaltung, Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenhilfe in den Halbtagsablauf integrieren. Die
Entscheidung trifft die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger.“
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Anne Biernath, 2010, Praktikumsbericht zum Orientierungspraktikum vom 30.08.2010 bis zum 24.09.2010, München, GRIN Verlag GmbH
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