Inhalt
1 Einleitende Worte 4
2 Anstoß der Verbraucherschutzdiskussion 4
2.1 Erfahrungsbericht eines Finanzkunden 5
2.2 Abgrenzung von Banken und Finanzvertrieben 6
2.3 Der deutsche Finanzvermittlungsmarkt 7
3 Verbesserung der Beratungsqualität und der Verbraucheraufklärung 9
3.1 Stellungnahmen der Institut 9
3.2 Wertung, Handlungsempfehlungen für Verbraucher
und offene Fragen 15
4 Aufsichts- und Kontrollmechanismen 17
4.1 Stellungnahmen der Institute 17
4.1.1 Institut für Finanzdienstleistungen 17
4.1.2 Verbraucherzentrale Hamburg 18
4.1.3 Kanzlei Baum Reiter und Collegen 19
4.1.4 Zentraler Kreditausschuss 20
4.1.5 Stiftung Warentest 22
4.1.6 Verbraucherzentrale Bundesverband 23
4.1.7 Bundesverband Finanzdienstleistung 25
4.1.8 Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-
Unternehmen in Europa 25
4.1.9 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 26
4.2 Zusammenfassung, Wertung und offene Fragen 27
5 Abschließender Abriss zum möglichen TÜV für Finanzprodukte 28
5.1 TÜV-Zertifizierung am Beispiel der Commerzbank 29
5.2 Kritik am TÜV - Siegel 29
2
6 Abschließende Empfehlung für den Verbraucher 30
7 Literaturverzeichnis 31
Verzeichnis der Abbildungen 34
Anlagen 35
3
1 Einleitende Worte
Die Überzeugung des Autors ist, dass Finanzdienstleistungsunternehmen eine hohe Verantwortung gegenüber den Kunden und ihrem hart erarbeiteten Ersparten haben. Die durch die Finanzmarktkrise entfachte Diskussion über die Beratungsqualität und die Verbraucheraufklärung, sowie der zukünftigen Aufsicht und den Kontrollmechanismen veranlasste den Autor zu einer Bestandsaufnahme und einer persönlichen Empfehlung für den Verbraucher. Den Grund der aktuellen politischen Diskussion formulierte die
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am 10. März 2009 so: „In der aktuellen Finanzmarktkrise haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher finanzielle Verluste erlitten. Es hat sich gezeigt, dass oft falsch beraten und das Geld für die Altersvorsorge falsch investiert wurde. Viele berechtigte Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung sind bislang daran gescheitert, dass Fehler nicht nachgewiesen werden konnten.“ 1
Zunächst wird der Auslöser der Verbraucherschutzdiskussion dargestellt. Dazu wird ein Erfahrungsbericht eines Kunden näher erläuter und es wird eine Abgrenzung von Banken und Finanzvermittlern vorgenommen. Darauf folgend wird der deutsche Finanzvermittlermarkt vorgestellt. Anschließend wird der Bereich Beratungsqualität und Verbraucheraufklärung näher erläutert und es werden verschiedene Stellungsnahmen einzelner Institute umrissen. Im zweiten Teil der Arbeit wird auf die geplante Aufsicht und die geplanten Kontrollmechanismen eingegangen. Abschließend wird ein Ausblick zum geplanten TÜV für Finanzmarktprodukte gegeben. Zu den angesprochenen Themen wird außerdem jeweils kritisch Stellung bezogen. Konkludiert wird diese Arbeit mit einer Empfehlung für Verbraucher.
2 Anstoß der Verbraucherschutzdiskussion
Der deutsche Finanzvermittlungsmarkt ist durch eine Reihe von Besonderheiten gekennzeichnet. Einmalig in der Europäischen Union (EU) ist die große Anzahl an Akteuren. In Großbritannien kommen 0,27 Vermittler auf 100 Einwohner, wohin gegen es in Deutschland mehr als doppelte so viele Vermittler sind (0,61).
1 AIGNER, I. (2009): Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen (online)
4
Eine weitere Besonderheit ist die Existenz von vielen nicht miteinander verknüpften Einzelstandards. In Handwerk und der Schuldnerberatung herrscht zum Beispiel ein weit höherer Grad an Regulierung.
Dem Verbraucher steht in der Regel ein gut qualifizierter Berater gegenüber, der Verbraucher aber selbst hat nur einen beschränkten Überblick bzw. ein beschränktes Interesse an der finanziellen Entscheidung. Oft ist es so, dass der Berater für den Verbraucher die Entscheidung fällen soll.
Empirische Studien zeigen, dass in der Regel 50 bis 80 Prozent langfristiger Anlagen vorzeitig mit Realisierung eines Verlustes beendet werden. Der gesamte Verlust wird pro Jahr auf 20 bis 30 Milliarden Euro geschätzt. 2
Weiterhin ist zu beobachten, dass eine Fehlberatung dem Verbraucher lange Zeit gar nicht auffällt. Somit ist eine Wirkung auf das Angebot eher nicht die Regel. Die Einführung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (VersVermR) und der Markets in Financial Instruments Directive (MiFid) 2007 war eine Veränderung in Deutschland, deren Ausmaß bisher schwer absehbar ist. Es konnte bisher nicht belegt werden, ob der Verbraucherschutzgedanke oder die Bürokratieflut gesteigert wurde.
Diese Studienarbeit befasst sich, aufbauend auf die oberen Abschnitte, mit einzelnen Kernthemen dieser Kontroverse zwischen Verbraucheraufklärung und
Beratungsqualität. Im weiteren Verlauf werden darüber hinaus rechtliche Aufsichts-und Kontrollmechanismen geprüft.
2.1 Erfahrungsbericht eines Finanzkunden
Das folgende Zitat stammt aus einer einfachen Suche im Internet. Es zeigt den speziellen Ablauf einer Kundenbeziehung zwischen einem Verbraucher und einem Finanzvermittler.
„Meistens wird man kurz vor Beendigung der Hochschule geworben. Anfangs findet man das Konzept, das vom Berater als so fast selbstlos und praktisch dargestellt wird, sehr gut. Bei mir war es so, dass viele meiner Bekannten mich vor XXX gewarnt haben, ich aber gemeint habe, ich wisse es besser und mich auf diese Firma eingelassen habe. Vor allem wollte ich mich wenig um
2 Vgl. WESTENDORF, M. (2005)
5
Finanzangelegenheiten kümmern und XXX machte einen seriösen Eindruck. Man wird anfangs von XXX sehr intensiv betreut - der XXX-Berater drängelt dauernd nach Terminen wo er einen stundenlang bequatscht, besonders bis erst einmal die Lebensversicherung abgeschlossen wird. Danach lässt das Interesse schon deutlich nach. Nachdem bei mir ein paar Verträge abgeschlossen waren, hörte ich von meinem XXX Berater kaum mehr etwas. Die Finanzlage wird auch nicht weiter überwacht. Bei mir war es auch so, dass ich aufgrund einer schlechten Beratung Verluste machte. Das stellte ich natürlich erst später fest, als ich mich später etwas mehr mit Finanzen beschäftigte. An dem Punkt stellte sich bei mir die Ernüchterung ein. Einigen meiner ehemaligen Kommilitonen, die sich auch auf XXX einließen, ging es übrigens genauso.“ 3
Das Beispiel zeigt die Disharmonie zwischen einer falsch verstandenen Delegation, in der der Verbraucher seine Verantwortung bei einem für ihn unbequemen Thema abgab, und dem gleichzeitigen hohen Anspruch an den Berater. Es muss sich hier nicht zwingend um einen schlechten Berater handeln. Er kann fachlich und persönlich geeignet sein. Er verhält sich lediglich systemkonform. Es ist eher das Grundmodell des Marktes, welches zu wiederkehrenden Mustern führen kann und deshalb immer wieder von Verbraucherverbänden kritisiert wird. Festzuhalten ist jedoch, dass es sich hier um ein speziell ausgewähltes Beispiel handelt. Die Finanzvermittlung in Deutschland ist in vielen Fällen gut, jedoch ist das strukturelle Problem geprägt von den oben beschriebenen Begebenheiten. Die vernachlässigte Betreuung kann auch an der hohen Personalfluktuation im Finanzvertrieb liegen.
2.2 Abgrenzung von Banken und Finanzvertrieben
Freie Finanzvermittler sind verschiede Akteure am Markt. Sie firmieren unter Anderem unter den Begriffen Versicherungsagent, Versicherungsmakler, Finanzberater, Finanzmakler und Vermögensberater. Es ist allerdings festzuhalten, dass sich Finanzvermittlung in Deutschland aus freiem Vertrieb und aus dem traditionellen Bankgeschäft zusammensetzt. Diese bisherige Gliederung wandelt sich seit einiger Zeit, in dem neue Akteure in diesen Markt eindringen.
3 Vgl. DOOYOO GMBH (2009), MLP-der typische Ablauf und die Ernüchterung (online)
6
Das traditionelle Bankgeschäft bestand aus der Betreuung privater Finanzangelegenheiten. Das Hauptaugenmerk lag auf dem Vertrieb und die Erstellung von Produkten. Klassische Sparformen, Kredite und Investmentfonds sind dafür beispielhaft - klassisch werden diese durch Banken selbst erstellt und in eigener Regie vertrieben. Im Gegensatz dazu stehen die Finanzvermittler, die ausschließlich Produkte vermitteln, also vertreiben. Das Thema Versicherungen wurde von Banken lange Zeit nur spärlich bedient, denn es war seit jeher das klassische Geschäft der Finanzvermittler.
Seit nunmehr 10 bis 15 Jahren ist hier ein Wandel zu betrachten: Traditionelle Universalbanken geraten durch neue Marktteilnehmer unter Wettbewerbsdruck. Diese neuen Marktteilnehmer sind unter anderem Direktbanken und -broker, die durch niedrige Kosten für den Verbraucher und leicht vergleichbare Finanzprodukte und -dienstleistungen erkennbar sind. Weiterhin sind Versicherungsgesellschaften und Kreditkartenunternehmen, sowie Finanzvertriebe und freie Finanzvermittler in den klassischen Bankenmarkt eingedrungen.
Die dadurch veränderte Wettbewerbsstruktur ist ein wichtiger Faktor, für den stetigen Rückgang der Zinsmargen und dafür, dass die traditionellen Bankgeschäfte mehr und mehr auf die Finanzvermittlung konzentrieren, um wichtige Provisionseinnahmen zu generieren. Sie streben vermehrt zur Allfinanz-Philosophie und werden somit ein weiterer wichtiger Vertriebskanal für die Versicherungsgesellschaften. Somit wachsen die Banken verstärkt in die Finanzvermittlung hinein, wodurch ihnen auch ein stärkerer Vertriebsdruck auferlegt wird. Allerdings unterliegen sie noch einem strikten und klaren Regelwerk.
Entscheidend ist jedoch, dass sich der größte Teil der Finanzvermittlung außerhalb der Banken abspielt und somit nicht den Regeln des Kreditwesengesetzes (KWG) unterliegt, sondern dem Versicherungswesen.
Deshalb liegt das Hauptaugenmerk dieser Arbeit auf den Finanzvermittlungsbereich.
2.3 Der deutsche Finanzvermittlungsmarkt
Der deutsche Finanzvermittlungsmarkt ist sehr klein gegliedert. Statistiken gehen von 400.000 bis 500.000 Finanzvermittlern aus. Viele sind Ein-Personen-Gesellschaften oder Kleinstbetriebe. Sie beschäftigen sich größtenteils mit der Vermittlung von Versicherungen und Fonds, sowie der Vermögensverwaltung. Eine klare Regulierung dieses Wirtschaftszweiges gab es lange Zeit nicht. Seit 2007 allerdings wurde wie in
7
andere en Wirtsch haftszweig en eine Gesetzesg grundlage geschaff fen. In d er EU-Versich herungsver rmittlungsr richtlinie w wurde er rstmals e ine Anfo rderung an die Qualifik kation un nd das Führen e eines Ge eschäftsbet triebes g gestellt. B Bis zur Durchs setzung de er EU-Richt tlinie über Märkte fü r Finanzins strument, w war der M arkt der Fondsv vermittlung g nicht re guliert. Di ie folgend de Abbildu ung zeigt, die Ante eile der Vertrieb bswege in den Bereich hen Leb bens-, K Krankenver rsicherung g und Unfallv ersicherun ng.
Über d die genan nnten Ric htlinien h inaus ford dert die ö ökonomisc che Litera atur bei Missbra auchspote ntialen o oder Mar rktunvollko ommenheit ten eine weit g ehende erung. 5 Regulie Um die es abzuwe nden und das Vertra auen der V Verbrauche er zu gewin nnen, brac chte der Finanzv vermittlung gsmarkt se elbst einige e Regulato oren auf de en Weg. D Dazu gehör ren zum Beispie el Qualifika ationsstand dards, Selb bstverpflich htungen so owie Quali itätsmanag gementanstren ngungen. Diese In nitiativen s sind begr rüßenswer rt, in ihre er Durchs setzung allerdin ngs noch nicht aus sreichend. . Ansätze , den Ku unden selb bst in ko omplexe
5 Vgl. RI
Fragestellungen hineinzuführen, um sein Interesse für den Finanzmarkt zu entwickeln, sind bisher noch nicht ausgeprägt vorhanden. 6 Somit ist es eine Aufgabe des Staates und der Regierung, intelligente Regulatoren zur Förderung der Qualität der Beratung zu schaffen und den Verbraucher weiter aufzuklären.
3 Verbesserung der Beratungsqualität und der Verbraucheraufklärung
Im folgenden Abschnitt werden die Stellungnahmen und Meinungen verschiedener Institutionen und Organisationen in Bezug auf die Verbesserung der unabhängigen Beratung und der Verbraucheraufklärung wiedergegeben und abschließend zusammengefasst und bewertet.
Zu diesen Institutionen gehören, der Zentrale Kreditausschuss (repräsentiert durch den Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V., den Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V., den Bundesverband Deutscher Banken e.V., den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. und den Verband Deutscher Pfandbriefbanken) , die Stiftung Warentest, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die Verbraucherzentrale Hamburg, das Institut für Finanzdienstleistungen e.V., die Kanzlei Baum Reiter und Collegen, der Bundesverband Finanzdienstleistungen, der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Euro e.V. sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. 7
3.1 Stellungnahmen der Institute
Das Institut für Finanzdienstleistungen fordert eine weitreichende Unterstützung der Verbraucherschutzzentralen. Es soll ein einheitliches Konzept der
Verbraucherzentralen umgesetzt werden. Sie sollen schnell und einfach für eine unabhängige Finanzberatung qualifiziert werden. Die Verbraucher sollen, auf ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnitten, auf einheitlich festgelegte
Beratungsstandards zurückgreifen können, welche regelmäßig überarbeitet und evaluiert werden. Ziel ist es, dass Haushalte mit einem durchschnittlichen Einkommen eine unabhängige Anlaufstelle für Finanzfragen haben. Die Honorarberatung soll gefördert werden, indem sie im Rechtsdienstegesetz mehr
6 Vgl. HABESCHICK, M./ EVERS, J., 2008, S. 30 ff.
7 Vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG (2009), Verbraucherschutz und Finanzmärkte (online)
9
Arbeit zitieren:
Paul Andrä, 2009, Verbraucherschutzdiskussion in Folge auf die Finanzmarktkrise mit Konzentration auf Verbraucheraufklärung, Beratungsqualität sowie Aufsicht und Kontrollmechanismen, München, GRIN Verlag GmbH
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