Gliederung
I. Einleitung 3
II. Quellenkapitel 4
2.1. Thomas Hobbes 4
2.2. Michel Foucault 5
III. Hauptteil 7
3.1. Die Staatsbegründung von Thomas Hobbes 7
3.2. Die Staatsherleitung bei Michel Foucault 10
IV. Schluss 15
Zusammenfassung und Fazit 15
V. Anhang 16
5.1. Quellenverzeichnis 16
5.2. Literaturverzeichnis 16
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I. Einleitung
Zu Beginn dieser Arbeit ist grundlegend festzustellen, dass man sich mit dieser Themenstellung im Bereich der politischen Philosophie bewegt. Der Staatsbegriff nimmt in dieser eine zentrale Rolle ein, denn staatliche Gebilde sind sehr mächtige Institutionen, welche das Leben von Individuen und Gruppen aufs Tiefste und in vielfältiger Weise - sowohl negativ, als auch positiv - beeinflussen. 1 Eine allgemeine Definition des Staates geht zumeist von Max Weber (1864-1920) aus. Er beschreibt ihn als politische Herrschaftsagentur, die innerhalb eines geographisch determinierten Herrschaftsgebietes das Monopol auf Gesetzgebung und Ausübung von Zwangsmitteln besitzt. 2 Dem Staatsterritorium und der Staatsgewalt wird als weiterer Faktor das Staatsvolk, im Sinne von Jellinek, hinzugefügt. 3 Ein Staat verfügt folglich über ein eigenes Territorium und stützt sich auf eine Bevölkerung, die sich selbst reproduziert und die mehr oder minder in ein soziales Gefüge eingebettet ist. Geführt wird der Staat durch eine Regierung, die das alleinige Recht auf verbindliche, letztinstanzliche Weisungen und deren Durchführung, durch Justizsystem, Verwaltung und Polizei inne hat. Somit liegt das Gewaltmonopol bei der Regierung, die von der Bevölkerung autoritativ anerkannt werden muss. Weiterhin muss der Staat von anderen Staaten politisch unabhängig sein und als souverän gelten. 4
Diese Arbeit soll sich mit der Entstehung des Staates anhand der Theorie von Thomas Hobbes und Michel Foucault beschäftigen, um letztendlich beide Theorien gegenüber stellen zu können. Bei Hobbes scheint dies einfach, da er sich im Leviathan explizit mit der Staatsbegründung auseinandersetzte. Im Gegensatz dazu ist dieses Unterfangen bei Foucault mit einigen Schwierigkeiten behaftet, da er den Staat und dessen Begründung nicht an sich definierte, sondern diese Thematik in einem ganzen System von Begrifflichkeiten, wie Macht, Dispositive, Gouvernementalität usw. verbarg. In dieser Arbeit sollen diese Begrifflichkeiten nicht geklärt werden, sondern mein Ansporn ist es, eine relativ klare Staatsherleitung im foucaultschen Sinne herauszuarbeiten. In einem Quellenkapitel soll zunächst eine Einordnung und ein Überblick über Hobbes und Foucault geliefert werden, da ich die Ansicht vertrete, dass nur eine historische Kontextualisierung einen adäquaten Zugang zu den Persönlichkeiten, den jeweiligen Werken und den damit verbundenen Theorien ermöglicht. Dem schließt sich eine Darlegung der hobbesschen Staatstheorie an und dem folgend eine Interpretation der foucaultschen Überlegungen zum Staat. Im Schluss dieses wissenschaftlichen Aufsatzes werden die Ergebnisse zusammengefasst, um ein abschließendes Fazit formulieren zu können.
1 Z.B. durch Bildungs- und Gesundheitswesen, Grundrechte, Militärdienst, Kriege, Steuern, Strafen jeder Art usw..
2 Vgl. Weber, Max. Wissenschaft als Beruf 1917 - 1919, Politik als Beruf 1919. Hrsg.: Mommsen, Wolfgang Justin. Tübingen 1994. S. 35ff.
3 Vgl. Jellinek, Georg. Allgemeine Staatslehre. Bearb. v. Jellinek, Walter. Berlin 1921³. S. 406-427.
4 Vgl. zur Staatsdefinition: Horn, Christoph. Einführung in die politische Philosophie. Darmstadt 2003. S. 8ff. Jedoch ist hier anzumerken, dass die dargelegte Definition freilich nur eine Idealvorstellung ist, die man nur als Theorie begreifen kann.
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II. Quellenkapitel
2.1. Thomas Hobbes
Thomas Hobbes wurde 1588 in Malmesbury, England, geboren. Da sein Vater der hiesige Landpfarrer war, erhielt er schon frühzeitig eine exzellente Ausbildung. 5 Bereits mit 15 Jahren (1603) war er an der scholastischen Universität Oxford eingeschrieben und studierte dort Metaphysik, Physik und scholastische Logik. 1607 beendete er sein Studium mit dem niedrigsten Grad, dem Baccalaureus artium und trat als Hauslehrer in den Dienst des Herzogs von Hardwicke. Hier hatte er die Möglichkeit, seinen Schützling auf dessen Grande Tour zu begleiten, dadurch trat er mit großen Denkern seiner Zeit, wie Francis Bacon, Galileo Galilei, Rene Descartes und Marin Mersenne, in Kontakt. 6 Nach England zurückgekehrt fand Hobbes die Zeit, sich ausgiebig mit den Denkern der Antike zu beschäftigen. Weiterhin entwickelte er eine starke Vorliebe für die Methode der Naturwissenschaft und versuchte, diese auf den Sektor der Philosophie zu übertragen. 7
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts befand sich England in einer politisch brisanten Phase. Einerseits flammte der nachreformatorische Konflikt zwischen den calvinistischen Puritanern und der katholisch geprägten anglikanischen Staatskirche neu auf, andererseits geriet der alte Adel, an dessen Spitze Jakob I. (1603-1625) stand, in Streitigkeiten mit dem englischen Parlament. Charles I. (1625-1649) verschärfte die Konflikte zusehends und löste das Parlament immer wieder auf. Dennoch schaffte man es, mit der Petition of Rights (1628) bürgerliche Freiheiten gegenüber dem König durchzusetzen. 8 Als Hobbes sich mit den Schriften „On humane nature" und "De corpore politico" 9 auf die Seite des Monarchen stellte, sah er sich durch Anfeindungen des Parlamentes gezwungen, 1640 ins Exil nach Paris zu fliehen. Von hier aus versuchte Hobbes, mit „De Cive“ 10 anonym Einfluss auf die, nun im Bürgerkrieg (März 1642) befindliche, englische Heimat zu nehmen. „De Cive“ ist eigentlich der letzte und dritte Teil seiner „Elementa philosphia“, jedoch aufgrund der Verhältnisse in ganz Europa zog er diesen vor. Zielpunkt dieses Werkes war, wie der Name es schon verrät, der Bürger. Man könnte „De Cive“ in drei Teile - Freiheit, Staatsgewalt und Religion - untergliedern. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem Naturzustand des Menschen, der zweite legt die Notwendigkeit einer stabilen Regierung für den Menschen dar und der dritte setzt dies alles in einen religiösen
5 Vgl. Höffe, Otfried. Thomas Hobbes. München 2010. S. 27.
6 Vgl. Höffe. 2010. S. 29.
7 Vgl. Höffe. 2010. S. 32-34.
8 Vgl. Carlin, Norah. The causes of the English Civil War. Oxford [u.a.] 1999. 149-155.
9 Ediert in: Hobbes, Thomas. Human Nature and De Corpore Politico. Bearb. v. Gaskin. New York 1994. S. 21-228.
10 Hobbes, Thomas. Vom Bürger. In: Hobbes, Thomas. Vom Menschen. Hrsg.: Gawlick, Günter. Hamburg 1994³. S. 57-328. Infolge nur noch: De Cive. Cap.
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Kontext. Ebenfalls in die Pariser Exilzeit fällt die Abfertigung seines großen Hauptwerkes, des „Leviathan“ 11 . Dieses opus magnum besteht aus 4 Büchern - „Vom Menschen“, „Vom Staat (engl.: Commonwealth)“, „Vom christlichen Staat“ und „Vom Königreich der Finsternis“wovon lediglich die ersten Zwei von Bedeutung für seine Staatstheorie sind. Die anderen Beiden sind aus heutiger Sicht nicht von Relevanz, aber zur damaligen Zeit waren es gerade diese beiden Bücher mit ihrer scheinbar kirchenfeindlichen Tendenz, die Hobbes die meisten Probleme einbrachten. So floh er nach der Veröffentlichung des „Leviathan“ 1651 aus Angst vor den französischen Geistlichen aus Paris zurück nach England. Um in England seinen Lebensabend verbringen zu können, war es jedoch notwendig, sich der Militärdiktatur Oliver Cromwells (1649-1658), der als Sieger aus den Bürgerkriegen hervorging, zu unterwerfen. Das restliche Leben von Thomas Hobbes könnte man als ruhig beschreiben, aber die ständigen Anfeindungen der Geistlichkeit sollten bis zu seinem Tod im Jahre 1679 nicht abklingen. 12 Allgemein gesehen war Philosophie für Hobbes die rationale Erkenntnis von Ursache-Wirkung-Zusammenhängen, welche auf Grundlagen der Naturwissenschaften aufbauten und frei von jeglicher Metaphysik sein sollten. Die Aufgabe der hobbesschen Philosophie als Ursachenforschung war folglich die Analyse komplexer Erscheinungen auf ihre einzelnen Elemente hin, um diese letztendlich auf universale Prinzipien zurückzuführen. Dies ist vergleichbar mit der fortschrittlichsten mechanischen Apparatur der damaligen Zeit, der Uhr. Die komplexe Erscheinung Uhr mit ihren Funktionen kann man demnach nur verstehen, wenn man diese in ihre kleinsten Teile zerlegt und wieder zusammenfügt. 13
2.2. Michel Foucault
Paul-Michel Foucault wurde 1926 als zweites von drei Kindern des Chirurgen und Anatomieprofessors Paul-André Foucault in Poitiers geboren. Nach seiner Poitierser Gymnasialzeit, in der er den 2. Weltkrieg nur am Rande wahrnahm 14 , studierte er in Paris 1946 an der École Normale Supérieure Philosophie und Psychologie. Im Jahre 1951 erhielt er die Agrégation (Lehrbefugnis) in Philosophie und im Jahr darauf folgte das Diplom in Psychopathologie. Von 1955-1958 war er Assistent und Lehrer an der schwedischen Universität von Uppsala und ging danach als Direktor des Centre Français nach Warschau. Aufgrund eines
11 Hobbes, Thomas. Leviathan or the matter, form, and power of a commonwealth, ecclesiastical and civil: erster und zweiter Teil. Übers.: Mayer, Jacob-Peter. München 2006. Infolge nur noch: Levi. Cap.
12 Zum Leben und Wirken Thomas Hobbes vgl. Höffe. 2010. S. 27-60. u. Hanst, Michael. Hobbes Thomas. In: BBKL Bd. II. Hamm 1990. Sp. 907-911.
13 Vgl. Burkard, Franz-Peter; Kunzmann, Peter; Wiedmann, Franz. Dtv-Atlas Philosophie. München 2009. S. 116ff. u. Höffe. 2010. S. 64ff.
14 Vgl. Foucault, Michel. Dits et Ecrits. Schriften: Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits: Band IV. 1980-1988. Hrsg.: Defert, Daniel. Paris 2005. Infolge nur noch De E. IV. S. 645f.
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privaten Zwischenfalls musste er diese Stelle 1959 aufgeben und nahm einen Posten am Hamburger Institut Français an, den er wiederum zugunsten seiner akademischen Karriere bereits 1960 wieder aufgab und als Privatdozent an der Universität Clermont-Ferrand lehrte. Im folgenden Jahr erschien Foucaults Dissertation mit dem Titel „Wahnsinn und Gesellschaft“, welche ihm anscheinend bereits 1961 die Professur in Clermont-Ferrand einbrachte. Prägend für das foucaultsche Denken waren wohl die Jahre 1966-1970. Von 1966-1968 arbeitete er als Gastdozent in Tunis und erlebte dort die Studentenrevolte. Ebenfalls in dieser Zeit veröffentlichte Foucault sein Werk „Die Ordnung der Dinge“ mit dem er seine größten Erfolg erzielen sollte. Zurück in Frankreich wirkte er an der Begründung der Reformhochschule Université Paris VIII mit, von der die 68-er Bewegung ausging. Foucault beteiligte sich aktiv an den Demonstrationen, aber längst nicht so intensiv wie Jean-Paul Sartre (1905-1980). Mit der Aufnahme an das prädestinierte Collège de France 1970 - für Foucault wurde eigens ein neuer Lehrstuhl „Geschichte der Denksysteme“ geschaffen - kehrte etwas mehr Ruhe in sein Leben ein. Die großen Freiheiten, die das Collège de France seinen Dozenten ließ, ermöglichten Foucault ein intensives Arbeiten und ausgedehnte Reisen nach Japan und in die USA. Ab 1981 setzte er sich wieder stark politisch für die Gewerkschaftsbewegung „Solidarność“ ein. 1984 verstarb Foucault an den Folgen einer HIV-Infektion, jedoch nicht ohne zuvor ein Publikationsverbot für posthume Veröffentlichungen zu erlassen. Weiterhin zerstörte er einen Großteil seiner Unterlagen, 15 was den heutigen Zusammenfassungen und Darstellung eine gewisse Fragmentation verleiht. 16 Seine erhaltenen Werke lassen sich in drei Phasen unterteilen. Die erste ist die strukturelle Phase in der er sich mit Wissens- und Machtdiskursen beschäftigte, die für das Individuum nur bestimmte Diskurspraktiken zuließen. 17 Foucault ging es unter diesem Aspekt um eine Analyse der gesellschaftlichen Praktiken, um die dahinter stehenden Muster und Regeln erkennbar zu machen. Die zweite Schaffensphase ist die genealogische Periode, in der sich alles um den Ursprung des historischen Diskurses drehte. Hierbei spielen die auf den Körper ausgeübten Disziplinarmächte eine entscheidende Rolle. 18 In der dritten Phase, die Geschichte des Begehrungsmenschen, versucht er der Frage nachzugehen, durch welche Diskurse und Selbsttechniken sich ein Individuum als Subjekt konstituiert und erkennt. 19 Selbst fasst Foucault seinen Bearbeitungsrahmen wie folgt zusammen: „Ich habe versucht, drei große
15 Vgl. Ruffing, Reiner. Michel Foucault. Paderborn 2008. S. 26.
16 Zum Leben und Wirken Foucaults vgl. Marti, Urs. Michel Foucault. München 1999². S. 10ff. u. Ruffing. 2008. S. 9ff.
17 Z.B. die Werke Wahnsinn und Gesellschaft, Geburt der Klinik, Die Ordnung des Diskurs und Archäologie des Wissens.
18 Z.B. Gefängnismacht, Normalisierungsmacht und Macht der Psychiatrie; Werke: Überwachung und Strafen, Dispositive der Macht und Mirkrophysik der Macht.
19 Werke: Der Wille zum Wissen, Der Gebrauch der Lust, Die Sorge um mich und Diskurs und Wahrheit. Zur Einteilung vgl. Ruffing. 2008. S. 8-9.
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Problemtypen auszumachen: das Problem der Wahrheit, das Problem der Macht und das Problem der individuellen Verhaltensführung.“. 20 An dieser Stelle müssen wir feststellen, dass Foucault sich scheinbar nicht mit unserer Thematik beschäftigte und in der Tat kommt die Frage nach der Staatsbegründung nur am Rande und in seinen Werken gar nicht vor. Jedoch trotz des Verbotes posthumer Veröffentlichungen lassen sich kleine Abhandlungen, die diesen Themenbereich streifen, finden. Vor allem sind seine Vorlesungen am Collège de France von hohem Wert, denn Foucault begriff sich vornehmlich als Historiker und nahm daher stark auf den geschichtlichen Kontext Bezug, um seine Thesen zu verdeutlichen und zu erklären. 21 Ich würde dies als historisch-analytische Methode bezeichnen, in der er nicht umher kam, eine Genealogie des modernen Staates aufzustellen, wenn er die heutige Gesellschaft, unter dem Konzept der Gouvernementalität, betrachten möchte.
III. Hauptteil
3.1. Die Staatsbegründung von Thomas Hobbes
Hobbes entwarf ansatzweise im „De Cive“ und vollständig im „Leviathan“ den Prototyp des modernen Staates und lieferte somit das klassische Modell der Staatsbegründung. Gemäß seiner analytischen Methode der Zerlegung eines komplexen Gebildes, identifizierte er die Individuen und deren Natur als Einzelelemente des Staates. Grundlegend lehnt er die Annahme, dass der Mensch ein von Natur aus staatenbildendes Wesen sei, ab. Folglich muss es einen außerstaatlichen Zustand gegeben haben, den Hobbes als Naturzustand bezeichnete, in dem sich jedes Individuum mit Notwendigkeit befand. Die Lebenssituation im Naturzustand zeichnete sich durch Güterknappheit, einem allgemeinem und unbeschränkten Aneignungsrecht, einem wechselseitigen menschlichen Desinteresses und einer strategischen Rationalität aller Individuen in einem Bedrohungssystem aus. Weiterhin wird jeder Mensch im Naturzustand als absolut frei und gleichberechtigt verstanden. Nach dem Naturrecht hat jeder das Recht auf alles, was nach Gutdünken seiner Selbsterhaltung dienlich war. 22 Ein Unrecht gibt es in diesem System folglich nicht. 23 Fundamental für jeden Organismus ist die Erhaltung seiner Vitalbewegung nach der er strebt und dieser Selbsterhaltungstrieb ist die oberste und leitende Instanz eines jeden
21 Zur Wertung der Werke unter Einbezug der Sammelschriften „Dits et Ecrits“ und der Vorlesungen am Collège de France siehe: Ruoff, Michael. Foucault-Lexikon: Entwicklung, Kernbegriffe, Zusammenhänge. Paderborn 2009². S. 13-60.
22 Vgl. Levi. Cap. 14. u. Höffe. 2010. S. 118-120.
23 Vgl. Levi. Cap. 13.
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Menschen. 24 Bedingt durch die Güterknappheit strebt der Mensch nach Vorrang vor den Andern. Damit tritt jeder mit jedem in einen ständigen Wettstreit um die Ressourcen. An dieser Stelle ist die Macht des Menschen entscheidend, denn diese ist dasjenige Mittel, welches dem handelnden Menschen die Realisierung seiner Ziele ermöglicht. Das Machtstreben des Menschen ist dabei unersättlich und kennt keine Grenzen. 25 Weitere Faktoren, die es zu mehren gilt, sind die Leidenschaften, Lüste und das Glück und in Hobbes Worten machen diese „...Wettstreben, Verteidigung und Ruhmsucht den Naturzustand zu einer Arena des wechselseitigen Hasses und des wechselseitigen Mordens...“ 26 Hier ist der Krieg aller gegen alle zu konstatieren, der mit wechselseitigem Misstrauen beginnt, in gewaltsame Handlungen übergeht und schließlich nur mit dem Tod des Individuums enden kann. Aus individueller Freiheit wird letztendlich die Unfreiheit der ständigen Bedrohung, aus Macht wird Ohnmacht und aus dem Recht auf alles wird ein Recht auf nichts. 27 Das Leben im Naturzustand ist elend, armselig, hässlich, einsam und kein Mensch kann erwarten, lange zu leben. 28 Diese Situation stellt sich freilich gegen den fundamentalen Selbsterhaltungstrieb, der den Menschen antreibt und setzt somit den Wunsch nach Sicherheit als rationale Folge frei. Daraus bedingt sich das erste Naturgesetz 29 , in dem der vernunftbegabte Mensch nach Frieden sucht. Aus diesem Naturgesetz leiten sich weitere ab, gegen die man im Naturzustand jedoch bewusst verstößt. 30 Um dennoch Sicherheit zu erlangen muss der Mensch als rationaler Akteur sein natürliches Recht auf alles abtreten. Dies geschieht durch die zweckmäßige Vorstellung eines horizontalen Unterwerfungs- und Kooperationsvertrages aller Beteiligten, um den Frieden zu ermöglichen und zu sichern. 31 Jeder verpflichtet sich in diesem fiktiven Szenario zur wechselseitigen Unterwerfung unter einem mächtigen, zwangsbefugten Souverän, der außerhalb des Vertrages steht. Eigentlich beruht diese Vertragstheorie auf einem Kombinationsvertrag von Herrschafts- und Gesellschaftsvertrag, in dem es eines doppelten Zustimmungsaktes bedarf. Zunächst muss jedes Individuum das Verlassen des Naturzustandes bejahen und damit einverstanden sein, seine Naturrechte aufzugeben. Der zweite Zustimmungsakt ist eine stillschweigende Zustimmung darüber, wie die Staatsgewalt verfasst werden und wer diese inne haben soll. Hier muss das Individuum mit allen anderen kooperieren und hat sich der Mehrheit zu beugen. 32 De facto bedeutet dies, dass eine
24 Vgl. De Cive. Cap. 1 bes. Nr. 2.
25 Vgl. Weiß, Ulrich. Hobbes, Thomas. In: Handbuch Staatsdenker. Hrsg.: Voigt, Rüdiger. Stuttgart 2010. S. 174.
26 Vgl. Levi. Cap. 13.
27 Vgl. Weiß. 2010. S. 175.
28 Vgl. Levi. Cap. 13.
29 Eigentlich meint Hobbes hier die allgemeinen Regeln, die die menschliche Vernunft vorgibt, indes ist aber die Vernunft ein Vermögen zum wissenschaftlichen Denken, die dem Menschen nicht angeboren ist. Vgl. Levi. Cap. 5.
30 Zu den Naturgesetzen vgl. De Cive. Cap. 2-3. u. Levi. Cap. 14-15.
31 Vgl. Levi. Cap. 14-15, 17., De Cive. Cap. 3 bes. Nr. 1-2.
32 Vgl. Becker, Michael; Schmidt, Johannes; Zintl, Reinhard. Politische Philosophie. Paderborn [u.a.] 2009². S. 41f.
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Akzeptanz immer schon vorhanden ist, wenn sich kein Widerstand regt. Zur Wahl der Staatsgewalt lässt Hobbes die Monarchie, Aristokratie und Demokratie offen, jedoch favorisiert er eindeutig die Monarchie, da diese das Wahlkriterium - die stabilste Gewährleistung der Sicherheit der Bürger - am besten zu erfüllen schien. 33 Die soziale Einheit ist nur durch die politische Herrschaft zu realisieren und der Staat wird zu einer künstlichen Person, dem Leviathan, der alle Individuen in sich vereinigt und Voraussetzung und Garant für die Gesellschaft und deren Ordnung ist. Der Regent steht als Ordnungswahrer außerhalb der Vertragstheorie, er behält seine natürlichen Rechte - ist somit auch nicht an die innerstaatlichen Rechte gebunden - und vereinigt darüber hinaus in seiner Person alle staatlichen Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative). Die Aufgabe, die durch diese übermächtige Stellung entsteht, ist in erster Linie, den Staat im Zustand des Friedens und der gesellschaftlichen Ordnung zu halten, dadurch einen Rückfall in den Naturzustand zu verhindern und für den Schutz seiner Bewohner Sorge zu tragen, die diesem dafür Gehorsam schulden. Im Prinzip unterdrückt und bekämpft der Leviathan die natürlichen Neigungen eines Individuums. 34 Dieses System, welches Hobbes entwarf, hat freilich keinerlei narrative Hintergründe. Es ist ein ahistorisches hypothetisches Modell, das aus bedingungslogischen Argumenten die Voraussetzung für eine staatliche und gesellschaftliche Existenz bietet. Dabei richtet sich das Werk an eine bereits bestehende Bürgerschaft in einem Staat - der sich zur hobbesschen Zeit im Bürgerkrieg befand - um diese von der Notwendigkeit einer politisch absolutistischen Herrschaft zu überzeugen. Zwar ist diese Vertragstheorie in keinster Weise existent, aber liegt es ihm doch eine pragmatische Funktion zu Grunde, denn jede staatliche Herrschaft scheint immer noch besser, als der unerträglich anarchische Naturzustand, den Hobbes entwarf. Dabei gehorchen seine Annahmen immer logisch rationalen Kriterien. 35 In letzter Instanz war Hobbes Staatsbegründung lediglich eine Legitimation eines schon bestehenden Staates, deren Sinn im Zeitalter der konfessionellen Konflikte und unter dem Hintergrund einer zerrütteten mittelalterlichen Legitimationsherleitung in Frage gestellt wurde und durch den Dreißigjährigen Krieg und dem englischen Bürgerkrieg ihren Ausdruck fand.
Jedoch muss man dem hobbesschen Modell doch einige positive Aspekte einräumen. So setzte er zum Beispiel direkt am Individuum an und lies den Staat aus einem Einigungsprozess hervorgehen, indem eine willentliche Zustimmung von jedem angenommen wurde. Weiterhin setzte der Vertrag ein reziprokes Anerkennungsverhältnis voraus und schaffte dadurch Gleichberechtigung. Der vertragliche Schluss musste dabei in der Öffentlichkeit zustande
33 Vgl. ebenda.; Levi. Cap. 20. u. De Cive. Cap. 7 u. 10.
34 Vgl. Levi. Cap. 18. u. De Cive. Cap. 13.
35 Vgl. Horn. 2003. S. 27. u Weiß. 2010. S. 175.
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kommen und war somit frei von jeglicher Täuschung. Ebenfalls schien es für Hobbes entscheidend gewesen zu sein, der Politik zu vertrauen und für jeden Vorteile in diesem Modell zu sichern. Jedoch ist ein Handlungsmuster nach strategischer Rationalität im Naturzustand als unzulässig zu bezeichnen, da kein Mensch immer rational handelt. Der Gesellschaftsvertrag entsprang somit einer idealisierten Vorstellungswelt. Weiterhin ist der Übergang von einem Naturzustand in einen Rechtszustand nicht plausibel, da Hobbes die Frage nach Moral völlig außer Acht ließ. Der Bürger erscheint mir in seinem System lediglich als Rechtsbürger und nicht als moralisch denkendes Subjekt. Ebenfalls ist zu kritisieren, dass die bloße Furcht, die durch den Sanktionsdruck des Regenten ausgeübt wird, unzureichend ist für die politische Herrschaftsverpflichtung und für die Loyalität des Staatsbürgers. 36 Dieses Modell der Staatsbegründung muss unbedingt in dem eingangs beschriebenen Kontext der hobbesschen Zeit gesetzt werden, denn nur so lässt sich der negative Naturzustand und die Notwendigkeit eines absoluten und sicheren Staates begreifen. 37
3.2. Die Staatsherleitung bei Michel Foucault
Im Mittelpunkt der zweiten foucaultschen Schaffensphase steht neben der omnipräsenten Frage nach der Macht unter anderem die Frage nach der Regierung bzw. nach der Gouvernementalität. Dies versucht er durch eine historische Einordnung zu klären und zu diesem Zwecke entwickelt er die Genealogie des modernen Staates. Zunächst ist es notwendig, sich den methodischen Begriff Genealogie zu vergegenwärtigen. Er schrieb dazu selbst: „Eine derartige Methode besteht im Grunde genommen darin, hinter die Institution zu gelangen um hinter ihr […] das wiederzufinden, was man Machttechnologie nennen kann.“ 38 Somit sucht die Genealogie nach den äußeren Bedingungen, den sozialen Praktiken, die den Diskurs der Macht bestimmen. In den Fokus rückt ein Geflecht von Verknüpfungen und Verbindungen, die von einem äußeren Standpunkt 39 untersucht werden. Foucault bricht in seiner Analyse mit dem klassischen Historizismus des 19. Jahrhunderts und der Ideengeschichte indem er meinte, dass die Taktiken der Genealogie „die Ereignisse in ihrer Einzigartigkeit und jenseits aller gleichbleibenden Finalität erfassen“ 40 müssen. Somit sollen die Ereignisse von der Wahrheitshierarchie der
36 Zur Wertung des Gesellschaftsvertrags vgl. Horn. 2003. S. 28-29. u. Kersting, Wolfgang. Vertrag, Souveränität, Repression: Zu den Kapiteln 17 bis 18 des Leviathan. In: Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. Hrsg.: Kersting, Wolfgang. Berlin 2008². S. 175f.
37 Besondere Beachtung sollten die labilen Zustände im englischen Bürgerkrieg und die ständige Angst vor Besitzverlust und Verfolgung erhalten, die zumindest indirekte Beziehungen zur Naturzustandshypothese aufweisen.
38 Foucault, Michel. Sicherheit, Territorium, Bevölkerung: Vorlesung am Collège de France 1977 - 1978. Frankfurt a.M. 2009. S. 175. Infolge nur noch: STB. S. 175.
39 Einer Betrachtungsebene die außerhalb der Institution Staat liegt und gelöst von der, durch die Wissenschaft allgemein vorgegebenen Begründungsmethode ist.
40 Foucault, Michel. Dits et Ecrits. Schriften: Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits: Band II. 1970-1975. Hrsg.:
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Wissenschaft gelöst gebraucht und die kleinen unscheinbaren Wahrheiten ans Tageslicht gefördert werden, um so unter einer strengen Methode präzises Wissen zu ermöglichen. 41 Es sind kleinteilige Analysen der gesellschaftlichen Transformation, die die Vorbedingung für die Entstehung einer modernen europäischen Gesellschaft sind. Foucault verzichtet in seinem System auf einen idealisierten Ursprung und fragt nach dem Entstehen bzw. nach der Herkunft eines Dings. Das Ziel ist dabei keineswegs eine Art Stammbaum zu erstellen, sondern die Genealogie untersucht alles, was von einer, im heutigen Sinn, festgesetzten Form der Wahrheit abweicht, also Unregelmäßigkeiten, Störungen, Irrtümer und Richtungswechsel. Diese Methode ist eine Form der Geschichtsbetrachtung, die die Beschaffenheit der Wissensarten, Diskurse und Gegenstandsbereiche offen legen möchte, ohne sich dabei auf ein Subjekt zu beziehen. 42 Die Grundbegriffe der Historiographie sollen nicht mehr Zeit und Vergangenheit, sondern Veränderung und Ergebnis sein. 43 Letztendlich muss also der Staat, als Form des Regierens bzw. der Gouvernementalität, ein Ereignis eines komplexen Entwicklungsprozesses sein. 44 Dabei interessieren Foucault vor allem soziologisch ökonomische Rahmenbedingungen, die die Entstehung der Institution Staat und deren zu Grunde liegenden Machtkonstellationen beeinflussten. Das früheste Beispiel einer Regierungsform findet Foucault im vorchristlichen Mesopotamien und Ägypten. Ein Präzedenzfall lässt sich bereits im alten Testament finden: „Der Herr ist mein Hirte,...“. 45 Foucault bezeichnete dies als hebräische Pastoralmacht, dessen Gegenstand kein festgesetztes Territorium war, sondern eine veränderliche bewegte Biomasse, die Herde, auf die der Hirte bis in jede intimste Einzelheit eine Macht ausübte, mit dem Zweck der Errettung und der Sicherung sowohl des diesseitigen Wohls als auch des jenseitigen Heils. Diese Form der göttlichen Machtausübung war eine Art Aufsicht und Seelenführung der Herde und eines jeden Individuum in dieser, die in allgegenwärtiger Abhängigkeit zum Pastor standen, d.h. ohne Pastor zerfällt die von ihm zusammengeführte Gruppe wieder. 46 Im Gegensatz dazu entwickelte sich im antiken Griechenland eine politische Macht, die als Grundlage die Regierung eines Territoriums, der Polis, und nicht der Menschen inne hatte. Hier
Defert, Daniel. Paris 2002. S. 166. Infolge nur noch: De E. II. S. 166.
41 Man bedenke dabei, dass sich die Historiographie seit Foucault weiter entwickelt hat und diesem Anspruch mittlerweile gänzlich genügt.
42 Vgl. Foucault, Michel. Dits et Ecrits. Schriften: Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits: Band III. 1976-1979. Hrsg.: Defert, Daniel. Paris 2003. S. 192. Infolge nur noch De E. III. S. 195.
43 Vgl. De E. II. S. 331ff. bes. S. 337 u. 341.
44 Zu den Begriffen Geschichte und Genealogie bei Foucault vgl.: Ruoff. 2009 S. 126-128.; Sarasin, Philipp. Darwin und Foucault: Genealogie und Geschichte im Zeitalter der Biologie. Frankfurt a.M. 2009. S. 253-260. Lemke, Thomas. Eine Kritik der politischen Vernunft: Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität. Berlin [u.a.] 2003. S151ff. u. Heidenreich, Felix. Foucault, Michel. In: Handbuch Staatsdenker. Hrsg. Voigt, Rüdiger. Stuttgart 2010. S. 24.
45 Altes Testament, Psalm 23, 1. Zitiert nach: Lexikon Bibel-Zitate: Auslese für das 21. Jahrhundert. Hrsg.: Lautenbach, Ernst. München 2006. S. 195.
46 Vgl. Ruoff. 2009. S. 131.; Lemke. 2003. S. 153. u. Raffnsøe, Sverre; Gudmand-Høyer, Marius; Thaning, Morten. Foucault: Studienhandbuch. München u. Paderborn 2011. S. 303-306.
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greift die weitverbreitete Schiffsmetapher, in der der Kapitän das Schiff an sich und nicht die Matrosen auf diesem führt. Ebenfalls standen die Individuen in der Polis nicht in ständiger Abhängigkeit zum Souverän, vielmehr war dieser bemüht, die Ordnung auch in Abwesenheit seiner Person aufrecht zu erhalten. 47
Ungefähr im 3. Jahrhundert rekonstruierten die frühen Christen - mit dem Hintergrund einer antiken griechisch-römischen Verwurzlung bzw. Tradition - das orientalische Pastorat und modifizierten dieses um die Aspekte des Gesetzes, des Rechts und der Wahrheit. 48 Somit entstanden Führungstechniken, die in ihrem späteren Verlauf zunehmend politische Dimensionen erhalten sollten. Bereits in den „Regula Benedicti“ 49 wird ersichtlich, dass nun nicht mehr ausschließlich Gott, sondern der Mensch den Menschen auf Erden führte. Maßgebend dafür war die Etablierung der Kirche als Institution, was eine Verschärfung der pastoralen Macht zur Folge hatte, denn nun konnte diese kontinuierlich und in detaillierter Form eingreifen, nicht nur auf den Menschen an sich, sondern auch auf dessen Handlungen, Gedanken und moralische Vorstellungswelt. In dieser Machtkonstellation überträgt das Individuum die Lenkung des eigenen Lebens vollständig dem Pastor, um sein Heil zu sichern. In einem allmählichen Prozess der Entwicklung gewann die politische Machtdimension zwar an Bedeutung, aber das christliche Heilsdenken war weiterhin omnipräsent und mit der politischen Regierung untrennbar verbunden. 50
Zu Beginn der Reformation und der folgenden Gegenreformation kam es zunächst zur Verallgemeinerung und zur Ausdehnung der Pastoralmacht und damit zum nochmalig verstärkten Einwirken auf den Alltag der Menschen. Dieses Übergewicht der pastoralen Macht wurde von 1580 bis 1650 zurückgedrängt. In diesem Zeitraum entstanden, bedingt durch eine veränderte Weltsicht, neue Fragen, die die Kirche nicht zu beantworten vermochte (z.B. Familie, Gesundheit, Natur, Art der Regierung). Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wie jene von Kepler, Galilei, Newton oder auch Jonsten, traten hervor, in denen ersichtlich wurde, dass Gott die Welt nicht mehr durch das Pastorat, sondern durch universelle Prinzipien, wie Logik, Naturgeschichte und Astronomie, lenkte. 51 Dadurch entwickelte sich ein fundamental neues Verständnis von Souveränität, die nun auf Rationalität und nicht mehr auf göttliche Bestimmung basierte. Folglich veränderte sich die Beziehung zwischen Gott und der Welt. Man löste sich langsam von der Wirkung des heilsgebundenen Jenseitsglaubens und die Welt wurde
47 Vgl. Lemke. 2003. S. 154. u. Raffnsøe. 2011. S. 306.
48 Vgl. De E. IV. S. 279.
49 Regula Benedicti. In: Die Benediktusregel: Lateinisch-deutsch. Hrsg.: Steidle, Basilius. Beuron 1975².
50 Vgl. Lemke. 2003. S. 155-156.; Raffnsøe. 2011. S. 307-308.; Foucault zum Pastorat: STB. S. 173-368. u. De E. IV. S. 168.
51 Dieses veränderte Weltbild formulierte erstmals klar und deutlich Descartes in den „Meditationes de prima philosophia“. Vgl. Descartes, René. Philosophische Schriften: in einem Band. Hrsg.: Specht, Rainer. Hamburg 1996. S. 150ff.
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durchschaubar. In dieser Phase war zwar noch keine Geburtsstunde des modernen Staates auszumachen, aber wohl das nun beginnende Räsonieren über den Staat. 52 Dementsprechend nahmen neue Strategien Gestalt an und es begann jene Periode, die man allgemein mit Staatsräson betitelt. Das oberste Ziel des Souverän sollte nun fortan sein, die Kräfte des Staates zu intensivieren und dessen politische Stärke zu mehren, um sich in der internationalen Konkurrenz mit anderen Staaten zu behaupten. Dazu entwickelte sich eine rationale Herrschaft nach neuen Gesetzen und neuen Taktiken. Die Herrschaft orientierte sich nun nicht mehr am einzelne Subjekt, sondern langfristig am Ganzen, der Bevölkerung. Eine neue Politik als Praxis und als Wissen zeichnete sich ab. Dies bezog sich auf denjenigen, der die Menschen im Staat regierte, d.h. der Souverän muss auf politische Kompetenzen zurückgreifen können, die nicht von moralischer, juristischer oder theologischer Natur waren. Da der Staat nun ein natürliches Objekt ist, d.h. nicht durch Gott, den Menschen, Gesetze oder durch deren Ableitung erzeugt, ist die Kenntnis über das Objekt und deren Eigenarten Grundvoraussetzung und entscheidendes Faktum für den Regenten. Folglich braucht es konkretes Wissen, das durch den Merkantilismus und die Kameralistik bereit gestellt wurde. Kenntnisse über Mittel, Gründung, Erhaltung und Stärkung des Staates lieferten fortan mehr oder weniger wissenschaftliche Schriften. 53 Die Rationalität des Staates wurde so vom Menschen selbst geschaffen. 54 Dabei bezeichnet der Staat nicht mehr einen allgemein friedlichen Zustand, sondern, wie bei Hobbes, eine souveräne Instanz, die durch hierarchische Gliederung für Frieden, Ordnung und Stabilität sorgte. Um dies zu bewerkstelligen war der Souverän gezwungen, sich zunehmend auf unterschiedliche Institutionen zu stützen. Besonders tritt unter diesem Aspekt die Polizei als Regierungstechnologie hervor, deren Aufgaben es in der damaligen Zeit war, die individuellen Verhaltensweisen der Menschen zu regulieren (z.B. Wachstum, Fähigkeiten und Kräfte). Durch diese ständige Kontrolle entstand ein Ordnungssystem, das ein ständiges Eingreifen von Außen nicht mehr benötigte. 55 Die Bevölkerung wurde zum eigentlichen Rohstoff und Gegenstand der politischen Regierung, von dem alle anderen Variablen abhängig waren. Deshalb galt es, diese Biomasse zu berechnen, zu bearbeiten und zu entwickeln. Zum Beispiel bei der nun beginnenden politischen Ökonomie bedeutete ein Anstieg der Einwohnerzahl und Verbesserung der Lebensumstände eine höhere Anzahl von produktiven Arbeitskräften, somit konnten Produktionsraten und Exporte gesteigert werden, was ein finanzielles Wachstum für den Staat zur Folge hatte. Im Mittelpunkt dieser Betrachtung stand die Erkenntnis, dass der Verlauf von biologischen Prozessen der Individuen von ihrem Zustand abhängig war und durch eine
52 Vgl. De E. IV. S. 185 u. Anm. 17-19. Zur Staatsräson vgl. Lemke. 2003. S. 159ff. u. Raffnsøe. 2011. S. 309ff.
53 Vgl. STB. S. 368ff.; Raffnsøe. 2011. S. 311. u. Lemke. 2003. S. 161.
54 Vgl. STB. S. 414ff.
55 Vgl. De E. III. S. 903. u. De E. IV. S. 326f. u. S. 1007f.; Raffnsøe. 2011. S. 314-315. u. Ruoff. 2009. S. 132.
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Veränderung des Milieus beeinflusst werden konnte, dies erlaubt der politischen Regierung im Detail einzugreifen und die Bewohner des Staates in bestimmte Richtungen zu lenken. 56 Im Staat ging die Regierungskunst unter Einfluss der politischen Ökonomie zu einer Verwaltung der biologisch soziologischen Prozesse über und unter dieser Vorgabe bündelten die Gouvernementalität die Mikrophysik der Macht in der Institution Staat. Damit war die Biopolitik und ferner die Sozialmedizin geboren. 57
Foucault meinte, dass der Staat nichts anderes sei, „...als Wirkung, das Profil, der bewegliche Ausschnitt einer ständigen Staatenbildung oder ständigen Staatsbildung, von endlosen Transaktionen, die die Finanzierungsquelle, die Investitionsmodalitäten, die Entstehungszentren, die Formen und Arten von Kontrolle, die Beziehung zwischen den lokalen Mächten und der Zentralautorität […] verändern, verschieben, umstürzen oder sich heimtückisch einschleichen lassen. […] Der Staat ist nichts anderes, als der bewegliche Effekt eines Systems von mehreren Gouvernementalitäten.“ 58 Er ist folglich ein historisches Produkt, eine Verknüpfung von sozialen Elementen, eine Wirkung, ein Effekt der sich ständig ändernden Bedingung des Denkens, was sich in den unterschiedlichsten Formen zeigte, wie z.B. der Staatsräson. Die Staatsräson muss dabei im Wechselspiel der verschiedenen Formen von Verstaatlichung, einer allmählichen Entstehung und Umbildung zentraler Gesellschaftseinrichtung gesehen werden, nur so ist die Entstehung des modernen Staates begreiflich. 59 In diesem aufgezeigten historischen Prozess kristallisierten sich allmählich verschiedene politische Institutionen heraus, die die Gestalt eines homogenen selbstständigen Akteurs annahmen. Der Staat muss als soziale Entität mit einer eigenen Logik begriffen werden, der sich durch Einflusserweiterung in der Gesellschaft endlos zu entfalten droht. Sobald er als System in Frage gestellt wurde, folgte eine Restabilisierung, welche an den jeweiligen Bedürfnissen der Zeit angepasst wurde, somit unterlag der Staat, der keine selbstständige naturgegebene Größe darstellte 60 , einem ständigen Fortentwicklungsprozess.
57 Vgl. De E. IV. S. 67ff.; Ruoff. 2009. S. 133. Raffnsøe. 2011. Zur Sozialmedizin De E. III. S. 272-298.
58 Foucault, Michel. Die Geburt der Biopolitik: Vorlesung am Collège de France 1978 - 1979. Frankfurt a.M. 2009. S. 115.
59 Vgl. STB. S. 161.
60 Vgl. STB. S. 359.
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IV. Schluss
Zusammenfassungen und Fazit
Hobbes Staatstheorie war im eigentlichen Sinne eine Staatslegitimation bereits bestehender Staaten, basierend auf einer fiktiven, aber rationalen Vertragstheorie. Die hobbessche Erschaffung des Staates war praxisorientiert und zweckgerichtet, denn diese beinhaltete die Loslösung der Politik von der Oberhoheit der Kirche und die Restabilisierung eines bereits in Frage gestellten Systems mit dem Ziel, eine sichere Ordnung für jedermann, unter der Grundbedingung der Rationalität, zu schaffen. Er schuf damit ein bis heute gültiges Grundprinzip für den modernen Staat, aber auch eine Begründungsformel für totalitäre Systeme. Von der foucaultschen Perspektive aus betrachtet, gibt es keine plötzliche Staatsbegründung, die aus einer Rationalität des Menschen entspringt, denn dem Prozess der Staatsentwicklung liegt ein hochkomplexes Entstehungsgeflecht von Machttechnologie zu Grunde. Staat erscheint bei ihm lediglich als Gehäuse verschiedenster Gouvernementalitäten, die allesamt historisch gewachsen sind. Die Entwicklung der Staaten war dementsprechend ein überaus vielschichtiger Prozess, der mehrere Jahrhunderte beanspruchte. Zwar ist der Mensch kein von Natur aus staatenbildendes Wesen, aber es scheint ihm ein Grundbedürfnis zu sein, in Gesellschaft zu leben und damit dem Drang einer Gruppenbildung verschiedenster Art nachzugehen, um dadurch die eigenen Lebensumstände zu optimieren. Schon unsere frühesten Vorfahren fanden sich in familiären Verbänden zusammen, um den täglichen Kampf des Überlebens zu vereinfachen. Kam es zur Gruppenbildung, dann kam es gleichzeitig zur asymmetrischen Verteilung der Macht und einzelne Führungspersonen hoben sich heraus (z.B. als Familienoberhaupt, Ältestenrat usw.). Die Analyse Foucaults zeigte, dass das menschliche Miteinander ständigen Mutationen unterliegt es jedoch schon immer eine Institution gab - sei dies ein Anführer, Gott oder eine Demokratie - um die sich die Individuen scharrten. Ich bin der Überzeugung, dass bereits die urzeitliche Gruppenbildung der Ausgangspunkt einer Genese des Staates ist. Er ist keinesfalls eine „creatio ex nihilo“ oder durch eine plötzlich einfallende Idee entstanden und somit kann der hobbesschen Staatstheorie nur bedingt gefolgt werden.
Der Staat ist eine künstliche Ordnung, die sich durch ständige Anpassungsmutation immer wieder veränderte, immer noch verändert und sich immer wieder verändern wird und somit ist, das was wir Staatsentwicklung nennen, noch nicht abgeschlossen, sondern wir befinden uns lediglich in einer Phase, ebenso wie Hobbes sich in einer Phase dieser Entwicklung befand. Man kann meiner Überzeugung nach keinen Fixpunkt in der Geschichte ausmachen und meinen, dies sei die Begründung des Staates. Man kann lediglich einzelne Phasen und Entwicklungsperioden aufzeigen, wie es Foucault getan hat.
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V. Anhang
5.1. Quellenverzeichnis
Descartes, René. Philosophische Schriften: in einem Band. Hrsg.: Specht, Rainer. Hamburg 1996.
Foucault, Michel. Die Geburt der Biopolitik: Vorlesung am Collège de France 1978 - 1979. Frankfurt a.M. 2009.
Foucault, Michel. Dits et Ecrits. Schriften: Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits: Band II. 1970-1975. Hrsg.: Defert, Daniel. Paris 2002.
Foucault, Michel. Dits et Ecrits. Schriften: Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits: Band III. 1976-1979: Bd 3. Hrsg.: Defert, Daniel. Paris 2003.
Foucault, Michel. Dits et Ecrits. Schriften: Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits: Band IV. 1980-1988. Hrsg.: Defert, Daniel. Paris 2005.
Foucault, Michel. Sicherheit, Territorium, Bevölkerung: Vorlesung am Collège de France 1977 - 1978. Frankfurt a.M. 2009.
Hobbes, Thomas. Human Nature and De Corpore Politico. Bearb. v. Gaskin. New York 1994. Hobbes, Thomas. Leviathan or the matter, form, and power of a commonwealth, ecclesiastical and civil: erster und zweiter Teil. Übers.: Mayer, Jacob-Peter. München 2006. Hobbes, Thomas. Vom Bürger. In: Hobbes, Thomas. Vom Menschen. Hrsg.: Gawlick, Günter. Hamburg 1994³.
Jellinek, Georg. Allgemeine Staatslehre. Bearb. v. Jellinek, Walter. Berlin 1921³. Weber, Max. Wissenschaft als Beruf 1917 - 1919, Politik als Beruf 1919. Hrsg.: Mommsen, Wolfgang Justin. Tübingen 1994.
Lexikon Bibel-Zitate: Auslese für das 21. Jahrhundert. Hrsg.: Lautenbach, Ernst. München 2006. Die Benediktusregel: Lateinisch-deutsch. Hrsg.: Steidle, Basilius. Beuron 1975².
5.2. Literaturverzeichnis
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Horn, Christoph. Einführung in die politische Philosophie. Darmstadt 2003. Höffe, Otfried. Thomas Hobbes. München 2010.
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Weiß, Ulrich. Hobbes, Thomas. In: Handbuch Staatsdenker. Hrsg.: Voigt, Rüdiger. Stuttgart 2010.
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Pierre Köckert, 2011, Der Staat aus der Perspektive von Thomas Hobbes und Michel Foucault, München, GRIN Verlag GmbH
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