Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 1
2. Max Webers Werk 2
2.1 Typen der Herrschaft und Legitimität 2
2.1.1 Der Verwaltungsstab 3
3. Der Legitimitätsanspruch al-Gaddafis 4
3.1 Der Verwaltungsstab und Elemente rational-legaler Herrschaft 4
3.2 Traditionelle Herrschaft und Werte 6
3.3 Legitimität kraft Charisma 7
3.4 Differenzen zwischen Legitimitätsanspruch Herrschaftshandeln 7
4. Die Geltung des Legitimitätsanspruchs 10
5. Zusammenfassung und Ausblick 11
1. Einleitung
Der bisherige Verlauf des Jahres 2011 wurde von den politischen Entwicklungen im mittleren Osten und in Nordafrika überschattet. Die Staatschefs von Tunesien und Ägypten wurden durch ihre Bevölkerungen bereits zum Rücktritt gezwungen während politische Unruhen, namentlich in Marokko, Algerien, Libyen, Jordanien, im Jemen, im Oman, in Saudi-Arabien und auch in einigen Ländern südlich der Sahara, um sich greifen. Insbesondere die gewaltsamen Auseinandersetzungen in Libyen dominieren die aktuellen Berichterstattungen der Medien und liefern Anlass zu einer genaueren herrschaftssoziologischen Betrachtung der Machtausübung von Revolutionsführer Gaddafi. Darin wird versucht, seinen Legitimitätsanspruch anhand der von Max Weber in “Typen der Herrschaft” beschriebenen Idealtypen zu definieren und auf seine Geltung zu untersuchen, um eventuell kausale Rückschlüsse auf das Legitimitätsempfinden der Bevölkerung und damit die gewaltsamen Eskalationen im Zusammenhang mit den Strukturen der Herrschaftsausübung zu gewinnen.
Herauszustellen bleibt, dass diese Arbeit keineswegs den Anspruch erhebt, eine umfassende Analyse der zu den Protesten führenden politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Einflüsse darzustellen, denn diese reichen weit über die Beziehung von Anspruch und Geltung der Legitimität hinaus und beinhalten Faktoren wie die materielle und wirtschaftliche Ausstattung und das Organisations- und Konfliktpotential der Bevölkerung, welche sich in das theoretische Konstrukt der Typen der Herrschaft nicht sinnvoll eingliedern lassen. Größen dieser Art werden, wenn überhaupt, ergänzend angerissen. Vielmehr soll dem Erkenntnisinteresse genüge getan sein, indem rational nachvollziehbare Legitimitätsdefizite aufgedeckt werden, die zum Unmut der Beherrschten führen.
Die Entscheidung Libyen als Objekt der herrschaftssoziologischen Analyse auszuwählen, fiel nicht zuletzt aufgrund der Besonderheiten des libyschen Revolutionsführers Gaddafi, dessen ideologisch motivierte “Dritte universale Theorie”, nicht nur durch zusätzliches Erkenntnisinteresse reizt, sondern gleichzeitig Erwartungen, Erklärungen und Maßstäbe der Herrschaftsausübung liefert.
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2. Max Webers Werk
Max Weber (1864-1920) entstammte dem preußischen Großbürgertum und war mehr Universalgelehrter als Soziologie, was nicht nur die Vielzahl seiner Studienabschlüsse (Nationalökonomie, Agrargeschichte, Philosophie, Theologie und Professor der Jurisprudenz) sondern vor allem die inhaltliche Breite seiner Werke, welche sich über alle diese Wissenschaftsgebiete erstrecken, beweist . Seine Untersuchungen widmeten sich den Ursprüngen und Auswirkungen des Kapitalismus unter Berücksichtigung religiös inspirierter Ethik ebenso wie der kontinuierlichen Rationalisierung als Konstante in allen Bereichen menschlicher Entwicklung (Kaesler 2006).
Neben “Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus” (1906) wird die posthum veröffentlichte Aufsatzsammlung “Wirtschaft und Gesellschaft” (1922) als Webers Hauptwerk gesehen. Aus meist soziologischer Perspektive entwickelt Weber in dieser Arbeit zunächst einen allgemeinen soziologischen Begriffsapparat (Weber 1922), mit Hilfe dessen er anschließend Regeln für viele Formen sozialer Beziehungen aufstellt. Diese umfassen die Typen der Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung und als letzten Teil die für diese Arbeit maßgebenden Typen der Herrschaft, die sich primär mit Machtausübung sowie der Organisation und Koordination von Gruppen beschäftigen und auch die These von Anspruch und Geltung der Legitimität als zentrale Prämisse für die Herrschaftsausübung formulieren (Weber 1922).
2.1 Typen der Herrschaft und Legitimität
Herrschaft definiert sich laut Weber als “die Chance […], für spezifische Befehle (oder: für alle) bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam für zu finden.” (Weber 1922: 157) und ist durch ihre sozialintegrativen Wirkungen (Gewaltregelung, äußerer Schutz, Machtkontrolle, Konfliktmilderung, Koordination) ein essentielles Instrument sozialer Beziehungen.
Webers Herrschaftssoziologie stützt sich auf ein institutionell-normatives Erklärungsprogramm, welches sanktionsgestützte, allgemeine Regeln als Grundlage des Erfolgs und der Stabilität von Herrschaft beschreibt.
Diese bedeutet für Weber nicht nur eine Ausübung von Macht und Gewalt innerhalb dieser Regeln, sondern stellt vor allem eine allgemein anerkannte Form von Unter- und Überordnungsbeziehungen dar (Maurer 2004).
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Die Prämisse der Anerkennung eröffnet einen handlungstheoretischen Zugang, indem die Frage nach rational-nachvollziehbaren Gehorsamsmotiven der jeweiligen Subjekte aufgeworfen wird, welche sittlich, affektuell oder aus Eigeninteresse bestimmt sein können (Maurer 2004: 42f.). Da diese Motive aber als relativ unkonstant gesehen werden müssen, kann ein erfolgreiches aufeinanderbezogenes Befehlen und Gehorchen nur dann als stabil betrachtet werden, wenn tatsächlich an die Richtigkeit und Verbindlichkeit der Herrschaftsordnung geglaubt wird, sie den Beherrschten also als legitim erscheint (Weber 1922: 214f.). Als Begründung für einen Legitimitätsanspruch konstruiert Weber drei Idealtypen, innerhalb derer sich jede legitime Herrschaft wiederfindet: die formal-legale, die traditionelle und die charismatische Herrschaft (Weber 1922: 218). Erstere begründet ihre Legitimität in unpersönlich gesatzten, gewaltsam durchgesetzten Ordnungen, welche auch den Vorgesetzten bestimmen. Die traditionelle Herrschaft wird in Abgrenzung hierzu kraft Pietät ausgeübt und bestimmt den Herrscher ebenso wie dessen Handlungsspielraum. Dem charismatischen Führer hingegen gilt der Gehorsam “ […]kraft persönlichen Vertrauens in Offenbarung, Heldentum oder Vorbildlichkeit […]” (Weber 1922: 218) und ist, insofern der Legitimitätsanspruch gilt, bedingungslos. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden die genannten Idealtypen genauer vorgestellt und die libyschen Herrschaftsstrukturen in sie eingegliedert.
2.1.1 Der Verwaltungsstab
Weber davon aus, dass die Herrschaftsausübung über eine größere Anzahl von Menschen im Normalfall immer einer Verwaltung zur Durchsetzung des herrschaftlichen Willens bedarf. Diese definiert er als einen Verwaltungsstab, welcher aus “[…]der verlässlichen Chance eines eigens auf Durchführung ihrer generellen Anordnungen und konkreten Befehle eingestellten Handelns […] gehorchender Menschen […] “ (Weber 1922: 214) besteht. Größe und Struktur des Verwaltungsstabes und insbesondere die Art seiner Bindung an den Herrscher legen weitgehend die herrschaftlichen Handlungsspielräume fest und sind daher maßgebend für den Herrschaftstyp.
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Arbeit zitieren:
Louis Schmidt, 2011, Herrschaftssoziologische Betrachtung Libyens nach Webers Typen der Herrschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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