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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 2
1 Einleitung 3
2 Historische Dimension des Bologna-Prozesses und festgelegte Ziele. 4
2.1 Die Sorbonne-Deklaration. 4
2.2 Die Erklärung von Bologna. 5
2.3 Die Prager Kommuniqué. 6
2.4 Die Berlin-Konferenz 7
2.5 Die Bergen Kommunique. 7
2.6 Die Konferenz in London. 8
2.7 Die Konferenz in Louvain-la-Neuve/Leuven. 8
3 Die Akteure des Bologna-Prozesses 8
3.1 Akteure auf europäischer Ebene 9
3.1.1 Die Ministerkonferenz. 9
3.1.2 Die Bologna-Follow-up-Group 9
3.1.3 Die Bologna-Seminare 9
3.2 Akteure auf staatlicher Ebene 10
3.3.1 Die Kultusministerkonferenz (KMK) 10
3.3.2 Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 10
3.3.3 Der Wissenschaftsrat (WR) 10
4 Die Umsetzung der Ziele in Deutschland 11
4.1 Mobilität 11
4.2 Studienabbruch. 12
4.3 Konzeption 13
4.4 Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt 13
4.5 Das Diploma Supplement. 14
5. Fazit 15
Literaturverzeichnis. 17
Internetquellen.......................................................................................................................... 17
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1 Einleitung
Hauptziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010. Rechtlich bindend ist der Bologna-Prozess keineswegs, es handelt sich lediglich um Empfehlungen. Durch die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen sollte eine Vergleichbarkeit geschaffen werden und ein leichter Wechsel innerhalb der Universitäten in Europa sollte sowohl den Studenten als auch dem besseren Austausch von Forschungsergebnissen zugute kommen.
Doch gerader in jüngster Zeit werden Rufe nach einem Überdenken dieser Hochschulreform laut. Zuletzt fanden bundesweite Bildungsstreiks im November und Dezember 2009 statt.
Diese Hausarbeit möchte die Frage klären, ob die vereinbarten Ziele des Bologna-Prozesses in Deutschland optimal umgesetzt werden. Daneben zeigt sie mögliche
Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die angewandte Methode ist die wissenschaftliche Literaturrecherche.
Dabei beschäftigt sie sich zunächst mit der historischen Entwicklung des Bologna-Prozesses. Dabei werden auf die Konferenzen seit 1998 näher betrachtet, da diese von großer Relevanz für die Entwicklung des Bologna-Prozesses waren und eine Betrachtung früherer Vereinbarungen (wie zum Beispiel die Römischen Verträge von 1957) den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Schließlich finden in den Konferenzen vereinbarte Ziele Erwähnung.
Das zweite große Kapitel beschäftigt sich mit den Akteuren des Bologna-Prozesses. Dabei findet eine Unterscheidung der Akteure auf europäischer und auf staatlicher Ebene statt. Dabei finden auch nur die wichtigsten Akteure Erwähnung, da kleinere, wie das Centrum der Hochschulentwicklung (CHE) ebenfalls den Rahmen der Arbeit sprengen würden. Das dritte große Kapitel beleuchtet die Umsetzung der in den Konferenzen festgelegten Ziele kritisch. Hierbei kommen die wichtigsten Ziele wie die Umsetzung der Mobilität und des Diploma Supplement zur Sprache. Auch hier kann auf andere festgelegte Ziele wie der Akkreditierung und der Einführung des ECTS (European Credit Transfer System) nicht eingegangen werden, die die Kapazitäten dieses Arbeit dies nicht zulassen.
Die Hausarbeit schließt mit einem zusammenfassenden Fazit ab und versucht die gestellte Kernfrage zu beantworten.
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2 Historische Dimension des Bologna-Prozesses und
festgelegte Ziele
Seit über 50 Jahren besteht die Idee zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums. Den Anfang machten die Römischen Verträge (1957) bis hin zum Sokrates-Hochschulvertrag (1997). Die für das Bologna-Projekt relevanten Etappen und deren festgelegte Ziele sollen im folgenden Kapitel näher dargestellt werden.
2.1 Die Sorbonne-Deklaration
Der Anfang des Bologna-Projektes lag nicht, wie man zunächst vermutet in Bologna, sondern in Paris. Anlässlich des 800jährigen Bestehens der Universität von Sorbonne trafen sich die Wissenschaftsminister der vier Länder Frankreich, Großbritannien, Italien und Deutschland. Frankreich wurde hierbei durch Claude Allègre, Großbritannien durch Tessa Blackstone, Italien durch Luigi Berlinguer und Deutschland durch Jürgen Rüttgers vertreten. 1 Die vier Bildungsminister strebten hierbei einen gemeinsamen europäischen Raum für Hochschulbildung an. Dieses Ziel wurde schließlich durch die im Mai 1998, anlässlich eben dieses zweitägigen Treffens, unterzeichnete Sorbonne-Erklärung abgesegnet. 2 Die Sorbonne Joint Declaration on harmonisation of the architecture of European higher education system, kurz Sorbonne-Deklaration, löste ein europaweites Chaos über die Art und Weise des Vorgehens dieser vier Bildungsminister aus. Ebenso kam es zu Meinungsverschiedenheiten anderer europäischer Staaten über Inhalt und Bedeutung dieser Erklärung. 3 Zunächst wollten sich diese restlichen europäischen Mitgliedsstaaten, die weder an der Niederschrift noch an der Unterzeichnung beteiligt waren, nicht mitbeteiligen. Um die Teilnahme anderer Mitgliedsstaaten doch noch einzuholen, forderte der französische Bildungsminister seine Kollegen zur Unterstützung und Beitritt der Sorbonne-Deklaration auf. Diesem Angebot folgten schließlich Dänemark, Belgien, die Schweiz, Bulgarien und
1 vgl. Walter 2006, S. 123
2 vgl. Maassen 2004, S. 11
3 vgl. Walter 2006, S. 123
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Rumänien. Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien und Kroatien bekundeten sich längerfristig daran zu beteiligen. 4
Mit der Sorbonne-Erklärung legten die Bildungsminister der Unterzeichnerstaaten eine wesentliche Grundlage für die Europäisierung der Hochschulbildung, welche 11 Jahre später in Bologna fortgesetzt wurde. 5
2.2 Die Erklärung von Bologna
Die nächste Etappe zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums war das Treffen in Bologna am 18. und 19. Juni 1999. 32 Minister, Ministerinnen und Staatssekretäre aus 29 europäischen Staaten nahmen an diesem Treffen teil und erklärten ihre Zustimmung jener Prinzipien, welche in der Sorbonne-Deklaration gefasst worden waren. 6 Im Wesentlichen werden in der Erklärung von Bologna drei Ziele festgehalten, welche intendierte Veränderungen nach innen (Europa betreffend) und nach außen (die übrige Welt betreffend) enthält 7 : Mobilität, Berufsfähigkeit der europäischen Bürger und internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems. Zur Erreichung diese Ziele ist für die Unterzeichner die Schaffung eines europäischen Hochschulraums unabdingbar. Ebenso wurden Teilziele festgelegt welche zunächst bis zum Jahr 2010, Ausnahmen bis 2005, bewirkt werden sollen. Hierzu zählen vor allem die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, die Einführung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor, Master), die Einführung eines Leistungspunktesystems (nach dem European Credit Transfer System) 8 , die Erweiterung der Mobilität für Studierende, Wissenschaftler, Lehrer und Verwaltungspersonal durch Überwindung von
Mobilitätshindernissen, die Förderung der Qualitätssicherung durch europaweite Zusammenarbeit und die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden, zudem die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung in den Bereichen:
4 vgl. ebd., S. 127-128
5 vgl. Maassen 2004, S. 12
6 vgl. Walter 2006, S. 132
7 vgl. ebd., S. 133
8 Vgl. Maassen 2004, S. 12
Arbeit zitieren:
Rebecca Foth, 2010, Der Bologna-Prozess als europäisches Globalisierungsinstrument, München, GRIN Verlag GmbH
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