B. Das englische Schulsystem
1. Geschichte und Reformen 28
2. Allgemeine Daten zu England 31
3. Rechtliche Rahmenbedingungen des englischen Schulsystems
3.1 Staatliche Überwachung 32
3.2 Schuladministration 33
3.3 Schul- und Unterrichtspflicht 33
4. Schulfinanzierung 33
5. Struktur des englischen Bildungssystems
5.1 Pflichtschulen 34
5.1.1 Primary Schools 34
5.1.2 Secondary Schools
5.1.2.1 Comprehensive Schools 35
5.1.2.2 Grammar Schools 36
5.1.2.3 Secondary Technical Schools und Secondary Modern Schools 36
5.2 Weiterführende Schulen 37
5.3 Private Schulen 37
5.4 Übergänge im englischen Schulsystem 37
5.5 Abschlüsse 38
6. Schüler
6.1 Allgemeines 39
6.2 Dropout-Quote 39
6.3 Geschlechterverhältnisse und Differenzen 40
7. Lehrer
7.1 Ausbildung 40
7.2 Gehalt 41
7.3 Unterrichts- und Arbeitszeit 41
7.4 Prestige 41
8. Eltern
8.1 Wahl der Schule 42
8.2 Governing bodies 42
9. Unterricht
9.1 Schulkalender 42
9.2 Schulalltag 42
9.3 Schuluniform 43
II. PISA 2009 und TIMSS 2007: Ein kurzer Vergleich der Ergebnisse
Deutschlands und Englands
A. PISA 2009
1. Lesekompetenz 44
2. Mathematik 44
3. Naturwissenschaften 44
B. TIMSS 2007
1. Mathematische Kompetenzen 45
2. Naturwissenschaftliche Kompetenzen 45
2
III. Stärken und Schwächen der beiden Systeme
A. Evaluation 46
B. Frühe vs. späte Selektion. 48
C. Lehrerausbildung 49
D. Integration von Schülern mit Migrationshintergrund
1. Deutschland 50
2. England. 51
Fazit 52
Literaturverzeichnis 54
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Einleitung
„Die deutsche Schule weiß viel, nur von Kindern weiß sie wenig.“ Dieses Zitat unbekannter Herkunft spiegelt nach Veröffentlichung der PISA-Ergebnisse vielleicht die Meinung vieler über das deutsche Schulsystem wieder. Wir selektieren zu früh und haben seit dem Ende des zweiten Weltkriegs unsere Schulen und ihr Organisationssystem nicht wesentlich zum Besseren verändert. Solche und ähnliche Aussagen bekommt man von Eltern, Lehrern, aber auch von Schulexperten zu hören.
Doch hat das deutsche Bildungssystem wirklich nur Nachteile und schlechte Seiten? Oder kann man ihm bei genauerem Hinsehen doch auch etwas Positives abgewinnen?
„Die englische Schulbildung ist die beste der Welt - falls man sie überlebt.“ So äußerte sich Peter Ustinov über das englische Schulwesen. Die meisten Nicht-Engländer sind wahrscheinlich der Meinung, dass Bildung in England stark vom Verdienst der Eltern abhängig ist und die meisten Kinder und Jugendlichen eine Privatschule besuchen. Außerdem fallen einem im Zusammenhang mit England und Schule sofort die Schuluniformen ein, die die Schüler der meisten Schulen während der Unterrichtszeit tragen.
Ist das englische Schulsystem besser oder schlechter als das deutsche? Oder haben beide ihre Vor- und Nachteile?
Dieser Frage soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden. Dafür wird zunächst eine detaillierte Beschreibung der beiden Bildungssysteme angefertigt. Diese Beschreibung enthält sowohl einen Überblick über die Geschichte der beiden Systeme, als auch eine Darstellung des gegenwärtigen Aufbaus. Des Weiteren werden die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern und Eltern und allgemeingültige Details des Schullebens skizziert. Anschließend werden die Ergebnisse der beiden Länder in PISA 2009 und TIMSS 2007 kurz miteinander verglichen und die Stärken und Schwächen der Bildungssysteme aufgezeigt. Am Ende soll in einem Fazit geklärt werden, ob eines der beiden Systeme als besser
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oder schlechter bezeichnet werden kann oder ob sowohl das deutsche, als auch das englische Schulsystem seine Berechtigung haben.
Da in Deutschland die Kulturhoheit bei den einzelnen Bundesländern liegt und die Schulsysteme sich in manchen Aspekten stark unterscheiden, wird in manchen Fällen ein Beispiel aus einem Bundesland, meist Bayern, angeführt und zum Vergleich hergezogen. Was England betrifft, soll so weit wie möglich auf das englische Schulsystem eingegangen werden. Bietet sich diese Möglichkeit bei einigen Daten nicht, wird auf die Daten des Vereinigten Königreichs zurückgegriffen.
Zudem soll in dieser Arbeit nur der Pflichtschulbereich und die weiterführenden Schulen beleuchtet werden. Der Elementarbereich, die universitäre und berufliche Ausbildung werden größtenteils außer Acht gelassen.
I. Vergleich der Schulsysteme
A. Das deutsche Schulsystem
1. Geschichte und Reformen
Das deutsche Bildungssystem hat seinen Ursprung bereits im 9. Jahrhundert. Damals entstanden die sogenannten Klosterschulen. Ihnen folgten im 12. Jahrhundert die Dom- und Stiftschulen. Sie gelten als die Vorläufer der späteren Gymnasien. Zu dieser Zeit verfügten fast ausschließlich Geistliche über Fähigkeiten im Lesen und Schreiben.
Durch die veränderten Lebensbedingungen im Mittelalter war es nun auch für Händler und anderen Teile der Bevölkerung unerlässlich, Lesen und Schreiben zu können. Deswegen entstanden zu jener Zeit private und kommunale Schulen, in denen diese elementaren Techniken erlernt werden konnten. Aus diesen Schreib-und Rechenschulen, die vom 13. bis zum 18. Jahrhundert sehr beliebt waren, entwickelten sich die Volksschulen (vgl. Döbert 2010: 175). Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts begann die Schicht des Bürgertums stark zu wachsen und es stieg der Bedarf an Schulen, die sich den gesellschaftlichen Veränderungen anpassten. Die Realschule war eine Einrichtung für Schüler, die sich
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über die Volksschule hinaus bilden, aber keine akademische Laufbahn einschlagen wollten oder konnten (vgl. Keck 2009: 160).
So entstand im 19. Jahrhundert ein dreigliedriges Schulsystem, das sich den Interessen der Drei-Klassen-Gesellschaft in Deutschland anpasste. Träger von Schulen ist seit Ende des 18. Jahrhunderts vorwiegend der Staat in Gestalt der Länder. Kurz vor Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden erste selbstständige Unterrichtsministerien. Diese waren für die äußeren Schulangelegenheiten wie die Einrichtung und Unterhaltung von Schulen zuständig. Die Aufsicht über die inneren Schulangelegenheiten, also die Inhalte des Unterrichts und die Lehrer, hatte die Kirche inne (vgl. Döbert 2010: 175)
Eine einheitliche Regelung für das Schulsystem gab es auch in der Weimarer Republik (1918-1933) noch nicht. Eine verbindliche Regelung war allerdings die vom Reichsgrundgesetz 1920 eingeführte vierjährige Grundschule, die aufgrund eines Verbots von privaten Vorschulen von allen Schülern der unteren Jahrgänge besucht werden sollte. Die strikte Klassentrennung wurde in der Grundschule also aufgehoben (vgl. Herrlitz 2009: 121). Die Mittelschule umfasste in der Weimarer Republik neun Jahrgangsstufen, die in Unter-, Mittel- und Oberstufe unterteilt waren (vgl. Herrlitz 2009: 128). Außerdem wurde 1918 durch die Weimarer Reichsverfassung der Schulbesuch verpflichtend. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte lediglich eine Unterrichtspflicht, was bedeutet, dass Kinder auch im häuslichen Umfeld unterrichtet werden konnten (vgl. Döbert 2010: 176). In der Zeit des Dritten Reichs wurde die Kulturhoheit der Staaten aufgeboben und die Schulverwaltung in Gestalt des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zentralisiert. Nach dem Reichsschulpflichtgesetz sollte eine „lückenlose Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend vom 6. bis zum 18. Lebensjahr“ (Herrlitz 2009: 148) sichergestellt werden. Der Unterricht fand in Volks-, Mittel- und Oberschulen statt. Daneben wurde 1941 die Hauptschule als neue Volksschuloberstufe eingerichtet, denn es sollte jeder Schüler mit „besonderer Begabung“ zum Besuch einer „gehobenen Schule“ verpflichtet werden. Bis hierhin können die politischen Entscheidungen, die das Schulwesen betreffen, als harmlos bezeichnet werden. Doch gab es neben den bereits vorgestellten Schulen auch Einrichtungen wie die „Nationalpolitischen Erziehungsanstalten“ und die „Adolf-
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Hitler-Schulen“, die als nationalpolitische Ausleseschulen angesehen wurden. Hier sollten zukünftige Führungskräfte herangezogen werden. Rückblickend kann man feststellen, dass das NS-Regime zu keiner Zeit über ein durchdachtes Konzept verfügte, das als Grundlage für die längerfristig geplante Neugestaltung des Schulwesens hätte dienen können (vgl. Herrlitz 2009: 148). Nach dem 2. Weltkrieg wurde Deutschland bekanntlich in vier Besatzungszonen geteilt und es entstanden unterschiedliche Bildungssysteme. Zunächst ging es hauptsächlich um den Wiederaufbau der Schulen, die Einstellung von politisch unbelasteten Lehrern und die Re-education des Volkes. Das dreigliedrige Schulsystem blieb weiterhin erhalten (vgl. Ipfling 2007: 61). In der Kritik standen die Eliteschulen, befürwortet wurden gleiche Bildungschancen für alle und kostenfreier Unterricht. Deswegen sprach sich der Kontrollrat für ein integriertes, stufenartiges Bildungswesen aus, das mit dem amerikanischen Schulsystem zu vergleichen ist (vgl. Herrlitz 2009: 148).
In der Sowjetischen Besatzungszone wurde eine achtjährige Einheitsschule eingeführt, die später durch die Polytechnische Oberschule ersetzt wurde. Das gesamte Bildungswesen war marxistisch-lenistisch ausgerichtet (vgl.- www.fronline.de: Schule in der Sowjetischen Besatzungszone). Die Hoheitsgewalt lag zunächst bei den Alliierten, ging in Westdeutschland dann aber auf die einzelnen Bundesländer über (vgl. Dühlmeier 2009: 163). Der am 31. August 1990 geschlossene Einigungsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland enthält grundlegende Bestimmungen, die eine gemeinsame und vergleichbare Grundstruktur des deutschen Schulwesens schaffen sollen (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 24). Es mussten fast 6000 Polytechnische Oberschulen geschlossen und in Schulen des gegliederten Systems wie es in der BRD vorhanden war, umgebaut werden. Nicht alle neuen Bundesländer passten sich der vorherrschenden Schulpolitik an. So blieb Brandenburg beispielsweise bei einer Grundschulzeit von sechs Jahren, während alle anderen Länder eine vierjährige Grundschule übernahmen. Die Entstehung unterschiedlicher Schulsysteme ließ die Frage aufkommen, ob es so zu einem dramatischen Ost-West-Gefälle kommen könne. Die nationale Ergänzung zur internationalen Schulstudie PISA bestätigt diese Annahme nicht.
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Der „PISA-Schock“ bewirkte jedoch ein Umdenken in Deutschland. Die Studien PISA, TIMSS und IGLU lassen die deutschen Schüler nicht in positivem Glanz erstrahlen. Im internationalen Vergleich zeigte sich der Modernitätsrückstand des deutschen Bildungssystems. Die Ergebnisse setzten einige Reformbewegungen in Gang. So verbreitet sich das Konzept der Ganztagsschule in Deutschland immer mehr und das Augenmerk wird verstärkt auf den Output gelegt. Daneben wurden länderübergreifende Bildungsstandards formuliert, um einen besseren Vergleich der einzelnen Bundesländer zu gewährleisten (vgl. Herrlitz 2009:242ff). Außerdem sollen möglichst alle Kinder, auch solche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit sechs Jahren eingeschult und in einer gemeinsamen Grundschule unterrichtet werden (vgl. van Ackeren 2009: 65).
2. Allgemeine Daten zur Bundesrepublik Deutschland
Der Ausländeranteil in Deutschland betrug am 31.12.2008 8,8% (vgl. www.statisik-portal.de: Gebiet und Bevölkerung). Im Jahre 2005 gehörten 31% der deutschen Bevölkerung der römisch-katholischen und 30,8% der evangelischen Kirche an. Der Großteil von 32,5% war konfessionslos und 3,9% muslimisch. 1,8% waren Angehörige anderer Religionen (vgl. www.fowid.de: Religionszugehörigkeit 2005). Nach Altersgruppen aufgeteilt waren im Jahre 2009 18,8% unter 20, 24,3% zwischen 20 und 40, 31% zwischen 40 und 60, 20,8% zwischen 60 und 80 und 5,1% 80 Jahre und älter (vgl. www.destatis.de: Bevölkerung nach Altersgruppen). Im Jahr 2010 gab es in den Deutschland 3.244.470 Arbeitslose. Das entspricht einem Anteil von etwa 4% der Gesamtbevölkerung (vgl. www.de.statista.com: Arbeitslosenzahlen).
Außerdem wurden 2009 ca. 6 Millionen Straftaten registriert (vgl. www.de.statista.com: Straftaten).
Die deutsche Infrastruktur kann im internationalen Vergleich als überdurchschnittlich gut bezeichnet werden. Sowohl was das Verkehrswesen (Straßennetz, Schienennetz, Flughäfen, Heliports, Wasserwege, Anzahl der Handelsschiffe und Häfen), als auch das Kommunikationswesen (Telefonsystem, Anzahl der Festnetzanschlüsse und Handys, Radio- und Fernsehstationen, Internethosts und -nutzer) betrifft, befindet sich die Bundesrepublik durchgehend
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unter den ersten 25 Ländern der Weltrangliste (vgl. www.lexas.net: Infrastruktur Deutschland).
3. Rechtliche Rahmenbedingungen des deutschen Schulsystems
3.1 Das Grundgesetz
Laut Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates (vgl. www.dejure.org: Grundgesetz). Der Staat hat also das Recht und somit auch die Verpflichtung zur Verwaltung von Schulen. Wer aber ist der Staat? Die Antwort auf diese Frage gibt der Artikel 30 des Grundgesetztes. Hier wird geregelt, dass die einzelnen Bundesländer die Ausübung dieser Pflichten übernehmen (vgl. www.dejure.org: Grundgesetzt Art. 7). Die Länder haben also die Hoheit über Verwaltung, Rechtsprechung und Finanzen der Schulen inne. In Deutschland herrscht somit der sog. Kulturföderalismus (vgl. Kulow 2009: 192). Zu den weiteren Aufgaben der einzelnen Staaten gehören auch die Bestimmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, die Ordnung der Schulverfassung, die Regelung der Rechtsstellung der Lehrkräfte, die Normierung der Bildungs- und Lernziele durch Curricula und Lehrpläne und die Zulassung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmaterialien (vgl. Döbert 2010: 181).
3.2 Die Schulaufsicht und Schuladministration
Im Rahmen der Schulaufsicht soll das Schulsystem kontrolliert und die jeweilige Schulpolitik umgesetzt werden. Sie ist also die Rechtsaufsicht des Staates (vgl.Kulow 2009: 192). Die Spitze der Schulaufsicht bildet das jeweilige Schul- bzw. Kultusministerium, von dem die wesentlichen Vorgaben ausgehen. Handelt es sich hierbei um wesentliche Vorgaben, wie z.B. grundrechtsrelevante Bereiche, müssen diese von der Legislative, also vom Landtag, erlassen werden. Gegenstände der Verordnungen des Kultusministeriums sind unter anderem die Fächerverteilung, der Umfang des Unterrichtsangebots und die Erstellung der Lehrpläne. Die Schulaufsicht umfasst die Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen, die Rechtsaufsicht und die Dienstaufsicht über die Lehrerschaft. In Deutschland dominierte bis vor kurzem die Input-Steuerung. Das Bildungswesen wurde über Eingabefunktionen wie Finanzmittel, Einsatz von Sachmitteln,
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Ausbildung des Personals und Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesteuert. Man war der Meinung, dass sich mit Hilfe dieser Mittel das gewünschte Ergebnis, also der Output, von selbst einstelle. Nun geht man zum outputorientierten Modell über, was zur Folge hat, dass die Einzelschulen über größere Handlungsspielräume verfügen und mehr und besser evaluiert werden können (vgl. Döbert 2010: 182ff).
3.3 Grenzen des Staates
Dem Staat wird vom Grundgesetz zwar ein Gestaltungsspielraum gewährt, dieser ist aber nicht unbegrenzt. Denn „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht [...].“ (www.dejure.org: Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) Laut dem Bundesverfassungsgericht haben die Eltern trotzdem keinen alleinigen Erziehungsanspruch. Vielmehr sollen das elterliche und das schulische Erziehungsrecht sinnvoll zusammenarbeiten. So bleibt z.B. die Bestimmung über den schulischen Werdegang des Kindes Recht der Eltern. Auch wenn es sich beim Schulverhältnis um ein so genanntes Sonderstatusrecht handelt, bei dem die Erfüllung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags im Vordergrund steht, dürfen die Grundrechte der Schüler nicht verletzt werden (vgl. Kulow 2010: 195). Das Gleichbehandlungsgebot fordert beispielsweise das Recht auf gleichen Zugang zu den Schulen (vgl. www.dejuris.org: Grundgesetz Art. 3).
3.4 Die Kultusministerkonferenz (KMK)
Der Kulturföderalismus bietet nicht nur unbestreitbar Vorteile. Durch ihn kommt es zu einer mangelnden Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen, was zu ungleichen Bewerbungsvoraussetzungen um Arbeits- oder Hochschulplätze führt, Die Bewegungsfreiheit der Bürger ist also eingeschränkt. Deswegen hat es sich die 1948 gegründete KMK zur Aufgabe gemacht, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Ihr Anliegen ist es, gemeinsame Standards für alle Länder zu schaffen. Die KMK ist ein Element des kooperativen Föderalismus, der sich durch eine gute Zusammenarbeit der einzelnen Länder auszeichnet. Zurzeit ist eine Diskussion über ein zentrales Abitur im Gange, für das sich schon einige Bundesländer entschieden haben (vgl. Kulow 2009: 196).
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4. Schulträgerschaft und Schulfinanzierung
In Deutschland wurden 2005 im Sekundarbereich etwa 8000 US-Dollar pro Schüler ausgeben. Das entspricht dem OECD-Durchschnitt (vgl. OECD 2008: 223). Doch wer kommt für diese Ausgaben auf? Der Besuch von öffentlichen Schulen ist in Deutschland bekanntlich unentgeltlich.
Insgesamt wurden in Deutschland 2005 142 Milliarden Euro für Bildung ausgegeben (vgl. van Ackeren 2009: 109). Diese Kosten werden zwischen dem Bund, den Ländern, den Kommunen und privaten Trägern aufgeteilt. Da die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, sind sie auch für den Großteil der Finanzierung verantwortlich (vgl. Dreyer 2011). Zusammen mit den Gemeinden übernehmen sie etwa 90% der anfallenden Kosten. Die Gemeinden kommen für die Kosten des nicht-lehrenden Personals und die Sachkosten auf, während die Lehrenden von den Kultusministerien bezahlt werden. Zum Ausgleich erhalten die Kommunen für bestimme Leistungen, wie Schülertransport, Erstattungen von den Ländern. Außerdem bezuschussen die Länder den Schulbau und andere laufende Kosten. Insgesamt übernehmen die Bundesländer ca. 80% und die Gemeinden ca. 19% der Kosten (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 70). 2005 gab Deutschland nur 2% des Bruttoinlandsprodukts für den Primar- und Sekundarbereich I aus. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 2,5%. Verhältnismäßig am meisten wurde in Island in die Bildung investiert. Hier wurden 3,9% des Bruttoinlandsprodukts ausgegeben (vgl. OECD 2008: 258). In Deutschland herrscht Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, Schulbücher und andere Medien werden den Schülern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Regelungen können sich aber je nach Bundesland unterscheiden (vgl. www.kmk.org: Lern- und Lehrmittel).
Auch private Schulen werden in Deutschland staatlich finanziert bzw. unterstützt (vgl. Döbert 2010: 184).
5. Struktur des deutschen Bildungssystems
5.1 Pflichtschulen
Wie bereits erwähnt, beträgt die Schulpflicht in Deutschland, die Berufsausbildung nicht mit einbezogen, neun Jahre, in einigen Ländern sogar 10 Jahre und beginnt meist mit dem sechsten Lebensjahr. Die Schulpflicht erfüllt, wer in dieser Zeit an
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fünf Tagen der Woche eine allgemeinbildende Schule besucht (vgl. Döbert 2010: 186f).
5.1.1 Grundschule
Die Schullaufbahn beginnt für alle Schüler mit der Grundschule. Diese umfasst in der Regel die Klassen 1 bis 4, in wenigen Bundesländern geht sie bis einschließlich Klasse 6. (vgl. Döbert 2010: 186).
Nach Schorch ist die Grundschule als „grundlegende Schule, als erste Schule im institutionalisierten Bildungssystem, als gemeinsame Schule für alle Kinder des Volkes und als kindgemäße Schule“ anzusehen (Schorch 2009: 230). Die Grundschule hat, laut dem Lehrplan für Bayern, einen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Dieser umfasst beispielsweise fächerübergreifende Bereiche wie Familien-und Sexualerziehung, Freizeiterziehung, Gesundheitserziehung, interkulturelle Erziehung, Umwelterziehung und
Medienerziehung (vgl. www.isb.bayern.de: Lehrplan Grundschule). In der Primarstufe soll grundlegende Bildung als Anfang von Allgemeinbildung vermittelt werden. In ca. 22 Schulstunden im ersten und zweiten Jahr und ca. 28 im dritten und vierten Jahr sollen die Schüler grundlegende Handlungstechniken und Fertigkeiten erlernen, die sie auf ihr weiteres Schulleben vorbereiten (vgl. Schorch: 2009: 231f). Der Fächerkanon enthält meist Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik, Sport und immer öfter auch eine Fremdsprache (vgl. www.privatschulberatung.de: Grundschule). Die durchschnittliche Klassengröße lag im Jahr 2006 bei etwa 23 Schülern pro Klasse und es kamen 18,7 Schüler auf eine Lehrperson (vgl. OECD 2008: 461, 475)
5.1.2 Hauptschule
In vielen Bundesländern ist die Hauptschule keine eigenständige, sondern eine integrative Schule. So kann der Hauptschulabschluss in Brandenburg an Oberschulen, in Bremen und Sachsen-Anhalt an Sekundarschulen, in Mecklenburg-Vorpommern an Regionalen Schulen, im Saarland an Erweiterten Realschulen, in Sachsen in Mittelschulen und in Thüringen an Regelschulen erworben werden. In Schleswig-Holstein werden die Haupt- und Realschulen gerade in Regionalschulen und die Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Außerdem werden
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die Haupt, Real- und Regionalschulen in Rheinland-Pfalz zu Realschulen plus (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 115). Trotz rückläufiger Schülerzahlen ist die Hauptschule in Bayern nach wie vor eine eigenständige Schule im dreigliedrigen Schulsystem. Hier ging im Schuljahr 2010/11 die Zahl der Hauptschüler um 4,5% zurück (vgl. www.br-online.de: Sorgenkind Hauptschule) Die Hauptschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9, in manchen Bundesländern endet sie mit der zehnten Klasse. Sie ist als Pflichtschule zu bezeichnen, da alle Schüler, die nach der Primarstufe nicht die Realschule oder das Gymnasium besuchen, ihre Schulpflicht hier erfüllen müssen (vgl. Ipfling 2009: 236) Laut dem Lehrplan liegt der Schwerpunkt dieser Schulart auf dem Praxisbezug. Schließlich will die Hauptschule ihre Schüler im Idealfall auf eine Berufsausbildung im Handwerk, der Industrie oder ähnlichen Bereichen vorbereiten. In der Hauptschule wird eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt. Die Schüler sollen zu mündigen Bürgern erzogen werden und lernen, Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen zu übernehmen (vgl. www.isb.bayern.de: Lehrplan Hauptschule). In den meisten Hauptschulen kann der so genannte Mittlerer-Reife-Zug besucht werden. Hier absolvieren die Schüler freiwillig nach der 9. Jahrgangsstufe ein weiteres Schuljahr. Die Klassen werden bereits im siebten Jahrgang gebildet. Wie der Name bereits erwarten lässt, kann hier der Mittlere Schulabschluss erlangt werden.
Wer die neunte Jahrgangsstufe erfolgreich besucht hat, erhält den erfolgreichen Hauptschulabschluss. Durch eine gesonderte Prüfung können die Absolventen bei Bestehen den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen. Ein Sonderfall ist der qualifizierende berufliche Bildungsabschluss. Dieser wird bei guten Leistungen in der Berufsausbildung verliehen. (vgl. isb.bayern.de: Lehrplan Hauptschule). Im Schuljahr 2008/09 absolvierte in Bayern 37.445 Schüler die Hauptschule erfolgreich, davon erhielten 22.901 den qualifizierenden Hauptschulabschluss (vgl. www.verwaltung.bayern.de: Schüler- und Absolventenprognose 2010).
5.2 Weiterführende Schulen
5.2.1 Realschule
Der Besuch der Realschule ist ab der fünften, bzw. in Ländern mit sechsstufiger Grundschule ab der der siebten Klasse möglich. Aufgabe dieser weiterführenden
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Schule ist die Vermittlung einer erweiterten Allgemeinbildung (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 115).
Die Schüler sollen auf Ausbildungsberufe wie beispielsweise im kaufmännischen Bereich oder auch auf den Besuch einer weiterführenden Schule vorbereitet werden. Um dem breiten Fächer an Interessen und Neigungen gerecht zu werden, bietet die Realschule verschiedene Zweige und Wahlpflichtbereiche an (vgl. Fees 2009: 248f). Einer der Wahlpflichtbereiche muss meist ab der siebten Jahrgangsstufe gewählt werden. In Bayern wird zwischen vier Wahlpflichtfächergruppen unterschieden: dem mathematischnaturwissenschaftlich-technischen Bereich, dem wirtschaftlichen Bereich, dem Bereich mit dem Schwerpunkt auf die Fremdsprache Französisch und dem musischgestaltenden, hauswirtschaftlichen oder sozialen Bereich. Der Schwerpunkt des letztgenannten Bereichs hängt vom Angebot der einzelnen Schulen ab. Insgesamt besuchen die Schüler und Schülerinnen jedoch zu 80% den gleichen Unterricht. (vgl. www.realschule.bayern.de: Wahlpflichtfächergruppen). Zum allgemeinen Fächerkanon der Realschule gehören Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, meist Englisch, Physik, Chemie, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Politik, Musik, Kunst, Sport und Religionslehre (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 115f).
Da die meisten Realschüler nach dem Abschluss der zehnten Jahrgangsstufe eine Ausbildung beginnen und die Realschule stark mit der Wirtschaft verbunden ist, absolvieren die Schüler während ihrer Schulzeit verschiedene Praktika in unterschiedlichen Arbeitsbereichen (vgl. Fees 2009: 249) Mit dem erfolgreichen Abschließen der zehnten Klasse und der bestandenen Abschlussprüfung erhalten die Schüler den Mittleren Bildungsabschluss, der in den unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Bezeichnungen erhalten hat. Dieser Abschluss ermöglicht den Zugang zu berufsqualifizierenden und
studienqualifizierenden Bildungsgängen (vgl. Fees 2009: 249). Im Schuljahr 2009/10 besuchten 236.340 Kinder und Jugendliche eine Realschule. 36.790 von ihnen beendeten ein Jahr zuvor die zehnten Klasse erfolgreich und erhielten den Realschulabschluss (vgl. www.verwaltung.bayer.de: Schüler und Absolventenprognose 2010).
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Ramona Basel, 2011, Lernen und Lehren in Deutschland und England, München, GRIN Verlag GmbH
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