Inhaltverzeichnis
1. Zur Begrifflichkeit der Familie 1
2. Das Bürgertum 2
3. Das Leitbild der bürgerlichen Familie 4
3.1 Die bürgerliche Ehe 4
3.2 Kinder in der bürgerlichen Familie 6
3.3 Wohnverhältnisse im Bürgertum 9
4. Fazit 11
5. Literaturnachweis 13
1. Zur Begrifflichkeit der Familie
Der Begriff „Familie“ wird in der heutigen Zeit ganz selbstverständlich verwendet. Was aber ist „Familie“ genau?
Eine „Familie“ besteht aus einem Elternpaar und mindestens einem Kind. Dies ist der Begriff im engeren Sinne, er bezeichnet die „Kernfamilie“. Weiter gefasst bezeichnet „Familie“ auch die übrige Verwandtschaft, zum Beispiel die Eltern und Geschwister des Elternpaares.
Die „Familie“ ist eine Institution, die sich über Jahrhunderte immer wieder gewandelt hat. Die Veränderungen sozialer und ökonomischer Situationen haben für unterschiedliche Familienformen gesorgt.
Die Struktur der Familie hat sich aus verschiedenen Formen der Großfamilie zu der heutigen Vater-Mutter-Kind-Familie gewandelt. Selbst diese Form unterliegt jedoch den Umständen der Zeit und ist heute nicht mehr die dominierende Familienart. Die Institution der Familie verliert ihre traditionellen Züge vor allem durch Alleinerziehende. Auch die Patchwork-Familie, in der die Partner Kinder aus erster Ehe in die neue Familie mit einbringen, ist eine moderne Familienform. In meiner Arbeit befasse ich mich mit dem Familienbild des Bürgertums, das Ende des 18. Jahrhunderts entstanden ist. Ich setze mich mit der sozialen Situation des Bürgertums auseinander und stelle in einer sozialwissenschaftlichen Analyse die wesentlichen Aspekte der bürgerlichen Familie heraus. In einer abschließenden Schlussbetrachtung zeige ich die Besonderheit des Bürgertums für die moderne Familie auf und ziehe mit Hilfe eines kurzen Vergleichs ein persönliches Fazit über die Lebenslage der Menschen im Bürgertum.
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2. Das Bürgertum
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entwickelte sich innerhalb der ständisch geprägten Gesellschaft eine neue soziale Klasse, die sich jedoch erst Ende des Jahrhunderts als solche konstituieren konnte: Das Bürgertum. Die Zeit war geprägt durch eine Umbruchsituation. Die neue Familienform des Bürgertums konnte nur teilweise realisiert werden. Traditionelle
Verhaltensweisen, wie sie noch in der vorangegangenen Familienform des „ganzen Hauses“ Anwendung fanden, wurden noch lange weiter praktiziert. Durchsetzen und voll entfalten konnte sich das Bürgertum erst im deutschen Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts.
Entstehung und Struktur des Bürgertums waren gebunden an spezielle soziale und ökonomische Lebensbedingungen, welche die Grundlage für die Ausbildung des propagierten neuen Familienideals der bürgerlichen Familie darstellten. Dieses Ideal wurde die „prägende Kraft innerhalb des Bürgertums“ (Rosenbaum 1996, 252).
Das Bürgertum setzte sich aus Unternehmern, höheren Beamten und selbständigen Akademikern zusammen. Bezeichnet werden kann diese soziale Schicht auch als mittlerer Stand. Abgrenzungskriterien waren zum einen das Vermögen, bzw. der Besitz und vor allem auch die Bildung. Durch diese Momente differenzierte sich das Bürgertum „nach unten“ zum Kleinbürgertum und „nach oben“ zum Adel.
Da das Bürgertum zunächst noch nicht „sozial verortet“ (Rosenbaum 1996, 258) werden konnte, wurde es auch als „persönlicher Stand“ (Rosenbaum 1996, 258) bezeichnet. Die Position, die man sich selbst erarbeitet hatte, beruhte auf der eigenen Leistung, die daher zum Inbegriff des bürgerlichen Wesens wurde. Diese Tatsache prägte das Selbstbewusstsein des Bürgers und bildete die Grundlage des Individualismus, dem im Bürgertum eine bedeutende Rolle zugeschrieben wurde.
Die prekäre soziale Situation des Bürgertums Ende des 18. Jahrhunderts bedingte die Aufwertung der familiären Beziehungen. Aus der sozialen Not, des fehlenden sozialen Rückhalts, resultierte eine Tugend. Die Familie und ihre Entwicklung zur gefühlvollen, innigen Lebensform wurde der Mittelpunkt des Lebens.
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Während die Situation des eingeleiteten 19. Jahrhunderts noch sehr dem 18. Jahrhundert glich, änderte sich dies in der zweiten Hälfte, die sich durch die industrielle Revolution und der damit einhergehenden schnellen ökonomischen Entwicklung kennzeichnen ließ. Tradierte Formen und Verhaltensweisen waren weitgehend verschwunden und das „Wirtschaftsbürgertum“ tat sich hervor. Unternehmer erlangten aufgrund ihrer ökonomischen Macht und ihres vergrößerten Reichtums eine herausragende Stellung im Bürgertum. Gekennzeichnet war das Bürgertum des 19. Jahrhunderts zudem durch die „Feudalisierung“, die in Einstellungen und Verhalten der Bürger zum Ausdruck kam. Die Vorstellungen des Bürgertums über eine standesgemäße Lebensführung näherten sich immer mehr den Normen des Adels an. Da die Einkommensverteilungen jedoch zunehmend ungleicher wurden, waren die Anforderungen vor allem für die selbständigen Akademiker nur schwer zu erfüllen. Um aber seine soziale Stellung nach außen präsentieren zu können, wurde in nicht-öffentliche Bereiche (zum Beispiel Schlafstätten) weniger investiert und der Schein, den Ansprüchen an ein bürgerliches Leben gerecht zu werden, gewahrt.
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Arbeit zitieren:
Sandra Garthaus, 2007, Die Familie im Bürgertum - Eine sozialwissenschaftliche Analyse, München, GRIN Verlag GmbH
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