Abbildungsverzeichnis
1. Bordell in Pompeji (Außenansicht) 16
2. Bordell in Pompeji (Innenansicht) 16
Abbildungen sind im folgenden Werk enthalten:
Clarke , John R : Ars erotica Sexualität und ihre Bilder im antiken Rom, S 60f
1. Einleitung
In dieser Arbeit, die sich mit den augusteischen Ständegesetzen auseinandersetzt, soll die Rolle dieser Gesetzgebung des ersten Princeps auf die Gesellschaft und die Prostitution des antiken Roms untersucht werden. Hierbei sind die Intentionen der Ständegesetze und deren Akzeptanz durch die Eliten Roms von sehr großer Bedeutung. Bei der Betrachtung der gesellschaftlichen Konsequenzen der Gesetze liegt das Augenmerk auf jenen sozialen Schichten und Berufsgruppen, die durch diese Gesetzgebung als Infames galten. Mit dieser Bezeichnung wurden viele Menschen, nicht nur Liebesdiener und Liebesdienerinnen, an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Nicht nur das Schicksal einiger Berufsgruppen ist hier interessant, sondern auch das einiger selbständiger Frauen dieser Zeit. Von daher soll in dieser Arbeit nicht nur der Zeitraum der Entstehung der Ständegesetze bis zum Ende des ersten nachchristlichen Jahrhunderts betrachtet werden. Es werden auch einige Frauenbiographien erwähnt, die über diesen Zeitabschnitt herausreichen.
Aus diesem Kontext ergeben sich verschiedene Leitfragen, wie groß war der Einfluss der augusteischen Ständegesetze auf die Prostitution im alten Rom, wie haben diese Gesetze die Gesellschaft verändert und welche Auswirkungen gab es auf das Frauenbild jener Zeit?
Damit diese Arbeit fachgerecht erschlossen werden kann, wird einschlägige Literatur in Form von Standardwerken, Aufsätzen und Sammelbänden verwendet, die von Autoren wie Karl Christ, Alfred Heuss, Dietmar Kienast, Bettina Eva Stumpp und Werner Dahlheim publiziert und herausgegeben wurden. Des Weiteren werden antike Quellen herangezogen wie etwa „Res geastae“ von Augustus, „Augustus“ von Sueton, Ovids „Ars Amatoria“, die Sartieren von Juvenal und die Epigramme von Martial um nur einige zu nennen. Karl-Wilhelm Weeber hat in seinem Buch „Nachtleben im alten Rom“ zudem eine kleine Ansammlung antiker Quellen zum Thema „Prostitution“ herausgegeben, welche hier auch ihre Verwendung findet. Natürlich ist bei diesen, wie bei allen historischen Quellen, Vorsicht geboten. Die Quellen, die hier ihre Verwendung finden, sind literarische Texte und müssen deshalb nicht der Wahrheit
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entsprechen. Die Autoren jener Quellen haben eine besondere Meinung über die römischen Gesellschaft und eine gewisse politische Haltung zum Kaiserhaus, die hin und wieder in dieser Arbeit zum Ausdruck kommt.
Einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand in Fragen über die augusteische Zeit wird durch die Reihe „Oldenbourg Grundriss der Geschichte“ vermittelt. Werner Dahlheim hat den entsprechenden Band hierzu verfasst. Ein Vergleich moderner Augustus-Biographen wie von Dietmar Kienast, Heinrich Schlange-Schöningen und Jochen Bleicken bringt auch unterschiedliche
Sichtweisen über diese Zeit zu Tage. Die unterschiedlichen Forschungsmeinungen zum Thema Prostitution im antiken Rom wird durch das Werk „Ars Erotica“ von John R. Clarke thematisiert und kommt an den entsprechenden Stellen zum Ausdruck.
Die Untergliederung dieser Arbeit erfolgt in drei Themenbereiche, die wiederum jeweils in mindestens drei Unterbereiche gegliedert sind. Im ersten Themenbereich werden die Ständegesetze im zeitlichen Kontext vorgesellt. Des Weiteren erfolgt die Benennung der einzelnen Codicis und die Bereiche für die sie Gültigkeit haben. Auch soll auf die Intention eingegangen werden, die Augustus mit ihnen verfolgte. Im letzten Unterbereich soll auf die Gesetzesrealität eingegangen werden, d.h. wie wurden die Gesetze von den jeweiligen sozialen Gruppe angenommen und wie veränderten sie sich die Praxis mittel- und langfristig.
Der zweite Themenbereich widmet sich der Prostitution im antiken Rom. Dabei werden Formen der Prostitution im ersten Unterbereich untersucht. Die Lebensbedingungen, die soziale Akzeptanz durch die römischen Bürger, sowie die rechtliche Stellung der „Huren“ und „Stricher“ finden im zweiten Unterpunkt ihre Erwähnung.
Der dritte Themenbereich untersucht dann die Auswirkungen der augusteischen Ständegesetze auf die Prostitution Roms. Dabei ist die geschlechtsspezifische, gesellschaftliche und juristische Perspektive dieser Auswirkungen interessant.
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Im letzten Bereich werden alle Ergebnisse zusammengefasst und der Versuch unternommen einige offene Fragen zu beantworten. Zudem erfolgt noch eine persönliche Stellungnahme zu dem Gesamtthema.
2. Augusteische Ständegesetze
2.1 Hintergründe
In diesem Abschnitt sollen zunächst die Hintergründe beleuchtet werden, die zum Entstehen der augusteischen Ständegesetze führen. Dabei muss natürlich der Zeitabschnitt näher betrachtet werden, indem diese Gesetze eingeführt wurden. Der Princeps, der der Namensgeber für eine ganze Gesetzessammlung ist, steht nicht nur programmatisch für die Gesetze ein, sondern spiegelt sich als Person und seine Gesellschaft in diesen Gesetzen wider. Seine Erfahrungen und sein Schaffen über die gesamte Zeit von der Endphase der Republik bis zu seiner Erwählung zum Princeps drückt das am besten aus. Jedoch sind die gesellschaftlichen Auswirkungen des Bürgerkrieges, der sich durch das ganze erste vorchristliche Jahrhundert zieht, wohl die stärkste Triebfeder für diese Codifizierung.
Diese Gesetze griffen besonders stark in die Lebensführung der römischen Oberschicht ein, hatten aber auch Auswirkungen auf das Leben der Römer der Unterschicht. Ein Gesetz wendete sich beispielsweise gegen ein allzu aufwendige Lebensführung einiger Römer (lex Iulia sumptuaria), ein weiteres sollte Ehebruch (besonders der, der Frauen) unter Strafe stellen (lex Iulia de adulteriis coercendis), ein drittes regelte das Heiraten zwischen den römischen Schichten (lex Iulia de maritandis ordinibus). Das dritte Ständegesetz wurde dann im Jahre 9 n. Chr. durch ein viertes und letztes (lex Papia Poppaea nuptialis) erweitert. Dieses sollte Kinderreichtum besonders in der Oberschicht erzeugen. 1
1 Vgl. Christ, Karl: Geschichte der römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis Konstantin, 5.,
durchgesehene Auflage, München 2005, S. 103f.
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Zudem schuf der Princeps Augustus durch die Neuordnung und Neureglementierung der römischen Gesellschaft einen neuen politischen Standden Ritterstand. Den Ritterstand gab es zwar bereits schon ähnlich wie bei den alten Griechen als militärische Gruppe innerhalb der Armee, jedoch war er als gesellschaftliche Gruppe nicht in Erscheinung getreten. Bis zum Zeitpunkt der Neuorganisation bzw. Etablierung als gesellschaftliche Gruppe mussten alle, die in den Senat aufgenommen wollten, einen Zensus von 400.000 Sesterzen und eine Laufbahn als Beamter nachweisen. Erst dann konnten sie sich zur Wahl in das Gremium des Senats (800-600 Mann) stellen. Mit den Ständegesetzen des Augustus wurde der Zensus für senatorische Familien auf 1.000.000 Sesterzen angehoben, zahlreiche Privilegien folgten (z.B. latus clavus, die besten Plätze in einem Theater und Erblichkeit des senatorischen Status). Für Ritter blieb der alte Zensus bestehen, der ritterliche Status bzw. Zensus musste ständig nachgewiesen werden. Die äußeren Merkmale waren weniger gute Plätze in einem Theater, ein Ring und ein schmäleren Balken an der Tunika. Dafür waren sie für den Princeps treue Untergebene und erhielten dafür auch gute Posten auf unterschiedlichen Gebieten (z.B. Prefectus Aegypti). 2
Hierzu muss aber gesagt werden, dass es in der Wissenschaft unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, wann der senatorische und ritterliche Stand als eigene Stände geschlossen auftraten. Heinrich Schlange-Schöningen sieht in der Neuordnung der Stände durch Kaiser Augustus die eigentliche Geburtsstunde, 3 während Dietmar Kienast diese Ausdifferenzierung schon zu Beginn des ersten vorchristlichen Jahrhunderts ansetzt und die Neuordnung durch Augustus war lediglich der Schlusspunkt einer langen Entwicklung. 4 Jochen Bleicken hat in seiner neuen Augustus-Biographie eine ganz andere Auffassung, so sieht er keine scharfe Trennung zwischen dem senatorischen und ritterlichen Stand vor der Neuordnung durch den ersten Princeps, da der Zensus von 400.000 Sesterzen identisch war und Söhne von Senatoren zunächst dem Ritterstand angehörten. 5 Von daher ist sich die Forschung uneins, wann beide Stände getrennt voneinander
2 Vgl. Christ, Karl: Die römische Kaiserzeit. Von Augustus bis Diokletian, 3., aktualisierte Auflage,
München 2006, S. 63-‐67.
3 Vgl. Schlange-‐Schöningen, Heinrich: Augustus, Darmstadt 2005, S. 121f.
4 Vgl. Kienast, Dietmar: Augustus. Prinzeps und Monarch, 3., durchgesehene und erweiterte
Auflage, Darmstadt 1999, S. 161 f., 182f.
5 Vgl. Bleicken, Jochen: Augustus. Eine Biographie, Hamburg 2010, S. 474-‐476.
4
selbständig auftraten und ein eigenes Bewusstsein für ihren Stand entwickelten. Lediglich die Tatsache wird akzeptiert, dass sich beide Stände nach der Neuordnung eigenständig voneinander entwickelten und dass es durchaus Aufstiegsmöglichkeiten von dem einen in den anderen Stand gab. 6
In den folgenden Abschnitten wird näher auf die Auswirkungen des Bürgerkrieges, den Rückgang der Geburtenrate unter den reichen römischen Bürgern und Verbindungen zwischen Oberschicht und Unterschicht eingegangen.
2.1.1 Der römische Bürgerkrieg, Feldzüge und Krisen
Das erste vorchristliche Jahrhundert ist gekennzeichnet von einer Reihe militärischer Auseinandersetzungen. Dabei handelt es sich entweder um einen Kampf zweier innerrömischer Kontrahenten oder um eine römische Expansion oder um den römischen Status Quo in einem Gebiet zu sichern.
In den Konflikt erster Art war besonders die römische Oberschicht involviert. Ein Sieg der einen Partei bedeutete immer, dass die Unterstützer der anderen Partei auf den Proskriptionslisten der neuen Machthaber stand. Das hatte zur Folge, dass viele Mitglieder der Oberschicht den Tod fanden. Nach dem Alfred Heuss fanden allein in den Proskriptionen des Sulla im Höchstfall 4700 Menschen den Tod. 7 Sulla war aber nur einer in der Reihe der Gewinner, der so versuchte seine Macht durch Proskription zu sichern. Das prominenteste Opfer einer solchen Liste war wohl Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.). Er war eines der bekanntesten Opfer des Machtkampfes zwischen Brutus und Cassius einerseits und Octavian und Marc Anton andererseits. 8 In ähnlicher Weise ging auch Augustus gegen seine Feinde vor, so sein Tatenbericht. 9
6 Vgl. Dahlheim, Werner: Geschichte der römischen Kaiserzeit (=Oldenbourg Grundriss der
Geschichte Bd. 3), 3. Überabeitete und erweiterte Auflage, München 2003, S. 41.
7 Vgl. Bleicken, Jochen u.a.(Hg..): Alfred Heuss. Römische Geschichte, 10. Auflage, Paderborn u.a.
2007, S. 176f.
8 Vgl. ebenda, S. 228.
9 Augustus Res gestae, übersetzt, hrsg. und kommentiert von Giebel, Marion, Stuttgart 2002, S. 4-‐
6 (caput 1 bis 3).
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Arbeit zitieren:
Stefan Mölzer, 2011, Die augusteischen Ständegesetze und deren Auswirkungen auf die Prostitution, München, GRIN Verlag GmbH
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