Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis III
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts in International Accounting and Taxation an der ESB Business School in Reutlingen in der Zeit von Oktober 2010 bis Januar 2011 angefertigt.
Das Thema der Arbeit wurde von der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem mit Sitz in Stuttgart vorgeschlagen und nach gemeinsamer Diskussion mit dem dort tätigen Partner Herrn Harr und dem Lehrbeauftragten der ESB Herrn Jetter Business School abgegrenzt.
Mein besonderer Dank gilt Herrn Jetter für die wissenschaftliche Betreuung und engagierte Unterstützung der Arbeit und Herrn Harr für fachliche Rücksprachen und hilfreiche Diskussionen. Für die Übernahme der Zweitkorrektur danke ich Herrn Prof. Dr. Dominic Wader.
Stuttgart, im Januar 2011
Dana Rieger
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in
der Praxis IV
Inhaltsverzeichnis
VORWORT III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VII
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IX
1 EINLEITUNG 1
1.1 PROBLEMSTELLUNG 2
1.2 ZIELSETZUNG 3
1.3 AUFBAU 3
2 GRUNDLAGEN UND SYSTEMATIK 5
2.1 GRUNDLAGEN 5
2.1.1 AUFBAU 5
2.1.2 ANWENDUNGSBEREICH 5
2.2 SYSTEMATIK DES IMPAIRMENT TESTS 6
3 ERMITTLUNG DES ERZIELBAREN BETRAGS 9
3.1 BEWERTUNGSOBJEKTE 10
3.2 BEWERTUNGSMETHODEN 13
3.3 ERMITTLUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS DURCH DAS
MARKTPREISORIENTIERTE VERFAHREN 14
3.4 ERMITTLUNG DES NUTZUNGSWERTS DURCH DAS
KAPITALWERTORIENTIERTE VERFAHREN 16
3.4.1 PLANUNGSZEITRAUM 17
3.4.2 BEHANDLUNG VON SYNERGIEEFFEKTEN, RESTRUKTURIERUNGEN UND
INVESTITIONEN 19
3.4.3 BEHANDLUNG VON FINANZIERUNGSEFFEKTEN, ERTRAGSTEUERN UND
CASHFLOWS IN FREMDWÄHRUNG 20
3.4.4 METHODEN ZUR CASHFLOW-ERMITTLUNG 21
3 4 5 BESTIMMUNG DES DISKONTIERUNGSZINSSATZES 22
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in
der Praxis V
3.4.5.1 BERÜCKSICHTIGUNG DES RISIKOS 23
3.4.5.2 RISIKOLOSER ZINSSATZ 25
3.4.5.3 RISIKOANGEPASSTER ZINSSATZ 25
3.4.5.3.1 GRUNDLAGEN DER DURCHSCHNITTLICH GEWICHTETEN
KAPITALKOSTEN 26
3.4.5.3.2 ERMITTLUNG DER EK-KOSTEN MIT DEM CAPITAL ASSET PRICING
MODEL 29
3.4.5.3.3 ERMITTLUNG DER FK-KOSTEN 31
3.4.5.3.4 KRITISCHE WÜRDIGUNG DER VOR-STEUER-BETRACHTUNG 32
3.5 UNTERSCHIEDE IM KAPITALWERTORIENTIERTEN VERFAHREN BEI
ANWENDUNG AUF BZW UND NUTZUNGSWERT 38
4 DIE ZAHLUNGSMITTELGENERIERENDE EINHEIT 42
4.1 BILDUNG EINER ZGE 42
4.2 UNABHÄNGIGKEIT DER MITTELZUFLÜSSE 43
4.3 ZUORDNUNG VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN 44
4.4 BERÜCKSICHTIGUNG DES GOODWILLS 46
4.4.1 VERTEILUNG DES GOODWILLS 47
4.4.2 VERGLEICH VON FULL-GOODWILL- UND NEUBEWERTUNGSMETHODE 48
4.5 BUCHWERT EINER ZGE 50
5 VERARBEITUNG DES IMPAIRMENT TESTS IM ABSCHLUSS 53
5.1 VERBUCHUNG EINER WERTMINDERUNG 53
5.1.1 BEI EINEM EINZELNEN VERMÖGENSWERT 53
5.1.2 BEI EINER ZGE OHNE GOODWILL 53
5.1.3 BEI EINER ZGE MIT GOODWILL 55
5.2 VERBUCHUNG EINER WERTAUFHOLUNG 55
5.2.1 BEI EINEM EINZELNEN VERMÖGENSWERT 56
5.2.2 BEI EINER ZGE 57
5.2.3 BEIM GOODWILL 57
5.3 ENTKONSOLIDIERUNG 58
5.4 ANHANGANGABEN 58
5 5 PLAUSIBILISIERUNG UND DOKUMENTATION 58
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in
der Praxis VI
6 QUANTITATIVE AUSWERTUNG DER ERHOBENEN DATEN 60
6.1 AUSMAß DER VON IAS 36 BETROFFENEN VERMÖGENSWERTE 61
6.2 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES IMPAIRMENT TESTS 64
6.2.1 ANGABEN ZUR ERMITTLUNG DES ERZIELBAREN BETRAGS 65
6.2.2 ANGABEN ZUR DETAILPLANUNGSPHASE UND WACHSTUMSRATE 67
6.2.3 ANGABEN ZUM DISKONTIERUNGSZINSSATZ 68
6.2.4 ANGABEN ZU WERTMINDERUNGEN 74
6.2.5 ANGABEN ZU WERTAUFHOLUNGEN 77
7 QUALITATIVE AUSWERTUNG AUSGEWÄHLTER
ANHANGANGABEN 79
7.1 GRÜNDE FÜR WERTBERICHTIGUNGEN 79
7.2 BESCHREIBUNG DER ZGES 81
7.3 ERMITTLUNG DES ERZIELBAREN BETRAGS. 81
7.4 PARAMETER IM KAPITALWERTORIENTIERTEN VERFAHREN 84
7.5 WESENTLICHE ANNAHMEN UND SENSITIVITÄTSANALYSEN 87
7.6 MISSVERSTÄNDLICHE UND WIDERSPRÜCHLICHE ANGABEN 88
7.7 MUSTERBEISPIEL DEUTSCHE BANK 92
8 ERGEBNIS 96
GLOSSAR 99
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 101
RECHTSQUELLENVERZEICHNIS 109
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in
der Praxis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen
Abb. 2: Aufbau des IAS 36
Abb. 3: Systematik des Impairment Tests
Abb. 4: Triggering Events für den Impairment Test gemäß IAS 36
Abb. 5: Erzielbarer Betrag
Abb. 6: Wertminderungsbedarf
Abb. 7: Entscheidungsdiagramm im Impairment Test
Abb. 8: Bewertungsverfahren
Abb. 9: Ermittlung des Nutzungswerts
Abb. 10: Fortschreibungsphase der ewigen Rente
Abb. 11: Berücksichtigung des Risikos im Nutzungswert
Abb. 12: Zusammensetzung des WACCs
Abb. 13: Verlauf der Kapitalkosten im Vor-Steuermodell nach Modigliani / Miller
Abb. 14: Der Eigenkapitalkostensatz nach dem CAPM
Abb. 15: Beta-Faktor eines fiktiv unverschuldeten Unternehmens
Abb. 16: Hochschleusen (grossing up) des WACCs
Abb. 17: Zirkularitätsproblem: planmäßige Abschreibung I
Abb. 18: Zirkularitätsproblem: planmäßige Abschreibung II
Abb. 19: Zirkularitätsproblem: vorzunehmende Wertminderung I
Abb. 20: Zirkularitätsproblem: vorzunehmende Wertminderung II
Abb. 21: Identität von Vor-Steuer- und Nach-Steuer-Betrachtung
Abb. 22: Unterschiede im kapitalwertorientierten Verfahren bei der Anwendung des
Konzepts des BZW und des Nutzungswerts
Abb. 23: Abgrenzung von weitestgehend unabhängigen Zahlungsströmen
Abb. 24: Gegenüberstellung von Full-Goodwill- und Neubewertungsmethode
Abb. 25: Dem Buchwert zuzuordnende Vermögenswerte
Abb. 26: Dem Buchwert zuzuordnende Schulden
Abb. 27: Anhaltspunkte für eine Wertaufholung
Abb. 28: Zusammensetzung des DAX zum 31.12.2009
Abb. 29: Absolute Beträge der Vermögenswerte
Abb. 30: Absolute Beträge der immateriellen Vermögenswerte
Abb. 31: Relative Anteile der Vermögenswerte an der Bilanzsumme
Abb 32: Relative Anteile der immateriellen Vermögenswerte an der Bilanzsumme
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in
der Praxis
Abb. 33: Angaben zur Grundlage für den erzielbaren Betrag
Abb. 34: Angaben zur Länge der Detailplanungsphase und der Wachstumsrate.
Abb. 35: Angabe zur Berücksichtigung von Steuern im Diskontierungszinssatz I
Abb. 36: Angabe zur Berücksichtigung von Steuern im Diskontierungszinssatz II
Abb. 37: Angaben der Diskontierungszinssätze vor Steuern
Abb. 38: Grafische Abbildung der durchschnittlichen Diskontierungszinssätze für
Vermögenswerte der Gruppe A vor Steuern
Abb. 39: Grafische Abbildung der Diskontierungszinssatz-Spannen für
Vermögenswerte der Gruppe A vor Steuern
Abb. 40: Angabe der Diskontierungszinssätze nach Steuern
Abb. 41: Diskontierungszinssatz-Spannen für Vermögenswerte der Gruppe A nach
Steuern
Abb. 42: Vergleich der Buchwerte des Goodwills
Abb. 43: Wertminderungen des Goodwills
Abb. 44: Prozentuale Wertminderung des Goodwills in Bezug auf die Buchwerte
Abb 45: Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in
der Praxis IX
Abkürzungsverzeichnis
Prozent
sic tatsächlich so
Euro
abzgl. abzüglich
AfA Absetzung für Abnutzung
AG Aktiengesellschaft
AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten
APV adjusted present value
Art. Artikel
Aufl. Auflage
bspw. beispielsweise
BZW Beizulegender Zeitwert, beizulegender Zeitwert
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CAPM Capital Asset Pricing Model
Co. Compagnie
d.h. das heißt
DAX Deutscher Aktienindex
DCF Discounted Cashflow
DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
DZS Diskontierungszinssatz
EBIT earnings before interest and taxes
EBITDA. earnings before interest, taxes, depreciation and amortization
EG Europäische Gemeinschaft
EK Eigenkapital
EVA Economic Value Added
f. folgende
ff. fortfolgende
FK Fremdkapital
GG Grundgesamtheit
ggf. gegebenenfalls
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
i.d.R. in der Regel
i.V.m. in Verbindung mit
IAS International Accounting Standard
IASB International Accounting Standards Board
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS International Financial Reporting Standards
im. immateriell
Kap. Kapitel
KG Kommanditgesellschaft
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
ND Nutzungsdauer
Nr. Nummer
o ä oder ähnliches
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in
der Praxis X
Rn. Randnummer
S.
SA Sachanlagen
sog. sogenannt
TAB tax amortization benefit
u. A. unter Anderem
u.a. und andere
u..U unter Umständen
UE Unseres Erachtens
UN Unternehmen
Vgl. Vergleiche
VO (EG) Verordnung der Europäischen Gemeinschaft
VW Vermögenswert
WACC weighted average cost of capital
z.B. zum Beispiel
ZGE zahlungsmittelgenerierende Einheit
ZGEs zahlungsmittelgenerierende Einheiten
Basiszinssatz
ߚ Beta-Faktor
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 1
1 Einleitung
Seit 2004 sieht das International Accounting Standards Board (IASB) - verantwortlich für die Erstellung und Veröffentlichung der internationalen Rechnungslegungs- 1 - der planmäßigen Abschreibung von derivativen Firmenwerten und standards
immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ab. Stattdessen gilt nun der sogenannte impairment only approach, der eine Abschreibung nur bei 2 Dieser Ansatz erscheint vor dem Hintervorliegender Wertminderung vorschreibt.
grund folgender Definition einer Abschreibung durchaus schlüssig: „Abschreibung […] ist die systematische Verteilung des Abschreibungsvolumens eines Vermögens- 3 Daeine Nutzungsdauer weder für den Gewerts über dessen Nutzungsdauer.“
4 noch naturgemäß für immaterielle Vermögenswerte mit schäfts- oder Firmenwert
unbestimmter Nutzungsdauer angesetzt werden kann, kann planmäßig auch keine sinnvolle Verteilung des Abschreibungsvolumens erfolgen. Sie sind nur noch außerplanmäßig abzuschreiben.
Der Standard IAS 36 ‚Wertminderung von Vermögenswerten‘ stellt die zentrale Vorschrift für außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens dar. Er regelt somit die Folgebewertung. Seine Anwendung auf bestimmte Vermögensgegenstände kommt - neben der Negativabgrenzung in IAS 36 selbst - durch den Verweis an- 5 Neben des Goodwills und immaterieller derer Standards auf IAS 36 zustande.
Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer ist auch die Folgebewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer durch IAS 36 geregelt.
Dabei ist es unerheblich, ob die Vermögenswerte mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) oder nach dem Neubewertungsmodell bewer- 6 tet werden.
2
3
4
5
6
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 2
1.1 Problemstellung
Dr. Eberhard Mayer-Wegelin - Mitglied der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) - misst dem in IAS 36 verankerten Werthaltigkeitstest - nachfolgend Impairment Test - in Krisenzeiten eine weitaus größere Bedeutung zu als in Zeiten des Aufschwungs. Er wirft die Frage auf, „ob die Vermögenswerte, die in vergangenen Jahren z.B. im Rahmen von Unternehmenskäufen erworben wurden, noch wer- 8 Außerdem er, dass Unternehmen nicht nur unter dem Rückthaltig sind.“
gang ihrer Umsätze zu leiden haben; als Folge dessen können auch außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte entstehen, sodass Rezessio- 9 AuchFreiberg und Lüdenbach nen zu einer Kumulation negativer Effekte führen.
betonen den Einfluss der Wachstumserwartungen auf das Ergebnis des Impairment Test. Sie könnten in Form von geplanten Cashflows in einen Impairment Test einfließen und fielen in Krisenzeiten i.d.R. niedriger aus, während gleichzeitig Risikoprämien langfristig steigen und als Bestandteil des Diskontierungssatzes das Ergebnis
10 Dem entgegen stehen große Ermesdes Impairment Tests schmälern würden.
sensspielräume seitens der in IAS 36 verankerten Vorschriften, die erhebliches bilanzpolitisches Potenzial bergen, um eine Wertminderung bzw. Wertaufholung ent- 11 Erschwerendkommt weder gezielt herbeizuführen oder sie bewusst zu umgehen. hinzu, dass Planungen grundsätzlich ungewiss sind und daher nie hundertprozentig verlässlich sein können. Insbesondere die Einbeziehung investitionstheoretischer
7
8
9 Vgl. Mayer-Wegelin 2009, S. 94.
10 Vgl. Freiberg; Lüdenbach 2008, S. 390. 11 Vgl. Meyer 2005, S. 317 und 338.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 3
Ansätze in die Barwertermittlung zieht weitere subjektive Entscheidungen nach
12 Aus den dargestellten Sachverhalten ergibt sich nicht nur für den Rechnungs- sich.
legenden und den bestellten Wirtschaftsprüfer die Erschwernis, sich auf dem schmalen Grat zwischen zulässiger individueller Auslegung und verbotener Blendung oder 13 Auch der Adressat ist betroffen, der den ihm zugänglichen Täuschung zu bewegen.
Informationen trauen und vertrauen können will. Er hätte große Probleme, wenn identisch aussehenden Jahresabschlüssen elementar andere Gegebenheiten zugrunde liegen würden.
1.2 Zielsetzung
Ziel der Arbeit ist es, dem Leser unter Einbeziehung einschlägiger Fachliteratur ein umfassendes Bild über die Vorschriften des IAS 36 zu vermitteln und die Schwierigkeiten in deren praktischer Umsetzung aufzuzeigen. Des Weiteren soll eine empirische Vollerhebung auf Basis der Konzernabschlüsse der 30 DAX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2009 Aufschluss darüber geben, inwieweit zuvor in der Literatur diskutierte kritische Aspekte des IAS 36 tatsächlich Anwendung finden und welche Auswirkungen der durch IAS 36 gegebene Ermessenspielraum auf die „Vermittlung 14 der Vermögens-, Fieines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds“ nanz- und Ertragslage hat. Abschließend soll geklärt werden, ob die Finanzkrise die vermuteten Auswirkungen auf den Impairment Test und damit einhergehende außerplanmäßige Abschreibungen hat.
1.3 Aufbau
Die vorliegende Masterthesis gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei der Aufbau des ersteren sich im Wesentlichen an der von IAS 36 festgelegten Struktur orientiert. Die zentralen Begriffe sind in einem Glossar, das sich am Ende der Arbeit befindet, ausgegliedert.
Zur Einführung des Lesers in die Thematik gibt Kap. 2 einen Abriss über die grund- sätzliche Systematik des zu behandelnden Impairment Tests und die unter ihn fal- lenden Vermögensgegenstände. Kap. 3 erklärt die Vorgehensweise zur Ermittlung des erzielbaren Betrags (recoverable amount) und geht hierbei insbesondere auf die zwei unterschiedlichen Wertkonzepte des beizulegenden Zeitwerts (BZW) abzgl.
12 Vgl. Bieker; Esser 2004, S. 456 und Wameling 2004, S. 65. 13 Vgl. Bigus; Kiefer 2008, S. 920. 14 IAS 1.15.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 4
Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) sowie des Nutzungswerts (value in use) ein. Kap. 4 setzt sich mit dem Sonderfall der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) (cash generating unit) auseinander und erklärt in diesem Zuge insbesondere die Werthaltigkeitsprüfung im Zusammenhang mit einem derivativen Goodwill. Kap. 5 schließt mit der Verarbeitung der Ergebnisse des Impairment Tests im Abschluss den theoretischen Teil der Arbeit ab.
Die erörterten Thematiken in Kap. 6 und 7 basieren auf einer Vollerhebung der Konzernabschlüsse des Geschäftsjahres 2009 der 30 DAX-Unternehmen hinsichtlich ihrer Angaben zum Impairment Test nach IAS 36. Hier erfolgt zuerst eine quantitative Auswertung der Daten, bevor im Anschluss einzelne Sachverhalte ausgewählt, untersucht und kritisch beurteilt werden.
Im Ergebnis der Arbeit sollen aufgeworfene Fragen beantwortet und der Standard selbst sowie dessen Umsetzung in der Praxis auf Basis der zuvor gewonnenen Er- gebnisse beurteilt werden.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 5
2 Grundlagen und Systematik
Bevor auf die Systematik des Impairment Tests eingegangen wird, sollen Aufbau und Anwendungsbereich die Grundlagen von IAS 36 vermitteln.
2.1 Grundlagen
2.1.1 Aufbau
Der Aufbau von IAS 36 stellt sich wie folgt dar:
2.1.2 Anwendungsbereich
Von der Regelung des IAS 36 ist hauptsächlich das „langfristige operative Vermögen 16 Es wird gemeinhin auch als Anlagevermögen beeines Unternehmens“ betroffen.
zeichnet und enthält u. A. die folgenden Gruppen von Vermögenswerten:
•
immaterielles Anlagevermögen,
• Sachanlagen und
• Finanzanlagen. 17
15 Eigene Darstellung in Anlehnung an Pellens u.a. 2008, S. 257. 16 Müller; Reinke 2009, S. 299. 17 Vgl. IAS 1.66 i.V.m. IAS 1.54.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 6
Das immaterielle Anlagevermögen lässt sich ein weiteres Mal in die Positionen Goodwill, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und in solche mit bestimmter Nutzungsdauer kategorisieren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ‚unbestimmt‘ nicht bedeutet, dass der Vermögenswert endlos genutzt wird. Der Begriff sagt lediglich aus, dass zum Zeitpunkt der Bewertung keine Aussage darüber getroffen werden kann, wie lange der Vermögenswert dem Unternehmen einen Nut- 18 ImmaterielleVermögenswerte und der Goodwill unterscheizenzufluss generiert.
den sich dahingehend, dass erstere identifizierbar, d.h. in irgendeiner Form vom Un- 19 ternehmen separierbar sind, z.B. in Form eines Verkaufs oder einer Lizenzierung. Im Standard selbst erfolgt eine Negativabgrenzung. Demnach sind von der Anwendung lediglich folgende Vermögensgegenstände ausgeschlossen, da ihre (Folge-) Bewertung in anderen Standards geregelt ist: Vorräte (IAS 2), Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen (IAS 11), latente Steuern (IAS 12), aus Leistungen an Arbeitnehmer resultierende Vermögenswerte (IAS 19), Finanzinstrumente, die von IAS 39 erfasst werden, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) sowie die Vermögenswerte, die in den Standards IAS 41, IFRS 4 und 5 geregelt werden. Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures sind die einzigen von
20 Schlussfolgernd werden insbe-IAS 36 betroffenen finanziellen Vermögenswerte.
sondere das Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte und der Goodwill
21 aus Unternehmenszusammenschlüssen durch den IAS 36 geregelt.
2.2 Systematik des Impairment Tests
Ziel des Standards ist es, zu gewährleisten, dass kein Unternehmen seine Vermögenswerte mit einem höheren als dem erzielbaren Betrag (recoverable amount) fortführt. Letzteres ist der Fall, sobald der „Buchwert den Betrag übersteigt, der durch 22 Zur die Nutzung oder den Verkauf des Vermögenswertes erzielt werden könnte“. Sicherstellung dieser Zielsetzung dient der Impairment Test. Er kontrolliert, ob die Werthaltigkeit eines Vermögenswertes weiterhin besteht oder ob dieser außerplanmäßig abgeschrieben - oder in seltenen Fällen zugeschrieben - werden muss. Hier-
18 Vgl. 19 Vgl. IFRS 3.B40 und IAS 38.11f. 20 Vgl. IAS 36.4. 21 Vgl. Müller; Reinke 2009, S. 300. 22 IAS 36.1.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 7
zu muss zum Abschlussstichtag für alle Vermögenswerte geprüft werden, ob Indika- 23 toren vorliegen, die auf einen unvorhersehbaren Werteverzehr schließen lassen. Abb. 3 verdeutlicht die Unterschiede im Impairment Test für den Goodwill bzw. immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer.
Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und solche, die noch nicht nutzungsbereit sind, sowie für den entgeltlich erworbenen Goodwill gilt zudem die Zusatzregelung, den Impairment Test nicht nur bei Vorliegen bestimmter 25 Indikatoren , sondern mindestens einmal jährlich durchzuführen. Das bilanzierende Unternehmen kann diesen Stichtag frei wählen, er muss jedoch zukünftig beibehalten werden. Bei jedem Impairment Test hat ein Unternehmen zu prüfen, ob der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt und der Vermögenswert somit wertge- 26 mindert ist.
23 Vgl. IAS 36.9ff und Müller; Reinke 2009, S. 300.
24 Eigene Darstellung als Zusammenfassung der dargestellten Sachverhalte. VW = Vermögenswert, ND = Nutzungsdauer
25 Diese Indikatoren werden häufig auch als Triggering Events bezeichnet. 26 Vgl. IAS 36.8ff.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 8
Zwei Arten von Indikatoren sind zu unterscheiden: externe und interne Informationsquellen. Nachfolgende Tabelle zeigt - nicht abschließend - einige Indizien (triggering events), für eine Wertminderung.
Trotz Vorliegens dieser triggering events muss gemäß dem Wesentlichkeitsgrundsatz ein Impairment Test nicht zwangsläufig durchgeführt werden. Dies ist z.B. denkbar, wenn der erzielbare Betrag im letzten Jahr noch weit über dem Buchwert lag oder der kurzfristig geänderte Marktzins den Kapitalisierungszinssatz nur peripher
28 beeinflusst, da eine lange Nutzungsdauer einen kurzfristigen Einfluss kompensiert.
27 Vgl. IAS 36.12-14. 28 Vgl. IAS 36.16.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 9
3 Ermittlung des erzielbaren Betrags
Während bei der Erstbewertung im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen bei der Kaufpreisallokation ausschließlich die beizulegenden Zeitwerte der
29 bezieht sich die Fol-Vermögensgegenstände und der Schulden ermittelt werden, gebewertung nach IAS 36 stets auf den erzielbaren Betrag, der auch die Einbezie- 30 hung des Nutzungswerts vorsieht.
Als erzielbaren Betrag bezeichnet man den höheren der beiden Beträge aus BZW
31 da davon ausgegangen wird, dass abzgl. Veräußerungskosten und Nutzungswert,
ein Unternehmen jeweils die ökonomisch vorteilhaftere Gebrauchsmöglichkeit für
32 den Vermögenswert wählt.
Gemäß IAS 36 ist ein Vermögenswert dann gemindert, wenn sein Buchwert über
33 seinem erzielbaren Betrag liegt .
29 Vgl. IFRS 3.18 2009.
30 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer 2005, Rn. 6. 31 Vgl. IAS 36.6. 32 Vgl. Pellens u.a. 2008, S. 260. 33 Vgl. IAS 36.1.
34 Eigene Darstellung in Anlehnung an Baetge u.a. 2009b, Rn. 19.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 10
Zur Feststellung, ob eine Wertminderung vorliegt, kann es ggf. ausreichend sein, nur einen der beiden Werte zu ermitteln. Übersteigt dieser bereits den Buchwert, ist der Vermögenswert nicht wertgemindert, da der erzielbare Betrag somit ohnehin über
35 Ist dennoch eine Abschreibung erforderlich, weil beide Werte dem Buchwert liegt.
unter dem Buchwert liegen, so ist analog zur obigen Annahme auf den höheren der
36 beiden Werte abzuschreiben.
Hinsichtlich ihrer Konzeption weisen der - bis 2004 als Nettoveräußerungspreis be- 37 -BZW abzgl. Veräußerungskosten und der Nutzungswert ein signifikant zeichnete
unterschiedliches Merkmal auf: Der BZW abzgl. Veräußerungskosten beinhaltet marktorientierte Mittelzu- und -abflüsse, und entspricht somit einem (hypothetischen) Marktwert unter unbekannten Dritten. Demgegenüber ist der Nutzungswert stets auf
38 Hierbei wird statt typidie spezifische Verwendung im Unternehmen ausgerichtet.
sierter Faktoren die interne Sicht des Unternehmens unter Einbeziehung des individuellen Kenntnisstandes, der Erwartungen und unternehmensspezifischer Faktoren 39 Während der BZW schon lange eine überragende Stellung einnimmt und reflektiert.
Thema zahlreicher Veröffentlichungen darstellt, wird dem Nutzungswert im deutschsprachigen Raum trotz seiner Relevanz in der internationalen Rechnungslegung erst seit der Überarbeitung von IAS 36 und der Verabschiedung von IFRS 3 (2004) die 40 entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet.
3.1 Bewertungsobjekte
Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags gilt der Einzelbewertungsgrundsatz. Dies bedeutet, dass der erzielbare Betrag immer für einen einzelnen Vermögenswert zu bestimmen ist, sofern dieser weitestgehend von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten unabhängige Mittelzuflüsse generiert. Ist dies nicht der Fall, tritt an die Stelle des Vermögenswertes die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Ihr wird der entsprechende Vermögenswert zugeordnet und anschließend ihr 41 Die Vorgehensweise hierfür wird in Kap. 4 erläutert. erzielbarer Betrag bestimmt.
In den Kapiteln, die sich nicht speziell mit einer ZGE auseinandersetzen, wird der Einfachheit halber für sämtliche Bewertungsobjekte der Begriff Vermögenswert be-
35 Vgl. 36 Vgl. Pellens u.a. 2008, S. 260. 37 Baetge u.a. 2009b, Rn. 37. 38 Vgl. Baetge u.a. 2009b, Rn. 37. 39 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer 2005, Rn. 8. 40 Vgl. Lienau; Zülch 2006, S. 319. 41 Vgl. IAS 36.22.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 11
nutzt, auch für den Fall, dass es sich dort um zahlungsmittelgenerierende Einheiten handelt.
Trotz der dargestellten Vorgehensweise ist die Independenz von Zahlungsströmen nicht das alleinige Merkmal für die Durchführung eines Impairment Tests auf Ebene eines einzelnen Vermögenswertes. Selbst bei nicht-separierbaren Mittelzuflüssen, darf nur dann auf eine ZGE ausgewichen werden, wenn der erzielbare Betrag des 42 Dies ist der Fall, wenn einzelnen Vermögenswertes nicht ermittelt werden kann. folgende beide Kriterien erfüllt sind:
43 gig.
Häufig können die für die Ermittlung des Nutzungswerts notwendigen Zahlungsströme nicht eindeutig einem bestimmten Vermögenswert zugeordnet werden. Dennoch darf schlussfolgernd aus IAS 36.66 und 67 eine Einzelbewertung durchgeführt werden, sofern der BZW abzgl. Veräußerungskosten ermittelbar ist und über dem Buchwert des Vermögenswertes liegt. Dies ergibt sich aus der Festlegung, dass es ausreichend ist, nur einen der beiden für den erzielbaren Betrag in Frage kommende
44 Nur wenn der Werte zu ermitteln, wenn dieser den Buchwert bereits übersteigt. Nutzungswert nicht durch unabhängige Cashflows bestimmt werden kann und der BZW abzgl. Veräußerungskosten entweder ebenfalls nicht ermittelbar ist oder unter dem Buchwert liegt während der geschätzte Nutzungswert den BZW abzgl. Veräuße- 45 rungskosten übersteigt, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der ZGE. Nachfolgendes Schaubild verdeutlicht die Systematik.
42 Vgl. IAS 36.66. 43 Vgl. IAS 36.67.
44 Vgl. Budde 2005, S. 2567. i.V.m. IAS 36.19 und IAS 36.22a. 45 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer 2005, Rn. 92.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 12
Sofern dem Grundsatz der Verlässlichkeit und dem Vorsichtsprinzip entsprochen wird, können auch Schätzwerte oder Näherungsverfahren für die Ermittlung des er- 47 Eineweitere Erleichterung für den Bilanziezielbaren Betrags eingesetzt werden.
renden findet sich in IAS 36.99. Hier ist festgehalten, dass bei ZGEs mit Goodwill der Wert der vorangegangenen Periode angesetzt werden kann, sofern folgende Kriterien kumulativ erfüllt werden:
Eine dazu analoge Regelung gilt für immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, die keine unabhängigen Mittelzuflüsse erzeugen und daher als Teil 49 einer ZGE bewertet werden.
46 Eigene Darstellung in Anlehnung an Institut der Wirtschaftsprüfer 2005, Rn. 92. 47 Vgl. Baetge u.a. 2009b, Rn. 42. 48 Vgl. IAS 36.99. 49 Vgl. IAS 36.24.
Der Impairment Test nach IAS 36 - Theoretische Grundlagen und ausgewählte Problemstellungen in der Praxis 13
3.2 Bewertungsmethoden
Während bei der Kaufpreisallokation immer auf den BZW abgestellt wird, erfordert die Folgebewertung im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung die Ermittlung des erzielbaren Betrags. Für die Ermittlung der einen Komponente - des BZW abzgl. Veräußerungskosten - stehen verschiedene Bewertungsmethoden zur Auswahl, die entsprechend einer bereits bei der Kaufpreisallokation heranzuziehenden Bewertungshierarchie angeordnet sind. Vorzugsweise ist das marktpreisorientierte Verfahren anzuwenden. Existiert weder ein aktiver Markt noch Transaktionspreise für vergleichbare Vermögenswerte, kommt das kapitalwertorientierte Verfahren zum Einsatz. Vom kos- 50 tenorientierten Verfahren wird nur nachrangig Gebrauch gemacht.
Grundsätzlich soll in der Folgebewertung stets die Bewertungsmethode zum Einsatz 52 Hierbei ist jekommen, die auch für die Kaufpreisallokation herangezogen wurde. doch zu beachten, dass gemäß der basis for conclusions des IASB das kostenorien- 53 Somitist der BZW für tierte Verfahren für die Werthaltigkeitsprüfung unzulässig ist. eine Werthaltigkeitsprüfung weiterhin primär durch Marktpreise zu ermitteln und nur
50 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer 2005, Rn. 19.
51 Eigene Darstellung nach IAS 36.25-27 2010 und Institut der Wirtschaftsprüfer 2005, S. 724. 52 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer 2005, Rn. 16. 53 Vgl. IAS 36.BCZ29.
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bei Nichtanwendbarkeit über das kapitalwertorientierte Verfahren. Für den Nut- 54 Wie Abb. 8 zu erkenzungswert kommt ausschließlich letzteres zur Anwendung. nen ist, stehen innerhalb eines Bewertungsverfahrens wiederum verschiedene Methoden zur Auswahl. Das marktpreis- und das kapitalwertorientierte Verfahren werden in den darauffolgenden Kapiteln im Rahmen der Ermittlung von beizulegendem Zeitwert und Nutzungswert erläutert. Auf eine Betrachtung des kostenorientierten Verfahrens wird aufgrund seiner Irrelevanz für den Impairment Test verzichtet.
3.3 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts durch das marktpreisorientierte Verfahren
Sofern möglich, wird der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten anhand von Marktwerten ermittelt. Der BZW entspricht nahezu dem BZW abzgl. Veräußerungskosten in dem Fall, dass die Veräußerungskosten sehr gering und daher vernachlässigbar sind. Sind sie jedoch von Bedeutung, ist zu beachten, dass das Unternehmen zwangsläufig den BZW abzgl. Veräußerungskosten bestimmen muss, auch wenn die Vermögenswerte zuvor bspw. nach IAS 16 zum BZW bewertet wurden. Nur 55 so kann eine zu hohe Bewertung des Vermögenswertes ausgeschlossen werden. „Zu den Veräußerungskosten zählen Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert verkaufsbereit zu machen, bspw. Kosten der Entfernung des Vermögenswerts aus dem Produktionsprozess, Gerichts- und Anwaltskosten oder bei der Transaktion an- 56 Bestimmteim Zusammenhang mit dem Verkauf stehenfallende Verkehrssteuern“.
de Kosten dürfen dennoch nicht den Veräußerungskosten zugerechnet werden. Dazu zählen z.B. Ausgaben, die anschließend für die Restrukturierung des Betriebs anfallen würden. Verpflichtet sich der Käufer dazu, eine zum Vermögenswert zugehörige Schuld zu übernehmen, so bestimmt sich der BZW abzgl. Veräußerungskosten in
57 Verkaufspreis und Schuld, vermindert um die Veräußerungskosten. Als besten substanziellen Hinweis für den BZW eines Vermögenswertes sieht IAS 36 den verbindlichen Kaufvertrag. Der vereinbarte Verkaufspreis ist nach Abzug der Veräußerungskosten als BZW abzgl. Veräußerungskosten anzusetzen. Existiert ein solcher Kaufvertrag nicht, können Angebotspreise bei Vorliegen eines aktiven Mark- 58 AlsKennzeichen für einen aktiven Markt geltes für den Verkaufspreis einstehen.
54 Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer 2005, Rn. 20. 55 Vgl. Baetge u.a. 2009b, Rn. 44. 56 Baetge u.a. 2009b, Rn. 44 i.V.m. IAS 36.28. 57 Vgl. IAS 36.29 i.V.m. IAS 38.78. 58 Vgl. IAS 36.25.
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ten homogene, gehandelte Produkte, vertragswillige Käufer und Verkäufer sowie der
59 Liegen weder ein Kaufvertrag noch Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Preise.
ein aktueller Angebotspreis, dennoch aber ein aktiver Markt vor, muss der BZW abzgl. Veräußerungskosten auf Basis einer Schätzung unter Heranziehung der zuletzt erfolgten Transaktion ermittelt werden, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse
60 im Wesentlichen unverändert sind.
Bei Fehlen eines Kaufvertrages und eines aktiven Marktes sollen unlängst stattgefundene „Transaktionen für ähnliche Vermögenswerte innerhalb derselben Bran- 61 herangezogenwerden, die als beste verfügbare Informationen - Vergleichsche“
62 werte - dienen. 63 ist die Ermittlung des BZW abzgl. Nach der vorherrschenden Meinung der Literatur
Veräußerungskosten durch das marktpreisorientierte Verfahren mit großen Unsicherheiten verbunden, da i.d.R. keine Kaufpreise vorliegen. Wird nun entsprechend dieser Bewertungshierarchie innerhalb des marktpreisorientierten Verfahrens vom Idealfall des objektivierten Marktwertes abgewichen, entstehen große Ermessens- 64 Sogar Stanspielräume, die häufig zu einem Verlust der Objektivität führen. dardsetter vertritt die Ansicht, dass das Vorliegen eines Marktpreises äußerst un- 65 Insbesondere bereits unklar formulierte Ermittlung anhand wahrscheinlich ist. 66 erscheint hierbei problematisch, bedingt der „besten verfügbaren Informationen“
durch mangelnde Übereinstimmung mit anderen Unternehmen hinsichtlich Marktstellung, Lebenszyklusphasen, Größenunterschieden und vergleichbarer Finanzierung. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass nur selten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zu vergleichenden Transaktion erneut bzw. weiterhin zutref- 67 Somit eine strenge Eingrenzung der Charakteristika der in Frage fend sind.
kommenden, zu vergleichenden Unternehmen unerlässlich.
Die zeitliche Komponente betreffend führt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unter normalen Umständen einen Zeitraum von zwölf Monaten an, innerhalb dessen auf vergleichbare Transaktionen zurück gegriffen werden kann.
59 Vgl. IAS 36.6. 60 Vgl. IAS 36.26. 61 IAS 36.27. 62 Vgl. IAS 36.27.
63 Vgl. Baetge u.a. 2009b, Rn. 48.; Budde 2005, S. 2568.; Aders; Joest 2010, S.14. 64 Vgl. Baetge 2009, S. 14. 65 Vgl. IAS 36.BCZ18. 66 IAS 36.27. 67 Vgl. Ballwieser 2008, S. 87.
Arbeit zitieren:
Dana Rieger, 2011, Der Impairment Test nach IAS 36, München, GRIN Verlag GmbH
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