Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Sexueller Missbrauch von Kindern 4
2.1 Zur Definition 4
2.2 Daten und Fakten 6
2.3 Folgen des sexuellen Missbrauchs 8
3 Heilen durch Musik 13
4 Musiktherapie nach Decker-Voigt und Dunkelziffer e.V. 16
4.1 Konzept 16
4.2 Methode 19
4.3 Falldarstellungen aus der Praxis 21
4.3.1 Beispiel „Sexualisiertes Verhalten“ 21
4.3.2 Beispiel „Dissoziation“ 22
5 Resümee 25
Literaturverzeichnis 26
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1 Einleitung
Musik begleitet uns in allen Lebenslagen. Sie erinnert uns an besonders schöne, manchmal auch an weniger schöne Momente. Zu jeder Stimmungslage gibt es die passende Melodie, die einen aufbaut, einen entspannen lässt oder bei der man eben auch einfach mal seine ganze Wut oder Enttäuschung ausleben kann. Musik hilft uns, unseren Gefühlen wortlos Ausdruck zu verleihen.
Die Opfer von sexuellem Missbrauch sind sehr häufig nicht in der Lage ihre traumatischen Erlebnisse in Worte zu fassen. Noch weniger sind Kinder in der Lage dazu. Durch Missbrauchserfahrungen entstandene seelische Wunden können nicht heilen, weil die Erlebnisse und Erfahrungen vergessen, verdrängt oder verleugnet werden. Selten finden die Betroffenen einen Weg, sich selbst zu helfen. Es stellt sich die Frage, ob Musiktherapie Opfern von sexuellem Missbrauch bereits im Kindesalter die Möglichkeit geben kann, ihre traumatischen Erlebnisse und Erfahrungen zum Ausdruck zu bringen und mit Hilfe des Therapeuten zu verarbeiten.
Im ersten Kapitel wird ein kurzer Einblick zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern gegeben. Was versteht man unter sexuellem Missbrauch an Kindern, wo tritt er auf und welche Folgen hat er für die betroffenen Kinder und deren Entwicklung? Im zweiten Kapitel wird der Frage nachgegangen, ob man durch den Einsatz von Musik die seelischen Wunden sexuell missbrauchter Kinder heilen kann und ob Musiktherapie insofern für diese Kinder als geeignet erscheint. Im letzten, dritten Kapitel wird das Projekt Musiktherapie für sexuell missbrauchte Kinder, das der Musiktherapeut Prof. Dr. Hans-Helmut Decker-Voigt in Zusammenarbeit mit Dunkelziffer e.V. (Hamburg) gegründet hat, vorgestellt und näher erläutert. Zwei Falldarstellungen dienen der exemplarischen Veranschaulichung der dort gestalteten musiktherapeutischen Arbeit.
Grundsätzlich wird in der vorliegenden Arbeit der Begriff „sexueller Missbrauch“ verwendet, obwohl er sehr umstritten ist. Die Bezeichnung „Missbrauch“ suggeriert, dass es einen gerechtfertigten „sexuellen Gebrauch“ von Kindern gibt. Gleichermaßen ruft der Begriff aber Assoziationen hervor − wie Vertrauensmissbrauch oder Machtmissbrauch −, die wichtige Aspekte sexueller Übergriffe beinhalten. Darüber hinaus wird der Begriff in der wissenschaftlichen, juristischen und öffentlichen Diskussion am meisten verwendet und ist deshalb für jedermann zugänglich.
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2 Sexueller Missbrauch von Kindern
2.1 Zur Definition
Was ist sexueller Missbrauch von Kindern? Auf diese Frage scheint es keine eindeutige, allgemeingültige Antwort zu geben. Es gibt zwar viele sozialwissenschaftliche und psychologische Definitionsversuche, aber gerade diese Vielzahl macht deutlich, dass allgemeinverbindliche, einheitliche Bestimmungskriterien fehlen (vgl. Bange 2008: 21-27). Schon die Fragehinsicht ist offensichtlich entscheidend: Fragt man beispielsweise nach der Person des Opfers oder nach der Person des Täters, so müssen in beiden Fällen unterschiedliche, individuelle Bestimmungskriterien gefunden werden. Da es sich auf den einzelnen Menschen beschränkt, lässt sich seelisches Erleben nur schwer wissenschaftlich erforschen. Begriffe − wie z.B. sexuelle Gewalt oder sexuelle Ausbeutung (vgl. Enders 2008: 30) −, die in der wissenschaftlichen Forschungsarbeit oftmals synonym gebaucht werden, machen auf andere Weise deutlich, wie schwierig es ist, das Phänomen sexueller Missbrauch von Kindern einzugrenzen und allgemeingültig zu bestimmen. Engfer (2005: 12) verweist auf die Problematik der Undefinierbarkeit, indem sie das allen Bestimmungsversuchen Gemeinsame nennt:
„Gemeinsam ist allen Definitionsversuchen, dass zwischen Tätern und Opfern in der
Regel ein Gefälle im Hinblick auf Alter, Reife oder Macht besteht und dass es sich um
sexuelle Übergriffe handelt, die meistens gegen den Willen des Kindes erfolgen.“ Drei Aspekte werden deutlich: einmal der Aspekt der Unterlegenheit aufgrund eines Alters,- Reife- und/oder Machtgefälles zwischen Täter und Opfer, dann der Aspekt der Ausübung von Gewalt und drittens der damit verbundene Aspekt, dass die sexuelle Handlung gegen den Willen des Kindes erfolgt.
Sexueller Missbrauch kann grundsätzlich als eine Form des Missbrauchs von Macht (vgl. Enders 2008: 39) verstanden werden. Sexueller Missbrauch wird durch die Abhängigkeit, die in der Beziehung des Kindes zu dem Täter gegeben ist, möglich. Kinder sind während ihrer Entwicklung auf Erwachsene angewiesen. Erwachsene unterstützen das Kind, regen es an und begleiten es, aber erfüllen auch die Bedürfnisse des Kindes nach Liebe, Zärtlichkeit und Schutz. Das Kind muss darauf vertrauen können. Dadurch befindet sich das Kind in einem natürlichen Abhängigkeitsverhältnis. Missbraucht ein Erwachsener ein Kind sexuell, so benutzt er die Liebe, die Abhängigkeit und das Vertrauen des Kindes für seine sexuellen Interessen und Bedürfnisse. Das Kind wird dadurch in seiner Entwicklung grundsätzlich gefährdet. (vgl. Enders 2008: 29)
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Enders (2008: 29) verdeutlicht:
„Ausdrücklich geht es um eine Instrumentalisierung des Mädchens/Jungen für die Be-friedigung der Bedürfnisse des Erwachsenen oder älteren Jugendlichen. Zwischen dem
Täter (der Täterin) und dem Opfer besteht fast immer bereits eine Beziehung, die für
das Mädchen/den Jungen durch Vertrauen, Angewiesensein und Zuneigung gekenn-
zeichnet ist. Diese Beziehung bildet dann in der Regel die Ausgangsbasis für die durch
den Täter (die Täterin) wissentlich und bewusst vorbereitete sexuelle Ausbeutung.“ Einigkeit besteht darüber, dass sexueller Missbrauch eine Form der Gewalt darstellt, der alle Handlungen zuzuordnen sind, die durch Drohungen und körperliche Gewalt erzwungen werden (vgl. Bange 2008: 21). Sexuelle Gewalt ist all das, was einem Kind suggeriert, dass es nicht wichtig ist und nur als Objekt der Befriedigung dient. Das Kind erfährt, dass die Erwachsenen frei über es selbst verfügen können und jegliche Gegenwehr schwerwiegende Folgen haben kann (vgl. Enders 2008: 33). Nach Woltereck (1994: 32) sind sexuelle Gewalthandlungen ein Kontroll- und Unterwerfungsritual, das von Machtmissbrauch, Manipulation und der Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses gekennzeichnet ist.
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Der Aspekt, dass etwas gegen den Willen des Kindes geschieht, ist nur sehr schwer ein-zuordnen, da viele Opfer aufgrund einer Überlebensstrategie sagen, sie wären mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen. Um eine Lösung für dieses Dilemma der scheinbaren Einwilligung zu finden, sprechen die meisten Wissenschaftler von dem Konzept des wissenschaftlichen Einverständnisses. Dieses Konzept geht davon aus, dass ein Erwachsener immer dann eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begeht, wenn dieser eine sexuelle Handlung an einer anderen Person ohne deren Zustimmung ausführt. Kinder sind aufgrund ihrer Entwicklung keine gleichberechtigten Partner gegenüber Erwachsenen. Sie können aufgrund ihrer emotionalen, kognitiven und sprachlichen Entwicklung nicht wissentlich ablehnen oder zustimmen und sind somit den Erwachsenen unterlegen. (vgl. Bange 2008: 21f) „Folglich muss jeder sexuelle Kontakt zwischen einem (einer) Erwachsenen und einem Kind als sexueller Missbrauch bewertet werden (…).“ (Bange 2008: 22)
2.2 Daten und Fakten
Neben Zeugnissen von Betroffen belegen auch fundierte Forschungsergebnisse, dass sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland weit verbreitet ist. Es kommen jährlich mehr als 10.000 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern zur Anzeige. Eine Dunkelfelduntersuchung kam zu folgenden Ergebnissen: Schätzungsweise werden in Deutschland jährlich 80.000 bis 300.000 Kinder sexuell missbraucht. In Deutschland wird etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und je-
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der zwölfte Junge Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Täter gehören in der Regel dem Lebensumfeld der Kinder an: Väter, Stiefväter, Geschwister, Lehrer, Pfarrer, Mütter, Onkel, Babysitter, Freunde der Eltern, Großväter, Tanten, Trainer, Erzieherinnen, Therapeuten, Nachbarn, Ärzte. (vgl. Enders 2008: 12f) „(…) sprich: Unauffällige und anständige Bürger missbrauchen Kinder und Jugendliche (…).“ (Enders 2008: 13) Sexueller Missbrauch findet größtenteils in der sozialen Umgebung des Kindes statt − wie z.B. in der Familie, in Schulen, Kindergärten, Sportvereinen oder innerhalb der Pfarrgemeinde. Der Hauptteil der Täter kommt bei Mädchen aus dem außerfamiliären Nahbereich und zu einem Drittel aus der Familie. Bei Jungen sind die Täter meist Bezugspersonen aus dem außerfamiliären Nahraum, die Anzahl der Täter aus der Familie ist um ca. 10 bis 20 % geringer als bei den Mädchen. (vgl. Enders 2008: 13) Es werden sehr oft nur männliche Personen als Täter in Betracht gezogen. Bewiesenermaßen sind auch die Täter meistens männlich, aber auch Frauen missbrauchen Kinder sexuell in erheblich größerer Anzahl als bisher angenommen. (vgl. Enders 2008: 16f) Es „(…) ist (…) für uns (…) schwierig zu akzeptieren, dass Frauen, die uns selbst, unseren Müttern, unseren Freundinnen nicht unähnlich sind (…), ebenfalls Kinder sexuell missbrauchen können und dies auch tun.“ (Saradijan 1999: 128, zit. in: Enders 2008: 16) Gahleitner (2005: 18) beschreibt:
„Etwa ein Fünftel aller Fälle sexuellen Missbrauchs bestehen in versuchten oder voll-
endeten Vergewaltigungen und sind in der Kategorie ‚sehr intensiver sexueller Miss-
brauch‘ zuzuordnen; ein weiteres Drittel der sexuellen Gewalterfahrungen fallen in die
Kategorie ‚intensiver sexueller Missbrauch‘ wie erzwungene Masturbationen, und das
letzte Drittel gehört zu ‚weniger intensiven Formen‘ wie sexualisierte Berührungen. Bei
etwa zehn Prozent kommt es nicht zum Körperkontakt.“
In den seltensten Fällen ist der sexuelle Missbrauch einmalig. Eine amerikanische Studie ergab, dass es sich in der Regel um Wiederholungstaten über einen Zeitraum von ca. 3,3 Jahren handelt. Die deutsche Psychotherapeutin Eva Hildebrand stellte während ihrer beruflichen Tätigkeit eine Dauer von ca. drei bis fünf Jahren im Durchschnitt fest. (vgl. Woltereck 1994: 38)
Es geschieht sehr häufig, dass den Betroffenen sehr wenig Glauben geschenkt wird. Schon Freud änderte seine Hypothese, die als die so genannte Verführungstheorie bekannt wurde, nach einiger Zeit und stellte die Berichte der Opfer von sexuellem Missbrauch als kindliche Fantasieprodukte dar. Auch Freuds spätere These, nach der das Opfer als „Verführerin“ gesehen wird, ist heute ebenfalls noch sehr häufig vertreten −
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Arbeit zitieren:
Clarissa Seban, 2009, Musiktherapie bei sexuell traumatisierten Kindern, München, GRIN Verlag GmbH
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