„Volkssouveränität und parlamentarisches System -Ideologiegeschichtliche Wurzeln einer aktuellen Debatte“
I. Inhaltsbeschreibung und kritische Auseinandersetzung
Der Sozialwissenschaftler Tilman Evers gibt sich in dem von ihm verfassten Text „Volkssouveränität und parlamentarisches System […]“ als Verfechter Verfahren direkter Demokratie zu erkennen.
Zu Beginn des Textes, in der Einleitung, weist der Autor auf die Bedenken der Gegner hinsichtlich direktdemokratischer Verfahren - in der Mehrheit Konservative - hin, auf deren Widerlegung - dies natürlich im Hauptteil - der Leser zu hoffen beginnt. Die Rede ist von Demagogie und Irrationalität, für die Verfahren direkter Demokratie laut Gegenpartei anfällig seien, während ihrer Auffassung nach allein das parlamentarische System legitimiert und imstande sei, das Gemeinwohl zu artikulieren. Was Evers im Hauptteil seines Textes dem zu entgegnen hat und ob er zu überzeugen vermag, wird der Essay im Folgenden zeigen. Beginnend mit einem historischen Rückblick auf die Genese des Begriffs der Volkssouveränität, kommt der Autor zum Schluss, dass diese in der Geschichte einem gedanklichen Konstrukt gleicht, Volkssouveränität lediglich in vermittelter Form bestehe. Dennoch stehe das Verfahren der Volksabstimmung einer Partizipation des Volkes am politischen Prozess näher als repräsentative Verfahren, während das Ideal uneingeschränkter Volkssouveränität obsolet erscheint. So geht es dem Autor um eine direktdemokratische Ergänzung des parlamentarischen Systems.
Den Disput für oder wider direktdemokratische Elemente im Parlamentarismus sieht Evers als Analogie zum inneren Widerstreit des Liberalismus zwischen politischem und ökonomischem Freiheitsverständnis, wobei letzterer die Überhand habe. Doch was will der Autor damit zum Ausdruck bringen? Während der Liberalismus in seiner frühen Ausprägung sich gegen die Demokratie noch abgegrenzt hatte, gilt seit Tocquevilles berühmtem Reisebericht das demokratische Denken als Bestandteil liberaler Tradition. Die Folge dieses liberaldemokratischen Konglomerats war indes das Hineinziehen des demokratischen Elements in besagten innerliberalen Widerstreit. Und so lasse sich nach Evers auch in der Demokratietheorie ein Konflikt zwischen politischer und ökonomischer Tradition erkennen, bei der die besitzbürgerliche die Überhand habe. Wirft man nun den Blick auf die realen Demokratien, also die Praxis, wird eine Analogie zur Theorie evident. So bestehe dort zwar neben der wirtschaftsliberalen Komponente noch die zivilgesellschaftliche, die mittels
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Kommunikation und Interaktion der Bürger politisches Handeln derselben verwirkliche, diese sei aber - vor allem in den westlichen Demokratien - der wirtschaftsliberalen untergeordnet. Letztere sei durch die sogenannte Freiheit des Einzelnen charakterisiert. Mit besagter Freiheit ist das Heraushalten des Staates aus der wirtschaftlichen Geschäftigkeit der Bürger gemeint, während dieser der alleinige Ort des Politischen ist. Wir haben es in den westlichen Demokratien, so die Konklusion Evers, also mit einem Dualismus zwischen politisch passiven und unbeteiligten Wirtschaftsbürgern, die vom (Nachtwächter-)Staat unbehelligt wirtschaften können, und den Parteien, in denen sich das Politische im Staat manifestiert, zu tun. Wie es schon der Ökonom Schumpeter festgestellt hatte, stellt somit der Wahlakt für die Bürger die einzige Möglichkeit politischer Partizipation dar. So verwundere es laut Tilman Evers auch nicht, dass Parteienvertreter in dem in Deutschland vorherrschendem liberalen Politikmodell direktdemokratische Mitsprache ablehnen, die Fundamente an demokratischer Kultur und lebendiger Beteiligung durch das Politikmonopol von Staat und Parteien ausgehöhlt seien und das parlamentarische System somit untergraben sei. Doch was ist die Alternative? Evers fordert, wie bereits zu Beginn des Essays angeführt, direktdemokratische Beteiligungsformen auf Bundesebene. Die Forderung danach sei dem Autor zufolge hierzulande durch die Bürgerbewegungen in der ehemaligen DDR gestärkt worden. Der Zusammenhang scheint indes weit hergegriffen, waren doch die Montagsdemonstrationen ein Aufbegehren gegen ein autokratisches System - etwa zu vergleichen mit den Ereignissen in Tunesien und Ägypten dieser Tage.
In den weiteren Anführungen versucht der Autor seine Forderung nach mehr direktdemokratischen Elementen durch ein Beispiel zu bekräftigen, was ihm indes misslingt. Gemeint ist das Exempel der Arbeit der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahre 1998 hinsichtlich der Durchsetzung der doppelten Staatsbürgerschaft, die in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig war. Evers These respektive Lösung zu diesem Dilemma: „Wer direktdemokratische Ergänzungen zur parlamentarischen Repräsentation vorschlägt, […] fügt ihm neue Stützen ein.“ 5 Dieser Ansatz des Autors ist indessen mehr als fragwürdig. Denn gerade die verneinende Haltung der Majorität in Hinblick auf die doppelte Staatsbürgerschaft dient als Exempel dafür, dass direktdemokratische Elemente nicht zwingend zu richtigen Ergebnissen führen müssen. In diesem Fall ist man sogar geneigt, zu sagen, dass der Zweck das Mittel heiligt: den parlamentarischen Entscheid. Die politische Bildung der Bevölkerung als Voraussetzung für die Installierung direktdemokratischer Elemente wäre der richtige Ansatz gewesen, worauf Evers indes nicht eingeht. Unbildung hingegen bereitet Demagogen
5 Tilman Evers, Volkssouveränität und parlamentarisches System - Ideologiegeschichtliche Wurzeln einer
aktuellen Debatte in Mehr Demokratie wagen, hrsg. von Heußner und Jung, S. 35.
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Arbeit zitieren:
Denis Köklü, 2011, Volkssouveränität und parlamentarisches System - Ideologiegeschichtliche Wurzeln einer aktuellen Debatte, München, GRIN Verlag GmbH
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