1. EINLEITUNG. 1
2. DIE BERATUNGEN IN DER
NATIONALVERSAMMLUNG. 2
2.1. VORSCHLAG DES COMITÉ 2
2.2. DIE DE HESSELN-KARTE 4
2.3. THEORETISCHE ASPEKTE. 4
2.4. „DIVISER POUR UNIR“ 6
2.5. GEGENENTWÜRFE 6
3. RESÜMEE 8
LITERATURVERZEICHNIS : 10
1. QUELLEN: 10
2. FORSCHUNGSLITERATUR: 10
ANHANG. 11
II
1. Einleitung
Am 29. September des Jahres 1789 brachte der Abgeordnete Jacques Guillaume Thouret in seiner Funktion als Sprecher des „Comité de Constitution“ einen Antrag zur Neuordnung der territorialen Gliederung Frankreichs in die Diskussion der Verfassungsgebenden Versammlung in Paris ein 1 . Dieser Vorschlag, bekannt geworden unter dem Namen „le projet Sieyès-Thouret“, wird im Folgenden der Gegenstand der Untersuchung sein. Es soll die Frage geklärt werden, unter welchen Prämissen und mit welchen Zielen dieser Entwurf, der letztlich von der Nationalversammlung als Grundlage zur weiteren Entscheidungsfindung akzeptiert wurde 2 , zu Stande kam. Schließlich wird zu klären sein, ob das Projekt wirklich, wie es die Mitglieder des Comité de Constitution darstellten, ausschließlich unter proportionellen Gesichtspunkten entwickelt wurde oder ob nicht auch Rücksichtnahme auf diverse Interessenlagen - im modernen politischen Verständnis die Frage nach Lobbyismus - die Vorbereitungen beinflussten. Zu diesem Zwecke wurden sowohl der Antrag als solcher 3 als auch weitere Reden und Meinungsäußerungen vor der Nationalversammlung in die Analyse einbezogen und einer Quellenkritik unterzogen.
1 France. Assemblée nationale constituante (1789-1791): Archives parlementaires de 1787 à 1860: recueil complet des débats législatifs et politiques des Chambres françaises. Première série, 1787 à 1799. Tome IX, du 16 septembre 1789 au 11 novembre 1789, Paris 1867, S. 202-206. In der Forschung besteht allerdings kein Konsens über den eigentlichen geistigen Urheber des Rapports; wahrscheinlich stammen die meisten Punkte aus der Feder eines der größten Köpfe der Nationalversammlung, des Abbé Sieyès, der im Juli des selben Jahres eine Denkschrift zu einer möglichen territorialen Neugliederung verfasste, die in weiten Teilen Übereinstimmungen mit dem Rapport Thourets aufweist. In der Thouret-Biographie von Ernest Lebègue ist außerdem eine Aussage Sieyès überliefert, in der er auf die Frage eines Zeitgenossen, ob er denn die wichtigste Rolle bei der Ausarbeitung des Rapports gespielt habe, antwortet: « mieux que cela, le seul! ». Definitiv zu klären wird diese Frage jedoch nicht mehr sein, weshalb man sich heute auf die Doppelbezeichnung « Sieyès-Thouret » geeinigt hat.
2 France. Assemblée nationale constituante (1789-1791): Archives parlementaires de 1787 à 1860: recueil complet des débats législatifs et politiques des Chambres françaises. Première série, 1787 à 1799. Tome IX, du 16 septembre 1789 au 11 novembre 1789, Paris 1867, S. 759.
3 France. Assemblée nationale constituante (1789-1791): Archives parlementaires de 1787 à 1860: recueil complet des débats législatifs et politiques des Chambres françaises. Première série, 1787 à 1799. Tome IX, du 16 septembre 1789 au 11 novembre 1789, Paris 1867, S. 202-206.
1
2. Die Beratungen in der Nationalversammlung
2.1. Vorschlag des Comité
Die im Gefolge der französischen Revolution vorgenommene Verwaltungsneugliederung des Staatsgebiets bedeutete einen tiefen Einschnitt in die traditionellen territorialen Begebenheiten Frankreichs. Obwohl die Forderung nach einer Neuaufteilung der französischen Provinzen nichts grundlegend neues darstellte 4 - bereits im Jahr 1764 schlug der damalige Kriegsminister Marc-Pierre d'Argenson eine Verkleinerung der Généralités, der Bezirke der französischen Finanzverwaltung, vor 5 beinhaltete die nun aufkommende Diskussion doch eine ganz neue Dimension und eine noch nicht dagewesene Schärfe. 6 Denn die historisch „gewachsenen“ Territorien des Ancien Régime sollten in der Vorstellung der meisten Abgeordneten der Nationalversammlung nicht mehr die Grundlage für die neue Gebietsaufteilung darstellen. Alleine die personelle Zusammensetzung des für die Ausarbeitung eben jener Gebietsneuaufteilung zuständigen Komitees lässt bereits das Ergebnis ihrer Arbeit in Teilen vorausahnen: Das Komitee konstituierte sich aus fünf Abgeordneten des 3.Standes und lediglich aus jeweils einem des Adels und des Klerus. 7 Dass bei einer solchen Konstellation den kirchlichen und aristokratischen Interessen und deren Ländereien eine lediglich untergeordnete Rolle beigepflichtet wurde ist zumindest naheliegend. Vielmehr sollten die Départementsgrenzen nach rein technokratischen Aspekten gezogen werden: „Le Comité a pensé que les bases de la répresentation doivent être, autant qu’il est possible, en raison composé du territoire, de la population, et
4 Nordman, Daniel/Marie-Vic Ozouf-Marignier (Hgg.): Atlas de la Révolution française, 11 Bde., Paris 1989, S. 28.
5 Godechot, Jacques: Les Institutions de la France sous la Révolution et l’Impire, Paris 2 1968, S.94.
6 Ozouf-Marignier, Marie-Vic: La formation des départements. La présentation du territoire française à la fin du XVIIIe siècle, Paris 1989, S. 42: « À côté des textes hésitants de la période prérévolutionnaire, les discours de l’automne 1789 prennent position d’une façon beaucoup plus catégorique.»
7 Ozouf-Marignier, Marie-Vic: La formation des départements. La présentation du territoire française à la fin du XVIIIe siècle, Paris 1989, S. 35.
2
des contribution.“ 8 Jedes Département sollte genau eine Fläche von 18 mal 18 Meile, also 324 Quadratmeilen, umfassen. Um die einheitliche Repräsentation der Bürger in der Nationalversammlung zu gewährleisten sollten jeweils ca. 680 stimmberechtigte Bürger - es existierte ja noch kein allgemeines Wahlrecht - in einem Wahlkreis zusammengefasst werden: „[...] dont le sixième en citoyens actifs formerait le taux moyen d’environ 680 votants par canon.“ 9 Außerdem sollte bei der Wahl der Hauptorte der Départements weiterhin die Regel beachtet werden, dass jeder Einwohner des jeweiligen Départements diesen innerhalb einer Tagesreise zu erreichen in der Lage sein solle. Dies brachte natürlich exponiert an der Küste liegende Großstädte wie zum Beispiel Marseille in die unangenehme Lage, nun theoretisch nicht mehr als Hauptort und damit Verwaltungssitz in Frage zu kommen. So war die Flut an Eingaben, die aus allen Landesteilen über die Nationalversammlung hereinbrach, geradezu gigantisch. Innerhalb einiger Wochen wurden nicht weniger als ca. 10.000 Vorschläge und Bitten bezüglich Berücksichtigung der unterschiedlichsten Interessen eingereicht: Ob von Städten, die um ihre angestammte Rolle als Verwaltungssitz bangten, oder von diversen Adeligen und Klerikern, die um ihre Privilegien und Ländereien besorgt waren - und dies durchaus zu Recht, wie sich alsbald herausstellen sollte. Die Nationalversammlung löste schließlich die hartnäckigsten Konflikte zwischen um den Rang der Départementshauptstadt konkurrierenden Städte mit Hilfe eines Kunstgriffs: Sie erlaubte in einigen Fällen eine alternierende Lösung zwischen den betreffenden Städten, außerdem konnten verschiedene Verwaltungsstellen auf die Gemeinden aufgeteilt werden. 10 Schließlich spielte selbstverständlich auch die Herkunft der Abgeordneten eine gewisse Rolle bei deren Entscheidung über die vorzunehmende Grenzziehung, da sie doch immer noch in erster Linie als
8 France. Assemblée nationale constituante (1789-1791): Archives parlementaires de 1787 à 1860: recueil complet des débats législatifs et politiques des Chambres françaises. Première série, 1787 à 1799. Tome IX, du 16 septembre 1789 au 11 novembre 1789, Paris 1867,S. 202.
9 France. Assemblée nationale constituante (1789-1791): Archives parlementaires de 1787 à 1860: recueil complet des débats législatifs et politiques des Chambres françaises. Première série, 1787 à 1799. Tome IX, du 16 septembre 1789 au 11 novembre 1789, Paris 1867,S. 203.
10 Godechot, Jacques: Les Institutions de la France sous la Révolution et l’Impire, Paris 2 1968, S. 97.
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Arbeit zitieren:
Daniel Braner, 2007, Die territoriale Neuordnung Frankreichs während der Revolution, München, GRIN Verlag GmbH
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