Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Emile Durkheim 2
2.1 Soziologieverständnis nach Durkheim 2
2.2 Die Physik der Sitten und des Rechts 3
2.3 Probleme der Sozialintegration 4
2.3.1 Neue Form des Individualismus 4
2.4 Moral und Regeln 5
2.4.1 Moralitäten 6
2.4.1.1 Familienmoral 7
2.4.1.2 Berufsmoral 7
2.4.1.3 Staatsbürgerliche Moral 8
2.4.1.4 Verhältnis und Wechselwirkungen der Moralitäten 8
2.5 Konzeption des politischen Systems 9
2.5.1 Wesen und Funktion des Staates 11
3. Jürgen Habermas 13
3.1 Einleitung 13
3.2 Gesellschaftstheorie nach Jürgen Habermas 13
3.3 Moral 14
3.4 Der Diskursbegriff 15
3.5 Kommunikative Vernunft als Grundlage des Rechts 15
3.6 Verhältnis von Rechtsphilosophie und politischer Theorie 16
3.6.1 Rechtsphilosophie 16
3.6.2 Politische Theorie 16
3.6.3 Normative Vorstellung der Demokratie 17
3.6.3.1 Theorie der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft 18
3.6.3.2 Institutioneller Wirkungsbereich der Öffentlichkeit 19
3.7. Konzeption des politischen Systems 20
3.7.1 Das Demokratieprinzip 20
3.7.1.1 Recht als Kategorie der gesellschaftlichen Vermittlung 21
3.7.2.1 Aufgaben und Funktionen des Rechts 23
3.7.2.2 Paradigmen des Rechts 24
3.7.2.3 Kategorien des Rechts 25
4. Vergleich Durkheim - Habermas 25
5. Fazit 30
6. Literaturverzeichnis 33
1. Einleitung
Die Aktualität Émile Durkheims Vorlesungsreihe Physik der Sitten und des Rechts, als Versuch den Kult des Individuums mit den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen zu verbinden, scheint auch in heutiger Zeit, nach Weltwirtschaftskrise, Vorwürfen des Werteverfalls nachwachsender Generationen und Verunsicherung in allen Teilen der Bevölkerung in westlichen Gesellschaften von höchster Brisanz zu sein. Die Wirtschaft ist in Zeiten der Globalisierung aus den Fugen geraten und es wird nun mittels staatlicher Hilfe versucht diese wieder auf den rechten Weg zu bringen: Der Staat springt ein wo die Wirtschaft, nach Durkheim: die Moral der Wirtschaft und somit die Moral der Individuen versagt hat. Den rechten Weg, ein Wirtschaftssystem zu organisieren, dass der Gesellschaft dienlich ist und in Zeiten von Modernisierung und Globalisierung die gesamte Weltbevölkerung betrifft, scheint im zivilgesellschaftlichen Diskurs kaum von Bedeutung. Stattdessen machen sich Verunsicherung, Perspektivlosigkeit sowie das Gefühl unzulänglicher Integration in den Gesellschaften breit und dienen als Gründe für mangelnde Partizipation am demokratischen System, dass sich letzten Endes ja nur durch Beteiligung der Bürger legitimiert. Diese Strömungen und Tendenzen, insbesondere bei den Verlierern der Globalisierung, in extreme politische Lager sind Folgen, die sich noch nicht ablesen lassen, sicherlich aber nicht für ein hohes Maß an Demokratie, im Sinne Durkheims einer ausgeprägten staatsbürgerlichen Moral, im Habermaschen Verständnis von einer politischen Öffentlichkeit sprechen. Emile Durkheim in seiner Vorlesungsreihe Physik der Sitten und des Rechts, als auch Jürgen Habermas in seinem gesamtheitlichen Schaffen, versuchen die Frage der sozialen Integration in die Gesellschaft, ohne Verzicht auf die individuellen Werte umfassend zu beantworten.
Ausgehend von Durkheims Vorlesungsreihe Physik der Sitten und des Rechts, erstmals gehalten in Bordeaux Ende des 19. Jahrhunderts, lassen sich auch heutige gesellschaftliche Probleme erkennen. Dem zentralen Problem der sozialen Integration der Individuen in die Gesellschaft und zugleich der Genugtuung des Kults des Individuums genügen zu müssen, stellt Durkheim auf den Prüfstand. Innerhalb diese Ausarbeitung sollen die diversifizierten Moralspähren nach Durkheim näher betrachtet und den Fragen der Verhältnisse und Wechselwirkungen der Moralitäten darlgelegt werden, um der anschließenden Frage auf den Grund zu gehen, inwieweit die Moral und Regeln der sozialen Integration unterstützend für ein Modell des
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Staates wirken können, sodass der Nutzen der Kollektive und in ihnen, die Individuen in den Mittelpunkt des Staates rücken. Dem will ich Jürgen Habermas Entwurf mit großem Wirkungsbereich entgegenstellen. Jürgen Habermas entwarf Anfang der 90er Jahre eine Rechtsphilosophie, die der gleichen Frage nach sozialer Integration der Individuen auf den Grund ging. Der Habermasche Ansatz soll hier mittels der kommunikativen Vernunft, dem Diskursprinzip, sowie der Konzeption des politischen System mit Hilfe des Rechts skizziert werden, um im Anschluss die beiden Autoren und ihre Ansätze in einem eigenen Kapitel zu vergleichen.
Dem anschließend folgt ein kurzes eigenes Fazit in wie weit die vorgestellten Theorien ein emanzipatorisches Potential für die Individuen und in folge dessen für die moralischen Instanzen, wie Berufsgruppen im Sinne von Durkheim oder der politischen Öffentlichkeit in Anlehnung an Habermas bietet.
2. Émile Durkheim
2.1 Soziologieverständnis nach Durkheim
Émile Durkheim begreift die Soziologie als Strukturanalyse und Wissenschaft der sozialen Tatbestände. 1 Diese soziale Tatsachen, entsprungen aus der Assoziation der Individuen besitzt durch eben jene eine hohe historische Variabilität. Die Aufgabe der Soziologie beinhaltet das klassifizieren, reflektieren und beurteilen eben jener sich stetig verändernden sozialen Tatbestände. Die sichtbaren gesellschaftlichen sozialen Strukturen sind für Durkheim im Recht so herauskristallisierbar, dass die Soziologie sich notwendigerweise mit der Analyse des Rechts auseinander zu setzen hat. 2 Insbesondere die Rechtsentwicklung der Menschlichkeit in den Menschenrechten nimmt seit den politischen Revolutionen, vornehmlich durch die französische Revolution mit ihrem Ende 1799, zu. Der Mensch in seinem gesellschaftlichen Stellenwert zählt nahezu alles, nebst der Verehrung des Göttlichen - als höchstes Gut - das es auf Erden zu wahren gibt.
Das Recht wird seit den politischen und gesellschaftlichen Umbrüchen als konstitutive Bedingung des Lebens gesehen und bildet die universale Struktur des sozialen Lebens, welches die zentrale Methode eines Gegenstandbereiches bildet, der sich seinerseits juridisch begann auszubilden.
1 Müller: Soziale Ungleichheit und Gerechtigkeit, S.137 2 Gephart: Gesellschaftstheorie und Recht, S. 346. Seite 2 von 32
Der von Durkheim gesetzte Schwerpunkt in Physik der Sitten und des Rechts ist die Analyse von Sanktionsbewährten Verhaltensregeln in vergleichender Perspektive 3 , beruhend auf vorangegangenen Werken, die im Kern eine Auseinandersetzung arbeitsteiliger Gesellschaften bildet und die gesellschaftliche Ordnung sich subsumtionslogisch um das Strafrecht konzentriert. 4 Die Rechtspflicht, der die Individuen nachkommen, wird zum Kriterium sozialer Strukturen, die ihrerseits durch vorhandene Sanktionen indiziert werden.
Die Sitten und das Recht sind vor diesem Hintergrund für Durkheim nicht als physische, mentale oder individuelle Tatsache zu begreifen, sondern als soziale. 5
2.2 Die Physik der Sitten und des Rechts
Die Grundidee, die Durkheim in Physik der Sitten und des Rechts entwirft, ist die eines moralischen Rahmens in modernen Gesellschaften und wie diese in der Sozialstruktur verankert sind. 6 Hierbei legt Durkheim ein ethisches Maximalprogramm, dem ein minimales Institutionenprogramm zur Seite steht, vor. 7 Durkheim versteht unter der Physik der Sitten und des Rechts die moralischen und rechtlichen Tatbestände, welche mittels Sanktionierungen das menschliche Verhalten regeln. 8 Die Grenzziehung zwischen Individuum und Gesellschaft via Sanktionen dient der moralischen Disziplin des einzelnen. 9 Das soziale Leben und das Miteinander der Individuen sind somit durch Standards der Moral oder des Rechts konstatiert. 10
Die Sozialität, welche das Individuum umschließt, vollzieht sich hingegen nicht nur außerhalb des Individuums, was das Individuum zum Außenseiter der Gesellschaft stempelt, sondern übt gleichzeitig einen Zwang auf dieses aus: Die Gesellschaft als Zwangsgestalt, dem das Individuum notwendigerweise innewohnt. 11 Das soziale Leben der in der Zwangsgestalt der Gesellschaft innewohnenden Subjekte versteht Durkheim als das vereinte Streben zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Dies vereinte Streben der Subjekte, die Erzeugung und Sicherung des
3 Schluchter: Individualismus, Verantwortungsethik und Vielfalt, S. 61.
4 Schluchter: Individualismus, Verantwortungsethik und Vielfalt, S. 67. Durkheim: Physik der Sitten und des Rechts, S. 10. 5 Schluchter: Individualismus, Verantwortungsethik und Vielfalt, S. 61. 6 Müller: Soziale Ungleichheit und Gerechtigkeit, S.137 7 Müller: Wertkrise und Gesellschaftsreform, S. 3. 8 Durkheim: Physik der Sitten und des Rechts, S. 10f. 9 Ebenda S. 27.
10 Müller: Soziale Ungleichheit und Gerechtigkeit, S.137. 11 Gephart: Gesellschaftstheorie und Recht, S. 348. Seite 3 von 32
Trotz der entstehenden, sich immer weiterentwickelnden Individualität ist es für das Subjekt nach Durkheim unmöglich kein Gefühl für das Ganze zu entwickeln, sondern die Rücksichtnahme auf die in der Gesellschaft Lebenden spielt, angesichts der Tatsache, dass Durkheim den Mensch als soziales Wesen definiert, für das Individuum immer eine tragende Rolle. 17 Dieses kollektive Zusammenleben der Individuen zeichnet sich durch Verpflichtung aus, die anhand von Moral und Regeln definiert werden.
Insbesondere die Veränderung der Moralität infolge der stattfindenden Säkularisierung in westlichen Gesellschaften hebt Durkheim hervor. Der Verpflichtungscharakter gegenüber Gott habe sich im Laufe der Zeit drastisch geändert, so dass die Moral sich in modernen Gesellschaften gegenüber rationalen Prinzipien behaupten muss und der Individualismus nun selbst zur Religion wird, denn diese Zivilreligion sei der letzte Wert der von den Individuen noch Zuspruch erhalte: der Kult des Individuums. Diese überindividuelle Religion wahrt nach Durkheim die soziale Integration der Individuen, bedingt durch die neu erzeugte höchste Autorität gegenüber dem Individuum an sich.
2.4 Moral und Regeln
Für Émile Durkheim heißt sich moralisch verhalten, nach einer Norm zu handeln, die das Verhalten in dem Fall entscheidet, ehe wir noch gezwungen sind, Partei zu ergreifen. Der Bereich der Moral ist der Bereich der Pflicht, und die Pflicht ist eine vorgeschriebene Handlung. 18 Dem folgend, kann die Moral der Gruppe, institutionell durch das Kollektiv legitimiert, nur dort Geltung besitzen, wo sie durch eine Autorität geschützt ist und eben jene Autorität, die Macht des Kollektivs gegenüber den individuellen Neigungen und Grenzüberschreitung, wahrt. 19 Die allgemeine Moral, internalisiert durch die Individuen, findet sich folglich in der Gesamtheit der Gesellschaftsmitglieder, der Universalmoral wieder. 20
Bedingt durch die diversifizierten Wertvorstellungen der verschiedenen Kollektive, schließen sich unterschiedliche Moralauffassungen der Individuen an, 21 da sich die Moral verändert und sich von Mensch zu Mensch unterscheidet, abhängig von Kategorien wie Geschlecht, Alter oder Staatsangehörigkeit. Daraus entstehen
17 Durkheim: Physik der Sitten und des Rechts, S. 29, S. 41.
18 Durkheim: 2. Vorwort, Über die Teilung der sozialen Arbeit, S. 41ff. 19 Durkheim: Physik der Sitten und des Rechts, S. 17. 20 Ebenda. 21 Ebenda S. 14. Seite 5 von 32
unterschiedliche Pflichten, die es für das jeweilige Individuum zu erfüllen gibt. 22 In jeder Gesellschaft gibt es sowohl parallel funktionierende Moralitäten, als auch diametral entgegengesetze. 23 In eben diesem Fall wahren die Organisationen, im Kern moralisch intendiert, die individuellen Interessen gegenüber den Kollektiven, die Einhaltung der Regeln, was notfalls mit Zwangsmitteln der Sanktionierung von statten geht. 24 Je größer sich die Gruppe gestaltet, desto ausgeprägter sind die Unterschiede der individuellen Interessen und desto notwendiger werden die moralischen Instanzen. 25
Durkheim unterscheidet zwei Arten von Verhaltensregeln. Zum einen die Regeln, welche gegenüber sich selbst gelten - die individuelle Moral - , zum anderen die gegenüber der Menschheit im Allgemeinen - die Gemeinschaftsmoral - Geltung beanspruchen. Um beiden Moralitäten gerecht werden zu können, führt Durkheim die Regel der Universalmoral ein, die gegenüber anderen, der Gemeinschaft, und der eigenen Identität gilt. 26
Die bereits im vorangegangene Teil eingeführte Pluralisierung der Moral in komplexen Gesellschaften, ist nach Durkheim die Autorität einer bestehenden Moral und deren integrative Leistung nur noch begrenz gegeben. 27 Daher bilden die Regeln der individuellen Moral den ontologischen Vorrang für jegliche Ausbildung anderer Moralitäten. Durkheim erklärt dies durch die neu erfahrene Wertschätzung des Individuums, die als Bindung fungiert, wie ehemals die Religion als heilige Autorität. Der individuelle Charakter, herausgetreten aus der gesellschaftlichen Masse wird nun zum Gegenstand der moralischen Achtung und bildet das oberste Ideal. 28
2.4.1 Moralitäten
Émile Durkheim unterscheidet innerhalb der allgemeinen Moral, wie im vorangegangnen Kapitel kurz skizziert, drei Arten von Moralitäten die sich in der Gesellschaft wieder finden. Die häusliche - von Durkheim als Familienmoral bezeichnet - sowie die staatsbürgerliche Moral zeichnen sich durch ein hohes Maß
22 Ebenda S. 13.
23 Ebenda S. 15. 24 Ebenda S. 27. 25 Ebenda S. 28. 26 Ebenda S. 31. 27 Ebenda S. 15-18. 28 Ebenda S. 83f. Seite 6 von 32
an Verallgemeinerungsfähigkeit aus, wogegen die Berufsmoral durch den partikularen Charakter charakterisiert wird. 29
2.4.1.1 Familienmoral
Die Familienmoral als Hort der Moral, verbunden durch Gemeinsamkeiten in Gedanken, Gefühlen und Interessen, umfasst das gesamte Dasein der Mitglieder und zeichnet sich durch Selbstlosigkeit der Mitglieder aus, die eine moralische Einheit bilden. Vor allem die physische Nähe, die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen und der Kult der Gemeinschaft sind zentrale Faktoren, die die Bedeutung der Familie innerhalb der Gesellschaft aufzeigen. 30 In ihren Strukturen stellt die Familie für Durkheim die verkleinerte Form der politischen Gesellschaft dar.
2.4.1.2 Berufsmoral
Émile Durkheim kennzeichnet deutlich den partikularen Charakter der Berufsmoral, denn eine Pflichtverletzung in eben dieser wird aus mangelndem öffentlichen Interesse, durch den Umstand der ausbleibenden Betroffenheit der restlichen Gesellschaftsmitglieder, nur bedingt durch die Verantwortungsträger getadelt. 31 Insbesondere die unzureichende Organisationsstruktur und die damit verbundene Sanktionierung mit Hilfe der moralischen Instanzen der wirtschaftlichen Berufe, ziehen laut Durkheim wichtige Konsequenzen nach sich, so dass sich dieser Bereich des sozialen Lebens keiner Berufsmoral bewusst ist. Die Wirtschaft sei es, die ausschwenke und den Frieden der Gesellschaft, durch den Verfall der Moral, störe. 32 Der amoralische Charakter des Wirtschaftslebens stellt eine große Gefahr für die Gesellschaft dar. 33 Die ausgelösten gesellschaftlichen Anomien können nur durch eine Reorganisation, mittels Regulierung, Zusammenhalt und Moralisierung, der Wirtschaft durch die Beteiligung der betroffenen Gruppen gelöst werden. 34 Vornehmlich der den Berufsgruppen im Bereich der Wirtschaft mangelnde Zusammenhalt lässt die moralische Anarchie, sich auszeichnend durch die verkümmerten individuellen Interessen wie Grenzenlosigkeit und Unersättlichkeit, gewähren. 35
29 Ebenda S. 15.
30 Ebenda S. 42ff. 31 Ebenda S. 15ff. 32 Ebenda S. 29. 33 Ebenda S. 24. 34 Ebenda S. 40. S. 48. 35 Ebenda S. 22. Seite 7 von 32
2.4.1.3 Staatsbürgerliche Moral
Als wichtigste Regel der staatsbürgerlichen Moral definiert Durkheim die Beziehung der einzelnen Subjekte zur vorherrschenden Autorität. 36 Die politische Gesellschaft, bestehend aus verschiedensten Untergruppen, einem Konglomerat voneinander abweichender Berufsgruppen und Familien, zeichne sich durch die Unterordnung unter derselben Autorität aus. 37 Dieser Regel ist jene Obliegenheit inne, die besagt, dass „die wichtigste Pflicht der staatsbürgerlichen Moral jene [ist], die der Bürger gegenüber dem Staat und umgekehrt der Staat gegenüber dem Individuum hat.“ 38 Diese Wechselwirkung betont den moralischen Individualismus, der sich in der staatsbürgerlichen Moral manifestiert. Die Transformation der individuellen Moral, wird durch das regulierte Verhältnis der Individuen untereinander und gegenüber dem Staat zum Ausdruck gebracht und bringt die Wertschätzung des einzelnen nochmals gesondert zu Ausdruck.
Genau diese Gleichsetzung aller Bürger mit ihren individuellen Meinungen unter dem Deckmantel der staatsbürgerlichen Moral bedingt wiederum alle anderen Moralitäten.
2.4.1.4 Verhältnismäßigkeiten der Moralitäten
Die von Émile Durkheim verwendeten sanktionsbewehrten Verhaltensregeln, fußend auf dem Recht, gliedern sich in zwei großen Kategorien. Auf der einen Seite die individuelle Moral, welche Pflichten und Rechte gegen sich selbst beinhalten, auf der anderen Seite die Gemeinschaftsmoral mit den Pflichten und Rechten gegenüber den anderen Menschen - gegenüber der Menschlichkeit. In diesem Rahmen der beiden großen Moralitäten siedelt sich eine dritte Moral an, die die Pflichten und Rechte gegenüber von Gruppen regelt; konkret gegenüber der Familie, gegenüber den Berufsgruppen und gegenüber des Staates. Diese drei Moralitäten, die den von Durkheim entworfenen moralischen Partikularismus veranschaulichen, sind in einem Gleichgewichtsmodell zueinander gestellt und vom Rahmen des politischen Systems in Form des Staates gesichert.
Eine wirkliche Über- oder Unterordnung der Moralitäten, siehe Seite 6, ist nicht vorhanden, da alle die gleichen Abhängigkeiten bezüglich der individuellen Moral und der gesellschaftlichen Moral haben und durch Pflichten und Rechte gesichert
36 Ebenda S. 72.
37 Ebenda S. 68. 38 Ebenda S. 72. Seite 8 von 32
sind. Unterscheidungen gibt es bezügliches des moralischen Partikularismus, der in der Familienmoral durchschnittlich ausgeprägt, in der Berufsmoral sehr stark ausgeprägt und in der staatsbürgerlichen Moral wiederum durchschnittlich ausgeprägt ist. Gerahmt wird das durch die individuelle Moral mit hoher Ausprägung bezüglich des moralischen Partikularismus und dem nicht vorhandenem Partikularismus innerhalb der Gemeinschaftsmoral. 39 Alle Moralitäten stehen zueinander in Verbindung und bedingen sich gegenseitig: sie beeinflussen die individuelle Moral, als auch die Gemeinschaftsmoral.
Falls von einer Gewichtung zu sprechen ist, dann nur hinsichtlich der staatsbürgerlichen Moral, da diese direkte Auswirkungen auf den Staat hat im Gegensatz zur Familien- oder Berufsmoral. Wenn jedoch die Familen- oder Berufsmoral der Amoralität verfällt, hat dies wiederum Auswirkungen auf die staatsbürgerliche Moral, was, wie wir im weiteren Verlauf noch sehen werden, Auswirkungen auf das staatliche Gebilde hat. So gesehen ist von einer klaren Gewichtung innerhalb Moralitäten nicht auszugehen.
2.5 Konzeption des politischen Systems
Sowohl die Machtbalance, als auch die Kommunikation sind entscheidende Rahmenbedingungen die das Verhältnis von Sekundärgruppen und Staat zueinander bestimmen. Nämlich insofern, als aus diesem Spannungsverhältnis die Autonomie des Individuums erwachsen kann. Die Existenz von Untergruppen partikularen sind
39 Ebenda S. 15
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Grundvorrausetzung zur Bildung der politischen Gesellschaft. Eben diese Autonomie, die Befreiung der individuellen Persönlichkeit, eigentlich jedem Individuum von Geburt an gegeben, bedarf des Staats zur Setzung, Organisation und Verwirklichung dieser Rechte. 40 Die Befreiung des Individuums bedarf jedoch der Sekundärgruppen und den unmittelbaren Interessen, die in diesen Interessen Ausdruck erlangen?. Alleinig mittels dieses Machtgleichgewichtes kann dem „Kult des Individuums“ genügt werden. 41 Die Demokratie dient Durkheim als Schlüsselmodell zur Verwirklichung des Individuums, denn nur die Demokratie fördert die Kommunikation zwischen Staat und Gesellschaft entsprechend der zu verwirklichenden Autonomie der Subjekte. 42
Émile Durkheim entwickelt zwei unabdingbare Kennzeichen der Demokratie. Das ist erstens die Ausdehnung des staatliche Bewusstseins, initiiert anhand staatbürgerlicher Moral in die Individuen und zweitens die Kommunikation zwischen eben diesem inhärenten Staatsbewusstsein, in Vereinbarung mit der Vielzahl der individuellen Bewusstseinhaltungen welche Ausdruck in den Untergruppen finden. Zur Erfüllung der Bedingungen zählt die staatsbürgerliche Reflektion als auch das bewusste einsetzen des Denkens der Bürger, denn nur die Reflektion vermag es neue Praktiken zu entdecken, die die Demokratie, welche Ausdruck der kollektiven Interessen ist, voranbringen.
Die Diskurssetzung erfolgt durch den Staat und deren Funktionsträger, die Impulse jedoch werden vom Bürger gegeben. 43 Dies bewahrt den Staatsapparat vor Demokratieunfähigkeit und der Neigung zu Instabilität in Zeiten des stetigen Wandels. 44
Nur der stetige Austausch zwischen Bürger und Staat, schützt den Staat vor äußeren Einflüssen. 45 Dieser Dialog steht dem Individuum als Teilhaber (Produkt) des Staates zu; ausschließlich die vermittelnde Instanz, mittels der Organisationen, zwischen Staat und Individuen kann nach Durkheim die Stabilität der Demokratie gewährleisten. 46
40 Ebenda S. 85. S. 89.
41 Müller: Wertkrise und Gesellschaftsreform S. 325. 42 Durkheim: Physik der Sitten und des Rechts, S. 130. 43 Ebenda S. 134. 44 Ebenda S. 135. 45 Ebenda S. 131. 46 Ebenda S. 135. Seite 10 von 32
Denn diese Vermittler/Instanzen/Organe schaffen den Spielraum, den es braucht um sowohl die Autonomie des Staates, als auch die Autonomie des Individuums zu sichern. 47
Im gleichen Atemzug schränkt Émile Durkheim die Macht der sekundären Organe ein, da diese nur begrenzt die Rolle als intermediäre Kommunikationsinstanz, noch als potentielles Gegengewicht zum modernen Staat befrieden können.(Quelle) Problematisch sieht Durkheim den Umstand, dass die Zuständigkeit des Staates sich ständig erweitert und Teile der darin lebenden Individuum und Staatsbürger sich entfremden. Zur Lösung greift er hierbei auf die Rechte des Individuums zurück, die ihm bei der Geburt gegeben werden und von dem Staat gesetzt werden. 48
Als Aufgaben weist Durkheim dem Staat zu, nicht unreflektiert die Gedanken der individuellen Interessen der Subjekte zusammen zu fassen sondern aktiv und reflektiert zu Willensbildung beizutragen. Das deskriptive Wiedergeben wird von Durkheim als nicht ausreichend betrachtet, so dass dem Staat gar die Pflicht zukommt, herauszufinden, was der Gesellschaft und deren in ihr lebenden Individuen den größten Nutzen bringt. 49
Diese einzunehmende Position des Staates stützt Durkheim darauf, dass der Staat einen unproblematischen Zugang zu Informationsquellen und deren Zugang besitzt.
2.5.1 Wesen und Funktion des Staates
Émile Durkheim stellt zwei konkrete Ziele des Staates in den Mittelpunkt seines Denkens, welche ganz im Zeichen des Individualismus stehen.
So gilt es als Priorität für den Staat die individuellen Rechte der Subjekte zu sichern und unrechtmäßige Übergriffe zwischen den Individuen zu verhindern sowie für die Verwirklichung der über die Individuen gestellten gesellschaftlichen Zwecke zu sorgen. 50 In der Verwirklichung des übergeordneten gesellschaftlichen Zweckes fällt dem Individuum dann wiederum die Rolle zu, als Instrument zu Verwirklichung beizutragen. 51 Die Verbindung von Individuum und Staat, mittels der moralischen Individualität als dessen Produkt, gewährt die Individuation soweit es die
47 Ebenda S. 137.
48 Ebenda S. 85. 49 Ebenda S. 133. 50 Ebenda S. 77ff. 51 Ebenda S. 80. Seite 11 von 32
gesellschaftliche Konstitution zulässt. Das Handeln des Staates ist ganz auf die Verwirklichung der Individuen ausgerichtet. 52
Der Staat nach Durkheim stellt die moralische Instanz her, die in der Lage ist, die Individuen zu uneigennützigem Handeln zu zwingen als auch das moralische Dasein der Individuen einzufordern; denn nur in der Bündelung des gemeinsamen Interesses(Wollens) der Individuen, liegt die wahre Funktion des Staates. 53 Die Sicherung des Kollektivideals, alles was den Individuen dienlich ist, obliegt dem Staat als gesellschaftlichem Gehirn. 54 „Für den Ruhm, die Größe und den Reichtum der Gesellschaft soll er arbeiten, und den Lohn für seine Mühen soll er allein darin finden, dass er als Mitglied der Gesellschaft in irgendeiner Weise an den Gütern partizipiert, zu deren Schaffung er beigetragen hat.“ 55 (alles was gut ist) Die Definition des Staates beinhaltet jedoch nicht nur die Regierungsfunktion der Organe, sondern stellt darüber hinaus die gesamte politische Gesellschaft dar. 56 Besonders deutlich wird die Funktion und die Verortung des Staates mit seinen Organen in Relation zu der Gesellschaft, wenn Durkheim sagt: „Wenn der Staat denkt und entscheidet, dann darf man nicht sagen, die Gesellschaft denke und entscheide hier durch den Staat; vielmehr denkt und entscheidet der Staat für die Gesellschaft. Der Staat ist kein bloßes Instrument der Kanalisierung und Konzentration. In gewissem Sinne ist er das Zentrum für die Organisation der Untergruppen.“ 57 Der Staat dient also als Organ(Gehirn) des gesellschaftlichen Denkens, zur Entwicklung von Ideen, ausgehend von einer speziellen Gruppe von Funktionsträgern, die für die Gemeinschaft als bindend gelten. Selbige Ideen sind nach Durkheim folglich kein Werk der gesamten politischen Gesellschaft sondern nur in Verbindung mit dem Staat möglich. 58 Als Geber von Anweisungen, exekutive Gewalt, ist der Staat an sich nicht selbst produktiv, sondern von der Verinnerlichung der staatsbürgerlichen Moral der leitenden Funktionsträger abhängig. Dies erfordert vom Staat und insbesondere von Funktionsträgern ein hohes Maß an Bewusstsein und Reflektion, welches schon allein durch die staatsbürgerliche Moral gesichert sein sollte. 59
52 Ebenda S. 101.
53 Ebenda S. 102. 54 Ebenda, S. 97, S. 49. 55 Ebenda S. 80. 56 Ebenda S. 72. 57 Ebenda S. 74. 58 Ebenda S. 74ff. 59 Ebenda S. 74. Seite 12 von 32
3. Jürgen Habermas
3.1 Einleitung
Den Zugang den Jürgen Habermas wählt, als Versuch einen kritischen Maßstab an existierende Gesellschaften und Praktiken anzulegen, gestaltet sich interdisziplinär unter zu Hilfenahme der Rechtswissenschaften, Philosophie, Politologie und Soziologie, und fokussiert sich, bedingt durch Habermas Hauptwerk, die Theorie des kommunikativen Handelns, welche in Faktizität und Geltung in anderen Perspektiven wieder aufgenommen wird, auf die sprachliche Verständigung der verschiedenen am Diskurs beteiligten Akteure. Insbesondere Faktizität und Geltung beansprucht eine rekonstruktive Gesellschaftstheorie zu sein, die versucht die politische Ordnung mittels des Diskursbegriffs der Demokratie zu beantworten. 60 Die Synthese zwischen Recht - Mittelpunkt der Habermaschen Analyse - und der Demokratie ist Hauptaufgabe des Werkes. Die auftretende Spannung der Begriffe Faktizität und Geltung, sowie deren Verflechtung ist geprägt durch Kommunikationsvorrausetzungen, welche faktischer Natur sind. Dieses Faktische birgt in sich eine Normativität des Ideals, welche in Wirklichkeit auch faktisch vertreten ist und Geltung beansprucht. 61
3.2 Gesellschaftstheorie nach Jürgen Habermas
Die Modernisierung und einhergehende Differenzierung der Gesellschaften in Zeiten der Globalisierung tragen Habermas zur Folge zur Entfesselung emanzipatorischer, als auch strategischer Kräfte bei. Der Schwerpunkt, der innerhalb des demokratischen Staates mit den Verfahren der Gesetzgebung in der Demokratie, laut Habermas zu setzen ist, soll den emanzipatorischen Kräften, den aktiven Staatsbürgern zum Durchbruch verhelfen. 62 Der Frage nachgehend, inwieweit die Integration des Staatsbürgers innerhalb der demokratischen Institutionen stattfinden kann, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen den Akteuren herrschen, soll in den nachfolgenden Kapitel mit Hilfe der von Habermas entworfenen Rechtsphilosophie (Diskursethik), welche die Moral, Recht und demokratischer Politik zur Beantwortung aufnimmt, beantwortet werden. 63
60 Brocker: Geschichte des politischen Denkens, S. 758.
61 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 58. 62 Pinzani: Jürgen Habermas, S. 156.
63 Bader: Viel Geltung und immer weniger Faktizität, S. 50, in Ganßmann/Krüger (Hrsg.) Produktion Klassentheorie Seite 13 von 32
3.3 Moral
Die Herausbildung moderner Gesellschaften mit pluralistischen Weltanschauungen ist für Jürgen Habermas ein Grund für das Versagen religiöser Moralnormen, welche die nachmetaphysische Begründung außer acht lassen. Die Abnahme der Bedeutung der religiösen Moralnormen veranlasst Habermas die Gründe zur Herausbildung moralischer Normen in den subjektiven, als auch objektiven vernünftigen Gründen zu suchen. Die Moral ist für Jürgen Habermas eine Kommunikationsweise deren Begründung im kommunikativen Handeln liegt. Das Verfahren des kommunikativen Handelns, im Diskurs mündend, gibt die Begründung der moralisch entstehenden Norm an. 64 So besitzt der moralisch entworfene Standard, der sich nur dann begründet, wenn die allgemeine Befolgung im gleichen Interesse der betroffenen Person liegt, also auf verallgemeinerungsfähige individuelle Interessen sich stützt. Diese Universalisierbarkeit, Fragen der Gerechtigkeit, die moralischen Normen besitzen, setzen sich über kulturelle Gegebenheiten hinweg, so dass von einer Weltgemeinschaft ausgegangen werden muss. 65 Die abstrakte Frage, was im gleichmäßigen Interesse aller Menschen liegt, rückt in den Mittelpunkt der Habermaschen Moralkonzeption. Dieser Universalismus der Moral, die Universalmoral, schützt die verschiedenen Individuen gleichermaßen, da die Interessen der Individuen mittels des Diskursprinzips eine vernünftige Übereinstimmung der beschlossenen moralischen Normen erfahren und somit gleichermaßen berücksichtigt werden. 66 Dieses Prinzip der Moral ermöglicht die moralische Selbstbestimmung der Individuen und die vorgeschlagenen oder verworfenen Handlungsnormen werden begründet. 67 Ausgehend von der Vernunft und der Verankerung der moralischen Grundsätze im Persönlichkeitssystem der Subjekte determiniert, wird das Rechtssystem benötigt um die Wirksamkeit von Wissen und demnach Handeln zu garantieren. 68
Nur innerhalb des Rechtssystems und der institutionalisierten Rechtsordnung erhalten die vernünftigen moralischen Grundsätze ihre Legitimität. 69 In Kapitel 3.5 wird darauf noch näher Bezug genommen.
64 Habermas: Diskursethik, S. 104.
65 Habermas: Erläuterungen zur Diskursethik, S. 185. Habermas: Faktizität und Geltung, S. 207. 66 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 139.
67 Michael Becker, Johannes Schmidt, Reinhard Zintl: Politische Philosophie, S. 296. 68 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 145f. 69 Ebenda S. 50. Seite 14 von 32
3.4 Der Diskursbegriff
Der Diskurs nach Jürgen Habermas „ist eine durch Argumentation gekennzeichnete Form der Kommunikation [in der] problematisch gewordene Geltungsansprüche zum Thema gemacht und auf ihre Berechtigung hin untersucht werden.“ 70 Innerhalb dieser Abhandlung werden die impliziten Geltungsansprüche der Akteure diskutiert und auf ihre Berechtigung untersucht. Im Rahmen dieses Diskurses geht es nicht um einen Informationsaustausch an sich, sondern um die Verständigung und um die Argumente, die zur Begründung der diskursfähigen Geltungsansprüche, Richtigkeit und Wahrheit, führen. 71 Theoretisch geführte Diskurse werden hierbei mit ihren Behauptungen und Erklärungen in die Praxis übertragen. Ausgehend von pragmatischen Diskursen der Akteure, kann bei verschiedenen Argumenten eine kompromissorientierte Verhandlung stattfinden, die dann im moralischen Diskurs mündet. Falls kein pragmatischer Diskurs von Nöten ist, geht es direkt zum moralischen Diskurs über, der in letzter Instanz beim juristischen Diskurs endet.
3.5 Kommunikative Vernunft als Grundlage des Rechts
Die kommunikative Vernunft als Grundlage des Rechts entwirft Jürgen Habermas in seinem Werk der „Theorie des kommunikativen Handelns“. Jürgen Habermas vollführt einen Etikettenwechsel vom Kant’schen Begriff der praktischen Vernunft hin zu einem Konzept der kommunikativen Vernunft, in der Sprache als Medium verschiedene Lebensformen miteinander vernetzt und strukturiert. Die kommunikative Vernunft ist im Gegensatz zur praktischen Vernunft von Kant jedoch keine Quelle für jegliche Normen des Handels, da sie keine inhaltlich, bestimmte Orientierung für praktische Aufgaben bietet, sondern lediglich als Vorbedingung dazu dient, Diskurse an sich möglich zu machen. Dabei setzen die Kommunikationsteilnehmer ihre Geltungsansprüche nicht durch eigene Interessen, die sie strategisch verfolgen, sondern auf den Konsens der Verständigung. 72 Die Füllung der Form der Diskurse mit Inhalt obliegt den Akteuren; die Vernunft hingegen, mit Inhalt gefüllt, ist kritisierbar und bedarf argumentativer Klärung durch die am Diskurs teilnehmenden Akteure. 73
70 Pinzani: Jürgen Habermas, S. 98.
71 Habermas: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns, S. 103. 72 Habermas: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns, S. 576. 73 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 19 Seite 15 von 32
3.6 Verhältnis von Rechtsphilosophie und politischer Theorie
Das Bindeglied zwischen der Rechtsphilosophie(3.6.1) und der politischen Theorie(3.6.2) ist die normative Vorstellung einer Demokratie(3.6.3). Um der Frage nach zu gehen, wie dieses Verhältnis sich begründet, bedarf es zunächst der Frage, wie Jürgen Habermas seine Gewichtungen setzt und dabei die drei genannten Kategorien von ihm gefüllt werden.
3.6.1 Rechtsphilosophie
Ziel Jürgen Habermas’ ist die Klärung der Frage, wie sich das moderne positive Recht legitimiert. Dabei scheint eine Abkehr von Tradition, bedingt durch den Bedeutungsgewinn, der eine Unterscheidung von Bewahrenswertem und Kritikbedürftigen erschwert und das Aufgreifen von unkontroversen religiösen und sittlichen Tatbeständen unabdingbar. 74 Die voranschreitende Modernisierung fordert das Recht heraus, sich einen Anspruch auf Verbindlichkeit aus einer eigenen Perspektive heraus zu entfalten; Verbindlichkeit im Diskurs beantwortet.
3.6.2 Politische Theorie
Im Mittelpunkt der Diskurstheorie stehen die kollektiv, verbindlich getroffenen Entscheidungen. Der praktische Diskurs erfordert einen bedingungslosen Austausch von Einwänden und Gründen, in der gesellschaftliche Meinungsverschiedenheiten über eine Handlungsweise oder vorgeschlagene Norm reagieren. Es ist nach Habermas erst dann ein Diskurs, wenn alle interessierten Personen einen Zugang zu dem Meinungsaustausch haben und ihre Einwände, form- und frageunabhängig einbringen können. 75 Das Treffen kollektiv verbindlicher Entscheidungen entsteht mittels des von Habermas entworfenen Diskursprinzips, in dem genau die Handlungsnormen gültig sind, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen können. 76
Dabei sagt das Diskursprinzip nicht aus, wie eine Norm begründet ist, sondern beschränkt sich darauf eine Aussage zu treffen, ab wann sie ihre Gültigkeit besitzt; bekanntermaßen genau dann, wenn alle Beteiligten ihr zustimmen 77 Mittels dieses Diskursprinzips können praktische, moralische und ethische Fragen unparteilich und
74 Ebenda S. 16.
75 Habermas: Erläuterungen zur Diskursethik, S. 100ff. 76 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 138. 77 Ebenda. Seite 16 von 32
rational entschieden werden, so dass das Diskursprinzip seinen normativen Gehalt gewinnt und zu weiterführenden Handlungsnormen der Akteure führt. 78 Durch solch abstrakte Form, ohne jeglichen konkreten Bezug auf den Inhalt, nimmt das Diskursprinzip eine übergeordnete Ebene gegenüber dem Moralprinzip ein, welches sich nach innen wendet, und auf alle Handlungsnormen Bezug nehmend, und dem Demokratieprinzip, welches nach außen gerichtet ist und die handlungswirksame Institutionalisierung der diskursiven Meinungs- und Willensbildung vollzieht. 79 Verdeutlicht wird dies von Jürgen Habermas in Vorbereitung eines deliberativen 80 Demokratiemodells. So fungiert die deliberative Politik nicht nur als Mittel zur Erhöhung des sachlichen Informationsgrades an Entscheidungen, sondern dient als eine Art moralischer Filter. 81 Durch die metaphysische Gestalt des Diskursprinzips findet es seine Form in einem Universalisierungsgrundsatzes bei moralischen Diskursen, dem das Bezugssystem der Weltbürger und die unterstellten gleichen Interessen zu Grunde liegen. 82
3.6.3 Normative Vorstellung der Demokratie
Legitime politische Entscheidungen können nur innerhalb eines demokratischen Verfassungsstaates stattfinden. Unter dieser Vorraussetzung entwickelt Jürgen Habermas die normative Vorstellung einer Demokratie, welche sich aus der Diskurstheorie des Rechts und der diskursiv erzeugten Qualität politischer Meinungs- und Willensbildung zusammensetzt. 83 Dieser normativen Vorstellung der Demokratie ist ein prozedurales Rechtsparadigma zugeordnet, deren Verfassungsgerichte die Aufgabe beigemessen wird, rechtlich-politische Kommunikationsbedingungen aufrecht zu erhalten. 84 Im Mittelpunkt dieses Rechtsparadigmas stehen nach Habermas deliberative Verfahren der Rechtssetzung, die den politischen Meinungs-und
Willensbildungsprozess in den Mittelpunkt rücken, mittels der Institutionalisierung der rechtsstaatlichen Verfassung. Die deliberative Politik braucht als Fundament die diskursive Struktur der Meinungs- und Willensbildung für ihre Legitimation an sich
78 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 364ff. Habermas: Faktizität und Geltung, S. 387ff. 79 Ebenda S. 142.
80 Unter der Deliberation wird zunächst nur die öffentliche Kommunikation über politische Fragen in den verschiedenen Foren der Öffentlichkeit verstanden. In: Peter Massing, Gotthard Breit: Demokratie-Theorien, S. 258. 81 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 367ff. 82 Ebenda S. 139.
83 Brocker: Geschichte des politischen Denkens, S. 766. 84 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 334. Seite 17 von 32
und für die Sicherung der Qualität, denn die Demokratie ist eine reflexive Form der Politik, die die öffentliche Kritik in ihre institutionellen Strukturen einbindet. 85 Prämisse für die deliberative Politik zur Erfüllung des Ideals der normativen Demokratie ist konsequenterweise eine dezentral organisierte Gesellschaft, die mittels der politischen Öffentlichkeit ein Forum für die argumentative und kommunikative Behandlung von gesamtgesellschaftlichen Problemen bietet. 86
3.6.3.1 Theorie der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft
Nach Habermas hat die Idee der Öffentlichkeit die Aufgabe der Rationalisierung von Herrschaft des Staates über das Medium der öffentlichen Diskussion. 87 Sie dient dem Machtausgleich zwischen dem Akteur des Staates und dem Akteur des Bürgers zur Überwindung des liberalen Wirtschaftssystems und der Veränderung des Verhältnisses von Staat und Bürger. 88 Das zivilgesellschaftliche Wirken der Öffentlichkeit ist dabei umfassend angelegt und dient der politischen Sensibilisierung, als Korrektiv und Kontrolle gegenüber des vorherrschenden politischen Systems staatlich organisierter Herrschaft. 89 Die Zivilgesellschaft ist nach Habermas ein mehr oder weniger spontan entstandenes Assoziationswesen, nicht künstlich konstruierbar, tendenziell eher der staatlichen Sphäre zugeordnet 90 , „das problemlösende Diskurse zu Fragen des allgemeinen Interesses im Rahmen veranstalteter Öffentlichkeit institutionalisiert.“ 91 Sie bildet in komplexen Gesellschaften das Scharnier zwischen dem politischen System und dem Sektor der privaten Lebenswelt.
Vorbedingung für das Entstehen der politischen Öffentlichkeit ist in dem ökonomischen Liberalismus zu sehen, der zu Privatisierung der bürgerlichen Gesellschaft führte und rechtliche Garantien und Ordnungsfunktionen in dieser benötigte. 92
Die Öffentlichkeit in Makroperspektive, dient nach Habermas dem Wohl aller Teilhabenden des Rechts. 93 Prämisse für eine diversifizierte, kritische Öffentlichkeit,
85 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 369, S. 387ff.
86 Ebenda S. 364ff.
87 Torres Morales: Systemtheorie, Diskurstheorie und das Recht der Transzendentalphilosophie, S. 312.
88 Habermas: Protestbewegung und Hochschulreform, S. 158. 89 Habermas: Kultur und Kritik, S. 61.
90 Habermas: Kultur und Kritik, S. 62. Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit, S. 226f. 91 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 443. 92 Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit, S. 142f. 93 Habermas: Kultur und Kritik, S. 61. Seite 18 von 32
die vermittelnd zwischen Staat und Gesellschaft als Scharnier agieren kann, ist eine nicht Vermachtete oder manipulierte Öffentlichkeit. 94 Sobald eine Öffentlichkeit diskursfähig ist, kann sie nicht institutionalisiert werden oder künstlich erzeugt. 95 Die Öffentlichkeit hat gegenüber dem Akteur des Staates den Vorteil, dass sie in den Diskussionen um gesellschaftliche Probleme, die die private Lebenswelt betreffen, mobiler ist. 96 Unterschieden wird innerhalb der Raumstruktur, in der die Öffentlichkeit ihre Kraft entfalten kann. Diese Raumstruktur verbindet die Sphäre der politischen Öffentlichkeit in Form des Staatsbürgers, mit der Sphäre des privaten Lebensbereiches, in Form des Gesellschaftsbürgers. 97 Dabei ist die Öffentlichkeit nicht reflexiv, sondern nimmt progressiv ihre Funktion als Scharnier in der Gesellschaft wahr. 98 Diese sich entfaltende Wirkungskraft der Öffentlichkeit, lässt diese gesellschaftliche Probleme identifizieren, und in den Diskurs mitaufnehmen. 99 Dieser Diskurs wird durch die Pressefreiheit gesichert, die die konkurrierenden Meinungen wahrt. Demnach darf das politische System gegenüber den publizistischen Einflüssen, welcher Art auch immer, nicht blind werden und diese wahrnehmen um einer politischen Willensbildung seitens des Bürgers gerecht zu werden 100
3.6.3.2 Institutioneller Wirkungsbereich der Öffentlichkeit
Das staatliche institutionalisierte System besitzt Schleusen, die die Prozesse der Meinungs- und Willensbildung passieren müssen. 101 Andernfalls drohe die Gefahr der Machtausnutzung und Verselbständigung durch die Befähigung seitens der Administratoren des politischen Systems oder seitens der Macht von sozialen Gruppen. Deshalb müssen die Positionen der einzelnen Akteure diskursiv erzeugt worden sein. Der Akteur der Öffentlichkeit ist insbesondere auf den diskursiven, produktiven Prozess angewiesen um die institutionellen Schleusen hinter sich zu lassen und seine Wirkung entfalten zu können. Der heutige politisch, rechtlich institutionalisierte Staat ist in der Tradition eines liberaldemokratischen Rechtsstaates konstituiert, in dem eine stabile Balance zwischen dem Anspruch auf
94 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 440.
95 Wieland Jäger, Marion Baltes-Schmidt: Jürgen Habermas, S. 82. 96 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 461. 97 Ebenda S. 442.
98 Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit, S. 36. 99 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 434ff. 100 Ebenda S. 445.
101 Peters: Die Integration moderner Gesellschaften, S. 340f. Seite 19 von 32
Grundrechte und politische Teilhabe vorliegt, deren private Rechte des Bürgers unabdingbar mit der demokratischen Beteiligung der Bürger gekoppelt ist. 102 Nur durch die Legitimation des Staates seitens des Bürgers, kann eine Realisierung der Demokratie innerhalb der rechtsförmigen Institutionalisierung stattfinden.
3.7 Konzeption des politischen Systems
Der Entwurf dem Jürgen Habermas folgt, ist der einer zweigleisigen Demokratie. Das erste Gleis, bestehend aus einer parlamentarisch-repräsentativen Debatte, die rechtssetzende Diskurse durch „kommunikative Macht“ in die Administration einfließen lässt auf der einen Seite, das zweite Gleis, das Forum der informellen Öffentlichkeit darstellt, die auftauchende gesellschaftliche Problemstellungen argumentativ bearbeitet und an die demokratischen Institutionen weiterleitet. 103 Unmittelbaren und direkten Einfluss hat die Öffentlichkeit hierbei nur in Zeiten von Krisen, in denen die institutionellen Schleusen zwischen Staat und Zivilgesellschaft vermittelnd wirkt. 104
Die schon mehrmals angeführten Schleusen der demokratischen Institutionen benötigen das Diskursprinzip 105 , welches die Bedingungen für die Legitimität von Handlungsnormen definiert. 106 Um die Demokratie rechtlich zu institutionalisieren und sie durch legitimes Recht zu setzen, bedarf es Habermas nach ein „intuitives Verständnis des Diskursprinzips“ 107 und die Idee der Privatautonomie.
3.7.1 Das Demokratieprinzip
Das Demokratieprinzip ist die logische Genese von Rechten durch die Verbindung von dem Diskursprinzip, in dem legitime Verfahren der Rechtssetzung unter der Bedingung, dass alle Beteiligten freie und gleiche Mitglieder dieser Rechtsgemeinschaft sind, festgelegt werden und der Rechtsform. 108 Die Form der Institutionalisierung des diskursiven Rechts innerhalb der Demokratie mittels des Demokratieprinzips, ist jedoch keine Antwort auf gesellschaftlich aufgeworfene
102 Sonja Buckel, Ralph Christensen, Andreas Fischer-Lescarno: Neue Theorien des Rechts, S. 3. 103 Fuchs-Goldschmidt: Konsens als normatives Prinzip der Demokratie, S. 104 Das Schleusenmodell geht auf Bernd Peters zurück in: Die Integration moderner Gesellschaften, Frankfurt/Main
105 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 431ff. 106 Rechtsphilosophie bei Habermas und Dworkin, S. 23. 107 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 163. 108 Ebenda S. 154f. Seite 20 von 32
Fragen per se, sondern dient nur der diskursiven Klärung politischer Fragen. 109 Entsprungen ist diese Idee Habermas’ in der reflexiven, prozedualen Theorie der demokratischen Gerechtigkeit, welche den Grundsatz hat, dass die Normen Geltung verdienen, die in diskursiven Verfahren erzeugt worden sind und mittels gleicher Argumentation und Verständigung entsprungen sind. 110 Diese institutionelle Deliberation ist bei der Verständigung auf gesellschaftliche Probleme auf die Grundrechte der Bürger und die Volkssouveränität angewiesen. Dem vermag Jürgen Habermas beizumessen, dass das positive Recht, zur Wahrung der Freiheit der Bürger, als auch zur Herrschaftsbegrenzung des Staates in der Lage sei, die gesellschaftliche Komplexität, in Zeiten der Modernisierung zu bändigen weiß und mittels positivistischer Elemente eine rechtförmige Institutionalisierung, die zur Realisierung der Demokratie beiträgt, vornehmen kann. 111
3.7.2 Recht als Kategorie der gesellschaftlichen Vermittlung
Jürgen Habermas versucht die Funktion und den Begriff des Rechts aus einer gesellschaftstheoretischen Perspektive zu fassen. 112 Aufgrund der Zunahme der Komplexität der Lebenswelt der Individuen - im Zuge der Modernisierung -erfordert diese Perspektive, derer eine Integration der Subjekte in die staatlichen Institutionen durch kommunikatives Handeln einhergeht. 113 Das Recht trägt nach Habermas „in modernen Gesellschaften die Hauptlast der sozialen Integration.“ 114 Die modernen Wirtschaftsgesellschaften haben in der Vergangenheit zur Konfliktbewältigung auftretender gesellschaftlicher Probleme nur die Möglichkeit einer normativen Regelung der strategischen Interaktion geschaffen. Diese ist abhängig durch die Wahl des Kommunikationsabbruchs oder dem strategischen Handeln durch den staatlichen Akteur.
Die Lösung, die Jürgen Habermas diesem Problem zur Seite stellt, ist die Verständigung der verschiedenen Akteure, insbesondere dem staatlichen, auf eine normative Regelung strategischer Interaktion. 115 Das Recht gibt den Rahmen der Akteure vor und stellt somit eine Alternative zum Kommunikationsabbruch oder dem strategischen Handeln dar.
109 Ebenda S. 141ff.
110 Brocker: Geschichte des politischen Denkens, S. 760. 111 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 23. 112 Dreier: Bemerkungen zur Habermas’ Faktizität und Geltung, S. 91 113 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 43. 114 Ebenda S. 60. 115 Ebenda S. 43f Seite 21 von 32
Der Staat mit seinen Institutionen und Regelungen bietet nach Jürgen Habermas alleinige Vorraussetzungen, da dieser allein die effektive Organisations- und Durchsetzungsgewalt bietet. 116 Faktische Beschränkungen sind unerlässlich für die Akteure. Der faktische Zwang des positiven Rechts und legitime Geltung offerieren den Adressaten eine Folgebereitschaft, in dem „in einem System von Rechten, subjektive Handlungsfreiheiten mit dem Zwang des objektiven Rechts ausgestattet werden.“ 117 Begründet ist dies in der Historie des modernen Rechts, dass sich durch ein subjektives Privatrecht auszeichnet und legitime individuelle Spielräume dem Akteur der Öffentlichkeit einräumt. 118 Die subjektiven Rechte, als auch die objektive Rechtsordnung sind für Habermas von gleicher Art. In der privaten Autonomie der Subjekte wird diesen die Eigenverantwortlichkeit der öffentlichen, staatsbürgerlichen zur Seite gestellt. Subjektive Handlungsfreiheiten, die mit dem Zwang des objektiven Rechts ausgestattet werden vollziehen sich in der Positivierung des Rechts. Die gerade beschriebene Spannung zwischen Positivität und Legitimität des Rechts findet ihren Ausdruck in der Schaffung von Formen des legitimen Rechts. 119 Diesbezüglich bevorzugt Habermas das prozedurale Rechtsparadigma, welches sich von einem liberalen und sozialstaatlichen abgrenzt. Denn an der Seite der Produktionsverfahren der kapitalistischen Gesellschaftsform finden kommunikative Rechte statt. 120
Wie sich schon im vorhergehenden Verlauf angedeutet hat, sind moderne Gesellschaften jedoch nicht nur über Werte, Normen und Verständigungsprozesse integriert, sondern auch über das Konglomerat von Märkten und administrativ verwendeter Macht. Die gesellschaftliche Integration speist sich aus den Ressourcen des Rechts, welches wiederum auf Geld, Macht und Solidarität basieren. Dies ist nach Habermas ein Dilemma des Rechts, bedingt durch die verschiedenen Logiken der einzelnen Diskurse, dass die Durchsetzung von Rechtsnormen durch die Stärke einzelner Ressourcen, insbesondere Geld und Macht, faktische Durchsetzung erhält. 121 Dies offenbart die Problematik des Staates mit seiner administrativen Macht und seinen institutionalisierten Rechtsetzungsprozessen, der entgegen der von Habermas entworfenen Diskursprozedur, losgelöst davon agieren könnte. So können
116 Sonja Buckel, Ralph Christensen, Andreas Fischer-Lescarno: Neue Theorien des Rechts, S. 7. 117 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 45. 118 Ebenda 119 Ebenda S. 57.
120 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 492. 121 Ebenda S. 58f. Seite 22 von 32
weitere Probleme auftreten, wie beispielsweise ein Staat der Rechte unter Zeitdruck setzt oder gar die rechtserzeugende Diskurse und deren Teilnehmer vorgibt, so dass eine freie und gleiche Partizipation der zivilgesellschaftlichen Akteure der Öffentlichkeit nicht möglich ist. 122 Die Justiz und die Verwaltung können nach Habermas nicht auf das gesamte Spektrum der Gesetzgebung zurückgreifen und sind somit von einer Selbstprogrammierung gefährdet. 123 Um diesem Verhalten von Seiten des Staates und deren Organisationsprinzipien aus vorzubeugen, weist Habermas dem Recht verschiedene Aufgaben zu.
3.7.2.1 Aufgaben und Funktionen des Rechts
Die Funktion, die Jürgen Habermas dem Recht zuschreibt, bewegt sich auf drei Ebenen. Zum einen wirkt das Recht als vermittelndes Medium zwischen Faktizität und Geltung, zwischen Staat und Gesellschaft. „Die Rechte stellen die faktische Beschränkung dar, denen sich der strategisch Handelnde fügen muss und zugleich dem Adressaten Verpflichtungen auferlegt, was nur auf Grundlage intersubjektiv anerkannter Geltungsansprüche möglich ist.“ 124
Dem anschließend folgt das Recht der Funktion als Medium der Sozialintegration tätig zu werden, den moralischen Kräfte, durch die Modernisierung - den sozialen Ordnungen der komplexen Gesellschaften überfordert sind - Einhalt zu gebieten. Das Recht wird zum Scharnier zwischen Lebenswelt und System und dient zur Sicherung der gesellschaftlichen Solidarität in modernen Gesellschaften, in denen die sozialen Ordnungen „in ihren sozialintegrativen Leistungen überfordert sind.“ 125 Die auftretenden Konflikte, bedingt durch den Gegensatz von System und Lebenswelt, die anonyme, systemisch vermittelte Beziehungen mit sich führen, werden verrechtlicht, da keine gemeinsamen Werte innerhalb der Gesellschaft vorhanden sind. 126
Dieser Gegensatz von System und Lebenswelt wird besonders im System der Wirtschaft und Verwaltung deutlich, indem eine Kolonialisierung mittels Geld und Macht vorgenommen wird, denen die Komplexität der Gesellschaft, welche auf Grund des Rationalisierungsprozesses, nicht durch eigen entwickeltes, solidarisches Potenzial genügen kann. Diese Lücke der Solidarität wird durch das Medium des
122 Ebenda S. 207, S. 303.
123 Ebenda S. 213. 124 Ebenda S. 43.
125 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 61. 126 Ebenda S. 102f. Seite 23 von 32
Rechts gefüllt und zur Verfahrensloyalität formalisiert. 127 Dem folgend findet das Recht seine dritte Funktion in der Ergänzung oder gar Ersetzung der Moral. 128 Die Komplexität der Verrechtlichung erfordert die Universalisierung eines öffentlichrechtlich institutionalisierten Staatsbürgers, der seinen Kern in den vollendeten politischen Teilnahmerechten hat und an administrativen Prozessen beteiligt ist. 129
3.7.2.2 Paradigmen des Rechts
Die Form des Rechts bleibt für Jürgen Habermas etwas gesellschaftlich Vorgefundenes. Das Recht ist aus einem immerwährenden Prozess der Gesetzgebung hervorgegangen und hat somit einen intrinsischen Wert, welches jedoch nur an Verbindlichkeit gewinnt mit der Verbindung des positiven Rechts, das den Kern des modernen positiven Rechts darstellt. 130 Das positive Recht an sich schließt hingegen die individuellen Rechte der Bürger aus, was in der Begriffserklärung der Positivität liegt, die in der Verbindung zwischen dem Recht wie es ist und dem Recht wie es sein sollte keine notwendige Beziehung bestehen lässt. Dieser Trennung von Ist- und Sollenszustand liegt der normative Bezugspunkt der Diskustheorie zu Grunde, die die drohende Autonomie von Justiz und Verwaltung verhindert. Dies wäre mit dem demokratischen Positivismus, wie ihn Habermas bezeichnet, den demokratischen Grundsätzen des Staates unvereinbar. 131
Diesen Doppelaspekt des Rechts, begründet im positiven und natürlichen Recht, macht Habermas deutlich, dass diese Eingebung des positiven Rechts nicht an sich falsch sei, denn eine Rechtsordnung ist nur dann legitim, wenn sie den moralischen Grundsätzen nicht widerspricht. „Dem positiven Recht bleibt über die Legitimitätskomponente der Rechtsgeltung, ein Bezug zur Moral eingeschrieben.“ 132 Recht und Moral ergänzen sich durch die verschiedenen Perspektiven gegenseitig, somit ist ein Widerspruch zwischen ihnen nicht möglich. 133 Der entstehende Moralbezug dürfe sich nach Habermas in der Normenhierarchie nicht über das Recht stellen, denn die Moral stellt eine Form des kulturellen Wissens dar, das Recht hingegen gewinnt nur „auf institutioneller Ebene an Verbindlichkeit .“ 134 Daher die
127 Ebenda S. 101.
128 Pinzani: Jürgen Habermas, S. 161f. 129 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 101. 130 Ebenda S. 136.
131 Sonja Buckel, Ralph Christensen, Andreas Fischer-Lescarno: Neue Theorien des Rechts, S. 4. 132 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 137. 133 Ebenda. 134 Ebenda. Seite 24 von 32
logische Schlussfolgerung, dass die Individuen autonom für die Gestaltung des Rechts verantwortlich sind und der demokratische Prozess der Rechtssetzung zum Ort der sozialen Integration wird, so dass das Individuum mittels seiner Partizipation zu einem freien und gleichen handlungsfähigen Staatsbürger entwickeln, insofern als sie sich gleiche Rechte zusprechen. 135
An der Habermaschen Theorie ist zu sehen, dass diese dem Diskurs eine zentrale Rolle in der Rechtserzeugung zuweist und dem Staatsbürger die Möglichkeit bieten muss, die im Diskurs eingebrachten Argumente ob pragmatische, ethischer und moralischer Natur, diese einbringen zu können. Hier wird besonders deutlich, dass das System der Rechte sowohl die Demokratie als auch das Recht benötigt; beide bedingen einander und treiben in stetiger Entwicklung einander voran. 136
3.7.3.3 Typen des Rechts
Jürgen Habermas unterscheidet fünf Arten von Recht. Die Erfüllung der Grundrechte, die der Handlungsfreiheit der Subjekte, die der Mitgliedschaft in einer Rechtsgemeinschaft (Partizipation-aktiv/passiv) und die des Rechtsschutzs durch den Staat, sind Vorraussetzungen für die Bürgerrechte zur Ausübung der politischen Autonomie, sowie der sozialen Geltung. 137 Diese fünf Kategorien des Rechts sind der Anspruch, dass gemeinsame Angelegenheiten mittels des positiven Rechts legitimiert werden können. Sie bedingen einander wie in einem Kreislauf. Die aufgeführten positivistischen Grundrechte haben keinen gleichzeitigen Anspruch moralisches Recht zu sein. Die Ausgestaltung und die Interpretation dieser Grundrechte werden vom politischen Gesetzgeber in letzter Instanz vollzogen. 138 Hiermit findet eine Entidealisierung der abstrakten Idee der deliberativen Rechtssetzung statt, da der Staat der Akteur ist, der die Grenzen zur Not auch gewaltsam nachhaltig schaffen kann.
4. Vergleich Durkheim - Habermas
Sowohl in Durkheim Vorlesungsreihe Physik der Sitten und des Rechts als auch in Jürgen Habermas Gesamtwerk stellt sich die Frage, wie die soziale Ordnung mittels der sozialen Integration der Individuen in die Gesellschaft hergestellt werden kann, ohne dass dabei die individuelle Freiheit der Subjekte leidet. Davon ausgehend, dass
135 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 13, 50.
136 Sonja Buckel, Ralph Christensen, Andreas Fischer-Lescarno: Neue Theorien des Rechts, S. 5f. 137 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 155ff. 138 Ebenda S. 159 Seite 25 von 32
beide Autoren in unterschiedlichen historischen Kontexten lebten und ihre Tätigkeit sich auf den gegebenen zeitlichen Rahmen beschränkt. Bei Durkheim ist dies die Zeit der Industrialisierung, die eine immer weiter fortschreitende Säkularisierung beinhaltet und eine Entmoralisierung innerhalb der Gesellschaft immer deutlicher erkennen lässt. Den Ansatz den Durkheims Vorlesungsreihe verfolgt, ist der, dass die Gesellschaften neue soziale Ordnungen bedürfen, erzeugt mittels neuer Standards der Moral und des Rechts, im Mittelpunkt dieser die Zivilreligion des Individuums, um das soziale Leben der Individuen im Staat zu ordnen und das Vereinte Streben der Subjekte zum Wohle aller voranzubringen. Durkheim bedient sich in seiner Analyse der vorherrschenden gesellschaftlichen Zustände, ausgezeichnet durch mangelnde Sozialintegration der Individuen einer detailliert ausgearbeiteten Moral. In seiner Bestimmung der Moralitäten ist Durkheim sehr differenziert, da er die verschiedenen Moralitäten und deren Ebenen inhaltlich bestimmt: für die Familien-, Berufs- und staatsbürgerliche Moral, die bestimmte gesellschaftliche Bereiche betreffen und in ständiger Wechselwirkung zueinander stehen; die individuelle Moral und die gesellschaftliche Moral die den Rahmen derer bilden. Habermas hingegen, in Zeiten stetig wachsender Globalisierung und Modernisierung lebend, in der der Sozialstaat immer mehr ins Wanken gerät und die Individuen pluralistische Weltanschauungen und einhergehender diversifizierten Werte ausgesetzt sind, geht der Frage nach, was im gleichmäßigen Interesse der Subjekte ist und wie dies unter ihnen verhandelt wird. Ähnlich wie Durkheim spielt die Moral eine wesentliche Rolle; inhaltlich ist die Moral aber nicht bestimmt wie etwa bei Durkheim, sondern wird mittels des Diskursprinzips erzeugt. Die Universalmoral anhand von Kommunikation der Subjekte erzeugt, mündet in einem kommunikativen Vernunftbegriff, der die Argumente der
Kommunikationsteilnehmer bedarf.
Sowohl Durkheim als auch Habermas erzeugen eine Universalmoral mit universalem Charakter, da sie im ersten Schritt gegenüber der eigenen Individualität, der eigenen Person gegenüber gilt und im zweiten Schritt Geltung gegenüber allen anderen Menschen Geltung einfordert; eine Entziehung der Universalmoral für die Individuen bei beiden Autoren nicht möglich ist. Nur die ausführliche Ausarbeitung der Moralitäten bei Durkheim gibt es partikulare Bereiche die nur für bestimmte Personen in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen gelten. Die Pluralisierung der Moralitäten veranlasst Durkheim als auch Habermas nach neuen Konzeptionen zu suchen, wie im gesellschaftlichen Wandel die soziale
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Ordnung, die Integration der Individuen in das vorherrschende System zu veranlassen ist. Beide Autoren sehen das Recht in der Lage die zunehmende gesellschaftliche Komplexität zu bändigen, verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze.
Die Institutionalisierung der Moral findet bei Durkheim als auch Habermas über das Recht statt. Das Durkheimsche Konzept des Rechts sieht die moralischen Instanzen und Organisationen, wie beispielsweise die Berufsgruppen oder den Staat zur Sicherung und Einhaltung der Regeln vor. Durkheim definiert das Recht mittels Regeln, das bei Nichteinhaltung Sanktionierungen fordert, auf dass der gesellschaftliche Friede gesichert sei, Der Durkheimsche Schwerpunkt konzentriert sich um das Strafrecht und die Sanktionierung, verankert in den Regeln der verschiedenen Moralitäten, institutionalisiert durch eben jene moralischen Instanzen, denen Folge zu leisten ist, denn sie bestimmen die Handlungen der Individuen, die der gesamten Gesellschaft dienen.
Das präzise ausgearbeitete Rechtssystem, welches Habermas in Faktizität und Geltung entwickelt, dient zur Garantie des vernünftigen Handelns der Individuen: die Förderung eines aktiven Staatsbürgers steht im Mittelpunkt, dem mittels des positiven Rechts einen faktischer Zwang zur Folgebereitschaft auferlegt wird, und die Sicherung des gesellschaftlichen Friedens zum Ziel hat. Den Ansatz, den Habermas wählt, mittels des kommunikativen Handelns und dem folgend der kommunikativen Vernunft - im Diskurs erzeugt - weiterführende Handlungsnormen zur Folge hat, die zum moralischen Standard werden, sobald sie auf eine bestimmte Gruppe verallgemeinerbar zutreffen. Die Sanktionen werden bei Habermas als Mittel zum Zweck begriffen und sind im Gegensatz zu Durkheims Rechtskonzeption nicht Dreh-und Angelpunkt. Das Recht hat bei Habermas die Scharnierfunktion zwischen Individuum und Gesellschaft und sichert die gesellschaftliche Solidarität in modernen Gesellschaften. Dort wo das solidarische Potential der Gesellschaft nicht ausreichend ist, füllt das Recht diese Lücke; wird gar zur Ergänzung der Moral. Hier wird die theoretische Nähe wiederum zu Durkheim sichtbar, der ein ähnliches Ziel mit seiner Rechtskonzeption verfolgt: die Sicherung des gesellschaftlichen Friedens. Das was für Durkheim die in die partiellen Moralitäten der Individuen sind, ist für Habermas die Idee der Bürgerbeteiligung im Sinne der Öffentlichkeit. Die Komplexität der Verrechtlichung erfordert nach Habermas die Universalisierung eines öffentlich-rechtlich institutionalisierten Staatsbürgers, der seinen Kern in den vollendeten politischen Teilnahmerechten hat. Die Habermasche Konstruktion der
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Öffentlichkeit mit ihrem institutionellen Wirkungsbereich, die im Dienste der Verwirklichung der Individuen steht, ist verantwortlich für die Sensibilisierung der kollektiven Interessen gegenüber des Staates. Die Kontrollfunktion über die Staatsgewalt obliegt der Öffentlichkeit, welche dazu veranlasst ist, wichtige Impulse zu setzen; gesichert durch die diskursive Struktur der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit bei Habermas und die staatsbürgerliche Moral mündend in vermittelnden Instanzen sind es, die gesellschaftliche Probleme aufgreifen und an den Staat herantragen. Jürgen Habermas wählt einen direkteren Weg; und zwar mit seiner Konzeption der Zivilgesellschaft, Durkheim über die verschiedenen Moralitäten, in den ihr zugeschriebenen Sekundärgruppen resultierend. Bei Durkheim ist es die staatsbürgerliche Moral und die mit ihr gegebene Reflektion, derer es benötigt, um das Wesen der Gesellschaft durch den Staat voranzutreiben. Sowohl Durkheim als auch Habermas proklamieren in ihren Argumentationsfiguren den wachsenden Einfluss der Wirtschaft, welche nicht mehr dem Subjekt dienlich ist, sondern immer größere Autonomie über die Individuen erlangt und deren Moral und Vernunft maßgeblich beeinflusst. Sichtbar wird hier die unterschiedliche Herangehensweise auf den verschiedenen Ebenen der Autoren. Habermas unterscheidet die Gesellschaft in System und Lebenswelt. Das System, bestehend aus Wirtschaft und Staat, zeichnet sich durch ein zweckrationalisiertes, erfolgsorientiertes Handeln aus. 139 Dieses zweckrationale erfolgsorientierte Handeln beschränkt sich auf die Ökonomie und Administration über die Medien Geld und Macht. 140 Die Lebenswelt der Individuen, bestehend aus Privatsphäre und Öffentlichkeit, ist durch Grundwerte- und Überzeugungen der kulturellen Selbstverständlichkeit gekennzeichnet. 141
Nach Habermas unterliegt die Lebenswelt in modernen Gesellschaften einer ständigen Veränderung. 142 Diese sich stets verändernden Lebenswelten sind durch den Prozess der Entkoppelungen von System und Lebenswelt, der Gefahr einer Kolonialisierung durch die Systeme ausgesetzt zu werden. 143 Diese Kolonialisierung der Lebenswelt hat eine Persönlichkeitsstörung der Individuen inne, die zu
139 Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns, Bd. 2, S. 229f.
140 Ebenda S. 272.
141 Habermas: Faktizität und Geltung, S. 38ff. 142 Habermas: Die postnationale Konstellation, S. 126. 143 Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns, Bd. 2, S. 230. Seite 28 von 32
destruktiven Folgen von Kultur und Gesellschaft führt und in den Staatsapparat und der darin beteiligten Akteure strahlt. 144
Durkheim hingegen bezeichnet dies als Amoralität des Wirtschaftssektors, die eine wesentliche Gefahr für die Gesellschaft, die das eigentliche Ziel - die Gesellschaft und in ihr die Wirtschaft in den Nutzen der Individuen zu stellen - verliert und weit reichende Folgen hat in dem sie auf alle anderen Moralitäten Einfluss nimmt. Beide Autoren haben einen ähnlichen Ansatz und verfolgen den in ihren Werken; bei Durkheim die Moralitäten, Habermas bedient sich des Begriffes der Vernunft der durch die Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen wird. Beide, sowohl Durkheim als auch Habermas übertragen dem Individuum die Verantwortung, das Wesen des Staates im Sinne des Kollektivs und als Wahrer des individuellen Spielraum des Subjekte: denn nur mittels der Demokratie könne nach Durkheim und Habermas die Verwirklichung der Individuen stattfinden. Die Demokratie dient Durkheim und Habermas als Schlüsselmodell, gesichert durch das Recht als Fundament, welches in der Lage ist, das Fundament einer neuen Ordnung zu bilden. Dabei bewerten Durkheim und Habermas in ihren jeweiligen Konzeptionen der politischen Systeme die demokratischen Institutionen sehr hoch. Für Durkheim sind es die Sekundärgruppen, wie z.B. Berufsvereinigungen, die Einfluss auf den Staat ausüben und die für Fortbestehen des Staates gebraucht werden; sie haben entscheidenden Einfluss auf den Staat, denn der Staat bedient sich eben jener Sekundärgruppen und dient als deren Lenker. Die individuellen Rechte, als auch die Vermeidung von Rechtsübergriffen zwischen den Individuen könne nach Durkheim nur durch den Staat gewährleistet werden. Das Organ des Staates ist die moralische Instanz und das Zentrum der moralischen Untergruppen in denen die Individuen ihre Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen. Denn die Individuen dienen nach Durkheim der Verwirklichung ihrer Selbst und dem politischen System in dem sie leben. Untermauert wird dies durch die staatsbürgerliche Moral die Durkheim entwirft.
Für Habermas nimmt diese Rolle die Öffentlichkeit ein, welche gesellschaftliche Probleme aufgreift und in den Diskurs - vermittelt durch die Institutionen - trägt, beispielsweise in Form der Medien, die dem Staat zur Sensibilisierung und als Korrektiv zur Wahrung der kommunikativen Vernunft innerhalb der Gesellschaften dienen.
144 Habermas: Replik auf Einwände, S. 565.
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Der Staat an sich bildet für beide Autoren nur den Rahmen zur Sicherung der Grenzen zwischen Gesellschaft und Individuum und der daraus anknüpfenden Spannung wiederum zum Staat. Der übergeordnete Zweck, der Gesellschaft dienlich zu sein, ist der Schlüssel von Émile Durkheim und Jürgen Habermas, unabhängig von den unterschiedlichen Schaffensperioden bedingt durch den historischgesellschaftlichen Kontext.
Habermas unterscheidet sich von Durkheim insofern, dass das politische Modelldie deliberative Demokratie - nur in Verbindung mit dem positiven Recht, dass die Kommunikationsbedingungen der Akteure aufrechterhalten kann, um eine politische Meinungs- und Willenbildung zu forcieren. Die geschieht ähnlich wie bei Durkheim über die Institutionalisierung der öffentlichen Strukturen um die auftretenden gesellschaftlichen Probleme mittels Kommunikation argumentativ behandeln zu können.
In der Konzeption der politischen System kristallisieren sich die verschiedenen Lösungswege beider Autoren nochmals sehr gut heraus. Beide verfolgen das gleiche Ziel, die soziale Integration der Individuen unter zu Hilfenahme des Rechts und der Moral. Beide Autoren setzen dabei verschiedene Schwerpunkte. Bei Durkheim liegt dieser in den Moralitäten, welche partikulare Charaktere aufweisen und sehr detailliert herausgearbeitet sind, wohingegen as Recht sich bei Durkheim hingegen nur auf die Einhaltung von Regeln und gegebenenfalls der Sanktionierung beschränkt.
Habermas hingegen konzipiert eine Universalmoral, basierend auf dem Kantschen Modell und fügt dem das kommunikative Element, welches das Potential zur Überwindung der gesellschaftlichen Missstände verfügt, hinzu. Dem Recht weißt Habermas wesentlich mehr Bedeutung zu und entfaltet dort eine detaillierte Ausarbeitung unter zu Hilfenahme der Sprachtheoretischen Ebene, entwickelt in der Theorie des kommunikativen Handels und in Faktizität und Geltung auf das Recht übertragen.
5. Fazit
Diese Hausarbeit hat gezeigt, dass die Moral im Durkheimschen Sinne, oder die Vernunft nach Habermas den Mikrokosmos darstellen, um zur eigenen Individualität und in Perspektive der in ihr lebenden Gesellschaft - dem politischen Systembeizutragen. Diese sich weiter ausbildenden Individualisierung scheint in der Sozialstaatlichkeit einen neuen Platz zu finden. Doch arbeiten die den Individuen an
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die Hand gegebenen Werkzeuge der Moral oder Vernunft? Ist der Sozialstaat - noch immer vorherrschendes Politikmodel westlicher Zivilisationen - nicht nur eine lästige Pflicht im Sinne der Doppelmoral der Gesellschaftsmitglieder? Die soziale Integration der Individuen, welche mittels des Rechts institutionalisiert ist, trägt die Hauptlast, doch welch Potential ist ihm gegeben? Und was sind die Folgen, die in den letzten 20 Jahren, insbesondere in Deutschland, sichtbar geworden sind auf Grund mangelnder Moralvorstellungen der Individuen? Mehr als deutlich wahrnehmbar ist, dass die politischen Arenen leerer werden. Nicht, dass es keine politischen Akteure mehr gäbe; Akteure und Parlamente nehmen weiterhin zu, gewinnen an immer größerer Bedeutung, ausgelöst durch die Globalisierung und den internationalen, transnationalen und teilweise supranationalen Anspruch wie es bei der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen der Fall ist. Ganz so schwarz ist das Bild daher nicht. Das Problem besteht im „Zuschauer“: Ob das nun der Bürger des Nationalstaates ist oder der Bürger Europas oder der Weltbürger, der an seine Rolle gefesselt zu sein scheint und den aktiven Part scheut, der kaum noch Interesse an der politischen Bühne zeigt, vielleicht gar Politikverdrossen und in ihr kein gestalterisches Potential mehr sieht ist. Besitzt die Politik noch das Potential der Utopie, als gestalterische Kraft wirksam sein zu können, oder hat sie das Zepter längst aus der Hand gegeben an andere Kräfte? Themen scheinen für den Bürger und Parteien austauschbar geworden zu sein oder sie glauben nicht mehr an die Kraft der Veränderung der Politik. Die Bürger, Teil der Gesellschaft und des Staates verbannen sich selbst auf eine Stufe unterhalb der Politik. Die Politik ist immer weiter auf dem Rückzug ins private. Dabei ist sie so politisch wie unpolitisch, denn die Themen werden in den kleinen Kreisen der Bürgerinitiativen dem Diskurs ausgesetzt, dem Staat jedoch nur begrenzt zu Teil. Das große Ganze, der Staat, ob auf nationaler oder internationaler Ebene verliert immer mehr an Bedeutung; der kleine Teil, das persönliche was die Menschen umgibt wird zum Mittelpunkt des Denkens. Nach Durkheim wäre der Bürger der entscheidende Antrieb für den Staat, für Habermas dient er als Korrektiv und Kontrollinstanz, dem ein emanzipatorisches Potential zugesprochen wird. Inwieweit sie dem gerecht werden oder gerecht werden können, vermag ich nicht zu beantworten. Inwieweit wird beispielsweise der Mikrokosmos der Individuen, im Durkheimschen Sinne die Moral, im Habermaschen Sinne die Vernunft, durch die Medien und die Wirtschaft manipuliert, so dass diese durch ihre voranschreitende Individuation in einer Passivität im Bezug zur Politik verharren, wie es Adorno und Horkheimer in der Dialektik der Aufklärung beschrieben?
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Der Mikrokosmos des Privaten, der Familie, mit den wahrscheinlichsten prägendsten Herrschaftsverhältnissen wird zum Spiegel der im Großen stattfindenden, die Subjekte verharren aber weiterhin in den Verhältnissen des Kleinen; ziehen vielleicht das Große gar nicht mehr in Betracht. Können die Bürger dem von Durkheim oder Habermas gestellten Anspruch gerecht werden, beziehungsweise können sie die an sich gestellten Erwartungen erfüllen und welche Erwartungen stellen sie an sich selbst?
Die Betroffenheit der politischen Relevanz der Mikrokosmos an sich ist nicht verkehrt, geht aber zu Kosten des Rahmens der Politik an sich, dem Staat, der das Leben der Einzelnen bestimmt. Dadurch entstehen Lücken, die von Extremisten gefüllt werden, die Verunsicherung der Bürger nutzend und ihnen fertige Welt- und Wertebilder darbieten und bestärkt durch die ihnen zukommende Resonanz ihren betriebenen Populismus weiter vorantreiben. Die Demokratie jedoch existiert nur durch die Partizipation der Bürger mittels eigener Meinungs- und Willensbildung. Entfallen diese Kategorien, verfallen die Bürger in eine selbstverschuldete Unmündigkeit und die Demokratie steht auf sehr wackeligen Füßen. In welchem Umfang das Recht, dass den gesellschaftlichen Zuständen oft nur hinterher zu eilen scheint, in der Lage ist, den gesellschaftlichen Frieden zu sichern scheint unklar. Unmissverständlich hingegen ist aus dieser Hausarbeit hervorgegangen, dass die Verantwortung der Individuen sich selbst als auch ihren gesamtgesellschaftlichen Fortkommen in Ihren Händen liegt. Welche Terminologie, ob nun die Durkheimsche oder die Habermasche dabei verwendet wird ist nicht bedeutungslos, sollte dennoch nicht im Vordergrund des gesellschaftlichen Diskurses stehen.
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6. Literaturverzeichnis
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Arbeit zitieren:
C. Arthur Groth, 2009, Die Sittlichkeit der Demokratie, München, GRIN Verlag GmbH
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