Allegra Schiesser Einleitung
Narveson bezieht sich in seinem Essay The Libertarian Idea (2001) an einigen Stellen explizit auf Nozicks Buch Anarchie, Staat, Utopia ([1974] 2006). Daher bietet sich ein Vergleich der beiden Positionen anhand ausgewählter Stellen an. Hier zum Vergleich herangezogen werden sollen Nozicks Wilt-Chamberlain Beispiel 1 und Narvesons These, dass ein positives Freiheitsrecht nicht fundamental sein kann. 2 Anhand dieser Stellen sind sowohl bei Narveson als auch bei Nozick die relevanten Punkte, für die sie argumentieren, ersichtlich.
Negative und positive Rechte und Pflichten bei Narveson
Narveson’s Analyse von Rechten ergibt, dass Rechte immer Pflichten nach sich ziehen. Denn ein Recht hat man immer gegenüber jemandem, was diesen verpflichtet, dieses Recht zu befolgen. Dieses Befolgen ist demnach eine Pflicht. Rechte können erzwungen werden. Narveson unterscheidet daraufhin zwischen negativen und positiven Rechten, die jeweils negative oder positive Pflichten nach sich ziehen. Negative Rechte sind Rechte, nicht an etwas gehindert zu werden, während positive Rechte sind, etwas tun zu können. Negative Rechte ziehen also die negative Pflicht nach sich, die berechtigte Person nicht an etwas zu hindern, während positive Rechte die positive Pflicht nach sich ziehen, die berechtigte Person dabei zu unterstützen, etwas zu vollbringen. Positive Pflichten können aber die Freiheit derjenigen Person (B) verletzen, die der anderen Person (A) etwas ermöglichen muss, da sie dazu verpflichtet sind (und dazu gezwungen werden könnten), egal ob sie das wollen oder nicht. Negative Rechte hingegen ziehen immer nur die Pflicht nach sich, etwas nicht zu verhindern, was meist durch simples Nichts-Tun bewerkstelligt werden kann - dies verletzt die Freiheit der verpflichteten Person also nicht. Daraus folgert Narveson, dass ein positives Freiheitsrecht nicht fundamental sein kann, da es die Freheit anderer gegen deren Willen beschneiden kann. 3
1 Vgl. Nozick [1974] 1977, p. 215-220.
2 Vgl. Narveson 2001, p. 59.
3 Vgl. Narveson 2001, p. 41-61.
2
Allegra Schiesser Nozicks Wilt-Chamberlain Beispiel
Nozicks Beispiel mit dem Basketballspieler Wilt Chamberlain zielt darauf hin, zu zeigen, wie „Freiheit Strukturen sprengt“ 4 . Wenn nämlich in einem Zustand, wo eine gerechte Verteilung herrscht (V1), ein Basketballspieler (Wilt Chamberlain) so hervorragend spielt, dass er einen Vertrag hat, durch den er von jeder Eintrittskarte 25 Cent bekommt, die Zuschauer nur so ins Stadion strömen und ihm eine Million mal die 25 Cent zukommen, dann hat sich die Verteilung zwar geändert, aber sie ist immer noch gerecht. Eine (Um)Verteilung kann gemäss Nozick nämlich gar nicht ungerecht sein, wenn aus einer gerechten Verteilung V1 durch gerechte Übertragung die neue Verteilung V2 entsteht. Sie kann nur gerecht sein, da sie nur aus gerechten Komponenten entstanden ist. Demnach ändert die Tatsache, dass Wilt Chamberlain nun 250000 $ besitzt im Gegensatz zu den (armen) Zuschauern, nichts an der Gerechtigkeit der Verteilung. Den Zuschauern stand es ja schliesslich frei, die 25 Cent zu bezahlen - sie haben selbst zu dieser Verteilung beigetragen und Wilt Chamberlain reich gemacht. Wenn nun ein struktureller Verteilungsgerechtigkeitsgrundsatz angewandt würde, der aufgrund eines positiven Freiheitsrechts wieder alle gleichstellen möchte, hiesse das, dass in die jetztige Verteilung eingegriffen würde und eine Umverteilung stattfände, die (wieder) allen die gleichen Anteile zukommen lässt. Dies wäre aber ein Eingriff in die Freiheit der Betroffenen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass dies alle wollen. Die Übertragung an Chamberlain wollten aber alle - ein Eingriff in dieser Beispielsituation wäre also nicht gerechtfertigt und würde das Recht auf Freiheit beschneiden. 5
Vergleich der beiden Positionen von Narveson und Nozick
Wie oben zusammengefasst wurde, argumentiert Narveson gegen ein positives, aber für ein negatives Freiheitsrecht. Er zeigt anhand der Verbindung von Rechten mit Pflichten auf, dass ein positives Freiheitsrecht nicht möglich sei, ohne dass die positiven Pflichten das negative Freiheitsrecht verletzten. Auch Nozick argumentiert mit seinem Wilt-Chamberlain Beispiel gegen ein positives Freiheitsrecht und für ein negatives. Er tut dies anhand der Gerechtigkeit von Verteilungen bzw. anhand der Freiwilligkeit von Übertragungen, die Eingriffe in die Verteilung als Verletzungen der negativen Freiheit zeigen. Insofern gleichen sich die beiden Positionen.
4 Nozick [1974] 2006, p. 215.
5 Vgl. Nozick [1974] 2006, p. 201-220..
3
Arbeit zitieren:
Allegra Schiesser, 2009, Wie verhält sich Narvesons Bemerkung, dass ein positives Freiheitsrecht nicht fundamental sein kann, zu Nozicks Wilt-Chamberlain-Beispiel? Ergänzen sich Narveson und Nozick in diesen Punkten oder widersprechen sie sich? Sind sie überzeugend?, München, GRIN Verlag GmbH
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