Königtum und Papsttum in ihren Beziehungen zu den Bischöfen der
Kirchenprovinz Narbonne während der Albigenserkriege 1179 1229
I. Einleitung 3
1. Fragestellung 3
2. Literatur 6
3. Quellenlage 8
II. Die Narbonnensis 1179 9
1. Die Herrschaftsverhältnisse 10
2. Die Stellung der einzelnen Bischöfe 14
3. Die Einflüsse der Kirchenreform 18
4. Religiöse Entwicklungen 21
III. Das Papsttum und die Narbonnensis 24
1. Der Kampf gegen die Häresie 24
a) Pastorale Maßnahmen 25
b) Repressive Maßnahmen 26
c) Probleme der Umsetzung 29
d) Die Wende der Jahre 1178 1181 im Midi 29
2. Päpstliche Präsenz im Languedoc 31
a) Der Pontifikat Innozenz III 31
b) Legatentätigkeit 32
c) Personelle Eingriffe in die Hierarchie 38
IV. Der Kreuzzug Montforts 44
1. Der Aufruf 44
a) Der Ruf nach dem König 45
b) Der Charakter des Krieges 47
c) Der Verlauf des Kreuzzuges Montforts 48
2. Die Bischöfe und der Kreuzzug 50
a) Unterstützung durch die Kirche 50
b) Unterstützung für die Kirche 55
c) Konflikte 56
V. Die Bischöfe und das Königtum 58
1. Die Bischöfe zwischen Aragon und Frankreich 58
a) Das aragonesische Zwischenspiel 59
b) Lateran IV Entscheidung für Frankreich 64
c) Anlehnung an den französischen König 68
2. Das Königtum im Languedoc 69
a) Die Zeit bis Ludwigs VII 69
b) Philipp II. Augustus 71
c) Ludwig VIII 74
d) Blanka von Kastilien 80
3. Der Preis für den Anschluss an den Norden 81
a) Die Verträge von Meaux und Paris 81
b) Der Languedoc nach 1229 84
c) Königlicher päpstlicher Zugriff auf den Episkopat 87
VI. Zusammenfassung 88
VII. Abkürzungen 94
VIII. Quellen- und Literaturverzeichnis 95
1. Benutzte Quellen 95
a) ungedruckte Quellen 95
b) Quelleneditionen 95
2. Sekundärliteratur 96
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I Einleitung
1. Fragestellung
En réalité, ce fut le clergé méridional qui livra à Louis VIII les clés du Languedoc hérétique. Mit dieser Feststellung beschreibt Petit-Dutaillis die Rolle des Klerus während der Ereignisse des 13. Jahr-hundert, die zum Anschluss des Languedoc an das französische Königtum führten. 1 Im Blickpunkt der folgenden Erörterungen sollen die Bischöfe Südfrankreichs stehen; und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Beziehungen zum französischen Königtum, als auch zum Papsttum. Die Entwicklung der Beziehungen des Erzbischofs von Narbonne sowie seiner Suffragane, den Bischöfen von Agde, Béziers, Carcassonne, Elne, Lodève, Maguelonne, Nîmes, Toulouse und Uzès zu den beiden ihnen einerseits im weltlichen, andererseits im geistlichen Bereich übergeordneten Mächten sind gerade in den Jahren zwischen 1179 und 1229 von besonderem Interesse, da sich zu dieser Zeit einschneidende Veränderungen in der Geschichte Frankreichs und der Kirche insgesamt beobachten lassen.
Ein langer Zeitabschnitt dieser 50 Jahre fällt in die Regierungszeit von König Philipp Augustus (1180-1223). Zu seiner Zeit war der Episkopat nicht mehr das, was er in den ersten Jahren des Feudalismus noch gewesen war. Die Bischöfe hatten viel von ihrer weltlichen und selbst von ihrer geistlichen Vorherrschaft verloren. Zwei Mächte wollten sich den Episkopat unterwerfen: Papst und König. 2 Der königliche Zugriff auf den Languedoc unterlag im Betrachtungszeitraum tiefgreifenden Veränderungen. Die genannten südfranzösischen Bistümer befanden sich um 1200 im weltlichen Machtbereich der Vizegrafschaften des Hauses Trencavel und vor allem der mächtigen Grafschaft Toulouse. Diese aber war das letzte große Lehen, das an die Krone Frankreichs gefallen ist, 3 so dass der Languedoc um 1270, gemäß den Verträgen von Meaux und Paris 1229, vollständig in der Krondomäne des französischen Königtums aufgegangen war.
1 Charles Pétit-Dutaillis, Étude sur la vie et la règne de Louis VIII, Paris 1894, hier
S. 323.
2 Vgl. Achille Luchaire, La société française de Philippe Auguste, Paris 1909, hier
S. 152.
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Einige Historiker machen dafür die Kirche verantwortlich, 4 denn die hatte zu dem 1209 beginnenden kriegerischen Unternehmen aufgerufen, das als Albigenserkreuzzug in die Geschichte eingehen sollte, und diesen hatte sie in der Folge auch tatkräftig unterstützt. Von diesem sog. Kreuzzug 5 hatte das Königtum ohne Zweifel am meisten profitiert, obwohl Philipp Augustus den Kreuzzug erst 1209 nach zehn Jahren vergeblicher Bemühungen des Papstes Innozenz III. (1198 – 1216) erlaubt hatte. 6 In eigener Person hatte er allerdings auch dann noch nicht eingegriffen. Erst Ludwig VIII. (1223 - 1226) hatte das Königtum gegen den Midi gewendet und den Languedoc für das Königtum erobert. 7 Doch auch der Episkopat, der, erst seit er unter die Fuchtel des päpstlichen Legaten Arnald-Amalrich geriet, eine abgestimmte Politik betrieb, 8 profitierte: sein Hauptziel war es, die Macht der Grafen von Toulouse über die Bischöfe zu brechen und eine Autonomie des Klerus zu erreichen. 9 Es ergibt sich somit ein interessantes Dreieck an wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Papst, dem Initiator des Kreuzzuges, dem Königtum als größtem Nutznießer und den Bischöfen vor Ort. Für diese Untersuchung wurden die Bischöfe der Kirchenprovinz Narbonne ausgewählt, wenn auch die benachbarten Bistümer in gleicher Weise von den Ereignissen betroffen waren. Daher sollen gelegentlich auch weitere Bistümer Erwähnung finden.
Ähnlich unscharf ist auch die zeitliche Eingrenzung. Als Zeitraum wurde nicht nur die Zeit des Albigenserkreuzzuges selbst ausgewählt (1209-1229), sondern auch die 30 vorhergehenden Jahre. In dieser Zeit breitete sich im Süden Frankreichs - wie auch in anderen Teilen
3 Vgl. Robert Fawtier, Les Capétiens et la France, Paris 1942, hier S. 115. 4 Ebd. S. 116.
5 Die Terminologie ist umstritten. Da sich der Albigenserkreuzzug gegen christliche Adlige richtete, wird seine Charakterisierung als „Kreuzzug“ nicht allgemein geteilt. Im einzelnen dazu: Kay Wagner, Debellare Albigensis, Darstellung und Deutung des Albigenserkreuzzuges in der europäischen Geschichtsschreibung von 1209 bis 1328, Neuried 1998, hier S. 19 ff.
6 Vgl. Michel Roquebert, L’épopée cathare I, 2001 (Neuausgabe der 1970, 1977, 1984 erschienen Bände der L’épopée cathare: L’invasion, Muret ou la dépossession, Le Lys et la croix, hier S. 18 ; vgl. auch ebd., S.544.
7 Vgl. Pétit-Dutaillis, S. 432.
8 Vgl. J.-L. Pène, La conquête du Languedoc, Nizza 1957, hier S. 38.
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Europas, vor allem in Norditalien – die religiöse Bewegung der Katharer 10 aus, die seit 1167 in Frankreich eine Gegenkirche mit eigener Bistumsorganisation geschaffen hatten. Die geistlichen und weltlichen Autoritäten jener Zeit begannen darin zunehmend ein Problem zu sehen, gegen welches vorgegangen werden musste. Am Beginn unserer Betrachtung stehen die Jahre 1178 bis 1181, die eine deutliche Wende markieren. 1178 war bereits ein erstes Gemeinschaftsunternehmen der Könige von England und Frankreich, Heinrich II. und Ludwig VII., geplant, um des Ketzerproblems in Südfrankreich Herr zu werden, doch fand tatsächlich nur eine Mission des Abtes von Cîteaux statt. 11 1181 kam es unter demselben Abt, dem inzwischen zum Kardinalbischof von Albano aufgestiegenen Heinrich von Marcy, zu einem Kriegszug gegen die Katharerhochburg Lavaur, einer Art Vorkreuzzug. 12 Als Markstein mag aber ein bekannteres Ereignis dienen: das dritte Laterankonzil im Jahre 1179, auf dem mit dem dort verabschiedeten canon 27 neue Maßstäbe im Kampf gegen die Häresie gesetzt wurden. 13 Am Ende des betrachteten Zeitraums stehen die Verträge von Meaux und Paris, ein Konzil in Toulouse (jeweils 1229), sowie 1233 die Einrichtung der Inquisition, wobei die genannten Verträge sicherlich für die Geschichte der Region wie auch für Frankreich den bedeutenderen Einschnitt darstellen.
Nach einem Blick auf die Situation der Kirchenprovinz Narbonne im Jahre 1179 sollen die verschiedenen Aspekte der bischöflichköniglichen und bischöflich-päpstlichen Beziehungen beleuchtet werden, allerdings nur in ungefährer zeitlicher Reihenfolge, mit teilweise größeren Überlappungen. Zunächst wird die päpstliche Aktivi-
9 Vgl.Laurent Macé, Les comtes de Toulouse et leur entourage, Toulouse 2000, hier S. 346.
10 Vgl. zu den Katharern nur das in der deutschsprachigen Literatur grundlegende Werk von Arno Borst, Die Katharer. Freiburg i. Br., 3. Aufl. 1991, sowie Gerhard Rottenwöhrer, Der Katharismus. 4 Bände, München 1982 – 1993.
11 Vgl. zur Mission von Heinrich von Marcy: PL 204, col. 237, 239-240, sowie die ausführlichen Schilderungen bei Roquebert, S. 82-90 und Elie Griffe, Les débuts de l’aventure cathare en Languedoc, Paris 1969, S. 88-103.
12 Der Begriff „pré-croisade“ findet sich bei Roquebert.
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tät im Midi untersucht, die sich um 1178/81 verstärkte und mit dem Pontifikat Innozenz’ III. einen Höhepunkt erreichte. Ab 1209 tritt Simon de Montfort auf den Plan. Der Mann aus der Krondomäne trat an, das Land für den Apostolischen Stuhl zu erobern. Daran schließt sich das Auftreten des französischen Königtums an, das im Languedoc schließlich dauerhaft Fuß fassen konnte.
2. Literatur
Für den anvisierten Zeitraum gibt es lediglich eine Ausarbeitung über die nordfranzösischen Bischöfe, 14 während ihre südfranzösischen
Kollegen noch nicht Gegenstand einer gesonderten Untersuchung geworden sind. Jedoch finden sie ausreichende Berücksichtigung in zahlreichen Darstellungen über die Albigenserkreuzzüge, die Könige dieser Zeit oder regionalgeschichtlichen Abhandlungen. Im Schrifttum sind zunächst die Gesamtdarstellungen des Albigenserkreuzzuges heranzuziehen, 15 deren immer noch bedeutendste die Belperrons 16 ist. Etwas weiter gefasst sind die mehrbändigen Werke von
Elie Griffe und Michel Roquebert, die auch landes- und religionsgeschichtliche Gesichtspunkte stärker gewichten. 17
Daneben sind solche Werke zu berücksichtigen, welche den Königen der Zeit, Philippe-Auguste / Philipp Augustus (1180 – 1223), 18 Louis
13 Laut Hippolyte Pissard, La guerre sainte en pays chrétien, Paris 1912, S.27, stellt can. 27 den erstmaligen Aufruf zu einem Kreuzzug gegen Häretiker dar. Ausführlich dazu s.u.
14 Pascal Montaubin, Le Gouvernement de la Grace. La politique beneficiale des papes au XIIIe siècle dans la moitié nord du royaume de France. Paris 1999. 15 J.-L. Pène, op.cit.; Joseph Reese Strayer, The Albigensian Crusades, New York 1971; Jonathan Sumption, The Albigensian Crusade, London 1978; lesenswert, wenn auch nicht im strengen Sinne historisch: Jacques Madaule, Le drame albigeois et le destin français, 1961, in der deutschen Übersetzung: Das Drama von Albi, Freiburg i. Br. 1964; Jacquette Luquet-Juillet, Occitanie terre de fatalité, fondements de l’Occitanie, Bd. 2: Hérétiques et Inquisiteurs, 1994.
16 Pierre Belperron, La croisade contre les albigeois et l’union du Languedoc à la France (1209 – 1249), Paris 1942.
17 Elie Griffe, Le Languedoc cathare in mehreren Bänden: Les débuts de l’aventure cathare en Languedoc (1140 – 1190), Paris 1969; Le Languedoc cathare de 1190 à 1210, Paris 1971; Le Languedoc cathare au temps de la croisade (1209 – 1229), Paris 1973; Le Languedoc cathare et l’Inquisition (1229 – 1329), Paris 1980. Roquebert op. cit. Auf die kirchenrechtliche und theologische Sicht der Albigenserkriege geht H. Pissard ein, op. cit.
18 Gérard Sivéry, Philippe Auguste, Paris 1993; Jim Bradbury, Philip Augustus, King of France, London / New York 1998.
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le Lion / Ludwig VIII. (1223 – 1226) 19 und als Regentin für Saint-
Louis / Ludwig IX. der Heilige (1226 – 1270) dessen Mutter Blanka von Kastilien, 20 sei es in Form einer Biografie oder als Untersuchung ihrer Regierungszeit, 21 oder auf der anderen Seite Papst Innozenz III. 22 ihre Aufmerksamkeit schenken. Hinsichtlich der Einbindung
der Bischöfe in die kirchlichen und feudalen Strukturen jener Zeit wurden eigentlich nur die Bischofswahlen Gegenstand einer gesonderten Untersuchung. 23
Von Bedeutung sind ferner die regionalgeschichtlichen Darstellungen 24 sowie die Stadt 25 - und Diözesangeschichten 26 bzw. Untersuchungen zu einzelnen Bistümern, 27 die allerdings insgesamt gesehen
kein lückenloses Bild ergeben.
3. Quellenlage
Die Quellenlage gestaltet sich etwas übersichtlicher: Zunächst sind die bekannten Regestenwerke und Editionen der päpstlichen und
19 Petit-Dutaillis, op. cit.; Jacques Choffel, Louis VIII le Lion, Paris 1983; Gérard Sivéry, Louis VIII le Lion, Paris 1995.
20 Gérard Sivéry, Blanche de Castille, Paris 1990.
21 Achille Luchaire, Louis VII – Philippe Auguste – Louis VIII (1137 – 1226), Paris 1901; ders., La société française au temps de Philippe Auguste, Paris 1909; Robert Fawtier, Les Capétiens et la France, Paris 1942; La France sous les derniers Capétiens 1223 – 1328, Paris 1971; Robert-Henri Bautier (Hrsg.), La France de Philippe Auguste, Paris 1982; John W. Baldwin, The Government of Philip Augustus, Los Angeles 1986.
22 Achille Luchaire, Innocent III, la croisade des Albigeois, Paris 1905; Helmut Roscher, Papst Innozenz III. und die Kreuzzüge, Göttingen 1969; Raymonde Foreville, Le pape Innocent III et la France, Stuttgart 1992.
23 Pierre Imbart de la Tour, Les élections épiscopales dans l’Église de France du IXe au XIIe siècle, Paris 1891; Marcel Pacaut, Louis VII et les élections épiscopales dans le royaume de France, Paris 1957.
24 Philippe Wolff, Histoire de Languedoc, Toulouse 1967.
25 Agde: André Vidal, Histoire d’Agde, des origines jusqu’au nos jours, Agde 1938; J. Picheire, Histoire d’Agde, London 1961.
Béziers: Jean Sagnes, Histoire de Béziers, Toulouse 1986.
Toulouse: Philippe Wolff, Histoire de Toulouse, Toulouse 1974. Carcassonne: Jean Guilaine / Daniel Fabre, Histoire de Carcassonne, Toulouse 1984.
Narbonne: Jacques Michaud / André Cabanis, Histoire de Narbonne, Toulouse 1988.
Uzès: Gustave Téraube, Histoire d’Uzès et son arrondissement, Valence 1879; Lionel d’Albiousse, Histoire de la ville d’Uzès, Uzès 1903.
26 Toulouse: Abbé de Caffarelli, Annales ecclésiastiques du diocèse de Toulouse, Toulouse 1825; Philippe Wolff, histoire du diocèse de Toulouse, Paris 1983. Agde: André Castaldo, L’église d’Agde, Paris 1970.
Montpellier: Gérard Cholvy, Histoire du diocèse de Montpellier, Paris 1976. 27 Henri Vidal, Episcopatus et pouvoir épiscopale à Béziers à la veille de la Croisade Albigeoise 1152 – 1209, Montpellier 1951.
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königlichen Korrespondenz heranzuziehen. 28 Hinzu kommen Kartularenwerke der Diözesen 29 und die umfangreiche Quellensammlung,
die Devic und Vaissette in ihre Darstellung der Geschichte des Languedoc eingearbeitet haben, 30 sowie die Collection Doat aus der
französischen Nationalbibliothek, die ebenfalls eine Quellensammlung zur Geschichte des Languedoc beinhaltet. 31
Historiographische Hauptquellen für die Zeit der Albigenserkriege 32 sind die Hystoria Albigensis von Pierre des Vaux-de-Cernay 33 , die
28 Für das Papsttum:
Jacques Paul Migne, Patrologia Latina (kurz: PL) cursus completus. Series latina, 221 Bde. Paris 1844 – 1855; August Potthast, Regesta pontificum Romanorum inde ab anno post Christum natum MCXCVIII ad anno MCCCIV, 2 Bde., Berlin 1874 – 1875; Register Innozenz’ III., Publikationen des historischen Instituts beim Österreichischen Kulturinstitut in Rom: Abt. 2, Quellen: Reihe 1, Bd. 1 – 8 , Graz 1965 – 2001.
Konzilien: Joannes Dominicus Mansi, Sacrorum conciliorum nova et amplissima collectio, Bd. XXII und XXIII, Paris 1903.
Für die Könige Frankreichs:
Philipp Augustus: Léopold Delisle, Catalogue des actes de Philipe-Auguste, Paris 1856; Recueil des actes de Philippe Auguste, roi de France (kurz : Rec. I – IV.). Bd. 1 (Bearbeiter: H.-Francois Delaborde) Paris 1916; Bd. 2 (Bearbeiter: H.-Francois und Charles Petit-Dutaillis) Paris 1943; Bd. 3 (Bearbeiter: J. Monicat und J. Boussard) Paris 1966; Bd. 4 (Bearbeiter: Michel Nortier) Paris 1979. Ludwig VIII.: Charles Pétit-Dutaillis, Étude sur la vie et la règne de Ludwig VIII., Paris 1864; Recueil des historiens des Gaules et de la France, Bd. XIX (Bearbeiter: Michel-Jean-Joseph Brial), Paris 1880.
Allgemein: Ordonnances des roys de la troisième race, recueil par ordre chronologique, Bd. 1 (Bearbeiter : M. de Lauriere), Paris 1723; Layettes du trésor des chartes, Bd. 1 und 2 (Bearbeiter: Alexandre Teulet), Paris 1863 und 1866. 29 Für die Stadt Lodève: Ernest Martin, Cartulaire de la ville de Lodève, Montpellier 1900.
Für das Bistum Agde: Martin-Jacques de Gofin, Cartulaire du Chapitre d’Agde, Montpellier, bibliothèque municipale 33, IRHT microfiche 7189 – 7190. 30 Claude Devic / Joseph Vaissètte, Histoire générale de Languedoc, Bd. 1 – 14,2,
3. Aufl. Toulouse 1871 – 1876 (kurz : HGL I – XIV, 2).
31 Collection Doat, Bibliothèque Nationale de France, BN, mss. fr., Bd. 72: microfilm 13453 ; Bd. 75: microfilm 11586.
32 Zur Historiographie des Albigenserkreuzzuges: Wagner, op. cit., dort zu Pierre des Vaux de Cernay S. 63 ff; zu Guillaume de Puylaurens S. 110 ff; zur Canso de la Crozada, S. 98 ff (Guillaume de Tudèle), S. 134 ff. (anonymus); sowie ein Vergleich der Hystoria und der Canso auf den S. 156 ff.
33 Lateinischer Text: PL 213, 541 – 721 ; RHF XIX, 1 – 113.
In französischer Übersetzung: Pascal Guébin / Henri Maisonneuve (Hrsg.), Pierre des Vaux-de-Cernay, Histoire Albigeoise, Paris 1951.
In deutscher Übersetzung: Gerhard E. Sollbach, Petrus de Valle Sernaio: Kreuzzug gegen die Albigenser, Zürich 1997.
In englischer Übersetzung: W.A. und M.D. Sibly, The History of the Albigensian Crusade, Peter of les Vaux-de-Cernay’s Historia Albigensis, Woodbridge 1998.
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Chronica von Guillaume de Puylaurens 34 und die beiden Teile der Canso de la Crozada 35 .
Pierre des Vaux-de-Cernay schreibt parteiisch, möglicherweise enthält sein Bericht sogar absichtliche Fehldarstellungen. 36 Der Kreuzzug stellt sich bei ihm als eine gottgewollte Strafexpedition gegen die ketzerischen Südfranzosen dar. 37 Doch war er nahe am Geschehen. Er wird wegen seiner offensichtlichen Nähe zu den Kreuzzugsführern vereinzelt sogar als offiziell beauftragter Kreuzzugshistoriograph angesehen, ist daher aber auch immer gut informiert, teilweise direkter Augenzeuge und verwendet zahlreiche Originaldokumente. 38 Ganz anders liest sich der zweite Teil der Canso de la Crozada, in dem der Kreuzzug als ein brutal geführter Eroberungskrieg machthungriger Rechtsbrecher geschildert wird. 39 Hinter dem Anonymus, der diesen zweiten Teil verfasst hat, verbirgt sich möglicherweise der 1211 abgesetzte Erzbischof von Auch, Bernhard von Labarthe. 40 Der erste, von Guillaume de Tudèle verfasste Teil der Canso enthält eine eher positive Darstellung des Kreuzzuges ähnlich wie auch die Chronique des Guillaume de Puylaurens, der in seiner Jugend noch Kontakte zu den Bischöfen von Toulouse, Foulques von Marseilles und Raimund von Fauga hatte. 41
II Die Narbonnensis 1179
Zunächst scheint ein Blick auf die herrschaftlichen, kirchlichen und religiösen Verhältnisse geboten. Dabei ist auch auf die Entwicklung der Häresie einzugehen, da das Verhalten der Kirche, insbesondere der Bischöfe vor Ort, gegenüber den Irrgläubigen für die bischöflichpäpstlichen Beziehungen von außerordentlicher Bedeutung ist, so wie auch die Einflüsse der Kirchenreform wichtige Anhaltspunkte
34 Jean Duvernoy, Guillaume de Puylaurens, Chronique / Chronica Magistri Guillelmi de Podio Laurentii, Paris 1976.
35 Guillaume de Tudèle und anonyme Fortsetzung, ed. Eugène Martin-Chabot, La Chanson de la Croisade Albigeoise, 3 Bde., 2. Aufl. Paris 1960 (Bd.1; Erstaufl. 1931), 1972 (Bd. 2; Erstaufl. 1957), 1973 (Bd. 3; Erstaufl. 1961); (kurz : Chanson I – III).
36 Vgl. Pène, S. II / III.
37 Vgl. Wagner, S. 10.
38 Vgl. Wagner, S. 65.
39 Wagner, S. 10.
40 Pène, S. III.
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für eine Erklärung des Verhaltens der Bischöfe in den Konflikten der Albigenserkriege liefern können.
Vorweg ist zunächst festzuhalten, dass die Kirchenprovinz Narbonne am Mittelmeer liegt und zudem zwischen Italien und Spanien, wenn auch im Osten die Provence den Languedoc noch von Italien trennt. Beides klingt banal, ist aber von Bedeutung: Die Lage am Mittelmeer vergrößert das handelspolitische Gewicht der Region und verstärkt die Zahl der Außenkontakte und damit der kulturellen Einflüsse von außerhalb. Die Lage zwischen Italien und Spanien macht den Languedoc zum Durchgangsweg für den Pilgerverkehr Richtung Spanien (Santiago de Compostela). Die Verbindung nach Spanien ist keineswegs zu unterschätzen: Papst Gregor VII. (1073 – 1085) wird sogar nachgesagt, dass er den Pfad nach Spanien, wo die Kirche die Reconquista dirigierte, unter seine Lehnshoheit bringen wollte. 42
1. Die Herrschaftsverhältnisse
Der Süden des heutigen Frankreichs bot im 13. Jahrhundert in seiner politischen Landkarte ein zerklüftetes Bild. Zwar gehörte das Gebiet der Kirchenprovinz Narbonne zu Frankreich, bzw. zum Lehnsver-band des französischen Königtums. Doch in der feudalen Welt waren die Rechte der Lehnsherren oft mehr theoretisch als real. 43 Nach dem chaotischen Verschwinden des Karolingerreiches war der Midi faktisch unabhängig, während die französische Oberlehnsherrschaft nur noch formal bestehen blieb. 44 Aber nicht einmal diese formale Oberlehnsherrschaft war unangefochten. Außer dem König von Frankreich hatten auch noch die Könige von England, die als Herzöge von Aquitanien Nachbarn der Herren im Languedoc waren, sowie die Könige von Aragon, die über die Personalunion mit der theoretisch auch noch zu Frankreich gehörenden Grafschaft Barcelona 45 ebenfalls in unmittelbarer Nachbar-
41 Vgl.Wagner, S. 110.
42 So jedenfalls Wolff, Histoire du Languedoc, S. 167, der auf die Lehenseide der Grafen der Provence (1081) und von Melgueil (1085) an den Papst hinweist. 43 Roquebert, S. 21.
44 Belperron, S. 32.
45 Diese Abhängigkeit von Frankreich wurde von aragonesisch-katalanischer Seite nicht mehr anerkannt, wie der Datierungswechsel von 1180 zeigt. Bis dahin hatten die Grafen von Barcelona noch nach den Regierungsjahren der französischen Kö-
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schaft lebten, Interesse an den Herrschaften im Süden des heutigen Frankreich. 46 Zu Beginn des 13. Jahrhunderts war der aragonesische König direkter oder indirekter Lehnsherr einiger südfranzösischer Lehen. 47 Die Herzöge von Aquitanien erhoben Ansprüche auf die Grafschaft Toulouse selbst. Das Haus Barcelona kämpfte nicht minder um die Vorherrschaft im gesamten Süden des heutigen Frankreich und erreichte 1125 immerhin die Teilung der Provence mit den Grafen von Toulouse, die das nördliche Marquisat erhielten, während der Süden der Provence an Barcelona fiel. 48 In Narbonne machte sich der aragonesische Einfluss bemerkbar, als mit Berengar ein Halbbruder des Königs von Aragon Erzbischof wurde. 49 Die dortige vizegräfliche Familie hielt dem König von Aragon bis zum Ende des 12. Jahrhunderts die Treue. 50 Gerade der Ausdehnungsdrang Aragons führte im 12. Jahrhundert zu ständigen Kämpfen, die bis zum Friedensvertrag von Perpignan im Jahre 1198 andauerten.
Eine englische Belagerung von Toulouse hingegen konnte 1159 nur mit Hilfe des französischen Königs abgewendet werden. 1185 schloss der Graf von Toulouse einen ersten Frieden mit Aragon, 1186/88 mit Richard Löwenherz, bis er 1198 anlässlich des erwähnten Friedensvertrages die Schwester Peters II. von Aragon ehelichte. 51 Nach fünf Ehen war Graf Raimund VI. mit fast allen irgendwie ins Languedoc verwickelten Mächten verwandt oder verschwägert:
nige datiert. Vgl. Ludwig Vones, Geschichte der Iberischen Halbinsel im Mittelalter. Sigmaringen 1993, S. 114.
46 Vgl. Belperron, S.42.
47 Marie-Bernadette Bruguière, Un mythe historique: « L’impérialisme capétien » dans le Midi aux XIIe et XIIIe siècles. In: Annales du Midi 97 (1985), S. 245 – 267; hier S. 255.
48 Vgl. Charles Higounet, Problème du Midi au temps de Philippe Auguste, in: Bautier, La France de Philippe Auguste, Paris 1982, S. 311 – 321, hier: S. 315. Zum Einfluss Aragons und den damit verbundenen Auseinandersetzungen im Languedoc siehe auch Vones, S. 114.
49 Vgl. Roquebert, S. 174.
50 Vgl. Jacqueline Caille, Les seigneurs de Narbonne dans le conflit Toulouse-Barcelone au XIIe siècle. In : Annales du Midi 97 (1985), S. 227 – 244, hier insbes. S. 240.
51 Vgl. Higounet, S. 316. Die tolosanisch-aragonesische Ehe war von Seiten Aragons auch als Reaktion auf die Eheschließung des französischen Thronfolgers und späteren Königs Ludwig VIII. mit Blanka, der Tochter des kastilischen Königs Alfons VIII., zu verstehen; vgl. Vones, S. 115.
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über seine Mutter mit dem König von Frankreich, über zwei seiner Frauen mit den Königen von Aragon und England. 52 Eine weitere Begleiterscheinung dieser vermengten Interessenlage und zugleich ein Anzeichen für die Schwäche von Lehnsbindungen war der häufige Wechsel der Lehnsherren. Aimery, der langjährige Vizegraf von Narbonne, hatte sich der Lehnsherrschaft des Grafen von Toulouse entzogen und unterstellte sich 1194 Aragon, um 1205 wieder in den Toulousaner Lehnsverband zurückzukehren. 53 Die Trencavel schließlich, faktisch unabhängige Vizegrafen zunächst nur von Béziers 54 , dann auch von Carcassonne, Albi und Razès, sowie Agde und Nîmes (letzteres fiel 1185 wieder an Toulouse), haben Carcassonne erstmals 1067 vom aragonesischen König zum Lehen genommen, um nach einer Rückkehr zu Toulouse (für das Lehen Carcassonne) endgültig in die Vasallität Aragons einzutreten (1179). 55 Selbst der mächtige Graf von Toulouse, Raimund V. (1148 – 1194) war, wenn auch nur für einen Moment, der Krone Frankreichs entflohen, um in die Vasallität Englands einzutreten (1173). 56 Damit sind auch schon die Hauptpersonen, oder besser die wichtigsten Familien der politischen Landkarte des Midi genannt. Der mächtigste Vasall des französischen Königs nach dem König von England war der Graf von Toulouse, zugleich Herzog von Narbonne und Markgraf der Provence, die er vom Heiligen Römischen Reich zu Lehen hielt. Zusätzlich war er für die Grafschaft Melgueil Vasall des Papstes. 57 Seine Vorherrschaft erstreckt sich von der Rhône bis zur Garonne und bildete fast schon eine von Frankreich verschiedene „Nation“ aus. 58 Von seinen Vasallen waren die Grafen von Comminges und Foix zwischen Toulouse und Aragon aufgeteilt, 59 ebenso, wie bereits erwähnt, die Trencavel. Letztere waren die mächtigsten und gefähr-
52 Vgl.Roquebert, S. 138.
53 Vgl. Roquebert, S. 143.
54 Die Unabhängigkeit erlaubte ihnen sogar die Usurpation der Regalien, vgl. Sabatier, Histoire de la ville et les évêques de Béziers, Nîmes 1996, S. 116. 55 Vgl. Belperron, S. 43; etwas weniger ausführlich: Higounet, S. 313.
56 Vgl. Roquebert, S. 21; auch Caille, Les seigneurs de Narbonne, S. 238. 57 Vgl. Roquebert, S. 22.
58 So jedenfalls Petit-Dutaillis, S. 22.
59 Vgl. Roquebert, S. 22.
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lichsten der ständig gegen Toulouse rebellierenden Barone. 60 Den Trencavel wird darüber hinaus auch eine notorische Neigung zum Katharismus nachgesagt, weshalb es nicht verwundert, dass sich die Mission von 1178 und die Militäraktion drei Jahre später gegen sie richtete, wie auch die ersten Aktionen des Kreuzzuges von 1209. 61 Ein Adliger, auf den sich die Kirche hingegen verlassen konnte, war Graf Wilhelm VIII. von Montpellier, der seine Grafschaft vom Bischof von Maguelonne zu Lehen hielt. Diese Grafschaft fiel 1204 durch Heirat an Aragon. 62
Doch unterhalb dieser Grafen und Vizegrafen waren die eigentlichen Herren des Landes die Herren der castra, also kleiner, mehr oder weniger bedeutender Siedlungen, die mit einer Art Stadtmauer umgeben waren. 63 Dies machte die Herrschaftsausübung nicht gerade einfach. Wenn der Graf von Toulouse sich nicht der Magistrate und seiner Lehnsleute bedienen konnte, war er auf Söldner angewiesen. An eine Vertreibung der Irrgläubigen, wie sie die Kirche verlangte, war daher gar nicht zu denken. 64 Auch in den Städten sah er sich nämlich einem weiteren Herrschaftsträger gegenüber: dem Konsulat. Die großen Zentren waren auf Selbständigkeit gegenüber den weltlichen und geistlichen Herren bedacht. Aufstände führten schließlich zur weitgehenden kommunalen Autonomie. 65 Das Konsulat, das anders als im Norden zur Hälfte aus Adligen und Rittern bestand, regierte seit dem 12. Jahrhundert die Städte des Midi, die sich zur Zeit des Kreuzzugs einer kommunalen und wirtschaftlichen Blüte erfreuten. 66
60 Vgl. Belperron, S. 43; ebenso Higounet, S. 313.
61 Vgl. Roquebert, S. 142.
62 Vgl. Roquebert, S. 144; Higounet, S. 313.
63 Vgl. Griffe, Les débuts, S. 12.
64 Vgl. Roquebert, S. 82.
65 Vgl. Luchaire, Louis VII – Philipp Augustus – Ludwig VIII., S. 406 / 407. 66 Vgl. Belperron, S. 58 - 60; allgemein zum Konsulat auch Sabatier, S. 219 – 220; für Toulouse: Patrice Cabau, Foulque, marchand et troubadour de Marseille, moine et abbé du Thoronet, évêque de Toulouse, in: CF 21, Les Cisterciens de Languedoc (XIIIe – XIVe s.), Toulouse 1986, S. 151 – 171, hier: S. 160.
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Ausgespart blieben bisher die Bischöfe. Dem Adel, der nicht selten dem Katharismus nahe stand oder sich diesem gegenüber zumindest nachgiebig zeigte, war eine weit verbreitete antiklerikale Einstellung zu Eigen. Daher waren die Bischöfe allzu oft dem gierigen Zugriff der Feudalherren ausgesetzt, die sich häufig gewaltsam der Güter der Kirche bemächtigten. 67 Auf der anderen Seite konnten die Bischöfe beachtliche Herrschaftsstellungen erreichen. Albi beispielsweise war zwar theoretisch unter der Herrschaft des Vizegrafen, doch hatte der Bischof den Vizegrafen verdrängt und eine fast unabhängige kirchliche Herrschaft aufgebaut, wie es auch in einigen anderen Bischofstädten der Kirchenprovinz Narbonne (Lodève, Uzès Agde) den dortigen Prälaten gelungen war. 68
Narbonne selbst stand, wie schon erwähnt, wenigstens zeitweise unter aragonesischem Einfluss, weshalb hier 1191 auch ein illegitimer Sohn des Königs von Aragon Erzbischof werden konnte. Hier waren die Erzbischöfe für die Hälfte der Stadt Lehnsherren der Vizegrafen. 69 Die Versuche der Vizegrafen von Narbonne und der Grafen von Toulouse eine Bevormundung aufzubauen konnten sie abwehren, indem sie sich ihre Privilegien vom Papst haben bestätigen lassen. 70 Der Bischof von Agde konnte sich am 17. Juli 1187 über die Schenkung der Vizegrafschaft von Agde an seine Kirche freuen. 71 Seitdem waren die Bischöfe nicht nur Feudalherren der Stadt, 72 darüber hinaus nahmen sie bis 1224 die Aufgaben des Kanzlers für den Grafen von Toulouse wahr. 73
67 Vgl. Roquebert, S. 139.
68 Vgl. Roquebert, S. 317.
69 Vgl. Roquebert, S. 174.
70 Jacqueline Caille, Seigneurs et „Peuple“ de Narbonne, in: Michaud / Cabanis, Histoire de Narbonne, Toulouse 1981, S. 119 – 140, hier S. 122. Vgl. Caille., Les seigneurs de Narbonne dans le conflit Toulouse-Barcelone au XIIe siècle, in: Annales du Midi 97 (1985), S. 227 – 244).
71 Castaldo, S. 165, pièce justificative Nr. 14; vgl. auch Roquebert, S. 796. 72 Zur Schenkung und der daraus gewonnen Unabhängigkeit vgl. auch Picheire, S. 20; kurz auch bei Pacaut, S. 76.
73 Vgl. André Vidal, S. 88 / 89.
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In Béziers 74 erreichten die Bischöfe 1131 eine Teilung der Stadt und 1194 die Anerkennung ihrer Gleichberechtigung mit den Vizegrafen. Rechtlich hing das Bistum zwar immer noch vom Vizegrafen ab, tatsächlich aber waren die Bischöfe Mitherren von Béziers und selbst Lehnsherren. 75 Stadt und episcopatus von Carcassonne waren seit 1067 von der Verleihung an den Vizegrafen ausgenommen, doch mussten die Bischöfe dem Vizegrafen den Treueid leisten.
Der Ausbau der Machtstellung der Bischöfe in Lodève begann im 11. und 12. Jahrhundert. Ludwig VII. verlieh ihnen 1157 die Gerichtsbarkeit. 76 1162 wurden ihnen die Regalien verliehen, 1186 die Vizegrafschaft. Die Bischöfe führten schließlich sogar den Grafentitel.
Maguelonne stellte eine Besonderheit dar, wegen der päpstlichen Lehnshoheit über die Grafschaft Melgueil und der Anwesenheit der Grafen von Montpellier, die ebenfalls Vasallen der römischen Kirche waren. 77 Letztere leisteten dem Bischof erstmals im Jahre 1090 den Treueid. 78 Da der Graf von Toulouse für die Grafschaft Melgueil nie den jährlich fälligen Zins gezahlt hatte, beschlagnahmte der Papst die Grafschaft und gab sie dem Bischof von Maguelonne 1211 zur Verwaltung und ab 1215 zu Lehen. 79 Die Kirche von Nîmes erhielt die Vizegrafschaft der Stadt 1197 von Raimund VI. 80 In Toulouse gerieten Bischof und Graf aneinander. Überdeutlich wird dies zur Zeit des Bischofs Foulques, den Raimund VI. kurzer-hand der Stadt verwies. Von einem seiner Vorgänger, Bischof Fulc-rand, wird berichtet, dass er keine Zehnten erhielt, weil diese sämt-
74 Sehrausführlich zur Entwicklung der bischöflichen Stellung: Henri Vidal, episcopatus et pouvoir épiscopale à Béziers à la veille de la Croisade Albigeoise 1152 – 1209, Montpellier 1951.
75 Henri Vidal, episcopatus, S. 54, zur Stellung als Lehnsherr: ebd. S. 41 / 42. 76 Henri Vidal, La première vie de saint Fulcran et le triomphe de l’episcopatus lodévois au XIIe siècle, in: Annales du Midi 77 (1965), S. 7 – 20, hier S. 8. 77 Vgl. Henri Vidal, Le moyen âge, in: Cholvy, Histoire du diocèse de Montpellier, S. 35 – 104 (kurz: Vidal, Montpellier), hier: S. 73 f.
78 Henri Vidal, Montpellier, S. 75.
79 Potth. 4225; Reg. XIV, Nr. 35; PL 216, 410 (15. April 1211: Auftrag an die Legaten, die Grafschaft Melgueil zurückzunehmen); Potth. 4971, 4972; PL 217, 248 - 249 (14. April 1215: Lehenvergabe an den Bischof von Maguelonne). Vgl. Henri Vidal, Montpellier, S. 75.
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lich von den Adligen und den Klöstern eingezogen wurden. 81 Außerdem habe der Graf nicht ausreichend für dessen Sicherheit gesorgt, wenn der Bischof seine Diözese visitieren wollte. 82 Im Kampf gegen die Herren von Uzès blieben wiederum die dortigen Bischöfe dominant. 83 Der Bischof näherte sich dem Konsulat an, das hier um 1200 entstand. 84
Allgemein lässt sich sagen, dass der Bischof dieser Zeit als ein Feudalherr erscheint, der in die oberen Ränge der geistlichen und weltlichen Hierarchie eingebunden war. 85 Die Bischöfe waren Lehnsleute des Königs oder der Fürsten. 86 Zwar entstammten die Bischöfe seit dem 10. Jahrhundert in der Regel dem lokalen Adel; 87 so stellten die Vizegrafen von Albi und Nîmes über vier Generationen Bischöfe in Cahors, Albi und Nîmes. 88 Doch auf der anderen Seite befreiten sich die Prälaten des Midi mit Anbruch des 13. Jahrhunderts von der Be-vormundung der Grafen und bekämpften diese systematisch. 89 Umgekehrt sahen auch die Laienadligen im Bischof zunehmend ein Hindernis und einen Feind. 90 Dies führte zu ständigen Zwistigkeiten zwischen Adel und Episkopat, denn nicht nur die kirchlichen Einkünfte, insbesondere die Zehnten, versuchten sich die Adligen einzuverleiben. 91 Auch die Bischofswahlen bemühten sie sich zu beeinflussen. Das Wahlrecht war seit dem 10. Jahrhundert mehr noch als im Norden ein Privatrecht, 92 das sich außerhalb der Krondomäne in den Händen der großen Vasallen befand. 93 Doch im Laufe des 12.
80 HGL VIII, Nr. 95, col. 442 - 445.
81 Chronica, cap. VI, ed. Duvernoy, S. 40 / 41.
82 Ebd. S. 42 / 43.
83 Téraube, S. 8.
84 Ebd. S. 9.
85 Vgl. Luchaire, La société française, S. 154.
86 Jean Favier, La France féodale, Paris 1984, S. 41.
87 Vgl. Elisabeth Magnou-Nortier, Le pouvoir et les pouvoirs dans la société aristocratique languedocienne pendant le haut moyen âge, in: Francia 12 (1984), S. 53 – 118, hier S. 53.
88 Imbart de la Tour, S. 361.
89 Vgl. Macé, S. 368.
90 Vgl. Luchaire, La société française, S.183.
91 Vgl. Roquebert, S. 81; für Béziers: Henri Vidal, episcopatus, S. 21. 92 Imbart de la Tour, S. 286.
93 Vgl. Fawtier, S. 71.
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Jahrhunderts überließen die Grafen den Kapiteln die Wahl. 94 Die Einflussnahme auf die Wahlen erfolgte fortan durch diskrete Interventionen, wie beispielsweise Bestechung.
Diese Verflechtungen und andererseits auch Überwerfungen mit den weltlichen Machthabern ihrer Umgebung machte den Bischöfen den von ihnen geforderten Kampf gegen die Häresie nicht leichter, zumal einige Bischöfe selbst einem katharischen Milieu entstammten: Rai-mund von Rabastens, Bischof von Toulouse und Bernhard-Raimund von Roquefort. 95 Letzterer wurde zum Bischof von Carcassonne gewählt, nachdem sein Vorgänger, als dieser gegen die Häresie vorgehen wollte, von der Bevölkerung davongejagt worden war. 96 Griffe nimmt hingegen die Prälaten gegen Vorwürfe der Untätigkeit vorsichtig in Schutz und vertritt die Ansicht, dass ihnen kaum Handlungsmöglichkeiten blieben, jedenfalls nicht in einem Land, das von Kriegen erschüttert wurde und in dem sie sich ständigen Auseinandersetzungen zu stellen hatten. 97 Auch Belperron weist daraufhin, dass selbst würdige Bischöfe keine Möglichkeit hatten gegen die Häresie vorzugehen. 98 Wenn die Prälaten des Midi sicherlich nicht schuldlos an ihrem schlechten Ansehen waren, von dem die Korrespondenzen der päpstlichen Legaten mit Rom ein düsteres Bild zeichnet 99 , so waren sie doch, solange sie auf sich allein gestellt waren, völlig hilflos.
Daher suchten sie ihre Verbündeten gegen die herrschaftlichen Missbräuche im Königtum von Frankreich und im Papsttum, 100 die den Bistümern ihre Privilegien bestätigten. 101
94 Imbart de la Tour, S. 469; Jean-François Lemarignier, Les institutions ecclésiastiques en France de la fin du Xe au milieu du XIIe siècle, Paris 1962, S. 170; für Béziers stellt Henri Vidal, (episcopatus, S. 22) fest, dass die Bischofswahlen im 13. Jahrhundert nur noch durch das Kapitel erfolgten.
95 Vgl. Griffe, Le Languedoc cathare 1190 – 1210, S. 39.
96 Vgl. Antoine Lévis Mirepoix, La France féodale 987 – 1515, Paris 1974, S. 285. Zur Vertreibung des Bischofs: Hystoria, § 99.
97 Vgl. Griffe, Le Languedoc cathare 1190 – 1210, S. 212.
98 Belperron, S. 131.
99 So heißt es in einem Schreiben an den päpstlichen Legaten (Reg. III, Nr. 24; PL 214, 905): hinc praelati fiunt fabula laicorum […] tot autem et tantorum malorum causa et caput […] archiepiscopus Narbonensis. Es folgen die vielzitierten Anschuldigungen gegen Berengar von Narbonne (s.u.).
100 Imbart de la Tour, S. 469; eine verstärkte Hinwendung zum Papsttum betreffend siehe dort, S. 310 / 311. In Lodève hatte der episcopatus mit der doppelten Unterstützung von Apostolischem Stuhl und der kapetingischen Monarchie im 12. Jahr-
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3. Die Einflüsse der Kirchenreform
Die Befreiung der Kirche aus dem Zugriff der Laien und die Hebung von Sitte, Moral und pastoralem Eifer waren Anliegen der Kirchen-reform gewesen, die mit dem Namen von Papst Gregor VII. verbunden wird. Die Notwendigkeit dazu war auch, oder vielleicht gerade, im Midi gegeben.
Die großen monastischen Reformen hatten den Midi nicht durchdrungen. 102 Der Klerus kümmerte sich weitgehend um weltliche Angelegenheiten und war keineswegs religiöser als das Volk. 103 Sie waren dermaßen unbeliebt, dass sie nicht nur den Beschimpfungen der Troubadoure ausgesetzt waren. Es kam vor, dass Kleriker ihre Tonsur verdeckten, wenn sie sich auf die Straße wagten. 104 Bernhard von Clairvaux klagte nach seiner Reise in den Süden (1145) heftig über brachliegende Pfarren und die Käuflichkeit von Klerikern und Bischöfen. Die Kirchen seien ohne Gläubige, die Gläubigen ohne Priester und die Priester ohne Ehre. 105 Gute Bischöfe seien dagegen selten. 106 Als Beispiel für die Verfallserscheinungen im hohen Klerus mag ein Fall aus dem 11. Jahrhundert dienen: Guifred von Narbonne war bereits mit zwölf Jahren Bischof geworden. Er war dumm und gewalttätig, plünderte Kirchen und hob Truppen aus, bis er schließlich exkommuniziert wurde. 107 Wegen Simonie wurden unter Papst Gregor VII. aber noch weitere Bischöfe exkommuniziert: ein weiterer Erzbischof von Narbonne, sowie die Bischöfe von Albi, Nîmes,
hundert den Sieg über den comitatus davongetragen (Henri Vidal, La première vie de saint Fulcran, S. 7; ders., Montpellier, S. 71).
101 Henri Vidal, Montpellier, S. 72.
102 Belperron, S. 127.
103 Vgl. Pène, S. 3 f.
104 Chronica, Prolog, ed. Duvernoy, S. 24 / 25; vgl. Belperron, S. 129; zur Feindseligkeit gegenüber den Klerikern vgl. auch Roquebert, S. 145.
105 Bernardus Claraevallensis, Hrsg. Gerhard Winkler, Bernhard von Clairvaux, Sämtliche Werke Bd. 3, Innsbruck 1992, Brief 241,1, S. 290 / 291.
Vgl. Belperron, S. 148; Peter Dinzelbacher, Bernhard von Clairvaux, Leben und Werk des berühmten Zisterziensers, Darmstadt 1998, S. 278.
106 Vgl. Pène, S. 5 f.; Zu Bernhards Reise in den Languedoc vgl. E. Vacandard, Vie de Saint Bernard, abbé de Clairvaux, Bd. 2, Paris 1920, S. 224 – 242; Dinzelbacher, S. 278 – 281.
107 Vgl. Wolff, Histoire du Languedoc, S. 166.
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Agde und möglicherweise auch der von Maguelonne. 108 Aber auch
noch die Berichterstatter Innozenz’ III. scheinen diesem über wenig Besserung berichtet zu haben. Insbesondere über Berengar von Narbonne zeigte sich der Papst wenig begeistert. Er sei ein träger Hund, der die Gerechtigkeit verkaufe, die Reichen losspreche und die Armen verdamme, Pfründen anhäufe und Analphabeten die Priesterweihe erteile. 109
Der zweite Ansatzpunkt der Reform neben der Moral des Klerus war die Befreiung der Kirche vom Einfluss der Laien, die libertas ecclesiae also. An diesem Punkt berührte die Reform allerdings die wirtschaftlichen Interessen des Adels und des Rittertums, da die Rück-forderung aller kirchlichen Einkünfte, insbesondere der Zehnten ein zentrales Anliegen der Reformer war. 110 Die Widerstände, die von
dieser Seite zu erwarten waren, scheinen, zumindest was die Bischofswahlen angeht, aber überwunden worden zu sein. Der Handel mit Bistümern verschwand, die Wahl durch die Kapitel wurde zur Regel. 111 Sowohl König als auch Adel hatten nach und nach auf die
Investitur verzichtet und die Wiederherstellung des Wahlsystems akzeptiert. 112 In der Krondomäne hatte der König zwar ein Wahl-
bzw. Bestätigungsrecht behalten, doch hat Philipp Augustus kaum noch in die Wahlen eingegriffen. 113 In den seigneurialen Bistümern
bestand das freie Wahlrecht des Kapitels ohne herrschaftliche Bestä-
108 Vgl.Elisabeth Magnou-Nortier, La société laïque dans la province ecclésiastique de Narbonne de la fin du VIIe à la fin du XIe siècle, Toulouse 1974, S. 474; ausführlich zu einigen dieser Einzelfälle : Imbart de la Tour, S. 385 ff.
109 Vgl. Belperron, S.129; Pène, S. 5.
Entsprechende Schilderungen finden sich in einem Bericht an den Kardinallegaten Johannes von St. Prisca, Reg. III, Nr. 24; PL 214, 903 – 906. Nach einer Beschreibung des allgemeinen Zustandes des religiösen Lebens und des Klerus: … pueris illiteratis et infra sacros ordines constitutis … (col. 905A) heißt über Berengar: Tot autem et tantorum malorum causa et caput per easdem litteras dicitur archiepiscopus Narbonensis … qui habens cor suum ubi est thesaurus suus … (col. 905B). Sieben Jahre später erhob Innozenz erneut schwere Anklagen gegen Berengar von Narbonne … avaritia scilicet et neglegentia cupabilis notabantur, quae duo inter abusiones duodecim numerantur … (Reg. X, Nr. 68; PL 215, 1164D). 110 Vgl. Monique Bourain, Le massacre de 1209, in: Sagnes, Histoire de Béziers, Toulouse 1986, S. 95 – 136, hier S. 96.
111 Pène, S. 3; zum Wahlrecht und dessen rechtlicher Grundlage (Decretum Gratiani, cap. LXII, LXIII) vgl. Jean Gaudemet, Les élections dans l’église latine des origines au XVIe siècle, Paris 1979. Der Bischof ist von Klerus und Volk zu wählen, wobei es am Klerus ist, zu wählen, während das Volk lediglich seine Zustimmung zu geben hat (S. 131). Die Laien aber dürfen sich in keiner Weise in die Wahl einmischen (S. 136) 112 Imbart de la Tour, S. 430.
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tigung; hier hatte die gregorianische Reform gesiegt. 114 Auch der Lehnseid wurde seit dem 11. Jahrhundert von den Bischöfen nicht mehr geleistet. 115 Und dennoch: Die Reform der Bischofswahlen hat die Rekrutierung der Bischöfe kaum geändert. 116 Die Gunst oder die Empfehlung einer herrschaftlichen Familie spielten eine wichtige Rolle bei der Wahl. 117 Auch Bestechung war immer noch gebräuchlich, wie die Wahl Rai-munds von Rabastens 1202 in Toulouse zeigt, der nach einer zunächst zwiespältigen Wahl eine Wiederholung erreichte, bei der er dann, wohl mit finanzieller Unterstützung, erfolgreich war. 118 Insgesamt war der kirchlichen Reformbewegung im Midi kein zufriedenstellender Erfolg beschieden. Erst die Zisterzienser, die im Languedoc auf die Bischofssitze gelangten, mühten sich um eine Besserung der Zustände. So war der erste von ihnen, der 1205 zum Bischof von Toulouse gewählte Foulques von Marseille, mit der Wiederbelebung einer toten Diözese beschäftigt und leitete die vom Papst geforderte Predigt ein. 119 Wenn sich auch vorher schon Bischöfe allen Widerständen zum Trotz an Reformen versuchten, und Vidal für Béziers sogar einen moralischen Wiederaufstieg feststellt und dabei auf die Reform des Kapitels verweist, 120 so kann doch die Außenwirkung reformerischer Tätigkeit im südfranzösischen Klerus nicht allzu hoch gewesen sein. Der hohe Klerus war zu sehr mit dem Kampf gegen die weltlichen Gewalten beschäftigt, so dass sich die Bevölkerung aufgegeben fühlte. 121 Der Erfolg der Häresie zeigt, dass die Ergebnisse der Reform unbefriedigend waren. 122 Die gregorianische Propaganda hinterließ Spuren bei der Bevölkerung, so dass neben der hohen, aristokratischen
113 Vgl. Bradbury, S. 203; vgl. dazu auch die Statistiken bei Baldwin, S. 308 f. 114 Imbart de la Tour, S. 475.
115 Luchaire, La société française, S. 155.
116 Elisabeth Magnou-Nortier, Dans la tourmente hérétique, in: Wolff, Histoire du diocèse de Toulouse, Paris 1983, S. 47 – 83, hier S. 51.
117 Luchaire, La société française, S. 153.
118 Zur Wahl Raimunds von Rabastens vgl. Griffe, Le Languedoc cathare 1190 – 1210, S. 240 ff.; auch Cabau, S. 157.
119 Vgl. Jean Blanc, L’ordre de Cîteaux et la croisade, in: heresis 6 (1993), S. 39 – 48, hier S. 45.
120 Henri Vidal, episcopatus, S. 32.
121 Belperron, S. 90.
122 Wolff, Histoire du Languedoc, S. 170.
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Kirche eine niedere Volkskirche entstand. 123 Somit fand die von Gregor VII. erwartete Erneuerung nicht statt, oder wenn sie stattfand war es in einer unvorhergesehenen, verwirrten Weise durch die Geburt einer Parallelkirche. 124
4. Religiöse Entwicklungen
Bei dieser Parallelkirche handelt es sich um die bereits mehrfach erwähnten Katharer 125 , oder allgemein: die Häresie. 126 Der Katharismus geht auf die gnostisch-manichäische Sekte der Bogomilen zurück, die im 10. Jahrhundert in Bulgarien entstanden war. Für die Katharer bestand die Welt aus Materie (Böse) und Geist (Gut). Beiden Prinzipien war – jedenfalls in der radikaldualistischen Variante des Katharismus – ein Gott zugeordnet. Der gute Gott hatte die Seelen erschaffen, der des Bösen, der Demiurg, hatte diese in die Körper eingeschlossen. Letzterer hatte auch die materielle Welt erschaffen, er war also der Gott des Alten Testaments. Somit mussten die Katharer die römische Kirche, welche diesen Gott verehrte, als Satanswerk ablehnen.
Günstig für eine Verbreitung der Häresie in Westeuropa wirkte die Häufung der Kontakte zum Balkan und zum Orient nach dem ersten Kreuzzug. 127 Die Ausbreitung folgte dann auch den Handelswegen nach Europa: Norditalien, Burgund, Champagne, Flandern, Rhein-land, Languedoc. 128 Das Problem wurde schon um 1020 erkannt und auf zahlreichen Konzilien angesprochen. Für die Kirche war es eine Notwendigkeit gegen den Irrglauben vorzugehen, um eine Korruption der Seelen und eine Glaubensspaltung zu verhindern. 129 Bereits 1022 brannten in Orleans die ersten Scheiterhaufen, obwohl noch
123 Magnou-Nortier, La société laïque, S. 517.
124 Magnou-Nortier, La société laïque, S. 518.
125 Statt auf die umfangreiche Literatur zu den Katharern sei hier nur auf Arno Borst, Die Katharer, und das mehrbändige Werk von Rottenwöhrer hingewiesen; siehe S. 4, Anm. 10. Auch Elie Griffe geht in seiner „Languedoc cathare“ sehr ausführlich auf die Katharer und ihre kirchliche Organisation ein.
126 Neben den Katharern gab es noch kleinere Gruppen, wie die Waldenser, die jedoch 1208 wieder in die Kirche aufgenommen wurden. Vgl. dazu Roquebert, S. 801 – 804; zur Wiederaufnahme der Waldenser, Potth. 3999, 4003, vgl. auch Foreville, Le pape Innocent, S. 220.
127 Vgl. Griffe, Les débuts, S. 49 f.
128 Vgl. Roquebert, S. 33.
129 Vgl. Roquebert, S. 104.
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