I. Die SPIEGEL-Affäre 3 I.1 Hintergründe 3 I.2. Sachverhalt 4
I.3. Die Verarbeitung des Sachverhaltes 5 I.3.1. Die soziale Ebene 5
I.3.2. Die politische Ebene 6
I.3.3. Die rechtliche Ebene 7 II Bewertung und Folgen 8
II.1. Die öffentliche Ebene 8
II.1.1. Reaktionen in der Bevölkerung 8
II.1.2. Ansätze der Außerparlamentarischen Opposition 9 II.1.3. Die Presse 10 II.2. Die politische Ebene 10
II.2.1. Die Aufwertung des Parlaments 10
II.2.2. Der Rücktritt Konrad Adenauers 11
II.2.3. Die Person Franz Josef Strauß 12 II.3. Die rechtliche Ebene 13
II.3.1. Die Landesverratsparagraphen 13 Literatur 14
I. Die SPIEGEL-Affäre I.1 Hintergründe
Im Jahre 1962 kam es während der Regierungszeit des deutschen Bundeskanzlers Konrad ADENAUER zu einem für die Geschichte der Presse im Deutschland der Nachkriegszeit bis auf dem heutigen Tage einmaligen Ereignis, welches die Gemüter aller Bevölkerungsschichten auf das Äußerste reizte und welche die Frage nach der im § 5 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland garantierte „Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit“ aufwarf. Was war geschehen? Um den Auslöser des Skandals in seiner ganzen Dimension zu durchleuchten, ist es vonnöten, zunächst einmal einen Blick auf die politische Konstellation des Jahres 1962 zu werfen und sich dann, aus dieser heraus, dem Sachverhalte zu nähern. 1962 stellte eine Koalition aus CDU/CSU und FDP die Regierung, deren einzige, nicht jedoch ernst zu nehmende Opposition die SPD bildete. Mit dem Ziele, in einer Großen Koalition an der Regierung beteiligt zu sein, näherte sich die SPD so weit als möglich an die Politik der CDU/CSU. Herbert WEHNER prägte daher den zutreffenden Ausdruck der „Umarmungspolitik“.
Das Magazin DER SPIEGEL wurde zu dieser Zeit als besonders regierungskritisch eingestuft und fungierte gleichsam, in Ermangelung einer echten Opposition, als eine Ersatzopposition 1 . Besonders die Militärpolitik, aber auch die Person des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef STRAUß bot den Redakteuren des SPIEGELs immer wieder die Okkasion harscher Kritik. STRAUß, der das militärische Konzept der „Massive Response“ 2 auch dann noch verfolgte, als der amerikanische Präsident John Fitzgerald KENNEDY längst zur „Flexible Response“ 3 übergegangen war, erntete selbst unter der Elite der Bundeswehr Kritik.
1 Vgl. SEIFERT, Jürgen, S. 70f.
2 Einsatz atomarer Waffen im Falle einer Bedrohung.
3 Einsatz von konventionellen Streitkräften, mit dem Ziel, einen atomaren Krieg zu vermeiden.
Nach der Durchführung des NATO-Stabsmanövers „FALLEX 62“, welches zur Überprüfung der militärischen Bereitschaft der NATO, der Funktionsfähigkeit der Führungsstäbe und der Notstandsplanung für die Bevölkerung 4 durchgeführt wurde und zu dem Ergebnis kam, dass die Bundeswehr, im Falle eines Angriffs des Warschauer Pakts, ungenügend ausgerüstet und die Verteidigung der Bundesrepublik Deutsch-land nicht ausreichend gesichert sei, wandte sich der am Manöver beteiligte Oberst Alfred MARTIN an das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL 5 . I.2. Sachverhalt
Zum Auslöser der SPIEGEL-Affäre wurde der Artikel „Bedingt abwehrbereit“, der am 10. Oktober 1962 im SPIEGEL erschien und vom SPIEGEL-Militärexperten Conrad AHLERS verfasst wurde. Der Artikel analysierte das NATO-Stabsmanöver „FALLEX 62“, machte auf die Missstände in der Verteidigung der Bundesrepublik aufmerksam und beanstandete die Militärpolitik des Ministers Franz Josef Strauß, auf welche diese Missstände zurückzuführen seien. STRAUßens Politik sei falsch, eine Vorwärtsverteidigung unmöglich und somit eine wirksame Abschreckung infrage zu stellen 6 . 18 Tage nach dem Erscheinen des Artikels, am Abend des 26. Oktobers 1962, kam es auf Anordnung der Bundesanwaltschaft, zu mehreren Aktionen von Beamten des Bundeskriminalamtes und der Hamburger Polizei gegen den SPIEGEL, bei denen die Hamburger Redaktion besetzt, mehrere Redakteure verhaftet, Fahnen für die folgende SPIEGEL-Ausgabe beschlagnahmt und die Bonner Redaktion sowie mehrere Privatwohnungen durchsucht wurden 7 .
Am 27. Oktober stellte sich dann Rudolf AUGSTEIN - der Chefredakteur des SPIE-GELs - der Hamburger Polizei. Am selben Tage wurden der Verfasser des Artikels, Conrad AHLERS und dessen Gattin im spanischen Torremolinos verhaftet 8 . Für die Dauer von vier Wochen wurde der SPIEGEL an jeglicher Redaktionsarbeit gehindert 9 . Als rechtliche Basis der Aktion wurde „der Verdacht des Landesverrats, 4 Vgl. AHLERS, Conrad S. 32f.
5 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden lediglich von „SPIEGEL“ die Rede sein. Der Verfasser ist
sich des namensrechtlichen Fehlers durchaus bewusst, greift aber zu dieser Maßnahme aus Leser-freundlichkeit.
6 Vgl. AHLERS, Conrad, S. 53.
7 Vgl. SEIFERT, Jürgen, S. 73.
8 Vgl. GROSSER, Alfred et al., S.245ff.
9 Vgl. SEIFERT, Jürgen, S. 80.
der landesverräterischen Fälschung und der Aktivbestechung“ genannt. Dieser beruhte auf einem Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums, welches aussagte, der Artikel „Bedingt abwehrbereit“ enthielte Informationen, die nur durch Verrat von Angehörigen des Bundesverteidigungsministeriums weitergegeben werden könnten 10 .
I.3. Die Verarbeitung des Sachverhaltes
Im Rahmen der Verarbeitung der Affäre vermehrten sich offene Fragen. Zweifelhaft erschien beispielsweise, aus welchem Grunde zwischen der Unterzeichnung der Durchsuchungsbefehle und der Durchführung ein Zeitraum von drei Tagen lag. War die Aktion von höherer Stelle geplant und der günstigste Zeitpunkt abgewartet worden? Verfolgte die Aktion gegen den SPIEGEL womöglich das Ziel, einen politischen Gegner als Landesverräter zu diffamieren, um ihn strafrechtlich verfolgen zu können? 11
Die Fragen nahmen kein Ende. Wenn die Aktion gegen das Nachrichtenmagazin SPIEGEL geplant worden war, wenn das Magazin vorsätzlich eingeschüchtert werden sollte, so stellte sich die Frage, wer hinter diesem Plan stecke? Auf der Suche nach Verantwortlichen, stand bald die offene Frage, wer die unrechtmäßige Verhaftung AHLERS in Spanien in die Wege geleitet hatte, im Mittelpunkt des Interesses. Im Rahmen der Aufdeckung der ungeklärten Begleitumstände der Affäre erfolgte die Bewältigung sowohl auf öffentlicher Ebene in den Medien, als auch auf politischer Ebene im Bundestag und auf rechtlicher durch die Gerichte. I.3.1. Die soziale Ebene
Die Skandalisierung der Geschehnisse um den SPIEGEL wurde durch die Presse getragen. Von den Medien aufgenommen, bewertet und verbreitet, wurde das Ereignis zum Skandal. Dieser Eklat beherrschte die inländische Presse über Wochen hinweg. Die allgemeine Empörung vereinte Zeitungen aller politischen Richtungen zu einem Akkord über die Sorge um die Demokratie und den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland. Einhellig war man vor allem der Meinung, dass die Pressefrei-
10 Vgl.LEHMANN, Hans Georg, S. 151.
11 SEIFERT, Jürgen, S. 73.
Arbeit zitieren:
Daniele Lupardi, 2005, Die „SPIEGEL-Affäre“ und ihre Folgen, München, GRIN Verlag GmbH
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