Inhalt
Inhalt
Einleitung. 1
I. Zur Terminologie 3
1. Selbstmord, Freitod oder Suizid? 3
1.1 Differenzierung. 3
1.2 Definition 6
2. Freiheit. 8
2.1 Definition 8
2.2 Selbstbestimmung am Lebensende. 10
II. Suizid: Bewegung vom Sein zum Tod 11
1. Lebensbegriff und die Frage nach dem Sinn des Lebens 12
2. Der Umgang mit dem Phänomen Tod 15
III. Der Suizid in der Philosophiegeschichte 19
1. Antike. 19
1.1 Platon und Aristoteles 19
1.2 Die Stoa. 21
2. Christliches Mittelalter 25
2.1 Augustinus 25
2.2 Thomas von Aquin 26
3. Neuzeit. 28
3.1 Renaissance: Michel de Montaigne. 28
3.2 Aufklärung 30
3.2.1 David Hume. 30
3.2.2 Immanuel Kant. 34
4. 19. Jahrhundert. 37
4.1 Arthur Schopenhauer. 37
4.2 Friedrich Nietzsche. 41
5. 20. Jahrhundert. 45
5.1 Existentialismus. 45
I
Inhalt
5.1.1 Jean-Paul Sartre. 45
5.1.2 Albert Camus. 46
5.2 Ludwig Wittgenstein 50
IV. Jean Amérys Hand an sich legen als Beispiel für den Umgang mit der Suizidproblem-
atik in der Postmoderne 50
1. Aufbau 51
2. Inhalt 51
2.1 Einleitende Begriffsklärung. 51
2.2 Die Gleichheit der Suizidanten vor dem Absprung. 52
2.3 Lebenslogik vs. Todeslogik 52
2.4 Natur vs. Norm 53
2.5 Der échec. 54
2.6 Humanität und Dignität. 55
2.7 Der Freitod als letzte Möglichkeit, Humanität und Dignität zu bewahren 55
2.8 Das Verhältnis vom Ich zum eigenen Körper. 57
2.9 Die Botschaft des Freitodes 58
2.10 Der Freitod als Akt der Befreiung. 59
2.11 Ultimes Zögern oder Polemik? 60
3. Das philosophische Potential. 61
4. Würdigung und Kritik. 64
Schluss 66
Bibliographie 72
Abk ürzungsverzeichnis. 72
Prim ärliteratur 72
Sekund ärliteratur 74
Lexika , Wörterbücher und sonstige Hilfsmittel. 76
II
Einleitung
»In statistischer Hinsicht wissen wir heute alles über den Selbstmord, aber was das Grundproblem angeht, ist man kaum weitergekommen und wird auch nicht weiterkommen, solange stillschweigend die Gewißheit herrscht, daß das Leben um jeden Preis besser ist als der
Tod.« 1
Statistiken sind bekanntlich wichtige Instrumentarien für Medizin, Psychologie und Psychiatrie, wenn es darum geht, die Epidemiologie einer Krankheit oder eines krankhaften Verhaltens zu untersuchen. Doch handelt es sich beim Suizid bzw. bei suizidalem Verhalten überhaupt um eine Krankheit, welche auf diese Weise erfasst und wissenschaftlich untersuchbar gemacht werden kann? Der Suizid als »Krankheit zum Tode also«, an der schon Goethes Werther nach Ansicht des übrigen Personals des Briefromans zugrunde ging? In Anbetracht der Tatsache jedoch, dass Selbsttötung keineswegs nur ein Problem der Mediziner und Psychotherapeuten ist, sondern die Diskussion um ihre Deutung bzw. Bedeutung über verschiedenste Disziplinen bis in die Kulturgeschichte, Religion und Philosophie reicht, scheint sie doch zumindest mehr zu sein, als nur eine statistisch erfassbare Krankheit. Sie ist HEFTI-SCHAFFER zufolge vielmehr »eine menschliche Möglichkeit« 2 und gleichzeitig »das beunruhigendste Lebensproblem« 3 . Allein der Mensch besitzt die Fähigkeit, sich selbst das Leben zu nehmen, da nur er eine vollkommen ausgeprägte Vorstellung vom eigenen Ich und somit die Fähigkeit zur Selbstreflexion besitzt. 4 Insbesondere ist er sich zudem der Beendbarkeit der Existenz bewusst, was eine weitere Voraussetzung für den Suizid ist. 5
Es ist nun Eines, zu untersuchen, warum Menschen sich suizidieren, ein Anderes, zu fragen, ob es sich dabei um einen wertpositiven oder -negativen, zu verherrlichenden 6 oder zu verdammenden 7 Akt handle. Somit sind die Ausgangspositionen der psychiatrischen und der philosophischen Betrachtungsweise der Selbsttötung grundlegend verschieden: Der Mediziner macht seine Aussagen aufgrund jener Erfahrungen, welche er durch die Untersuchung von Menschen nach
1 Minois, Georges: Geschichte des Selbstmords, Düsseldorf/Zürich 1996, S. 472.
2 Vgl. Hefti-Schaffer, Miriam S.: Selbstmord: Ein menschliches Phänomen, Zürich 1986, S. 1.
3 Ebd.
4 Vgl. Bronisch, Thomas: Der Suizid. Ursachen, Warnsignale, Prävention, München (5. Aufl.) 2007, S. 8.
5 Vgl. Hefti-Schaffer, S. 1.
6 Bspw. Suizid als »Privileg des Humanen«, Baechler, Jean: Tod durch eigene Hand. Eine wissenschaftliche Untersuchung über den Selbstmord, Frankfurt a. M. u. a. 1981, S. 45 ff. sowie in Anlehung an diesen Améry, Jean: Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod, Stuttgart (7. Aufl.) 1981, S. 52.
7 Bspw. Suizid als »äußerste Perversion des Lebens«, Fromm, Erich: Die Furcht vor der Freiheit, Frankfurt a. M. (11. Aufl.) 1980, S. 230.
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einem Suizidversuch und durch die psychiatrische Autopsie von Suizidanten gewinnt. Die Empirie zeigt RINGEL 8 zufolge dabei immer deutlicher, dass sich die überwiegende Mehrzahl der Suizidenten in einem außergewöhnlichen seelischen Zustand befinde, welchen man »mit guten Gründen einen krankhaften nennen kann und der einen drängenden, mehr oder minder zwingenden Einfluß ausübt - so sehr, dass der Ausdruck Freitod immer unhaltbarer erscheint« 9 . Allerdings sollte man sich stets vor Verallgemeinerungen hüten, denn man kann, wie HAMMER 10 dagegen halten, dass auch erwiesene Krankheit nicht zwingend allen Sinn von jeder Tat des Kranken wegnimmt. Jeder Suizdent mag in seiner Handlung einen Sinn erkennen, und sei es keinen anderen, als den, einem Leben zu entkommen, dem er sich nicht (mehr) gewachsen fühlt. Betrachtet man verschiedene Philosophen bzw. philosophische Schulen, so zeigt sich schnell, dass der Suizid zu jeder Zeit als weit mehr als eine Krankheit erachtet wurde und wird. Er stellt vielmehr ein moralisches Problem dar, ja sogar das einzig wirklich ernste philosophische Problem, wenn es nach A. Camus geht, der zu Beginn seines Werkes Der Mythos des Sisyphos feststellt:
»Es gibt nur ein wirklich ernstes philosophisches Problem: den Selbstmord. Sich entscheiden, ob das Leben es wert ist, gelebt zu werden oder nicht, heißt auf die Grundfrage der Phi-
losophie antworten.« 11
Doch was ist es, dass die Suizidproblematik zu einem solch existentiellen Problem in der Philosophie macht? Ist es die (vermeintliche) Absurdität, die jeder Außenstehende sofort mit der Selbsttötung in Verbindung bringt, welche eine radikale Verneinung des eigenen Lebens und somit des jedem Menschen eo ipso inhärenten Lebenswillen darstellt, die Suizidhandlungen zu einem Problem solchen Ausmaßes werden lässt? Bei der Frage danach lohnt sich ein erneuter Blick auf das Eingangszitat: MINOIS problematisiert hier, dass die in stillschweigendem Einvernehmen entstandene Meinung, dass das Leben um jeden Preis besser sei als der Tod, zur allgemeinen Gewissheit avanciert ist. Ebendiese Gewissheit scheint der Suizid radikal anzugreifen und lässt sie somit fragwürdig erscheinen.
8 Ringel, Erwin: Geleitwort, in: Hammer, Felix: Selbsttötung philosophisch gesehen, Düsseldorf (1. Aufl.) 1975, S. 7 f.
9 Vgl. ebd., S. 8.
10 Vgl. Hammer, Felix: Felix: Selbsttötung philosophisch gesehen, Düsseldorf (1. Aufl.) 1975, S. 16.
11 Camus, Albert: Der Mythos des Sisyphos, Reinbeck bei Hamburg (1. Aufl.) 1999, S. 11.
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Ziel dieser Arbeit soll es nun sein, den Suizid aus philosophischer Perspektive zu betrachten. Einleitend und in Bezug auf die Problematik sensibilisierend soll eine Abgrenzung der Begriffe Selbstmord, Freitod, Suizid und Selbsttötung sowie eine Definition vorangestellt werden. Außerdem wird der zweite für diese Arbeit wichtige Begriff Freiheit bzw. Selbstbestimmung definiert. Der Begriff der Freiheit ist dahingehend wichtig, als dass im Bezug auf die Erlaubtheit bzw. Unerlaubtheit der Selbsttötung immer wieder darauf Bezug genommen wird. Weil Suizid Sterben bedeutet, ist die Frage danach, was überhaupt Sterben und Tod sowie Leben heißt bzw. die Frage nach dem Sinn des Lebens, ebenfalls wichtig für die Suizidproblematik. Um diese Fragen soll es daher in Kapitel II gehen.
Daraufhin gibt Kapitel III einen Überblick darüber, wie der Suizid in der Geschichte der Philosophie gesehen wurde/wird. Grob kann man dabei zwischen zwei Positionen unterscheiden, welche mit dem Streben nach Transzendenz und der Verneinung der Transzendenz einhergehen. Während die einzelnen Ansichten hier horizontal abgearbeitet werden, befasst sich Kapitel IV dann beispielhaft anhand einer ausführlichen Analyse von Amérys Hand an sich legen auf vertikale Weise mit der postmodernen Phase, in welcher der Suizid aufgrund von Überforderung und Selbstverausgabung des Subjekts als letzte Möglichkeit gesehen wird, der Biographie einen Sinn zu geben, bevor eine Zusammenfassung die Arbeit beschließt.
I. Zur Terminologie
1. Selbstmord, Freitod oder Suizid?
1.1 Differenzierung
Der selbst herbeigeführte Tod hat verschiedene Namen, welche in der Alltagssprache häufig synonym verwendet werden, ohne, dass man weiter darüber nachdenkt: Selbstmord, Freitod, Selbsttötung und das Fremdwort Suizid. Allerdings impliziert schon der Gebrauch des einen oder anderen Begriffes eine bestimmte Sichtweise auf die Problematik dieser Todesart, da die Begriffe nicht streng synonym sind, sondern vielmehr verschiedene Denotationen und Konnotationen aufweisen. 12
12 Vgl. Wittwer, Héctor: Selbsttötung als philosophisches Problem. Über die Rationalität und Moralität des Suizids, Paderborn 2003.
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Der Begriff Selbstmord ist »ein deutliches Wort« 13 und hat eine klare, einfache Aussage: Die Bezeichnung unterstellt, dass derjenige, der sich das Leben nimmt, ein Verbrechen begeht. Nicht nur in kirchlich-christlicher Hinsicht schwingt hier eine negative Wertung mit, sondern auch aus rechtsbegrifflicher Sicht. So bedeutet der Begriff Mord im Rechtswesen eine vorsätzliche, gewaltsame und daher unrechtmäßige Tötung menschlichen Lebens. Im StGB wird definiert:
»Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niederen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tö-
tet.« 14
Mord ist also eine neben anderen Arten der Tötung. Er ist gekennzeichnet durch niedere Beweggründe als Motiv und durch die Art der Durchführung (z. B. auf heimtückische Weise) oder den Zweck, andere Straftaten zu ermöglichen oder zu verdecken. WITTWER 15 hat aufgezeigt, dass der Anwendung dieser Definition auf den Suizid beträchtliche Schwierigkeiten im Weg stehen. Er weist darauf hin, dass es unmöglich sei, dass sich eine Person »auf heimtückische Weise«, »zur Befriedigung des Geschlechtstriebs« oder »aus Habgier« tötet. Sie kann sich durch ihre Selbsttötung nicht bereichern, weil sie nach ihrem Tod nicht mehr existiert. Ebenso wenig kann sie sich selbst heimtückisch behandeln, denn in diesem Fall müsste sie sich ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen töten, was unmöglich ist.
Ferner steht der Begriff Selbstmord in christlicher Tradition 16 und ist dadurch stark von der Moral der Kirche geprägt, welche den Suizid als ein Verbrechen gegen das Gottesgeschenk Leben und somit gegen Gott selbst verurteilt und deshalb als Sünde ansieht. Aufgrund dessen ist der Begriff Selbstmord in höchstem Maße (ver-)urteilend und durch seine negative Konnotation da nicht angebracht, wo auf wissenschaftlicher Grundlage über die Selbsttötung gesprochen werden soll. So fordert auch JÖRNS: »Wer das Wort ›Selbstmord‹ wählt, sollte die Assoziation mitbedenken, die das Wort auslöst.« 17
13 Vgl. Hefti-Schaffer, S.5.
14 StGB, § 211, Abs. 2.
15 Vgl. Wittwer, S. 27 f.
16 Der Begriff Selbstmord konnte zuerst in einem theologischen Werk aus dem Jahre 1643 nachgewiesen werden, vgl. Baumann, Karl: Selbstmord und Freitod in sprachlicher und geistesgeschichtlicher Beleuchtung, Gießen 1934, S. 6.
17 Jörns, Klaus-Peter: Nicht leben und nicht sterben können. Suizidgefährdung - Suche nach dem Leben, Freiburg (Breisgau) u. a. 1979 (PaR 2), S. 20.
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Der Begriff Freitod hingegen wird oft als Euphemismus für die Selbsttötung gesehen. Diese Bezeichnung impliziert, dass sich ein Mensch selbstbestimmt, d.h. in vollem Bewusstsein und frei für den Suizid entscheidet. Die Frage, die sich hier allerdings sofort stellt, ist, ob der Mensch tatsächlich frei ist, wenn es um diese Entscheidung geht.
Da mit der Selbsttötung ein Entschluss einhergeht, nämlich der, sein Leben zu beenden, muss ihr auch ein Entscheidungsprozess vorangehen. Der Suizid ist also eindeutig das Resultat einer Entscheidung. Fraglich bleibt aber, ob es sich um eine freie Entscheidung handelt oder ob die Entscheidung nicht vielmehr einen Ausdruck von Not darstellt. Während für Améry der Freitod in Anlehnung an Baechler ein »Privileg des Humanen« 18 darstellt, so ist für HEFTI-SCHAFFER »kaum eine Handlung so unfrei wie die suizidale« 19 . Sie macht in diesem Zusammenhang auf das hebräische Wort für Selbsttötung, Hitabbed, aufmerksam, welches übersetzt soviel wie ›sich selbst verlieren‹ bedeutet, und fragt sich, ob dies nicht eher dem Zustand des betroffenen Menschen entspreche. 20 Auch WITTWER 21 hält die Freiheitsunterstellung für zumindest zweifelhaft. Er verweist diesbezüglich auf die empirische Forschung, aus der hervorgeht, dass einige Suizid-handlungen unter starkem psychischem Druck oder im Affekt begangen werden. Daher möge die Bezeichnung Freitod wohl auf einige Fälle, jedoch nicht auf alle zutreffen. Folglich ist auch der Begriff Freitod nicht geeignet, um im Verlaufe der Arbeit durchgängig Verwendung zu finden. Anders verhält es sich mit dem Begriff Selbsttötung. Dieser ist moralisch wertneutral und kann sowohl auf freie als auch auf zwanghafte Handlungen angewendet werden. In der Wissenschaft hat sich ferner der Begriff Suizid (von lat. sui caedere, sich selbst töten) etabliert. Zwar wird der lateinische Begriff nicht nur als ›Selbsttötung‹, sondern auch als ›Selbst-mord‹ ins Deutsche übersetzt, doch sorgt er aufgrund des Verfremdungseffektes, welcher mit dem Fremd- und Altsprachlichen gegeben ist, für mehr Sachlichkeit und schafft Abstand zum Integrierten. WITTWER 22 weist außerdem auf die Etymologie des Wortes hin, welche dafür spricht, es eher mit ›Selbsttötung‹ zu übersetzen. Suizid wurde im 17. Jahrhundert in Anlehnung an homicidium gebildet. Weder im Altgriechischen noch im klassischen Latein gab es ein vergleichbares Kompositum. 23 Abgeleitet ist das Wort von dem lateinischen Verb caedere bzw. oc-
18 Améry1981, S. 52.
19 Hefti-Schaffer, S. 5.
20 Vgl. ebd., S.5 f.
21 Vgl. Wittwer, S. 28.
22 Vgl. Wittwer, S. 28.
23 Vgl. Daube, David: The Linguistics of suicide, in: Suicide and Life-Threatening Behaviour 7 (1977), S. 144-158.
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cidere, welches neutral als ›töten‹ zu übersetzen ist. Dem pejorativen ›morden‹ entspricht eher necare. 24
Da zusammenfassend sowohl Suizid als Terminus technicus als auch sein deutsches Pendant Selbsttötung wertneutral sind, werden diese beiden Begriffe im Folgenden durchgehend verwendet, wenn vom selbst herbeigeführten Tod gesprochen wird und sofern die Wiedergabe fremder Haltungen oder Meinungen keine andere Terminologie fordert.
1.2 Definition
Unter Suizid wird in medizinischer Fachliteratur 25 diejenige Handlung verstanden, welche die ausführende Person, der Suizident 26 , mit der Absicht der tödlichen Selbstverletzung unternimmt und diese als Folge der Handlung in einem absehbaren Zeitraum unmittelbar nach Beginn der Handlungsausführung für wahrscheinlich hält. Auch absichtliches Unterlassen (z. B. der Nahrungsaufnahme oder der Einnahme lebensnotwendiger Medikamente) fällt hierbei unter den Begriff der Handlung, da diesem auch eine bewusste Entscheidung vorangeht. LINDNER-BRAUN 27 unterscheidet diesbezüglich in aktive und passive Handlungen. Ferner wird auch in der Rechtssprechung (§ 13 StGB Abs. 1) Unterlassen mit Handeln gleichgestellt. Die genannte Definition schließt beispielsweise Fälle wie Tod durch regelmäßigen und übermäßig hohen Alkohol- oder Drogenkonsum aus. Zwar ist auch dies eine Art von selbstverschuldetem Tod, allerdings geschieht die Selbstzerstörung dabei meist über einen sehr langen Zeitraum hinweg und nicht »in absehbarer Zeit«. Zudem kann auch nicht von einer direkten Absicht gesprochen werden, da viele Alkohol- und Drogenabhängige sich lediglich betäuben, nicht aber suizidieren möchten. Lebensgefährliche Sportarten wie beispielsweise Extrembergsteigen oder Drachenfliegen können, im Falle eines aus ihnen resultierenden Todes, ebenfalls nicht als
24 Bei Daube heißt es hierzu: »homicidia and occidere by no means equal ›murderer‹ and ›to murder‹«; Der neulateinische Ausdruck suicidium ist »like homicidium, […] a neutral expression«, Ebd., S. 160.
25 Siehe z. B. Bronisch, Thomas: Der Suizid. Ursachen, Warnsignale, Prävention, München (5. Aufl.) 2007, S. 12 ff., Lindner-Braun, Christa: Soziologie des Selbstmords, Opladen 1990, S. 30 uvm.
26 Dies ist die korrekte Ableitung aus dem Lateinischen und vom Duden vorgeschriebene Form bzw. Schreibweise. Die Form Suizidant ist dennoch häufig in der Literatur zu finden, was vermutlich in den meisten Fällen auf Amérys Verwendung derselben in seinem für die Thematik populär und wichtig gewordenen Essay zurückzuführen ist. Améry ist sich dabei seiner abweichenden Schreibweise bewusst. Er musste, da er den Begriff Selbstmord vermeiden wollte eine »neue Terminologie erfinden« und hat so Suizidant als Lehnwort aus dem Französischen eingeführt: »Ich habe den Menschen, der den Suizid vollzieht, den »Suizidanten« genannt. Dies ist nicht völlig korrekt als Ableitung aus dem Lateinischen; eigentlich müßte man »Suizdent« sagen. Dieses Wort erschien mir aber als überaus häßlich (Präsident, Korrespondent, Konsulent, lauter Institutionstitel). »Suizidant« habe ich versucht als Lehnwort aus dem Französischen »suicidant« einzuführen.«, Améry an Heißenbüttel, Brief vom 14.11.1975, in: Boussart, Monique: Anhang zu Hand an sich legen, in: Améry Jean: Über das Altern. Hand an sich legen. Werke Bd. 3, hrsg. v. Monique Boussart, Stuttgart 2005, S. 472 f.
27 Vgl. Lindner-Braun, S.30.
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Suizidhandlungen im Sinne der o. g. Definition gewertet werden, auch wenn man über die Ausübenden derselben in der Alltagssprache gerne einmal sagt, sie seien »lebensmüde«. Die Handlung des Bergsteigens bzw. Drachenfliegens wird nämlich nicht mit der »Absicht der tödlichen Selbstverletzung« ausgeführt, und eine Handlung, welche als Suizidhandlung gewertet wird, impliziert stets eine solche Intention.
Der Mensch ist das einzige Lebewesen, welches infolge der Fähigkeit zur Selbstreflexion um die Begrenztheit seiner Existenz und um die Möglichkeit, sich selbst das Leben zu nehmen, weiß. 28 Zwar sind auch bei bestimmten Tiergattungen Verhaltensweisen bekannt, welche - meist in Panikzuständen - zur Selbsttötung führen 29 , doch fällt es schwer in diesem Zusammenhang von Suizid zu sprechen, da dieser, wie bereits erwähnt, eine Vorstellung vom eigenen Ich, also Selbstreflexion, und insbesondere auch das bewusste Erleben der Beendbarkeit der eigenen Existenz als Voraussetzung hat. Der Suizid ist somit ein spezifisch menschliches Phänomen. 30 Suizid wird in der Psychiatrie und Psychologie häufig als Ende einer Lebenskrise verstanden. Dabei sind Krisen psychologisch gesehen alles andere als pathologisch, sondern gehören vielmehr zum Leben und zur Entwicklung des Menschen dazu. So gibt es beispielsweise unvermeidbare lebensspezifische (z. B. Pubertät, Adoleszenz, Menopause) oder biographische Krisen (z. B. Kündigung, Trennung etc.). Pathologisch wird eine Krise erst dann, wenn der Mensch sich nicht mehr alleine daraus befreien kann und medizinische Hilfe benötigt (Phase 4 der Krisenentstehung nach CAPLAN). Kann der Betroffene die Krise alleine nicht bewältigen, so wird sein Zu-stand für ihn unerträglich, woraus ein psychischer Zusammenbruch resultieren kann. Die Macht intensiver (suizidaler) Gefühle und der Zusammenbruch schaffen eine Situation, in welcher der Betroffene entweder untergeht oder neues Wachstum erlebt. Eine Krise kann also auch ein Antrieb zur Neuorientierung werden. Doch hierfür ist fast immer die Unterstützung anderer Personen nötig. 31
Vom Suizid ist schließlich noch der Suizidversuch zu unterscheiden. Suizidversuche sind etwa einhundert Mal häufiger als Suizide. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um einen Schätzwert, da nur tödlich verlaufende Suizide statistisch erfasst werden, nicht aber versuchte. Dass nicht jeder versuchte Suizid zu einem »erfolgreichen« wird, liegt zum Teil daran, dass nicht
28 Vgl. Ringel, Erwin: Das Leben wegwerfen? Reflexionen über Selbstmord, Wien u. a. (2. Aufl.) 1981, S. 9.
29 Vgl. Hefti-Schaffer, S. 7.
30 Vgl. Bronisch, S. 8 u. Hefti-Schaffer, S. 7.
31 Vgl. Sonneck, Gernot (Hrsg.): Krisenintervention und Suizidverhütung. Ein Leitfaden für den Umgang mit Menschen in Krisen, Wien (4. Aufl.) 1997, S. 37 f.
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hinter jedem Versuch eine tatsächliche Tötungsabsicht steckt. In der Psychiatrie und Psychologie differenziert man zwischen der parasuizidalen Geste mit Appellfunktion, welche vielmehr ein Hilferuf an die Umgebung als ein tatsächlicher Todeswunsch ist, der parasuizidalen Handlung, bei der es z. B. bereits zu einer Intoxikation kommt, die überlebt wird, und nach der es beim Aufwachen zu einer Art »Entlastung« kommt, und schließlich dem tatsächlichen Suizidversuch, welchem ein Sterbewille inhärent ist. 32
Der suizidale Mensch sieht die Selbsttötung als einzigen Ausweg aus einer ausweglosen Situation. Obwohl es sich hierbei um ein höchst individuelles Empfinden handelt, ist allen Betroffenen die je subjektive Erfahrung der Hoffnungslosigkeit und der gefühlten sozialen Isolation gemeinsam. Améry spricht in diesem Zusammenhang von der »Abwesenheit der Anderen« 33 . Selbsttötung ist dennoch nicht nur ein individuelles, sondern auch ein gesellschaftliches, psychohygienisches Problem. Von der kleinsten bis zur größten Gemeinschaft in der der Einzelne lebt, können, abhängig von ihrer Einstellung zu dieser Frage, Impulse ausgehen, welche den Suizid fördern oder hemmen. 34
2. Freiheit
2.1 Definition
Die Frage, ob die Menschen in ihren Handlungen und Entscheidungen frei sind, ist so alt wie die Philosophie. Dabei ist der Begriff Freiheit ein ursprünglich politischer Begriff für den charakteristischen Status gleichberechtigter Bürger eines Gemeinwesens, welcher durch nachfolgende Problematisierungen mehr und mehr zu einer Grundbestimmung menschlichen Handelns und Seins überhaupt geworden ist. 35 Die Freiheitsfrage bezieht sich nicht nur auf menschliche Handlungen, sondern auch auf deren Unterlassen. Man spricht dann von passiven Handlungen. Freiheit bedeutet negativ formuliert die »Abwesenheit von Zwang« 36 , also Unabhängigkeit von Fremdbestimmung und somit Selbstbestimmung, wobei man unter Selbstbestimmung versteht, dass man selbst seinem Tun den bestimmten Inhalt gibt. 37 Freiheit tritt auf zwei verschiedenen
32 Vgl. ebd., Bronisch, Lindner-Braun u. a.
33 Améry 1981, S. 21.
34 Vgl. Ringel, S. 9.
35 Vgl. Gessmann, Martin (Hrsg.): Philosophisches Wörterbuch, Stuttgart (23. Aufl.) 2009, S. 236.
36 Kulenkampff, Arend: Hätten wir anders handeln können? Bemerkungen zum Problem der Willensfreiheit, in: SchJB 59 (1978), S. 17.
37 Vgl. Höffe, Otfried (Hrsg.): Lexikon der Ethik, München (7. Aufl.) 2008, S. 82.
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Ebenen auf, zum einen als die Selbstbestimmung des Handelns (Handlungsfreiheit) und zum anderen als die des Wollens (Willensfreiheit). 38
Handlungsfreiheit besteht im elementarsten Sinn schon dort, wo sich jemand im Sinne seiner eigenen Kräfte und Möglichkeiten bewegen kann. 39 In einem engeren und spezifisch menschlichen Sinn besteht Handlungsfreiheit erst dort, wo jemand einen Spielraum von alternativen Möglichkeiten des Verhaltens sieht und eine davon auswählen kann. Freiheit heißt hier, handeln und auch nicht handeln (libertas exceritii) oder das eine und auch ein anderes tun können (libertas specificationis). 40 Nach KUHLENKAMPFF lässt sich dies folgendermaßen explizieren: »A ist (war) zum Zeitpunkt t frei sich in der Weise V zu verhalten, genau dann, wenn es zum Zeitpunkt t in A’s Macht liegt (gelegen hat), sich in der Weise Nicht-V zu verhalten« 41 . Ebenso definiert KEN- 42 Freiheitüber den Besitz der Fähigkeit auch auf eine andere Weise handeln zu können. Es
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geht also darum, ohne äußeren Zwang bewusst und freiwillig zu handeln. Da die Freiheit des einen mit der des anderen in Konflikt geraten kann, sind politische Gesetze der Konfliktregelung notwendig, durch welche die Handlungsfreiheit eines jeden eingeschränkt, zugleich aber gesichert wird. Überdies ist dort, wo man rechtlich das tun kann und darf, was man möchte, das Wollen seinerseits durch physische, psychische, soziale und andere Bedingungen vielfach bestimmt. Dieser Tatbestand mannigfacher Determination lässt sich nicht leugnen und stellt die Freiheit in Frage. 43
Willensfreiheit besteht darin, dass der Wille sich letztlich nicht von etwas anderem, den Antrieben der Sinnlichkeit oder auch von sozialen Zwängen, bestimmen lässt, sondern selbst Ursprung seines »So-u[nd]-nicht-anders-Wollens« 44 ist. Dies heißt keineswegs, dass der Mensch seine vielfältigen Bedingungen einfach abstreifen und aus dem Nichts neu anfangen könnte. Vielmehr sind Bedingungen vorhanden, aber nicht als unabänderliche Fakten, sondern der Mensch kann sich in ein Verhältnis zu ihnen setzen, sie benennen, beurteilen und anerkennen
38 Vgl. ebd., S. 83.
39 So leben auch Tiere frei, wenn sie sich in ihrer angestammten Umwelt entfalten und nach den Gesetzen ihrer Art- und Selbsterhaltung bewegen können.
40 Vgl. Höffe, S. 83.
41 Kulenkampff, S. 16 f.
42 »To act freely is to act in possession of the power to act otherwise.«, Kenny, Anthony: Will, Freedom and Power, Oxford 1975, S. 122.
43 Vgl. Höffe, S. 84.
44 Vgl. ebd.
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oder aber verwerfen und auf ihre Veränderung hinarbeiten. Dieses Moment des Selbstverhältnisses ist der freie Wille. 45
Selbstbestimmung bedeutet also zusammenfassend nicht, dass man ohne jede einschränkende Bedingung entscheiden kann. Tatsächlich fallen Entscheidungen immer unter biographischen und gesellschaftlichen Bedingungen, welche Wahrnehmungen wie Motive prägen und Handlungsspielräume, auch jenseits der durch Moral und Recht gezogenen Grenzen, einschränken. Gleichwohl wird den Menschen Autonomie zugeschrieben und ihre Entscheidungen werden als Ausdruck von Selbstbestimmung respektiert. Das ist natürlich nur so lange der Fall, wie die äußeren Bedingungen nicht auf einen Zwang hinauslaufen, bei dem von freiwilligem Handeln keine Rede mehr sein kann. Aber auch dann, wenn Menschen sich nicht unter Druck gesetzt fühlen, müssen sie Entscheidungen oft in einer Situation mehr oder weniger großer Bedrängnis treffen. Daraus folgt jedoch noch nicht generell, dass von selbstbestimmtem Entscheiden hier nicht die Rede sein kann. 46
2.2 Selbstbestimmung am Lebensende
Der Anspruch auf Selbstbestimmung erstreckt sich auf Entscheidungen am Ende des Lebens und an diesem Punkt setzen die bioethischen Kontroversen der Gegenwart ein. Es steht zur Diskussion, »ob und in welcher Weise man über den eigenen Tod eigenständig verfügen können soll« 47 bzw. darf.
Während Meinungsumfragen in der Bevölkerung zeigen, dass von einer großen Mehrheit 48 etwa gefordert wird, Patientenverfügungen anzuerkennen, da man selbst entscheiden dürfen solle, ob und wie man medizinisch behandelt werden möchte, falls man in einen Zustand gerät, in dem man keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, so wird hingegen sehr viel zurückhaltender über die Frage geurteilt, ob es ein Akt legitimer Selbstbestimmung sei, seinem Leben willentlich ein Ende zu setzen. Die kulturelle Dominanz von Selbstbestimmung in modernen Gesellschaften hat demzufolge laut Nationalem Ethikrat 49 bisher nicht dazu geführt, dass sich die
45 Vgl. ebd.
46 Vgl. Nationaler Ethikrat (Hrsg.): Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Stellungnahme, Berlin 2006, S. 18 f.
47 Ebd., S. 19.
48 In der repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag der DGHS verlangten etwa 90 Prozent der Befragten, dass Festlegungen einer Patientenverfügung für Ärzte und Pflegepersonal bindend sein sollen. Beschränkungen der Geltung solcher Verfügungen entsprechen der Umfrage zufolge nicht dem, was die Mehrheit der Bevölkerung möchte. Mehrheitlich abgelehnt werden auch komplizierte formale Erfordernisse als Voraussetzung ihrer Wirksamkeit. In derselben Umfrage lehnten es 78 Prozent der Befragten zudem ab, die Geltung der Verfügung auf den Sterbeprozess zu beschränken. Ergebnisse zitiert nach ebd., S. 19 f.
49 Vgl. ebd., S. 20.
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Einstellung durchgesetzt hat, Entscheidungen über das eigene Leben sollten vollständig in das Belieben des Einzelnen gestellt sein. So ist etwa der Suizid keineswegs entmoralisiert worden. In repräsentativen Erhebungen im Rahmen des »World Value Survey« wurden zwischen 1981 und 2000 diverse Verhaltensweise auf einer Skala von 1 (= »darf man unter keinen Umständen«) bis 10 (= »in jedem Fall in Ordnung«) eingeschätzt. Den Suizid haben die Befragten in Deutschland (West) um den Wert 3 herum eingestuft, also deutlich im negativen Bereich. 50 Aus diesen Daten folgt, dass die Straflosigkeit der Selbsttötung im Recht, welche in Deutschland mit dem StGB von 1871 eingeführt wurde, nicht mit einer Billigung im moralischen Urteil der Bevölkerung einhergeht.
Es scheint also, als gebe es in modernen Gesellschaften moralische Pflichten gegen sich selbst, welche der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten scheint - zumindest in den Köpfen der meisten Menschen - der Respekt vor dem eigenen Leben zu gehören. Dennoch gibt es faktisch Suizide und somit stellt sich die Frage, wie diese unter dem Aspekt der Freiheit menschlicher Entscheidung zu betrachten sind.
II. Suizid: Bewegung vom Sein zum Tod
Seit jeher finden sich Fragen nach dem Sinn des Lebens sowie Definitionen des Lebensbegriffes wie auch die Thematik des Todes in der philosophischen Diskussion. Die gesellschaftliche Bewertung der Selbsttötung ist dabei eng verknüpft mit der Einstellung zu Leben und Tod im Allgemeinen, welche sich im Verlauf der historischen Epochen immer wieder gewandelt hat. 51 Da Suizid Sterben bedeutet, ist er zwischen Leben und Tod angesiedelt, und somit erscheint es notwendig, sich in knapper Form mit dem Leben sowie dem Tod auseinanderzusetzen, denn bei der Frage nach Sinn oder Unsinn bzw. Erlaubtheit oder Unerlaubtheit des Suizids geht es, wie HAMMER in seiner Abhandlung treffend formuliert, »um Leben und Tod« 52 .
50 In Spanien und den USA lagen die Werte vergleichsweise noch niedriger, zwischen 2 und 3, in Schweden zwischen 3 und 5. Die Stufe 5 signalisiert hierbei sehr schwache Ablehung, die Stufe 6 sehr schwache Zustimmung. Ergebnisse zitiert nach ebd.
51 Vgl. Bieri, Oliver: Suizid und sozialer Wandel in der westlichen Gesellschaft. Determinanten und Zusammenhänge im Zeitraum von 1950 bis 2000, Zürich 2005, S. 19.
52 Hammer, S. 19.
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1. Lebensbegriff und die Frage nach dem Sinn des Lebens Leben bedeutet
»neben dem komplexen biologischen System organischer Strukturen und Funktionen wesentlich die zwischen Geburt u[nd] Tod gegebenen Entfaltungs- u[nd] Selbstbestimmungs-möglichkeiten des Menschen als Person.« 53
Hierbei sind Beginn und Ende dieses »hochevolutiven Prozessgeschehens« 54 ohne Zweifel Grenzsituationen, welche - wenn überhaupt - nur vom vollständig entwickelten Ganzen des in Frage stehenden Entwicklungsbogens bestimmt werden können. Die langsam zunehmende und behutsam abnehmende Werdepotenz menschlichen Lebens ist als solche überhaupt nur von ihrer in Struktur und Verhalten gleichermaßen reifen Aktualität her zu erkennen. Eine Vernachlässigung dieser Erkenntnis führt HAMMER 55 zufolge zu einem biologistischen Minimalismus und Reduktionismus, welcher für die moderne medizinische Diskussion über Leben kennzeichnend sei (vita reducta):
»Menschliches Dasein wird unter der Hand seiner Bioethiker zum bloßen Komplex von nur mit komplizierten Labormethoden nachweisbaren physikalisch-chemischen Vorgängen. Wie aber mag es um das ›Innere‹ eines Lebens bestellt sein, dessen einzige Äußerung für den Grenzbereich von Anfang und Ende im Ausschlag aufwendiger elektronischer Instrumente
besteht?« 56
Biologische Prozesse liefern demzufolge keine Kriterien für den Wert des Lebens oder die Beurteilung von Phänomenen, welche gewissermaßen als sinnkonstituierend angesehen werden können, wie z. B. Streben nach Glück. Die biologischen Lebensprozesse und -organismen enthalten keine Teleologie als Maßstab für die Zweckmäßigkeit menschlichen Lebens. Somit sind die im deutschen Grundgesetz verankerte unantastbare Menschenwürde und das gleiche Recht aller Menschen auf Leben nicht an physische, psychische oder intellektuelle Leistungen gebunden. Entscheidende Kriterien des Lebens sind vielmehr Freiheit und Verantwortung, welche für ein menschenwürdiges Leben zumindest der Möglichkeit nach gegeben sein müssen. 57
53 Höffe, S. 173.
54 Hammer, S. 19.
55 Vgl. Ebd.
56 Ebd., S. 21.
57 Vgl. Höffe, S. 173.
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Arbeit zitieren:
Nadine Heinkel, 2010, Suizid als philosophisches Problem, München, GRIN Verlag GmbH
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