Inhalt
Einleitung 3
1. Allgemeines 3
1.1 Warum sind alternative Kontroll-Maßnahmen notwendig? 3
1.2 Zum Begriff „Alternative“ 6
2. Theoretische Grundlagen 7
2.1 Konstruktivismus 7
3. Der Empowerment-Ressourcenansatz für Konfliktbearbeitung 10
3.1 Eine Reise zu den Ressourcen 10
3.2 mit Empowerment 11
4. Dem Neuen eine Chance geben 13
4.1 Skizze eines Trainingskonzepts 13
5. Chancen und Risiken 16
Res ümee und Ausblick 18
Literatur 20
Literatur 20
2
Einleitung
„In der Bibel muss man nicht lange blättern, um bis zum ersten Mord zu kommen. Ein Mord mit Folgen: nicht die Vernichtung, sondern die Vertreibung von Kain, sein ruheloses und eingeschränktes Dasein führte dazu, dass er Fähigkeiten herausbildete, die ihn zum ersten Städtebauer machten. Seine persönlichen Ressourcen leiteten - der Legende zufolge - den Städtebau ein.“ Ich saß im Büro von Herrn Berger im Justizministerium: „Worauf wollen Sie hinaus?“ „Jeder Mensch kann zum Täter werden, und 95 % aller Täter sind Menschen wie Sie und ich. Von einem Tag auf den anderen können wir mit existentiellen Situationen konfrontiert werden, die uns Angst machen, uns in Wut versetzen und überfordern. In solchen Momenten sind Fähigkeiten im Umgang mit Belastungen und Stress wichtig. Ressourcen helfen Straftätern auf ihrem Weg zurück in die Gesellschaft.“ Sichtlich beeindruckt bat mich Herr Berger, den Empowerment-Ressourcenansatz, über den ich sprach, im nächsten Netzwerktreffen zu präsentieren. Kurz darauf stand ich vor Jugendrichtern, Sozialarbeitern, Bewährungshelfern, Pädagogen, Psychologen, Vertretern von Jugendverbänden und aus Ministerien. „Heute ist Frau Zitzmann bei uns, die sich im amerikanischen Strafvollzug für das Programm ,The Alternatives to Violence Project‘ als Trainerin engagierte und sich ausbilden ließ. Den diesem Programm zugrunde liegenden ,Empowerment-Ressourcenansatz‘ wird sie uns heute vorstellen. Sie wird aufzeigen, warum sich dieser Ansatz als Alternative zu den gängigen spezial-präventiven Trainingsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug eignet.“
Nach ein paar Begrüßungsworten begann ich mit meiner Präsentation und schlug folgenden Ablauf vor: „Zunächst befasse ich mich in einem allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Fragen, warum Alternativen zum oder im Jugend-Strafrecht wichtig sind und was mit dem Begriff ,Alternative‘ gemeint ist. Anschließend gehe ich auf theoretische Grundlagen ein. Den ,Empowerment-Ressourcenansatz‘ werde ich danach vorstellen und ein Trainingskonzept skizzieren. Zum Schluss werde ich auf Chancen und Risiken des Ansatzes eingehen. Bitte bringen Sie Ihre Gedanken und Ideen spontan und direkt ein.“
1. Allgemeines
1. 1 Warum sind alternative Kontroll-Maßnahmen notwendig? Menschen sind zu vielem fähig - je nachdem, in welche Situationen sie geraten. Ich verwies auf die Allegorie von Kain und Abel, die Herr Berger den verdutzten Teilnehmern kurz erklärte. Welche Konflikte in problematischen Situationen entstehen
3
können, erfahren wir durch Massenmedien: Wir erfahren von Schlägereien, Mord und Totschlag - wie im Fall Dominik Brunner, der in einer Auseinandersetzung mit zwei männlichen Jugendlichen an einer Münchner S-Bahn-Haltestellte und bei der Verteidigung von vier Kindern zu Tode gekommen ist. Schnell wurde „das Böse“ identifiziert, und die Täter wurden öffentlich angeprangert - noch bevor weitere Details über die Tat und den Tathergang bekannt waren.
Im massenmedialen Prozess werden Moral- und Wertemaßstäbe geschaffen, gesellschaftliche Unterhaltungsprozesse initiiert, die weniger der sachlichen strafprozessualen Auseinandersetzung des einzelnen Falles dienen. Der Kriminologe Stehr spricht von gesellschaftlichen Moral-Ressourcen, deren sich Massenmedien bedienen, wodurch ein Moral-Markt geschaffen wird (vgl. Stehr 1998: 9 f.) und sich „[...] eine Vielzahl moralischer Genres entwickeln, mittels derer von ihnen Normen & Werte angeboten werden“ (Stehr 1998: 11). Die so zustande kommenden Verzerrungen in der Kriminalitätswahrnehmung - also die Wahrnehmung, dass seltene und spektakuläre Fälle dominieren und unser aller Leben bedrohen - trägt dazu bei, dass bei Tätern wie im Fall Brunner hart und repressiv gehandelt wird, womöglich unter Androhung von Sicherungsverwahrung. Nun stellt sich im Verlauf des Prozesses und durch zahlreiche Vernehmungen heraus, dass offensichtlich Bezüge zum Tathergang weggelassen oder hinzugefügt wurden, dass Dominik Brunner an einem Herzstillstand starb und dass er als Erster zuschlug. Für die Staatsanwaltschaft ändert sich wenig: Der Mordvorwurf gegen die jugendlichen Schläger wird aufrechterhalten - damit die Prangeridee und die Zuschreibung des Merkmals „Mörder“.
Die jugendlichen Straftäter im Fall Brunner, nennen wir sie fortan Mike und Tommy, sind im politisch-publizistischen Verstärkerkreislauf (vgl. Scheerer 1978: 223-225) gefangen, in einem Kreislauf, der politisch genutzt wird, um das stark zu machen, wonach die Bevölkerung zu verlangen scheint, aber auch, um in den regierenden politischen Parteien einen Konsens herzustellen, den es nicht geben kann: Politik heißt immer Streit. 1 Es kann also festgehalten werden, dass in unserer Gesellschaft Normen wie auch die Tätigkeiten von Institutionen (Justiz), Sanktionspersonen (Anzeigende, Polizisten) wichtige Voraussetzungen für das Konstruieren einer Realität von Kriminalität sind (vgl. S. 5-7).
Ein weiterer Umstand, der meines Erachtens für alternative Kontroll-Maß-‐ nahmen im und zum Strafrecht spricht: Das Leitprinzip der Verantwortung der Gesellschaft für ihre Jugend und die im JGG explizit geforderte „[...] Rücksichtnahme auf
1 In diesem Zusammenhang sei auf die These des amerikanischen Rechtwissenschaftlers Jonathan Simon hingewiesen: Governing through crime. Er verdeutlicht, dass die Politik gut auf der medialen
Klaviatur spielt und dadurch „[...] America less democratic and more recially polarized [...]“ (vgl. Simon
2007: 82-86) wird. 4
die vielfältig sensible Phase des Jugendalters [...]” (Streng 2008: 14), gekoppelt an die Erwartung der Gesellschaft, dass die Jugendlichen und Heranwachsenden Verant-wortung für ihr zukünftiges, straffreies Leben übernehmen, ist unausgegoren. Es setzt voraus, dass die Jugendlichen, die z. B. eine Gefängnisstrafe verbüßen und denen es an Kompetenzen mangelt, es mit sozial kompetenten und pädagogisch trainierten Erwachsenen zu tun bekommen, die sie in ihrem Bewusstwerdungsprozess und auf der Suche nach konstruktiven und alternativen Reaktionen auf z. B. Gewalt unterstützen (vgl. Weyers 2004: 125).
Auf Mike und Tommy, die früher oder später in einer Jugend-Strafanstalt einsitzen werden, wartet aber eine ganz andere Welt: Nicht nur, dass nach Sutherland die Wahrscheinlichkeit krimineller Verhaltensweisen aufgrund der Häufigkeit von Kontaktmöglichkeiten zu delinquenten Freunden steigt - was in einer Strafanstalt unumgänglich ist 2 und was umso mehr für Jugendliche gilt, die bereits vor dem „Knast“ unter sozialem Druck standen mit Anpassungsschwierigkeiten an geltende Normen und mit Versagens- und Frustrationsängsten zu kämpfen hatten -, sondern, dass sie sich auch an den „Gesetzen“ von Subkulturen orientieren, weil sie dort Anerkennung und Bestätigung finden (vgl. Pfeiffer / Scheerer 1979: 37 ff.), die sie im Rahmen eines Vollzugslebens nicht erhalten. Auch der individuelle Druck, der sich aufgrund von zahlreichen negativen zwischenmenschlichen Beziehungserlebnissen in einer Strafanstalt ergibt, ist besonders für Jugendliche und Heranwachsende gefährlich: Mangels Alternativen und mangels ihrem Vermögen, mit extremen Emotionen wie Wut und Ärger adäquat umzugehen, setzen sie in den sich daraus entwickelnden Situationen illegale Mittel zur Zielerreichung ein (vgl. Agnew 1992: 50-55), - auch im Strafvollzug. Schließlich kommt hinzu, dass sich wiederholte Gefängnisstrafen und ange-‐ strebte Vorbeugungs- und Vergeltungseffekte immunisierend auf die Strafgefangenen auswirken und die Verschärfung strafrechtlicher Sanktionen lediglich dazu beiträgt, den Strafvollzugsapparat chronisch zu überlasten (vgl. Wacquant 2009: 284 ff.). Die in der Kriminologie als gesichert geltenden Erkenntnisse in Bezug auf Jugendkriminalität und der damit verbundene Episodencharakter - kriminelle Handlungen werden im Lauf der Entwicklung von allein und ohne staatliche Intervention eingestellt - sprechen für sich. Sie sprechen in letzter Konsequenz für die Abschaffung der Jugendgefängnisse insgesamt. Vor allen Dingen auch deshalb, weil der jugendliche Entwicklungsprozess durch staatliche Interventionen gestört wird, die deviante Verhaltensweisen verstärken (vgl. Graebsch 2009: 730).
2 Eine jüngere Studie vom Kriminologischen Forschungsinstitut in Niedersachen bestätigt die Theorie der differentiellen Kontakte von Sutherland: Wenn ein jugendlicher Insasse Beziehungen zu kriminellen
Freunden oder Gruppen unterhält, steigt das Risiko, Gewalttäter zu werden bzw. zu bleiben um ein Fünf-
bis Zehnfaches. 5
„Sollten wir tatsächlich die Jugendgefängnisse abschaffen, Frau Zitzmann?“ Herr Berger schmunzelte. „Soweit ich weiß, ist dies im US-Bundesstaat Massachusets bereits geschehen (vgl. Feest, Paul 2008: 9). Lassen Sie mich jedoch fortfahren und bei den kleinen Schritten bleiben.“
1.2 Zum Begriff „Alternative“
„Highly industrialised societies do not have too much internal conflict, they have too little“ (Christie 1977: 1). Eine Gesellschaft, in der es keine Konflikte mehr gibt, wird als bedrohlich angesehen, weil dies nur bedeuten kann, dass Konflikte zugunsten von Homogenität und Konsensverhalten unterdrückt werden und sich eine Gesellschaft nicht mehr weiterentwickelt. Eine lebendige Gesellschaft braucht aber Konflikte, um nicht im ständigen Verlangen nach umfassenderen Disziplinierungsmaßnahmen zu erstarren. So ist schwer vorstellbar, sich die „[...] ‚Lösung des Kriminalitätsproblems’ von der Art vorzustellen, daß die entsprechenden Ereignisse völlig verschwinden“ (Hanak, Stehr, Steinert 1989: 29).
Welche Prämissen nun einer Alternative zugrunde liegen sollten, darüber gibt uns das in den Kriminalstatistiken nicht erfasste Dunkelfeld Auskunft. Im Gegensatz zu manch anderer Meinung findet hier nämlich nicht einfach die unentdeckte Kriminalität statt - von Menschen ausgeübt, die nicht imstande sind, ihre Konflikte autonom zu bearbeiten. Eine staatliche Intervention für eine Konfliktregelung ist somit - basierend auch auf dieser Annahme - nicht immer hilfreich. Der Soziologe Popitz warnt vor den Grenzen der Möglichkeiten staatlicher Interventionen und schildert, dass es eine totale Verhaltenstransparenz nicht geben kann, weil selbst in engen Beziehungen vieles im Dunkeln bleibt. „Davon kann ich ein Lied singen“, meldete sich ein Zuhörer spontan. Popitz bestreitet, dass ein System die lückenlose Aufklärung über deviantes Verhalten aushalten würde 3 , weil es sich zu Tode blamieren und seine Normen ruinieren würde. Die Nicht-Entdeckung von Normbrüchen für ein Normsystem und für die Sanktionskomponente hat nach seiner Auffassung eine schützende wie entlastende Funktion, wodurch die Solidarität der Gruppe und die freiwillige Norm-konformität bewahrt bleiben (vgl. Popitz 1968: 60-72). Popitz erklärt also, warum Alternativen mit dem „alten Strafrechtsystem“ und den „alten Denkmustern“ wenig zu tun haben, also mit einem System, das überwiegend auf Überwachung und Kontrolle anstelle auf Selbstkontrolle und Selbstbestimmung setzt. „Eine Alternative ist dann ‚alternativ’, wenn sie nicht auf den Prämissen des alten Systems aufbaut, sondern auf Prämissen beruht, die in einem oder in mehreren Aspekten im Widerspruch stehen zum alten System“ (Mathiesen
3 Zum Beispiel beim sexuellen Missbrauch oder bei der häuslichen Gewalt.
6
1979: 168). Nur so könne die Alternative mit dem alten System konkurrieren und Neues hervorbringen. Da der Löwenanteil krimineller Handlungen zudem im Dunkeln bleibt, sind Dunkelfeldforschungen für die Suche nach Alternativen zum und im Strafrecht unverzichtbar.
De facto ist eine Alternative anderen Alternativen voraus, wenn sie „[...] außerhalb des etablierten - empirischen und erprobten - Systems steht [...]“ und die (Mathiesen 1979: 172) Antworten weder vorgeben, noch die Widersprüche ausformen. Denn je mehr dies der Fall ist, desto mehr schwindet die Kraft einer Alternative, die vermeidet, dass das Neue vollendet, ja fertig ist. Mathiesen bezeichnet eine Alternative dann als „unfertig“, wenn sie dem Neuen eine wirkliche Chance gibt (vgl. Mathiesen 1979: 172-179).
„Ist moderne Kunst nach Mathiesen also eine Alternative zur Kunst der alten Meister?“ fragt ein Teilnehmer.
„Schöner Vergleich, von vielen aber unverstanden, denn ...“ „Bevor wir zu philosophisch werden, Frau Zitzmann, wie sieht nun die Alternative mit dem Empowerment-Ressourcenansatz aus?“, fragt ein Teilnehmer. „Jedenfalls haben Neutralisationstechniken nichts damit zu tun.“ „Bitte was?“
„Jugendliche Täter schützen sich damit vor Selbstvorwürfen, vor Vorwürfen anderer und rechtfertigen ihr abweichendes Verhalten.“ Die amerikanischen Kriminologen, Sykes und Matza, unterscheiden fünf Techniken 4 . Sie helfen Jugendlichen weder mit Stress-Situationen klarzukommen noch unterstützen sie sie im Bestreben, in die soziale Teilhabe und in die Anbindung an konventionelle Aktivitäten zurückzufinden. 5 Unabhängig davon, dass Neutralisationstechniken in ihren Bedeutungen vielschichtig sind (vgl. Hanak, Stehr, Steinert 1989: 24-25), sind sie aber keine Alternative im Sinne des Begriffs von Mathiessen, der abschließend formuliert: „Aber wir sind uns bewusst, all dieses ist schwierig und ungewiß“ (Mathiesen 1979: 194).
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Konstruktivismus
Industriegesellschaften brauchen also Konflikte und sie brauchen eine Konflikt-‐ kultur, um sich weiterzuentwickeln. Alternativen sind offen, flexibel und geben neuen Ansätzen eine Chance. Letzten Endes befähigt eine wirkliche Alternative Menschen,
4 1. Ablehnung der Verantwortung. 2. Verneinung des Unrechts. 3. Ablehnung des Opfers. 4. Ver-‐ dammung der zu Verdammenden. 5. Berufung auf höhere Instanzen.
5 Vgl. Hirschis Bindungskonzept: Je höher der Einbindungsgrad an konventionelle Aktivitäten und Werte ist, desto fester sind die Übereinstimmung mit und der Glaube an gesellschaftliche Werte und Normen
(Hirschi 2002: 110-116). 7
Arbeit zitieren:
Dipl. Soz.Päd. Ellen M. Zitzmann, 2010, Warum der Empowerment-Ressourcenansatz eine Alternative ist!, München, GRIN Verlag GmbH
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