Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis 3
1 Einleitung 4
2 Kommunale Familienpolitik 4
2.1 Definition und Zuständigkeiten 4
2.2 Rechtlicher Rahmen 5
2.3 Aufgaben 5
2.4 Ziele 6
2.5 wichtige Bereiche 6
3 Erscheinungsformen des Wandels der Familie in Deutschland 7
3.1 äußere Strukturmerkmale der Lebensformen 8
3.2 Binnenstrukturen der Lebensformen 9
3.3 Familienentwicklung 10
3.4 subjektive Wertschätzungen von Familie und Partnerschaft 11
3.5 Ursachen 12
3.6 Folgen 13
4 Schlussbetrachtung 14
5 Umsetzung kommunaler Familienpolitik 15
Quellenverzeichnis 17
2
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1: Lebensformen in Deutschland 8
Abb. 2: Demographischer Wandel 14
Abb. 3: Aufgaben Familienzentrum 15
1 Einleitung
Nach dem Grundgesetz sind Bund, Länder und Gemeinden dazu verpflichtet, Ehe und Familie unter besonderen Schutz zu stellen. Ferner sind Familien in ihren Funktionen für Kommunen auch bedeutende Leistungsträger. So erfüllen sie durch tägliche Konsumentscheidungen eine wichtige wirtschaftliche Funktion, tragen zum Erhalt des Humanvermögens bei, bieten eine unerlässliche Sozialisationsfunktion und vermitteln dadurch den kommenden Generationen die Fähigkeit eines solidarischen Lebens innerhalb der Gesellschaft. Die Familie ist demzufolge ein essenzieller Motor für die Kommune und benötigt gerade bei erodierenden Bevölkerungszahlen besondere Unterstützung. Anders als Bund und Länder erleben Kommunen Familien vor Ort und können dort gezielt auf Probleme reagieren.
Dabei stellt sich die Frage, warum gerade in der heutigen Zeit ein besonders großer Wert auf kommunale Familienpolitik gelegt werden muss? In dieser schriftlichen Ausarbeitung sollen, neben den Zielen, Aufgaben und Möglichkeiten der Familienpolitik, die Erscheinungsformen des Wandels der Familie in Deutschland genauer beleuchtet werden. Des Weiteren werden zwei familienpolitische Maßnahmen kurz vorgestellt.
2 Kommunale Familienpolitik
2.1 Definition und Zuständigkeiten
Aufgrund der großen Bedeutung der Familie für die Gesellschaft, die sie insbesondere durch die Reproduktions-, Sozialisations- und Enkulturationsfunktion hat, ist sie schon lange ein Adressat politischer Maßnahmen. Diese werden seit Anfang dieses Jahrhunderts unter dem Begriff "Familienpolitik" zusammengefasst. Dieser Fachausdruck bezeichnet das bewusste, zielgerichtete und planvolle Einwirken von Bund, Ländern und Gemeinden, Unternehmen und Tarifpartnern, öffentlichen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege, Kirchen, Selbsthilfegruppen und vielen anderen Organisationen auf die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Lage von Familien. 1 Unter kommunaler Familienpolitik versteht man familienpolitische Maßnahmen einer
1 vgl. Kaufmann 1990; Textor 1991; Wingen 1997
4
Kommune (oder Gemeinde), die familienpolitische Vorgaben der Bundes- und Landesebene weiter ausgestaltet.
2.2 Rechtlicher Rahmen
Nach dem Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Somit sind Bund, Länder und Gemeinden dazu verpflichtet, die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen und Familien zu schützen und zu fördern. Den Gemeinden wird nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dies weist den Gemeinden das Recht zu, ihre Angelegenheiten innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens in eigener Verantwortung zu regeln (kommunale Selbstverwaltung). Die Grenze dieser Zuständigkeit liegt in ausdrücklichen gesetzlichen Verboten für gemeindliche Eigeninitiativen oder in abschließenden Regelungen mit Sperrwirkung, welche Bund und Länder erlassen haben. 2
2.3 Aufgaben
Familienpolitische Aufgaben sind im Wesentlichen die Sicherung der Generationenfolge, die zentrale Erziehungs- und Bildungsfunktion und damit die Sicherung des „Humanvermögens“ einer Gesellschaft, die fürsorgende Funktion und damit die Deckung der elementaren Grundlagen der Familienmitglieder, sowie die Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen. 3
Kommunale Familienpolitik besteht zum größten Teil aus Pflichtaufgaben aufgrund bundes- oder ländergesetzlicher Zuweisungen. 4 So erfüllen Kommunen familienpolitische Aufgaben, weil sie ihnen von staatlichen Stellen übertragen worden sind (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe, kommunale Leistungen nach dem SGB II und SGB VIII) und weil sie im Zuge der Selbstverwaltung dazu verpflichtet sind (Kindergartenplätze, Erziehungsberatung). Darüber hinaus können sie auch freiwillig selbst initiativ werden. Freiwillige Leistungen können materieller Natur sein, beispielsweise familiengerechte Gebühren oder Vergünstigungen einzuführen, oder in
2 Vgl. Dienel, Christiane, 2002, S. 142
3 Vgl. ebd., S. 36
4 Vgl. ebd., S. 142
5
Arbeit zitieren:
Romy Diezel, 2010, Kommunale Familienpolitik - Familienzentren, München, GRIN Verlag GmbH
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