Inhaltsangabe
I. Einleitung 1
II. Freiheit beim Naturmenschen 2
a.) Freiheit von Natur gegeben 2
b.) Glück, Gleichheit und Gerechtigkeit 4
III. Unfreiheit beim bürgerlichen Menschen 7
a.) Unfreiheit durch die Gesellschaft und Gesetzen 7
b.) Unfreiheit durch Herrschaft 10
IV. Freiheit durch den Gesellschaftsvertrag 11
V. Schlussbemerkung 13
VI. Literaturverzeichnis 15
I. Einleitung
„Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.“ Der Schlachtruf der französischen Revolution. Dass das Wort „Freiheit“ darin vorkommt ist keine Besonderheit. Im Namen der Freiheit wurden im Laufe der Geschichte viele Revolutionen und Kriege ausgerufen. Diese Revolutionen und Kriege gingen meistens gegen Regierungs- bzw. Staatsformen. Somit scheint die Freiheit eng mit der Politik verknüpft zu sein. Und oft scheint die Freiheit von der Politik unterdrückt zu werden, eine wahrscheinliche Tatsache, die bei den Menschen Widerwille hervorruft. War es schon immer so und sind dies wahre Tatsachen? Wenn ja, warum und wie kann man den Freiheitswunsch des Menschen mit der Gesellschaft, die doch eine Staatsform nötig macht, vereinen?
Mit all diesen Fragen hat sich schon einer der wichtigsten Denker der Neuzeit beschäftigt, Jean-Jacques Rousseau. Kaum einer hat wie er sein Lebensgefühl mit dem Denken verbunden und zum Ausdruck gebracht. Obwohl er bürgerlich aufgewachsen war, zog er das Leben in der Natur vor. Er litt unter den Zwängen der Gesellschaft und beschäftigte sich daher intensiv mit ihr.
Rousseau glaubte die Gründe für das Elend der Menschheit in der Gesellschaft und in der vorherrschenden Politik gefunden zu haben und stellte Theorien vor, die revolutionär wurden. Seine drei wichtigsten Theorien sind:
Ich habe mich mit seinen drei Haupttheorien unter dem Aspekt der Freiheit auseinander gesetzt und werde sie im Folgenden chronologisch darstellen sowie diskutieren.
1
Freiheit beim Naturmenschen
a.) Freiheit von Natur gegeben
Der Ursprung der Menschheit liegt in der Natur. Hier begann unsere Lebensgeschichte. Es herrschte schon immer ein Unterschied zwischen den Tieren und den Menschen. Während die Tiere ihrem Instinkt unterworfen und somit unfrei sind, besitzt der Mensch einen Verstand und einen Willen. 1 Somit war ihm die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und dem entsprechend zu handeln, gegeben.
Da es im Naturzustand noch kein Eigentum im heutigen Sinne gab, konnte der Mensch alles nutzen, was er wollte und brauchte. Er war ein Einzelgänger und kannte keine Gemeinschaften. Somit musste er keine Rücksicht auf jemanden nehmen und war somit in seinen Handlungen nicht eingeschränkt. Auch hatte er keine Moralvorstellung, was gut und was böse bedeutet. Somit schränkte ihn noch nicht einmal sein Gewissen in irgendeiner Weise ein.
Rousseau gibt jedoch zu, dass der Mensch nicht absolut frei war. Seine Handlungsfähigkeit wurde von seinem körperlichen Können eingeschränkt. 2 Wenn er hätte fliegen wollen, so hätte er es nicht gekonnt. Wenn er schneller laufen wollte als der Leopard, so hätte er es auch nicht gekonnt. Doch solche „Wünsche“ besaß der Mensch gar nicht. Somit ist diese Einschränkung nicht von Bedeutung. Es genügte dem Menschen, wenn seine zwei Triebe gestillt werden, der Selbsterhaltungstrieb und der Fortpflanzungstrieb. 3 Da der Mensch von Natur aus an seine Lebensumstände angepasst war, konnte er seine Triebe stillen (Rousseau geht davon aus, dass der Mensch bestens gegen seine Feinde ausgerüstet ist und somit auch allein eine Überlebenschance besitzt. Zudem behandelt die Natur bzw. die Evolution den Menschen genau wie die anderen Lebewesen, d.h. seine Stärken entwickeln sich im Rahmen des Nötigen weiter und die Schwächeren werden ausselektiert). Nun könnte jemand erwähnen, dass Triebe einen Menschen unfrei machen. Rousseau nimmt dazu keine Stellung. Jedoch ist dies eine falsche Perspektive. Da dieser Trieb ein Teil des Menschen ist, „will“ der
1 vgl. S.30 aus „Rousseaus polit. Philosophie“ von Iring Fetscher, Suhrkamp. 3. Auflage
2 vgl. S. 22/23 8. Kapitel, aus „Gesellschaftsvertrag“ von J.J. Rousseau, Reclam
3 vgl. S.31 aus „Rousseaus polit. Philosophie“ von Iring Fetscher, Suhrkamp. 3. Auflage
2
Mensch sich auch selbst erhalten bzw. sich fortpflanzen. Da es sein Wille ist, kann man nicht behaupten, er ist unfrei. Denn unfrei ist man nur, wenn man etwas gegen seinen Willen tut. Selbst wenn jemand noch behauptet, dass dieser Trieb den Menschen dazu zwingt diesen Willen zu haben, und der Mensch jetzt aus Prinzip unfrei ist, so muss man dagegen sagen, dass dieser Jemand davon ausgeht, dass der Mensch aus zwei Teilen besteht. Denn man kann nur von Personen oder Sachen zu etwas gezwungen werden. Da der Trieb zum Menschen gehört, kann er von ihm nicht gezwungen werden, denn sonst würde sich der Mensch selber zu etwas zwingen. 4 Da passt Rousseaus Aussage „Niemand fügt sich selber Schaden zu.“ 5 . So gesehen ist der Mensch trotz Trieb frei.
Der Fortpflanzungstrieb lässt den Menschen für eine kurze Zeit eine Beziehung zu einem anderen Menschen eingehen. Hier wird die Freiheit für kurze Zeit aufgegeben, allerdings um einen Nutzen davon zu haben. Diese Entscheidung liegt in der Freiheit des Menschen. Und da die Freiheit jederzeit wiedererlangt werden kann, ist diese „Unfreiheit“ nur eine scheinbare Unfreiheit. Bei der Vereinigung waren weder der Mann noch die Frau von einander abhängig. Der Fortbestand war abhängig von dieser Vereinigung, jedoch nicht der Mensch an sich. 6 Somit war dies wieder eine freie Entscheidung des Menschen. Es war auch nicht nötig, dass der Mann nach der Vereinigung bei der Frau blieb. Die Frau war selber in der Lage, dass Kind zu ernähren und es groß zu ziehen. Jedoch wäre es auch natürlich, dass der Vater bzw. die Mutter auf seine bzw. ihre Kinder aufpasst, bis sie selber imstande sind, dass sie ihre eigenen Entscheidungen treffen können. Doch sobald sie es können, wird diese Beziehung aufgehoben und alle erlangen ihre Freiheit zurück. 7
Wer nun behauptet, die Kinder wären solange unfrei gewesen, betrachtet diese Angelegenheit aus der falschen Perspektive. Die Kinder haben ihre Freiheit für kurze Zeit aufgegeben um einen Nutzen davon zuhaben. Sobald sie keinen Nutzen mehr davon haben, erlangen sie ihre Freiheit zurück. Somit ist es wieder nur eine scheinbare Unfreiheit.
4 vgl. S. 280 - 320 aus „Das Handwerk der Freiheit“ von Peter Bieri, Fischer Verlag
5 vgl. S. 145 aus „Über die Kunst und Wissenschaft 1.Teil“ von J.J. Rousseau, aus „Schriften zur Kulturkritik,
Meiner Verlag, 1995
6 vgl. S. 146 aus „Über die Kunst und Wissenschaft 1.Teil“ von J.J. Rousseau, aus „Schriften zur Kulturkritik,
Meiner Verlag, 1995
7 vgl. S.6/7 2.Kapitel aus „Gesellschaftsvertrag“ von J.J. Rousseau, Reclam
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Arbeit zitieren:
Nicole Lenz, 2006, Rousseaus Freiheitsbegriff, München, GRIN Verlag GmbH
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