INHALTSVERZEICHNIS
1. Stellen Sie Grund und Inhalt des Begriffs der Menschenwürde dar. 3
2. Der spezifische Beitrag des christlichen Glaubens zu Fragen der Bioethik. 6
3. Diskutieren Sie die Problematik der neuen gesetzlichen Regelung zur
Patientenverf ügung. 8
3.1 Die neue Gesetzeslage als Antwort auf eine Veränderung im Arzt-Patient-Verhältnis 8
3.2 Umsetzung von Selbstbestimmung durch Patientenverfügungen ? 10
4. Literaturverzeichnis 12
1. Stellen Sie Grund und Inhalt des Begriffs der Menschenwürde dar.
Das Prinzip der Menschenwürde nimmt eine besondere Stellung innerhalb der moralischen Grundsätze ein 1 . Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, ist aus eben diesem Grund im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert 2 . In bioethischen Diskussionen spielt die Menschenwürde eine wesentliche Rolle, allerdings wird sie von manchen konsequent als Argumentation und rechtliche Grundlage angeführt, von anderen eher marginal betrachtet und von wieder anderen uminterpretiert. 3
Um Grund und Inhalt der Menschenwürde darzustellen, bedarf es mehrerer Fragestellungen: Zunächst ist zu fragen, wodurch die Menschenwürde begründet wird und warum ihr besondere Geltung zukommt. Im Weiteren ist zu klären, wer die Menschenwürde innehat und welche Konsequenzen sich aus dem Zuspruch der Menschenwürde ableiten lassen. 4 Eine Begründung für ein Prinzip zu finden ist eine im logischen Sinn jedoch gar nicht lösbare Aufgabe, da ein Prinzip im wörtlichen Sinn ein Anfang ist, von dem alles andere ausgeht. Gäbe es eine Begründung für eine prinzipielle Grundlage, dann wäre es kein Prinzip mehr. Dennoch besitzt das Prinzip der Menschenwürde eine Gültigkeit. 5 Im Folgenden soll diese Gültigkeit interkulturell und säkular dargestellt werden.
Der Mensch besitzt eine Sonderstellung in der Natur, er ist anderen Lebewesen überlegen und vernunftbegabt. Dies ist eine Annahme, die sich zwar auch theologisch begründen lässt (Gottebenbildlichkeit), die jedoch ebenfalls interkulturell anerkannt ist. Man unterscheidet eine angeborene Würde, die jedem Menschen gebührt aufgrund seines Menschseins, und eine relative Würde, die sich an der Leistungsfähigkeit des Lebewesens bemisst. Die angeborene oder auch absolute Würde ist unverdient, sie kann auch als Mitgiftwürde bezeichnet werden. Gleichzeitig bringt diese angeborene Würde auch eine Verantwortung mit sich: Der Mensch soll dieser Würde durch seine Lebensweise gerecht werden. Da dies nicht von jedem in gleicher Weise geleistet werden kann, wird diese Verantwortungswürde in einer gewissen Rangfolge nach den Eigenschaften des Lebewesens zugesprochen. 6
Im bioethischen Diskurs sollte die Menschenwürde jedoch nur kategorial bzw. absolut ver-standen werden. Das heißt, dass das menschliche Leben immer geschützt werden muss, ein-
1 Vgl.Höffe, Otfried, Medizin ohne Ethik, Frankfurt a.M. 2002, 49.
2 Vgl. GG, Art. 1 Abs. 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
3 Vgl. Braun, Kathrin, Die besten Gründe für eine kategorische Auffassung der Menschenwürde, in: Kettner, Matthias (Hg.), Biomedizin und Menschenwürde, Frankfurt a.M. 2004, 81.
4 Vgl. a.a.O., 82.
5 Vgl. Höffe (2002), 51.
6 Vgl. a.a.O., 52-54.
3
fach deshalb, weil es sich um einen Menschen handelt, dem aufgrund seiner Menschlichkeit eine besondere Würde zukommt.
Diese Würde bedeutet, dass der Mensch einen Wert bzw. einen Zweck an sich hat. Im Unterschied zu bestimmten Werten, die man für andere innehaben, aber auch verlieren kann, ist die Würde nach Kant unveräußerbar und kommt jedem zu. Die Selbstzwecklichkeit des Menschen gründet darin, dass der Mensch einen freien Willen hat und seine Vernunft einsetzen kann. Der Mensch ist fähig zu einer sittlichen Autonomie und darin liegt seine Menschenwürde. 7
Zur Selbstzwecklichkeit schreibt Kant:
„...das aber, was die Bedingung ausmacht, unter der allein etwas Zweck an sich selbst sein kann, hat nicht bloß einen relativen Wert, d.i. einen Preis, sondern einen innern Wert, d.i. Würde. Nun ist Moralität die Bedingung, unter der allein ein vernünftiges Wesen Zweck an sich selbst sein kann...“ 8
Als Gegenargument zu dieser Position kann man anbringen, dass der Mensch auch unmoralisch handelt, entweder, weil er es nicht anders will oder weil er es nicht anders kann. Hierzu lässt sich sagen, dass auch wenn der Mensch in seinem Handeln determiniert ist, er sich zu seiner Determiniertheit verhalten und diese so überwinden kann. Sobald ich Determinanten als solche erkenne, bewältige ich sie. Ebenso kann man anführen, dass der Mensch grundsätzlich die Möglichkeit hat, moralische Fragen zu erkennen und das moralisch Richtige zu wissen. Trotzdem kann der Mensch natürlich gegen eigene moralische Einsichten handeln. 9 Wenn die Menschenwürde mit der sittlichen Autonomie begründet wird, muss im nächsten Schritt gefragt werden, wer Träger der Menschenwürde ist, denn nicht jeder Mensch kann seine Moralfähigkeit tatsächlich ausüben. Beispielsweise Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Menschen mit bestimmten geistigen Behinderungen oder Embryos können ihre Vernunft nicht oder nur eingeschränkt anwenden.
Braun betont, dass die Menschenwürde dennoch uneingeschränkt jedem Menschen zugesprochen werden muss, unabhängig von der tatsächlichen Moralfähigkeit. Die Begründung hierfür leitet sie mit einem Umkehrschluss herbei: „Wenn nur diejenigen Menschen Träger von Menschenwürde wären, deren Moralvermögen voll entwickelt ist, wäre niemand Träger von Menschenwürde.“ 10
Auch wenn die Menschen ihre Moralfähigkeit nur unzulänglich entwickelt haben, so haben sie sie doch erworben und allein das ist Grund für die Menschenwürde. Der medizinische Fortschritt stellt diese Annahme allerdings vor eine weitere Herausforderung. Es gilt zu klä-
7 Vgl.Braun (2004), 82f.
8 Kant, GMS (1974), BA 78.
9 Vgl. Braun (2004), 83.
10 A.a.O., 84.
4
Arbeit zitieren:
B.A. Maria Pohlmeyer, 2010, Verantwortung für das menschliche Leben - Grundfragen der Bioethik, München, GRIN Verlag GmbH
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