Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Einordnung supranationaler Akteure im Neofunktionalismus
2.1 Theoretische Vorbemerkung
2.2 Die Europäische Kommission als supranationaler Akteur
3. Die Einflussnahme auf die Präferenzen Europäische Kommissare durch das
Nominierungsverfahren
3.1 Die Nominierung der Kommissare der Europäischen Union
3.2 Einflussnahme der mitgliedstaatlichen Regierungen auf die Nominierung der
Kommissare
4. Analytische Herangehensweise zur Identifikation des Selektionsmusters
Europ äischer Kommissare
4.1 Parteiliche Inklusivität
4.2 Hohe politische Sichtbarkeit in exekutiven Ämtern
4.3 Wiederernennung der Kommissare nach Ende der Amtszeit
5. Fallbeispiel
5.1 Fallbeispiel: Parteiliche Inklusivität
5.2 Fallbeispiel: Hohe politische Sichtbarkeit in exekutiven Ämtern
5.3 Fallbeispiel: Wiederernennung der Kommissare nach Ende der Amtszeit
6. Konklusion
7.Literaturverzeichnis :
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 ......................................................................................................................... 13 Tabelle 2 ......................................................................................................................... 15
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 .................................................................................................................... 17
1. Einleitung
Keinem anderen Akteur 1 der Europäischen Union (EU) wurden bisher so viele Bezeichnungen zugewiesen wie der Europäischen Kommission: Von „Eurokratie“ (Spinelli 1966) über „entpolitisierte Sachverwaltung " (Wessels 2008) bis zur „Megabürokratie“ (Wessels 2003), ließ die wissenschaftliche Debatte kaum eine Charakterisierung aus. Die bürokratische Beschaffenheit der Kommission kam dabei häufig zum Ausdruck. In diesem Sinne wird sie oftmals als unabhängiger und über die Grenzen nationalstaatlicher Präferenz agierender Akteur betrachtet. Gerade das theoretische Konzept des Neofunktionalismus argumentiert, die Europäische Kommission handele, rechtlich als supranationales Organ 2 ausgewiesen, frei von jeglicher ideologischer Einstellung und allein im Interesse des Gemeinwohls der Europäischen Gemeinschaft. Doch kann allein die gesetzliche Beschaffenheit als Grund „für die Annahme supranationaler Präferenzen der Europäischen Kommission,“ (Wonka 2007) gewertet werden?
Ich möchte im Folgenden anhand einer Analyse der Zusammensetzung der Europäischen Kommission unter José Manuel Durão Barroso von 2004-2009 untersuchen ob diese Annahme zutreffend ist. Mittels selbstgewählter Kriterien werde ich die Beziehung der nominierenden EU Mitgliedstaaten zu den Kommissaren charakterisieren. Ziel ist es hierbei nicht, das produzierte Policy Output der Europäischen Kommission zu untersuchen. Viel eher soll durch das Aufzeigen der nationalen Verbindung der Kommissare zu den Regierungen gezeigt werden, das Mitgliedstaaten gezielt versuchen über bestimmte Selektionsmechanismen Kommissare
1 Vgl. Schmidt 2004: „ein handelndes Individuum (...) oder Kollektiv oder eine Koalition, also handlungsfähige Einheiten, die über zentralisierte, den Mitgliedern nicht individuell zur Verfügung stehende Handlungsressourcen gebieten und sich durch bestimmte Handlungsorientierungen (insb. Wahrnehmungen und Präferenzen) auszeichnen.“
2 Vgl. Strupp-Schlochauer 1961 Stichwort Supranational„Ein Organ ist supranational, wenn es auf Grund der personellen Besetzung aufgrund der weisungsunabhängigen Personen {...}seine Aufgaben ohne Rücksicht auf Sonderinteressen eines Mitgliedstaates ausschließlich nach
Maßgabe des Gemeinschaftsinteresses ausführen kann.“
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mit ihnen ähnlichen Politikpräferenzen zu nominieren. Durch diesen Vorgang soll Einfluss auf die Politik der EU geübt werden.
2. Theoretische Einordnung supranationaler Akteure im Neofunktionalismus
Die herausragende Stellung innerhalb der Integrationstheorien beruht nicht zuletzt darauf, dass der Neofunktionalismus als direkte Reaktion auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951 und auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1957 zur Erklärung des Integrationsprozesses formuliert wurde. (Wolf 2005) Eine entpolitisierte Sachverwaltung zur Bewältigung Staaten übergreifender Aufgaben wird dabei als Voraussetzung für das erfolgreiche Voranschreiten von Integration angesehen. Nachfolgend soll genauer dargestellt werden, dass supranationale Akteure bei diesem Prozess eine fundamentale Rolle spielen.
2.1 Theoretische Vorbemerkung
Wie bereits erwähnt, wurde die Theorie in den späten 1950er Jahren von Ernst B. Haas, aufbauend auf der Theorie des Funktionalismus, begründet. „Neofunctionalism was, compared to functionalism and federalism, much more about describing and explaining the process than the normative end result of integration.“ (Pursiainen 2007) Daraus resultierend rückt die Politikgestaltung durch pluralistische Interessenvertretung als Grundannahme und Analyseobjekt in den Vordergrund der Integration, wohingegen der Staat divers und als „nur ein Akteur von vielen“ angesehen wird. Friedenssicherende Kooperation kann somit nicht ausschließlich durch politische Maßnahmen ausgehend von den Staaten erwirkt werden, sondern müsse von pluralistischen Gruppen transnational implementiert werden. „Jurisdictional reform had to be initiated and driven by transnational interest groups demanding supranational authority to reap (mainly economic) benefits.“ (Hooghe, Marks 2005) Geprägt durch die Erfahrungen zweier Weltkriege lag das Ziel einer solchen Kooperation nicht im Ausbau der machtpolitischen Verhältnisse eines Staates, sondern in der Garantie und Optimierung eines erreichten Wohlstandes. Dieser Aspekt impliziert, dass dem Staat nur noch eine marginale Funktion bezüglich der herkömmlich als „high politics“ bezeichneten Aufgaben zukommt, wohingegen das rationale und ideologisch neutrale „Management von Wohlfahrtsbedürfnissen“ in den Fokus rückt. Eine „Verschmelzung von Politik mit
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wirtschaftlichen und sozialen Administrationsaufgaben,“ (Faber 2005) solle die Folge sein. Die technokratische, somit entpolitisierte Gestaltung der Politik würde laut Ernst B. Haas in einem weiteren Schritt einen Lernprozess anregen, der den Akteuren verdeutlicht, dass ihre Interessen auf einer supranationalen Ebene Gewinn maximierender vertreten werden könnten. Der Wohlstand ließe sich durch eine Staaten übergreifende Kooperation rational betrachtet eher steigern als durch eine nationale Lösung, was eine aufkeimende Nachfrage nach supranationaler Integration zur Folge hätte. Diese soll durch neu erschaffene supranationale Akteure garantiert werden. Das Ziel, eine friedenssichernde internationale Kooperation zu erreichen kann laut Haas nur durch die Überwindung der zwischenstaatlichen Ordnung durch eine unpolitische „und strikt an der Sachgerechtigkeit orientierte Zusammenarbeit auf einzelnen Problemfeldern geschehen.“ (Conzelman 2006) Mit der Erkenntnis, der Erlangung einer Wohlstandsmaximierung bei gleichzeitiger Etablierung supranationaler Akteure, entsteht eine wechselseitige Beziehung zwischen den nationalen Interessenvertretungen und den neugeschaffenen supranationalen Organen. Laut Haas entwickeln supranationalen Akteure dabei ihre eigenen Präferenzen zur Durchsetzung eines „common interest“ 3 und kontrollieren die Einhaltung bisher getroffener Vereinbarungen. Weitreichende Integrationsschritte folgen, da die Nutzenmaximierung durch supranationales Arbeiten vorangetrieben wird.
Doch diese Ausweitung der Integration kann nur erfolgen, wenn die Präferenz der supranationalen Akteure in der sachlichen Lösung gemeinschaftlicher Probleme liegt und nicht in der Vertretung einzelstaatlicher Präferenzen. Ernst B. Haas geht davon aus, dass eine automatische Transformation der Interessen in Richtung supranationaler, ideologisch losgelöster Aufgabenbewältigung automatisch, durch den bereits erwähnten Lernprozess der Eliten erfolgt.
2.2 Die Europäische Kommission als supranationaler Akteur
Aufgrund der Aufgabenzuweisung und Arbeitsweise (festgeschrieben im Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union) eindeutig als supranationaler Akteur der Europäischen Union identifizierbar, müsste die EU Kommission nach 4 (2:72&(488'',, $& $$ ! /(((00 $$ ! !)(
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Arbeit zitieren:
Lisa Wassermann, 2011, Die europäischen Kommissare, München, GRIN Verlag GmbH
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