Inhaltsangabe
1. Einleitung 1
2. Gleichstellung von Mann und Frau 2
3. Die Ehe 2
3.1. Die Ehe als Basis für den Islam 2
3.2. Ehehindernisse 3
4. Scheidung 4
4.1. Scheidungsrecht des Mannes 5
4.2. Scheidungsrecht der Frau 5
5. Rechte der Frau 7
6. Bildung 8
7. Die Verschleierung 9
8. Zusammenfassung 12
9. Literaturverzeichnis. 13
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1. Einleitung
Die folgende Ausarbeitung im Rahmen des Studium Plus Kurses „Der Islam -Einführung in die Grundelemente einer Weltreligion“ befasst sich mit dem Themengebiet „Frauen im Islam“.
In der heutigen Zeit der Medien werden meist Schlagzeilen ins Programm genommen, die die Aufmerksamkeit der Zuschauer auf sich ziehen sollen. Diese Sensationspolitik nutzt natürlich die Konflikte im Nahen Osten und in Afghanistan, sowie die internationalen Auseinandersetzungen zwischen der westlichen Welt und den islamischen Ländern, wie dem Iran oder Irak aus, umso die Einschaltquoten oben zu halten. Diskriminierung, Gewalt und sogar Selbstmordattentate beherrschen meist diese Nachrichten, so dass wir in der europäischen und transatlantischen Welt ein eher negatives Bild dieser dem Islam zugehörigen Länder bekommen. Im Rahmen des Studium Plus Kurses wurde mit den vorangegangen Themen ein offener Kurs gegenüber dieser Religion eingeschlagen, der uns einen Einblick in die Basis der Religion des Islams geben soll. Natürlich ist der Islam, sowie das Christentum in sich verschieden und hat sich unterschiedlich entwickelt, aber der Kern steckt nicht im gewaltsamen Fundamentalismus, sondern in der Interpretation der verschiedenen Suren und der weiteren islamischen Grundbausteinen. An dieser offenen Leitlinie wird weiter festgehalten und die Stellung der Frau im Islam anhand von Koransuren, deren Interpretation und teilweise durch Verknüpfung mit der Shar’ia erörtern.
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2. Gleichstellung von Mann und Frau
Gerade in Deutschland, in der die Emanzipation einen wichtiges Thema der Politik ist (Diskussion um Frauenquoten in verschiedenste Bereiche der Wirtschaft, Politik etc.), erfahren wir zum Beispiel mit der Kopftuch-Diskussion ein eher diskriminierendes Bild der Frauenstellung im Islam.
Grundsätzlich sind im Islam Frauen und Männer gleich. Die Sure 33 Vers 35 sagt folgendes:
„Was muslimische Männer und Frauen sind, Männer und Frauen, die gläubig ,die (Gott) demütig ergeben (qanit), die wahrhaftig, die geduldig, die bescheiden (hasi’) sind, die Almosen geben, die fasten, die darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist, und die unablässig Gottes gedenken, - für sie (alle) hat Gott Vergebung und gewaltigen Lohn bereit.“
In dieser Sure wird deutlich, dass Gott grundsätzlich keinen Unterschied zwischen Mann und Frau macht. Im weiteren Verlauf der Ausarbeitung wird noch aufgezeigt, dass es nur ein Unterschied zwischen Rechten und Pflichten gibt, und dass Personen mit mehr Pflichten automatisch mehr Rechte zugesprochen bekommen.
3. Die Ehe
3.1. Die Ehe als Basis für den Islam
Die Ehe ist wie im Katholizismus eines der höchsten Güter im Islam. In Sure 4 Vers 1 heißt es:
„Ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen hat, und aus ihm das ihm entsprechende anderen Wesen, und der aus ihnen beiden vielen Männer und Frauen hat (hervorgehen und) sich (über die Erde) ausbreiten lassen! Fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander zu bitten pflegt, und die Blutverwandtschaft! Allah passt auf euch auf“
Diese Sure spricht natürlich nicht direkt von der Ehe, sondern gibt die Paarung von Mann und Frau zur Fortpflanzung als Gebot für die Verbreitung des Islams wieder. In
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der islamischen Rechtsauffassung wird diese enge Beziehung als Ehe bezeichnet und genauer betrachtet. Als Ehe bezeichnet man einen privatrechtlichen mündlichen Vertrag zwischen Mann und Frau bei denen beide Seiten Rechte und Pflichten aufgelegt bekommen, welche im Koran geregelt sind. Der Mann hat einen Brautpreis zu zahlen und die Familie (Frauen(en) und gemeinsame Kinder) eine Wohnung und Vermögen zu versorgen. Als Vermögen ist hier mindestens der Unterhalt zum Überleben bezeichnet. Die Frau dagegen hat Gehorsam zu erbringen und eheliche Pflichten (Umsorgung der Kinder, Haushalt etc.) zu erfüllen, da der Mann sich um das wirtschaftliche Wohl kümmert. In der Schar’ia ist geregelt, dass die Frau daher nicht gezwungen wird zu arbeiten. Man kann also die Ehe als politische, soziale und/oder wirtschaftliche Beziehungen sehen. Aus diesen Gründen werden auch Ehen arrangiert, damit sich die Einflussbereiche beider Seiten erweitern. Gleichzeitig wird die Ehe im islamischen Recht als Verhinderung des Lebens in Sünde gesehen. Im weiteren Verlauf der Ausarbeitung wird anhand von anderen Koransuren und deren Gebote noch deutlicher, warum die Ehe so eine hohe Bedeutung im Islam hat. Aber auch der Islam verändert sich und wird „moderner“. Ein Hochzeitstermin wird heute, relativ gesehen, spät festgelegt, damit sich die Ehepartner kennen lernen können. Sie müssen dabei nur drei Regeln beachten. Sie dürfen nicht allein zusammen in einer Wohnung sein, nicht die Nacht zusammen verbringen und natürlich auch keinen Geschlechtsverkehr vor der Ehe haben. Im Gegensatz zu der westlichen Monogamie gibt es im Islam die Polygamie. Ein Moslem darf bis zu 4 Ehefrauen haben, aber die Muslima dagegen nur einen Mann. Dies hängt mit der Feststellung der Vaterschaft zusammen, denn diese muss immer eindeutig sein. Da die religiöse Erziehung vom Mann ausgeht, darf die Muslima auch nur einen Moslem zum Mann nehmen. Dagegen darf der Mann durchaus eine andersgläubige Frau heiraten. Ein kleines Bestimmungsrecht bei der Polygamie hat allerdings die Ehegattin. Sie muss oder Sie müssen der neuen Heirat vorher zustimmen.
3.2. Ehehindernisse
Wie im deutschen Recht, gibt es auch im Islam Verbote bei der Wahl des Ehepartners. Diese werden schon im Koran in Sure 4 und Vers 22 und 23 genannt.
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Arbeit zitieren:
B. Schreiber, 2009, Frauen im Islam, München, GRIN Verlag GmbH
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