Inhalt
1 Einführung in die Thematik 1
2 Einführung in den Kriminologie- und Verbrechensbegriff. 2
2.1 Herkunft, Definition und Aufgaben der „Kriminologie“ 2
2.1.1 Herkunft 2
2.1.2 Definition. 3
2.1.3 Aufgaben 4
2.2 Unterscheidungen zum Verbrechensbegriff 4
2.2.1 Der strafrechtlich (formelle) Kriminalitätsbegriff 4
2.2.2 Der „natürliche“ Verbrechensbegriff. 5
2.2.3 Der soziologische (materielle) Verbrechensbegriff 6
3 Kernerklärungsansätze für Kriminalität / delinquentes Verhalten 7
3.1 Biologische Kriminalitätstheorien 7
3.2 Psychologische und sozialpsychologische Kriminalitätstheorien 7
3.2.1 Psychodynamisches Konzept. 8
3.2.2 Theorie des rationalen Wahlhandelns („rational choice approach“) 8
3.2.3 Lernpsychologische Ansätze 9
3.2.4 Die Aggressionstheorien. 10
3.3 Soziologisch orientierte Kriminalitätstheorien. 10
4 Fallbeispielanalyse. 13
4.1 Die Vorstellung des Fallbeispiels 13
4.2 Erörterung der in Frage kommenden Theorieansätze. 14
4.3 Soziale Folgen ihr sozialpädagogischer Umgang 16
5 Fazit 19
Quellenverzeichnis. II
Anhang V
Anhang V
Anhang V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Unterscheidung des natürlichen Verbrechensbegriffs nach Rafaele Garofalo………. 5 Abbildung 2: Statistik zum Vergleich der delinquenten Auffälligkeit nach Altersgruppe und Geschlecht…………………………………………………………………………………………………..16
I
1 Einführung in die Thematik
Gegenstand meiner wissenschaftlichen Arbeit soll die Einführung in die Theorien zur Entstehung von Kriminalität sein. Mein Interesse an den Erklärungsansätzen, die delinquentes 1 Verhalten erforschten, wuchs im Verlauf des 3. Semesters im Studiengang „Soziale Arbeit“ (Modul 3.2 Theorien, Geschichte, Ethik) und durch meine, vor dem Studium ausgeübte Tätigkeit als Erzieherin in einem Jugendheim in Kassel, mit entsprechend delinquentem Klientel sowie daraus entstandenen Gesprächen mit dem Kriminalhauptkommissar im Polizeirevier Pinneberg (Hamburg) / Ermittlungsgruppe Jugend. Ein besonderes Interesse zur spezifischen Fall- und Theorienanalyse unterliegt außerdem meiner Neigung zur Qualifizierung durch den Masterstudiengang „Kriminologie“. Da die Kriminologie, mit den Theorien das Verhalten sowie die Vorgehensweise eines Täters zu verstehen und vorauszuschauen sucht, ist es mir ein besonderes Anliegen dieses Basisgrundwissen durch meine wissenschaftliche Arbeit für mich zu manifestieren. Meiner Meinung nach ist dieses Wissen außerdem für die Soziale Arbeit, aufgrund unserer Industrialisierung, Globalisierung und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Vernetzung, und Zunahme der Kriminalitätsintensität, wichtig. In dem Verlauf meiner Arbeit möchte ich im Kapitel 2 die Erläuterung zur Herkunft des Begriffes der Kriminologie geben, eine Definition und Aufgaben aufzeigen sowie dem Leser die gesellschaftliche Unterscheidungen zum Verbrechensbegriff eröffnen. Im Kapitel 3 werden die Erklärungsansätze für delinquentes Verhalten gegeben. Dienlich als Basis für die Erörterung des im Kapitel 4 anonymisierten Fallbeispiels des Polizeireviers Pinneberg (Hamburg) und deren sozialen Folgen. Insgesamt möchte ich einen Einblick in die Delinquenzforschung darlegen, eine Verbindung zwischen den bestehenden Theorien und der vorherrschenden Realität geben. Ich verspreche mir davon die Implementierung 2 eines besseren Verständnisses von delinquent gewordenen Klientel der Sozialen Arbeit, dienlich der Professionalisierung meiner pädagogisch, soziologisch und psychologisch qualifizierten Arbeit in der Praxis.
1 Delinquent: (lat.) straffällig, verbrecherisch; jmd. der straffällig geworden ist (Fremdwörterbuch. 2007. 211)
2 Implementieren: in ein bestehendes System einsetzen, einbauen u. so ein funktionsfähiges Programm erstellen (Fremdwörterbuch. 2007. 443)
1
2 Einführung in den Kriminologie- und Verbrechensbegriff
2.1 Herkunft, Definition und Aufgaben der „Kriminologie“
2.1.1 Herkunft
Der französische Anthropologe P. Topinard (1830-1911) verwendete die Bezeichnung „Kriminologie“ erstmalig (Schwind. 2010, 91). Der Italiener Raffaele Garafalo knüpfte nachweislich in seiner Monographie 3 „Criminologia“ (Rom 1885) daran an und übersetzte den Begriff „crimen“ als (lateinisch) Verbrechen, den Begriff „logos“ als (griechisch) die Lehre und leitete daraus Topinards Gedanken zur Begriffsbedeutung, von der „Lehre vom Verbrechen“, ab. (Schwind. 1993, 2 vgl. Göppinger. 1971, 22)
Als Begründer jenes Wissenschaftszweiges gelten jedoch der Mailänder Jurist Cesare Bonesana Marquis di Beccaria (1738-1794), ein erster Vertreter der wissenschaftlich orientierten Kriminalpolitik, und der Turiner Arzt Cesare Lombroso (1835-1909), ein etwas „anrüchiger“ Stammvater der kriminologischen Forschung (Schwind. 2010, 91) Jedoch beschäftigten sich bereits, in vor ihm liegenden Jahrzehnten, zahlreiche Forscher verschiedener Fachrichtungen mit der Kriminologie. So „stellte z.B. Morel zuvor aufgrund eigener Untersuchungen ähnliche Überlegungen wie Lombroso an, blieb jedoch in der Beurteilung seiner Untersuchungsergebnisse sehr zurückhaltend“ (Ellis 1895 in Göppinger. 1971, 20). In der Folge entstanden die italienische (kriminal-anthropologische) Schule, die französische (kriminal-soziologische) Schule und die von dem Jurist Franz von Liszt (1851-1919) gegründete Marburger Schule (Göppinger. 1971, 21f) Die 1888 von Von Liszt (1851-1919), dem Belgier Adolphe Prins und dem Niederländer Gerard von Hamel gegründete „Internationale Kriminalistische Vereinigung“ (IKV) übernahm eine multifaktorielle 4 Betrachtungsweise in der Ursachenfrage, die sich mehr an den Strafzwecken orientierte und eine Wendung vom Tat- zum Täterstrafrecht zu berücksichtigen suchte. Heute im § 46 SGB umgesetzt (Schwind. 2010, 104)
3 Monografie, auch: …graphie die; -, …ein: größere, wissenschaftliche Einzeldarstellung (Fremdwörterbuch. 2010, 674)
4 Multifaktoriell: durch viele Faktoren, Einflüsse bedingt (Fremdwörterbuch. 2007, 682) 2
Im 20 Jahrhundert haben sich im Anschluss an den Schulenstreit des 19 Jahrhunderts unter Kant und Hegel mehrere Kriminalitätstheorien sowie die „zweite Spur“ schuldunabhängiger Maßregeln der Besserung und Sicherung entwickelt (Kaiser/Schöch. 2006, 1f) Diese beziehen sich heute mehr auf die Anlagefaktoren und die Umweltbedingtheit der Kriminalität. (Schwind. 2010, 105)
2.1.2 Definition
„Unter Kriminologie ist der interdisziplinäre Forschungsbereich zu verstehen, der sich auf alle die empirischen Wissenschaften bezieht, die zum Ziel haben, den Umfang der Kriminalität zu ermitteln und Erfahrungen über die Erscheinungsformen und Ursachen der Kriminalität über Opfer und Täter sowie
über die Kontrolle der sozialen Auffälligkeit, einschließlich der Behandlungsmöglichkeiten für den Straftäter und den Wirkungen der Strafe bzw. Maßregeln, zu sammeln.“(Schwind. 2010, 8 vgl. Ostendorf. 2007, 11) Es handelt sich bei der Kriminologie primär um eine empirisch, interdisziplinäre Wissenschaft (Göppinger. 1971, 1), die Tatsachen festhält sowie interpretiert. Zwar galt sie zu Beginn als „Dienerin des Strafrechts“, als „Hilfswissenschaft“ (Nils. 1987, 7 in Pongratz u.a.), nach Sutherland und Cressey „als Zusammenfassung verschiedener Betrachtungsweisen des Verbrechens“ (Göppinger. 1971, 1), wird aber heute als eigenständige Schwesterwissenschaft des Strafrechts gesehen (Jung. 2005 in Schwind. 2010, 8). Wichtig bleibt zu sagen, dass die „Kriminologie“ nicht mit der „Kriminalistik“ zu verwechseln ist. Der Kriminalist beschäftigt sich primär mit der Aufklärung von Delikten. Kriminologen hingegen interessieren sich vor allem für die Ursachen von kriminellem Verhalten, hier wird also das Kriminellwerden erklärt (Schwind. 2010, 10). Außerdem handelt es sich bei den Kriminalitätstheorien nicht um deterministische 5 Geschehnisse, sondern eher um Wahrscheinlichkeitsaussageneine zwingende Kausalität von Bedingungen und nachfolgender Kriminalität gibt es nicht, denn die meisten Theorien betrachten nur einen Ausschnitt der möglichen Ursachen (Ackermann. 2007, 34)
5 Determinismus: Lehre von der kausalen Vorbestimmtheit alles Geschehens (Fremdwörterbuch. 2007, 223) 3
2.1.3 Aufgaben
Zu den Aufgaben der Kriminologie gehören nach Schwind (Schwind. 2010, 8) sieben Teilbereiche: Kriminal-Ätiologie (Ursachenforschung) Kriminal-Phänomenologie (Erscheinungsformen) Viktimologie (Lehre vom Opferverhalten) Poenologie (Erforschung der Wirkung von Strafe) Psychologie Forensische und Psychiatrie (Kriminaltherapie,
gerichtspsychologische und -psychiatrische Fragen) Kriminalstatistik (Kriminalität als Massenerscheinung) Bezugsgruppen der Kriminologie seien nur kurz genannt. Hier finden sich die Rechtswissenschaften, die Soziologie, die Medizin, besonders die Psychiatrie, mit der Psychologie, die Pädagogik, die Ethologie, die Anthropologie sowie in den letzten Jahren verstärkt die Ökonomie wieder (Schwind. 2010, 9f vgl. Ackermann. 2007, 25 vgl. Göppinger. 1971, 1).
2.2 Unterscheidungen zum Verbrechensbegriff
Es existiert heute nach Schwind eine spezifische Einordnung in drei Verbrechensbegriffe:
2.2.1 Der strafrechtlich (formelle) Kriminalitätsbegriff
Unter dem strafrechtlich (formellen) Kriminalitätsbegriff werden alle Handlungen, die in einem Kriminalgesetz mit Strafe bedroht sind und Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen verstanden. (Schwind. 2010, 3 vgl. Meier. 2007, 7) Anknüpfend an der Sozialgefährlichkeit des Straftäters existiert seit 1933 im StGB ein dualistisches System, eine „Zweispurigkeit“ des Strafrechts. Bestehend aus Maßregeln der Besserung und Sicherung (angewandt zum Beispiel bei mangelnder Schuldfähigkeit, aufgrund von Geisteskrankheit) sowie Strafen. Demnach zählen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Erziehungsanstalt, die
Führungsaufsicht, Entziehung der Fahrerlaubnis und das Verbot, einen 4
bestimmten Beruf auszuüben, zu den in §§ 61 ff StGB aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Im §§ 38 ff StGB werden die Strafen in Hauptstrafen, mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sowie in Nebenstrafen mit Fahrverbot unterteilt. (Schwind. 2010, 3 vgl. Polizei-Fach-Handbuch. Band 1, § 61 StGB, § 38 StGB)
2.2.2 Der „natürliche“ Verbrechensbegriff
Hier wurde ein eher zeit- und raumunabhängiger Verbrechensbegriff gesucht, der nicht wie der strafrechtlich (formelle) Verbrechensbegriff von „der Entscheidung des Gesetzgebers abhängt, welches Tun kriminalisiert wird und welches nicht“ (Sessar. 1998 in Schwind. 2010, 4). Der „natürliche Verbrechensbegriff“ (hier: „delitto naturale“) engt den strafrechtlichen (formellen) Verbrechensbegriff ein und entstammt wiederum dem Vorschlag von Raffaele Garofalo in seinem Werk „Criminologia“ (Rom. 1885 in Meier. 2007, 6 vgl. Schwind. 2010, 4). Unterschieden wird zwischen zum Einen „delicta mala per se“ (einem „Kernbestand“ der Kriminalität), also Handlungen die zu jeder Zeit und in jeder Kultur als verwerflich galten sowie entsprechend unter Strafe gestellt wurden. Und zum Anderen „delicta mere prohibita“ (Meier. 2007, 6), den Handlungen, die verboten sind und deshalb als verwerflich gelten sowie leichter entkriminalisiert werden können (Schwind.2010, 4).
Abbildung 1: Unterscheidung des natürlichen Verbrechensbegriffs nach Raffaele Garofalo (Quelle: Schwind. 2010, 4) 5
Arbeit zitieren:
Anna Vernaleken, 2011, Geschichte und Theorien zur Entstehung von Kriminalität und ethische Beleuchtung eines anonymisierten Beispiels, München, GRIN Verlag GmbH
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