Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
2 Anmeldepflichten 2
2.1 Gewerberechtliche Anmeldepflichten 2
2.2 Handelsrechtliche Anmeldepflichten 4
2.3 Steuerrechtliche Anmeldepflichten 5
2.4 Sonstige Anmeldepflichten 5
3 Aufzeichnungspflichten 8
3.1 Handelsrechtliche Aufzeichnungspflichten 8
3.2 Steuerrechtliche Aufzeichnungspflichten 9
3.3 Sonstige Aufzeichnungspflichten 11
4 Jede Menge Formalitäten: Handlungsempfehlungen 12
4.1 Handlungsempfehlungen zu den Anmeldepflichten 12
4.2 Handlungsempfehlungen zu den Aufzeichnungspflichten 15
5 Schlussbetrachtung 17
Literaturverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis AktG Aktiengesetz AO Abgabenordnung BGB Bürgerliches Gesetzbuch BZSt Bundeszentralamt für Steuern EStG Einkommenssteuergesetz EU Europäische Union f. folgende ff. fortfolgende GewO Gewerbeordnung HGB Handelsgesetzbuch HwO Handwerksordnung UStG Umsatzsteuergesetz Vgl. vergleiche
1 Einleitung
Es ist keine Seltenheit, dass in Deutschland neue Unternehmen gegründet werden, mit dem Ziel, dass diese wachsen und jede Menge Profit abwerfen. Hintergründe für den Start-Up als Jungunternehmer können hierbei u.a. die Verwirklichung einer guten und einzigartigen Geschäftsidee sein, aber auch Not und Arbeitslosigkeit können als Beweggründe für den Schritt in die Selbstständigkeit genannt werden oder eine minderbezahlte, wenig zufriedenstellende Arbeit als Angestellter in einem Unternehmen. 1 Der Wechsel von einer Tätigkeit als Angestellter hin zur Selbstständigkeit, ist ein sehr großer Schritt, welcher gut geplant und durchdacht werden muss und viele Veränderungen mit sich bringt. Es können viele Chancen offen stehen, aber es können auch große Schwierigkeiten und Hindernisse dem Existenzgründer in den Weg gelegt werden. Der große Vorteil der Selbstständigkeit besteht wohl darin, in vielen Aspekten unabhängig zu sein und stetig auf eigenen Beinen wachsen zu können. Doch durch die aktuelle angespannte Wirtschaftslage, welche beispielsweise durch Digitalisierung oder Globalisierung geprägt ist, scheitern viele Start-Ups bereits in der Anfangsphase. Eine gute Planung in der Gründungsphase hilft dabei, dass es nicht schon in den ersten Jahren zum Scheitern kommt. So ist vor der ausführlichen Planung erst einmal kritisch zu prüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen an einen Existenzgründer erfüllt werden können. Zu diesen geforderten Eigenschaften zählen beispielsweise ein hohes Maß an Selbstmotivation und Selbstdisziplin, Verhandlungsgeschick sowie persönliche Stabilität. 2 Sind diese persönlichen Voraussetzungen vorhanden, ist die Planung zu vollziehen. Hier sind dann unzählige Fragen zu beantworten, wie beispielsweise die Existenzgründung finanziert werden soll, welche Rechtsform das junge Unternehmen annehmen soll, welcher Standort bezogen wird oder welche und wie viele Angestellte beschäftigt werden sollen. Ein wichtiger Punkt sind in diesem Zug auch die Formalitäten, die bei der Gründung und in den ersten Jahren des Bestehens zu beachten sind. Diese Ausarbeitung soll daher aufzeigen, welche rechtlich vorgeschriebenen Anmeldepflichten bestehen und welche gesetzlichen Aufzeichnungspflichten beachtet und einzuhalten sind, damit es nicht zu Komplikationen kommt. Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen dem Existenzgründer geliefert, welche die Aspekte der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten erheblich erleichtern sollen.
1 Vgl. Eder 2006, S. 16 f.
2 Vgl. Eder 2006, S. 24
2 Anmeldepflichten
2.1 Gewerberechtliche Anmeldepflichten
Ist eine Gewerbeaufnahme geplant, ist dieses nach § 14 GewO per Gewerbeanmeldung anzuzeigen. Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist das jeweilig zuständige Gewerbeamt, in dem das Gewerbe liegt bzw. liegen wird. 3 Die Gewerbeanmeldung ist vor der Aufnahme des Betriebes zu erfolgen, spätestens unverzüglich nach der Aufnahme. 4 Anzeigepflichtig sind ebenso die Verlegung des Gewerbes, welche durch die Gewerbeummeldung erklärt wird, die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Aufgabe des Gewerbes, die durch die Gewerbeabmeldung bekundet wird. 5
Vorerst ist aber zu klären, wann überhaupt von einem Gewerbe gesprochen wird, denn der § 14 GewO definiert diesen Begriff nicht.
Von einem Gewerbe ist die Rede, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
Sofern allerdings mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft, ist nicht mehr von einem Gewerbe zu sprechen:
Die Anmeldung erfolgt mittels eines Formblattes, welches bei dem zuständigen Amt ausgegeben wird oder im Internet zu finden ist. Mit der Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch auch eine Anmeldung im Handelsregister, bei dem Finanzamt, bei der Be-
3 Vgl. Kirschbaum/Naujoks 2004, S. 232
4 Vgl. Volkmann/Tokarski 2007, S. 186
5 Vgl. Plümer 2006, S. 57
6 Vgl. Wien 2009, S. 17
7 Vgl. Wien 2009, S. 17
rufsgenossenschaft, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. 8
Nach der erfolgreichen Anmeldung wird ein Gewerbeschein binnen 3 Tage nach Anzeige ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung sind ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung. Zusätzlich ist bei Unternehmen in Gründung der beglaubigte Gesellschaftervertrag vorzulegen. Existenzgründer, die keine EU-Bürger sind, benötigen zudem noch eine Aufenthaltserlaubnis. 9
Eine gesonderte Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes wird für eine Vielzahl von Tätigkeiten benötigt. Die gesonderten erlaubnispflichtigen Gewerbe sind in den §§ 29 ff. GewO bzw. in den jeweiligen Spezialgesetzen ausgeführt. Zu den am zahlreichsten vorkommenden zählen: Makler und Baubetreuer, Spielhallenbetreibende, Hotel und Gaststätten, Bewachungsunternehmen, Tanzlokale und Discotheken sowie Tier- und Waffenhändler. 10 Die jeweils benötigte zusätzliche Erlaubnis ist frühzeitig vor der Gewerbeaufnahme zu beantragen. Zuständig ist hier das jeweilige Gewerbeamt. Zu dem Formblatt sind dann zusätzlich ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Beide Dokumente sind bei der zuständigen Meldebehörde, dem Einwohnermeldeamt, zu beantragen. 11
Für das in den §§ 55 ff. GewO geregelten Reisegewerbe, für welches auch gesonderte Vorschriften vorherrschen, wird eine Reisegewerbekarte als Sonderform der Erlaubnis vorgeschrieben. Diese ist stets mit sich zu führen und bei der zugehörigen Behörte bei Verlangen vorzulegen. 12
8 Vgl. Plümer 2006, S. 57
9 Vgl. Bleiber 2009, S. 249
10 Vgl. Hebig 2004, S. 83 f.
11 Vgl. Kirschbaum/Naujoks 2004, S. 232 - 236
12 Vgl. DIHK 2009, S. 59 f.
Arbeit zitieren:
Dennis Witt, 2010, Gewerberechtliche, handelsrechtliche und steuerrechtliche Anmelde-, Aufzeichnungs- und andere Pflichten des Existenzgründers, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne: neuer Titel erschienen: Gewerberechtliche, handelsrechtliche und steuerrechtliche Anmelde-, Aufzeichnungs- und andere Pflichten des Existenzgründers
Dennis Witt hat einen neuen Text hochgeladen
Founder Turnover in Venture Capital Backed Start-Up Companies
Martin Heibel, Nikolaus Franke, Dietmar Harhoff, Joachim Henkel
Beteiligungsfinanzierung bei technologischen Start-up Unternehmen
Vertragsgestaltung von Busines...
Enrico Tursch
Was wir vom innovativsten Land...
Dan Senor, Saul Singer, Stephan Gebauer
Recreation, Event, and Tourism Businesses: Start-Up and Sustainable Op...
Start-Up and Sustainable Opera...
Robert E. Pfister, Patrick T. Tierney
Expanding ESL, Civics, and Citizenship Education in Your Community: A ...
U S Citizenship & Immigration Services
0 Kommentare