Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung / Problemstellung 3
2. Begriffsbestimmung „Entwicklungspolitik“ 5
3. Österreichische Entwicklungszusammenarbeit 6
3.1. Geschichtlicher Hintergrund 6
3.2. Allgemeines 8
3.3. Akteure der Entwicklungspolitik 9
3.3.1. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten 10
3.3.2. Austrian Development Agency 10
3.3.3. Bundesministerien 12
3.3.4. Andere Organisationen 12
3.4. Entwicklungspolitische Grundsätze und Ziele 15
4. Inhalte Österreichischer Entwicklungszusammenarbeit 17
5. Entwicklungspolitik der Schweiz 20
5.1. Geschichtlicher Hintergrund 20
5.2. Allgemeines 22
5.3. Akteure der Entwicklungspolitik 25
5.3.1. Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) 26
5.3.2. Staatssekretariat für Wirtschaft - Seco 27
5.3.3. Schweizerisches Arbeitshilfswerk (SAH) 28
5.3.4. Alliance Sud 30
5.3.5. Erklärung von Bern 30
5.3.6. Weitere Akteure 31
5.4. Entwicklungspolitische Grundsätze und Ziele 32
6. Inhalte der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit 34
7. Die Millenniumsziele der Vereinten Nationen 35
7.1. Allgemeines 35
7.2. Österreich und die Vereinten Nationen bzw. Österreichs Beitrag zu den
Millenniumszielen 36
7.3. Die Schweiz und die Vereinten Nationen bzw. der Schweizer Betrag zu den
Millenniumszielen 38
8. Resumée 41
9. Bibliographie 46
2
1. EINLEITUNG / PROBLEMSTELLUNG
Diese Seminararbeit widmet sich dem Vergleich der Entwicklungspolitik bzw. der Entwicklungszusammenarbeit der Kleinstaaten Österreich und Schweiz. Die Notwendigkeit und Bedeutung von Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit ist unumstritten. Ziele wie Armutsbekämpfung, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Umweltschutz, Friedenssicherung, Menschenrechte und Demokratie, Entschuldung sowie Globalisierung stehen im Vordergrund. Motiviert durch ethisch-moralische Vorstellungen, Gewährleistung der eigenen Sicherheit, Schaffung neuer Absatzmärkte und Ressourcenquellen sowie durch die Verbreitung der Staatsform gibt es unzählige entwicklungspolitische Konzepte, Maßnahmen und Strategien. Der Vergleich zwischen Österreich und der Schweiz ist in mehrerlei Hinsicht interessant. Zum Einen hängt die Kapazität der Hilfeleistung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit von der Größe bzw. der wirtschaftlichen Kapazität des Landes ab. Österreich und die Schweiz sind größentechnisch und wirtschaftlich ähnlich. Interessant sind die geschichtliche Entwicklung der EZA sowie der strukturelle Ausbau im Land selber. Der Fokus dieser Seminararbeit liegt auf dem Vergleich der entwicklungspolitischen Grundsätze, Ziele, Strategien und Maßnahmen Österreichs und der Schweiz. Untersucht werden sollen die regionalen und internationalen entwicklungspolitischen Konzepte beider Staaten, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser. Ebenso der Beitrag beider Länder zu den Millenniumszielen der Vereinten Nationen soll überblicksartig behandelt werden. Insofern ergeben sich folgende Fragestellungen:
• Welche Unterschiede hinsichtlich der Grundlagen der Entwicklungspolitik bestehen zwischen Österreich und der Schweiz …
Aufgrund der eben genannten Fragestellungen ergeben sich folgende Hypothesen für diese Seminararbeit:
3
1) Die Grundsätze, Ziele und Organisation der Entwicklungspolitik Österreichs und der Schweiz sind aufgrund der geschichtlichen Entwicklung beider Länder sehr ähnlich ausgestaltet. Sowohl in der Schweiz als auch in Österreich besteht eine Bandbreite an nationalen (Nichtregierungs-) Organisationen, welche sowohl alleine, sprich unabhängig von der Regierung als auch in Kooperation mit dieser bzw. anderen internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen der EZA verschiedenste Aufgaben ausüben. 2) Die Aktivitäten beider Länder im Rahmen der Millenniumsziele der Vereinten Nationen unterscheiden sich kaum, dies insbesondere aufgrund der ähnlichen Größe und wirtschaftlichen Kraft beider Länder.
Methodisch wird auf primär auf Sekundärliteratur zurückgegriffen, wobei hier Monographien, Zeitschriftenartikel, Studien, Jahresberichte sowie die Homepages der einzelnen Institutionen in Frage kommen. Zum Thema Entwicklungspolitik der Schweiz ist leider nur eine Monographie in der Bibliothek vorhanden, sodass ich auf fast ausschließliche Internetrecherche zurückgreifen musste. Zum Thema Entwicklungspolitik Österreichs ist anzumerken, dass zum Zeitpunkt des Schreibens der Seminararbeit hierzu viele Monographien vergriffen waren, sodass auf keine große Auswahl zurückgegriffen werden konnte. Des Weiteren wurde auf Primärliteratur zurückgegriffen, wobei hier insbesondere die gesetzlichen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit beider Länder zu nennen ist.
4
2. BEGRIFFSBESTIMMUNG „ENTWICKLUNGSPOLITIK“
Unter Entwicklungspolitik wird die „Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung in Entwicklungsländern. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern, wobei eine erfolgreiche Entwicklungspolitik ursachenadäquat betrieben werden und auf Erkenntnisse der Entwicklungstheorie zurückgreifen muss.“ 1 verstanden. Inhalt der Entwicklungspolitik ist somit Entwicklungshilfe. Hierunter werden „alle Übertragungen von Kapital und Wissen in Entwicklungsländer“ 2 verstanden. Als Kernaufgaben zählen „die Vermittlung von produktionstechnischen, wirtschaftlichen und or-ganisatorischen Fähigkeiten und die Beratung beim Aufbau einer zuverlässigen öffentlichen Verwaltung, von Verkehrswegen, des Gesundheitswesens, des Bildungssystems und eines Systems der sozialen Sicherung.“ 3 Entwicklungsländer sollen in die internationale Arbeitsteilung eingebunden werden um so neue Produktions- und Exportmöglichkeiten erschließen zu können. 4 Zielgruppe der Entwicklungspolitik sind die sogenannten Entwicklungsländer, d.h. jene Länder, deren Entwicklungsstand, wirtschaftlich, sozial oder politisch im Vergleich zu Industrieländern niedriger ist. Unter welchen Voraussetzungen man von einem sogenannten Entwicklungsland spricht, bedarf einer genauen Definition. Zu diesem Zweck wurden Kennzeichnungen bzw. Kennzahlen festgelegt, wie etwa das Bruttosozialprodukt pro Kopf oder die Analphabetenquote. 1970 wurde seitens der UNO begrifflich zwischen „less developed countries“, den sogenannten Schwellenländern und „least developed countries“, den am wenigsten entwickelten Ländern unterschieden. 5 Akteure der Entwicklungspolitik sind sowohl staatliche als auch private Organisationen, in Österreich beispielsweise die Austrian Development Agency, der österreichische Auslandsdienst sowie Horizont 3000.
1 Klein, Martin, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/entwicklungspolitik.html, abgerufen am
16.01.2010
2 F.A. Brockhaus (2004), 162
3 ebd.
4 ebd.
5 vgl. ebd., vgl. hierzu auch Besters, Hans / Boesch, Ernst (1966), 8 ff
5
3. ÖSTERREICHISCHE ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
3.1. GESCHICHTLICHER HINTERGRUND
Mit vielen verschiedenen Möglichkeiten der Strafe oder Hilfe spielten die Alliierten, als der Zweite Weltkrieg sich dem Ende näherte. Durchsetzen konnte sich schließlich das „European Recovery Program“, auch bekannt als Marshall-Plan. Die Tatsache, dass sich die Siegermächte so eingehend um die Verlierer kümmerten und ihnen den Weg in neue wirtschaftliche und politische Stärke ermöglichten verpflichtete diese nicht nur moralisch, diesen Weg in umgekehrter Richtung ebenso zu begehen. Daraus ergab sich der Beitritt zu den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OECD und anderen Organisationen der Zusammenarbeit. Im Zuge der Auseinandersetzung mit der Entwicklungszusammenarbeit ergaben sich ebenso verschiedene Betätigungsfelder die sich von internationaler Tragweite bis in die regionalen Felder erstreckten. Ganz besonders die einsetzende Dekolonialisierung und das damit verbundene Entstehen neuer, schwacher Staaten forderte die Staaten immer mehr. Daher beschloss man in Österreich unter anderem den Verteilungsmechanismus des auslaufenden Marshall-Planes zu nutzen und die Leistungen dieses Systems den bedürftigen Staaten zu übermitteln. 1 In den 60er Jahren wurden einige Organisationen mit dem Ziel Entwicklungshilfe zu leisten gegründet und staatlich gefördert. Hier ist u.a. das Wiener Institut für Entwicklungsfragen, die Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe, das Lateinamerika-Institut, das Österreichische Institut für Entwicklungshilfe und Technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern zu nennen. Für die Entwicklungszusammenarbeit fehlte jedoch eine klar geregelte Kompetenzverteilung, sodass verschiedenste Ministerien für einzelne Bereiche zuständig waren. 1963 wurde dann erstmals mit einem Ministerratsbeschluss ein Koordinationsgremium geschaffen, das sogenannte Interministerielle Komitee zur Förderung der Entwicklungsländer (kurz: IKFE), welches die Begutachtung von geplanten Projekte der staatlichen, bilateralen Hilfe zur Aufgabe hatte. 2
1974 wurde dann - „nach einer partizipativ organisierten, groß angelegten Enquete im Jahre 1973“ - das Entwicklungshilfegesetz beschlossen. Nunmehr fiel die Zuständigkeit dem Bundeskanzleramt zu und wurde durch das Gesetz ein Beirat für Entwicklungshilfe eingerichtet.
1 vgl. Freudenschuss-Reichl, Irene / Bayer, Kurt (2008), 137f
2 vgl. Hödl, Gerald (2004), 21 ff
6
Es normiert weiters die jährliche Festlegung eines Dreijahres-Entwicklungshilfeprogrammes. Da die Gründung einer ständigen bundeseigenen Entwicklungshilfeagentur im Entwicklungshilfegesetz von 1974 nicht vorgesehen war, oblag die Durchführung von Entwicklungshilfe privaten Einrichtungen. In den darauffolgenden Novellierungen des Gesetzes wechselte die Zuständigkeit für EZA immer wieder zwischen dem BKA und dem Außenministerium, bis schlussendlich seit 1995 beim Außenministerium liegt. 1 Auf Grundlage dieses Gesetzes sollten die verschiedenen Mechanismen und Programme besser koordinieren und umsetzen werden können. 2 In welcher Art und Weise bzw. in welcher Form die Entwicklungshilfe geleistet werden soll, blieb im Entwicklungshilfegesetz von 1974 relativ offen. Ebenso hinsichtlich der Vorgaben, wer Zielgruppe der Entwicklungshilfe sein soll. 3 Im Laufe der kristallisierte sich eine Schwerpunktsetzung der österreichischen EZA auf Afrika, insbesondere südlich der Sahara, sowie Asien und Zentralamerika heraus. Inhaltlich betraf dies vor allem Bildung, Landwirtschaft sowie mit der Zeit auch die Demokratisierung und Schaffung von Rechtsstaatlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung von Menschenrechten. 4 1992 standen erstmals die Empfängerländer fest: „Nicaragua in Lateinamerika, Bhutan in Asien, Kap Verde, Burkina Faso, Uganda, Äthiopien, Ruanda, sowie Mocambique in Afrika“ 5 Über die Jahre hinweg, sprach sich die österreichische Politik sodann immer mehr für die von den Vereinten Nationen definierten ODA-Ziele aus, jedoch konnte die österreichische ODA nie die UNO-Ziele erreichen. Erst 1994 gelang es Österreich erstmals den OECD-Leistungsdurchschnitt zu erreichen. 6
„Im Zuge des Aufbrechens des Ostblocks drängten sich die Länder Ost- und Südosteuropas als Einsatzorte der in den 1990er Jahren entstehenden und im BKA angesiedelten Osthilfe auf.“ 7 Diesem „Trend“ folgte auch Österreich und ging von einem zehnjährigen Leistungszeitraum aus. Der Fokus lag auf den Nachbarländern in Zentraleuropa, d.h. Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien. Bereits Mitte der 90er Jahre verlagerte sich der Schwerpunktim Zuge der kriegerischen Konflikte im ehemaligen Jugoslawien - auf Südosteuropa, insbe- 1 vg.Freudenschuss-Reichl, Irene / Bayer, Kurt (2008), 138 f
2 vgl. ebd., 137f..
3 vgl. ebd., 140
4 vgl. ebd.
5 ebd.
6 vgl. ebd., 139
7 ebd., 140
7
sondere auf den Westbalkan. Inhaltlich traten vor allem Themen wie Umwelt, Wasser, Energie, Bildung und Wirtschaft in den Vordergrund. 1
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 änderte sich auch Österreichs Orientierung hinsichtlich Entwicklungspolitik. Entwicklungspolitik wurde internationale harmonisiert und die einzelnen Maßnahmen koordiniert. 2
3.2. ALLGEMEINES
Als Nachfolger des Entwicklungshilfegesetzes aus dem Jahre 1974 stellt das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz 2003 die nunmehr geltende rechtliche Grundlage für Entwicklungszusammenarbeit in Österreich dar.
Vor In-Kraft-Treten des aktuellen Entwicklungszusammenarbeitsgesetz 2003 wurden einige bilaterale Abkommen bzw. Verträge über Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Empfängerländer abgeschlossen. Beispielhaft sind hier u.a. folgende zu nennen: Das Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit 1993, das Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über Entwicklungszusammenarbeit 1996, der Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien bezüglich Entwicklungszusammenarbeit 2008, der Vertrag zwischen der Regierung der Republik Moldau über Entwicklungszusammenarbeit 2009, der Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über Entwicklungszusammenarbeit, der Vertrag zwischen dem Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Sekretariat für Europäische Angelegenheiten der Regierung der Republik Mazedonien über Entwicklungszusammenarbeit vorläufig ab 22.1.2010, der Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina über Entwicklungszusammenarbeit, der Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über allgemeine Bestimmungen und Be-
1 vgl.Freudenschuss-Reichl, Irene / Bayer, Kurt (2008), 140 f
2 vgl. Obrovsky, Michael (2005), 124 ff
8
dingungen für die Entwicklungszusammenarbeit, uvm. 1 Diese einzelnen Abkommen und Verträge wurden im Sinne der Vertiefung freundschaftlicher Beziehungen mit der inhaltlichen Konkretisierung einer verstärkten technischen 2 sowie finanziellen, wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit und Förderung 3 geschlossen. Das derzeit geltende Entwicklungszusammenarbeitsgesetz 2003 normiert die Grundsätze und Ziele österreichische Entwicklungszusammenarbeit und determiniert die genaue Ausgestaltung der Entwicklungszusammenarbeit. Der Bund ist im Rahmen seiner internationalen Entwicklungspolitik verpflichtet Entwicklungszusammenarbeit zu leisten. 4 Weiters legt es fest, dass Entwicklungspolitik „alle Maßnahmen des Bundes zu umfassen“ hat, „die geeignet sind, die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer zu fördern oder eine Beeinträchtigung dieser Entwicklung hintanzuhalten; sie umfasst insbesondere die Entwicklungszusammenarbeit.“ 5 Das Gesetz definiert auch jene Länder, die als Entwicklungsländer anzusehen sind. Hierunter fallen „jene Länder und Gebiete, die jeweils im Anhang zum Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik aufgezählt sind.“ 6 Bei der Auswahl ist jedoch die von der DAC und OECD erstellte Liste der Entwicklungshilfeempfänger zu berücksichtigen. Zuständig für die Durchführung der Entwicklungszusammenarbeit ist der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Es wird jedoch mit diesem Gesetz die Austrian Development Agency (kurz ADA) gegründet, welche für die Erarbeitung und Abwicklung der Maßnahmen der EZA zuständig ist (vgl. hierzu Kapitel). 7
3.3. AKTEURE DER ENTWICKLUNGSPOLITIK
In diesem Kapitel werden die Akteure der österreichischen Entwicklungspolitik bzw. Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) vorgestellt. „Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt Länder in Afrika, Asien und Zentralamerika sowie in Südost-
1 vg. www.ris.bka.gv.at, abgerufenam 16.01.2011
2 vgl. Präambel zum Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Repub-
lik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit, www.ris.bka.gv.at , abgerufen am 16.01.2011
3 vgl. Präambel zum Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demo-
kratischen Bundesrepublik Äthiopien über Entwicklungszusammenarbeit, www.ris.bka.gv.at , abgerufen am
16.01.2011
4 vgl. § 1 Abs. 1 EZA-G
5 § 1 Abs 2 EZA-G
6 § 3 EZA-G
7 vgl. hierzu § 6 und § 8 EZA-G 2003
9
europa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung. Das Außenministerium (BmeiA) plant die Strategien und Programme, die Austrian Development Agency (ADA) setzt diese gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungs-organisationen und Unternehmen um.“ 1
3.3.1. BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN
Als Teil der österreichischen Außenpolitik kann als wichtigster Akteur der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gesehen werden. Es ist für die gesamte strategische Ausrichtung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zuständig und leitet die Dialoge mit den Partnerländern der OEZA. Des Weiteren ist das BmeiA in internationale Gremien (d.h. EU, U, OECD) eingebunden, um so Harmonisierung und Abstimmung von bilateralen und multilateralen Programmen zu ermöglichen. 2 Aufgabe des BmeiA ist die Ausarbeitung entwicklungspolitischer Programme, v.a. des Dreijahresprogrammes, in welchem die entwicklungspolitischen Positionen Österreichs festgelegt werden. Die Erstellung von Leitlinien, Sektor- und Länderstrategien erfolgt in Zusammenarbeit mit der ADA. 3
3.3.2. AUSTRIAN DEVELOPMENT AGENCY
Einer der Dachakteure der österreichischen Entwicklungspolitik ist die Austrian Development Agency (ADA). Die ADA ist „für die Umsetzung bilateraler Programme und Projekte in den Partnerländern der OEZA verantwortlich und verwaltet das dafür vorgesehene Budget. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bildungs- und Informationsarbeit in Österreich, um das Thema Entwicklungszusammenarbeit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“ 4 Als eine GmbH 2004 gegründet ist sie in das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheit eingebettet. 5 Sie ist somit jene „Institution, die in Österreich die
1 ADA, http://www.entwicklung.at/akteure/, abgerufen am 16.01.2011
2 vgl. ADA, www.entwicklung.at/akteure/bmeia, abgerufen am 16.01.2011
3 vgl. ebd., abgerufen am 16.01.2011
4 ADA, http://www.entwicklung.at/akteure/ada/, abgerufen am 16.01.2011
5 vgl. ADA, http://www.entwicklung.at/akteure/ada/, abgerufen am 16.01.2011
10
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