I. EINLEITUNG 3
I.1 Problemstellung 3
I.2 Vorbemerkungen 4
I.3 Forschungsstand 5
a) Literatur
b) Quellenlage 5
II. ERSCHEINUNGSFORMEN VON KRIMINALITÄT IN GESELLSCHAFTLICHEM
WERTESYSTEM UND SOZIALER WIRKLICHKEIT 6
II.1 Angriffe auf die Ehre 6
II.2 Gewalt 7
II.3 Sittlichkeitsdelikte und Kindsmord 10
II.4 Eigentumsdelikte 12
II.5 Bandenkriminalität 13
II.6 Hexerei, Ketzerei und Religionsdelikte 15
III. WECHSELWIRKUNG ZWISCHEN GESELLSCHAFT UND KRIMINALITÄT16
III.1 Entstehung von Delinquenz 17
a) Ursachen
b) Kriminelle Karrieren 20
III.2 Reaktion der Umwelt auf abweichendes Verhalten 21
a) Resozialisierung und Prävention
b) Ausgrenzung und Stigmatisierung 23
III.3 Im Namen des Volkes: Öffentliche Bewältigung 24
a) Manifestation der Herrschaft
b) Beteiligung der Bevölkerung 25
IV. ZUSAMMENFASSUNG 30
V. ANHANG 32
V.1 Abkürzungen 32
V.2 Literaturverzeichnis 33
a) Quellen
b) Literatur 33
I. Einleitung
I.1 Problemstellung
Das Böse ist immer und überall; Verbrechen hat es schon immer gegeben und wird es immer geben.
Dennoch entsteht ein Problem, wenn man sich mit Kriminalität beschäftigen will. Was Kriminalität ist,
ist eine Frage der Definition. Kriminalität entsteht dadurch, daß man ein bestimmtes Verhalten als
kriminell definiert. Doch einfach festzustellen, was normativ verboten ist, scheint wenig geeignet für
die Betrachtung einer Epoche, in der die Strafrechtspflege noch weitgehend gewohnheitsrechtlichen
Mustern folgte, 1 und zudem in einzelnen Fällen noch Differenzen zwischen der sozialen Anschauun-
gen und den Buchstaben des Gesetzes deutlich hervortreten. Einen Anhaltspunkt bietet immerhin die
Justiziabilität; kurz gesagt: kriminell ist, was bestraft wurde. 2 Da auch ein Blick auf den Strafvollzug
1 Zum Anteil des Gewohnheitsrecht vgl. auch Schwerhoff, Devianz in der alteuropäischen Gesellschaft, in: Zeit-
schrift für historische Forschung 19 (1992), S.385-414, S.393.
2 Ebenso, wenn auch umständlicher formuliert: Valentinitsch, Fahndungs-, Gerichts- und Strafvollzugsakten als
Quellen zur Alltagsgeschichte, in: Pickl/Feigl, Methoden und Probleme der Alltagsforschung im Zeitalter des
Barock, Wien 1982, S.69-82, S.70.
geworfen werden soll - denn dieser war als fester Bestandteil des öffentlichen Lebens Alltagserlebnis in der Frühen Neuzeit - soll diese zugegeben nicht sehr präzise Definition als Richtschnur dienen. Untersuchungsgegenstand soll also die Kriminalität in der Gesellschaft sein, d.h. die kriminelle Hand- lung und die Reaktion darauf, soweit sich diese in der Öffentlichkeit abspielte.
I.2 Vorbemerkungen Von Interesse sind zunächst die verschiedenen Deliktsformen, wie sie immer wieder in Erscheinung getreten sind, und als typische Verbrechen im Mitteleuropa des 16. und 17. Jahrhunderts bezeichnet werden können. Dabei sollen jedoch die Bandenkriminalität, soweit es sich um entlassene Lansknechte als Folge eines Krieges handelt, und die Hexerei nur kurz und auch nur der Vollstän- digkeit halber Erwähnung finden, obwohl, oder gerade weil diese Deliktstypen eine in mehrfacher Hinsicht herausgehobene Stellung in der historischen Rückschau einnehmen. Auf diejenige Banden- kriminalität, die sich aus einer (in diesem Fall meist städtischen) Subkultur entwickelt hat, soll dage- gen ein Blick geworfen werden. Im übrigen stehen die alltäglich erlebten Vergehen und Verbrechen im Vordergrund, wobei es einerseits einen Kernbestand an Delikten gibt, der die Zeiten überdauert hat und auch heute noch der Starfverfolgung unterliegt, wie z.B. Tötungs- und Eigentumsdelikte, an- dererseits aber auch zeitbedingte Straftatbestände, wie die Sittlichkeits- oder Religionsdelikte. Zuerst stellt sich die Frage wie sich die verschiedenen Tatbestände in der Gesetzgebung, der Recht- sprechung, vor allem aber im Wertesystem der gemeinen Leute wiederfanden, und natürlich wie die Alltagsrealität mit Blick auf kriminelle Verhaltensweisen aussah. Ferner lohnt ein Blick auf das Vor- und das Nachspiel einer Starftat: die Ursachen von Kriminalität einerseits, und die Exekution ande- rerseits. Der Strafvollzug war ein öffentliches Ereignis. Heute ist nur das Gerichtsverfahren öffentlich, alles andere entzieht sich den Blicken der Öffentlichkeit. In der hier zu betrachtenden Zeit war es genau umgekehrt, 3 wobei die Öffentlichkeit nicht nur eine Zuschauerrolle einnahm.
3 Seit der Einführung des Inquisitionsverfahrens gab es keine öffentlichen Sitzungen mehr (v.Dülmen, Theater des
Schreckens, 4. Aufl. München 1995, S.24).
I.3 Forschungsstand
a) Literatur Die Forschung konzentriert sich dabei hauptsächlich auf die Auswertung von Gerichtsakten. Am weitesten fortgeschritten ist die Erforschung der Hexenprozesse sowie das Phänomen der Räuber- banden, die in Gestalt von Söldnerheeren, welche Ende eines Krieges arbeitslos geworden waren, das Land mit Raubzügen heimsuchten. Doch sind auch kriminelle Verhaltensweisen und Deliktstypen des Alltags, sozusagen aus der Mitte der Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten entdeckt worden. Bislang war die Verbrechensgeschichte als Teilgebiet der Rechtsgeschichte mehr oder weniger auf die Erforschung der normativen Reaktionen ausgerichtet, 4 hat sich aber seit den 80er Jahren, auch unter dem Einfluß der britischen und französischen 5 Forschungen auf diesem Gebiet eine Wende hin zu einer sozialhistorisch-kriminologischen Betrachtungsweise vollzogen. 6 Seit dieser Zeit sind mehrere in der Regel regionalgeschichtlich angelegte Fallstudien entstanden, die sich meistens auf die - statis- tisch und einzelfallbezogene - Auswertung von Gerichtsakten und Verhörsprotokollen aus dem Spätmittelalter und der frühen Neuzeit stützen. Während sich die englischen Forscher zunächst stark auf quantitative Methoden stützten, 7 wendeten sich die deutschen Historiker eher analytisch- hermeneutischen Verfahren zu. 8 Interessenschwerpunkt ist dabei der Zusammenhang von Krminali- tät, Gesellschaft und den ordnungspolitischen Instrumentarien, die in diesem Rahmen zum Einsatz kamen. 9 Der Blick auf die Kriminalität läßt deutlich die gesellschaftlichen Widersprüche und Konflik- te in der Abfolge historischer Zeiten erkennen. 10
b) Quellenlage Neben solchen Werken sollen hier noch ergänzend Alltagsquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel das Buch Weinsberg, oder die berühmten Eulenspiegelgeschichten.
4 Vgl. Schwerhoff, Devianz, S.388.
5 Hervorzuheben ist hier die Annales-Schule, der die historische Kriminaologie das Gewicht verdankt, das sie in den letzten Jahrzehnten erlangt hat (Blasius, Kriminologie und Geschichtswissenschaft, in: Geschichte und Ge- sellschaft 14 (1988), S.136-149, S.144).
6 Vgl. Schwerhoff, Köln im Kreuzverhör, Bonn 1991, S.17 und insbesondere S.24 ff. 7 Vgl. neben Blasius, S.142 auch Schwerhoff, Devianz, S.397/398.
8 Vgl. Blasius, S.142/143.
9 Vgl. Blasius, S.146 und speziell zur Sozialdisziplinierung und Ordnungspolitik, Schwerhoff, Köln im Kreuzverhör, S.24-33.
10 Blasius, S.138.
Die Quellenlage ist allerdings durchaus problematisch. So sind Kriminalstatistiken 11 , die aufgrund von Auswertungen der überlieferten Gerichtsakten erstellt wurden, und hier zitiert werden, mit allen Feh- lerquellen behaftet, unter denen auch die heute geführten Kriminalstatistiken (Polizeiliche Kriminalsta- tistik und die Verurteiltenstatistik der Gerichte) leiden. Hinzu kommen zusätzliche Unsicherheiten, die die Überlieferungsdichte betreffen.
Grundlage für statistische Auswertungen sind die Gerichtsakten und Verhörsprotokolle. Von Interes- se für die Erforschung von Kriminalität im Rahmen des alltäglichen Lebens sind aber auch Steckbrie- fe, die seit 1555 bekannt sind, 12 sowie die Rechtsgutachten, die seit Beginn des 17. Jahrhunderts von den Gerichten bei den Rechtsfakultäten der Universitäten eingeholt wurden. 13 Was den Strafvollzug angeht, so kommen noch die Rechnungen der Nachrichter hinzu. 14
II. Erscheinungsformen von Kriminalität in gesellschaftlichem Wertesystem
15
und sozialer Wirklichkeit Die alltägliche Kriminalität war äußerst vielschichtig. Gewalt- und Eigentumsdelikte waren (und sind) damals wie heute Straftaten, wenn sich auch in der sozialen ein Wandel vollzogen zu haben scheint. Ein noch auffälligerer Wandel in der sozialen Anschauung ist bei Ehrverletzungsdelikten und Sittlich- keitsverbrechen eingetreten. Bei letzteren kann man heute schon nicht mehr von Straftaten oder gar Verbrechen reden. Heute wie damals strafbar ist der Kindsmord; doch war dies im 16. Jahrhundert ein wesentlich häufiger auftretendes Verbrechen.
16
II.1 Angriffe auf die Ehre Auffällig ist beispielsweise der hohe Stellenwert der Ehre, die zwar häufig angegriffen, dafür aber umso nachdrücklicher verteidigt wurde. Das Ansehen entschied über die Stellung in der Gesell-
11 Zu den Fehlerquellen vgl. Wettmann-Jungblut, „Stelen in rechter hungersnodtt“Diebstahl, Eigentumsschutz und strafrechtliche Kontrolle, in: v.Dülmen, Verbrechen, Strafen und soziale Kontrolle, Frankfurt a.M. 1990, S.133- 177, S.138.
12 Vgl. Valentinitsch, S.74 f.
13 ebd., S.76.
14 ebd., S.79.
15 Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vergehen gegen die Obrigkeit werden weitge- hend ausgeklammert, ebenso wie die zur Genüge erforschten Hexenprozesse oder die Sonderform der Bandenkri- minalität als Folge eines Krieges.
16 Beleidigungen wurden als „Gewalt mit Worten“ mit unter die Gewaltdelikte gerechnet, vgl. Schwerhoff, Köln im Kreuzverhör, S.270 ff.; zum Ehrbegriff und dessen Verteidigung: ebd., S.312 ff.
schaft. 17 Ein ruinierter Ruf konnte fatale Folgen haben. Waren konnten nicht mehr verkauft werden, Dienstleistungen wurden von ehrlosen Menschen nicht mehr angenommen. Ein Ortswechsel bot kaum Abhilfe; schließlich war der Bauer an seinen Hof, der Handwerkermeister an seine Zunft ge- bunden. Ehre war somit ein soziales Kapital, das darüber entschied, ob ein Mensch sozial aufstieg oder stigmatisiert wurde. 18 In einer Gesellschaft aber, die dem Ehrbegriff und der persönlichen Wert- schätzung ein so großes Gewicht gab, war eine Beleidigung ein Vergehen, welches nicht mit einem Achselzucken abgetan werden konnte, weil es letztlich einen Angriff auf die Existenz darstellen konn- te. Den schwersten Verleumdungen („Dieb“, „Schelm“, „Hure“, „Hexe“) mußte schon wegen der darin enthaltenen Verdächtigung sofort entgegengetreten werden.
So finden sich in den Gerichtsakten vielfach Beleidigungsprozesse, 19 die im 16. Jahrhundert geradezu inflationär waren. 20 Zur Strafe, meist Geldstrafe, mußte zwingend der Widerruf des ehrverletzenden Angriffs kommen. Doch vielfach bediente man sich des ursprünglichsten menschlichen Konfliktlö- sungsmechanismus: der Gewalt. In den höheren Gesellschaftsschichten wurde dies in der vornehm- distanziert ritualisierten Form des Duells ausgetragen, wobei natürlich dringend erforderlich war, die Standesunterschiede zu beachten, ebenso wie bei den „einfachen Leuten“, die sich, weniger vor- nehm, ursprünglichen menschlichen Instinkten folgend, geprügelt haben.
Auf der anderen Seite wurde das ausgeprägte Ehrgefühl für das Strafensystem genutzt: Neben Le- bens- und Leibesstrafen kamen die verschiedensten Ehrenstrafen zur Anwendung, von denen die bekannteste Strafart der Pranger sein dürfte. 21
II.2 Gewalt Dies offenbart zugleich eine Einstellung zur Gewalt: Es genügte wenig, um Gewalttätigkeiten zu pro- vozieren, die dann umso brutaler und heftiger ausfielen. Den überlieferten obrigkeitlichen Berichten
17 Vgl. dazu Rummel, Verletzung von Körper, Ehre und Eigentum, in: Blauert/Schwerhoff, mit den Waffen der Jus- tiz, S.86-114, S.88 und S.110; ähnlich für Lippe ab 1650: Frank, Dörfliche Gesellschaft und Kriminalität, Paderborn 1995, S.243 und S.333 ff.
18 Vgl. Hoffmann, Nachbarschaften als Akteure und Instrumente der sozialen Kontrolle, in: Schilling, Institutionen, Instrumente und Akteure sozialer Kontrolle und Disziplinierung im frühneuzeitlichen Europa, Frankfurt a.M. 1999, S.195.
19 Vgl. Wettmann-Jungblut, S.143: In einer dort angeführten Amtsgerichtsstatistik (Klettgau 1605-12) sind 45,5% der abgeurteilten Delikte Verbalinjurien. In der Statistik fehlen allerdings die vor dem Malefizgericht abgeurteilten Delikte.
20 Hoffmann, S.195.
21 Vgl. v.Dülmen, S.63 ff., der vor allem auf die Bedeutung der Ehre im Strafensystem und das zahlenmäßige Ve r- hältnis zur Todesstrafe (Tabelle, S.63) eingeht.
Quote paper:
Christian Vogel, 2001, Kriminalität in der Frühen Neuzeit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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