1. Einleitung
Am 27. und 28. November 2010 fand die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule Freiburg im Breisgau statt. Die Tagung trug den Titel „Generalisierung und Spezialisierung Sozialer Arbeit im internationalen Maßstab“. 1 Während der Tagung boten Wissenschaftler 2 und Hochschullehrer zu dem Thema Aus- und Weiterbildung in der Sozialen Arbeit Beiträge aus verschiedenen Ländern dar. Neben u.a. deutschen Vertretern stellten auch Repräsentanten aus Österreich und der Schweiz die Ausbildungsstrukturen an den Hochschulen ihrer einzelnen Länder vor. Im Fokus stand dabei die Umstellung auf die einheitlich gestufte Ausbildungsstruktur (Bachelor, Master, Promotion) an den Fakultäten für Soziale Arbeit 3 . Dabei wurden Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern im deutschsprachigen Raum deutlich, die eine Betrachtung en detail wert sind. Die Jahrestagung ist somit Anstoß für das Interesse und die leitende Fragestellung dieses synchronen 4 Vergleichs: Wie haben die Länder im deutschsprachigen Raum die Reform umgesetzt? Im Mittelpunkt stehen dabei die Möglichkeiten einer wissenschaftlichen Laufbahn im Sinne einer Promotion und lehrenden respektive forschenden Position angehender Sozialarbeitswissenschaftlern, um die Fragestellung - angesichts des intendierten Umfangs dieser Arbeit - einzugrenzen. Entsprechend des Erkenntnisinteresses wird die Materie dieses Vergleichs zunächst genauer definiert. Im Anschluss daran werden die dafür relevanten Vergleichskategorien exponiert. In der Deskriptionsphase werden die Entwicklungslinien der Ausbildung Sozialer Arbeit in den Ländern kurz nachgezeichnet. Darauf folgend werden die Hochschulen und Fakultäten näher beleuchtet, um dann anschließend spezifisch auf die einzelnen Studienstrukturen und Chancen zur Promotion einzugehen. Hochschul-und professionspolitische Aspekte werden - sofern bedeutsam - mit einbezogen. Darüber hinaus werden die erhobenen Daten in der Juxtaposition nebeneinander gestellt. Ferner werden die Fakten in der Phase des eigentlichen Vergleichs bezugnehmend auf die Ausgangsfrage bewertet und interpretiert. Letztlich werden die wesentlichen Schlussfolgerungen in einem Fazit aufgezeigt. Mit Verweis auf den Rah-
1 Ausführliche Informationen können auf der Internetpräsenz der Evangelischen Hochschule Freiburg im
Breisgau unter http://www.eh-freiburg.de/Hochschule_1363.html abgerufen werden.
Im Folgenden wird das Maskulinum generisch verwendet, um den Lesefluss zu optimieren.
3 „Soziale Arbeit“ wird in dieser Abhandlung synonym für Sozialpädagogik, Sozialarbeit
(-swissenschaft) sowie Sozialwesen gebraucht. Gleichwohl werden die einzelnen Begriffe differenziert
verwendet, wenn die tatsächlichen Bezeichnungen von Studiengängen, Fakultäten etc. nicht ver-fälscht werden sollen.
4 Pfaffenberger differenziert in diachrone (in einem Land zu verschiedenen Zeiten) und synchrone (zur
selben Zeit in verschiedenen Ländern) Vergleiche (vgl. Friesenhahn/Kniephoff-Knebel, 2010, 39).
men einer Hausarbeit beschränkt sich die Auswahl der relevanten Kategorien auf ein adäquates Maß.
2. Definition des Vergleichsgegenstandes
Durch die Generierung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums im Zuge des Bologna-Prozesses und das damit verbundene dreiphasige Ausbildungssystem ergeben sich für die Fachhochschulen neue Perspektiven (vgl. Straub, 2010, 1105). Nunmehr wird es durch den Masterabschluss ermöglicht, eine vollakademische Ausbildung zu erlangen, indessen fehlt es den Fachhochschulen in Ermangelung eines eigenen Promotionsrechts weiterhin an Möglichkeiten der Konstitution eines breiten wissenschaftlichen Mittelbaus, wie man ihn an Universitäten vorfindet (vgl. Schmitt, 2010, 174).
In dieser Studie sollen die Ausbildungsstrukturen Sozialer Arbeit in der Schweiz, in Österreich und Deutschland miteinander verglichen werden. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den Optionen, die in den einzelnen Ländern für Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen zur Verfügung stehen, zu promovieren und in den forschenden und lehrenden Bereich der Sozialen Arbeit einzutreten. Es handelt sich hierbei also um einen Vergleich auf der Makroebene (vgl. Friesenhahn/Kniephoff-Knebel, 2010, 42). Die Methode des internationalen Vergleichs ist hierbei ein sinnvolles Instrument, um die Verfahren der einzelnen Länder sowie deren Unterschiede herauszustellen und potenzielle Erkenntnisse aus dem Procedere zu gewinnen. Alle drei Länder stimmen in dem Strukturelement überein, dass sich die Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft vornehmlich an dem Hochschultypus Fachhochschule oder neuerdings auch Hochschule für angewandte Wissenschaften [engl. University of Applied Sciences; d.V.] etablierte und in Form der Leitdisziplin Sozialarbeitswissenschaft weiterentwickelt wird (vgl. Sommerfeld, 2010, 34). Gleichwohl haben die Hochschulen kein eigenes Promotionsrecht, wonach die drei Staaten eine weitere Gemeinsamkeit aufweisen. Die Anschlussfähigkeit der nicht-universitären Abschlüsse und postgradualen Karrieremöglichkeiten sollen demnach zentraler Vergleichge-genstand sein. Darob werden die Fachhochschulen und ihre Abschlüsse geprüft und auf die Gestaltungswege für Doktoratsstudien respektive Promotionen ihrer Master-Absolventen hin untersucht, verglichen und bewertet.
3. Die Vergleichskategorien
Um die einzelnen Länder mit ihren Ausbildungsstrukturen vergleichbar zu machen, ist es erforderlich, den Gegenstand dieser Arbeit anhand von Kategorien zu definieren (vgl. Friesenhahn/Kniephoff-Knebel, 2010, 45 f.). Als erste Kategorien sind zunächst die Ausbildungsgeschichte und hochschulrechtlichen- sowie politischen Rahmenbedingungen zu nennen. Weitere Kategorien stellen die Masterabschlüsse mit ihrer Anschlussfähigkeit an ein Promotionsverfahren dar. Darauf folgend werden sowohl die bestehenden Möglichkeiten als auch die tatsächlichen Umsetzungen von Promotionen als Kategorien aufgeführt. Außerdem wird der Frage zu vorgegebenen Qualifikationsrahmen und/oder Positionspapieren der sozialarbeitswissenschaftlichen Dachverbände für das Studium und die Promotion in der Sozialen Arbeit nachgegangen. Das Interesse liegt hierbei auf etwaigen Bestimmungen zum Promotionsverfahren und der Förderung von Doktorandenprogrammen.
4. Entstehung der Fachhochschulstudiengänge für Soziale Arbeit In diesem ersten Schritt wird die Entstehung akademischer Studiengänge in Sozialer Arbeit bis hin zum Bologna-Prozess an den Fachhochschulen zurückverfolgt. Die einzelnen Länder weisen dabei erhebliche Unterschiede auf.
4.1 Österreich
Ausbildungslinien lassen sich hier bis in das Jahr 1918 nachzeichnen. Zu dieser Zeit wurden die in der Wohlfahrts- oder Armenpflege Tätigen an einer städtischen Akademie ausgebildet. 1945 wurde die Ausbildung an der Fürsorgeschule der Stadt Wien wieder aufgenommen. Im Jahr 1962 ging mit die Umwandlung in eine Lehranstalt für gehobene Berufe eine Aufwertung einher, im Jahr 1976 erneut durch die Transformationen in Akademien für Sozialarbeit, welche landesweit einem Lehrplan folgten. 1987 wurden die Ausbildungsgänge auf drei Jahre verlängert (vgl. Fürst, 2010, 244 ff.).
Die Fachhochschulen wurden erst sehr spät im tertiären Sektor etabliert. Im Jahr 1993 wurden sie errichtet und boten zunächst reinweg technische Fächer an. Im Wintersemester 2001 hielt dann die in der Tradition der Akademien stehende Sozialarbeit in Form von achtsemestrigen Studiengängen Einzug an den Hochschulen - alle in privater Trägerschaft. Bis in das Jahr 2003 wurden an acht Standorten (u.a.
Innsbruck, Linz, Wien) insgesamt elf Studiengänge geschaffen, die mit dem Mag. (FH) abschlossen (vgl. Heimgartner/Scheipl, 2004, 118). Im Zuge der Bologna-Reform werden nunmehr seit 2006 Bachelor- und Masterstudiengänge, die jeweils sechs respektive vier Semester dauern, angeboten. Die Absolventen schließen mit dem Bachelor bzw. Master of Social Sciences ab.
4.2 Schweiz
Analog zu Deutschland und Österreich entwickelte sich die Ausbildung Sozialer Arbeit unabhängig von dem Wissenschaftssystem der Universitäten. Auf Verlangen nach fachlicher Qualifikation der Helfenden begann Anfang des 20. Jahrhunderts ein Prozess der Verberuflichung, welcher u.a. 1906 mit einem dreimonatigen Sommerkurs in Armenpflege und einer Institutionalisierungsphase zwischen 1915 und 1921 seinen Anfang nahm. Ab 1918 wurden z.B. in Bern und Zürich soziale Frauenschulen erschaffen. Bis in die 60er Jahre erfolgte dann eine moderate Expansionsphase, in der sieben weitere Ausbildungsstätten errichtet wurden. Im Jahr 1980 konnte man zehn Schulen für Soziale Arbeit zählen (vgl. Gredig/Goldberg, 2010, 406 f.). In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts machte sich ein Mangel an hochqualifizierten Fachkräften bemerkbar. Hinzu kam, dass die Wirtschafts- und Bildungspolitik beabsichtigte, den Absolventen höherer Ausbildungsgänge zu europäisch anerkannten Abschlüssen zu verhelfen und so einen Rahmen für mehr Mobilität zu realisieren. Diese Trends führten letztendlich zur Einrichtung von Fachhochschulen auf der tertiären Stufe im Jahr 1995. Wie auch in Österreich umfasste das Studienangebot zunächst technische und wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtungen. Die Soziale Arbeit rückte jedoch rapide nach (vgl. Gredig/Goldberg, 2010, 408 f.) Auch die Schweiz gehört zu den Staaten, die die Bologna-Erklärung 1999 unterzeichneten. Damit machten es sich die Fachhochschulen zum Auftrag die Einführung des zweistufigen Studiensystems bis ins Jahr 2010 umzusetzen. Dabei wurde von einer weiteren Differenzierung in Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Soziokulturelle Animation [vergleichbar mit der deutschen Gemeinwesenarbeit; d.V.] abgesehen und das Fach einheitlich als Soziale Arbeit bezeichnet (vgl. Gredig/ Goldberg, 2010, 405 ff.).
Arbeit zitieren:
Jens M. Schneider, 2011, „Bachelor, Master…Promotion?!“, München, GRIN Verlag GmbH
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