INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 3
2. Was ist Macht? 4
3. Exkurs: Herrschaft und Gewalt 5
4. Das sozialarbeitswissenschaftliche Interesse an Macht 5
5. Theoretische Zugänge zur Machtthematik in der Sozialen Arbeit 6
5.1 Theorien der Macht 7
5.2 Macht im Kontext sozialarbeitswissenschaftlichen Denkens 8
5.2.1 Allgemeine theoretische Zugänge - Ein Überblick 8
5.2.2 Macht in der Interaktion von Sozialarbeitenden und Klienten. 9
6. Machtanalyse in der Praxis - Die Systemische Denkfigur (SDF) 13
7. Kritische Soziale Arbeit als Macht gesellschaftlicher Veränderung? 16
8. Schlussbetrachtungen. 18
Literaturverzeichnis 20
2
2
1. Einleitung
Machtphänomene ziehen sich durch alle Bereiche der Sozialen Arbeit. Seien es nun Träger und Behörden, Sozialarbeitende oder die Adressaten der Profession: Beziehungen, Muster und Eigenschaften stehen in enger Verbindung mit Macht und Ohnmacht (vgl. Staub-Bernasconi, 2007, 398 f.). KESSL stellt hinsichtlich dieser Thematik Defizite im deutschsprachigen Raum fest und verweist auf eine mangelnde explizite Beschäftigung mit Macht in der sozialarbeitswissenschaftlichen Literatur. Zwar wird die Machtthematik in Einzelfällen aufgegriffen (z.B. Gender-Forschung), jedoch bleibt eine betonte Verarbeitung des Themas (noch) der soziologischen Landschaft überlassen (vgl. Kessl, 2011, 29). Auch KRAUS/KRIEGER konstatieren einen Rückzug der Machtthematik aus sozialwissenschaftlichen Publikationen seit den siebziger Jahren, der Zeit, in der die Kritische Theorie Hochkonjunktur hatte. Umso mehr legen sie die enorme Notwendigkeit dar, Fragestellungen in Bezug auf Macht ins Zentrum sozialarbeitswissenschaftlichen Interesses zu stellen (vgl. Kraus/Krieger, 2011b, 9). Die hohe Komplexität des Gebiets ist ansehnlich, muss aber im Sinne einer kritisch-reflexiven Sozialen Arbeit in Wissenschaft, Ausbildung und Praxis angegangen werden.
Diese Abhandlung stellt nun einen Versuch dar, die Machtthematik greifbarer zu machen und diese im Rahmen eines „Top-Down-Vorgehens“ darzustellen. Zentrale Fragestellung ist, welche Dimensionen Macht in der Sozialen Arbeit einnimmt, wie sie sich ausdrückt und welches Gewicht das für die Profession hat. Die Erarbeitung theoretischer Dimensionen geht dabei einem praktischen Teil voraus, der auch einen direkten Bezug zur Sozialarbeitspraxis herstellt. Demnach wird zu Beginn eine Begriffsbestimmung von Macht vorgelegt, dann ihre Bedeutsamkeit für die Sozialarbeitswissenschaft 1 exponiert. Im Anschluss werden theoretische Aspekte und deren Relevanz für die Soziale Arbeit aufgezeigt. Hierbei beschränkt sich die Auswahl der Theorien - unter Anbetracht des intendierten Umfangs der Arbeit - auf ein angemessenes Maß. Im Anschluss folgt eine stärkere Bezugnahme auf die Handlungsebene, indem die Facetten von Macht beispielhaft in der Praxis Sozialer Arbeit dargestellt werden. Ferner wird die systemische Denkfigur nach K. Geiser als Handwerkszeug für Sozialarbeitspraktiker 2 vorgestellt. Letztlich folgen eine Zusammenfassung der
1 In dieser Arbeit wird der Begriff „Sozialarbeitswissenschaft“ synonym für die Fachwissenschaft Soziale Arbeit verwendet. Damit schließt sich der Autor in seiner Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) an, die den Terminus explizit gebraucht (vgl. dazu u.a. Effinger, H. et al. (2010): Disziplin und Profession Sozialer Arbeit. Obladen).
2 Im Folgenden wird das Maskulinum generisch verwendet, um den Lesefluss zu optimieren. 3
wichtigsten Aussagen und ein Schlusswort, welches den Entwurf einer Sozialen Arbeit als Veränderungsmacht für soziale Gerechtigkeit diskutiert.
2. Was ist Macht?
Der Machtbegriff hat seinen etymologischen Ursprung im gotischen Wort „magan“, was „können“ oder „vermögen“ bedeutet. Bereits hier wird deutlich, dass Macht auf ein menschliches Phänomen verweist. In abgemilderter Form hat sich dieses Verständnis bis heute erhalten: Natur, Schicksal etc. entwickeln ihre Macht erst über Menschen oder Personen im Hintergrund (vgl. Hammer, 1979, 1). Eine gängige soziologische Definition liefert Max Weber, der Macht als „Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“ (Max Weber zit. nach Kessl, 2011, 30) deklariert. Macht ist demnach die Möglichkeit, bestimmte Situationen manipulativ auf ein Ziel zu lenken (vgl. Kessl, 2011, 30). HRADIL erweitert diese Definition unter Einbezug sozialstruktureller Ausprägungen von Macht, indem er beispielsweise „ungewollte Effekte“ (Hradil, 2005, 258) oder indirekte Macht mit einbezieht. Sonach ergibt sich folgende Definition: „Macht soll jede wesentliche Beeinflussung heißen, die ein Bestandteil der Gesellschaft über einen anderen ausübt bzw. ausüben kann, ohne dass dieser in der Lage ist, sich der Einwirkung zu entziehen.“ (Hradil, 2005, 258). Macht stellt darüber hinaus einen Überbegriff dar, der neben Herrschaft auch Autorität umfasst (vgl. Hradil, 2005, 258). Gleichwohl ist nach wie vor fragwürdig, ob die Optionen, Macht auszuüben, eher im Sinne Max Webers auf den eigenen Willen zurückgehen oder auf das gemeinsame Handeln von Personen, wie Hanna Arendt dies beschreibt. Ebenso könnte zum einen, so Luhmann, Macht aus „Verteilung von Präferenzen für Alternativen“ (Niklas Luhmann, zit. nach Kessl, 2011, 31) oder zum anderen - der Ansicht Michael Foucaults nach - aus spezifischen Kräfteverhältnissen in der Gesellschaft resultieren (vgl. Kessl, 2011, 30 f.).
Im Fachlexikon der Sozialen Arbeit wird ein fachwissenschaftlicher Bezug genommen. Hier wird Macht als ein Kräfteverhältnis begriffen, welches aus sozialen Beziehungen und den damit verbundenen Interaktionen hervorgeht. Dabei wird von einem unterlegenen Part ausgegangen, der über wenige Ressourcen verfügt. Dem wird ein überlegener Teil, der über ein hohes Maß an Ressourcen verfügt, gegenübergestellt. Machtprobleme sind nach dieser Auffassung ungleich verteilte Güter, wobei den Klienten der Sozialen Arbeit die benachteiligte Position zugeschrieben wird. In 4
diesem Kontext wird weiterhin die Differenzierung von Silvia Staub-Bernasconi aufgegriffen, die legitime von illegitimer Macht unterscheidet (vgl. Sagebiel, 2007, 625).
3. Exkurs: Herrschaft und Gewalt
Da Macht, Herrschaft und Gewalt in einem engen Zusammenhang stehen, besteht die Tendenz diese synonym zu betrachten. An dieser Stelle werden die Begriffe Herrschaft und Gewalt erklärt, um die semantischen Unterschiede herauszustellen.
3.1 Herrschaft
Herrschaft kann als institutionalisierte Machtausübung gedeutet werden. Ein Herrschaftssystem ist dann etabliert, „wenn es Akteuren gelingt, innerhalb eines Interaktionsfeldes ein soziales Gebilde zu institutionalisieren, das hierarchisch und arbeitsteilig organisiert ist, […]“ (Geiser, 2009, 205). Eine bestimmte Anzahl an Akteuren ist dabei in der Machtposition, das Handeln anderer zu steuern und mittels Weisungsbefugnis, Befehle zu erteilen. Diese Steuerung des Verhaltens dient dabei der Erreichung von Zielen. Herrschaft kann hier in legitimer oder illegitimer Weise erfolgen (vgl. Geiser, 2009, 205 f.).
3.2 Gewalt
Gewalt ist die Bezeichnung für eine Option, Herrschaftsverhältnisse zu bewahren und die Verteilung von Gütern und Kontrolle über Menschen durchzusetzen. Gewalt kann dabei u.a. die Form direkter körperlicher Übergriffe ebenso auch des Einsatzes von Mitteln wie Militär oder Polizei annehmen. Diesbezüglich werden Unterscheidungen in personale und kollektive sowie in legitime/illegitime und legale/illegale Gewalt vorgenommen (vgl. Geiser, 2009, 206 f.)
4. Das sozialarbeitswissenschaftliche Interesse an Macht
Auf abstrakter Ebene lässt sich Soziale Arbeit als ein Funktionssystem unserer Gesellschaft beschreiben, das an die Entscheidungen der Politik gebunden ist. Aus Sicht der Systemtheorie Luhmanns operiert die Politik mit dem Code 5
Macht/Ohnmacht. Demzufolge ist die Profession Soziale Arbeit in den Kontext von Macht und Ohnmacht eingebunden (vgl. Kleve, 2007, 222). Ferner ist festzuhalten, dass der „relativ untergeordnete Status Sozialer Arbeit […] aus Macht- und Herrschaftsverhältnissen, die sich u.a. entlang der Kategorien Geschlecht und Klasse formieren“ (Catrin Heite zit. nach Seithe, 2010, 27), resultiert. Die gesellschaftlich eher negativ besetzte Betrachtungsweise auf die Klientel überträgt sich demnach auf das Ansehen der Profession. Überdies ist die Soziale Arbeit, um sich Anerkennung zu verschaffen und weiter zu professionalisieren, darauf angewiesen und ebenso dazu bereit, eine Einordnung in die Logik von Ökonomie und Marktwirtschaft vorzunehmen (vgl. Seithe, 2010, 27). Die Abhängigkeit der öffentlichen Anerkennung der Sozialarbeitswissenschaft von Machtverhältnissen äußert sich darüber hinaus darin, dass sowohl Genese und Definition sozialer Probleme, als auch der Handlungsspielraum, um diese zu verhindern oder zu bewältigen, von Machtbalancen und -beziehungen abhängig sind. Soziale Arbeit steht bis heute dahingehend Machtkämpfen gegenüber, die sich u.a. im Spagat zwischen Selbst- und Fremdbestimmung oder der Durchsetzung von Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit, auch gegen die Interessen von Menschen und Gruppen in höheren Machtpositionen, darstellen (vgl. Borrmann/Engelke/Spatscheck, 2009, 50). Letztlich verpflichtet sich Soziale Arbeit einem Menschenbild, dessen Grundlage einer demokratischen sozialen Lebensform entspricht. Zwar kann die Gesellschaft auf Machtstrukturen nicht verzichten, allerdings nur insofern diese den Erhalt der Demokratie gewährleisten. Hier knüpft Soziale Arbeit an, indem sie am Schnittpunkt der Interessen des Einzelnen und der Gemeinschaft ansetzt (vgl. Schumacher, 2007, 219), um „1) zu vermeiden, dass durch die demokratisch verfassten Machtstrukturen ein Unmaß an neuer Ungleichheit produziert wird“ und „2) dazu beizutragen, dass die Auswirkungen vorgegebener Ungleichheit […] nicht zu Lasten derer gehen, die schicksalhaft betroffen sind.“ (Schumacher, 2007, 220)
Auf der Mikroebene sieht sich Soziale Arbeit ebenfalls mit der Machtthematik konfrontiert. Erstens hat die Profession neben den Hilfeleistungen auch eine Kontrollfunktion zu erfüllen [„Doppeltes Mandat“; d.V.], die unmittelbar mit der Ausübung von Macht zusammenhängt (vgl. Schilling/Zeller, 2010, 271). Als Beispiel soll hier die Jugendhilfe stehen: Sozialarbeitende leisten hier sozialpädagogische Arbeit (Erziehung und Bildung) an Kindern und Jugendlichen. Das didaktische Gefälle zwischen Fachpersonal und den Heranwachsenden ist hinsichtlich des (Fach)Wissens, der Autorität usw. sehr hoch. Gerade hier spielt Machtausübung eine tragende Rolle. Zweitens verfügen Sozialarbeitende in der Regel über eine höhere An- 6
Arbeit zitieren:
Jens M. Schneider, 2011, Machtdimensionen in der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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